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Drucksache 580/14

... Zum Vergleich: Die Kapitalerhöhung der EIB im Jahr 2012 hatte einen Multiplikatoreffekt von schätzungsweise 1:18, der sich erwartungsgemäß entwickelt und niederschlägt. Ebenso wird durch jede Milliarde Euro, die von der aktuellen Kreditbürgschaftsfazilität im Rahmen des Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) vergeben wird, Kapital in Höhe von mindestens 20 Mrd. EUR für KMU generiert, was einem Multiplikatoreffekt von 1:20 entspricht.

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Drucksache 580/14




1. Eine Investitionsoffensive für Europa

2. Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln für Investitionen auf EU-Ebene

2.1. Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen

Abbildung 2: Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen EFSI - anfängliche Struktur nur EU-Beiträge

2.2. Aus dem neuen Fonds werden langfristige Investitionsprojekte unterstützt

2.3. Der neue Fonds wird auch Investitionen von KMU und Mid-Cap-Unternehmen fördern

2.4. Zusätzlich zu den über den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen mobilisierten 315 Mrd. EUR kann die Wirkung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds weiter gesteigert werden

3. Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft

3.1. Schaffung einer Projekt-Pipeline auf EU-Ebene

3.2. Schaffung eines Wissens- und Informationspools und Ausbau der technischen Unterstützung auf allen Ebenen: Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle in Form einer Plattform für Investitionsberatung

3.3. Zusammenarbeit mit Akteuren auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene

4. Verbesserung des Investitionsumfelds

4.1. Eine einfachere, bessere und berechenbarere Regulierung auf allen Ebenen

4.2. Neue Quellen der Langzeitfinanzierung und Schritte in Richtung Kapitalmarktunion

4.3. Gleiche Ausgangsbedingungen und Beseitigung von Investitionshindernissen im Binnenmarkt

5. Nächste Schritte

Anhang 1
WIE WIRD SICH das INVESTITIONSPROGRAMM VORAUSSICHTLICH AUSWIRKEN?

Anhang 2
WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE LANGFRISTIGER INVESTITIONEN?

Anhang 3
WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE einer Unterstützung von KMU und MID-CAPUNTERNEHMEN?

Anhang 4
Zeitplan und ETAPPENZIELE


 
 
 


Drucksache 101/14

... Ziel der Bundesregierung ist eine nachhaltige Haushaltspolitik, die ab dem Jahr 2014 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt und beginnend mit dem Jahr 2015 einen Haushalt ohne Nettoneuverschuldung ermöglichen soll. Zur Erreichung dieses Ziels kann die gesetzliche Krankenversicherung aufgrund ihrer derzeit günstigen Finanzlage vorübergehend beitragen. In den letzten Jahren hat sich die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung positiv entwickelt. Die Krankenkassen und der Gesundheitsfonds konnten Finanzreserven aufbauen. Vor diesem Hintergrund konnte der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds schon im Jahr 2013 zur Konsolidierung des Bundeshaushalts von 14 auf 11,5 Milliarden Euro gesenkt werden.

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Drucksache 101/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund

2. Länder und Gemeinden

3. Gesetzliche Krankenversicherung

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 65
Finanzierung in den Jahren 2014 und 2015

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

1. Bund

2. Länder und Gemeinden

3. Gesetzliche Krankenversicherung

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VIII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2839: Haushaltsbegleitgesetz 2014

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 50/14 (Beschluss)

... Öffentliche Mittel müssen sparsam und zweckgerichtet eingesetzt werden. Dies muss auch regelmäßig überprüft werden. Das Kapital des EIF soll nach einer Kapitalerhöhung im Jahr 2007 nunmehr zum zweiten Mal um 50 Prozent - und zwar von 3 Milliarden Euro auf bis zu 4,5 Milliarden Euro - erhöht werden. Von daher wäre es sinnvoll, wie beim ersten Mal (vgl.



Drucksache 308/14

... Der Wirtschaft der Union gehen zurzeit beträchtliche Mengen potenzieller Sekundärrohstoffe verloren, die sich in Abfallströmen befinden. Im Jahr 2011 fielen in der EU insgesamt rund 2,5 Milliarden Tonnen Abfälle an. Von den in der Union angefallenen Siedlungsabfällen beispielsweise wurde nur ein begrenzter Anteil (40 %) recycelt, der Rest wurde in Deponien verbracht (37 %) oder verbrannt (23 %), während etwa 500 Millionen Tonnen davon auf andere Weise hätten recycelt oder wiederverwendet werden können. Die Union verpasst so wichtige Gelegenheiten, ihre Ressourceneffizienz zu verbessern und eine Kreislaufwirtschaft zu schaffen, die zu mehr Wirtschaftswachstum und Beschäftigung führen sowie Treibhausgasemissionen und ihre Abhängigkeit von eingeführten Rohstoffen verringern könnte.

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Drucksache 308/14




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

1.2 Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1 Studien

2.2 Interne Konsultation

2.3 Externe Konsultation

2.4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2 Rechtsgrundlage und Grundlage für das Tätigwerden der EU

3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4 Erläuternde Dokumente

3.5 Delegierte Befugnisse und Durchführungsbefugnisse der Kommission

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2008/98/EG

Artikel 9
Abfallvermeidung

Artikel 11a
Frühwarnsystem

Artikel 17
Überwachung gefährlicher Abfälle

Artikel 24
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht

Artikel 26
Registrierung

Artikel 37
Berichterstattung

Artikel 38a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 39
Ausschussverfahren

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 94/62/EG

Artikel 3a
Änderung von Anhang I

Artikel 6a
Frühwarnsystem

Artikel 20
Spezifische Maßnahmen

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 21a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 3
Änderung der Richtlinie 1999/31/EG

Artikel 5a
Frühwarnsystem

Artikel 15
Berichterstattung

Artikel 16
Änderung der Anhänge

Artikel 17
Ausschussverfahren

Artikel 17a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 4
Änderung der Richtlinie 2000/53/EG

Artikel 5
Änderung der Richtlinie 2006/66/EG

Artikel 6
Änderung der Richtlinie 2012/19/EU

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Inkrafttreten

Artikel 9
Adressaten

Anhang 1
Anhang zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98/EG über Abfälle, 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle,1999/31/EG über Abfalldeponien, 2000/53/EG über Altfahrzeuge, 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Anhang VI
Zusammensetzung von Siedlungsabfällen

Anhang VII
Mindestanforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung

Anhang VIII
Maßnahmen im Plan gemäß Artikel 11a (Frühwarnsystem)


 
 
 


Drucksache 580/1/14

... siehe BR-Drucksache 15/15), zu dem er sich noch gesondert äußern wird, lehnt jedoch die Verwendung von Horizont-2020-Mitteln in Höhe von 2,7 Milliarden Euro zur anteiligen Finanzierung des EFSI ab. Entsprechende Kürzungen sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Das EU-Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont 2020 ist bereits heute ein etabliertes und gut funktionierendes Wachstumsprogramm für Europa, das nicht geschwächt werden sollte.

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Drucksache 580/1/14




Zur Mitteilung allgemein:

Zur ersten Komponente: Mobilisierung von Finanzmitteln

Zur zweiten Komponente: Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft

Zur dritten Komponente: Verbesserung des Investitionsumfeldes

Zum Forschungsbereich

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 557/14

... Für den Bundeshaushalt ergeben sich gegenüber der derzeitigen Rechtslage Mehrbelastungen von jährlich rund 1,1 Milliarden Euro. Hinzu kommt die oben skizzierte Dynamisierung der Mittel in den nächsten Jahren ab 2016.

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Drucksache 557/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes

§ 5
Finanzierung und Verteilung

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 50/1/14

... Öffentliche Mittel müssen sparsam und zweckgerichtet eingesetzt werden. Dies muss auch regelmäßig überprüft werden. Das Kapital des EIF soll nach einer Kapitalerhöhung im Jahr 2007 nunmehr zum zweiten Mal um 50 Prozent - und zwar von 3 Milliarden Euro auf bis zu 4,5 Milliarden Euro - erhöht werden. Von daher wäre es sinnvoll, wie beim ersten Mal (vgl. Artikel 3 des Beschlusses 2007/247/EG) die Kapitalerhöhung mit einer Bewertung der Tätigkeit des EIF zu verbinden und dabei auch deren Auswirkungen auf die Finanzierung zu untersuchen.



Drucksache 640/1/14

... Prävention von Mangel- und Fehlernährung und die Übergewichts- und Adipositasprävention zählen nicht zu den nationalen Gesundheitszielen. Dem Thema Ernährung kommt in der Prävention und Gesundheitsförderung allerdings ein besonderer Stellenwert zu. Aktuellen Schätzungen zufolge entstehen in Deutschland jährlich Kosten in Höhe 100 Milliarden Euro für die Folgen ernährungsmitbedingter Krankheiten. In Deutschland sind 66 Prozent der Männer und 50,6 Prozent der Frauen übergewichtig oder adipös (Nationale Verzehrsstudie II) . Erwachsenen gelingt es nur in sehr seltenen Fällen, ihre Ernährung dauerhaft auf eine gesundheitsförderliche Kost umzustellen. In der Kindheit erlerntes Essverhalten wird in der Regel mit geringen Variationen ein Leben lang beibehalten. Deshalb ist es ausgesprochen wichtig, dass der Mensch bereits als Kind ein gesundheitsförderliches Essverhalten lernt (Verhaltensprävention) und dabei durch entsprechend gestaltete Lebenswelten unterstützt wird (Verhältnisprävention).

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Drucksache 640/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Satz 2 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 3 Satz 1, Satz 2 und 3 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 5 Satz 1 und Satz 1a - neu - und Absatz 6 Satz 2 und Satz 3 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 6 Satz 4 - neu - SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 SGV V

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 2 erster Halbsatz SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 2 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 3 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 3 Satz 1 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 3 Satz 1 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 20b Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 SGB V und Nummer 7 § 20c Absatz 1 Satz 2 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20d Absatz 1 und Absatz 3 Satz 3 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20d Absatz 3 Satz 4 SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20f Absatz 1 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20f Absatz 2 Satz 2 SGB V

17. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 24d Satz 1 SGB V

18. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 24d Satz 1, Satz 3 und Satz 4 - neu - SGB V

19. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 24d Satz 1 und Satz 4 - neu - SGB V

20. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 26 Absatz 1 Satz 2 SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 26 SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 65a Absatz 3 - neu - SGB V

23. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 16 Absatz 2 Nummer 1 SGB VIII

24. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 45 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 SGB VIII

25. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 5 Absatz 1 Satz 1 SGB XI

26. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 5 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 SGB XI

27. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 5 Absatz 2 Satz 1 SGB XI

28. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 18 Absatz 8 - neu - SGB XI

29. Zu Artikel 8 § 34 Absatz 10a IfSG

30. Zu Artikel 8 § 34 Absatz 10a Satz 2 und 3 IfSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

31. Zu Artikel 11a - neu - § 192 Absatz 1a - neu - VVG

Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 534/14

... Die Leistungsausgaben der gewerblichen Berufsgenossenschaften werden in den ersten Jahren um durchschnittlich rd. 12 Millionen Euro jährlich ansteigen mit sinkender Tendenz. Die kurzfristige Steigerung liegt damit bei gut 0,1 Prozent der jährlichen Gesamtleistungsaufwendungen in Höhe von rd. 9 Milliarden Euro. Da zu erwarten ist, dass nach den ersten fünf Jahren ausschließlich Leistungen für neu auftretende Krankheiten zu erbringen sind, sinken die langfristig auftretenden Leistungsausgaben auf rd. 6 Millionen Euro jährlich. Die Leistungsausgaben der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau werden sich zunächst jährlich um knapp 2 Millionen Euro erhöhen; die Steigerung liegt damit unter 0,3 Prozent der jährlichen Gesamtleistungsaufwendungen in Höhe von rd. 700 Millionen Euro. Nach den ersten fünf Jahren sinken die langfristig auftretenden Leistungsausgaben auf rd. 0,5 Millionen Euro jährlich bzw. unter 0,1 Prozent der Gesamtleistungsaufwendungen.

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Drucksache 534/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen - Gleichstellungspolitische Relevanz

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Berufskrankheit Nummer 2113

Zu Berufskrankheit Nummer 2114

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3063: Entwurf der Dritten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Evaluierung


 
 
 


Drucksache 36/14

... Zu Beginn des dritten Handelszeitraums (2013-2020) war das EU-Emissionshandelssystem (EHS) von einem großen Ungleichgewicht zwischen dem Angebot an und der Nachfrage nach Emissionszertifikaten geprägt, das durch einen Überschuss von rund 2 Milliarden Zertifikaten verursacht wurde, der voraussichtlich in den nächsten Jahren bis 2020 auf mehr als 2,6 Milliarden Zertifikate ansteigen wird. Grund für dieses Ungleichgewicht ist in erster Linie das Missverhältnis zwischen dem äußerst starr vorgegebenen Versteigerungsangebot an Emissionszertifikaten und der flexiblen Nachfrage nach Zertifikaten, die von Wirtschaftszyklen, Preisen für fossile Brennstoffe und anderen Faktoren beeinflusst wird. Normalerweise geht bei einer nachlassenden Nachfrage auch das Angebot zurück. Für das Auktionsangebot im derzeitigen Regelungsrahmen auf dem CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 36/14




Begründung

1. EINLEITUNG

2. Kontext des VORSCHLAGS

3. RECHTLICHE Aspekte des VORSCHLAGS

Vorschlag

Artikel 1
Marktstabilitätsreserve

Artikel 2
Änderungen der Richtlinie 2003/87/EG

Artikel 3
Überprüfung

Artikel 4
Übergangsbestimmung

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 559/14

... 2) Das Rückgrat der Mobilität in Deutschland sind die Verkehrswege des Bundes: Autobahnen, Bundesstraßen, das Eisenbahn-Netz der DB AG und die Wasserstraßen. Diese Verkehrsträger - wie auch die Verkehrswege der Länder und Kommunen - sind seit vielen Jahren hinsichtlich ihrer Instandhaltung sowie bezüglich der Belastungen aus dem prognostizierten Verkehrswachstums erheblich unterfinanziert. Ein gravierender Substanzverzehr ist vielerorts offenkundig. Nach den allgemein anerkannten Erhebungen und Erkenntnissen der "Daehre-Kommission" beträgt der jährliche Mehrbedarf auf allen staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Städte, Kreise, Gemeinden) 7,2 Milliarden Euro, wenn der aufgelaufene Investitionsstau in den nächsten 15 Jahren abgebaut werden soll; davon allein 3,2 Mrd. Euro für die Bundesverkehrswege (Straße, Schiene, Wasserstraße). Dabei stehen Erhalt und Sanierung im Vordergrund. Eine nachhaltige Verkehrsinfrastrukturfinanzierung und nachhaltige Mobilitätspolitik gehören gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Ressourcenknappheit zusammen und bedingen sich.



Drucksache 258/1/14

... 3. Dabei ist er - wie die Kommission - der Auffassung, dass die Kosten für Energieimporte in der Höhe von etwa einer Milliarden Euro pro Tag die Handelsbilanzen der Mitgliedstaaten erheblich belasten und durch die Dämpfung der Energienachfrage und die Steigerung der Energieproduktion in der EU gemindert werden sollten. Hierbei muss aus Sicht des Bundesrates darauf geachtet werden, dass CO-arme und erneuerbare Energieträger genutzt2 werden.



Drucksache 36/2/14

... "Der Bundesrat nimmt die Feststellung der Kommission zur Kenntnis, dass bereits heute ein Zertifikateüberschuss von ca. 2 Milliarden Zertifikaten zu verzeichnen ist. Er hält daher eine weitergehende Reform für notwendig, deren Ziel es ist, diesen Überschuss weitgehend abzubauen bzw. dauerhaft vom Markt zu nehmen und damit bessere Preissignale für Investitionen in CO



Drucksache 557/14 (Beschluss)

... Für den Bundeshaushalt ergeben sich gegenüber der derzeitigen Rechtslage Mehrbelastungen von jährlich rund 1,1 Milliarden Euro. Hinzu kommt die oben skizzierte Dynamisierung der Mittel in den nächsten Jahren ab 2016.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/14 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes

Artikel 1
... Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes

§ 5
Finanzierung und Verteilung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 279/14

... Der Graumarktbereich ist nach wie vor in gravierender Weise problembehaftet und weist weiterhin erhebliche Regulierungsdefizite im Hinblick auf den Anlegerschutz auf. Dies belegt der gegenwärtig im politischen Raum und in der Öffentlichkeit breit diskutierte Fall eines inzwischen zahlungsunfähigen Emittenten aus dem Bereich der Windenergie, der durch die Emission von Genussrechten und problematische Werbeaussagen zur vermeintlichen Sicherheit der Anlage bei einer hohen - in die zehntausende gehenden - Zahl von Privatanlegern Anlagegelder in Milliardenhöhe eingesammelt hatte. Das Insolvenzverfahren ist inzwischen eröffnet; den betroffenen Anlegern drohen empfindliche Verluste. In einem anderen aktuellen Fall geht es um die Verbindung von geschlossenen Fonds und unlauterem Lebensversicherungsgeschäft, in einem weiteren um den Vertrieb risikoreicher Orderschuldverschreibungen. Auch in diesen Fällen drohen den Anlegern erhebliche Verluste. Im Lichte solcher Fälle ist die Feststellung unumgänglich, dass hinsichtlich des Grauen Kapitalmarkts dringend weiterer legislatorischer Handlungsbedarf besteht, insbesondere zur Stärkung des präventiven Anlegerschutzes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 279/14




Entschließung

Zu Ziffer 2.

Zu Ziffer 3.

Zu Ziffer 4.

Zu Buchst. a:

Zu Buchst. b:

Zu Buchst. c:

Zu Ziffer 5.


 
 
 


Drucksache 258/14 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat unterstützt die Vorlage einer Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung. Er teilt die Feststellung, dass Wohlstand und Sicherheit in der EU von einer stabilen und ausreichenden Energieversorgung abhängen. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Energieversorgungssicherheit in das Zentrum der Betrachtungen rückt, und unterstützt nachdrücklich, das Thema Versorgungssicherheit im europäischen Kontext zu diskutieren. Dabei ist er - wie die Kommission - der Auffassung, dass die Kosten für Energieimporte in der Höhe von etwa einer Milliarden Euro pro Tag die Handelsbilanzen der Mitgliedstaaten erheblich belasten und durch die Dämpfung der Energienachfrage und die Steigerung der Energieproduktion in der EU gemindert werden sollten. Hierbei muss aus Sicht des Bundesrates darauf geachtet werden, dass CO



Drucksache 559/14 (Beschluss)

... 2. Das Rückgrat der Mobilität in Deutschland sind die Verkehrswege des Bundes: Autobahnen, Bundesstraßen, das Eisenbahn-Netz der Deutschen Bahn AG und die Wasserstraßen. Diese Verkehrsträger - wie auch die Verkehrswege der Länder und Kommunen - sind seit vielen Jahren hinsichtlich ihrer Instandhaltung sowie bezüglich der Belastungen aus dem prognostizierten Verkehrswachstum erheblich unterfinanziert. Ein gravierender Substanzverzehr ist vielerorts offenkundig. Nach den allgemein anerkannten Erhebungen und Erkenntnissen der "Daehre-Kommission" beträgt der jährliche Mehrbedarf auf allen staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Städte, Kreise, Gemeinden) 7,2 Milliarden Euro, wenn der aufgelaufene Investitionsstau in den nächsten 15 Jahren abgebaut werden soll; davon allein 3,2 Milliarden Euro für die Bundesverkehrswege (Straße, Schiene, Wasserstraße). Dabei stehen Erhalt und Sanierung im Vordergrund. Eine nachhaltige Verkehrsinfrastrukturfinanzierung und nachhaltige Mobilitätspolitik gehören gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Ressourcenknappheit zusammen und bedingen sich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/14 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Zukunft der Verkehrsfinanzierung


 
 
 


Drucksache 562/1/14

... In den nächsten Jahren werden die Ausgaben der Rentenversicherung die Einnahmen überschreiten. Das Finanzpolster der Rentenversicherung wird stark schrumpfen. Die kürzlich beschlossenen Leistungsverbesserungen sowie die steigende Zahl der Rentenbezieher werden zu höheren Ausgaben führen. Für das Jahr 2018 prognostiziert die Bundesregierung im aktuellen Rentenversicherungsbericht ein Minus von mehr als 8,5 Milliarden Euro in der Rentenkasse, die Nachhaltigkeitsrücklage wird dann bei nur noch 0,4 Monatsausgaben liegen. Von daher wird mit einer Anhebung des Beitragssatzes auf 19,1 Prozent für das Jahr 2019 gerechnet. Sollte die wirtschaftliche Entwicklung nicht so verlaufen, wie von der Bundesregierung unterstellt, wird die Rentenversicherung noch größere Einnahmedefizite verkraften müssen; eine Anhebung des Beitragssatzes schon vor dem Jahr 2019 wäre erforderlich.



Drucksache 589/1/14

... 1. Die Förderbedingungen sollen nach Möglichkeit so ausgestaltet sein, dass als Ziel ein steuerliches Fördervolumen von einer Milliarde Euro pro Jahr angestrebt wird.



Drucksache 223/14 (Beschluss)

... Die Erhöhung um identische Festbeträge wird auch durch das im Gesetzentwurf vorgesehene Ausgabenverhältnis der Leistungsverbesserungen zwischen ambulanter und vollstationärer Pflege gerechtfertigt; denn rund 1 Milliarde Euro der Mehrausgaben entfallen auf die vollstationäre und rund 1,3 Milliarden Euro auf die ambulante Pflege. Gleichzeitig werden aber mehr als doppelt so viele Pflegebedürftige ambulant statt vollstationär gepflegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2a - neu -, Absatz 3 Satz 6 und Absatz 5 - neu - SGB XI und Nummer 2a - neu - § 7b SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 3 Satz 1, 7 und 8 und Absatz 4 - neu - SGB XI

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 13 Absatz 3a SGB XI

4. Zu Artikel 1 Nummer 3b - neu - § 18 Absatz 3a Satz 1a - neu - SGB XI

5. Zu Artikel 1 Nummer 3c - neu - § 18a Absatz 1 Satz 1,

6. Zu Artikel 1 Nummer 3d - neu - § 18a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 36 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 Buchstabe d SGB XI ,

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 38a SGB XI

§ 38a
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 38a SGB XI und Nummer 17 § 45b SGB XI

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 39 Absatz 1 Satz 2 SGB XI

11. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 45b Absatz 1 Satz 2 SGB XI

12. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 45c Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a SGB XI , Buchstabe d § 45c Absatz 3 SGB XI und Buchstabe e § 45c Absatz 3a SGB XI

13. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 55 Absatz 1 Satz 1 SGB XI

14. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 84 Absatz 2 Satz 4a - neu - SGB XI und Nummer 26a - neu - § 89 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 - neu - und 5 - neu - SGB XI

15. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - SGB XI

16. Zu Artikel 1 Nummer 28 Ausgestaltung der Pflege-Transparenzvereinbarungen

17. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 117 Absatz 2 Satz 1, Satz 2a - neu - SGB XI

18. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 121 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 und 6 SGB XI und Artikel 2a - neu - § 193 Absatz 12 - neu - VVG

'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

19. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 132 SGB XI


 
 
 


Drucksache 640/14 (Beschluss)

... Prävention von Mangel- und Fehlernährung und die Übergewichts- und Adipositasprävention zählen nicht zu den nationalen Gesundheitszielen. Dem Thema Ernährung kommt in der Prävention und Gesundheitsförderung allerdings ein besonderer Stellenwert zu. Aktuellen Schätzungen zufolge entstehen in Deutschland jährlich Kosten in Höhe 100 Milliarden Euro für die Folgen ernährungsmitbedingter Krankheiten. In Deutschland sind 66 Prozent der Männer und 50,6 Prozent der Frauen übergewichtig oder adipös (Nationale Verzehrsstudie II) . Erwachsenen gelingt es nur in sehr seltenen Fällen, ihre Ernährung dauerhaft auf eine gesundheitsförderliche Kost umzustellen. In der Kindheit erlerntes Essverhalten wird in der Regel mit geringen Variationen ein Leben lang beibehalten. Deshalb ist es ausgesprochen wichtig, dass der Mensch bereits als Kind ein gesundheitsförderliches Essverhalten lernt (Verhaltensprävention) und dabei durch entsprechend gestaltete Lebenswelten unterstützt wird (Verhältnisprävention).

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Drucksache 640/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Satz 2 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 3 Satz 1, Satz 2 und 3 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 5 Satz 1 und Satz 1a - neu - und Absatz 6 Satz 2, Satz 3 und Satz 4 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 6 Satz 5 - neu - SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 2 erster Halbsatz SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 2 SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 3 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 20b Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 SGB V und Nummer 7 § 20c Absatz 1 Satz 2 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20d Absatz 1 und Absatz 3 Satz 3 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20d Absatz 3 Satz 4 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20f Absatz 1 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20f Absatz 2 Satz 2 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 24d Satz 1, Satz 3 und Satz 4 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 26 Absatz 1 Satz 2 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 26 SGB V

17. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 65a Absatz 3 - neu - SGB V

18. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 65a SGB V

19. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 45 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 SGB VIII

20. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 5 Absatz 1 Satz 1 SGB XI

21. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 5 Absatz 2 Satz 1 SGB XI

22. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 18 Absatz 8 - neu - SGB XI

23. Zu Artikel 8 § 34 Absatz 10a IfSG

24. Zu Artikel 11a - neu - § 192 Absatz 1a - neu - VVG

'Artikel 11a Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 111/14

... Armutsbekämpfung, integratives Wachstum und nachhaltige Entwicklung hängen in hohem Maße von der Verfügbarkeit und Qualität der Wasserversorgung ab. Weltweit haben über 2,6 Milliarden Menschen keinen Zugang zu besseren Sanitäreinrichtungen, und fast eine Milliarde trinkt noch immer unbehandeltes Trinkwasser. Die Verwirklichung der Milleniumsentwicklungsziele für unbedenkliches Trinkwasser kommt gut voran, bei der Abwasserentsorgung allerdings ist weltweit ein großer Rückstand zu verzeichnen, da bei den derzeitigen Entwicklungstrends dieses Ziel für mehr als eine Milliarde Menschen verfehlt wird.

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Drucksache 111/14




1. EINLEITUNG

2. AKTUELLER STAND

Der Beitrag der EU zu einem leichteren Zugang zu Wasser von höherer Qualität

Bereitstellung von Wasserdienstleistungen im Binnenmarkt

Das langfristige Engagement der EU aufglobaler Ebene

3. Massnahmen IM Zusammenhang mit der Europäischen BÜRGERINITIATIVE

Gewährleistung von leichter zugänglichem Wasser einer besseren Qualität

Sicherstellung von Neutralität bei der Bereitstellung von Wasserdienstleistungen

Mehr Transparenz schaffen

Ein integrativeres Konzept für die Entwicklungshilfe

Förderung öffentlichöffentlicher Partnerschaften

Folgemaßnahmen zu Rio+20

4. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Anhang 1
Anhang zur Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware”

Anhang V
ERFAHRENSTECHNISCHE Aspekte der BÜRGERINITIATIVE RIGHT2WATER


 
 
 


Drucksache 639/14

... Im Einzelplan 60 entstehen für den Bundeshaushalt Steuermindereinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer mit einer vollen Jahreswirkung in Höhe von 3 Milliarden Euro.

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Drucksache 639/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes1)

Artikel 2
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3155: Entwurf eines Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes (BMF) Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft.

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 556/13

... Deutschland hat im Jahr 2011 den historischen Höchstwert von 2,88 Prozent seines Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Forschung und Entwicklung ausgegeben - die Gesamtausgaben für Forschung und Entwicklung von Wirtschaft und öffentlicher Hand beliefen sich auf 74,6 Milliarden Euro. Dazu leisten die Länder, bei denen die Hauptverantwortung für die Hochschulen liegt, angesichts des Konsolidierungsbedarfs in Zeiten der Schuldenbremse unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen ihren stetig zunehmenden Beitrag. Auch der Bund und private Unternehmen haben ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung weiter erhöht. Das deutsche Wissenschaftssystem ist im internationalen Vergleich damit sehr gut aufgestellt - im europäischen Vergleich liegt Deutschland bei den Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf den vorderen Plätzen, aber (noch) nicht an der Spitze.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/13




Entschließung

1. Bildungschancen in Deutschland

2. Finanzielle Verantwortung

3. Kita-Ausbauprogramm

4. Ganztagsschulprogramm

5. Inklusion

6. Hochschulen, Wissenschaft und Forschung

7. Änderung des Grundgesetzes


 
 
 


Drucksache 207/13

... (26) Investitionen in Bildung und Forschung haben für Bund und Länder hohe Priorität. Das Ziel der Bundesregierung, in dieser Legislaturperiode zusätzlich 12 Milliarden Euro für Bildung und Forschung zu investieren, wird mit voraussichtlich rund 13,3 Milliarden Euro übertroffen. 2009 und 2010 lag der Anteil der Bildungs- und Forschungsausgaben jeweils bei 9,5 Prozent des BIP. Auch die Effizienz der Investitionen in Bildung und Forschung wird verbessert, zum Beispiel im Rahmen der Qualifizierungsoffensive für Deutschland, der Hightech-Strategie oder in der Wissenschaft (vgl. Tz (50) und (86) ff., Kasten 2).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 113/13

... Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahre 2011 insgesamt 2 075 Nichtwohngebäude der öffentlichen Bauherren - Bund, Länder und Gemeinden - errichtet. Die Baukosten hierfür werden mit rund 3,6 Milliarden Euro angegeben. Die vorgesehene Anhebung der Energieeffizienzstandards für neue Nichtwohngebäude der öffentlichen Verwaltung kann eine Erhöhung der Errichtungskosten um durchschnittlich etwa 1,5 bis 2 Prozent bewirken. Die Errichtungskosten für die öffentliche Verwaltung erhöhen sich somit um rund 54 bis 72 Millionen Euro. Davon entfallen weniger als 5 Prozent auf den Bund, rund 10 Prozent auf die Länder, etwa drei Viertel auf die Gemeinden und etwa 10 Prozent auf Einrichtungen der mittelbaren Staatsverwaltung. Die Mehrkosten amortisieren sich durch Einsparungen bei den Energiekosten innerhalb angemessener Zeit. Das bedeutet, dass die Kosten, die den öffentlichen Bauherren durch erhöhte Neubaukosten auf Grund der gestiegenen energetischen Anforderungen, etwa an die Wärmedämmung, entstehen, sich für die Bauherren rechnen: Die erhöhten energetischen Anforderungen bringen gleichzeitig Einsparungen bei den Energiekosten mit sich, welche nach einer gewissen Zahl von Jahren, die unter der Lebensdauer des Gebäudes liegt, die EnEV-bedingten Neubaumehrkosten übersteigen. Dabei ist der Zeitraum, in welchem sich die Mehrkosten für Neubauten amortisiert haben werden, zum einen davon abhängig, durch welche konkrete Bauweise den EnEV-Anforderungen entsprochen wird, zum anderen von der Entwicklung der Energiepreise. Ab dem Jahr 2016 entsteht der öffentlichen Verwaltung auf Grund der verschärften Neubauanforderungen ein weiterer Erfüllungsaufwand in Höhe von etwa 54 bis 72 Millionen Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Energieeinsparverordnung

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich.

§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

§ 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 26b Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.

§ 26c Registriernummern

§ 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 26e Erfahrungsberichte der Länder

§ 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

§ 30 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.1 Grundsätze

3.2 Begrenzung der Sonneneintragskennwerte

3.3 Begrenzung der Übertemperatur-Gradstunden

Tabelle

Tabelle

2.1.5 Werden in Nichtwohngebäuden bauliche oder anlagentechnische Komponenten eingesetzt, für deren energetische Bewertung keine anerkannten Regeln der Technik oder keine gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 dritter Teilsatz bekannt gemachten gesicherten Erfahrungswerte vorliegen, so dürfen die energetischen Eigenschaften dieser Komponenten unter Verwendung derselben Randbedingungen wie in den Berechnungsverfahren nach DIN V 18599: 2011-12 durch dynamischthermische Simulationsrechnungen ermittelt werden.

Tabelle

2.1.9 Im Falle gemeinsamer Heizungsanlagen für mehrere Gebäude darf für die Berechnung Anlage 1 Nummer 2.8 sinngemäß angewendet werden.

3.2.4 Der im vereinfachten Verfahren nach Maßgaben der Nummern 3.2.1 bis 3.2.3 ermittelte Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach Nummer 1.1 ist um 10 Prozent zu reduzieren; der reduzierte Wert ist der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs des zu errichtenden Gebäudes.

Tabelle

Anlage 4
(zu § 6 Absatz 1) Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes

Anlage 6
(zu § 16) Muster Energieausweis Wohngebäude

Anlage 7
(zu § 16) Muster Energieausweis Nichtwohngebäude

Anlage 8
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs

Anlage 9
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Wesentliche Regelungen im Überblick

III. Wirtschaftliche Vertretbarkeit und Zumutbarkeit

IV. Alternativen

V. Gesetzesfolgen

1. Allgemeine Folgen der Verordnung

2. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

cc Stichprobenkontrollen

aaa Unabhängiges Kontrollsystem

bbb Stichprobenkontrollen bei Neubauten

3. Kosten für die Wirtschaft

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise, Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen

c Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

VI. Zeitliche Geltung

VII. Gemeinschaftsrechtliche Fragen

VIII. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

IX. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu § 26c Registriernummern

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 26e Erfahrungsberichte der Länder

Zu § 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2462: Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (BMVBS/BMWi)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

4 Erfüllungsaufwand:

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund/Länder/Gemeinden


 
 
 


Drucksache 376/13 (Beschluss)

... Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes führt zu Steuerausfallsrisiken in Milliardenhöhe. Insbesondere verbundenen Unternehmen ermöglicht die Rechtsprechung zudem eine steuergünstige "Verschiebung" von Verpflichtungen und damit erhebliches Gestaltungspotenzial. Um Gestaltungen vorzubeugen und die Rechtsprechung in haushaltsverträglicher Weise umzusetzen, ist eine gesetzliche Regelung geboten, die die Aufwandsrealisierung zeitlich streckt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe h, Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 11 Buchstabe b und Nummer 16 Inhaltsübersicht, § 1 Absatz 1 f Nummer 3, § 11 Absatz 1 Satz 3 und § 15a InvStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 19 InvStG

3. Zu Artikel 11 Nummer 01 - neu - bis 03 - neu - und 4 Buchstabe 0a - neu - und 0b - neu - Inhaltsübersicht, § 4f, § 5 Absatz 7 - neu - und § 52 Absatz 12c und 14a - neu - EStG Artikel 12 § 11 Absatz 6 und § 34 Absatz 8c - neu - KStG Artikel 16 Nummer 3a - neu - Inkrafttreten

§ 4f
Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen

Artikel 12
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Begründung

Zu Artikel 11

Zu Nummer 01

Zu Nummer 02

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 03

Zu Nummer 4

Zu Absatz 12c

Zu Absatz 14a

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16

Finanzielle Auswirkungen

4. Zu Artikel 11 § 15b EStG


 
 
 


Drucksache 32/13

... Das gesetzliche Messwesen regelt einen Sektor, der für das Wirtschaftsleben äußerst wichtig ist. Schätzungen gehen davon aus, dass in den Industrieländern etwa 4 bis 6 Prozent des Bruttonationaleinkommens durch Messgeräte und damit verbundene Messungen abgerechnet werden (s. Göbel, Strukturreform in der PTB, PTB-Mitteilungen 2/97, S. 91). Dies bedeutet für Deutschland einen Betrag zwischen ca. 104 Milliarden Euro und ca. 157 Mrd. Euro jährlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz – MessEG)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich des Gesetzes Dieses Gesetz ist anzuwenden auf

§ 2
Allgemeine Begriffsbestimmungen

§ 3
Messgerätespezifische Begriffsbestimmungen

§ 4
Verordnungsermächtigungen

§ 5
Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und Produkte

Abschnitt 2
Inverkehrbringen von Messgeräten und ihre Bereitstellung auf dem Markt

Unterabschnitt 1
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

§ 6
Inverkehrbringen von Messgeräten

§ 7
Vermutungswirkung

§ 8
Konformitätserklärung

§ 9
Inverkehrbringen von sonstigen Messgeräten

§ 10
Besondere Vorschriften für Ausstellungsgeräte

Unterabschnitt 2
Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 11
Aufgaben der anerkennenden Stelle und der Akkreditierungsstelle

§ 12
Befugnisse der anerkennenden Stelle

§ 13
Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 14
Konformitätsbewertungsstellen bei Behörden

§ 15
Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle

§ 16
Vermutung der Kompetenz der Konformitätsbewertungsstelle

§ 17
Notifizierung der Konformitätsbewertungsstelle

§ 18
Vergabe von Kennnummern

§ 19
Verpflichtungen der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle

§ 20
Meldepflichten der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle

§ 21
Zweigunternehmen einer anerkannten Konformitätsbewertungsstelle und Vergabe von Unteraufträgen

§ 22
Widerruf der Anerkennung

Unterabschnitt 3
Pflichten der Wirtschaftsakteure

§ 23
Pflichten des Herstellers

§ 24
Pflichten des Bevollmächtigten

§ 25
Pflichten des Einführers

§ 26
Pflichten des Händlers

Unterabschnitt 4
Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen

§ 27
EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung

§ 28
Messgeräte, die rechtmäßig im Ausland in Verkehr gebracht wurden

§ 29
Pflichten der Wirtschaftsakteure in den Fällen der §§ 27 und 28

Unterabschnitt 5
Verordnungsermächtigung

§ 30
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten

Unterabschnitt 1
Verwenden von Messgeräten und Messwerten

§ 31
Anforderungen an das Verwenden von Messgeräten

§ 32
Anzeigepflicht

§ 33
Anforderungen an das Verwenden von Messwerten

§ 34
Vermutungswirkung

§ 35
Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzungen

§ 36
Ausnahmen für bestimmte Verwendungen

Unterabschnitt 2
Eichung und Befundprüfung

§ 37
Eichung und Eichfrist

§ 38
Verspätete Eichungen

§ 39
Befundprüfung

§ 40
Zuständige Stellen für die Eichung

Unterabschnitt 3
Verordnungsermächtigung

§ 41
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

§ 42
Begriffsbestimmungen für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

§ 43
Anforderungen an Fertigpackungen

§ 44
Verordnungsermächtigung für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

Abschnitt 5
Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung

§ 45
Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

§ 46
Regelermittlungsausschuss

§ 47
Metrologische Rückführung

Abschnitt 6
Metrologische Überwachung

Unterabschnitt 1
Marktüberwachung

§ 48
Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit

§ 49
Marktüberwachungskonzept

§ 50
Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 51
Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 52
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Marktüberwachung

§ 53
Meldeverfahren, Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 2
Überwachung der Verwendung von Messgeräten

§ 54
Grundsätze der Verwendungsüberwachung

§ 55
Maßnahmen der Verwendungsüberwachung

§ 56
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Verwendungsüberwachung

Unterabschnitt 3
Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen

§ 57
Zuständigkeit und Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen

§ 58
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Überwachung staatlich anerkannter Prüfstellen

Abschnitt 7
Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften

§ 59
Gebühren und Auslagen der Landesbehörden, Verordnungsermächtigung

§ 60
Bußgeldvorschriften

§ 61
Einziehung

Abschnitt 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 62
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung der Weinverordnung

Artikel 3
Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Los-Kennzeichnungs-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Tabakprodukt-Verordnung

Artikel 6
Änderung der Brennereiordnung

Artikel 7
Änderung der Sektorenverordnung

Artikel 8
Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 11
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

Artikel 12
Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung

Artikel 13
Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung

Artikel 14
Änderung der Messzugangsverordnung

Artikel 15
Änderung der Gasnetzzugangsverordnung

Artikel 16
Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme

Artikel 17
Änderung der Milcherzeugnisverordnung

Artikel 18
Änderung der Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung

Artikel 19
Änderung der Käseverordnung

Artikel 20
Änderung der Butterverordnung

Artikel 21
Änderung der Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung

Artikel 22
Änderung des Handelsklassengesetzes

Artikel 23
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Lebensmittel

Artikel 24
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Süßwaren

Artikel 25
Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Müller (Verfahrenstechnologe in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft)/zur Müllerin (Verfahrenstechnologin in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft)

Artikel 26
Änderung der Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen

Artikel 27
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Wesentliche Regelungsinhalte

1. Anpassung an und Umsetzung von europäischem Recht

2. Regelungsumfang im Gesetz und in Verordnungen

3. Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

4. Vereinheitlichung der Regelungen über das Inverkehrbringen von Messgeräten

5. Umfassende Einbindung technischer Regelwerke

6. Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

7. Eichung und Metrologische Überwachung

8. Folgeänderungen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Inverkehrbringen von Messgeräten und Ihre Bereitstellung auf dem Markt

Zu Unterabschnitt 1 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

Zu § 6

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Unterabschnitt 2 Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertu ngsstellen

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 8

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 18

Zu § 19

Zu Unterabschnitt 1 Pflichten der Wirtschaftsakteure

Zu § 23

Zu Unterabschnitt 2 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen

Zu § 27

Zu Absatz 2

Zu § 28

Zu § 29

Zu Unterabschnitt 3 Verordnungsermächtigung

Zu § 30

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Abschnitt 3 Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten

Zu Unterabschnitt 1 Verwenden von Messgeräten und Messwerten

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu Unterabschnitt 2 Eichung und Befundprüfung

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Unterabschnitt 3 Verordnungsermächtigung

Zu § 41

Zu Abschnitt 4 Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

Zu § 42

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 43

Zu § 44

Zu Abschnitt 5 Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung

Zu § 45

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 47

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 6 Metrologische Überwachung

Zu Unterabschnitt 1 Marktüberwachung

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 50

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Unterabschnitt 2 Überwachung der Verwendung von Messgeräten

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 55

Zu § 56

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Unterabschnitt 3 Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen

Zu § 57

Zu Abschnitt 7 Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften

Zu § 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 60

Zu § 61

Zu Abschnitt 8 Übergangs- und Schlussbestimmungen

Zu § 62

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2168: Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens


 
 
 


Drucksache 29/13

... Nach Auffassung des Bundes beläuft sich der Wert des Finanzvermögens auf rund minus 4 Milliarden Euro. Es besteht zwischen Bund und den neuen Ländern sowie Berlin Einigkeit, dass eine vollständige Klärung aller offenen Punkte mehr als 20 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht mehr möglich ist und dessen ungeachtet die zwischen dem Bund und den neuen Ländern sowie Berlin noch offene Verteilung des Finanzvermögens zur gegenseitigen Rechtssicherheit erfolgen soll. Daher haben sich der Bund und die neuen Länder sowie Berlin in mehrjährigen Verhandlungen auf eine Aufteilung des Finanzvermögens in der Form einer staatsvertraglichen Regelung geeinigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zustimmung zum Finanzvermögen-Staatsvertrag

Artikel 2
Änderung der Bundeshaushaltsordnung

§ 95a
Prüfungsanordnung und Entfall der aufschiebenden Wirkung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung und Konzeption

II. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin Finanzvermögen-Staatsvertrag

2 Präambel

Artikel 1
Regelungsgegenstand

Artikel 2
Vermögensaufteilung

Artikel 3
Sanierungsaufwendungen der Wismut GmbH

Artikel 4
Finanzierung der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung (SinA)

Artikel 5
Entschädigungsfonds

Artikel 6 Ansprüche nach § 8 Absatz 4 des Vermögenszuordnungsgesetzes

Artikel 7
Nicht zugeordnetes Finanzvermögen

Artikel 8

Artikel 9
Ratifikation, Inkrafttreten

Erläuterungstext zur Präambel des Staatsvertrages

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2356: Gesetz zum Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund und den neuen Ländern (Finanzvermögens- Staatsvertrag) und zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung

I. Zusammenfassung:

II. Im Einzelnen:

1. Finanzvermögensstaatsvertrag

2. Änderung der Bundeshaushaltsordnung

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 10. Dezember 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanzvermögen- Staatsvertrag) und zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung


 
 
 


Drucksache 136/13

... Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns hat neben den zuvor aufgezeigten Schutzfunktionen aber auch fiskalische Effekte. Nach dem Bericht der Prognos AG6 könnte sich unter Annahme, dass von der Einführung eines Mindestlohns keine Beschäftigungseffekte ausgehen, ein fiskalischer Effekt von knapp 7,1 Milliarden Euro ergeben. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Erwerbseinkommen der privaten Haushalte um ca. 14,5 Milliarden Euro steigen könnten. Damit könnte sich auf der einen Seite das Konsumverhalten zugunsten einer Wirtschaftsbelebung ändern, auf der anderen Seite Mehreinnahmen für den Staatshaushalt bei reduzierten staatlichen Transferleistungen ergeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

§ 1
Ziel des Mindestlohngesetzes

§ 2
Wirkung des Mindestlohns

§ 3
Mindestlohnkommission

§ 4
Festsetzung des Mindestlohnes

§ 5
Kontrollen und Nachweise

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Durchführungsbestimmungen

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zur Eingangsformel

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 41/13

... im jetzigen Modell ist nicht dauerhaft zu gewährleisten. So gehen aktuelle Schätzungen von Kosten für deutsche Stromverbraucher von mehr als 300 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030 aus. Der bisherige Ansatz des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 41/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Teil 3
Quotenpflicht

Abschnitt 1
Allgemeine Quotenpflicht

§ 16
Quotenpflicht

§ 17
Berechnung und Umfang der Quote

§ 18
Ausnahmen

§ 19
Beginn der Quotenpflicht

§ 20
Anzeige- und Registrierungspflicht

§ 21
Erklärungspflicht

§ 22
Annullierung von Stromzertifikaten

§ 23
Sanktion

§ 24
Abmeldung von Quotenpflichtigen

Abschnitt 2
Zuteilung von Zertifikaten, Zertifikatshandel

§ 25
Zuteilung von Stromzertifikaten

§ 26
Anerkennung von Anlagen

§ 27
Stromzertifikatsregister und Registrierung im Stromzertifikatsregister

§ 28
Antrag auf Registrierung im Stromzertifikatsregister

§ 29
Übertragung von Zertifikaten

§ 30
Rechtsfolge einer Registrierung

Teil 4
Transparenz

Abschnitt 1
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

§ 31
Grundsatz

§ 32
Pflichten der Erklärungspflichtigen

§ 33
Pflichten der Netzbetreiber

§ 34
Pflichten von Anlagenbetreiberinnen, Anlagenbetreibern und Elektrizitätsversorgungsunternehmen

§ 35
Formularvorlagen

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Nummern 10 bis 17

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu Nummer 18

Zu Teil 5

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 589/13

... • Bis zu 75 Milliarden Liter Bioethanol könnten 2020 zu wettbewerbsfähigen Kosten nachhaltig erzeugt werden, was rund 15 Mrd. EUR zusätzliche Einnahmen für den Agrarsektor bedeuten würde14.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 589/13




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Gründe und Ziele für eine gemeinsame Technologieinitiative auf dem Gebiet der biobasierten Industriezweige

Aufbau auf bisherigen Erfahrungen

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben Überprüfung

Vorschlag

Artikel 1
Gründung

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Finanzbeitrag der Union

Artikel 4
Beiträge von anderen Mitgliedern als der Union

Artikel 5
Finanzregelung

Artikel 6
Personal

Artikel 7
Abgeordnete nationale Sachverständige und Praktikanten

Artikel 8
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 9
Haftung des Gemeinsamen Unternehmens BBI

Artikel 10
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 11
Bewertung

Artikel 12
Entlastung

Artikel 13
Expost-Prüfungen

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder

Artikel 15
Vertraulichkeit

Artikel 16
Transparenz

Artikel 17
Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 18
Unterstützung durch den Sitzstaat

Artikel 19
Erste Maßnahmen

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Satzung des gemeinsamen Unternehmens BBI

1 - Aufgaben

2 - Mitglieder

3 - Änderung der Mitgliedschaft

4 - Organisation des Gemeinsamen Unternehmens BBI

5 - Zusammensetzung des Verwaltungsrats

6 - Arbeitsweise des Verwaltungsrats

7 - Aufgaben des Verwaltungsrats

8 - Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

9 - Aufgaben des Exekutivdirektors

10 - Wissenschaftlicher Beirat

11 - Gruppe der nationalen Vertreter

12 - Finanzierungsquellen

13 - Finanzielle Verpflichtungen

14 - Geschäftsjahr

15 - Operative Planung und Finanzplanung

16 - Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

17 - Internes Audit

18 - Haftung der Mitglieder und Versicherung

19 - Interessenkonflikte

20 - Abwicklung


 
 
 


Drucksache 556/13 (Beschluss)

... Mit 80,3 Milliarden Euro tragen die Länder mit Abstand die Hauptlast der öffentlichen Bildungsausgaben, die im Jahr 2012 laut Bildungsfinanzbericht bei insgesamt 110,3 Milliarden Euro lagen. Der Länderanteil an den öffentlichen Bildungsausgaben liegt damit bei rund 73 Prozent, der Anteil der Kommunen bei rund 20 Prozent (2012: 22,6 Milliarden Euro) und der Bundesanteil bei 7 Prozent (2012: 7,3 Milliarden Euro).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Gute Bildung und gute Wissenschaft für Deutschland

1. Bildungschancen in Deutschland

2. Finanzielle Verantwortung

3. Kita-Ausbauprogramm

4. Ganztagsschulprogramm

5. Inklusion

6. Hochschulen, Wissenschaft und Forschung

7. Änderung des Grundgesetzes


 
 
 


Drucksache 626/1/13

... V und § 64 KVLG 1989 pauschal an den Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen in Höhe von 14 Milliarden Euro für das Jahr 2014. Vorgesehen ist, diesen Bundeszuschuss für das Jahr 2014 um 3,5 Milliarden Euro zu Lasten der Liquiditätsreserve der gesetzlichen Krankenversicherung und zu Lasten des Sondervermögens bei der landwirtschaftlichen Krankenkasse zu kürzen, um den Bundeshaushalt zu entlasten. Bereits im Jahr 2013 erfolgte zur Entlastung des Bundeshaushalts eine Kürzung des Bundeszuschusses an die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 626/1/13




1. Zu Artikel 1 Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds

4. Zu Artikel 2 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Artikel 3 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung für Landwirte

5. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 221 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB V ,


 
 
 


Drucksache 743/13

... Die im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008 - 2013 seitens des Bundes zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 2,15 Milliarden Euro sind nahezu vollständig bewilligt und größtenteils auch bereits verausgabt (Stand 11. Oktober 2013: 99,64 Prozent der Mittel sind bewilligt und 88,7 Prozent der Mittel sind verausgabt.) Zudem kann davon ausgegangen werden, dass der Mittelabfluss bis zum Ende des Jahres noch steigen wird. Die mit diesen Mitteln geschaffenen Plätze dienen damit wie vorgesehen der Umsetzung des Rechtsanspruchs für die ein- und zweijährigen Kinder ab dem 1. August 2013. Auch die seit Februar 2013 bereitgestellten Mittel des Investitionsprogramms 2013 - 2014 für weitere 30.000 Plätze sind bereits in erheblichem Maße bewilligt und befinden sich vor Ort in der Umsetzung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 743/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder

Artikel 2
Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 519/13

... Die Sicherheit im Straßenverkehr ist ein wesentlicher Bestandteil der EU-Verkehrspolitik. Im Jahr 2011 wurden bei ca. 1,1 Millionen Verkehrsunfällen auf den Straßen in der EU etwa 30 000 Menschen getötet und mehr als 1,5 Millionen Menschen verletzt. Zusätzlich zu der Tragödie, die Verletzungen und der Verlust von Menschenleben bedeuten, stellen diese Unfälle auch eine wirtschaftliche Belastung dar, die der Gesellschaft jährliche Kosten von etwa 130 Milliarden EUR verursacht. Die EU ist fest entschlossen, zum einen die Zahl der Verkehrstoten zu verringern (durch Unfallverhütung oder aktive Sicherheit) und zum anderen die Folgen der Unfälle - wenn sie doch passieren - zu mindern (passive Sicherheit) sowie die Effizienz der Notdienste und die Wirksamkeit der medizinischen Versorgung nach einem Unfall (tertiäre Sicherheit) zu verbessern. In diesem Zusammenhang kann ein eCall-System wesentlich dazu beitragen, die Zahl der Verkehrsopfer und die Schwere der Verletzungen zu mindern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 519/13




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Begründung des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultationen interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung und Kosten-Nutzen-Analyse

2.2.1. Analyse der wichtigsten Kosten für Notrufabfragestellen

2.2.2. Analyse der wichtigsten Vorteile

2.2.3. Kosten-Nutzen-Verhältnis

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Einzelerläuterungen zum Vorschlag

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 479/13

... Den Schätzungen des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) zufolge verursacht der illegale Zigarettenhandel1 in den Haushalten der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten jedes Jahr finanzielle Verluste von mehr als 10 Milliarden EUR2. Diese Verluste entstehen durch nicht entrichtete Zölle und Steuern, unter anderem Mehrwertsteuer (MwSt) und Verbrauchsteuer. Der größte Teil des illegalen Tabakhandels entfällt auf Zigaretten, doch werden auch andere Tabakerzeugnisse (wie Tabak zum Selbstdrehen) illegal gehandelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Art und Ausmass des Problems des illegalen Tabakhandels in der EU

2.1. Die Art des illegalen Handels

2.2. Ausmaß des illegalen Handels in der EU

2.3. Ursprungsländer illegaler Tabakerzeugnisse außerhalb der EU

2.4. Illegale Herstellung in der EU

2.5. Beschlagnahmte Marken und Orte der Beschlagnahmen

3. Faktoren, die zum illegalen Handel beitragen

3.1. Große Anreize und erhebliche Schlupflöcher

3.2. Kontrollmaßnahmen entlang der Lieferkette sind der Bedrohung nicht angemessen

3.3. Probleme der Strafverfolgungsbehörden

3.3.1. Zoll- und Steuerbehörden

3.3.1.1. Risikomanagement

3.3.1.2. Kontrollmethoden, Ausrüstung, Fortbildung und IT-Instrumente

3.3.2. Andere Behörden

3.3.3. Zusammenarbeit zwischen Behörden und EU-Akteuren

3.3.4. Korruption

3.3.5. Internationale Zusammenarbeit mit Behörden von Drittländern

3.4. Geringe Abschreckung: Sanktionen der Mitgliedstaaten fallen relativ milde aus

4. Weitere Vorgehensweise

4.1. Maßnahmen zur Verringerung der Anreize

4.2. Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette

4.3. Maßnahmen für eine wirksamere Durchsetzung der Vorschriften

4.3.1. Bewältigung der Probleme der Strafverfolgungsbehörden in der EU

4.3.1.1. Risikomanagement

4.3.1.2. Operative Aktionen

4.3.1.3. IT-Tools und -ausrüstung

4.3.1.4. Zusammenarbeit zwischen den EU-Behörden

4.3.1.5. Besondere Problembereiche

4.3.2. Intensivierung der Zusammenarbeit mit wichtigen Ursprungs- und Durchfuhrländern

4.4. Verschärfung der Sanktionen

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 539/13

... Viele Organisationen sind an ihre IKT-Systeme "gekettet", weil nur deren Anbieter im Einzelnen genau wissen, wie das System funktioniert, so dass bei der Anschaffung neuer Komponenten oder Lizenzen auch nur dieser Anbieter überhaupt in Frage kommt. Dieser Mangel an Wettbewerb führt zu höheren Preisen, und allein im öffentlichen Sektor gehen so unnötiger Weise jedes Jahr etwa 1,1 Milliarden EUR verloren1.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 539/13




1. Einleitung

2. Das Problem der Anbieterbindung bei IKT-Systemen

3. Standardisierte und Proprietäre IKT-Systeme

3.1. Interaktion mit den Bürgern - Effizienzgewinne und Wahlfreiheit

3.2. Interaktion mit anderen Behörden

3.3. Verstärkte Innovation

3.4. Geringere Kosten für IKT-Anbieter

4. Leitfaden für die Beschaffung standardisierter IKT-Lösungen

5. Ähnliche Initiativen

6. Und wenn keine Normen oder Standards vorliegen?

7. Aufträge für Standardisierte IKT-Lösungen: Das weitere Vorgehen


 
 
 


Drucksache 743/13 (Beschluss)

... Die im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008 - 2013 seitens des Bundes zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 2,15 Milliarden Euro sind nahezu vollständig bewilligt und größtenteils auch bereits verausgabt (Stand 11. Oktober 2013: 99,64 Prozent der Mittel sind bewilligt und 88,7 Prozent der Mittel sind verausgabt.) Zudem kann davon ausgegangen werden, dass der Mittelabfluss bis zum Ende des Jahres noch steigen wird. Die mit diesen Mitteln geschaffenen Plätze dienen damit, wie vorgesehen, der Umsetzung des Rechtsanspruchs für die ein- und zweijährigen Kinder ab dem 1. August 2013. Auch die seit Februar 2013 bereitgestellten Mittel des Investitionsprogramms 2013 - 2014 für weitere 30 000 Plätze sind bereits in erheblichem Maße bewilligt und befinden sich vor Ort in der Umsetzung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 743/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder

Artikel 2
Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 312/13

... . Gemäß Artikel 125c Absatz 2 Satz 2 GG gelten lediglich die für die besonderen Programme nach § 6 Absatz 1 GVFG geschaffenen Regelungen bis zum 31. Dezember 2019 fort. Entsprechend führt der Bund das GVFG-Bundesprogramm zur Förderung kommunaler ÖPNV-Vorhaben (Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen sowie Bahnen besonderer Bauart), nicht bundeseigener Eisenbahnen und Infrastrukturprojekte für den Schienenpersonennahverkehr der Deutschen Bahn AG (DB) in Verdichtungsräumen mit zuwendungsfähigen Kosten von über 50 Millionen Euro mit einem seit 1997 unveränderten jährlichen Volumen von 332,56 Millionen Euro fort. Von den in den Jahren 2013 bis 2019 zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von rund. 2,33 Milliarden Euro ist der überwiegende Teil bereits gebunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/13




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Fortführung des GVFG-Bundesprogramms

§ 1

§ 2

§ 3

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 680/13

... Umfangreiche Steuererhöhungen und eine Politik neuer Belastungen und Abgaben sind ein Irrweg. Steuerpolitik ist vor allem auch Wirtschafts- und Wachstumspolitik. Im internationalen Steuerwettbewerb ringen die Länder um günstige steuerliche Rahmenbedingungen für die Ansiedlung von Unternehmen, Facharbeitskräften und Kapital. So ist es kein Zufall, dass kaum mehr eine Industrienation Vermögensteuer erhebt und dass die meisten Staaten Kapitaleinkünfte auf niedrigem Niveau abgeltend besteuern. Diese Realitäten sind auch an der deutschen Steuerpolitik nicht spurlos vorübergegangen. Deutschland ist dem internationalen Trend gefolgt und hat durch wachstumsfördernde Steuersenkungen die Grundlagen für den heutigen wirtschaftlichen Erfolg geschaffen. Rekordsteuereinnahmen von über 600 Milliarden Euro im Jahr 2012 zeigen, dass dieser Schritt richtig war. Nicht zuletzt deswegen hat Deutschland den Weg durch die Finanz-, Wirtschafts- und Währungskrise gut gemeistert, ist europäische "Wachstumslokomotive" und Hochbeschäftigungsland. Die aktuelle volkswirtschaftliche Steuerquote von 23,4 Prozent übertrifft selbst die Quoten Mitte der neunziger Jahre mit Vermögensteuer, Gewerbekapitalsteuer und hohen Ertragssteuersätzen. Sie zeigt, dass sich Steuersatzsenkungen bei gleichzeitigem Abbau von Ausnahmen und Schlupflöchern langfristig bezahlt machen.



Drucksache 626/13 (Beschluss)

... V und § 64 KVLG 1989 pauschal an den Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen in Höhe von 14 Milliarden Euro für das Jahr 2014. Vorgesehen ist, diesen Bundeszuschuss für das Jahr 2014 um 3,5 Milliarden Euro zu Lasten der Liquiditätsreserve der gesetzlichen Krankenversicherung und zu Lasten des Sondervermögens bei der landwirtschaftlichen Krankenkasse zu kürzen, um den Bundeshaushalt zu entlasten. Bereits im Jahr 2013 erfolgte zur Entlastung des Bundeshaushalts eine Kürzung des Bundeszuschusses an die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 626/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds

2. Zu Artikel 2 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Artikel 3 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung für Landwirte


 
 
 


Drucksache 315/13

... Im Fokus der öffentlichen Diskussion stehen vor allem die psychischen Erkrankungen. Nach den Berechnungen der Krankenkassen werden die jährlichen Kosten arbeitsbedingter Erkrankungen in Deutschland auf insgesamt über 43 Milliarden Euro geschätzt, die sich aus etwa 19 Milliarden Euro direkter und 25 Milliarden Euro indirekter Kosten zusammensetzen. Bei den direkten Kosten nehmen die psychischen Störungen mit ungefähr drei Milliarden Euro nach den Muskel-Skelett-Erkrankungen den zweiten Rang ein (Bödeker, Friedrichs 2011, S.79). Im Jahr 2011 gingen 53 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage auf das Konto psychischer Störungen; das bedeutet einen Anstieg um mehr als 80 Prozent in den letzten fünfzehn Jahren. Im Hinblick auf die indirekten Kosten lösen die psychischen Störungen mit gut drei Milliarden Euro die zweithöchsten Kosten aus, bezüglich der indirekten Kosten durch Frühberentung sogar die höchsten. Mit über 41 Prozent der Renten-Neuzugänge aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit sind psychische Erkrankungen inzwischen die Hauptursache für Frühverrentungen. Mit durchschnittlich 48 Jahren sind die Betroffenen zudem noch relativ jung (Lohmann-Haislah 2012).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Grundpflichten und Gefährdungsbeurteilung

§ 3
Grundpflichten

§ 4
Gefährdungsbeurteilung

§ 5
Unterweisung

Abschnitt 3
Betriebliche Gestaltungsmaßnahmen

§ 6
Grundlegende Anforderungen an Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit

§ 7
Arbeitsrhythmus und Organisation der Arbeitszeit

§ 8
Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 9
Ausschuss für psychische Belastung bei der Arbeit

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Inkrafttreten

Anhang

3 Risikofaktoren

3 Gestaltungsgrundsätze

1. Arbeitsaufgabe:

2. Arbeitsorganisation:

3. Arbeitszeitgestaltung:

4. Arbeitsumgebungsbedingungen:

5. Soziale Bedingungen:

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Begründung

a Allgemein

b Die Struktur der Verordnung

c Literatur


 
 
 


Drucksache 524/13

... Zur Finanzierung der Hilfen für Privathaushalte und Unternehmen sowie der Maßnahmen des Wiederaufbaus in den geschädigten Regionen wird ein nationaler Solidaritätsfonds "Aufbauhilfe" als Sondervermögen des Bundes errichtet. Der Fonds wird durch den Bund mit Mitteln in Höhe von 8 Milliarden Euro ausgestattet. Die Länder beteiligen sich an der Finanzierung durch die Übernahme von Zinsen und Tilgungen. Dies geschieht von 2014 bis 2019 durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern und von 2020 bis 2033 durch direkte Zahlungen der Länder an den Bund.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Aufbauhilfe(Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz - AufbhG)

§ 1
Errichtung des Fonds

§ 2
Zweck und Mittelverwendung; Verordnungsermächtigung

§ 3
Stellung im Rechtsverkehr

§ 4
Finanzierung des Fonds

§ 5
Wirtschaftsplan und Haushaltsrecht

§ 6
Rechnungslegung

§ 7
Verwaltungskosten

Artikel 2
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 3
Gesetz über die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei hochwasserbedingter Insolvenz

§ 1

§ 2

Artikel 4
Änderung des Entflechtungsgesetzes

§ 2
Finanzierung beendeter Gemeinschaftsaufgaben

§ 3
Finanzierung beendeter Finanzhilfen

§ 5
Zweckbindung

§ 6
Überweisung an die Länder

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VIII. Nachhaltigkeit

C. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr.2638: Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Aufbauhilfe und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Aufbauhilfegesetz)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 232/13 (Beschluss)

... 2. Gleichwohl ist die EU von dem bereits im Jahr 2000 formulierten Drei-Prozent-Ziel, das auch Teil der Europa-2020-Strategie ist, bei der EU-weiten Forschungsintensität noch weit entfernt. So fehlen EU-weit derzeit jährlich weit über 100 Milliarden Euro an privaten und öffentlichen FuE-Ausgaben, um das Drei-Prozent-Ziel zu erreichen. Vor diesem Hintergrund sind nach Auffassung des Bundesrates nicht zuletzt große Anstrengungen erforderlich, um zusätzliche private Mittel für Forschung und Entwicklung zu erschließen.



Drucksache 440/13

... • Der weltweite Gesamtumsatz des Sektors lag im Jahr 2012 bei ungefähr 230 Milliarden EUR5. Der Gesamtwert der Produkte, die Mikro- und Nanokomponenten enthalten, beläuft sich auf etwa 1,6 Billionen EUR weltweit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/13




1. Einleitung

2. Warum ist die Mikro- und Nanoelektronik für Europa SO wichtig?

2.1. Ein wichtiger Industriezweig mit großem Wachstumspotenzial und gewaltiger wirtschaftlicher Wirkung

2.2. Eine Schlüsseltechnologie für die Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen

3. Industrieller Wandel in der Mikro- und Nanoelektronik

3.1. Technischer Fortschritt eröffnet neue Chancen

3.2. Hochschnellende FEI-Kosten und ein wettbewerbsfähigeres FEI-Umfeld

3.3. Neue Geschäfts- und Produktionsmodelle

3.4. Ausrüstungshersteller besitzen Schlüsselelemente der Wertschöpfungskette

4. Europas stärken und Schwächen

4.1. Industrie im Umfeld von Exzellenzzentren und erweiterte europaweite Lieferketten

4.2. In entscheidenden vertikalen Märkten führend, in anderen großen

4.3. Unangefochtene europäische Führung in der Material- und Ausrüstungstechnik

4.4. Investitionen der EU-Unternehmen bleiben relativ bescheiden

5. Bisherige Europäische Bemühungen

5.1. Regionale und nationale Bemühungen zur Stärkung der Exzellenzcluster

5.2. Steigerung und bessere Koordinierung der FEI-Investitionen auf EU-Ebene

5.3. Technologische Durchbrüche und gleichzeitig Lücken in der Innovationskette

6. Der weitere Weg - eine Europäische industriepolitische Strategie

6.1. Ziel: Steigerung statt Rückgang des EU-Anteils an der weltweiten Produktion

6.2. Konzentration auf Europas Stärken, Fortentwicklung und Ausbau führender Cluster in Europa

6.3. Ergreifung der Chancen auf unkonventionellen Gebieten und Unterstützung des Wachstums der KMU

7. Die Maßnahmen

7.1. Ein europäischer Strategieplan für Investitionen auf diesem Gebiet

7.2. Gemeinsame Technologieinitiative: ein Dreiermodell für Großprojekte

7.3. Fortentwicklung und Unterstützung horizontaler Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

7.4. Internationale Dimension

8. Schlussfolgerungen

Anhang


 
 
 


Drucksache 589/13 (Beschluss)

... 9. Um diesem Ansatz gerecht zu werden, fehlen jedoch in dem Vorschlag zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens BBI, das mit 1 Milliarde Euro öffentlicher Mittel gefördert werden soll, verbindliche Nachhaltigkeitskriterien dafür, dass das Arbeitsprogramm des Gemeinsamen Unternehmens BBI der Bedeutung der



Drucksache 626/13

... Aufgrund der bislang positiven Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung kann der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds für das Jahr 2014 dem Eckwertebeschluss vom 13. März 2013 entsprechend einmalig um 3,5 Milliarden Euro abgesenkt werden. Dadurch wird in diesem Bereich ein erheblicher Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts geleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 626/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds

Artikel 2
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VIII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2614: Gesetz zur Stärkung des Sondervermögens Energie und Klimafonds und zur Änderung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 451/13

... Die Verhinderung und Bekämpfung der Korruption in allen gesellschaftlichen Bereichen und Ausprägungen stellen zentrale gesellschaftspolitische Aufgaben dar. Dies gilt auch für den Bereich des Gesundheitswesens. Transparency International Deutschland e.V. verweist in seinem Jahresbericht 2011 auf einen im Januar 2010 herausgegebenen Bericht des "European Healthcare Fraud and Corruption Networks (EHFCN)", demzufolge von den circa 1 Billion Euro, die jedes Jahr für Gesundheit in der EU ausgegeben werden, rund 56 Milliarden Euro bzw. 5,6 % aufgrund von Fehlern, Betrug und Korruption verloren gehen. Legt man diesen Maßstab allein auf die im Jahr 2011 angefallenen Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen in Höhe von rund 168 Milliarden Euro an, beliefen sich die Schäden in diesem Bereich auf etwa 9,4 Milliarden Euro. Bei den privaten Krankenversicherungen, die im Jahr 2011 Ausgaben von mehr als 27 Milliarden Euro zu verzeichnen hatten, sind Schäden von über 1,5 Milliarden Euro zu befürchten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 451/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 299a
Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen

§ 300
Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen

§ 302
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 316/1/13

... Der Bundesrat hält es für falsch, die steuerlichen Aufbewahrungsfristen zu verkürzen. Aufbewahrungsfristen sollten mindestens so lang sein wie die längste Festsetzungsfrist, damit die Finanzverwaltung nicht auf Schätzungen zurückgreifen muss. Das Problem stellt sich vor allem bei der Steuerhinterziehung, bei der die Festsetzungsfrist zehn Jahre beträgt. Eine Verkürzung der Aufbewahrungsfrist auf im Ergebnis sieben Jahre wäre damit nicht kompatibel. Nicht zuletzt angesichts der Fahndungsfälle in der jüngsten Vergangenheit muss es ein vorrangiges Anliegen sein, Steuerstraftaten wirkungsvoller als bisher zu ahnden, und nicht die Aufklärung von Steuerstraftaten zu erschweren. Die im Finanztableau des Gesetzentwurfs ausgewiesenen Steuermindereinnahmen machen deutlich, in welchem Ausmaß eine Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen ein wirkungsvolles Vorgehen gegen Steuerhinterziehung erschweren würde. Unabhängig davon sind Steuerausfälle von bis zu einer Milliarde Euro jährlich für die Haushalte der Länder nicht tragbar.



Drucksache 568/13

... Durch das Gesetz werden keine zusätzlichen Kosten für Unternehmen und Wirtschaft sowie Privathaushalte entstehen. Im Gegenteil werden durch zügige Umsetzung von Maßnahmen des öffentlichen Hochwasserschutzes Milliardenschäden für die Wirtschaft, Private und nicht zuletzt für die öffentliche Hand vermieden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 568/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Kosten für Wirtschaft und Privathaushalte

E. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 2
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 315/13 (Beschluss)

... Im Fokus der öffentlichen Diskussion stehen vor allem die psychischen Erkrankungen. Nach den Berechnungen der Krankenkassen werden die jährlichen Kosten arbeitsbedingter Erkrankungen in Deutschland auf insgesamt über 43 Milliarden Euro geschätzt, die sich aus etwa 19 Milliarden Euro direkter und 25 Milliarden Euro indirekter Kosten zusammensetzen. Bei den direkten Kosten nehmen die psychischen Störungen mit ungefähr drei Milliarden Euro nach den Muskel-Skelett-Erkrankungen den zweiten Rang ein (Bödeker, Friedrichs 2011, Seite 79). Im Jahr 2011 gingen 53 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage auf das Konto psychischer Störungen; das bedeutet einen Anstieg um mehr als 80 Prozent in den letzten fünfzehn Jahren. Im Hinblick auf die indirekten Kosten lösen die psychischen Störungen mit gut drei Milliarden Euro die zweithöchsten Kosten aus, bezüglich der indirekten Kosten durch Frühberentung sogar die höchsten. Mit über 41 Prozent der Renten-Neuzugänge aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit sind psychische Erkrankungen inzwischen die Hauptursache für Frühverrentungen. Mit durchschnittlich 48 Jahren sind die Betroffenen zudem noch relativ jung (LohmannHaislah 2012).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Grundpflichten und Gefährdungsbeurteilung

§ 3
Grundpflichten

§ 4
Gefährdungsbeurteilung

§ 5
Unterweisung

Abschnitt 3
Betriebliche Gestaltungsmaßnahmen

§ 6
Grundlegende Anforderungen an Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit

§ 7
Arbeitsrhythmus und Organisation der Arbeitszeit

§ 8
Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 9
Ausschuss für psychische Belastung bei der Arbeit

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Inkrafttreten

Anhang

3 Risikofaktoren

3 Gestaltungsgrundsätze

1. Arbeitsaufgabe:

2. Arbeitsorganisation:

3. Arbeitszeitgestaltung:

4. Arbeitsumgebungsbedingungen:

5. Soziale Bedingungen:

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zum Anhang zur Beachtung von Risikofaktoren und Gestaltungsgrundsätzen


 
 
 


Drucksache 338/13 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Steuergerechtigkeit und eine faire Finanzierung des Gemeinwesens die Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Staatswesen und einen handlungsfähigen Staat darstellen. Die notwendigen Einnahmen für staatliche Investitionen in zukunftsträchtige Bereiche wie Bildung und Infrastruktur lassen sich nur erzielen, wenn sich der ehrliche Steuerzahler nicht als der "Dumme" vorkommt. Der Bundesrat sieht hier dringenden Handlungsbedarf. So entgehen dem Staat nach seriösen Schätzungen durch Steuerhinterziehung jedes Jahr Einnahmen in Milliardenhöhe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit und gegen Steuerbetrug


 
 
 


Drucksache 372/13

... O. in der Erwägung, dass die EU Ägyptens wichtigster Wirtschaftspartner und seine Hauptquelle für Auslandsinvestitionen und Entwicklungszusammenarbeit ist; in der Erwägung, dass sich die Taskforce EU-Ägypten unter dem gemeinsamen Vorsitz der HR/VP und des ägyptischen Außenministers Kamel Amr am 13./14 November 2012 in Kairo getroffen und ein umfassendes Paket wirtschaftlicher und politischer Hilfsmaßnahmen beschlossen hat, das Ägypten in seinem Umwandlungsprozess unterstützen soll und beinahe 5 Milliarden Euro an Zuschüssen und Darlehen für die Jahre 2012-2013 umfasst; in der Erwägung, dass die finanzielle Unterstützung teilweise davon abhängt, dass Ägypten ein Übereinkommen mit dem Internationalen Währungsfonds abschließt, sowie von der Menschenrechts-, Demokratie- und Wirtschaftspolitik in dem Land; in der Erwägung, dass die Einhaltung dieser Zusagen und eine beschleunigte Bereitstellung von EU-Unterstützung für Ägypten lebenswichtig sind;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/13




P7_TA -PROV 2013 0062 - Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten Flughafen Wien Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2013 zum Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten über seine Untersuchung der Beschwerde 2591/2010/GG gegen die Europäische Kommission Flughafen Wien 2012/2264 INI

P7_TA -PROV 2013 0095 - Lage in Ägypten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Ägypten 2013/2542 RSP

P7_TA -PROV 2013 0100 - Lage in Bangladesch Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Bangladesch 2013/2561 RSP

P7_TA -PROV 2013 0101 - Die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen, im Irak Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Irak: die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen 2013/2562 RSP

P7_TA -PROV 2013 0102 - Der Fall Arafat Jaradat und die Lage palästinensischer Häftlinge in israelischen Gefängnissen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Fall Arafat Jaradat und zur Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen 2013/2563 RSP


 
 
 


Drucksache 512/13

... 1. In den letzten Jahren haben sich Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zu einer erheblichen Herausforderung entwickelt und sind in der Europäischen Union sowie weltweit in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Es gehen Milliarden Euro verloren. Durch die Eindämmung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung könnten die Mitgliedstaaten höhere Steuereinnahmen erzielen und dadurch auch mehr Spielraum zur Umgestaltung ihrer Steuersysteme erhalten, so dass das Wachstum entsprechend dem Jahreswachstumsbericht für 2013 gefördert wird. Davon abgesehen ist die verstärkte Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung in Anbetracht des Umfangs des Problems nicht nur eine Frage der Einnahmen, sondern auch der Fairness. Insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten so wie jetzt sollten ehrliche Steuerzahler nicht durch zusätzliche Steuererhöhungen belastet werden, um durch Steuerbetrüger und Steuerflüchtlinge verursachte Einnahmeverluste auszugleichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 512/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 312/13 (Beschluss)

... . Gemäß Artikel 125c Absatz 2 Satz 2 GG gelten lediglich die für die besonderen Programme nach § 6 Absatz 1 GVFG geschaffenen Regelungen bis zum 31. Dezember 2019 fort. Entsprechend führt der Bund das GVFG-Bundesprogramm zur Förderung kommunaler ÖPNV-Vorhaben (Straßenbahnen, Hochund Untergrundbahnen sowie Bahnen besonderer Bauart), nicht bundeseigener Eisenbahnen und Infrastrukturprojekte für den Schienenpersonennahverkehr der Deutschen Bahn AG (DB) in Verdichtungsräumen mit zuwendungsfähigen Kosten von über 50 Millionen Euro mit einem seit 1997 unveränderten jährlichen Volumen von 332,56 Millionen Euro fort. Von den in den Jahren 2013 bis 2019 zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von rund 2,33 Milliarden Euro ist der überwiegende Teil bereits gebunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/13 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung des GVFG-Bundesprogramms

Artikel 1
Gesetz zur Fortführung des GVFG-Bundesprogramms

§ 1

§ 2

§ 3

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 493/13

... b) Die Wörter "1,78 Milliarden Euro" werden durch die Wörter "2,34 Milliarden Euro" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 493/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 256a
Ermäßigung und Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2a
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2b
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 50a
Ermäßigung und Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen

Artikel 3
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 12h
Notlagentarif

Artikel 5
Änderung des Einführungsgesetzes zum Versicherungsvertragsgesetz

Artikel 7 Krankenversicherung, Versicherungsverhältnisse nach § 193 Absatz 6 des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 5a
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5b
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 5c
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 5d
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 94/13

... der Europäischen Kommission vom 3. November 2008 in der jeweils geltenden Fassung zum Abschlussstichtag des vorangegangenen Geschäftsjahrs den Wert von 100 Milliarden Euro übersteigen oder, wenn die Bilanzsumme des CRR-Kreditinstituts oder der Institutsgruppe, Finanzholding-Gruppe, gemischten Finanzholding-Gruppe oder des Finanzkonglomerats, der oder dem ein CRR-Kreditinstitut angehört, zum Abschlussstichtag der letzten drei Geschäftsjahre jeweils mindestens 90 Milliarden Euro erreicht, zwanzig Prozent der Bilanzsumme des CRR-Kreditinstituts, der Institutsgruppe, Finanzholding-Gruppe, gemischten Finanzholding-Gruppe oder des Finanzkonglomerats, der oder dem ein CRR-Kreditinstitut angehört, des vorausgegangenen Geschäftsjahrs übersteigen, es sei denn die Geschäfte werden in einem Finanzhandelsinstitut im Sinne des § 25f Absatz 1 betrieben, oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/13




A. Problem und Ziel

I. Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten Artikel 1

II. Abschirmung von Risiken Artikel 2

III. Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement Artikel 3 und 4

B. Lösung

I. Zu Artikel 1: Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten:

1. Sanierungsplanung

2. Abwicklungsplanung

II. Zu Artikel 2: Abschirmung von Risiken

1. Verbot insbesondere spekulativer Geschäfte mit Ausnahmen für Geschäfte als Dienstleistung für andere sowie von Geschäften mit Hedgefonds

2. Anforderungen an eine eigenständige Handelseinheit

III. Zu Artikel 3 und 4: Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement

C. Alternativen

Zu allen Artikeln:

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

F. Weitere Kosten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Unterabschnitt 4a
Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung und Abwicklung

§ 47
Sanierungsplan und Abwicklungsplanung bei potentiell systemgefährdenden Kreditinstituten und Finanzgruppen

§ 47a
Ausgestaltung von Sanierungsplänen

§ 47b
Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen

§ 47c
Abwicklungseinheit

§ 47d
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit

§ 47e
Befugnisse zur Beseitigung von Hindernissen der Abwicklungsfähigkeit

§ 47f
Erstellung eines Abwicklungsplans

§ 47g
Gruppenabwicklungspläne

§ 47h
Mitwirkungspflichten; Verordnungsermächtigung

§ 47i
Vertraulichkeit und Informationsaustausch

§ 47j
Rechtsschutz

Artikel 2
Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 25f
Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung

§ 64q
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten

Artikel 3
Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 54a
Strafvorschriften

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 142
Strafvorschriften

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zu Artikel 1 Planung der Sanierung und Abwicklung

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Zu Artikel 2 Abschirmung von Risiken

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Zu Artikel 3 und 4 Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Alternativen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.2. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Befristung und Evaluation

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu § 47

Zu § 47a

Im Einzelnen

Zu § 47b

Zu § 47c

Zu § 47d

Zu § 47e

Zu § 47f

Zu § 47g

Zu § 47h

Zu § 47i

Zu § 47j

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

II. Zu Artikel 2 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

III. Zu Artikel 3 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :

Zu Artikel 3 Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3 Nummer 3

Zu Artikel 3 Nummer 4

IV. Zu Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes :

Zu Artikel 4 Nummer 1

Zu Artikel 4 Nummer 2a

Zu Artikel 4 Nummer 2b

Zu Artikel 4 Nummer 3

V. Zu Artikel 5 Inkrafttreten :

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2440: Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 319/13 (Beschluss)

... Im Bundeshaushalt ist unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben der Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe von derzeit rund 13,5 Milliarden Euro ab 2014 mit jährlichen Mehrausgaben in Höhe von circa 400 Millionen Euro zu rechnen. Die Haushalte der Länder (Stadtstaaten) und Kommunen erhalten im selben Umfang Mehreinnahmen. Den Mehreinnahmen stehen bei Fortführung der Schulsozialarbeit und des Mittagessens in Horteinrichtungen über das Jahr 2013 hinaus entsprechende Mehrausgaben gegenüber.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horteinrichtungen

Artikel 1

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 232/1/13

... 2. Gleichwohl ist die EU von dem bereits im Jahr 2000 formulierten Drei-Prozent-Ziel, das auch Teil der Europa-2020-Strategie ist, bei der EU-weiten Forschungsintensität noch weit entfernt. So fehlen EU-weit derzeit jährlich weit über 100 Milliarden Euro an privaten und öffentlichen FuE-Ausgaben, um das Drei-Prozent-Ziel zu erreichen. Vor diesem Hintergrund sind nach Auffassung des Bundesrates nicht zuletzt große Anstrengungen erforderlich, um zusätzliche private Mittel für Forschung und Entwicklung zu erschließen.



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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.