1015 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Monitoring"
Drucksache 98/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
... 2. wie Art und Umfang der Verwendung von Biozid-Produkten wirksam ermittelt werden können; dies kann auch die Einführung von Mitteilungspflichten über in Verkehr gebrachte und verwendete Mengen von Biozid-Produkten und die Festlegung von Rahmenbedingungen für ein bundesweites Monitoring-Programm umfassen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Chemikaliengesetzes
Abschnitt IIa Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
§ 12a Beteiligte Bundesbehörden
§ 12b Aufgaben der Bundesstelle für Chemikalien
§ 12c Aufgaben der Bewertungsstellen
§ 12d Zusammenarbeit der Bundesstelle für Chemikalien und der anderen beteiligten Bundesoberbehörden
§ 12e Auskunftsstelle, Unterrichtung der Öffentlichkeit
§ 12f Informationsaustausch zwischen Bundes- und Landesbehörden
§ 12g Anordnungsbefugnisse der Bundesstelle für Chemikalien, vorläufige Maßnahmen
§ 12h Verordnungsermächtigungen
§ 20 Antrags- und Mitteilungsunterlagen, Verordnungsermächtigungen
Artikel 2 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 3 Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
Artikel 4 Änderung des Umweltschadensgesetzes
Artikel 5 Änderung des AFS-Gesetzes
Artikel 6 Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung
Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel des Gesetzes und europarechtlicher Hintergrund
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
IV. Konzeption und wesentlicher Inhalt des Gesetzes
V. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen
a. Kosten der öffentlichen Haushalte
aa Haushaltsausgaben des Bundes ohne Erfüllungsaufwand
bb Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
b. Sonstige Kosten für die Wirtschaft; Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher
c. Erfüllungsaufwand
aa Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
bb Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
cc Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aaa Erfüllungsaufwand der Verwaltung des Bundes
bbb Erfüllungsaufwand für die Verwaltung der Länder
2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
3. Nachhaltige Entwicklung
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 12a
Zu § 12b
Zu § 12c
Zu § 12d
Zu § 12e
Zu § 12f
Zu § 12g
Zu § 12h
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 18
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2372: Gesetz zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
Drucksache 183/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Registrierungsprogramm für Reisende - COM(2013) 97 final
... Monitoring und Evaluierung
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
• Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Sonstiges
• Beteiligung
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Aufbau des RTP
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Verfahren und Bedingungen für die Antragstellung
Artikel 4 Für die Prüfung und Bescheidung von Anträgen auf Aufnahme in das RTP zuständige Behörden und Mitgliedstaaten
Artikel 5 Antragstellung
Artikel 6 Antragsformular
Artikel 7 Reisedokument
Artikel 8 Biometrische Daten
Artikel 9 Belege
Artikel 10 Gebühr
Kapitel III Prüfung und Bescheidung des Antrags
Artikel 11 Zulässigkeit
Artikel 12 Prüfung des Antrags
Artikel 13 Entscheidung über den Antrag
Kapitel IV Bewilligung der Aufnahme in das RTP, Verlängerung der Aufnahmebewilligung, Ablehnung der Aufnahme in das RTP und Aufhebung der Aufnahmebewilligung
Artikel 14 Bewilligung der Aufnahme in das RTP und Verlängerung der Aufnahmebewilligung
Artikel 15 Ablehnung der Aufnahme in das RTP
Artikel 16 Aufhebung der Aufnahmebewilligung
Kapitel V Verwaltung und Organisation
Artikel 17 Verwaltung
Artikel 18 Mittel für die Bearbeitung der Anträge, die Ausgabe der Token, Kontrollen und Statistiken
Artikel 19 Verhalten des Personals
Artikel 20 Information der Öffentlichkeit
Kapitel VI Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems, Datenkategorien und Dateneingabe durch die zuständigen Behörden
Artikel 21 Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems
Artikel 22 Datenkategorien
Artikel 23 Eingabe, Änderung und Löschung von Daten, Datenabfrage und Suche im Datenbestand
Artikel 24 Verfahren für die Eingabe von Daten aus dem Antrag
Artikel 25 Eingabe von Daten nach Antragstellung
Artikel 26 Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP oder nach Rücknahme des Antrags
Artikel 27 Eingabe von Daten in das Token nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP
Artikel 28 Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Ablehnung der Aufnahme in das RTP
Artikel 29 Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Aufhebung der Aufnahmebewilligung
Artikel 30 Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Verlängerung der Aufnahmebewilligung
Kapitel VII Datenabfrage
Artikel 31 Datenabfrage im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung, mit verloren gegangenen oder gestohlenen Token oder mit Problemen bei der Erleichterung des Grenzübertritts registrierter Reisender
Artikel 32 Datenabfrage an den Außengrenzübergangsstellen zu Kontrollzwecken
Artikel 33 Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken
Kapitel VIII Speicherfrist, Änderung der Daten, verloren gegangene oder gestohlene Token
Artikel 34 Speicherfrist
Artikel 35 Änderung der Daten und vorzeitige Löschung
Artikel 36 Verloren gegangene oder gestohlene Token
Kapitel IX Entwicklung, Betrieb, Verantwortlichkeit und Zuständigkeit
Artikel 37 Durchführungsmaßnahmen der Kommission
Artikel 38 Entwicklung und Betriebsmanagement
Artikel 39 Nationale Zuständigkeiten
Artikel 40 Verantwortlichkeit für die Verwendung von Daten
Artikel 41 Aufbewahrung von Daten in nationalen Dateien
Artikel 42 Übermittlung von Daten an Drittstaaten oder internationale Organisationen
Artikel 43 Datensicherheit
Artikel 44 Haftung
Artikel 45 Führen von Aufzeichnungen
Artikel 46 Eigenkontrolle
Artikel 47 Sanktionen
Kapitel X Rechte der betroffenen Person und Kontrolle
Artikel 48 Recht auf Information
Artikel 49 Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung
Artikel 50 Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Datenschutzrechte
Artikel 51 Rechtsbehelfe
Artikel 52 Kontrolle durch die nationale Aufsichtsbehörde
Artikel 53 Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten
Artikel 54 Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten
Kapitel XI Schlussbestimmungen
Artikel 55 Beginn der Übermittlung
Artikel 56 Aufnahme des Betriebs
Artikel 57 Ausschuss
Artikel 58 Änderung der Anhänge
Artikel 59 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 60 Mitteilung
Artikel 61 Beratergruppe
Artikel 62 Schulung
Artikel 63 Monitoring und Evaluierung
Artikel 64 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang I Einheitliches Antragsformular40
Anhang II nicht erschöpfende Liste von belegen
1. Belege über den Zweck der Reisen
2. Dokumente, anhand deren sich die Absicht des Antragstellers, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu verlassen, beurteilen lässt
3. Dokumente im Zusammenhang mit der familiären Situation des Antragstellers
Anhang III Antragsgebühr
Anhang IV Standardformular zur Unterrichtung über die Ablehnung der Aufnahme in das Registrierungsprogramm für Reisende ODER die Aufhebung der Aufnahmebewilligung und zur entsprechenden Begründung41
Anhang V Jährliche Statistiken ZUM Registrierungsprogramm für Reisende
Drucksache 38/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik - COM(2013) 9 final
... (1) Maßnahmen zum verpflichtenden Einsatz elektronischer Monitoringgeräte und Rückverfolgungsinstrumente wie genetischer Analysen können im Einklang mit dem AEUV ergriffen werden. Zur Beurteilung der einzusetzenden Technologie führen die Mitgliedstaaten von sich aus oder in Zusammenarbeit mit der Kommission oder der von ihr bezeichneten Stelle vor dem 1. Juni 2013 Pilotprojekte für Rückverfolgungsinstrumente wie genetische Analysen durch.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
- Rechtsgrundlage
- Subsidiaritätsprinzip
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 13 Neue Technologien
Artikel 51a Durchführungsbestimmungen
Artikel 61 Wiegen von Fischereierzeugnissen nach der Beförderung vom Anlandeplatz
Artikel 65 Ausnahmen von der Verkaufsbelegsvorschrift
Artikel 79 EU-Inspektoren
Kapitel IV Befristete Maßnahmen
Artikel 108 Befristete Maßnahmen
Artikel 111a Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung der Datenvorschriften
Artikel 116a Durchführungsbestimmungen für Websites und Webdienste
Artikel 119 Ausschussverfahren
Artikel 119a Befugnisübertragung
Artikel 2
Drucksache 327/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
... "Biomonitoring ist Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge, soweit dafür arbeitsmedizinisch anerkannte Analyseverfahren und geeignete Werte zur Beurteilung zur Verfügung stehen. Biomonitoring darf nicht gegen den Willen der oder des Beschäftigten durchgeführt werden. Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Satz 3 gilt nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt." '
Drucksache 59/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa - COM(2013) 37 final
... 9. "ECN Report on competition law enforcement and market monitoring activities by European competition authorities in the food sector", Mai 2012, S. 116-120.
Drucksache 466/13
... Für ihren Monitoringbericht 2012 hat die
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung
Artikel 2 Änderung der Niederdruckanschlussverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
a Änderung des § 24 Absatz 2
b Einfügen eines neuen § 24 Absatz 2a
Drucksache 754/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über Erhebungen zum forstlichen Umweltmonitoring (ForUmV)
Verordnung über Erhebungen zum forstlichen Umweltmonitoring (ForUmV)
Drucksache 718/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT): Ergebnisse und Ausblick - COM(2013) 685 final; Ratsdok. 13920/13
... insbesondere für das Monitoring, die Erarbeitung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme oder im Hinblick auf die Vorgaben zur Erreichung des guten Zustands und die Berichtspflichten. Verstärkt wird dies durch die ständig steigenden stofflichen Anforderungen nach der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik. Bei der
Zur Vorlage allgemein
Zu einzelnen REFIT-Maßnahmen
Drucksache 575/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz - WissFG )
... Die Wirtschaftsführung der Einrichtungen wird auch künftig transparent gestaltet und von einem adäquaten Monitoring begleitet (vgl. § 3 Abs. 3 WissFG). Zentraler Anknüpfungspunkt ist auch weiterhin die Berichterstattung zum Pakt für Forschung und Innovation.
Drucksache 367/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juni 2012 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits
... j) Er fordert die Bundesregierung und die Kommission ferner dazu auf, die Implementation der von den Staaten Zentralamerikas eingegangenen arbeits-, sozial, umwelt-, rechts-, und verbraucherpolitischen Verpflichtungen auch schon im Rahmen der vorläufigen Anwendung des Abkommens eng zu begleiten und auch auf nationaler und europäischer Ebene auf Strukturen hinzuwirken, die eine Implementation sicherstellen und ein wirkungsvolles Monitoring garantieren.
Drucksache 561/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung von, Berichterstattung über und Prüfung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 - COM(2013) 480 final
... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die Verpflichtungen aus dem vorliegenden Verordnungsvorschlag keinen unangemessen hohen Bürokratieaufwand verursachen. Es erscheint für die Schifffahrtsunternehmen besonders aufwendig und schwierig und mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden zu sein, dass für alle Fahrten von und zu den EU-Häfen der Treibstoffverbrauch, die Treibstoffqualität, die gefahrenen Kilometer und die Beladung überwacht, dokumentiert und zu Kennzahlen verrechnet werden müssen. Hinzu kommt, dass das Monitoring durch Gutachter verifiziert werden muss, was ebenfalls mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden sein wird.
Drucksache 11/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Elftes Gesetz zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... "§ 14h Lärmmonitoring
1. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 2, § 67 Absatz 11 - neu - BImSchG , Artikel 2 § 3 Satz 2, Anlage 2 der 16. BImSchV
'Artikel 1
'Artikel 2 Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung
2. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 2 und 3 BImSchG , Artikel 2 Inkrafttreten
'Artikel 1
3. Zu Artikel 1a - neu - § 47e Absatz 4 - neu - BImSchG
'Artikel 1a Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
4. Zu Artikel 1b - neu - § 5a Absatz 2a - neu - AEG
'Artikel 1b Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
5. Zu Artikel 1b - neu - § 14h - neu - AEG
'Artikel 1b Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
§ 14h Lärmmonitoring
6. Zu Artikel 1b - neu - § 14i - neu -, § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1e - neu -, § 28 Absatz 1 Nummer 5 - neu -, 5a - neu - AEG
'Artikel 1b Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
§ 14i Betrieb auf Schienenwegen im Bereich von empfindlichen Gebieten
7. Zu Artikel 1b - neu - § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AEG
'Artikel 1b Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Drucksache 522/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts
... Das BMWi wird die Entwicklung auf den Endkundenmärkten unter Einbeziehung der Erkenntnisse der rechtsanwendenden Behörden weiter beobachten. Aus Sicht des BMWi könnte der noch in diesem Jahr anstehende Monitoringbericht 2013 von
Drucksache 141/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt - einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 - COM(2013) 83 final
... 8. Bei der näheren Detaillierung und Ausgestaltung der Vorschläge ist darauf zu achten, dass es durch Anforderungen an Monitoring, Berichtssysteme und Zertifizierungsvorgaben nicht zu einer aufwands- und kostenmäßigen Mehrbelastung kommt und keine weitere Beschneidung der Länder hinsichtlich der Schwerpunktsetzung bei der Verwendung von EU-Strukturfondsmittel stattfindet.
Drucksache 141/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt - einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 - COM(2013) 83 final
... In der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum1 wurden die Ziele festgelegt, mindestens 20 Millionen Menschen aus Armut und sozialer Ausgrenzung herauszuführen und die Beschäftigungsquote der 20- bis 64-Jährigen auf 75 % zu erhöhen. Unterstützt werden die Anstrengungen zur Verwirklichung dieser Ziele durch die Leitinitiativen der Strategie Europa 2020, darunter die Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung und die Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten. Das Europäische Semester bildet den Rahmen für die Lenkung und das Monitoring der Wirtschafts- und Sozialreformen in den Mitgliedstaaten. Die offene Methode der Koordinierung in den Bereichen Sozialschutz und soziale Inklusion hat zur Lenkung der einschlägigen Strukturreformen der Mitgliedstaaten beigetragen. Die Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts sowie die Bekämpfung sozialer Ausgrenzung und Diskriminierungen sind grundlegende Ziele der Europäischen Union und als solche im Vertrag festgelegt2. In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist verankert, dass die Einrichtungen der EU und die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des EU-Rechts die persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte achten müssen.
3 Einleitung
1. die Herausforderungen
Demografischer Wandel
Mehr Effizienz in der Sozialpolitik
Ressourcen des privaten und des dritten Sektors zur Ergänzung der staatlichen Anstrengungen
Die geschlechtsspezifische Dimension
2. Was ist zu Tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an Bedingungen geknüpften Sozialinvestitionen liegen
2.1. Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der Sozialsysteme durch Vereinfachung und stärkere Zielausrichtung
2.2. Aktivitäts- und kompetenzfördernde Politik durch gezielte, an Bedingungen geknüpfte, wirksamere Unterstützung
2.3. Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen
3. Leitlinien für die Nutzung der EU-FONDS 2014-2020
4. Gezielte Initiativen
4.1. Maßnahmen zur Förderung von Sozialinvestitionen
• Förderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten: Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum
• Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente
• Social Impact Bonds
4.2. Förderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung für soziale Rechte
• Sicherung eines angemessenen Auskommens
• Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Einrichtung zentraler Anlaufstellen
• Förderung der finanziellen Inklusion
• Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten
• Energieeffizienz
• Verbesserung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger
4.3. Investitionen in Kinder / Frühkindliche Erziehung und Betreuung
• Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung
• Senkung der Schulabbrecherquote
5. Schlussfolgerung - AUSBLICK
1. Verstärkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europäischen Semesters
2. Bestmögliche Nutzung der EU-Fonds zur Förderung von Sozialinvestitionen
3. Straffung von Governance und Berichterstattung
Drucksache 443/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung der Tuberkulose -Verordnung
... -Verordnung weitergehend (z.B. Monitoring von über 24 Monate alten weiblichen Rindern) geändert (Artikel 2).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
§ 2a Die zuständige Behörde führt bei über 24 Monate alten weiblichen Rindern bis zum 31. Dezember 2013 eine Stichprobenuntersuchung mittels Simultantest auf Tuberkulose durch, so dass Tuberkulose mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 vom Hundert und einer Prävalenzschwelle von 0,1 vom Hundert festgestellt werden kann.
§ 4a Ist das Ergebnis der Tuberkulinprobe bei einem Rind positiv im Sinne der Nummer 2.2.5.3.1 Buchstabe a oder der Nummer 2.2.5.3.2 Buchstabe a des Anhangs B der Richtlinie 64/432/EWG, das Ergebnis der erneuten Tuberkulinprobe nach § 4 Satz 1 Buchstabe b zweifelhaft im Sinne der Nummer 2.2.5.3.1 Buchstabe b oder Nummer 2.2.5.3.2 Buchstabe b des Anhangs B der Richtlinie 64/432/EWG oder das Ergebnis des Interferon-Gamma-Freisetzungstests positiv, so sind
§ 18a
Artikel 3
Artikel 4
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Haushaltsausgaben mit Erfüllungsaufwand
Weitere Kosten
Gleichstellungspolitische Bedeutung
3 Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2 Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2536: Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Bekämpfung der Tuberkulose
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 232/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stand der Innovationsunion 2012 - Beschleunigung des Wandels - COM(2013) 149 final
... 7. Ein Monitoring-Mechanismus für den Europäischen Forschungsraum (EFR) kann sinnvoll sein, um anhand einheitlicher Kriterien die Fortschritte bei der Verwirklichung des EFR beurteilen zu können. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten so früh wie möglich in die Entwicklung des Monitoring einzubeziehen. Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme vom 23. November 2012, (BR-Drucksache 414/12(B), Ziffer 20). Er bekräftigt die Auffassung, dass die Entwicklung des angekündigten EFR-Überwachungsmechanismus und die Auswahl der Indikatoren in einem transparenten Prozess unter Beteiligung der Mitgliedstaaten vorzunehmen sind. Die Auswahl und Zahl der Indikatoren sollte sich auf das für die Beurteilung des Fortschritts bei der Vollendung des EFR erforderliche Mindestmaß beschränken. Bei der Auswahl wie bei der Implementierung sollte auf etablierte Verfahren in der Zusammenarbeit von Eurostat mit den nationalen statistischen Ämtern zurückgegriffen werden. Ein unmittelbarer Zugriff der Kommission auf Forschungseinrichtungen und Hochschulen wird abgelehnt.
Drucksache 259/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits
... 12. Der Bundesrat begrüßt, dass der Handelsausschuss des Europäischen Parlaments erstmalig eine Monitoring-Gruppe eingesetzt hat, die die Umsetzung arbeits-, sozial-, umwelt-, rechts- und verbraucherpolitischer Verpflichtungen und des in dem Abkommen enthaltenen Nachhaltigkeitskapitels bereits seit dem Zeitpunkt der vorläufigen Anwendung des Abkommens überwachen wird.
Drucksache 433/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über eine statistische Erhebung zur Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern sowie ihren Nachkommen für das Jahr 2014
... Soweit seitens der Europäischen Kommission der politische Bedarf nach aktuellen und international harmonisierten Daten zur Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern besteht, können Ergebnisse dieser Erhebung an die EU geliefert werden. So fordert die Europäische Agenda für die Integration von Drittstaatsangehörigen die Integration als Antrieb für wirtschaftliche Entwicklung und sozialen Zusammenhalt zu fördern. In diesem Zusammenhang wird ein statistisches Monitoring der Zielerreichung in diesen Bereichen gefordert. Im Rahmen der Strategie Europa 2020 wird grundlegend das Potenzial der Zuwanderung für den Aufbau einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Wirtschaft hervorgehoben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Zweck, Art und Umfang der Erhebung
§ 2 Erhebungseinheiten
§ 3 Erhebungsmerkmale
§ 4 Auskunftserteilung
§ 5 Anwendung von Vorschriften des Mikrozensusgesetzes 2005
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Inhalt der Regelung
II. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
III. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2565: Entwurf einer Verordnung über eine statistische Erhebung zur Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern sowie ihren Nachkommen für das Jahr 2014
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 561/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung von, Berichterstattung über und Prüfung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 - COM(2013) 480 final
... 2. Der Bundesrat lehnt die vorgeschlagene Verordnung in der vorliegenden Form ab. Die Verpflichtungen hieraus verursachen einen unangemessen hohen Bürokratieaufwand und sind deshalb nicht mehr verhältnismäßig. Es ist für die Schifffahrtsunternehmen besonders aufwendig und schwierig und mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden, dass für alle Fahrten von und zu den EU-Häfen der Treibstoffverbrauch, die Treibstoffqualität, die gefahrenen Kilometer und die Beladung überwacht, dokumentiert und zu Kennzahlen verrechnet werden müssen. Hinzu kommt, dass das Monitoring durch Gutachter verifiziert werden muss, was ebenfalls mit einem erheblichen Aufwand und Kosten verbunden ist. Dem steht gegenüber, dass mit diesem Modell jährlich lediglich 0,5 Prozent der globalen Emissionen erfasst werden. Die Ausführungen der Kommission, wonach dieses Informationssystem allein schon eine zweiprozentige Senkung der Emissionen zur Folge habe, erscheinen nicht belastbar, da die erzeugten Kennzahlen nur bedingt Aussagekraft haben.
Drucksache 679/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prävention und die Kontrolle der Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten - COM(2013) 620 final
... Der Verordnungsvorschlag erlaubt, im Rahmen anderer Programme erhobene Daten zur Erfüllung dieser Verpflichtungen zu verwenden. Die erforderlichen Überwachungs- und Monitoringprogramme müssten in der Regel neu geschaffen werden. Dies und die zugehörigen Berichtspflichten erfordern zusätzliche finanzielle und personelle Kapazitäten; eine Anpassung an bereits bestehende EU-Berichtspflichten ist erforderlich.
Zur Vorlage allgemein
Zur Folgenabschätzung
Zum Verwaltungsaufwand
Zur Vermeidung von Doppelstrukturen
Zum Klärungsbedarf über den Mehraufwand
Zur Liste invasiver Arten und zum Umfang der Tilgungsmaßnahmen
Zu weiteren Vorschriften
Drucksache 718/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT): Ergebnisse und Ausblick - COM(2013) 685 final; Ratsdok. 13920/13
... insbesondere für das Monitoring, die Erarbeitung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme oder im Hinblick auf die Vorgaben zur Erreichung des guten Zustands und die Berichtspflichten. Verstärkt wird dies durch die ständig steigenden stofflichen Anforderungen nach der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik. Bei der
Zur Vorlage allgemein
Zu einzelnen REFIT-Maßnahmen
Drucksache 149/1/13
... angelegte Tierarzneimittel-Monitoring ermöglicht eine "nachgelagerte" Auswertung der gesammelten Daten. Dies reicht im Hinblick auf die zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse zum Einsatz von Antibiotika für eine zeitnahe und risikoorientierte Überwachung nicht mehr aus. Die Überwachungsbehörden müssen in die Lage versetzt werden, zeitnah und effektiv eine die Vermarktungs- und Abgabewege übergreifende Kontrolle und Bilanzierung der vom Pharmazeutischen Unternehmer oder Großhändler an Tierarztpraxen und von diesen an die landwirtschaftlichen Nutztierhalter abgegebenen Mengen vorzunehmen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 1c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 56 Absatz 4 Satz 1
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb 56a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 , Doppelbuchstabe cc - neu - 56a Absatz 1 Nummer 4a - neu - , Buchstabe b Doppelbuchstabe aa 56a Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 58 Absatz 3
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz, Absatz 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz
7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, Satz 2 - neu -, Satz 2, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4 - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1, Satz 1 Nummer 2, Nummer 3a - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3b - neu -
10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 3 Satz 1
11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2, Absatz 4, Absatz 4a - neu -, Absatz 6 Satz 4 - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1 Nummer 2, § 58e Absatz 2 Nummer 1
14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d
§ 58d Verringerung der Anwendung antibakteriell wirksamer Stoffe
Zu § 58d
Zu § 58d
Zu § 58d
Zu § 58d
Zu § 58d
15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58e Absatz 2 Nummer 3 - neu -
16. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58f
17. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23b
18. Zu Artikel 1
21. Zu Artikel 1 § 58d Absatz 4
Drucksache 174/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen und der Mandatsbewerber
... Die für das Monitoring der Umsetzung des Strafrechtsübereinkommens des Europarats eingerichtete "Staatengruppe gegen Korruption - GRECO" hat im Dezember 2009 im Rahmen der dritten Evaluationsrunde ihren Bericht betreffend Deutschland verabschiedet, der unter anderem ausdrücklich eine Erweiterung des Tatbestands der Abgeordnetenbestechung fordert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen und der Mandatsbewerber
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 108e Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen
§ 108f Bestechlichkeit und Bestechung der Mandatsbewerber
§ 108g Nebenfolgen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen
IV. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 4
Zu § 108f
Zu § 108g
Zu Artikel 2
Drucksache 149/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... "(3a) Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium, dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Regelungen zu treffen hinsichtlich der Übermittlung von Daten durch das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information an Behörden des Bundes und der Länder, einschließlich der personenbezogenen und betriebsbezogenen Daten, zum Zwecke wiederholter Beobachtungen, Untersuchungen und Bewertungen zur Erkennung von Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier durch die Anwendung bestimmter Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (Tierarzneimittel-Monitoring) sowie hinsichtlich der Art und des Umfangs der Daten sowie der Anforderungen an die Daten. Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend."
16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 1
§ 58a Mitteilungen über Tierhaltungen
§ 58b Mitteilungen über Arzneimittelverwendung
§ 58c Ermittlung der Therapiehäufigkeit
§ 58d Verringerung der Anwendung antibakteriell wirksamer Stoffe
§ 58e Verordnungsermächtigungen
§ 58f Verwendung von Daten
§ 58g Evaluierung
§ 83b Verkündung von Rechtsverordnungen Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.
Artikel 2
Drucksache 174/13
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen und der Mandatsbewerber
... Die für das Monitoring der Umsetzung des Strafrechtsübereinkommens des Europarats eingerichtete Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) hat im Dezember 2009 im Rahmen der dritten Evaluationsrunde ihren Bericht betreffend Deutschland verabschiedet, der unter anderem ausdrücklich eine Erweiterung des Tatbestands der Abgeordnetenbestechung fordert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 108e Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen
§ 108f Bestechlichkeit und Bestechung der Mandatsbewerber
§ 108g Nebenfolgen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen
IV. Auswirkungen
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 4
Zu § 108f
Zu § 108g
Zu Artikel 2
Drucksache 603/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten - COM(2013) 460 final
... 2.11. Die Mitgliedstaaten sollten ihre Verwaltungs-, Monitoring- und Bewertungskapazitäten durch technische Hilfe aus den ESIF verbessern.
1. Kontext des Vorschlags
4 Hintergrund
Politischer Kontext
Ziel des Vorschlags
Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Konsultationen
3. Rechtliche Aspekte
4 Rechtsgrundlage
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
1. ZWECK
2. GRUNDLEGENDE politische Fragen
Gezielte politische Maßnahmen
Zugang zu Bildung
Zugang zur Beschäftigung
Zugang zur Gesundheitsfürsorge
4 Finanzierung
3. HORIZONTALE politische Massnahmen
4 Antidiskriminierung
Schutz von Roma-Kindern und -Frauen
Verringerung der Armut und soziale Inklusion
3.6. Die Mitgliedstaaten sollten Armut und soziale Ausgrenzung, von denen Roma betroffen sind, durch Investitionen in das Humankapital und Maßnahmen für sozialen Zusammenhalt bekämpfen, insbesondere durch
Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht
4. STRUKTURMASSNAHMEN
Lokale Maßnahmen
Überwachung und Bewertung
Mit der Förderung der Gleichbehandlung befasste Stellen
Nationale Kontaktstellen für die Integration der Roma
Länderübergreifende Zusammenarbeit
4.8. Neben den Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten innerhalb des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma ergreifen, sollten sie sich an Formen länderübergreifender Zusammenarbeit auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene beteiligen und politische Initiativen, insbesondere Projekte und bilaterale oder multilaterale Übereinkünfte, ausarbeiten, um
5. Berichterstattung und FOLLOW-UP
Drucksache 303/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel - COM(2013) 216 final; Ratsdok. 8556/13
... 5. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass die Ausführungen in den am 16. April 2013 veröffentlichten Arbeitsdokumenten zur Umsetzung der Klimaschutz- und -anpassungsstrategien im Rahmen von ELER 2014 bis 2020 mit detaillierten Vorgaben zu Beratung, Monitoring und Evaluierung sowie spezifischen Exante-Konditionalitäten erheblichen zusätzlichen Aufwand erwarten lassen, der dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung entgegensteht. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, bei den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene darauf zu achten, dass der Verwaltungsaufwand auf das notwendige Maß begrenzt wird.
Drucksache 327/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
... "Biomonitoring ist Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge, soweit dafür arbeitsmedizinisch anerkannte Analyseverfahren und geeignete Werte zur Beurteilung zur Verfügung stehen. Biomonitoring darf nicht gegen den Willen der oder des Beschäftigten durchgeführt werden. Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Satz 3 gilt nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt." '
Drucksache 188/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt - COM(2013) 123 final
... 26. Rios, L.M., Jones, P.R., Moore, C. und U. Narayan(2010) "Quantification of persistent organic pollutants adsorbed on plastic debris from the Northern Pacific Gyres’ "Eastern Garbage Patch"" (Quantifizierung von persistenten organischen Schadstoffen an Kunststoffteilen aus dem nördlichen Pazifischen Ozeanwirbel "Östlicher Müllteppich"), angenommen im Journal of Environment Monitoring.
Grünbuch zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt
1. KUNSTSTOFFABFÄLLE - BESCHREIBUNG eines zunehmenden Problems
Herstellung von Kunststoff
4 Kunststoffabfälle
Die Kunststoffindustrie
Verbleib in der Umwelt
2. RECHTSVORSCHRIFTEN zu Kunststoffabfällen in Europa
4 Abfallrecht
Rechtsvorschriften zu chemischen Stoffen
Umsetzung des Abfallrechts
3. Bewirtschaftung von Kunststoffabfall und Ressourceneffizienz
4. die internationale Dimension
5. politische Optionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Kunststoffabfällen in Europa
5.1. Anwendung der Abfallhierarchie auf die Bewirtschaftung von Kunststoffabfall
5 Fragen:
5.2. Verwirklichung von Zielen, Recycling von Kunststoff und freiwillige Initiativen
Ziele und Ausfuhren von Kunststoffabfällen
Freiwillige Maßnahmen
5.3. Beeinflussung des Verbraucherverhaltens
Kunststoff einen Wert verleihen
5 Fragen:
Unterstützung informierter Kaufentscheidungen der Verbraucher
5 Frage:
5.4. Auf dem Weg zu nachhaltigeren Kunststoffen
Produktdesign von Kunststoffen für ein leichtes und wirtschaftliches ökoeffektives Recycling56
5 Fragen:
Neue Herausforderungen durch innovative Materialien
5 Frage:
5.5. Langlebigkeit von Kunststoffen und Kunststofferzeugnissen
Produktdesign für eine längere Lebensdauer, Wiederverwendung und Reparatur
Einweg - und kurzlebige Kunststofferzeugnisse
5 Fragen:
5.6. Förderung von biologisch abbaubaren Kunststoffen und Biokunststoffen
Biologisch abbaubare Kunststoffe
Biobasierte Kunststoffe
5 Frage:
5.7. Initiativen der EU zu Abfällen im Meer, einschließlich Kunststoffabfälle
5 Fragen:
5.8. Internationale Maßnahmen
5 Fragen:
Drucksache 721/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion COM(2013) 690 final
... Wenn die Kommission in ihrem Jahreswachstumsbericht die Prioritäten für Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene festlegt, so möchte sie sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten ihren Haushalt und ihre Politik so ausrichten, dass insbesondere ein hohes Beschäftigungsniveau und ein starker sozialer Zusammenhalt gewährleistet sind. Einmal pro Jahr überprüft die Kommission die wirtschaftlichen und sozialen Fortschritte der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters und spricht länderspezifische Empfehlungen als Orientierungshilfen für nationale Strategien aus; dabei zeigt die Kommission größere beschäftigungs- und sozialpolitische Herausforderungen für die EU und den Euroraum auf. Das Europäische Semester ist demnach der richtige Rahmen für die Lenkung und das Monitoring der wirtschaftlichen und sozialen Reformen in den Mitgliedstaaten. Darüber hinaus hat die offene Methode der Koordinierung im Bereich des Sozialschutzes und der sozialen Inklusion einen Beitrag zur Ausrichtung struktureller Reformen in der Sozialpolitik geleistet.
1. Einleitung
2. STÄRKUNG der sozialen Dimension der WWU
2.1 Die übergeordnete soziale Dimension der Strategie Europa 2020
2.2 Die soziale Dimension der WWU
3. stärkere überwachung der BESCHÄFTIGUNGS- und SOZIALPOLITISCHEN Herausforderungen und intensivere politische Koordinierung
3.1 Verstärktes Monitoring beschäftigungs- und sozialpolitischer
3.2 Entwicklung eines Scoreboards mit beschäftigungs- und sozialpolitischen
3.3 Stärkere Koordinierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Europäischen Semester
4. Verantwortung, Solidarität und verstärktes Handeln IM Bereich BESCHÄFTIGUNG und Arbeitskräftemobilität
4.1 Größere Solidarität durch verstärkte Finanzinstrumente
4.2 Verstärktes Engagement für Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte
4.3 Vertiefung der WWU: ehrgeizige Ziele und sorgfältige Planung
5. STÄRKUNG des sozialen Dialogs
5.1 Optimale Nutzung der bestehenden Foren
5.2 Konsultation während des Europäischen Semesters
6. Fazit
Anhang Indikative Tabelle für das Scoreboard der wichtigsten Beschäftigungs- und Sozialindikatoren (sind im Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts fair das Europäische Semester 2014 zu analysieren)
Drucksache 733/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft zur Umsetzung bis 2020 eines internationalen Übereinkommens über die Anwendung eines einheitlichen globalen marktbasierten Mechanismus auf Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr - COM(2013) 722 final
... - Ab 2014 werden bei Flügen von und nach Drittländern die Emissionen der Flugstrecke erfasst, die nicht über die EWR-Länder hinausgeht. Für die Bestimmung des jeweils durch das EU-EHS erfassten Emissionsanteils eines gegebenen Flugs wird ein vereinfachtes Verfahren vorgeschlagen, nach dem die Luftfahrzeugbetreiber zwischen verschiedenen Ansätzen für die Einhaltung der Methoden des MRVSystems (System für die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung - Monitoring, Reporting, Verification) wählen können.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse von Konsultationen mit interessierten Parteien und Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 28a
Artikel 2
Artikel 3
Z = die gesamte Großkreisentfernung zwischen dem Flugplatz in jedem der betreffenden EWR-Mitgliedstaaten, an dem 2012 die meisten Flüge von und nach allen Bestimmungen in Drittländern abgingen oder endeten Referenzflugplatz des EWR-Mitgliedstaats und dem Flugplatz in dem betreffenden Drittland, an dem 2012 die meisten Flüge von und nach allen Bestimmungen in den EWR-Mitgliedstaaten abgingen oder endeten Referenzflugplatz des Drittlands .
Drucksache 699/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -Eine neue EU-Forststrategie: für Wälder und den forstbasierten Sektor - COM(2013) 659 final
... 5. Der Bundesrat lehnt Nachweise auf Forstbetriebsebene zur Abbildung von Entwicklungen (z.B. im Bereich der Biologischen Vielfalt) als ungeeignet für ein Monitoring auf EU-Ebene ab.
Drucksache 100/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Treibhausgas -Emissionshandelsgesetzes
... 1. Einzelheiten zur Ermittlung von und Berichterstattung über Emissionen nach § 5 Absatz 1, zur Verifizierung der Angaben in Emissionsberichten nach § 5 Absatz 2 und zur Verifizierung der Angaben zur Transportleistung in Anträgen nach § 11 Absatz 4 Satz 4 und § 13 Absatz 2 Satz 4, soweit diese Sachverhalte nicht den Vollzug des § 4 betreffen und nicht in der Monitoring-Verordnung oder in der Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
§ 21 Prüfstellen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Nachhaltigkeitsprüfung
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VII. Erfüllungsaufwand
1. Wirtschaft:
Fallgruppe 1: Akkreditierungs- und Zulassungsstelle
Personal - und Sachaufwand
Fallgruppe 2: Prüfstellen
4 Personalaufwand
4 Sachaufwand
Fallgruppe 3: Betreiber von emissionshandelspflichtigen Anlagen und Luftfahrzeugbetreiber
4 Informationspflichten
Zusammenfassung: Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
2. Verwaltung:
VIII. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu 2. Änderung von § 2
Zu 3. Änderung von § 4 Absatz 6
Zu 4. Änderung von § 5 Absatz 2
Zu 5. Änderung von § 9 Absatz 2
Zu 6. Änderung von § 10 Satz 2
Zu 7. Änderung von § 11 Absatz 4
Zu 8. Änderung von § 13 Absatz 2
Zu 9. Änderung von § 19
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu 10. Änderung von § 21
Zu 11. Änderung von § 22
Zu 12. Änderung von § 23
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu 13. Änderung von § 25
Zu 14. Änderung von § 28
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu 15. Änderung von § 33
Zu 16. Aufhebung der Anhänge 3 und 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2444: Erstes Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Erfüllungsaufwand und sonstige Kosten
a Wirtschaft
b Vollzugsaufwand
c Bürgerinnen und Bürger
Drucksache 679/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prävention und die Kontrolle der Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten - COM(2013) 620 final
... - Einrichtung entsprechender umfassender amtlicher Überwachungssysteme (Artikel 12, Artikel 19) Der Verordnungsentwurf erlaubt, im Rahmen anderer Programme erhobene Daten zur Erfüllung dieser Verpflichtungen zu verwenden. Die erforderlichen Überwachungs- und Monitoringprogramme müssten in der Regel neu geschaffen werden. Dies und die zugehörigen Berichtspflichten erfordern zusätzliche finanzielle und personelle Kapazitäten; eine Anpassung an bereits bestehende EU-Berichtspflichten ist erforderlich.
Zur Vorlage allgemein
Zum Verwaltungsaufwand
Zur Vermeidung von Doppelstrukturen
Zum Klärungsbedarf über den Mehraufwand
Zum Umfang der Tilgungsmaßnahmen
Zur Liste invasiver Arten
Zu weiteren Vorschriften
Drucksache 303/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel - COM(2013) 216 final; Ratsdok. 8556/13
... 4. Er stellt jedoch fest, dass die Ausführungen in den am 16. April 2013 veröffentlichten Arbeitsdokumenten zur Umsetzung der Klimaschutz- und - anpassungsstrategien im Rahmen von ELER 2014 bis 2020 mit detaillierten Vorgaben zu Beratung, Monitoring und Evaluierung sowie spezifischen Exante-Konditionalitäten erheblichen zusätzlichen Aufwand erwarten lassen, der dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung entgegensteht. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, bei den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene darauf zu achten, dass der Verwaltungsaufwand auf das notwendige Maß begrenzt wird.
Drucksache 180/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union COM(2013) 95 final
... Monitoring und Evaluierung
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
• Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. SONSTIGES
• Beteiligung
Vorschlag
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Aufbau des EES
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Zweck
Artikel 5 Begriffsbestimmungen
Artikel 6 Technische Architektur des EES
Artikel 7 Zugang zum EES zwecks Eingabe, Änderung, Löschung und Abfrage von Daten
Artikel 8 Allgemeine Grundsätze
Artikel 9 Automatisches Berechnungssystem
Artikel 10 Informationsmechanismus
Kapitel II Eingabe und Verwendung der Daten durch Grenzbehörden
Artikel 11 Personenbezogene Daten der Visuminhaber
Artikel 12 Personenbezogene Daten von Drittstaatsangehörigen, die nicht der Visumpflicht unterliegen
Artikel 13 Verfahren zur Eingabe von Daten an Grenzübergangsstellen, an denen ein Dossier angelegt wurde
Artikel 14 Hinzufügung von Daten bei Widerruf oder Verlängerung einer Aufenthaltsberechtigung
Artikel 15 Verwendung der Daten zum Zweck der Überprüfung an den Außengrenzen
Kapitel III Dateneingabe und Verwendung des EES durch andere Behörden
Artikel 16 Verwendung des EES zur Prüfung von Visumanträgen und zur Entscheidung darüber
Artikel 17 Verwendung des EES zur Prüfung von Anträgen auf Aufnahme in das RTP
Artikel 18 Zugang zu Daten zwecks Überprüfung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten
Artikel 19 Zugang zu Daten zwecks Identifizierung
Kapitel IV Speicherung und Änderung der Daten
Artikel 20 Speicherfrist
Artikel 21 Änderung von Daten
Artikel 22 Vorzeitige Löschung von Daten
Kapitel V Entwicklung, Betrieb, Verantwortlichkeit und Zuständigkeit
Artikel 23 Durchführungsmaßnahmen der Kommission im Hinblick auf die Entwicklung des Systems
Artikel 24 Entwicklung und Betriebsmanagement
Artikel 25 Nationale Zuständigkeiten
Artikel 26 Verantwortlichkeit für die Verwendung von Daten
Artikel 27 Übermittlung von Daten an Drittstaaten, internationale Organisationen und private Stellen
Artikel 28 Datensicherheit
Artikel 29 Haftung
Artikel 30 Führen von Aufzeichnungen
Artikel 31 Eigenkontrolle
Artikel 32 Sanktionen
Kapitel VI Datenschutzrechte und Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes
Artikel 33 Recht auf Information
Artikel 34 Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung
Artikel 35 Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Datenschutzrechte
Artikel 36 Rechtsbehelfe
Artikel 37 Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde
Artikel 38 Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten
Artikel 39 Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 40 Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken
Artikel 41 Aufnahme des Betriebs
Artikel 42 Ausschuss
Artikel 43 Mitteilungen
Artikel 44 Beratergruppe
Artikel 45 Schulung
Artikel 46 Monitoring und Evaluierung
Artikel 47 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang Liste der in Artikel 27 Absatz 2 genannten internationalen Organisationen
Finanzbogen
Drucksache 568/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe "EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe" - COM(2012) 514 final
... (2) Die in Absatz 1 Buchstabe a bis e genannten Indikatoren werden gegebenenfalls für das Monitoring, die Evaluierung und die Leistungsüberprüfung herangezogen. Diese Indikatoren gelten vorläufig und können nach dem Verfahren des Artikels 25 geändert werden, um Erkenntnissen aus der Fortschrittsbewertung Rechnung zu tragen.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzung
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Elemente
- Standards im Hinblick auf Kandidaten und EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe Artikel 9
- Zertifizierung Artikel 10
- Erfassung und Auswahl von Kandidaten Artikel 11
- Schulung und Vorbereitung auf die Entsendung Artikel 12
- Register EU-Freiwilliger für humanitäre Hilfe Art. 13
- Entsendung von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe in Drittländer Artikel 14
- Aufbau von Kapazitäten in den Aufnahmeorganisationen Artikel 15
- Netzwerk der EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe Artikel 16
- Kommunikation, Sensibilisierung und Sichtbarkeit Art. 17
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
4 Verhältnismäßigkeitsprinzip
Gewähltes Rechtsinstrument
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Ziele, Anwendungsbereich und Definitionen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Ziel
Artikel 4 Allgemeine Grundsätze
Artikel 5 Begriffsbestimmungen
Artikel 6 Komplementarität und Kohärenz der Unionsmaßnahmen
Artikel 7 Operative Ziele
Kapitel II Aktionen von EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe
Artikel 8 Aktionen von EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe
Artikel 9 Standards betreffend Kandidaten und EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe
Artikel 10 Zertifizierung
Artikel 11 Erfassung und Auswahl von Kandidaten
Artikel 12 Schulung von Kandidaten und Praktika
Artikel 13 Register EU-Freiwilliger für humanitäre Hilfe
Artikel 14 Entsendung von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe
Artikel 15 Kapazitätsaufbau in den Aufnahmeorganisationen
Artikel 16 Netzwerk der EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe
Artikel 17 Kommunikation, Sensibilisierung und Sichtbarkeit
Kapitel III Finanzvorschriften
Artikel 18 Förderfähige Aktionen
Artikel 19 Empfänger der finanziellen Unterstützung
Artikel 20 Haushaltsmittel
Artikel 21 Arten der finanziellen Intervention und Durchführungsverfahren
Artikel 22 Schutz der finanziellen Interessen der Union
Kapitel IV Allgemeine Bestimmungen
Artikel 23 Zusammenarbeit mit anderen Ländern und internationalen Organisationen
Artikel 24 Ausschussverfahren
Artikel 25 Ausübung der Kommission übertragener Befugnisse
Artikel 26 Monitoring und Evaluierung
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 27 Inkrafttreten
Drucksache 1/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwurf des gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission(2012) über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (" ET 2020") - Die allgemeine und berufliche Bildung in einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Europa KOM (2011) 902 endg.
... Der strategische Rahmen ET 2020 muss die Umsetzung der Leitinitiative "Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten" unterstützen. Die Kommission wird 2012 eine Mitteilung über ein neues Kompetenzprofil vorlegen und Maßnahmen vorschlagen, mit denen die Schlüsselkompetenzen verbessert und engere Verbindungen zwischen Bildungsbereich und Arbeitsmarkt gefördert werden sollen. Die im Rahmen von ET 2020 durchgeführten Arbeiten werden nachdrücklich dazu beitragen, den Erwerb von Schlüsselkompetenzen für alle zu fördern, das Monitoring anhand einer neuen
Mitteilung
1. die Allgemeine berufliche Bildung IM Kontext der Strategie Europa 2020
2. Fortschritte Herausforderungen in Schlüsselbereichen
2.1. Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung und einschlägige Reformen
2.2. Schulabbruch
2.3. Hochschulabschluss
2.4. Strategien für lebenslanges Lernen
2.5. Mobilität zu Lernzwecken
2.6. Neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
3. der Beitrag des strategischen Rahmens ET 2020 zur Strategie Europa2020
Anhang Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (2012-2014)
1 Lebenslanges Lernen und Mobilität als Realität
Europäische Referenzinstrumente
Mobilität zu Lernzwecken
Strategien für lebenslanges Lernen
2 Verbesserung der Qualität und der Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung
Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen und Schreiben, Mathematik, Naturwissenschaften und Technik , Sprachkenntnisse
Berufliche Weiterbildung von Lehrkräften, Ausbildern und Schulleitern
Modernisierung der Hochschulbildung und Erhöhung der Hochschulabschlussquoten
Attraktivität und Relevanz der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung
Effiziente Finanzierung und Evaluierung
3 Förderung von Gerechtigkeit, sozialem Zusammenhalt und aktiver Bürgerschaft
4 Schulabbruch
Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung
Gerechtigkeit und Vielfalt
4 Förderung von Kreativität und Innovation - einschließlich unternehmerischen Denkens - auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung
Partnerschaften mit Unternehmen, Forschungseinrichtungen und der Zivilgesellschaft
Drucksache 523/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. Dezember 2011 über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union
... 4. Der Bundesrat begrüßt die klare und ausgewogene Bewertung des Reformstands durch die Kommission im umfassenden Monitoringbericht über den Stand der Vorbereitungen Kroatiens auf die EU-Mitgliedschaft.
Drucksache 223/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten - COM(2012) 173 final
... 5. Der Bundesrat lehnt die Einrichtung eines dreigliedrigen Modells für das Monitoring und den Austausch über Lohn- und Gehaltsentwicklungen im Verhältnis zu Produktivität, Inflation und Binnennachfrage, Arbeitslosigkeit und Einkommensungleichgewichten ab, auch wenn dies unter Achtung der Autonomie der Sozialpartner gemäß Artikel 152 AEUV erfolgen soll.
Drucksache 624/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen - COM(2012) 617 final
... 12. Die mit dem Verordnungsvorschlag geforderte Begleitung der Förderprogramme durch nationale Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Auditbehörden dürfte neben den Anforderungen eines professionellen Monitorings und umfassender Evaluationen einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand bedeuten.
Drucksache 160/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum
... - Die Kommission sorgt für die allgemeine Koordinierung der Strategie. Sie erleichtert die Einbindung der relevanten Stakeholder und gewährleistet in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten das Monitoring und die Evaluierung der Fortschritte sowie die entsprechende Berichterstattung.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Übergang zu einem neuen Ordnungsrahmen für die Strategie
2.1. Politisches Engagement
2.2. Abstimmung der politischen Maßnahmen
2.3. Abstimmung der Finanzierung
2.4. Governance
2.5. Einbindung der Stakeholder, auch des Privatsektors
2.6. Nachbarstaaten, regionale und internationale Organisationen
2.7. Sensibilisierung
2.8. Monitoringsystem
3. Umsetzung des neuen Strategierahmens in die Praxis
3.1. Rettung der Ostsee
3.2. Anbindung der Region
3.3. Steigerung des Wohlstands
4. Konkrete Schritte in die richtige Richtung
Drucksache 745/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM(2012) 710 final
... 101. Die Kommission wird dafür Sorge tragen, dass die Umsetzung des Programms über den regulären Monitoringprozess der Strategie Europa 2020 überwacht wird. Das Programm wird vor 2020 einer Bewertung unterzogen, die sich insbesondere auf den Umweltzustandsbericht der EUA stützt.
Vorschlag
Begründung
1. Inhalt des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultation von Interessenträgern und Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. finanzielle Auswirkungen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Anhang Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten: EIN Aktionsprogramm für die ZEIT BIS 2020
3 THEMENBEREICHE
Prioritäres Ziel 1: Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU
Prioritäres Ziel 2: Übergang der EU zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem
Prioritäres Ziel 3: Schutz der europäischen Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität
GEEIGNETE Rahmenbedingungen
Prioritäres Ziel 4: Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU
Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik
Prioritäres Ziel 6: Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und angemessene Preisgestaltung
Prioritäres Ziel 7: Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz
Bewältigung lokaler, REGIONALER und Globaler Herausforderungen
Prioritäres Ziel 8: Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU
Prioritäres Ziel 9: Verbesserung der Fähigkeit der EU, wirksam auf regionale und globale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen
3 überwachung
Drucksache 751/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen - COM(2012) 721 final
... - Benchmarking-Studie 2010-2011 "Monitoring eAccessibility"8;
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Ziele und Kontext des Vorschlags
1.2. Technischer Hintergrund
1.3. Politischer Hintergrund
1.4. Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Konsultation interessierter Kreise
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage
3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4. Der Vorschlag im Einzelnen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anforderungen an einen barrierefreien Webzugang
Artikel 4 Harmonisierte Normen und Konformitätsvermutung
Artikel 5 Europäische und internationale Normen und Konformitätsvermutung
Artikel 6 Zusätzliche Maßnahmen
Artikel 7 Berichterstattung
Artikel 8 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 9 Ausschuss
Artikel 10 Umsetzung
Artikel 11 Überprüfung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anforderungen an einen barrierefreien Webzugang
Artikel 4 Vermutung der Konformität mit harmonisierten Normen
Artikel 5 Vermutung der Konformität mit europäischen oder internationalen Normen
Artikel 6 Zusätzliche Maßnahmen
Artikel 7 Überwachung und Berichterstattung
Artikel 8 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 9 Ausschuss
Artikel 10 Umsetzung
Artikel 11 Überprüfung
Artikel 12 Inkrafttreten
Artikel 13 Adressaten
Anhang Einschlägige Websites öffentlicher Stellen (gemäß Artikel 1 Absatz 2)
Drucksache 414/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine verstärkte Partnerschaft im Europäischen Forschungsraum im Zeichen von Exzellenz und Wachstum - COM(2012) 392 final
... Das in dieser Mitteilung umrissene Konzept der verstärkten Partnerschaft ersetzt weder Rechtsvorschriften noch greift es dem Recht der Kommission vor, Gesetzgebungsvorschläge auf der Grundlage der neuen Bestimmungen zum EFR im AEUV vorzulegen. Die Kommission wird daher einen soliden, auf Indikatoren 50 gestützten EFR-Überwachungsmechanismus (ERA monitoring mechanism - EMM) für sämtliche Maßnahmen entwickeln, um die Reformen zur EFR-Politik und deren Umsetzung zu überwachen, gegenüber dem Rat, dem Europäischen Parlament und den Wissenschaftskreisen Transparenz zu gewährleisten und eine Grundlage für eigene künftige Entscheidungen an der Hand zu haben. Die Kommission wird 2012 anhand von offiziellen Statistiken und von Ergebnissen aus Studien/Erhebungen die Ausgangssituation feststellen. Im ersten EFR-Jahresfortschrittsbericht, der dem Europäischen Parlament und dem Rat 2013 übermittelt werden wird, wird die Ausgangssituation mit den Maßnahmen verglichen, die die Mitgliedstaaten infolge dieser Mitteilung ankündigen werden. Ab 2014 wird dem Europäischen Parlament und dem Rat eine umfassende Fortschrittsbewertung vorgelegt werden. Sind die Fortschritte unzureichend, werden verschiedene Optionen in Erwägung gezogen, einschließlich der Gesetzgebungsoptionen auf der Grundlage der neuen Bestimmungen im AEUV, die in der begleitenden Folgenabschätzung dargelegt sind. Die Überwachung wird in enger Verbindung mit dem Europäischen Semester durchgeführt werden, wobei gleichzeitig auf Kohärenz mit sonstigen einschlägigen Überwachungstätigkeiten - z.B. für die Innovationsunion und "Horizont 2020" - geachtet wird.
Drucksache 24/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Katastrophenschutzverfahren der Union COM(2011) 934 final; Ratsdok. 18919/11
... 16. Artikel 7 Buchstabe a des Beschlussvorschlags sieht die Einrichtung und Verwaltung eines Notfallabwehrzentrums (ERC) vor, welches rund um die Uhr als Koordinierungszentrale für Einsätze im Rahmen des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz zur Verfügung stehen soll und zu diesem Zweck mit den nationalen Kontaktpunkten in Verbindung steht. Gemäß Artikel 11 Absatz 6 stellt das ERC, z.B. im Falle der Aktivierung des Gemeinschaftsverfahrens, die registrierten Einheiten der Europäischen Notfallabwehrkapazität auf Ersuchen der Kommission für Einsätze zur Verfügung. Zusammenfassend wird dem ERC zumindest eine Monitoring-, Informations- und Koordinierungsfunktion zugewiesen; eine detaillierte Beschreibung der Kompetenzen im Rahmen des Beschlussvorschlages unterbleibt.
Drucksache 56/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2000/60 /EG und 2008/105 /EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik COM(2011) 876 final
... /EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik darauf hinzuwirken, dass nur solche Stoffe mit einer rechtsverbindlichen Umweltqualitätsnorm aufgenommen werden, die analytisch unter Berücksichtigung der Qualitätssicherung überprüfbar und im wasserrechtlichen Vollzug anwendbar sind. Stoffe mit extrem niedrigen Umweltqualitätsnormvorschlägen, die in diesen niedrigen Bestimmungsgrenzen derzeit EU-weit nicht analytisch nachweisbar sind, sollten vorerst in ein Beobachtungsmonitoring mit Trendbetrachtung aufgenommen werden.
Drucksache 520/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... Im Rahmen des von der Bundesregierung beschlossenen Monitoring-Prozesses "Energie der Zukunft" soll jährlich ein Fortschrittsberichts zum Stand der Umsetzung der im Energiekonzept beschlossenen Maßnahmen erstellt werden. Zur Unterstützung des Monitorings wurde eine Geschäftsstelle bei der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 12 Aufgaben der Betreiber von Übertragungsnetzen, Verordnungsermächtigung.
§ 17 Netzanschluss, Verordnungsermächtigung.
§ 17a Bundesfachplan Offshore des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie
§ 17b Offshore-Netzentwicklungsplan
§ 17c Bestätigung des Offshore-Netzentwicklungsplans durch die Regulierungsbehörde
§ 17d Umsetzung des Offshore-Netzentwicklungsplans
§ 17e Entschädigung bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen
§ 17f Belastungsausgleich
§ 17g Haftung für Sachschäden an Offshore-Anlagen
§ 17h Abschluss von Versicherungen
§ 17i Evaluierung
§ 17j Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung des Energiestatistikgesetzes
Artikel 3 Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
Artikel 4 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 6 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgen
1. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Artikel 1
a Allgemeiner Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
b Informationspflichten für die Wirtschaft
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6 Durch die Änderungen in Artikel 6 entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, da die zu übermittelnden Daten ohnehin den Regulierungsbehörden zur Verfügung gestellt werden müssen, um einen Abgleich zwischen prognostizierten und tatsächlichen Erlösen zu ermöglichen. Die Prozesse ändern sich für die Wirtschaft nicht, so dass sich auch keine Veränderung beim Erfüllungsaufwand ergibt
2. Erfüllungsaufwand für die öffentlichen Haushalte
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
3. Sonstige Kosten
VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VIII. Befristung
B. Besonderer Teil
Artikel 1 Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Buchstabe a
Buchstabe b
Buchstabe c
Buchstabe d
Buchstabe e
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu § 17a
Zu § 17b
Zu § 17c
Zu § 17d
Zu § 17e
Zu § 17f
Grundrechtsbetroffenheit der Stromverbraucher
Zu § 17g
Zu § 17h
Zu § 17i
Zu § 17j
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Artikel 2 (Energiestatistikgesetz)
Artikel 3 (Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Artikel 4 (Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes)
Artikel 5 (Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung)
Artikel 6 (Änderung der Anreizregulierungsverordnung)
Zu Ziffer 1
Zu Ziffer 2
Zu Ziffer 3
Zu Ziffer 4
Zu Ziffer 5
Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2284: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Zu 1.: Entschädigungsregelung und Auswirkungen auf die Strompreise
Zu 2.: Offshore-Netzentwicklungsplan
Zu 3.: Austausch statistischer Daten
Drucksache 727/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) * - COM(2011) 874 final; Ratsdok. 18627/11
... Was die vorgetragene Sorge hinsichtlich der notwendigen Erweiterung der Vorschriften für das forstliche Monitoring anbelangt, so verweist die Kommission darauf, dass in Artikel 10 Buchstabe c und Artikel 11 Buchstabe c des Kommissionsvorschlags die Überwachung des Zustands der Umwelt ausdrücklich erwähnt wird, was implizit die Wälder einschließt. Dabei wird es Aufgabe des LIFE-Ausschusses sein, darüber zu entscheiden, wie und in welchen Schwerpunktbereichen das forstliche Monitoring in die verschiedenen Finanzierungsoptionen der vorgeschlagenen Verordnung einbezogen werden sollte.
Drucksache 223/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten - COM(2012) 173 final
... Mit der vorliegenden strategischen Mitteilung sollen die beschäftigungspolitischen Prioritäten des Jahreswachstumsberichts durch mittelfristige Leitlinien ergänzt werden, die sich auf die beschäftigungspolitischen Ziele der Strategie Europa 2020 beziehen. Die Mitteilung baut auf den beschäftigungspolitischen Leitlinien7 auf; sie enthält Maßnahmen, die im gegenwärtigen Kontext forciert werden müssen, und sie soll helfen, zwischen allen Akteurinnen und Akteuren Vertrauen aufzubauen, damit die erforderlichen beschäftigungspolitischen Reformen umgesetzt werden können. Dieserart ist die Mitteilung auch eine Reaktion auf die Aufforderung des Europäischen Rates 8, die neue wirtschaftspolitische Steuerung durch ein strengeres Monitoring der Beschäftigungs- und Sozialpolitik zu stärken, vor allem in den Bereichen mit potenziellen Auswirkungen auf die makroökonomische Stabilität und das makroökonomische Wachstum9.
2 Einleitung
1. Die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern
1.1. Die Nachfrage nach Arbeitskräften durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftsbereichen ankurbeln
1.2. Das Potenzial von Schlüsselbranchen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausschöpfen
1.3. EU-Mittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen mobilisieren
Schaffung von Arbeitsplätzen
2. Die Dynamik der Arbeitsmärkte Wiederherstellen
2.1. Die Arbeitsmärkte reformieren
2.1.1. Arbeitsmarktübergänge und inklusive Arbeitsmärkte gewährleisten
2.1.2. Alle Akteurinnen und Akteure für eine bessere Umsetzung mobilisieren
2 Arbeitsmarktreformen
2.2. In Qualifikationen investieren
2.2.1. Besseres Monitoring des Qualifikationsbedarfs
2.2.2. Qualifikationen und Kompetenzen besser anerkennen
2.2.3. Synergien zwischen den Bereichen Bildung und Beruf stärken
Investitionen in Qualifikationen
2.3. Auf dem Weg zu einem europäischen Arbeitsmarkt
2.3.1. Rechtliche und praktische Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beseitigen
2.3.2. Arbeitsplätze und Arbeitsuchende grenzüberschreitend besser aufeinander abstimmen
2.3.3. Auswirkungen der Migration in die und aus der EU berücksichtigen
Ein Europäischer Arbeitsmarkt
3 Arbeitnehmerfreizügigkeit
Europäische Arbeitsverwaltungen EURES
3 Migration
3. Stärkung der EU-Governance
3.1. Ergänzung der besseren nationalen Berichterstattung und Koordinierung durch multilaterale Überwachung.
3.2. Stärkere Beteiligung der Sozialpartner
3.3. Stärkung der Verbindung zwischen Politik und Finanzierung
Schlussfolgerungen
Anhang
Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft
Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen
Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen im IKT-Bereich
Drucksache 624/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen - COM(2012) 617 final
... 8. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass für die Umsetzung des neuen Hilfsfonds, ähnlich wie bei den Strukturfonds, ein umfassendes Verwaltungs- und Kontrollsystem aufzubauen ist. Die mit dem Verordnungsvorschlag geforderte Begleitung der Förderprogramme durch nationale Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Auditbehörden dürfte neben den Anforderungen eines professionellen Monitorings und umfassender Evaluationen einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand bedeuten. Die vorhandenen Verwaltungsstrukturen können die neue Aufgabe nicht vollumfänglich abdecken. Dies wird insbesondere mit Blick auf das relativ geringe Finanzvolumen des Hilfsfonds als unverhältnismäßig eingestuft. Es ist zu befürchten, dass der verwaltungsseitige Aufwand den erhofften Nutzen erheblich relativieren wird.
Drucksache 4/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen - COM(2011) 866 final
... 7. Der Bundesrat bezweifelt, dass eine Koordinierung der Krisenreaktionen der Mitgliedstaaten auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen durch den bisher nur beratend tätigen und zukünftig rechtlich formalisierten Gesundheitssicherheitsausschuss (Health Security Comitee, HSC) zweckmäßig und umsetzbar ist, da insbesondere unklar ist, wie die Koordinierung von Prävention und Krisenmanagement funktionieren soll. Der Gesundheitssicherheitsausschuss soll Gefahrbewertungen einholen oder Risikoeinschätzungen durch Experten vornehmen lassen, hat jedoch keinerlei Entscheidungs- oder Vorschlagsrechte, sondern soll lediglich die Kommission beraten. Der Bundesrat hält es für notwendig, zunächst die Aufgaben des Gesundheitssicherheitsausschusses eindeutig festzulegen und von den "Adhoc-Monitoringnetzen", dem Frühwarn- und Reaktionssystem (EWRS) und anderen EU-Agenturen (zum Beispiel Arzneimittel) abzugrenzen, um zu klären, ob mit dem Gesundheitssicherheitsausschuss überhaupt ein Mehrwert erreicht werden kann. Darüber hinaus sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit zur Koordinierung von Bereitschafts- und Reaktionsplänen (zum Beispiel Pandemiepläne) durch den Gesundheitssicherheitsausschuss, da bereits Mechanismen etabliert sind, um die Interoperabilität der Pläne zu ermöglichen.
Drucksache 720/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Blueprint für den Schutz der Wasserressourcen - COM(2012) 673 final
... 14. Der Bundesrat lehnt zum gegenwärtigen Zeitpunkt neue Legislativvorschläge oder sonstige rechtliche Initiativen im Gewässerbereich ab. Der Schwerpunkt sollte vielmehr auf der EU-weit vergleichbaren Umsetzung bereits bestehender Richtlinien liegen, insbesondere was die Maßnahmen, die Ausnahmenregelungen, das Monitoring und das Reporting anbetrifft. Zudem ist eine engere Abstimmung der Bewirtschaftungspläne nach der Wasserrahmenrichtlinie mit den ersten
Drucksache 511/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz - KFRG )
... Ein wesentlicher Bestandteil von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen ist die systematische Erfassung, Überwachung und Verbesserung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität im Sinne eines "Qualitäts-Monitorings". Die Auswahl der hierbei zu berücksichtigenden Indikatoren richtet sich nach dem jeweils aktuellen Stand des jeweiligen Wissens und den Besonderheiten der jeweiligen Früherkennungsmaßnahme. In der gesetzlichen Vorschrift werden folgende Indikatoren hervorgehoben, die für die an der Durchführung und Qualitätssicherung von Krebsfrüherkennungsprogrammen beteiligten Stellen sowie für die Nutzerinnen und Nutzer von Krebsfrüherkennungsprogrammen besonders wichtig sind:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
D.1 Bund, Länder und Gemeinden
D.2 Gesetzliche Krankenversicherung
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
E.3.1. Länder
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
E.3.2. Gesetzliche Krankenversicherung
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
F. Weitere Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 25a Organisierte Früherkennungsprogramme
§ 65c Klinische Krebsregister
Artikel 2 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Handlungsbedarf
1. Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung
2. Flächendeckende Etablierung klinischer Krebsregister
II. Wesentliche Inhalte des Gesetzes
1. Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung
1.1. Flexibilisierung von Inanspruchnahme und Altersgrenzen
1.2. Verpflichtung zur Durchführung organisierter Krebsfrüherkennungsprogramme
1.3. Erprobung der Ausgestaltung von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen
1.4. Regelung der datenschutzrechtlichen Anforderungen für Einladungswesen und Qualitätssicherung
1.5. Trennung von Krebsfrüherkennung und Anspruch auf reduzierte Belastungsgrenze
2. Flächendeckender Ausbau klinischer Krebsregister
2.1. Notwendige bundeseinheitliche Vorgaben
2.1.1. Festlegung eines einheitlichen Aufgabenprofils
2.1.2. Einrichtung klinischer Krebsregister durch die Länder
2.2. Förderung klinischer Krebsregister durch die gesetzlichen Krankenkassen
2.2.1. Festlegung von Fördervoraussetzungen
2.2.2. Förderung durch eine fallbezogene Krebsregisterpauschale und Meldevergütungen
2.2.3 Finanzierungsbeteiligung der privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe
2.3 Übergangsregelungen
2.4. Aufgabenverteilung bei der Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung
2.5 Angleichung der Dokumentationsanforderungen in strukturierten Behandlungsprogrammen für Brustkrebs
2.6. Transparenz über die Ergebnisse der klinischen Krebsregistrierung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
V.1. Bund, Länder und Gemeinden
V.2. Gesetzliche Krankenversicherung
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
VI. Erfüllungsaufwand VI.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
VI.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
VI.3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
1. Länder
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
2. Gesetzliche Krankenversicherung
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
VII. Weitere Kosten
VIII. Nachhaltigkeit
IX. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2234: Entwurf eines Krebsfrüherkennungs- und registergesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
1. Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung
1.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
1.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
1.3.1 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Länder
1.3.2 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Träger im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung
2. Flächendeckende Einführung klinischer Krebsregister
2.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
2.3.1 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Länder
2.3.2 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Träger im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung
Drucksache 422/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Aktion der Europäischen Union für die "Kulturhauptstädte Europas" im Zeitraum 2020 bis 2033 - COM(2012) 407 final
... Das Konzept der Kulturhauptstädte Europas wurde 1985 als zwischenstaatliche Initiative eingerichtet. Um die Wirksamkeit der Initiative zu erhöhen, wurde sie 1999 offiziell in eine Aktion der Europäischen Union umgewandelt. Es wurden neue Kriterien und Auswahlmodalitäten festgelegt, die zeitliche Abfolge der zur Benennung einer Europäischen Kulturhauptstadt berechtigten Mitgliedstaaten wurde festgelegt und es wurde eine europäische Jury zur Prüfung der Bewerbungen eingerichtet, die sich aus unabhängigen Experten zusammensetzt (Beschluss 1419/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung "Kulturhauptstadt Europas" für die Jahre 2005 bis 2019). Im Jahr 2006 wurden die Bestimmungen aktualisiert; dabei wurde auf einen stärkeren Wettbewerb zwischen den Städten und auf eine qualitative Verbesserung der Bewerbungen abgezielt, um die Wirksamkeit der Initiative noch zu erhöhen. Ferner wurden verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung der Städte in der Vorbereitungsphase eingeführt, darunter ein Überwachungsverfahren (Monitoring) (Beschluss Nr.1622/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung "Kulturhauptstadt Europas" für die Jahre 2007 bis 2019).
Drucksache 720/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Blueprint für den Schutz der Wasserressourcen - COM(2012) 673 final
... Zum Problem der illegalen Wasserentnahme14 sei angemerkt, dass es zwar an den Mitgliedstaaten ist, EU-Recht und nationales Recht mit allen Mitteln durchzusetzen, dass Satellitenaufnahmen und daraus hergeleitete Informationen, wie sie das Programm "Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung" (Global Monitoring for Environment and Security, GMES) ermöglicht, jedoch wesentlich dazu beitragen könnten, Gebiete zu identifizieren, die weit über das in nationalen Genehmigungen zugestandene Maß hinaus oder sogar ohne Genehmigung bewässert werden. Die Kommission schlägt daher vor, mit den von illegalen Wasserentnahmen betroffenen Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten und zur Aufdeckung illegaler Wasserentnahmen GMES-Dienstleistungen vorzuschlagen, die den in den Mitgliedstaaten vorliegenden Informationen in vollem Umfang Rechnung tragen.
Mitteilung
1. Begründung: der ZUSTAND der Europäischen Gewässer könnte besser SEIN!
1.1. Politischer Hintergrund
2. GUTER Gewässerzustand und WIE ER mit besseren, zusätzlichen und neuen Mitteln erreicht werden KANN
2.1. Flächennutzung und ökologischer Zustand von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen
Tabelle
2.2. Chemischer Zustand und Verunreinigung von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen
Tabelle
2.3. Wassereffizienz in der EU: Probleme und Lösungen
Tabelle
2.4. Anfälligkeit von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen
Tabelle
2.5. Querschnittslösungen
Tabelle
2.6. Globale Aspekte
Tabelle
3. Schlussfolgerungen und Perspektiven für die Europäische Wasserpolitik
Drucksache 317/12
Verordnung der Bundesregierung
Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
... Hierbei wurden neben wissenschaftlichen Publikationen u.a. Daten zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen, Erkenntnisse aus Suchtkliniken, Erkenntnisse von Strafverfolgungsbehörden, Daten aus spezifischen Monitoringsystemen, Informationen zu Rezeptfälschungen und nicht zuletzt Statistiken zum Verordnungsverhalten der verschreibenden ärztlichen Personen berücksichtigt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Sechsundzwanzigste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 2 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand des Verordnungsentwurfs
II. Erfüllungsaufwand
1. Unterstellung neuer synthetischer, psychoaktiver Stoffe unter das BtMG
2. Unterstellung flüssiger Tilidinhaltiger Fertigarzneimittel mit schneller Wirkstofffreisetzung unter das BtMG
III. Nachhaltigkeit
IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung
V. Befristung
VI. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2091: Entwurf einer Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
Drucksache 688/12
... a) festgestellt hat, dass mindestens der nach der Anlage zu § 55 für das Antragsjahr vorgesehene Zielwert für eine Reduzierung der Energieintensität erreicht wurde; die Feststellung erfolgt auf der Grundlage des Berichts, den ein unabhängiges wissenschaftliches Institut im Rahmen des Monitorings nach der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft zur Steigerung der Energieeffizienz vom 1. August 2012 (BAnz AT 16.10.2012(B) 1) erstellt hat, sowie
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Energiesteuergesetzes
§ 3 Begünstigte Anlagen, Ortsfestigkeit und Nutzungsgrad
§ 53 Steuerentlastung für die Stromerzeugung in Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als zwei Megawatt
§ 53a Vollständige Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
§ 53b Teilweise Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
§ 66b Ermächtigung zu § 55 Absatz 4, 5 und 8
Artikel 2 Änderung des Stromsteuergesetzes
§ 12 Ermächtigung zu § 10 Absatz 3, 4 und 7
Anlage (zu § 10) Zielwerte für die zu erreichende Reduzierung der Energieintensität
Artikel 3 Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 160/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum - COM(2012) 128 final
... 4. Der Bundesrat lehnt allerdings verpflichtende Vorgaben zur Berücksichtigung der makroregionalen Strategien und der Strategien für die Meeresgebiete, wie sie in der vorliegenden Mitteilung insbesondere in den Abschnitt en 2.3 (Abstimmung der Finanzierung), 2.8 (Monitoringsystem) und 3 (Umsetzung des neuen Strategierahmens in die Praxis) enthalten sind, ab.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.