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24 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Minderheitenschutzes"


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Drucksache 180/09

... Inhaltlich sind die Gläubiger in ihrer Entscheidung nach dem neuen Recht deshalb weitgehend frei. Gesetzlich muss aber ein möglichst ungehinderter Informationszugang gewährleistet sein sowie ein transparentes Verfahren, das keine unnötigen Hürden aufrichtet. Insbesondere zur Beschaffung von Informationen und zur Vorbereitung einer Entscheidung können die Gläubiger mit Mehrheit einen gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger bestimmen. Ihre Entscheidungen treffen die Gläubiger nach dem gesetzlichen Leitbild wie bisher in einer Versammlung. Das Recht der Gläubigerversammlung wird jedoch erneuert und im Wesentlichen dem modernen Recht der Hauptversammlung bei der Aktiengesellschaft nachgebildet. Daneben wird die Möglichkeit einer Beschlussfassung ohne Versammlung eröffnet, um die vielfach zu schwerfällige Präsenzversammlung – besonders im Wiederholungsfall – zu ersparen. Gesetzlich geschützt werden müssen diejenigen Gläubiger, die an Abstimmungen nicht teilnehmen können. Verfahrensrechtlich muss deshalb sichergestellt werden, dass möglichst viele Gläubiger rechtzeitig erreicht und in die Lage versetzt werden, an der Entscheidung mitzuwirken. Der notwendige Minderheitenschutz soll durch Kombination gesetzlicher Mehrheitserfordernisse für die Beschlussfassung sowie durch individuellen Rechtsschutz gewährt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anleihebedingungen

§ 3
Transparenz des Leistungsversprechens

§ 4
Kollektive Bindung

Abschnitt 2
Beschlüsse der Gläubiger

§ 5
Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger

§ 6
Stimmrecht

§ 7
Gemeinsamer Vertreter der Gläubiger

§ 8
Bestellung des gemeinsamen Vertreters in den Anleihebedingungen

§ 9
Einberufung der Gläubigerversammlung

§ 10
Frist, Anmeldung, Nachweis

§ 11
Ort der Gläubigerversammlung

§ 12
Inhalt der Einberufung, Bekanntmachung

§ 13
Tagesordnung

§ 14
Vertretung

§ 15
Vorsitz, Beschlussfähigkeit

§ 16
Auskunftspflicht, Abstimmung, Niederschrift

§ 17
Bekanntmachung von Beschlüssen

§ 18
Abstimmung ohne Versammlung

§ 19
Insolvenzverfahren

§ 20
Anfechtung von Beschlüssen

§ 21
Vollziehung von Beschlüssen

§ 22
Geltung für Mitverpflichtete

Abschnitt 3
Bußgeldvorschriften; Übergangsbestimmungen

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 6
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.

Abschnitt 6
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.

§ 43
Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a

Artikel 5
Änderung des Depotgesetzes

Artikel 6
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Artikel 7
Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen

2. Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern im Fall einer Falschberatung

3. Bezüge zum Recht der Europäischen Union

4. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

5. Finanzielle Auswirkungen

6. Bürokratiekosten

7. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

8. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 533: Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung (NKR-Nr. 533)


 
 
 


Drucksache 597/07

... Die Anzahl der Vertreter, die von den Trägern und dem Spitzenverband in die Gemeinsame Personalvertretung entsandt werden, wird in dieser Bestimmung festgelegt. Die Größe der einzelnen Verwaltungsgemeinschaften - gemessen an der Zahl der Mitarbeiter - soll zwar eine gewisse Rolle spielen, auf eine umfangreiche Differenzierung wird aber im Interesse eines Minderheitenschutzes verzichtet. Die Gemeinsame Personalvertretung gibt sich eine Geschäftsordnung mit Regelungen über den Vorsitz, das Verfahren zur internen Willensbildung und zur Beschlussfassung. Dabei sollen auch geeignete Maßnahmen zur Einbeziehung der Vertretungen der Beschäftigten für Belange behinderter Menschen getroffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 597/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 4
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 5
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Artikel 6
Gesetz zur Errichtung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 1
Errichtung, Mitglieder

§ 2
Eingliederung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften e.V.

§ 3
Eingliederung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Krankenkassen und des Gesamtverbandes der landwirtschaftlichen Alterskassen

§ 4
Kosten bei Errichtung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Artikel 7
Gesetz zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Abschnitt 1
Personalrechtliche Übergangsregelungen

§ 1
Übertritt des Personals

§ 2
Geschäftsführung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 3
Sonstige personalrechtliche Übergangsregelungen

§ 4
Angebote zur Anstellung

Abschnitt 2
Übergangsregelungen zum Selbstverwaltungsrecht

§ 5
Übergangsregelungen zu den Selbstverwaltungsorganen des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 6
Vertreterversammlung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 7
Vorstand des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Abschnitt 3
Übergangsregelung zur Umsetzung der Maßnahmen

§ 8
Verbindliches Rahmenkonzept

Abschnitt 4
Aufbau des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 9
Errichtungsausschuss

Artikel 8
Folgeänderung weiterer Gesetze

Artikel 9
Änderung des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel

1. Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

a. Ausgangslage

b. Ziele und Maßnahmen der Organisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

2. Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

a. Ausgangslage

b. Ziele und Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Absatz 1

Absatz 2

Zu Nummer 5

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 143a

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 143b

Zu § 143c

Zu § 143d

Zu § 143e

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Zu § 143f

Zu § 143g

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 143h

Zu § 143i

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu § 184a

Zu § 184b

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 184c

Zu § 184d

Zu Nummer 13

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu Nummer 18

Zu § 221a

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 221b

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu § 1

Zu § 2

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 3

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 4

Absatz 1

Absatz 2

Zu Artikel 7

Zu § 1

Absatz 1

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu § 2

Zu § 3

Absatz 1

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absätze 6 bis 9

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu Artikel 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 bis 7 Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit, der Alterssicherung der Landwirte/Datenabgleichsverordnung und der Renten Service Verordnung

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

C. Finanzielle Auswirkungen

1. Landwirtschaftliche Sozialversicherung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Bund

b Länder und Gemeinden

3. Vollzugsaufwand

4. Sonstige Kosten

5. Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetze zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)


 
 
 


Drucksache 71/1/06

... "Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens in geeigneter Weise sicherzustellen, dass die Einberufung der Generalversammlung zur Beschlussfassung über die Abschaffung der Vertreterversammlung einem sachgerechten Minderheitenschutz entsprechend gestaltet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/1/06




1. Zu Artikel 1 § 10 SCEAG , Artikel 3 Nr. 6 § 6 GenG

2. Zu Artikel 1 § 26 Satz 1 SCEAG

3. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 4 § 4 GenG , Nr. 83 § 80 Abs. 1 GenG

4. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe c § 7a Abs. 3 GenG

5. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 10 § 8a Abs. 2 GenG

6. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 36 Buchstabe b § 31 Abs. 1 Satz 2 GenG

7. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 45 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 43a Abs. 1 Satz 2 GenG

8. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 45 Buchstabe b § 43a Abs. 2 Satz 2 GenG

9. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 45 Buchstabe f § 43a Abs. 7 Satz 1 GenG

10. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 45 Buchstabe f § 43a Abs. 7 GenG

11. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 45 Buchstabe f § 43a Abs. 7 Satz 3 - neu - GenG

12. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 47 Buchstabe a § 45 Abs. 1 Satz 1 GenG

13. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 47 § 45 Abs. 1 GenG

14. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 54 § 53 Abs. 3 GenG

15. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 54 § 53 Abs. 3 GenG

16. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 62 § 63 GenG

17. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 72 §§ 65 ff. GenG

18. Zu Artikel 3 Abs. 1 Nr. 83 § 80 Abs. 1 Satz 2 - neu - GenG

19. Zu Artikel 12 § 340l i.V.m. § 325 HGB


 
 
 


Drucksache 398/05

... verlangten Individualangabe von Vorstandsbezügen abweichende Beschlüsse zu fassen. Diese Flexibilität erscheint unter Berücksichtigung der bisherigen Grundlinien des Corporate Governance Kodex sinnvoll. Sie unterstreicht, dass die individuelle Offenlegung die Kontrolle durch die Aktionäre mittels Transparenz ermöglichen soll. Dies bedeutet aber umgekehrt, dass dort, wo diese Kontrolle nicht gewünscht wird, weil z.B. eine Nivellierung der Vorstandsbezüge befürchtet wird, es die Aktionäre auch in der Hand haben, von der Offenlegung abzusehen. Es bleibt natürlich auch dann die schon bisher geltende Verpflichtung zur Offenlegung der Vergütung des Organs insgesamt. Ein solcher Befreiungsbeschluss kann nur mit satzungsändernder Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst werden. Dies unterstreicht, dass die Frage des Verzichts auf die Offenlegung in die Hand der Aktionäre gegeben werden soll, dass aber aus Gesichtspunkten des Minderheitenschutzes dieser Beschluss eine breite Basis unter den Anteilseignern haben muss. Eine Befreiung kann für höchstens fünf Jahre beschlossen werden. Sie wird also mit Wirkung für den nächsten Jahresabschluss gefasst. Sie kann sich auf ein Jahr, höchstens aber auf fünf Kalenderjahre ab dem Beschluss der Hauptversammlung beziehen. Der Beschluss kann vor oder nach Ablauf der Frist wiederholt werden. Ist die Offenlegungspflicht abbedungen worden, so ist in der Entsprechenserklärung nach § 161 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

1. § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:

2. § 286 wird wie folgt geändert:

3. In § 289 Abs. 2 wird der Punkt am Ende der Nummer 4 durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer angefügt:

4. § 314 wird wie folgt geändert:

5. In § 315 Abs. 2 wird der Punkt am Ende der Nummer 3 durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer angefügt:

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung, Notwendigkeit, wesentlicher Inhalt

2. Gesetzesfolgen

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

4. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte und die Wirtschaft

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 578/05

... Die politische Dimension und die besondere Dringlichkeit von Maßnahmen gegen Diskriminierung und von Minderheitenschutz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 578/05




Die politische Dimension und die besondere Dringlichkeit von Maßnahmen gegen Diskriminierung und von Minderheitenschutz

Unbefriedigende Reaktionen der Mitgliedstaaten auf Maßnahmen nach Artikel 13 des EG-Vertrags

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

Die Gemeinschaft der Roma

Neue und seit längerer Zeit ansässige Einwanderer

Sprachliche Minderheiten

Traditionelle oder ethnische Minderheiten, die in einem Mitgliedstaat leben

Dauerhaft in den Mitgliedstaaten lebende Staatenlose

Künftige wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen

Durchführungsmaßnahmen und Feedback-Mechanismen


 
 
 


Drucksache 438/04 (Beschluss)

... Die europarechtlich nicht vorgegebene Erweiterung des Minderheitenschutzes benachteiligt Deutschland als Standort. Gründungen und Sitzverlegungen unter Beteiligung deutscher Gesellschaften werden durch kostspielige Bewertungs- und Prüfungsverfahren zur Frage einer angemessenen Abfindung erheblich erschwert. Mancherlei Blockademöglichkeiten würden geschaffen. Der zu weit gehende Minderheitenschutz kollidiert mit der Idee des gemeinsamen Binnenmarktes und steht im Widerspruch zur jüngeren EuGH-Rechtsprechung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/04 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

8. Zu Artikel 1 § 2 SEAG

9. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 SEAG

10. Zu Artikel 1 §§ 5, 7, 9, 12 SEAG

11. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 2 - neu - SEAG

12. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 SEAG

13. Zu Artikel 1 § 7 SEAG

14. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 5 Satz 2 - neu - SEAG

15. Zu Artikel 1 §§ 8, 13 SEAG

16. Zu Artikel 1 §§ 15 bis 19 SEAG

17. Zu Artikel 1 §§ 20 bis 49 SEAG

18. Zu Artikel 1 §§ 21, 22 SEAG

19. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1 Satz 3 SEAG

20. Zu Artikel 1 § 40 Abs. 8 SEAG

21. Zu Artikel 1 § 41 SEAG

22. Zu Artikel 1 §§ 41, 46 SEAG

23. Zu Artikel 1 § 46 SEAG

24. Zu Artikel 1 § 53 SEAG

25. Zu Artikel 1 § 53 SEAG

26. Zu Artikel 2 § 4 SEBG

27. Zu Artikel 5 Nr. 3 Buchstabe b § 4 Abs. 2 SpruchG

28. Zu Artikel 7 Änderung der Handelsregisterverordnung

29. Zu Artikel 7 Nr. 7 § 62 Nr. 4 Satz 3 HRV

30. Zu § 7 Abs. 1 VAG


 
 
 


Drucksache 438/1/04

... Die europarechtlich nicht vorgegebene Erweiterung des Minderheitenschutzes benachteiligt Deutschland als Standort. Gründungen und Sitzverlegungen unter Beteiligung deutscher Gesellschaften werden durch kostspielige Bewertungs- und Prüfungsverfahren zur Frage einer angemessenen Abfindung erheblich erschwert. Mancherlei Blockademöglichkeiten würden geschaffen. Der zu weit gehende Minderheitenschutz kollidiert mit der Idee des gemeinsamen Binnenmarktes und steht im Widerspruch zur jüngeren EuGH-Rechtsprechung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/1/04




Entwurf

A. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.