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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"MwSt-Ausschusses"


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Drucksache 799/10

... Eine Lösung bestünde darin, dass die Kommission ermächtigt wird, Durchführungsbeschlüsse zu erlassen, wenn die Mehrheit der Mitgliedstaaten zustimmt. Die Kommission hat in der Vergangenheit bereits einen solchen Vorschlag, der die Rolle des MwSt-Ausschusses geändert hätte, vorgelegt 17, der aber vom Rat nicht aufgegriffen wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 799/10




1. Einführung

2. Weshalb soll das MWST-System gerade jetzt auf den Prüfstand

2.1. Komplexität des jetzigen Systems

2.2. Für ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts

2.3. Optimierung der Steuererhebung und Bekämpfung der Betrugsanfälligkeit des Systems

2.4. Technologische Veränderungen und Änderungen im wirtschaftlichen Umfeld

3. zu behandelnde Fragen

4. Mehrwertsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Umsätze im Binnenmarkt

4.1 Umsetzung der endgültigen Regelung auf Grundlage der Besteuerung im Ursprungsland

4.2 Die alternative Lösung: Besteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat

4.2.1. Beibehaltung der Grundsätze des jetzigen Systems

4.2.2. Generelle Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ReverseCharge-Verfahren

4.2.3. Besteuerung EU-interner Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen

4.3 Andere Varianten

5. Weitere Kernfragen

5.1 Wie kann die Neutralität des MwSt-Systems gewährleistet werden

5.1.1. Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer

5.1.4. Internationale Dienstleistungen

5.2. Wie viel Harmonisierung erfordert der Binnenmarkt

5.2.1. Das Gesetzgebungsverfahren

5.2.2. Ausnahmen und Fähigkeit der EU, umgehend zu reagieren

5.2.3. MwSt-Sätze

5.3. Verringerung des Verwaltungsaufwands

5.3.1. Aktionsprogramm der Kommission zur Verringerung der Verwaltungslasten und zur Straffung der mehrwertsteuerlichen Pflichten

5.3.2. Kleinunternehmen

5.3.3. Andere mögliche Vereinfachungsinitiativen 5.3.3.1. Einzige Anlaufstelle

5.3.3.2. Anpassung des MwSt-Systems an große, europaweite Unternehmen

5.3.3.3. Synergien mit Rechtsvorschriften in anderen Bereichen

5.4 Ein robusteres MwSt-System

5.4.1. Überprüfung der MwSt-Erhebung

5.4.2. Schutz ehrlicher Wirtschaftsbeteiligter vor einer möglichen Verwicklung in MwSt-Betrug

5.5. Eine effiziente und moderne Verwaltung des MwSt-Systems

5.6. Sonstige Themen

6. Ihre Meinung zählt


 
 
 


Drucksache 212/05

... Da der Vorschlag unter Anderem auf eine Verringerung der Anzahl von Ausnahmeregelungen insbesondere in den Bereichen abzielt, in denen mehrere Mitgliedstaaten zu entsprechenden Regelungen ermächtigt worden sind, hebt die vorgeschlagene Richtlinie auch eine Reihe von Entscheidungen des Rates förmlich auf. Zwar sind viele dieser Ausnahmeregelungen befristet und würden letztlich von selbst auslaufen, aber einige sind aus diversen Gründen nicht befristet. Da künftig die geänderte Richtlinie 77/388/EWG die Rechtsgrundlage für die in den Ausnahmeregelungen vorgesehenen Maßnahmen bilden wird, besteht keinerlei Veranlassung, zur Beibehaltung einer doppelten Rechtsgrundlagen, was nur zu Konfusion führen würde. Dementsprechend werden die in die Richtlinie eingegliederten Ausnahmeregelungen nach einem Zeitraum aufgehoben, in dem möglicherweise erforderliche Änderungen an den betreffenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgenommen werden können. Während des vorgeschlagenen Zeitraums von einem Jahr kann der MwSt-Ausschuss erneut konsultiert werden, falls dies erforderlich sein sollte, und in dieser Zeit könnten auch die auf nationaler Ebene gegebenenfalls notwendigen Änderungen abgeschlossen werden.



Drucksache 503/20 PDF-Dokument



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