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159 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Mittel- bis langfristig"


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Drucksache 316/20

... Durch diese gezielten Anpassungen wird der langfristige Finanzrahmen der Union besser auf die mit ihm verfolgten Prioritäten und Zielsetzungen ausgerichtet sein und mittel- bis langfristig zur Widerstandsfähigkeit und strategischen Autonomie der Union beitragen.



Drucksache 121/1/20

... Die Qualität der Hilfsmittelversorgung ergibt sich im Wesentlichen aus dem Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. Die Gesetzesänderung wird für die Versicherten keine Qualitätsgewinne bringen - es wird lediglich absehbar teurer für die Solidargemeinschaft: Das Beitrittsrecht der Leistungserbringer zu Hilfsmittelverträgen würde hier dazu führen, dass stets der teuerste geschiedste Preis zur Anwendung kommt. Im Ergebnis würde sich die Hilfsmittelversorgung bundesweit vereinheitlichen und regionale Anpassungen würden ebenso verschwinden, wie Möglichkeiten den Versicherten eine bessere Qualität als die Mindestleistungen nach dem Hilfsmittelverzeichnis anzubieten. Bevorzugt würden von Schiedsverfahren mittel- bis langfristig große Leistungserbringer, die einheitliche Vorgehensweisen und stückpreismäßig günstigere Kalkulationen vornehmen können. Es bestünde die Gefahr, dass zum Beispiel kleine Handwerksbetriebe dem bundesweit vereinheitlichten Wettbewerb nicht mehr gewachsen sein könnten. Sie würden zudem durch die unionsweiten Vertragsbekanntmachungen weiter unter Druck gesetzt.



Drucksache 55/20

... 6 Einige der neuen Funktionen der 5G-Technik werden dann schrittweise eingeführt. In einer ersten Phase (sehr kurzfristig oder kurzfristig) wird die 5G-Einführung in erster Linie "nicht eigenständige" Netze umfassen, bei denen nur das Funkzugangsnetz auf 5G-Technik aufgerüstet wird, die ansonsten aber noch auf bestehenden 4G-Kernnetzen beruhen und den Endnutzern eine bessere breitbandige Mobilfunkleistung bieten. In den folgenden Phasen (kurz-/mittel- bis langfristig) wird der Aufbau "eigenständiger" 5G-Netze mit den 5G-Kernnetzfunktionen eine viel umfassendere Änderung der Netzarchitektur erforderlich machen und mit der Zeit bewirken.



Drucksache 121/20 (Beschluss)

... Die Qualität der Hilfsmittelversorgung ergibt sich im Wesentlichen aus dem Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. Die Gesetzesänderung wird für die Versicherten keine Qualitätsgewinne bringen - es wird lediglich absehbar teurer für die Solidargemeinschaft: Das Beitrittsrecht der Leistungserbringer zu Hilfsmittelverträgen würde hier dazu führen, dass stets der teuerste geschiedste Preis zur Anwendung kommt. Im Ergebnis würde sich die Hilfsmittelversorgung bundesweit vereinheitlichen und regionale Anpassungen würden ebenso verschwinden, wie Möglichkeiten den Versicherten eine bessere Qualität als die Mindestleistungen nach dem Hilfsmittelverzeichnis anzubieten. Bevorzugt würden von Schiedsverfahren mittel- bis langfristig große Leistungserbringer, die einheitliche Vorgehensweisen und stückpreismäßig günstigere Kalkulationen vornehmen können. Es bestünde die Gefahr, dass zum Beispiel kleine Handwerksbetriebe dem bundesweit vereinheitlichten Wettbewerb nicht mehr gewachsen sein könnten. Sie würden zudem durch die unionsweiten Vertragsbekanntmachungen weiter unter Druck gesetzt.



Drucksache 2/20

... Diesen Mehrausgaben gegenüber stehen Minderausgaben bei den Leistungsaufwendungen durch die Auswirkungen gezielter Präventionsmaßnahmen, die von einem Betrag im niedrigen einstelligen Millionenbereich in den ersten Jahren mittel- bis langfristig zu einer Entlastung zwischen rund 20 bis zu rund 40 Millionen Euro jährlich ansteigen.



Drucksache 7/20

... Da der Begriff "Einsatz" nicht die mittel- bis langfristige Unterstützung von Drittstaaten durch das THW bei deren Aufbau von zivilgesellschaftlichen Strukturen und Kapazitäten im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes umfasst, wurde das Wort "Einsatz" jeweils durch die Wörter "Einsätzen und Maßnahmen" ersetzt.



Drucksache 73/19

... Damit zielt die Strategie auf eine mittel- bis langfristige Veränderung in der Kunststoffwirtschaft. Der Bundesrat fordert zudem mit Beschluss vom 6.7.2018 (Drucksache 224/18 Beschluss) neben Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Reduktion von Kunststoffeinträgen ein EU-weites Verbot von Mikroplastik in Wasch- und Reinigungsmitteln sowie in Kosmetika



Drucksache 213/19 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat sieht mittel- bis langfristig die Notwendigkeit, auf lange Beförderungen insbesondere zu Lande und zu Wasser in Drittländer, weitestgehend zu verzichten. Zuchtorganisationen sollten in diesem Zusammenhang prüfen, ob die genetischen Ressourcen nicht per Samen und/oder Embryonen in die Drittländer versendet werden können.



Drucksache 213/1/19

... 5. Der Bundesrat sieht mittel- bis langfristig die Notwendigkeit, auf lange Beförderungen insbesondere zu Lande und zu Wasser in Drittländer, weitestgehend zu verzichten. Zuchtorganisationen sollten in diesem Zusammenhang prüfen, ob die genetischen Ressourcen nicht per Samen und/oder Embryonen in die Drittländer versendet werden können.



Drucksache 134/19

... Dem erhöhten Aufwand der Länder werden mittel- bis langfristig Einsparungen gegenüberstehen, die darauf beruhen, dass durch das Erfordernis einer richterlichen Entscheidung ein "Vieraugenprinzip" eingeführt und die Entscheidungspraxis im Bereich der Fixierungsanordnungen optimiert wird, weshalb zu erwarten ist, dass sich die Fallzahlen im Bereich des nachträglichen Rechtsschutzes reduzieren werden.



Drucksache 670/19

... Eine verordnungsrechtlich geregelte Befristung ist nicht vorgesehen. Künftige Änderungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind anlassbezogen vorzunehmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Studienbetrieb Konstanz und Verlässlichkeit bezüglich der Vorgaben für die Berufsqualifikation bedarf. Jede Änderung zieht organisatorische und personelle Veränderungen nach sich, die eine gewisse Zeit bedürfen und mit Aufwand verbunden sind. Außerdem lassen sich belastbare Aussagen über die Ausbildungsregelungen erst mittel- bis langfristig treffen, da es fünf Jahre dauert, bis eine Kohorte die Ausbildung durchlaufen hat.



Drucksache 605/19

... (1) Institutionelle Anleger haben offenzulegen, inwieweit die Hauptelemente ihrer Anlagestrategie dem Profil und der Laufzeit ihrer Verbindlichkeiten entsprechen und wie sie zur mittel- bis langfristigen Wertentwicklung ihrer Vermögenswerte beitragen.



Drucksache 366/1/18

... Bereits nach einem Jahr Arbeitslosigkeit sinken die Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt. Die Entfremdung vom Arbeitsleben steigt mit jedem Jahr des Leistungsbezuges. Ein mehrjähriger Leistungsbezug verstärkt zudem die negativen Effekte durch hinzutretende Vermittlungshemmnisse, so dass das mittel- bis langfristige Ziel der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt schwerer oder kaum erreicht wird.



Drucksache 227/1/18

... 166. Der Bundesrat kann keine regionale Komponente bei der Verknüpfung der Kohäsionspolitik mit dem Europäischen Semester erkennen. Die Kommission kann Zahlungen aussetzen, wenn der Mitgliedstaat - nicht die Regionen - keine wirksamen Maßnahmen zur Umsetzung der Herausforderungen des Europäischen Semesters unternimmt. Damit trifft die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen unterschiedliche staatliche Ebenen. Der Bundesrat hält die Herangehensweise für inkonsistent und lehnt diese ab. Die länderspezifischen Empfehlungen sind eher kurzfristig umzusetzen und adressieren kaum strukturelle Probleme, die Gegenstand der mittel- bis langfristig angelegten Durchführung der Strukturfonds sind.



Drucksache 227/18 (Beschluss)

... 105. Er kann keine regionale Komponente bei der Verknüpfung der Kohäsionspolitik mit dem Europäischen Semester erkennen. Die Kommission kann Zahlungen aussetzen, wenn der Mitgliedstaat - nicht die Regionen - keine wirksamen Maßnahmen zur Umsetzung der Herausforderungen des Europäischen Semesters unternimmt. Damit trifft die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen unterschiedliche staatliche Ebenen. Der Bundesrat hält die Herangehensweise für inkonsistent und lehnt diese ab. Die länderspezifischen Empfehlungen sind eher kurzfristig umzusetzen und adressieren kaum strukturelle Probleme, die Gegenstand der mittel- bis langfristig angelegten Durchführung der Strukturfonds sind.



Drucksache 504/1/18

... Der Bundesrat gibt allerdings zu bedenken, dass sich die im Gesetzentwurf jetzt vorgesehene, befristete, generelle Befreiung von Zulassungsbeschränkungen in überversorgten Planungsbereichen für Mitglieder dieser Arztgruppen, die nicht schon in den letzten fünf Jahren an der vertragsärztlichen Versorgung teilgenommen haben, mittel- bis langfristig sogar kontraproduktiv auf eine flächendeckend bedarfsgerechte Versorgung in diesen Facharztgruppen auswirken könnte. Die damit einhergehende, weitgehende Niederlassungsfreiheit für (Neu-)Mitglieder dieser Arztgruppen birgt in den Augen des Bundesrates zweierlei Risiken:



Drucksache 207/17 (Beschluss)

... Das Bundeskartellamt hat in seiner Sektorenuntersuchung zum Lebensmitteleinzelhandel vom September 2014 festgestellt, dass der deutsche Lebensmittelmarkt zu 85 Prozent von vier Unternehmen beherrscht wird. Dies gilt sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite. Seither hat sich der Konzentrationsprozess im Lebensmitteleinzelhandel weiter fortgesetzt. Die damit verbundene Marktmacht hat erheblichen Einfluss auf die Einkaufspreise. Die marktbeherrschenden Unternehmen diktieren schon allein auf Grund ihrer Marktmacht Hersteller- und Erzeugerpreise. Konkurrierende kleinere und mittelständische Lebensmitteleinzelhändler haben dagegen schlechtere Einkaufskonditionen als die marktbeherrschenden Unternehmen und verlieren mittel- bis langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit. Folge ist ein weiterer Konzentrationsprozess im Lebensmitteleinzelhandel mit all seinen negativen Begleiterscheinungen. Zudem kann sich diese Situation als existenzgefährdend für Hersteller und Erzeuger auswirken. Die jüngsten Entwicklungen in der Branche haben diese Situation verschärft. Die Regelungen zum so genannten Anzapfverbot und zum Verbot zum Verkauf von unter Einstandspreisen haben sich insoweit als wirkungslos erwiesen. Die entsprechenden Neuregelungen im Rahmen dieser Gesetzesnovelle werden daran nichts ändern. Leidtragende der Konzentrationsprozesse sind nicht nur kleine und mittlere Unternehmen auf Handels- und Herstellerseite. Leidtragende sind insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher, die immer weniger Möglichkeiten haben, sich der Preis-und der Angebotspolitik der vier großen Einzelhandelskonzerne zu entziehen. Der aktuelle Zustand im Lebensmitteleinzelhandel erfordert daher Regelungen, die die Marktmacht und Missbrauchsmöglichkeiten marktbeherrschender Lebensmitteleinzelhändler in Deutschland eindämmen.



Drucksache 612/17

... Wehrtechnische Unternehmen in Deutschland mit inländischer Mehrheitsbeteiligung sind für die Gewährleistung einer bedarfsgerechten Ausrüstung der Bundeswehr einschließlich der Versorgungssicherheit im Einsatz sowie zur Wahrung der sicherheitspolitischen Interessen (einschließlich der militärischen Sicherheitsvorsorge) der Bundesrepublik Deutschland von herausragender Bedeutung. Bei ausländischen Beteiligungen mit Einfluss auf die Geschäftspolitik besteht ein erhebliches Risiko, mittel- bis langfristig technisches Know-how, die Entwicklungs- wie auch die Produktionskapazitäten und damit eine zuverlässige Wehrindustrie, die im Krisenfall unerlässlich ist, zu verlieren. Bereits im Juli 2004 wurde mit dem damaligen § 7 Absatz 2 Nummer 5



Drucksache 207/1/17

... Das Bundeskartellamt hat in seiner Sektorenuntersuchung zum Lebensmitteleinzelhandel vom September 2014 festgestellt, dass der deutsche Lebensmittelmarkt zu 85% von vier Unternehmen beherrscht wird. Dies gilt sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite. Seither hat sich der Konzentrationsprozess im Lebensmitteleinzelhandel weiter fortgesetzt. Die damit verbundene Marktmacht hat erheblichen Einfluss auf die Einkaufspreise. Die marktbeherrschenden Unternehmen diktieren schon allein auf Grund ihrer Marktmacht Hersteller- und Erzeugerpreise. Konkurrierende kleinere und mittelständische Lebensmitteleinzelhändler haben dagegen schlechtere Einkaufskonditionen als die marktbeherrschenden Unternehmen und verlieren mittel- bis langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit. Folge ist ein weiterer Konzentrationsprozess im Lebensmitteleinzelhandel mit all seinen negativen Begleiterscheinungen. Zudem kann sich diese Situation als existenzgefährdend für Hersteller und Erzeuger auswirken. Die jüngsten Entwicklungen in der Branche haben diese Situation verschärft. Die Regelungen zum so genannten Anzapfverbot und zum Verbot zum Verkauf von unter Einstandspreisen haben sich insoweit als wirkungslos erwiesen. Die entsprechenden Neuregelungen im Rahmen dieser Gesetzesnovelle werden daran nichts ändern. Leidtragende der Konzentrationsprozesse sind nicht nur kleine und mittlere Unternehmen auf Handels- und Herstellerseite. Leidtragende sind insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher, die immer weniger Möglichkeiten haben, sich der Preis- und der Angebotspolitik der vier großen Einzelhandelskonzerne zu entziehen. Der aktuelle Zustand im Lebensmitteleinzelhandel erfordert daher Regelungen, die die Marktmacht und Missbrauchsmöglichkeiten marktbeherrschender Lebensmitteleinzelhändler in Deutschland eindämmen.



Drucksache 4/17

... (16) Die [vorgeschlagene Elektrizitätsverordnung] verpflichtet zur Anwendung einer gemeinsamen Methode für die mittel- bis langfristige Abschätzung zur Angemessenheit der europäischen Ressourcen (vom 10-Jahres-Zeitbereich bis zum Year-Ahead-Zeitbereich), um sicherzustellen, dass die Entscheidungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich des möglichen Investitionsbedarfs auf einer transparenten und gemeinsam vereinbarten Grundlage erfolgen. Diese Abschätzung dient einem anderen Zweck als die kurzfristigen Abschätzungen der Leistungsbilanz, mit denen mögliche Probleme im Zusammenhang mit der Leistungsbilanz kurzfristig, d.h. saisonal (sechs Monate im Voraus) und im Week-Ahead- sowie Intraday-Zeitbereich, ermittelt werden sollen. Hinsichtlich der kurzfristigen Abschätzungen ist es erforderlich, einen gemeinsamen Ansatz für die Ermittlung möglicher leistungsbilanzbezogener Probleme festzulegen. ENTSO-E muss Ausblicke für das Winter- und Sommerhalbjahr erstellen, um die Mitgliedstaaten und Übertragungsnetzbetreiber auf mögliche Risiken für die Versorgungssicherheit in den folgenden sechs Monaten aufmerksam zu machen. Im Interesse der Qualität sollten diese Ausblicke auf einer von ENTSO-E vorgeschlagenen und von der Agentur genehmigten gemeinsamen probabilistischen Methode beruhen. Um den regionalen Ansatz bei der Risikobewertung weiter zu stärken, sollte ENTSO-E Aufgaben im Zusammenhang mit den saisonalen Ausblicken an regionale Betriebszentren delegieren können.



Drucksache 543/17 (Beschluss)

... 53. Außerdem weist der Bundesrat auf folgende Inkonsistenzen bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen aus dem Europäischen Semester im Rahmen der Strukturpolitik hin: Erstens sind die kurzfristig umzusetzenden länderspezifischen Empfehlungen mit der mittel- bis langfristig angelegten Durchführung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) schwer zu vereinbaren. Entsprechende Anpassungen der Operationellen Programme würden erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand erzeugen. Zweitens sind die Umsetzungsverantwortung für die länderspezifischen Empfehlungen und die Zuständigkeit für die Durchführung der ESI-Fonds auf unterschiedlichen staatlichen Ebenen verankert. Drittens weisen länderspezifische Empfehlungen häufig keinen inhaltlichen Zusammenhang mit den Zielen der ESI-Fonds auf. Makroökonomische Konditionalitäten als Fördervoraussetzung werden daher weiterhin abgelehnt.



Drucksache 543/1/17

... 81. Außerdem weist der Bundesrat auf folgende Inkonsistenzen bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen aus dem Europäischen Semester im Rahmen der Strukturpolitik hin: Erstens sind die kurzfristig umzusetzenden länderspezifischen Empfehlungen mit der mittel- bis langfristig angelegten Durchführung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) schwer zu vereinbaren. Entsprechende Anpassungen der Operationellen Programme würden erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand erzeugen. Zweitens sind die Umsetzungsverantwortung für die länderspezifischen Empfehlungen und die Zuständigkeit für die Durchführung der ESI-Fonds auf unterschiedlichen staatlichen Ebenen verankert. Drittens weisen länderspezifische Empfehlungen häufig keinen inhaltlichen Zusammenhang mit den Zielen der ESI-Fonds auf. Makroökonomische Konditionalitäten als Fördervoraussetzung werden daher weiterhin abgelehnt.



Drucksache 521/16

... Die EU sieht sich einer Reihe großer langfristiger Herausforderungen gegenüber: Das wirtschaftliche und soziale Gefüge der EU muss konsolidiert werden. Es gilt die Sicherheit innerhalb der EU wie an ihren Außengrenzen zu wahren. Die Flüchtlingskrise muss bewältigt werden. Schließlich sind die Ursachen und die Folgen des Klimawandels anzugehen. Zur Bewältigung dieser und anderer Herausforderungen sind umfassende mittel- bis langfristige politische Schritte und Strategien notwendig, für die es einer adäquaten finanziellen Flankierung sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene bedarf.



Drucksache 546/16

... 2. Zum anderen fehlt in Deutschland eine dauerhaft registergestützte Erfassung von Gebäude- und Wohnungsinformationen. Die entsprechenden Daten müssen im Rahmen des Zensus aufwändig ermittelt werden. Zwar wäre die Einrichtung und Pflege eines solchen Gebäude- und Wohnungsregisters mit einigen Kosten verbunden. Der kostenminimierende Effekt in Bezug auf den Zensus und ggf. auch andere fachliche Informations- und Steuerungsbedarfe der Verwaltung würde diesen Aufwand nach Einschätzung des NKR mittel- bis langfristig übertreffen.



Drucksache 19/15

... ii) Die Reformen müssen - unter anderem durch eine Steigerung des nachhaltigen Potenzialwachstums - direkte langfristige positive Auswirkungen auf den Haushalt und mithin nachprüfbare Auswirkungen auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen haben. Die Auswirkungen auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen können entweder auf die direkte Einsparung von Haushaltsmitteln infolge der Reformen (z.B. im Renten- oder Gesundheitssystem) zurückgehen oder auf mittel- bis langfristig höhere Einnahmen aus einer effizienteren Wirtschaft mit höherem Produktionspotenzial (z.B. aufgrund einer niedrigeren strukturellen Arbeitslosigkeit oder einer höheren Beschäftigungsquote) oder auf eine Kombination davon.18



Drucksache 500/15 (Beschluss)

... 7. Er regt vor diesem Hintergrund an, über eine entsprechende Weiterentwicklung bereits bestehender multilateraler Organisationen, wie etwa der WTO, nachzudenken. Das von der Kommission angestrebte Ziel der Vereinheitlichung von Regulierungsstandards zur Stärkung von Skaleneffekten und globalen Wertschöpfungsketten könnte so mittel- bis langfristig wirksamer erreicht werden. Wichtig wäre dabei eine bessere Verzahnung mit anderen internationalen Organisationen wie etwa dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP).



Drucksache 510/1/15

... 30. Neue Herausforderungen sind grundsätzlich durch mittel- bis langfristige Anpassungen innerhalb des EU-Haushalts - und bei dringendem Bedarf kurzfristig durch Umschichtungen im Haushalt - zu bewältigen. Eine EU-Steuer wird abgelehnt.



Drucksache 510/15 (Beschluss)

... 16. Neue Herausforderungen sind grundsätzlich durch mittel- bis langfristige Anpassungen innerhalb des EU-Haushalts - und bei dringendem Bedarf kurzfristig durch Umschichtungen im Haushalt - zu bewältigen. Eine EU-Steuer wird abgelehnt.



Drucksache 502/15

... Die fünf Präsidenten verständigten sich auch auf einen Umsetzungszeitplan2, mit dem das Euro-Währungsgebiet bis Anfang 2017 konsolidiert werden dürfte (Stufe 1 - "Vertiefung durch Handeln"). In dieser ersten Stufe, die am 1. Juli 2015 angelaufen ist3, sollen die Maßnahmen auf vorhandenen Instrumenten aufbauen und dabei auch die bestehenden Verträge bestmöglich genutzt werden. Danach sollten mit Hilfe von Benchmarks für eine verstärkte Aufwärtskonvergenz der Volkswirtschaften des Euro-Währungsgebiets grundlegendere Reformen durchgeführt und mittel- bis langfristig neue Wachstumsperspektiven ins Visier genommen werden (Stufe 2 - "Vollendung der WWU"). Alles in allem setzt die Umsetzung des Fünf-Präsidenten-Berichts voraus, dass alle Mitgliedstaaten und EU-Organe dessen Ziele teilen. Die in der vorliegenden Mitteilung dargelegten Maßnahmen gelten für die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, der Prozess zur Vertiefung der WWU steht aber allen EU-Staaten offen. Gleichzeitig wird die Kommission sicherstellen, dass im Binnenmarkt keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen.



Drucksache 62/1/15

... , Emissionsminderung aus Tierhaltung, Steigerung der Stickstoffausnutzungseffizienz), Luftreinhaltung (Emissionsminderung aus Industrie, Gewerbe und Verkehr einschließlich Schifffahrt) sowie Naturschutz (Verbesserung der Stickstoffrückhaltung in der Landschaft durch Wiederherstellung von Auen, Mooren und Feuchtgebieten) zur Stickstoffemissionsminderung zusammenzustellen, den mittel- bis langfristigen Handlungsbedarf zu bestimmen, und



Drucksache 396/14

... Aufgrund der vorgesehenen Änderungen bei den Vorschriften zur Zuständigkeit des Generalbundesanwalts wird es bei einzelnen - anzahlmäßig derzeit nicht belastbar prognostizierbaren - Verfahren voraussichtlich zu einer Verlagerung der Ermittlungsführung von den Ländern auf den Bund kommen. Dem damit verbundenen möglichen Mehraufwand beim Generalbundesanwalt und in voraussichtlich geringerem Umfang beim Bundeskriminalamt werden entsprechende Entlastungen bei den Staatsanwaltschaften und den Polizeibehörden der Länder gegenüberstehen, dies allerdings nicht im gleichen Umfang wie die Mehrbelastungen auf Bundesebene, weil beim Generalbundesanwalt und beim Bundeskriminalamt aufgrund der Ortsferne ihrer Sitze von möglichen Tatorten und den für eine Verhandlung zuständigen Oberlandesgerichten insbesondere in höherem Maße Reisetätigkeiten und der damit verbundene Aufwand anfallen können. Nach der Expertise des Generalbundesanwalts ist der mögliche, sich allerdings insgesamt voraussichtlich in Grenzen haltende Mehraufwand auf Bundesebene derzeit nicht belastbar prognostizier- und bezifferbar, zumal er wesentlich von der Entwicklung der Kriminalität insbesondere im Staatsschutzbereich abhängig ist. Kurzzeitig anfallende Mehrbelastungen werden der Generalbundesanwalt und das Bundeskriminalamt mit vorhandenen Ressourcen zu bewältigen haben. Ob sich mittel- oder langfristig ein haushaltsmäßig in den Einzelplänen 06 und 07 (Innen- und Justizressort) zu berücksichtigender Mehrbedarf ergibt, ist jedoch noch nicht belastbar abzusehen; insoweit bleibt die mittel- bis langfristige Entwicklung abzuwarten, über die der Generalbundesanwalt und das Bundeskriminalamt zu gegebener Zeit berichten werden. Etwaiger Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln soll finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan ausgeglichen werden.



Drucksache 16/14

... Gemeinsame Ziele lassen sich am besten durch koordiniertes und integratives Vorgehen erreichen. Heutzutage ist der Meeresenergiesektor zwar relativ klein, doch er könnte ausgebaut werden, um zum Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU beitragen zu können. Wenn jetzt die richtigen Voraussetzungen geschaffen werden, könnte der Sektor auch dazu beitragen, die für 2050 angestrebten Ziele der EU zur Verringerung der Treibhausgase zu erreichen. Werden diesem aufstrebenden Sektor durch die beschriebenen Maßnahmen die notwendigen politischen Impulse verliehen, so dürfte die Meeresenergie mittel- bis langfristig in der Lage sein, die erforderliche kritische Masse für die Kommerzialisierung zu erreichen und eine weitere Erfolgsgeschichte der europäischen Industrie zu werden.



Drucksache 459/13

... , S. 13) - nicht "fair austariert", sondern der Mieter wird einseitig belastet. Diese Kostenverteilung kann auch unter Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Kostentragung nicht gerechtfertigt werden, da zum einen die Kosten der energetischen Modernisierung - nur - zunächst beim Vermieter anfallen. Nach durchgeführter Modernisierung kann er die Kosten gemäß § 559 auf die Mieter umlegen, und zwar zeitlich unbegrenzt. Zum anderen ist nicht ersichtlich, dass denkbare Einspareffekte für den Mieter, der aufgrund der Modernisierungsmaßnahmen von niedrigeren Betriebskosten profitiert, der Höhe nach den dreimonatigen Minderungsbetrag erreichen. Schließlich ist es auch angesichts der Fluktuation auf dem Wohnungsmarkt nicht gewährleistet, dass die Betriebskostenersparnis bei dem Mieter eintritt, während dessen Mietzeit die Maßnahmen durchgeführt wurden und der sie durch Fortzahlung der ungeminderten Miete mitfinanziert hat.



Drucksache 236/13 (Beschluss)

... - national notwendige Reformen zur mittel- bis langfristigen Stärkung der Wirtschaftsbasis zeit- und sachgerecht durchgeführt werden können,



Drucksache 515/13

... Die schrittweise Verwirklichung des Energiebinnenmarktes hat dazu beigetragen, die Großhandelsstrompreise zu dämpfen, und wird den Wettbewerb beleben, z.B. durch die Beseitigung von Marktzutrittsschranken und regulatorischen Hindernissen, doch ist sie auch vom Ausbau der Kapazitäten der grenzüberschreitenden und transeuropäischen Energieinfrastruktur abhängig. 42 Damit der Energiebinnenmarkt funktioniert, muss das dritte Energiepaket43 vollständig in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Andere wichtige Faktoren für die Gewährleistung wettbewerbsfähiger Energiepreise und -kosten in Europa sind die fortgesetzte Förderung von Forschung und Innovation im Bereich der Energietechnologien im Rahmen des vorgeschlagenen Programms "Horizont 2020" (insbesondere im Bereich der Energieeffizienzsteigerungen, die maßgeblich zur teilweisen Schließung der Energiepreislücke44 beitragen könnten) und die anhaltenden Bemühungen, die Versorgungsquellen und -wege und die Gaslieferländer zu diversifizieren. Die Entwicklung heimischer Energieressourcen auf kosteneffiziente Weise - seien es nun erneuerbare Energien, die Nutzung von Kohle in Verbindung mit CCS oder konventionelle und nicht konventionelle fossile Brennstoffe - kann sich mittel- bis langfristig ebenfalls positiv auf die Energiepreise auswirken.



Drucksache 10/1/13

... In dieses Äquivalenzverhältnis greift der neue § 536 Absatz 1a BGB einseitig zu Lasten des Mieters ein. Folge dieser Regelung ist, dass sich für die Dauer von drei Monaten Leistung und Gegenleistung nicht mehr gleichwertig gegenüber stehen, sondern der Mieter für eine minderwertige Leistung die ungeschmälerte Gegenleistung erbringen muss. Die Interessen von Mietern und Vermietern werden - entgegen der in der Begründung des Gesetzentwurfs skizzierten "Aufgabe des Mietrechts" - nicht- "fair austariert", sondern der Mieter wird einseitig belastet. Diese Kostenverteilung kann auch unter Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Kostentragung nicht gerechtfertigt werden, da zum einen die Kosten der energetischen Modernisierung - nur - "zunächst beim Vermieter anfallen". Nach durchgeführter Modernisierung kann er die Kosten gemäß § 559 BGB-neu, der hinsichtlich der elfprozentigen Kostenumlage, die zeitlich nicht begrenzt ist, unverändert bleiben soll, auf die Mieter umlegen. Zum anderen ist nicht ersichtlich, dass die in der Begründung des Gesetzentwurfs angeführten Einspareffekte für den Mieter, der aufgrund der Modernisierungsmaßnahmen von niedrigeren Betriebskosten profitiert, der Höhe nach den dreimonatigen Minderungsbetrag erreichen. Schließlich ist es auch angesichts der Fluktuation auf dem Wohnungsmarkt nicht gewährleistet, dass die Betriebskostenersparnis bei dem Mieter eintritt, während dessen Mietzeit die Maßnahmen durchgeführt wurden und der sie durch Fortzahlung der ungeminderten Miete mitfinanziert hat.



Drucksache 236/1/13

... - national notwendige Reformen zur mittel- bis langfristigen Stärkung der Wirtschaftsbasis zeit- und sachgerecht durchgeführt werden können,



Drucksache 264/13

... Um die Bürgerinnen und Bürger, die mit der Zahlung ihrer Krankenversicherungsbeiträge im Rückstand sind, vor weiterer Überschuldung zu schützen, wird in der privaten Krankenversicherung ein Notlagentarif eingeführt. Ebenso wird der erhöhte Säumniszuschlag für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie für Versicherte nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V und nach § 2 Absatz 1 Nummer 7 KVLG 1989 abgeschafft. Damit soll verhindert werden, dass den Versicherten weitere Schulden entstehen. Ziel ist es, dass die Versicherten ihre Krankenversicherungsbeiträge mittel- bis langfristig wieder regelmäßig erbringen und damit auch die ursprünglich vereinbarten Leistungen in der privaten Krankenversicherung bzw. den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung in vollem Umfang in Anspruch nehmen können.



Drucksache 515/1/13

... 5. Die Kommission nennt in ihrer Mitteilung den Einsatz von "Carbon Capture and Storage (CCS)" als Möglichkeit, die Energiepreise mittel- bis langfristig zu senken. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang auf die möglichen Risiken bei der Verwendung der CCS-Technologie hin. Studien deuten zudem darauf hin, dass momentan kein kosteneffizienter Einsatz der CCS-Technologie möglich ist.



Drucksache 313/1/12

... In dieses Äquivalenzverhältnis greift der § 536 Absatz 1a BGB-E einseitig zu Lasten des Mieters ein. Folge dieser Regelung ist, dass sich für die Dauer von drei Monaten Leistung und Gegenleistung nicht mehr gleichwertig gegenüber stehen, sondern der Mieter für eine minderwertige Leistung die ungeschmälerte Gegenleistung erbringen muss. Die Interessen von Mietern und Vermietern werden - entgegen der in der Begründung skizzierten "Aufgabe des Mietrechts" (vgl. BR-Drs. 313/12, S. 14) - nicht "fair austariert", sondern der Mieter wird einseitig belastet. Diese Kostenverteilung kann auch unter Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Kostentragung nicht gerechtfertigt werden, da zum einen die Kosten der energetischen Modernisierung - nur - "zunächst beim Vermieter anfallen" (vgl. BR-Drs. 313/12, S. 14). Nach durchgeführter Modernisierung kann er die Kosten gemäß § 559 BGB-E, der hinsichtlich der elfprozentigen Kostenumlage, die zeitlich nicht begrenzt ist, unverändert bleiben soll, auf die Mieter umlegen. Zum anderen ist nicht ersichtlich, dass die in der Begründung angeführten Einspareffekte für den Mieter, der aufgrund der Modernisierungsmaßnahmen von niedrigeren Betriebskosten profitiere, der Höhe nach den dreimonatigen Minderungsbetrag erreichen. Vielmehr sind energetische Modernisierungsmaßnahmen nicht zwingend mit einer finanziellen Ersparnis verbunden. Sie können unter Umständen sogar zu Betriebskostensteigerungen führen. Diese finanzielle Folge ist insbesondere bei solchen Maßnahmen zu befürchten, die allein auf die Einsparung nicht erneuerbarer Primärenergie abzielen und somit vorrangig dem Klimaschutz und der Ressourcenschonung dienen (vgl. BR-Drs. 313/12, S. 32). Schließlich ist es auch angesichts der Fluktuation auf dem Wohnungsmarkt nicht gewährleistet, dass die Betriebskostenersparnis bei dem Mieter eintritt, während dessen Mietzeit die Maßnahmen durchgeführt wurden und der sie durch Fortzahlung der ungeminderten Miete mitfinanziert hat.



Drucksache 91/12

... Der Gesetzentwurf enthält für die Wirtschaft belastende und entlastende Vorgaben. Laut Ressort kommt es kurzfristig im Saldo zu einer Reduzierung des Erfüllungsaufwandes um rund 20,7 Mio. Euro. In dieser Gesamtbilanzierung sind im Wesentlichen zwei Kostenbelastungen nicht enthalten, da diese erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt wirksam werden. Diese Regelungen führen dazu, dass mittel- bis langfristig die vorliegende Änderung des Arzneimittelrechts im Saldo zu einem Mehraufwand führen. Das Ressort ist auf diese Bereiche in der Begründung hinreichend eingegangen.



Drucksache 313/12 (Beschluss)

... In dieses Äquivalenzverhältnis greift der § 536 Absatz 1a BGB-E einseitig zu Lasten des Mieters ein. Folge dieser Regelung ist, dass sich für die Dauer von drei Monaten Leistung und Gegenleistung nicht mehr gleichwertig gegenüber stehen, sondern der Mieter für eine minderwertige Leistung die ungeschmälerte Gegenleistung erbringen muss. Die Interessen von Mietern und Vermietern werden - entgegen der in der Begründung skizzierten "Aufgabe des Mietrechts" (vgl. BR-Drs. 313/12, S. 14) - nicht "fair austariert", sondern der Mieter wird einseitig belastet. Diese Kostenverteilung kann auch unter Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Kostentragung nicht gerechtfertigt werden, da zum einen die Kosten der energetischen Modernisierung - nur - "zunächst beim Vermieter anfallen" (vgl. BR-Drs. 313/12, S. 14). Nach durchgeführter Modernisierung kann er die Kosten gemäß § 559 BGB-E, der hinsichtlich der elfprozentigen Kostenumlage, die zeitlich nicht begrenzt ist, unverändert bleiben soll, auf die Mieter umlegen. Zum anderen ist nicht ersichtlich, dass die in der Begründung angeführten Einspareffekte für den Mieter, der aufgrund der Modernisierungsmaßnahmen von niedrigeren Betriebskosten profitiere, der Höhe nach den dreimonatigen Minderungsbetrag erreichen. Vielmehr sind energetische Modernisierungsmaßnahmen nicht zwingend mit einer finanziellen Ersparnis verbunden. Sie können unter Umständen sogar zu Betriebskostensteigerungen führen. Diese finanzielle Folge ist insbesondere bei solchen Maßnahmen zu befürchten, die allein auf die Einsparung nicht erneuerbarer Primärenergie abzielen und somit vorrangig dem Klimaschutz und der Ressourcenschonung dienen (vgl. BR-Drs. 313/12, S. 32). Schließlich ist es auch angesichts der Fluktuation auf dem Wohnungsmarkt nicht gewährleistet, dass die Betriebskostenersparnis bei dem Mieter eintritt, während dessen Mietzeit die Maßnahmen durchgeführt wurden und der sie durch Fortzahlung der ungeminderten Miete mitfinanziert hat.



Drucksache 758/12

... Investitionen in das Humankapital junger Europäerinnen und Europäer sind unabdingbar, wenn wir das gravierende Problem der Jugendarbeitslosigkeit lösen und mittel- bis langfristig von einem nachhaltigen und inklusiven Wachstum profitieren wollen. Da sich der Übergang junger Menschen von der Schule ins Erwerbsleben schwierig gestaltet, ruft die Kommission alle Mitgliedstaaten dazu auf, rasch eine Jugendgarantie umzusetzen, und legt deshalb einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates vor 32, dem mehrere Aufrufe des Europäischen Rates vorausgingen.



Drucksache 434/12

... 3.1.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Stand der Dinge die wichtigsten Herausforderungen

2.1 Der allgemeine makroökonomische Kontext

2.2 Die Leistung entlang der Wertschöpfungskette

2.3 Die kohlenstoffarme Wirtschaft

2.4 Wettbewerb in der Bauwirtschaft in der EU und auf internationalen Märkten

3. Europäische Strategie für die Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes

3.1 Schaffung günstiger Bedingungen für Investitionen

3.1.1 Kurzfristige Maßnahmen

3.1.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen

3.2. Verbesserung des grundlegenden Faktors Humankapital in der Baubranche

3.2.1 Kurzfristige Maßnahmen

3.2.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen

3.3 Verbesserung der Ressourceneffizienz, der Umweltverträglichkeit und der Geschäftschancen

3.4 Stärkung des Binnenmarktes im Bereich der Bauwirtschaft

3.5 Stärkung der Position der EU-Baufirmen im weltweiten Wettbewerb

4. Steuerung Umsetzung der Strategie

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 130/12

... Die Zustimmung zum Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion leistet einen Beitrag zur mittel- bis langfristigen Prävention von Staatsschuldenkrisen im Euro-Währungsgebiet. Sie ist außerdem Ausdruck eines entschlossenen Handelns zur Stärkung der Haushaltsdisziplin in der Wirtschafts- und Währungsunion und somit eine wichtige Grundlage für das Vertrauen der Märkte in die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen im Euro-Währungsgebiet.



Drucksache 610/12

... Zusätzlich zu diesen mittel- bis langfristig ausgerichteten Maßnahmen wird die Kapitalaufstockung der Europäischen Investitionsbank um 10 Mrd. EUR Schätzungen zufolge in naher Zukunft zu einer zusätzlichen Darlehenskapazität von 60 Mrd. EUR führen. Grundsätzlich sollen 10-15 Mrd. EUR den KMU, ein ähnlich hoher Betrag der Innovation und 15-20 Mrd. EUR der Ressourceneffizienz zugutekommen.60



Drucksache 302/4/12

... Bei kommunalen Zusammenschlüssen und Grundstücksübertragungen infolge von Einkreisungen fällt daher seither immer dann Grunderwerbsteuer an, wenn von dem Rechtsträgerwechsel Grundstücke betroffen sind, die dem gewerblich genutzten kommunalen Vermögen zugeordnet sind. Außerdem kann bei einem kommunalen Zusammenschluss oder einer Einkreisung der Übergang bzw. die Vereinigung von Anteilen, die die beteiligten Kommunen an Unternehmen in Privatrechtsform haben, gem. § 1 Absatz 3 GrEStG einen grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang darstellen, wenn diese Unternehmen über Grundeigentum verfügen. Auch diese Fallkonstellation ist von der Befreiung in § 4 Nummer 1 GrEStG nicht erfasst. Insbesondere bei Kommunen mit Wohnungsunternehmen kann die bei der neuen oder aufnehmenden Kommune anfallende Grunderwerbsteuer daher die mittel- bis langfristig zu erzielenden Einsparungen übersteigen. Diese steuerrechtlichen Rahmenbedingungen stellen demzufolge ein spürbares Hemmnis für notwendige und an und für sich wirtschaftlich sinnvolle Gemeindezusammenschlüsse sowie Einkreisungen dar.



Drucksache 746/12

... c) Könnten die elektronische Handelsbranche und die Zustelldienstbetreiber proaktivere Lösungen unterbreiten, die dem Bedarf der Verbraucher besser entsprechen? Welche Maßnahmen könnten rasch getroffen werden, um die Lage kurzfristig zu verbessern? Welche mittel- bis langfristigen Lösungen kämen in Betracht?



Drucksache 407/12

... Der Rat empfiehlt der Bundesrepublik, die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen, indem sie u.a. einen gerechteren Zugang zum allgemeinen und beruflichen Bildungssystem schafft. Außerdem stellt der Rat fest, dass der Bildungsgrad junger Menschen in Deutschland im Tertiär- und oberen Sekundarbereich unter dem EU-Durchschnitt liegt. Diese Empfehlung wurde im Rat vor dem Hintergrund der zu erwartenden demografischen und wirtschaftlichen Entwicklungen in Deutschland sowie der damit verbundenen Herausforderungen zur Sicherung des künftigen Fachkräftebedarfs angenommen. Sie erfolgte im Kontext der mittel- bis langfristigen Ziele der Strategie Europa 2020 und ist damit in Bezug auf die langfristigen Prognosen über den demografischen Wandel, die Entwicklung der Wirtschaftsstruktur sowie den Humankapitalbedarf vor allem als Richtschnur zu verstehen, nicht jedoch als unmittelbare Kritik am aktuellen Bildungsstand der Bevölkerung. Darüber hinaus möchte ich festhalten, dass die obigen Ausführungen in keiner Weise die positive Einschätzung einer profunden Erstausbildung im deutschen dualen Berufsbildungssystem durch die Kommission in Frage stellen, die eine wichtige Grundlage für die in der aktuellen Wirtschaftssituation vergleichsweise geringe Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland darstellt.



Drucksache 229/1/11

... Die Bemessung der Zumutbarkeit anhand des durchschnittlichen Jahresergebnisses der letzten fünf Jahre sorgt dafür, dass das Beitragsaufkommen im Restrukturierungsfonds über alle Institutsgruppen hinweg - und unabhängig von der Volatilität der Jahresergebnisse - eine stabile Höhe erreicht, die der Nacherhebungsregelung mittel- bis langfristig ebenbürtig ist. Ein großer Vorteil ist die starke Vereinfachung, die ein Wegfall der Nacherhebung mit sich bringt.



Drucksache 398/11

... Zur Erleichterung des Konsultationsverfahrens und damit die kurzfristigen Elemente des Überarbeitungsprozesses von der Erörterung mittel- bis langfristiger Aspekte getrennt sind, besteht dieses Grünbuch aus drei separaten Teilen:



Drucksache 179/1/11

... 15. Die Erfahrungen gerade im Bereich Verkehr und Mobilität zeigen, dass die betroffenen Branchen ambitionierte Zielmarken benötigen, um entsprechende Innovationskraft mittel- bis langfristig zu entfalten.



Drucksache 179/11 (Beschluss)

... 11. Die Erfahrungen gerade im Bereich Verkehr und Mobilität zeigen, dass die betroffenen Branchen ambitionierte Zielmarken benötigen, um entsprechende Innovationskraft mittel- bis langfristig zu entfalten.



Drucksache 370/11

... 71. begrüßt den Beschluss des Rates, die Operation „EUFOR Libya“ zur Unterstützung humanitärer Hilfseinsätze durchzuführen, sofern sie vom Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) angefordert wird; ersucht den Rat, unverzüglich humanitäre Unterstützung für Misrata und andere Bevölkerungszentren, insbesondere mit Schiffen, bereitzustellen; ist tief besorgt angesichts der steigenden Zahl von Opfern des Konflikts in Libyen und des berichteten Einsatzes von Streumunition und sonstigen Waffen gegen die Zivilbevölkerung durch die Regierung Gaddafi; bedauert zutiefst, dass das EUFOR-Mandat auf humanitäre Aspekte beschränkt wurde, obwohl es gute Gründe dafür gab, dass die EU die Führung bei der Seeüberwachung (Durchsetzung des Embargos und Unterstützung für Frontex) und bei der humanitären Hilfe und dem Schutz der Zivilbevölkerung in Libyen übernimmt; weist in diesem Zusammenhang auf seine Entschließung vom 10. März 2011 hin, in der die HV/VP aufgefordert wird auszuloten, ob das Embargo mit Flugzeugen und Schiffen im Rahmen der GSVP durchgesetzt werden könnte; bedauert den Beschluss einiger Mitgliedstaaten, ein Veto gegen ein umfangreicheres Mandat für „EUFOR Libya“ einzulegen, während sie gleichzeitig derartige Einsätze auf eigene Faust durchführen; fordert, die Planung einer möglichen mittel- bis langfristigen GSVP-Operation in Libyen in den Bereichen Reform des Sicherheitsbereichs, Aufbau von Institutionen und Grenzschutz in Angriff zu nehmen;



Drucksache 809/11

... Zu unterstützen sind die Entwicklung der Bewertung von Gesundheitstechnologien und der Gesundheitsökonomie, die Informationssammlung und die Verbreitung bewährter Praktiken sowie innovativer Technologien und Konzepte im Gesundheitswesen, einschließlich IKT und elektronischer Gesundheitsfürsorge. Gefördert werden ferner vergleichende Untersuchungen zur Reform der staatlichen Gesundheitssysteme in Europa und in Drittländern und zu ihren mittel- bis langfristigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen. Außerdem werden Analysen des künftigen Bedarfs an medizinischem Personal (Anzahl und Kompetenzen) im Zusammenhang mit neuen Mustern der Gesundheitsfürsorge unterstützt. Gefördert werden auch Forschungsarbeiten zur Entwicklung gesundheitlicher Ungleichheiten und ihrer Wechselwirkung mit wirtschaftlichen und sozialen Unterschieden sowie zur Wirksamkeit von Strategien, die diese in Europa und darüber hinaus verringern sollen. Schließlich muss die Beurteilung von Verfahren für die Patientensicherheit und von Qualitätssicherungssystemen gefördert werden, einschließlich der Rolle von Patienten bei der Sicherheit und Qualität der Gesundheitsfürsorge.



Drucksache 818/11

... iv) mittel- bis langfristige Darlehen, die dem qualifizierten Portfolio-Unternehmen vom EuFSU gewährt werden;



Drucksache 853/1/11

... -Reduktionsbemühungen Deutschlands, sondern mittel- bis langfristig auch Absatz und Beschäftigung in der Automobilproduktion gefährdet. Denn die deutschen Automobilkonzerne können künftig nur bestehen, wenn sie auf den globalen Märkten mit verbrauchsarmen und umweltfreundlichen Autos mithalten. Zudem sind die Hersteller auf Grund der europäischen Gesetzgebung zur Begrenzung der CO



Drucksache 831/11

... Je stärker die Technologien ausgereift sind, desto mehr werden die Kosten sinken und kann die finanzielle Förderung verringert werden. Der Handel zwischen den Mitgliedstaaten sowie Importe aus Drittländern könnten mittel- bis langfristig zu einer Kostensenkung beitragen. Die für erneuerbare Energien vorhandenen Zielvorgaben scheinen im Hinblick auf die Planungssicherheit für Investoren sinnvoll zu sein, gleichzeitig fördern sie eine europäische Herangehensweise und die Integration der erneuerbaren Energien in den Markt.



Drucksache 737/11 (Beschluss)

... Bei kommunalen Zusammenschlüssen und Grundstücksübertragungen infolge von Einkreisungen fällt daher seither immer dann Grunderwerbsteuer an, wenn von dem Rechtsträgerwechsel Grundstücke betroffen sind, die dem gewerblich genutzten kommunalen Vermögen zugeordnet sind. Außerdem kann bei einem kommunalen Zusammenschluss oder einer Einkreisung der Übergang bzw. die Vereinigung von Anteilen, die die beteiligten Kommunen an Unternehmen in Privatrechtsform haben, gem. § 1 Absatz 3 GrEStG einen grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang darstellen, wenn diese Unternehmen über Grundeigentum verfügen. Auch diese Fallkonstellation ist von der Befreiung in § 4 Nummer 1 GrEStG nicht erfasst. Insbesondere bei Kommunen mit Wohnungsunternehmen kann die bei der neuen oder aufnehmenden Kommune anfallende Grunderwerbsteuer daher die mittel- bis langfristig zu erzielenden Einsparungen übersteigen. Diese steuerrechtlichen Rahmenbedingungen stellen demzufolge ein spürbares Hemmnis für notwendige und an und für sich wirtschaftlich sinnvolle Gemeindezusammenschlüsse sowie Einkreisungen dar.



Drucksache 817/1/11

... sind, die Nutzung der technischen Potentiale an der Quelle zwingend erforderlich, also die Minderung des Fahrzeuggeräusches. Die Richtlinienkompetenz hierfür liegt bei der EU. Die derzeit gültigen Grenzwerte stammen aus 1995 und entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Der Evaluationsbericht zur Umgebungslärmrichtlinie sieht Potentiale von 2 bis 5 dB(A) bei der Reduzierung der Fahrzeuggeräuschemissionen. Ohne diesen Beitrag wird es auch mittel- bis langfristig kaum möglich sein, die deutlich zu hohe Lärmbelastung aus dem Verkehr auf ein gesundheitsverträgliches Niveau zu senken. Falls es mit der anstehenden Richtliniennovelle nicht gelingt, die Nutzung der technischen Potentiale zu sichern, ist die Chance hierfür auf Jahre hinaus vertan. Auch wird es nicht gelingen, die im Verkehrslärmschutzpaket II der Bundesregierung festgelegten Ziele zur Reduktion des Straßenverkehrslärmes zu erreichen.



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.