Drucksache 395/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 über die EU-Wahlbeobachtungsmissionen: Ziele, Vorgehensweisen und künftige Herausforderungen (2007/2217(INI))
... F. in der Erwägung, dass die Verringerung der Armut, die das zentrale Ziel der EU-Entwicklungspolitik darstellt die Existenz einer partizipatorischen Demokratie und von verantwortlichen und nicht korrupten Regierungen voraussetzt, worauf in der am 1. April 1999 in Straßburg angenommenen Entschließung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU13 zur AKP-EU-Zusammenarbeit und -Beteiligung an der Durchführung von Wahlen in den AKP-Ländern sowie zur Rolle der Paritätischen Versammlung hingewiesen wurde, G. in der Erwägung, dass die Partnerschaft zwischen den AKP-Staaten und der Europäischen Union die Förderung der Menschenrechte, der Demokratisierungsprozesse, der Festigung der Rechtsstaatlichkeit und der verantwortungsvollen Staatsführung aktiv unterstützen wird, wie dies im Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 200014 (Abkommen von Cotonou) betont wurde, H. in der Erwägung, dass die Grundsatzerklärung für die internationale Wahlbeobachtung und der Verhaltenskodex für die internationalen Wahlbeobachter 2005 im Rahmen der Vereinten Nationen verabschiedet wurden und von Kommission und Parlament sowie von 32 weiteren internationalen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen bestätigt worden sind, I. in der Erwägung, dass zu den dort hervorgehobenen Prinzipien die vollständige Abdeckung, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, Transparenz und Öffentlichkeit, Professionalismus, Analyse und Rat, Achtung der Souveränität des Gastlandes, einschließlich des Erfordernisses, eine Einladung zur Beobachtung zu erhalten, Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Beobachtungsorganisationen und die Nichtlegitimisierung eines eindeutig undemokratischen Wahlverfahrens gehören, J. unter Hinweis darauf, dass seit der Annahme der vorstehend erwähnten Mitteilung der Kommission vom 11. April 2000 mehr als 50 EU-Wahlbeobachtungsmissionen in 32 Länder in Afrika, Asien und Lateinamerika entsandt wurden; in der Erwägung, dass es allerdings bemerkenswert ist, dass sehr viel weniger EU-Wahlbeobachtungsmissionen in Länder des südlichen Mittelmeers entsandt wurden, K. in der Erwägung, dass im Rahmen des EIDHR mehr als 30 Millionen EUR alljährlich für EU-Wahlbeobachtungsmissionen zur Verfügung gestellt werden, L. in der Erwägung, dass in einem Land, in dem Wahlen stattgefunden haben, ein demokratisch gewähltes Parlament nur von beschränkten Wert ist, wenn diese Institution nicht über wichtige Befugnisse verfügt und durch die Exekutive dominiert wird, M. in der Erwägung, dass einige künftige Schlüsselthemen im Bereich der Wahlbeobachtung der Europäischen Union noch behandelt werden müssen, wie etwa die zunehmende Bedeutung der elektronischen Stimmabgabe, N. in der Erwägung, dass die genannte Mitteilung der Kommission vom 11. April 2000 einen Wendepunkt in der Herangehensweise der Europäischen Union an die Wahlbeobachtung darstellt, indem eine umfassende Methodik zur Abdeckung des gesamten Wahlverfahrens, von der Phase vor der Wahl bis zur Phase nach der Wahl, entwickelt wurde, die sich als großer Erfolg erwiesen und dazu geführt hat, dass die Europäische Union zu einer führenden Institution im Bereich der internationalen Wahlbeobachtung geworden ist, O. in der Erwägung, dass der Einsatz der EU-Wahlbeobachtungsmission ein Schlüsselelement der Außenpolitik der Europäischen Union ist und insbesondere zusammen mit der Wahlunterstützung ein wichtiges Instrument für die Wahlhilfe im Kontext der Zusage der Europäischen Union, die Werte der Demokratie, der Entwicklung und des Friedens zu fördern, darstellt, P. in der Erwägung, dass erfolgreiche Wahlen nur im Kontext der langfristigen Verankerung demokratischer Werte unter Berücksichtigung der Notwendigkeit des Aufbaus eines Europäischen Konsens zur Förderung von Demokratie innerhalb einer Gesellschaft möglich sind, einschließlich einer Wähler- und staatsbürgerlichen Schulung, leistungsfähiger Mechanismen für die Gewährleistung der Menschenrechte, des Bestehens einer unabhängigen und pluralistischen Bürgergesellschaft und der Beachtung der Gewaltenteilung;
Drucksache 455/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Naturkatastrophen (Brände, Dürren und Überschwemmungen) – Aspekte der regionalen Entwicklung in der Sitzung am 18. Mai 2006 angenommen. (2005/2193(INI))
... G. in der Erwägung, dass die Dürre und die anhaltenden Brände den Prozess der Wüstenbildung in weiten Gebieten Südeuropas beschleunigen, insbesondere in den Waldgebieten des Mittelmeers und in Regionen mit einem großen Bestand an monospezifischem, nichtheimischem und äußerst leicht entflammbarem Wald, was die Lebensqualität der betroffenen Bevölkerungen ernsthaft gefährdet, indem ihnen das Wasser für die Grundbedürfnisse des Überlebens genommen wird und sie an der Kultivierung der Felder gehindert werden, wozu es zu einer Spekulation bei den Preisen für Tierfutter kommt,
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Chemikalien ,
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