Drucksache 212/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG hinsichtlich bestimmter Maßnahmen zur Vereinfachung der Erhebung der Mehrwertsteuer, zur Unterstützung der Bekämpfung der Steuerhinterziehung und -umgehung und zur Aufhebung bestimmter Entscheidungen über die Genehmigung von Ausnahmeregelungen
... Wenn die Mitgliedstaaten ihre nationalen MwSt-Vorschriften ändern möchten, um dieser MwSt-Umgehung zu begegnen, stellt sich die Frage der Vereinbarkeit der geplanten Maßnahmen mit dem Gemeinschaftsrecht und insbesondere der Sechsten MwSt-Richtlinie. Insbesondere die im Hinblick auf eine Umgehung entwickelten Mechanismen zur künstlichen Minderung der MwSt-Belastung beruhen auf einer sorgfältigen Analyse des Wortlauts der nationalen MwSt-Vorschriften und der Sechsten MwSt-Richtlinie. Die in der Sechsten MwSt-Richtlinie niedergelegten Grundsätze des gemeinsamen MwSt-Systems zielen in allererster Linie auf echte Umsätze ab. Nur in sehr geringem Maße, wenn überhaupt, sind in der Sechsten MwSt-Richtlinie Vorkehrungen für Fälle getroffen, in denen ein Steuerpflichtiger diese Grundsätze zu umgehen sucht. Nur der erwähnte Artikel 27 bietet eine Rechtsgrundlage dafür, dass der Rat auf Antrag eines Mitgliedstaates diesen zur Anwendung einer von den normalen Vorschriften abweichenden Regelung ermächtigen kann, was jedoch recht aufwändig ist.
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