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"MwSt-Ausfall"


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Drucksache 205/09

... Die Änderung des Artikels 205 betrifft die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass ein nicht auf ihrem Staatsgebiet ansässiger Lieferer der Gegenstände gesamtschuldnerisch die Mehrwertsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb dieser Gegenstände durch seinen Kunden zu entrichten hat, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind und er damit implizit zu einem MwSt-Ausfall in dem Mitgliedstaat beiträgt, in dem der innergemeinschaftliche Erwerb bewirkt wird. Diese Voraussetzungen sind dann nicht erfüllt, wenn der Lieferer seiner Verpflichtung zur Vorlage der Zusammenfassenden Meldung für die Lieferung nicht nachgekommen ist und die Mehrwertsteuer in der Erklärung des Steuerpflichtigen, der den innergemeinschaftlichen Erwerb dieser Gegenstände bewirkt hat, nicht gemeldet wurde. Dadurch wird der Mitgliedstaat, in dem der innergemeinschaftliche Erwerb bewirkt wird, nicht darüber informiert, dass die Gegenstände auf seinem Staatsgebiet eingetroffen sind. Um die allgemeinen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit einzuhalten, kann der Lieferer die in diesem Artikel enthaltene Vermutung zurückweisen, indem er gegenüber den zuständigen Behörden sein Versäumnis hinreichend begründet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 205/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

a Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr

b Gesamtschuldnerische Haftung

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

a Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr

b Gesamtschuldnerische Haftung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

a Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr

b Gesamtschuldnerische Haftung

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

a Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr

b Gesamtschuldnerische Haftung

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

a Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr

b Gesamtschuldnerische Haftung

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Entsprechungstabelle

Einzelerläuterung zum Vorschlag

a Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr

b Gesamtschuldnerische Haftung

Artikel 1

Artikel 205

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Suchbeispiele:


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