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11 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Mindestabmessungen"


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Drucksache 229/12

... Mindestabmessungen des Unterrichtsraumes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Erfüllungsaufwand

F. Sonstige Kosten

Verordnung

Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Erster Abschnitt

§ 1
Sprachtest; Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung

§ 2
Fahrlehrerschein

§ 3
Unterrichtsräume

§ 4
Lehrmittel

§ 5
Ausbildungsfahrzeuge

§ 6
Ausbildungsnachweis für Fahrschüler (§ 18 Absatz 1 des Fahrlehrergesetzes) Tagesnachweis für Fahrlehrer (§ 18 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes)

§ 7
Preisaushang nach § 19 des Fahrlehrergesetzes

Zweiter Abschnitt

§ 8
Verantwortlicher Leiter

§ 9
Lehrkräfte

§ 10
Unterrichtsräume

§ 11
Lehrmittel

§ 12
Lehrfahrzeuge

Dritter Abschnitt

§ 13
Inhalt der Einweisungslehrgänge

§ 14
Dauer und Leitung der Lehrgänge

Vierter Abschnitt

§ 15
Fortbildung

Fünfter Abschnitt

§ 16
Inhalt der Registrierung nach § 39 Absatz 3 des Fahrlehrergesetzes

Sechster Abschnitt

§ 17
Übergangsbestimmungen

§ 18
Ordnungswidrigkeiten

§ 19
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
.1 (zu § 2 Absatz 1) Unbefristeter Fahrlehrerschein

Anlage 1
.2 (zu § 2 Absatz 1) Befristeter Fahrlehrerschein der Klasse BE

Anlage 2
(zu § 3) Unterrichtsräume

Anlage 3
(zu § 6 Absatz 1)

Anlage 4
(zu § 6 Absatz 2)

Anlage 5

Begründung

I. Allgemeines

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

Gleichstellungspolitische Belange

3 Nachhaltigkeit

II. Einzelbestimmungen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2047: Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz


 
 
 


Drucksache 820/12

... (g) haben bei Zigarettenpackungen folgende Mindestabmessungen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen mit Interessenträgern und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags16

3.1. Inhaltsstoffe und Emissionen

3.2. Kennzeichnung und Verpackung

3.3. Rückverfolgbarkeit und Sicherheitsmerkmale

3.4. Tabak zum oralen Gebrauch

3.5. Grenzüberschreitender Verkauf von Tabakerzeugnissen im Fernabsatz

3.6. Neuartige Tabakerzeugnisse

3.7. Nikotinhaltige Erzeugnisse

3.8. Pflanzliche Raucherzeugnisse

3.9. Zuständigkeit der Union

3.9.1. Rechtsgrundlage

3.9.2. Subsidiarität

3.9.3. Verhältnismäßigkeit

3.9.4. Grundlegende Rechte

3.9.5. Rechtsform

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Definitionen

Titel II
Tabakerzeugnisse

Kapitel I
Inhaltsstoffe und Emissionen

Artikel 3
Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidhöchstgehalte sowie sonstige Höchstwerte

Artikel 4
Messverfahren

Artikel 5
Meldung von Inhaltsstoffen und Emissionen

Artikel 6
Regelung der Inhaltsstoffe

Kapitel II
Kennzeichnung und Verpackung

Artikel 7
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 8
Textliche Warnhinweise für Rauchtabak

Artikel 9
Kombinierte gesundheitsbezogene Warnhinweise für Rauchtabak

Artikel 10
Kennzeichnung von Rauchtabak mit Ausnahme von Zigaretten und von Tabak zum Selbstdrehen

Artikel 11
Kennzeichnung rauchloser Tabakerzeugnisse

Artikel 12
Produktbeschreibung

Artikel 13
Aufmachung und Inhalt der Packungen

Artikel 14
Rückverfolgbarkeit und Sicherheitsmerkmale

Kapitel III
Tabak zum oralen Gebrauch

Artikel 15
Tabak zum oralen Gebrauch

Kapitel IV
Grenzüberschreitender Verkauf von Tabakerzeugnissen im Fernabsatz

Artikel 16
Grenzüberschreitender Verkauf von Tabakerzeugnissen im Fernabsatz

Kapitel V
Neuartige Tabakerzeugnisse

Artikel 17
Meldung neuartiger Tabakerzeugnisse

Titel III
Nichttabakprodukte

Artikel 18
Nikotinhaltige Erzeugnisse

Artikel 19
Pflanzliche Raucherzeugnisse

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Zusammenarbeit und Durchsetzung

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 22
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 23
Bericht

Artikel 24
Einfuhr, Verkauf und Konsum von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Übergangsbestimmung

Artikel 27
Aufhebung

Artikel 28
Inkrafttreten

Artikel 29
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [...]

Anhang I
LISTE der textlichen Warnhinweise (gemäß Artikel 9 und Artikel 10 Absatz 1)

Anhang II
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 766/1/08

... Auch für Geflügel, das schwerer als 15 kg ist, müssen aus Tierschutzgründen Mindestabmessungen für die Behältnisse vorgegeben sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 766/1/08




1. Zu § 2a - neu -

§ 2a
Zulassungsnummer

2. Zu § 3 Abs. 3

3. Zu § 4 Satz 1 Nr. 1

4. Zu § 6, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8

§ 8
Nachnahmeversand

5. Zu § 9 Abs. 1 Satz 2 - neu -

6. Zu § 10 Abs. 4 - neu -Dem § 10 ist folgender Absatz 4 anzufügen:

7. Zu Abschnitt 4

8. Zu § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

9. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1 und § 16 Satz 1

10. Zu § 20 Abs. 2 Nr. 2

11. Zu § 20 Abs. 3

12. Zu § 22

13. Zu Anlage 1 Nr. 1

14. Zu Anlage 2 Nr. 2

15. Zu Anlage 2 Nr. 4.2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 766/08

... Die Behältnisse müssen folgende Mindestabmessungen aufweisen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 766/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Ausnahmen für Straßentransportmittel

§ 3
Befähigungsnachweis

§ 4
Schienentransport

Abschnitt 2
Transport in Behältnissen

§ 5
Besondere Anforderungen an Behältnisse

§ 6
Nachnahmeversand

§ 7
Pflichten des Absenders

§ 8
Maßnahmen bei der Ankunft

Abschnitt 3
Besondere Vorschriften zum Schutz von Nutztieren beim innerstaatlichen Transport

§ 9
Raumbedarf und Pflege

§ 10
Begrenzung von Transporten

Abschnitt 4
Besondere Vorschriften zum Schutz von anderen Tieren als Nutztieren

§ 11
Eintagsküken

§ 12
Meeressäugetiere und Vögel

§ 13
Wechselwarme Wirbeltiere und wirbellose Tiere

Abschnitt 5
Grenzüberschreitender Transport

§ 14
Ausfuhr über bestimmte Überwachungsstellen

§ 15
Anzeige der Ankunft

§ 16
Einfuhr über bestimmte Überwachungsstellen

§ 17
Einfuhrdokument

§ 18
Anforderungen an die Einfuhr

§ 19
Einfuhruntersuchung

Abschnitt 6
Befugnisse der Behörde, Ordnungswidrigkeiten

§ 20
Befugnisse der Behörde

§ 21
Ordnungswidrigkeiten

§ 22
Unterrichtung

§ 23
Aufheben von Vorschriften

§ 24
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 5)

1. Hühner, Perlhühner, Fasane, Enten, Puten und Gänse

2. Eintagsküken

3. Brieftauben beim Transport in Spezialfahrzeugen

4. Hunde und Katzen

5. Kaninchen

5.1 Mastkaninchen

5.2 Andere Kaninchen

Anlage 2
(zu § 9) Abtrennung und Raumbedarf

1. Einhufer

2. Rinder

3. Schafe und Ziegen

4. Schweine

Anlage 3
(zu § 19 Abs. 1) Durchführung der Nämlichkeitskontrolle bei Tieren

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport


 
 
 


Drucksache 766/08 (Beschluss)

... Auch für Geflügel, das schwerer als 15 kg ist, müssen aus Tierschutzgründen Mindestabmessungen für die Behältnisse vorgegeben sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 766/08 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV)

A Änderungen

1. Zu § 2a - neu -

§ 2a
Zulassungsnummer

2. Zu § 3 Abs. 3

3. Zu § 4 Satz 1 Nr. 1

4. Zu § 6, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8

§ 8
Nachnahmeversand

5. Zu § 9 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 9 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

6. Zu § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3

7. Zu § 10 Abs. 4 - neu -Dem § 10 ist folgender Absatz 4 anzufügen:

8. Zu Abschnitt 4

9. Zu § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

10. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1 und § 16 Satz 1

11. Zu § 20 Abs. 2 Nr. 2

12. Zu § 20 Abs. 3

13. Zu § 22

14. Zu Anlage 1 Nr. 1

15. Zu Anlage 2 Nr. 2

16. Zu Anlage 2 Nr. 4.2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 873/08

... Können diese Mindestabmessungen aus wissenschaftlichen Gründen nicht eingehalten werden, so muss die Dauer der beengten Unterbringung vom Versuchsleiter in Beratung mit Tierärzten begründet werden. In diesem Fall können die Vögel in kleineren Haltungsbereichen untergebracht werden, die jedoch über geeignete Ausgestaltungselemente und eine Mindestbodenfläche von 0,75 m2 verfügen sollten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/08




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

4 Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Gemeinschaftskontext

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4 Finanzielle Auswirkungen

5 Zusätzliche Informationen

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

4 Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Vermeidung, Verminderung und Verbesserung

Artikel 5
Zwecke der Verfahren

Artikel 6
Schmerzfreies Töten

Kapitel II
Bestimmungen zur Verwendung bestimmter Tiere in Verfahren

Artikel 7
Gefährdete Tierarten außer nichtmenschlichen Primaten

Artikel 8
Nichtmenschliche Primaten

Artikel 9
Tiere aus freier Wildbahn

Artikel 10
Speziell für die Verwendung in Verfahren gezüchtete Tiere

Artikel 11
Streunende und verwilderte Haustiere

Kapitel III
Verfahren

Artikel 12
Verfahren

Artikel 13
In Verfahren angewandte Methoden

Artikel 14
Betäubung

Artikel 15
Einstufung des Schweregrads von Verfahren

Artikel 16
Erneute Verwendung

Artikel 17
Ende des Verfahrens

Artikel 18
Gemeinsame Nutzung von Organen und Geweben

Artikel 19
Freilassung von Tieren und private Unterbringung

Kapitel IV
Zulassung

Abschnitt 1
Zulassung von Personen

Artikel 20
Zulassung von Personen

Abschnitt 2
Anforderungen für Einrichtungen

Artikel 21
Zulassung von Einrichtungen

Artikel 22
Aussetzung und Entzug der Zulassung

Artikel 23
Anforderungen an Anlagen und Ausstattungen

Artikel 24
Anforderungen an das Personal von Einrichtungen

Artikel 25
Ständiges Gremium für die ethische Überprüfung

Artikel 26
Aufgaben des ständigen Gremiums für die ethische Überprüfung

Artikel 27
Züchtung nichtmenschlicher Primaten

Artikel 28
Programm für die private Unterbringung

Artikel 29
Aufzeichnungen zu den Tieren

Artikel 30
Informationen über Hunde, Katzen und nichtmenschliche Primaten

Artikel 31
Kennzeichnung

Artikel 32
Pflege und Unterbringung

Abschnitt 3
Inspektionen

Artikel 33
Nationale Inspektionen

Artikel 34
Kontrollen der nationalen Inspektionen

Abschnitt 4
Anforderungen für Projekte

Artikel 35
Genehmigung von Projekten

Artikel 36
Antrag auf Genehmigung eines Projekts

Artikel 37
Ethische Bewertung

Artikel 38
Rückwirkende Bewertung

Artikel 39
Aufzeichnungen zu ethischen Bewertungen

Artikel 40
Nichttechnische Projektzusammenfassungen

Artikel 41
Erteilung einer Projektgenehmigung

Artikel 42
Änderung, Erneuerung oder Entzug einer Projektgenehmigung

Artikel 43
Entscheidungen über Genehmigungen

Kapitel V
Vermeidung der doppelten Durchführung von Verfahren und alternative Ansätze

Artikel 44
Unnötige doppelte Durchführung von Verfahren

Artikel 45
Alternative Ansätze

Artikel 46
Nationale Referenzlaboratorien für alternative Methoden

Artikel 47
Nationaler Ausschuss für Tierschutz und -ethik

Kaptel VI Schlussbestimmungen

Artikel 48
Anpassung der Anhänge an den technischen Fortschritt

Artikel 49
Berichterstattung

Artikel 50
Schutzklausel

Artikel 51
Ausschuss

Artikel 52
Bericht der Kommission

Artikel 53
Überprüfung

Artikel 54
Zuständige Behörden

Artikel 55
Sanktionen

Artikel 56
Umsetzung

Artikel 57
Aufhebung

Artikel 58
Übergangsbestimmungen

Artikel 59
Inkrafttreten

Artikel 60
Adressaten

Anhang I
Wirbellose Arten gemäß Artikel 2 Absatz 2

Anhang II
Liste der Tiere gemäß Artikel 10

Anhang III
Liste der nichtmenschlichen Primaten und Zeitpunkte gemäß Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 2

Anhang IV
Pflege- und Unterbringungsstandards gemäß Artikel 32

Abschnitt
A Allgemeines

1. Räumlichkeiten der Einrichtung

1.1. Funktionen und allgemeine Gestaltung

1.2. Tierräume

1.3. Allgemeine und besondere Räume für Versuche

1.4. Betriebsräume

2. Umgebungsbedingungen und ihre Überwachung

2.1. Belüftung

2.2. Temperatur

2.3. Luftfeuchte

2.4. Beleuchtung

2.5. Lärm

2.6. Alarmsysteme

3. Pflege

3.1. Gesundheit

3.2. Einfangen in freier Wildbahn

3.3. Unterbringung und Ausgestaltung

a Unterbringung

b Ausgestaltung

c Haltungsbereiche

3.4. Fütterung

3.5. Tränken

3.6. Bodenbelag, Substrat, Einstreu, Lager- und Nestmaterial

3.7. Umgang

Abschnitt
B Artspezifischer Teil

1. Mäuse, Ratten, Wüstenrennmäuse, Hamster und Meerschweinchen

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2. Kaninchen

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3. Katzen

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4. Hunde

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5. Frettchen

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6. Nichtmenschliche Primaten

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7. Landwirtschaftliche Nutztiere

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8. Vögel

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9. Amphibien

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10. Reptilien

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ANHANG V Schmerzfreie Methoden zum Töten von Tieren

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Anhang VI
Liste der Punkte, auf die in Artikel 20 Absatz 4 Bezug genommen wird

Anhang VII
Liste der Punkte, auf die in Artikel 37 Nummer 3 Bezug genommen wird

Finanzbogen

1. Name Des Vorschlags:

2. Haushaltslinien:

3. Finanzielle Auswirkung

4. Betrugsbekämpfungsmassnahmen

5. Sonstige Bemerkungen


 
 
 


Drucksache 660/2/07

... -Nutztierhaltungsverordnung nicht nur Mindestabmessungen für Haltungseinrichtungen, sondern zunehmend auch deren Funktionalität in Bezug auf das Tierverhalten vorgegeben. So werden in den Haltungseinrichtungen sicherzustellende Verhaltensweisen wie z.B. ungestörtes, gleichzeitiges Ruhen oder Picken, Scharren und Staubbaden der Legehennen sowie das Erkundungsbedürfnis bei Schweinen beschrieben, um eine den Anforderungen des



Drucksache 119/1/06

... /EG wurde in Deutschland der ausgestaltete Käfig weiter entwickelt, wobei insbesondere die Bedenken, die diesem System hinsichtlich der Erfüllung ethologischer Bedürfnisse der Legehennen entgegengebracht werden, aufgegriffen wurden. In § 13b wird insbesondere durch Konkretisierung der Funktionsbereiche wie Nest und Einstreubereich sowie der Mindestgröße einer Einrichtung über die einschlägigen Vorgaben der EU hinausgegangen. Die in § 13b enthaltenen Maße beruhen auf den in der Praxis gewonnenen Erkenntnissen. Insbesondere im Bereich der Gesundheitsvorsorge kann dieses Haltungssystem nach derzeitigem Wissensstand Vorteile gegenüber der Bodenhaltung aufweisen. Auch kann auf ein Kürzen der Schnäbel zur Verhütung schwerwiegender Verletzungen durch Federpicken und Kannibalismus verzichtet werden. Neben den Mindestabmessungen für Nest,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsübersicht ,* Nr. 2 § 2 Nr. 5 bis 16 , Nr. 3a § 13 , Nr. 3b § 13a - neu -, § 13b - neu - , Nr. 7 § 26 Abs. 1 Nr. 17 , Nr. 8 § 27 Abs. 3, Abs. 4 Satz 1, 2 - neu -

A. Allgemeines

B. Einzelvorschriften

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu § 13

Zu § 13a

Zu § 13b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

2. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 5 Satz 1 Nr. 1

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Satz 2 , Nr. 8 § 27 Abs. 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 4

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 4 Satz 2 *

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 20 Satz 1

7. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 1

8. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 23 Abs. 2 Nr. 3

9. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 25 Abs. 6

10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 11

11. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 12

12. Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 13 Satz 2 - neu -

13. Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 14


 
 
 


Drucksache 119/3/06

... Auch kann auf ein Kürzen der Schnäbel zur Verhütung schwerwiegender Verletzungen durch Federpicken und Kannibalismus verzichtet werden. Neben den Mindestabmessungen für Nest, Einstreubereich und Sitzstangen gelten auch für die Kleingruppenhaltung die allgemeinen Vorgaben der §§ 13 und 14, so dass auch in diesem System - wenn auch in eingeschränkter Form im Vergleich zur Bodenhaltung - das angemessene Ausüben arteigener Verhaltensweisen ermöglicht werden muss. Durch die Einführung dieses Haltungssystems soll erreicht werden, dass sowohl kleinere Legehennen haltende Betriebe, die aus arbeitsorganisatorischen oder betriebswirtschaftlichen Gründen oder auf Grund ihrer Betriebslage nicht auf eine Bodenhaltung umrüsten können, weiterhin Legehennen halten können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/3/06




Zu Artikel 1

A. Allgemeines

B. Einzelvorschriften

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu § 13

Zu § 13a

Zu § 13b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e


 
 
 


Drucksache 119/06 (Beschluss)

... /EG wurde in Deutschland der ausgestaltete Käfig weiter entwickelt, wobei insbesondere die Bedenken, die diesem System hinsichtlich der Erfüllung ethologischer Bedürfnisse der Legehennen entgegengebracht werden, aufgegriffen wurden. In § 13b wird insbesondere durch Konkretisierung der Funktionsbereiche wie Nest und Einstreubereich sowie der Mindestgröße einer Einrichtung über die einschlägigen Vorgaben der EU hinausgegangen. Die in § 13b enthaltenen Maße beruhen auf den in der Praxis gewonnenen Erkenntnissen. Insbesondere im Bereich der Gesundheitsvorsorge kann dieses Haltungssystem nach derzeitigem Wissensstand Vorteile gegenüber der Bodenhaltung aufweisen. Auch kann auf ein Kürzen der Schnäbel zur Verhütung schwerwiegender Verletzungen durch Federpicken und Kannibalismus verzichtet werden. Neben den Mindestabmessungen für Nest, Einstreubereich und Sitzstangen gelten auch für die Kleingruppenhaltung die allgemeinen Vorgaben der §§ 13 und 14, so dass auch in diesem System - wenn auch in eingeschränkter Form im Vergleich zur Bodenhaltung - das angemessene Ausüben arteigener Verhaltensweisen ermöglicht werden muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/06 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

A Änderungen

1. Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsübersicht , Nr. 2 § 2 Nr. 5 bis 16 , Nr. 3b - neu - § 13 , Nr. 3c - neu - § 13a - neu -, § 13b - neu - , Nr. 7 § 26 Abs. 1 Nr. 17 , Nr. 8 § 27 Abs. 3, Abs. 4 Satz 1, 2 - neu -

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelvorschriften

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu § 13

Zu § 13a

Zu § 13b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

2. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 5 Satz 1 Nr. 1

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Satz 2 , Nr. 8 § 27 Abs. 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 4

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 20 Satz 1

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 1

7. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 23 Abs. 2 Nr. 3

8. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 25 Abs. 6

9. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 11

10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 12

11. Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 13 Satz 2 - neu -

12. Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 14

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 379/17(neu) PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.