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"Milliarde"
Drucksache 276/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze
... Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro, die über das Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" zur Verfügung stehen, in finanzschwachen Kommunen auch investiert werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Kommunalinvestitionsförderungsfonds
Artikel 3 Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
Artikel 4 Folgeänderungen
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzes
Zu den Artikeln 1
Zu den Artikeln 3
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Finanzielle Auswirkungen
VI. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
VII. Weitere Kosten
VIII. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
IX. Nachhaltigkeit
X. Demografie
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 338/16 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme - Digitaler Hausfriedensbruch
... Bereits im Jahr 2011 wurde der jährliche, weltweit von für Botnetze verantwortlicher Schadsoftware verursachte Schaden in einer Studie, die das Fraunhofer-Institut für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie (FKIE) im Auftrag der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) erstellt hat, auf rund zehn Milliarden US Dollar geschätzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme - Digitaler Hausfriedensbruch
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 202e Unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 205/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schwerpunkte der IKT-Normung für den digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 176 final
... Das Internet der Dinge (Internet of Things, IoT)16 ist eine aufstrebende Technologie, mit der immer mehr Gegenstände mit dem Internet verbunden werden, darunter auch Haushaltsgeräte, am Körper tragbare Elektronik, Fahrzeuge und Sensoren. 2020 dürften mehr als 20 Milliarden Geräte auf diese Weise vernetzt sein. Zusätzlich zu dem Innovationspotenzial in zahlreichen Industriebranchen kann das IoT möglicherweise auch dazu beitragen, zahlreiche gesellschaftliche Herausforderungen wie den Klimawandel, die Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz und die Bevölkerungsalterung zu bewältigen.
1. IKT-NORMEN als Eckpfeiler des Digitalen Binnenmarkts
2. FESTLEGUNG von NORMEN für IKT in einem SICH RASCH WANDELNDEN und SCHWIERIGEN Globalen Kontext
3. EUROPAS Antwort: EIN ZWEI-SÄULEN-PLAN zur SCHWERPUNKTSETZUNG in der IKT-NORMUNG für den Digitalen Binnenmarkt und zu DEREN Durchführung
3.1. Fünf Schwerpunktbereiche: die Bausteine der IKT-Normung
3.1.1. Cloud Computing
3.1.2. Internet der Dinge
3.1.3. 5G-Kommunikationsnetze
3.1.4. Cybersicherheit
3.1.5. Daten
3.1.6. Die weitergehenden Auswirkungen der Digitalisierung auf die Industrie und die Verbraucher
3.2. Durch Normen eine Führungsrolle erringen und behaupten - eine Verpflichtung auf hoher Ebene
1 Validierung von Prioritäten und Steigerung der Effizienz des Normungsprozesses in Europa:
2 Regelmäßige Überprüfung und Überwachung der Fortschritte:
3 Verbesserte EU-Unterstützung für die Normungsschwerpunkte im IKT-Bereich:
4 Gewährleistung eines fairen und nicht diskriminierenden Zugangs
5 Verstärkung der Präsenz der EU im internationalen Dialog und in der IKT-Normen betreffenden Zusammenarbeit:
Drucksache 124/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltstatistikgesetz es und des Hochbaustatistikgesetzes
... Gemessen an den 7,5 Milliarden Euro Gesamtinvestitionen für den Umweltschutz entfiel mit 3,1 Milliarden Euro im Jahr 2013 fast die Hälfte des Gesamtvolumens auf den Umweltbereich Gewässerschutz.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3 Umweltstatistikgesetz
3 Hochbaustatistikgesetz
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Umweltstatistikgesetzes
§ 12 Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz
Artikel 2 Änderung des Hochbaustatistikgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Anpassung des Umweltstatistikgesetzes
2. Anpassung des Hochbaustatistikgesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Anpassung des Umweltstatistikgesetzes
2. Anpassung des Hochbaustatistikgesetzes
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
§ 4 Nummer 2
§ 4 Nummer 4
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3514: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und des Hochbaustatistikgesetzes
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
Drucksache 620/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung
... Die Unternehmen geben zugunsten des Entsorgungsfonds kurzfristig Barmittel von über 23 Milliarden Euro aus der Hand. Ihre damit einhergehende Enthaftung von Pflichten der Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle bedarf größtmöglicher Rechtssicherheit. Um diese zu gewährleisten, sollten die hier aktuell geschaffenen gesetzlichen Regelungen durch eine detaillierte vertragliche Vereinbarung der EVU mit dem Bund ergänzt werden. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wäre dazu eine Ermächtigungsgrundlage zu schaffen.
5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2
6. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 1 und Satz 1a - neu - EntsorgFondsG
7. Zu Artikel 1 § 16 - neu - EntsorgFondsG , Artikel 2 § 5 - neu - Entsorgungsübergangsgesetz , Artikel 8 § 5 - neu - Nachhaftungsgesetz
8. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 1 Satz 1 Entsorgungsübergangsgesetz
9. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 2 Satz 2 - neu - Entsorgungsübergangsgesetz
10. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 3 Satz 3 Entsorgungsübergangsgesetz
11. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 3 Satz 3, 4 Entsorgungsübergangsgesetz
12. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 4 Satz 4 - neu - Entsorgungsübergangsgesetz
13. Zu Artikel 2 §§ 2 und 3 Entsorgungsübergangsgesetz
14. Zu Artikel 2 § 3 Absatz 1 Satz 2 Entsorgungsübergangsgesetz
15. Zu Artikel 2 § 3 Absatz 2 Satz 2 Entsorgungsübergangsgesetz
16. Zu Artikel 2 § 3 Absatz 1 Satz 2 2. Halbsatz; Absatz 2 Satz 2 2. Halbsatz Entsorgungsübergangsgesetz
17. Hilfsempfehlung zu Ziffer 16
Zu Artikel 2
18. Zu Artikel 2 § 3 Absatz 2 Satz 2 Entsorgungsübergangsgesetz
19. Zu Artikel 2 Anhang Tabelle 2 Fußnote ** Entsorgungsübergangsgesetz
20. Zu Artikel 2 Anhang Tabelle 3 Spalte Zwischenlager Zeile Neckarwestheim Entsorgungsübergangsgesetz
21. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 7 Absatz 3 Satz 4 AtG
22. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 7 Absatz 3 Satz 5 AtG
23. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 7 Absatz 3 Satz 5 AtG
24. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 18 Absatz 2 Nummer 1a - neu - AtG
25. Zu Artikel 8 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nachhaftungsgesetz
26. Zu Artikel 8 § 5 - neu - Nachhaftungsgesetz - Hilfsempfehlung zu Ziffer 7 Dem Artikel 8 ist folgender § 5 anzufügen:
§ 5 Nachhaftung für Anlagen zur Kernbrennstofferzeugung
27. Zu Artikel 9 § 1 Absatz 2 - neu - Evaluierung, Inkrafttreten - Hilfsempfehlung zu Ziffer 7
Drucksache 188/16
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2014
... Die Berechnung in Anlage 1 des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2014 zeigt, dass sich die Ausgleichsleistungen zwischen den Ländern auf insgesamt rund 9 Milliarden Euro (vgl. Anlage 2, Spalte 2) belaufen. Die sich aus dieser Abrechnung ergebende endgültige Höhe der Ausgleichsbeiträge und Ausgleichszuweisungen der einzelnen Länder ist in § 2 aufgeführt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
§ 1 Feststellung der Länderanteile an der Umsatzsteuer im Ausgleichsjahr 2014
§ 2 Abrechnung des Finanzausgleichs unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2014
§ 3 Abschlusszahlungen für 2014
1. Überweisungen von zahlungspflichtigen Ländern:
2. Zahlungen an empfangsberechtigte Länder:
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Allgemeiner Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Anlage 1
Anlage 2 Kassenmäßige Abrechnung der Verteilung der Umsatzsteuer und des Finanzausgleichs unter den Ländern für din Zeit vom 01.01.2014 - 31.12.2014 (in Euro)
Drucksache 338/16
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetz es - Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme - Digitaler Hausfriedensbruch
... Laut Angaben eines US-amerikanischen IT-Sicherheitsdienstleisters aus dem Jahr 2013 habe das Bot-Netz "Chameleon" ab 2012 beispielsweise einen Schaden von rund sechs Millionen USD im Monat für die Werbebranche verursacht. Über dieses Bot-Netz verbreitete Schadsoftware habe automatisiert Klicks auf Werbebanner simuliert, wobei für jeden Klick eine entsprechende Vergütung für den Internetdienstleister festgelegt war. Von 14 Milliarden Klicks auf ausgewählten Webseiten seien neun Milliarden auf dieses Bot-Netz zurückzuführen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 202e Unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
Artikel 2 Rechtswidriger Zugang
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 44/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Bundesregierung
... 11. Der Bundesrat betont, dass das Breitbandziel von Bund und Ländern (bis 2018 50 Mbit/s für alle Haushalte) sehr ambitioniert ist und ohne öffentliche Mittel nicht zu erreichen ist. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb dazu auf, die Auswirkungen der Breitbandförderung zeitnah auszuwerten und bei Bedarf ergänzende Fördermaßnahmen zu konzipieren. Der Breitbandausbau ist jedoch in erster Linie Aufgabe der Telekommunikationsunternehmen. Die Unternehmen der Netzallianz haben ein jährliches Investitionsvolumen von acht Milliarden Euro zugesagt, welches tatsächlich nicht nur für den Netzausbau, sondern auch für die Netzmodernisierung und die Instandhaltung verwendet wird.
Die Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung
Die Chancen des digitalen Wandels nutzen, aktuelle Herausforderungen angehen, den Ordnungsrahmen weiterentwickeln
Investieren in moderne Infrastruktur, Innovationen systematisch fördern
Solide Finanzpolitik schafft Handlungsspielräume
Hilfsempfehlung zu Ziffer 23
Sozialen Zusammenhalt stärken, Flüchtlinge bestmöglich integrieren
Energiewende effizient vorantreiben
Auf dem Weg zu einem stärkeren und stabileren Finanzsektor
Wirtschaftswachstum und Lebensqualität
Drucksache 407/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
... Der Bundesrechnungshof hat bereits im Jahr 2003 in seinen Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes darauf hingewiesen, dass die Aufzeichnungen von Bargeschäften durch elektronische Registrierkassen und Kassensystemen moderner Bauart nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen, da sich bei diesen Systemen eingegebene Daten sowie im System erzeugte Registrier- und Kontrolldaten ohne nachweisbare Spuren verändern ließen. Bei Bargeldgeschäften in insgesamt mehrstelliger Milliardenhöhe warnte er vor nicht abschätzbaren Steuerausfällen und empfahl, unverzüglich dafür zu sorgen, dass für die Aufzeichnung von Bargeschäften nur elektronische Kassen und Kassensysteme eingesetzt werden, die eingriffssicher im Sinne der Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
1. Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung in einem elektronischen Aufzeichnungssystem
2. Einführung einer Kassen-Nachschau
3. Sanktionierung von Verstößen
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Abgabenordnung
§ 146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung
§ 146b Kassen-Nachschau
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
§ 30 Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung in einem elektronischen Aufzeichnungssystem
2. Einführung einer Kassen-Nachschau
3. Sanktionierung von Verstößen
III. Alternativen
1. Null-Option
2. INSIKA INtegrierte SIcherheitslösung für messwertverarbeitende KAssensysteme
a INSIKA-Infrastruktur
b INSIKA-Technik INSIKA-Smartcard
3. Zertifizierungsverfahren
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
§ 146b - neu - AO
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 4
§ 147 Absatz 6 Satz 3 - neu - AO
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
§ 379 Absatz 1 AO
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3286: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und einer Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungs-Verordnung)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Lösung des Gesetzentwurfs
Darstellung von Alternativen
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Drucksache 44/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Bundesregierung
... 11. Der Bundesrat betont, dass das Breitbandziel von Bund und Ländern (bis 2018 50 Mbit/s für alle Haushalte) sehr ambitioniert ist und ohne öffentliche Mittel nicht zu erreichen ist. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb dazu auf, die Auswirkungen der Breitbandförderung zeitnah auszuwerten und bei Bedarf ergänzende Fördermaßnahmen zu konzipieren. Der Breitbandausbau ist jedoch in erster Linie Aufgabe der Telekommunikationsunternehmen. Die Unternehmen der Netzallianz haben ein jährliches Investitionsvolumen von acht Milliarden Euro zugesagt, welches tatsächlich nicht nur für den Netzausbau, sondern auch für die Netzmodernisierung und die Instandhaltung verwendet wird.
Die Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung
Die Chancen des digitalen Wandels nutzen, aktuelle Herausforderungen angehen, den Ordnungsrahmen weiterentwickeln
Investieren in moderne Infrastruktur, Innovationen systematisch fördern
Solide Finanzpolitik schafft Handlungsspielräume
Sozialen Zusammenhalt stärken, Flüchtlinge bestmöglich integrieren
Energiewende effizient vorantreiben
Auf dem Weg zu einem stärkeren und stabileren Finanzsektor
Wirtschaftswachstum und Lebensqualität
Drucksache 299/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europa investiert wieder - Eine Bestandsaufnahme der Investitionsoffensive für Europa - COM(2016) 359 final
... 5. Eine Hebelwirkung von 23 (Investitionen im Volumen von 100 Milliarden Euro durch 4 Milliarden Euro EFSI-Mittel) spricht eher für Mitnahmeeffekte.
Drucksache 364/15
... Es wird erwartet, dass aufgrund des Gesetzes die Austauschrate bei Heizgeräten um 20 Prozent auf 3,7 Prozent pro Jahr steigen wird4. So wird durch einen Heizkesseltausch für Ein- und Zweifamilienhäuser eine durchschnittliche Endenergieeinsparung von 15 Prozent und 3 600 Kilowattstunden pro Jahr sowie für Mehrfamilienhäuser von 10 Prozent und 8 500 Kilowattstunden pro Jahr angenommen. Damit können circa 21,2 Petajoule Heizenergie und 1,6 Petajoule Strom kumuliert bis 2020 eingespart und ein wirksamer Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden5. Darüber hinaus können sowohl die Hersteller als auch die Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und Energieberater mit einem spürbar steigenden Absatz bzw. Auftragsvolumen rechnen. Allein im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser wird aufgrund der Maßnahme mit einem Investitionsvolumen von circa 2,1 Milliarden Euro bis 2020 gerechnet6. Für den Bereich Mehrfamilienhäuser werden zusätzliche Investitionen erwartet, die allerdings noch nicht berechnet wurden. Mit dem Anbringen des Etiketts sollen die Verbraucher auch auf weitergehende Beratungsangebote hingewiesen werden. Dies dürfte aufgrund der hohen Zahl von circa 12,7 Millionen Etiketten, die bis 2023 auf den Heizgeräten angebracht werden, auch die Nachfrage nach Beratungsangeboten deutlich erhöhen. In Folge der Beratung könnten weitergehende Investitionen ausgelöst werden, die über den Heizgerätetausch hinaus die gesamte Heizungsanlage (zum Beispiel Heizungsumwälzpumpe oder Thermostatventile an den Heizkörpern) oder das gesamte Gebäude betreffen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
Anlage 1 Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019 Anlage 2 Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019 Anlage 3 Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung.
§ 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 3 Gebrauchte Produkte
§ 16 Berechtigung zur Verbrauchskennzeichnung
§ 17 Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung
§ 18 Verfahren zur Verbrauchskennzeichnung und Überprüfung
§ 19 Kostenfreiheit und Duldungspflicht
Anlage 1 (zu den §§ 16 Absatz 1 und 17 Absatz 1 Satz 1) Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019
Anlage 2 (zu den §§ 16 Absatz 1 und 17 Absatz 1 Satz 1) Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019
Anlage 3 (zu § 16 Absatz 2) Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
§ 16 (Berechtigung zur Verbrauchskennzeichnung)
§ 17 (Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung)
§ 18 (Verfahren zu Verbrauchskennzeichnung und Überprüfung)
§ 19 (Kostenfreiheit und Duldungspflicht)
Anlage 1 (Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019)
Anlage 2 (Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019)
Anlage 3 (Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung)
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3340: Erstes Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
1. Erstattungskosten
2. Aufwand der Verwaltung zur Abwicklung der Erstattungskosten
Drucksache 360/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
... Damit liegt insbesondere bei der Ärzteschaft eine Lenkungsfunktion von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung. Die Gesamtausgaben im Gesundheitswesen beliefen sich im Jahr 2012 auf über 300 Milliarden Euro, wovon allein die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen einen Anteil von 57,4 Prozent ausmachten (Statistisches Bundesamt, Fachserie 12 Reihe 7.1.1.).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 299a Bestechlichkeit im Gesundheitswesen
§ 299b Bestechung im Gesundheitswesen
§ 300 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen
§ 301 Strafantrag
§ 302 Erweiterter Verfall
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
aa Erfüllungsaufwand für Bund und Länder
bb Erfüllungsaufwand für die Kranken- und Pflegekassen
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 299a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 299b
Zu § 300
Zu § 301
Zu § 302
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3206: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1. Inhalt des Regelungsvorhabens
5 Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
a. Zur Zuordnung des Aufwands der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen
b. Zum Aufwand im Einzelnen
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
a. Erfüllungsaufwand für den GKV-Spitzenverband
b. Erfüllungsaufwand für die Staatsanwaltschaften und Gerichte der Länder
2.2. Weitere Kosten
2.3. Abschließende Stellungnahme des NKR
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (NKR-Nr. 3206)
Drucksache 415/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien, Griechenland und Ungarn - COM(2015) 451 final; Ratsdok. 11844/15
... 4. Ein ganz wesentlicher Fokus wird zukünftig darauf gerichtet werden müssen, Fluchtursachen zu identifizieren und ihnen möglichst ortsnah abzuhelfen. In diesem Sinne ist auch die Erklärung der EU-Staats- und Regierungschefs vom 23. September 2015 zu begrüßen: Der Vorschlag, zur Deckung des dringendsten Bedarfs der Flüchtlinge in der Herkunftsregion durch Unterstützung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, des Welternährungsprogramms und anderer Agenturen einen zusätzlichen Beitrag von mindestens einer Milliarde Euro aufzuwenden, zielt auf die Bekämpfung der Fluchtursachen ab. Dadurch kann am besten verhindert werden, dass Menschen sich unter Gefahr für Leib und Leben auf den Weg in eine ferne und ungewisse Zukunft machen und es in überforderten Aufnahmeländern zu Friktionen kommt.
Drucksache 634/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26 /EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)
... Da alle Lizenzgebühren und Vergütungssätze für die Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche und Vervielfältigungsrechte, die sich allein in Deutschland jährlich auf einen Betrag in Milliardenhöhe summieren, auf die Endkundenpreise umgelegt und somit letztendlich von den Verbraucherinnen und Verbrauchern bezahlt werden, ist eine bessere Berücksichtigung der Verbraucherinteressen aus Akzeptanzgründen erforderlich.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 2 - neu - VGG
3. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 1 VGG
4. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 3 - neu - VGG
5. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 7 -neuVGG
6. Zu Artikel 1 § 105 Absatz 6 -neu-, § 114 Absatz 2 Satz 2 VGG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 § 117 Absatz 3 und 4 VGG
8. Zu Artikel 1 § 124 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2a - neu - VGG
Drucksache 366/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz - APAReG )
... In Artikel 1 Nummer 47 Buchstabe b sind in § 57h Absatz 3 Satz 2 nach dem Wort "Unternehmen" die Wörter "und hat sie eine Bilanzsumme von mehr als 3 Milliarden Euro" einzufügen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 47 Buchstabe b § 57h Absatz 3 Satz 2 WPO
2. Zu Artikel 1 Nummer 59 § 66c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 WPO
3. Zu Artikel 2 §§ 5 und 6 des Gesetzes zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Drucksache 366/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
... In Artikel 1 Nummer 47 Buchstabe b sind in § 57h Absatz 3 Satz 2 nach dem Wort "Unternehmen" die Wörter "und hat sie eine Bilanzsumme von mehr als 3 Milliarden Euro" einzufügen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 47 Buchstabe b § 57h Absatz 3 Satz 2 WPO
2. Zu Artikel 1 Nummer 59 § 66c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 WPO
3. Zu Artikel 2 §§ 5 und 6 des Gesetzes zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Drucksache 33/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Ukraine - COM(2015) 5 final; Ratsdok. 5093/15
... (8) Am 5. März 2014 kündigte die Europäische Kommission angesichts der drastischen Verschlechterung der ukrainischen Zahlungsbilanz ein Hilfspaket an, das vom Europäischen Rat auf seiner Sondersitzung am 6. März 2014 bestätigt wurde. Dieses Hilfspaket umfasst Finanzhilfen von 11 Mrd. EUR für den Zeitraum 2014-2020 einschließlich eines Gesamtbetrags von bis zu 1,565 Milliarden EUR an Zuschüssen für denselben Zeitraum, die aus dem Europäischen Nachbarschaftsinstrument, der Nachbarschaftsinvestitionsfazilität, dem Instrument für Stabilität und Frieden und den Mitteln für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik bereitgestellt werden, sowie die Makrofinanzhilfe der Union bis zu einer Höhe von 1,61 Mrd. EUR für den Zeitraum 2014/15..
Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
1 Der Zeitraum vom 1. bis 31. August wird bei der Berechnung des Acht-Wochen-Zeitraums nicht berücksichtigt.
Vorschlag
2 Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele
- Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung
- Konsultation der interessierten Kreise
• Heranziehen von Fachwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl der Instrumente
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. FAKULTATIVE Angaben
- Überprüfungs-/Revisions-/Auslaufklausel
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Finanzbogen
Drucksache 120/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
... Der Bundesrat erkennt das finanzielle Engagement des Bundes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen ausdrücklich an. Er bittet jedoch, dafür Sorge zu tragen, dass die dabei zur Verwendung kommenden Mittel in keinem Zusammenhang mit den Zusagen des Bundes bezüglich der Entlastung von den Kosten der Eingliederungshilfe im Umfang von fünf Milliarden Euro jährlich im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes stehen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zur Beteiligung des Bundes an der Bildungsinfrastruktur
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zum Gesetzentwurf allgemein
6. Zu Artikel 1 KInvFErrG
7. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b KInvFG
8. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - KInvFG
9. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c KInvFG
10. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d KInvFG
11. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a KInvFG
12. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b KlnvFG
13. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c KlnvFG
14. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 3 KlnvFG
15. Zu Artikel 2 § 4 Absatz 1 KInvFG
16. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 1 Satz 1 KInvFG
17. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 3 Satz 1 KInvFG
18. Zu Artikel 4 § 4 Absatz 7 Satz 1 AufbHG
19. Zu Artikel 4 § 4 Absatz 7 Satz 2 AufbHG
Drucksache 446/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
... - Im Jahr 2016 soll ca. 3 Milliarden EUR vom Bund an die Länder fließen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
§ 29a Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung.
§ 63a Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender
§ 83c Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten
§ 90 Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde
Artikel 2 Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
§ 14 Dauer der Anspruchseinschränkung
Artikel 3 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 45a Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung
§ 105c Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit
Artikel 4 Änderung des Bundesmeldegesetzes
Artikel 5 Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes
§ 18 Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug
Artikel 6 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 7 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
§ 17
§ 18 Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.
Artikel 8 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
§ 9a Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen
Artikel 10 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 131 Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung
§ 421 Förderung der Teilnahme an Sprachkursen
Artikel 11 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 12 Änderung des Entflechtungsgesetzes
Artikel 13 Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 14 Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
4 Verfahrensbeschleunigung
Faire und effektive Verfahren
4 Unterbringung
4 Asylbewerberleistungen
Ärztliche Versorgung
4 Integration
Kostenbeteiligung des Bundes
III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Gesetzesfolgen
1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Leistungen für Asylbewerber
Kostenbeteiligung des Bundes
2. Erfüllungsaufwand
a. Bürgerinnen und Bürger
b. Wirtschaft
5 Ausländerbeschäftigung
c. Verwaltung
Lockerung des Leiharbeitsverbots
Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG
Regelung zu minderjährigen Kindern
Erkennungsdienstliche Maßnahmen
Öffnung der Integrationskurse
Berufsqualifizierende Sprachkurse nach § 45a AufenthG
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen
5 Bundesmeldegesetz
Gesundheitsversorgung, SGB V
5 Schutzimpfungen
VI. Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 18
Zu Nummer 20
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Absatz 16
Zu Absatz 17
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3467: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
4 Verfahrensbeschleunigung
4 Asylbewerberleistungen
1. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
2. Befristungs- und Evaluierungserwägungen
3. Gesamtbewertung
Drucksache 510/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 94. Es wird entschieden kritisiert, dass die Mittelaufwendungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz im Forschungsbereich bisher erheblich hinter den Mittelaufwendungen für die nukleare Energieforschung zurückgeblieben sind. Hier muss es eine deutliche Trendwende geben. Dazu müssen im aktuellen Forschungsrahmenprogramm "Horizont 2020" die Forschungsmittel im Bereich der Atomforschung, die sich im Zeitraum von 2014 bis 2020 im Rahmen der EURATOM-Programme auf über zwei Milliarden Euro belaufen, in Zukunftstechnologien wie erneuerbare Energien und Effizienz umgeschichtet werden. Davon ausgenommen werden dürfen nur solche Forschungsmittel, die zum Ausstieg aus der Kernenergie, zur nuklearen Sicherheit und zum Strahlenschutz verwendet werden.
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
86. Hauptempfehlung des U:
87. Hilfsempfehlung des U:
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 353/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer - und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
... In § 13c Absatz 2 bietet der Regierungsentwurf die Möglichkeit einer "Sockelverschonung", die ohne Verschonungsbedarfsprüfung auch für Großerwerbe in betragsmäßig unbegrenzter Höhe in Anspruch genommen werden kann und dementsprechend ohne Verschonungsbedarfsprüfung eine Steuerverschonung in Milliardenhöhe zulässt.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 3 und 6 ErbStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 6 ErbStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 und Nummer 9a - neu - §§ 13a Absatz 9 Satz 9 - neu und 30 Absatz 5 - neu - ErbStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 und 4 § 13a Absatz 10 Satz 2 - neu -, § 13b ErbStG
§ 13b Begünstigtes Vermögen
Begründung
2 Allgemein
Im Einzelnen
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 13b
Zu § 13b
Zu § 13b
Zu § 13b
Zu § 13b
Zu § 13b
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 13b ErbStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13c Absatz 1, 2, 3 und 4 ErbStG
Begründung
2 Allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Im Einzelnen
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 28a Absatz 7, 8 und 9 ErbStG
Begründung
2 Allgemein
Im Einzelnen
Drucksache 427/15
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2016 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2016 - InsoGeldFestV 2016)
... Aufgrund der positiven konjunkturellen Entwicklung wird eine annährend stabile Gesamtausgabenentwicklung beim Insolvenzgeld für die Jahre 2015 und 2016 erwartet. Demzufolge wird von Insolvenzgeldausgaben von rund 850 Millionen Euro im Jahr 2016 ausgegangen. Nach Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit werden zusätzliche 150 Millionen Euro als Puffer für potenzielle Insolvenzen von Großkonzernen veranschlagt. Dieser Entwicklung steht eine Steigerung des umlagepflichtigen Bruttoentgeltes von voraussichtlich rund 890 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf voraussichtlich rund 920 Milliarden Euro im Jahr 2016 gegenüber:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Umlagesatz
§ 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Drucksache 401/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung der Kosteneffizienz von Emissionsminderungsmaßnahmen und zur Förderung von Investitionen in CO2 -effiziente Technologien - COM(2015) 337 final
... /EG (COM(2014) 20 final) befinden sich bis 2020 circa 2,6 Milliarden überschüssige Zertifikate im Markt. Um die Wirksamkeit des ETS auf dem Weg zur vierten Handelsperiode sicherzustellen, hält er zusätzlich zur beschlossenen MSR sofortige Maßnahmen für notwendig, deren Ziel es ist, diesen Überschuss weitgehend und zügig abzubauen und damit bessere Preissignale für Investitionen in CO
Drucksache 510/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 62. Es wird entschieden kritisiert, dass die Mittelaufwendungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz im Forschungsbereich bisher erheblich hinter den Mittelaufwendungen für die nukleare Energieforschung zurückgeblieben sind. Hier muss es eine deutliche Trendwende geben. Dazu müssen im aktuellen Forschungsrahmenprogramm "Horizont 2020" die Forschungsmittel im Bereich der Atomforschung, die sich im Zeitraum von 2014 bis 2020 im Rahmen der EURATOM-Programme auf über zwei Milliarden Euro belaufen, in Zukunftstechnologien wie erneuerbare Energien und Effizienz umgeschichtet werden. Davon ausgenommen werden dürfen nur solche Forschungsmittel, die zum Ausstieg aus der Kernenergie, zur nuklearen Sicherheit und zum Strahlenschutz verwendet werden.
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion
Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 167/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Förderung der Verbreitung von Elektrofahrzeugen
... ein Gesamtprojektvolumen für Forschung und Entwicklung in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro bis zum Abschluss der Markthochlaufphase Ende 2017 identifiziert. Die Förderanstrengungen der EU, des Bundes sowie der Länder dürfen daher nicht nachlassen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, aufbauend auf den bisherigen Erfolgen, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität mindestens für die Dauer der Markthochlaufphase weiterzuführen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Förderung der Verbreitung von Elektrofahrzeugen
Drucksache 15/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 - COM(2015) 10 final
... 16. Der Bundesrat begrüßt den Umfang von 315 Milliarden Euro an Investitionen, die infolge der Hebelwirkungen des EFSI in den Mitgliedstaaten ausgelöst werden sollen. Gleichzeitig bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Kommission um Auskunft zu ersuchen, in welchem Umfang infolge von Umschichtungen aus dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 und aus der Fazilität "Connecting Europe" dort Investitionen ausbleiben, die in eine Gegenrechnung einfließen müssten.
Drucksache 481/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsames Konsultationspapier der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik:
... In den letzten beiden Jahrzehnten haben sich sowohl die EU als auch die Gruppe der AKPStaaten weiterentwickelt und ihre Beziehungen haben sich maßgeblich verändert. Die Gruppe der AKP-Staaten ist auf 79 Mitglieder angewachsen und die EU hat die Zahl ihrer Mitgliedstaaten auf 28 erhöht. Zusammen stellen sie damit die Mehrheit der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und haben eine Bevölkerung von insgesamt 1,5 Milliarden Menschen. Die Beziehungen gehen längst über Entwicklungszusammenarbeit und Handel hinaus. Die Partnerschaft mit den drei Regionen, aus denen die AKP-Gruppe besteht, wurde auch außerhalb des Abkommens von Cotonou - aber stets in Wechselbeziehung dazu - gepflegt, wie die Strategische Partnerschaft Afrika-EU2, die Gemeinsame Partnerschaftsstrategie Karibik-EU3 und die Strategie für eine verstärkte Partnerschaft mit den Pazifik-Inseln4 zeigen. Die Zusammenarbeit mit regionalen und subregionalen Organisationen wurde ebenfalls ausgebaut, insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht und in Bezug auf Frieden und Sicherheit. Ferner wurden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) geschlossen, die einen neuen Rahmen für die Handelsbeziehungen mit regionalen Gruppen von AKP-Staaten bilden.
I. Einleitung: eine wertvolle Partnerschaft
Ein sich rasch wandelndes Umfeld
II. Gemeinsame Grundsätze und Interessen die Frage nach dem Was
Gemeinsame globale Interessen in einer multipolaren Welt
Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie gute Regierungsführung
Frieden und Sicherheit, Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität
Nachhaltiges und inklusives Wirtschaftswachstum, Investitionen und Handel
Menschliche und soziale Entwicklung
Migration und Mobilität
III. Auf dem Weg zu einer wirksameren Partnerschaft die Frage nach dem Wie
Eine stärkere politische Beziehung
Kohärenz des geografischen Geltungsbereichs
Stärkung der Beziehungen zu wichtigen Akteuren
Vereinfachung der institutionellen Strukturen und der Funktionsweise der Partnerschaft
Bedarfsgerechtere und flexiblere Instrumente und Methoden der Entwicklungszusammenarbeit
Drucksache 227/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
... a) In Satz 1 werden nach dem Wort "Schlussabrechnung" die Wörter "bis zu einer Höhe von 1 Milliarde Euro" eingefügt.
Drucksache 71/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie - COM(2015) 80 final
... in Milliardenhöhe entwerten würde.
Zur Mitteilung allgemein
Zu den Vorschlägen zur Energieeffizienz im Gebäudesektor
Zu den Vorschlägen zum energieeffizienten Verkehrssektor
Zu weiteren Gesichtspunkten
Drucksache 490/15
... (2) Für das Jahr 2016 wird der Betrag auf 8 Milliarden Euro festgesetzt.
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Dritten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes - Drucksachen 18/3785, 18/3993, 18/4164, 18/4189, 18/4514 -
Anlage Drittes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
Artikel 1 Änderung des Regionalisierungsgesetzes.
,Artikel 2 Weitere Änderung des Regionalisierungsgesetzes
§ 5 Finanzierung und Verteilung
§ 6 Verwendung
Anlage (zu § 6 Absatz 2) Verwendungsnachweis
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 16/15
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen
... Der Gesundheitsmarkt ist ein stark regulierter Markt, der aufgrund seiner strukturellen Besonderheiten in besonderem Maße die Gefahr normabweichenden und zugleich schädigenden Verhaltens begründet. Bereits die Vielzahl und die Interessenlage der Beteiligten, das komplexe Verhältnis, in dem diese Beteiligten zueinander stehen, die Intransparenz der Kosten und auch die Höhe der zu verteilenden finanziellen Mittel stellen kriminogene Faktoren dar. Ein Markt, in dem jährlich mehr als 200 Milliarden Euro umgesetzt werden, der zudem maßgeblich geprägt ist von stetig wachsendem Kostendruck, unübersichtlichen und teilweise veralteten Gebührenordnungen und sich ständig ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen, bietet geradezu einen Nährboden für strafrechtlich relevante Sachverhalte (vgl. Badle, in: Duttge, Tatort Gesundheitsmarkt, 2011, S. 28, 29). Unklare, unsinnige, zu komplizierte oder widersprüchliche sowie lückenhafte Normen, ungerechte Regelungen, aber auch unzureichende Kontrolle fördern und schaffen Tatgelegenheiten (vgl. Steinhilper, GesR 2010, 398, 400).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. Bund
II. Länder und Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
§ 299a Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen
§ 300 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen
§ 302 Erweiterter Verfall
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 15/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 - COM(2015) 10 final; Ratsdok. 5112/15
... 9. Der Bundesrat begrüßt den Umfang von 315 Milliarden Euro an Investitionen, die infolge der Hebelwirkungen des EFSI in den Mitgliedstaaten ausgelöst werden sollen. Gleichzeitig bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Kommission um Auskunft zu ersuchen, in welchem Umfang infolge von Umschichtungen aus dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 und aus der Fazilität "Connecting Europe" dort Investitionen ausbleiben, die in eine Gegenrechnung einfließen müssten.
Drucksache 419/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz - AbwMechG )
... den Wert von 200 Milliarden Euro übersteigt, sind verpflichtet, die Werte der der quantitativen Analyse zugrunde liegenden Indikatoren jährlich innerhalb von vier Monaten nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres, spätestens jedoch bis zum 31. Juli, auf ihrer Internetseite und in dem Medium zu veröffentlichen, welches gemäß Artikel 434 der Verordnung (EU) Nr.
Artikel 1 Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
§ 1 Anwendungsbereich; Verhältnis zur SRM-Verordnung.
§ 21a Verordnungsermächtigung
§ 60a Vertragliche Anerkennung der vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten
§ 67 Abwicklungsziele
§ 142 Abzugsmöglichkeit.
§ 176 Unterstützung bei Untersuchungen; Zwangsmaßnahmen
§ 177 Prüfungen vor Ort nach der SRM-Verordnung
§ 178 Vollstreckung der vom Ausschuss verhängten Geldbußen und Zwangsgelder
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
Artikel 4 Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes
§ 11a Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds
§ 11b Pflichten bei vorübergehender Übertragung von Finanzmitteln auf die deutsche Kammer
§ 11c Zuständigkeit für die Ausübung der Befugnisse aus dem Übereinkommen; Informationspflicht
§ 12a Zielausstattung des Restrukturierungsfonds
§ 12b Jahresbeiträge der CRR-Wertpapierfirmen unter Einzelaufsicht und der Unionszweigstellen
§ 12c Sonderbeiträge der CRR-Wertpapierfirmen unter Einzelaufsicht und der Unionszweigstellen
§ 12e Einnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß § 3a.
§ 12f Informationspflichten; Fälligkeit der Beiträge; Säumniszuschläge; Beitreibung; Verjährung.
§ 12j Brückenfinanzierung der deutschen Kammer durch Mittel des Restrukturierungsfonds; vorübergehende Finanzierung von Maßnahmen; Verordnungsermächtigung.
§ 17 Übergangsvorschriften
Artikel 5 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Artikel 6 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
§ 3a Organisation und Aufgaben.
§ 3b Verschwiegenheitspflicht; Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank.
§ 3e Kostenerstattungen
§ 3f Umlage; umlagefähige Kosten; Umlagejahr
§ 3g Umlagepflicht; Umlagebetrag; Verteilungsschlüssel und Bemessungsgrundlage
§ 3h Entstehung, Festsetzung und Vollstreckung der Umlageforderung
§ 3i Umlagevorauszahlung
§ 3j Anrechnung der Umlagevorauszahlung
§ 3k Verordnungsermächtigung
§ 19 Übergangsregelungen zur Umlageerhebung
Artikel 7 Änderung des Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Einlagensicherungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Vermögensanlagengesetzes
Artikel 10 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 11 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
Artikel 13 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
§ 14a Einhaltung der Pflichten aus Derivategeschäften und für zentrale Gegenparteien gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
§ 51 Grundsätze der Prüfung und Darstellung pfandbriefrechtlicher Aspekte
§ 52 Prüfung und Darstellung der organisatorischen Anforderungen des Pfandbriefgesetzes
Artikel 14 Änderung des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Drucksache 71/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie - COM(2015) 80 final
... 15. Der Bundesrat hält fest, dass die Mittelaufwendungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz im Forschungsbereich bisher deutlich hinter den Mittelaufwendungen für die nukleare Energieforschung zurückgeblieben sind. Gleichzeitig hat eine Aufwertung beider Bereiche im aktuellen Forschungsrahmenprogramm "Horizont 2020" stattgefunden. Diese Entwicklung sollte künftig noch verstärkt werden. Er fordert daher die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, die Forschungsmittel im Bereich der Nuklearforschung, die sich beispielsweise im Zeitraum von 2014 bis 2020 im Rahmen der EURATOM-Programme auf über 2 Milliarden Euro belaufen, in Zukunftstechnologien wie erneuerbare Energien und Effizienz umzuschichten.
Zur Mitteilung allgemein
Zu den Vorschlägen zum energieeffizienten Verkehrssektor
Zu weiteren Gesichtspunkten
Drucksache 167/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Förderung der Verbreitung von Elektrofahrzeugen - Antrag des Landes Niedersachsen -
... ein Gesamtprojektvolumen für Forschung und Entwicklung in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro bis zum Abschluss der Markthochlaufphase Ende 2017 identifiziert. Die Förderanstrengungen der EU, des Bundes sowie der Länder dürfen daher nicht nachlassen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, aufbauend auf den bisherigen Erfolgen, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität mindestens für die Dauer der Markthochlaufphase weiterzuführen.
Drucksache 500/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel für alle - Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik COM(2015) 497 final
... Würden hochgegriffene Erwartungen erfüllt, entstünden durch das Freihandelsabkommen mit Indien neue Handelsmöglichkeiten an einem Markt, der zusammengenommen mehr als 1,7 Milliarden Menschen zählt. Die Kommission ist nach wie vor bereit, die Verhandlungen über ein umfassendes und ehrgeiziges Freihandelsabkommen wiederaufzunehmen.
2 Einleitung
1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen
1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch
1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel
2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält
2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten
2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen
2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels
2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration
2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen
2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung
2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen
2.1.7. Schutz von Innovationen
2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung
2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU
2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen
2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel
3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik
3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft
3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung
4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik
4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe
4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen
4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung
4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen
4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung
4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements
4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme
4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte
4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung
5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung
5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems
5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO
5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte
5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen
5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse
5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum
5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika
5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda
5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei
5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU
5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland
Drucksache 415/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien, Griechenland und Ungarn - COM(2015) 451 final; Ratsdok. 11844/15
... 9. Ein ganz wesentlicher Fokus wird zukünftig darauf gerichtet werden müssen, Fluchtursachen zu identifizieren und ihnen möglichst ortsnah abzuhelfen. In diesem Sinne ist auch die Erklärung der EU-Staats- und Regierungschefs vom 23. September 2015 zu begrüßen: Der Vorschlag, zur Deckung des dringendsten Bedarfs der Flüchtlinge in der Herkunftsregion durch Unterstützung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, des Welternährungsprogramms und anderer Agenturen einen zusätzlichen Beitrag von mindestens einer Milliarde Euro aufzuwenden, zielt auf die Bekämpfung der Fluchtursachen ab. Dadurch kann am besten verhindert werden, dass Menschen sich unter Gefahr für Leib und Leben auf den Weg in eine ferne und ungewisse Zukunft machen und es in überforderten Aufnahmeländern zu Friktionen kommt.
Drucksache 441/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... Die Förderung von KWK-Anlagen sowie Netzen und Speichern insgesamt darf nach § 29 Absatz 1 des Gesetzentwurfs eine Gesamtsumme von 1,5 Milliarden Euro pro Kalenderjahr nicht überschreiten. Die Förderung von Netzen und Speichern darf nach § 29 Absatz 2 des Gesetzentwurfs eine Gesamtsumme von 150 Millionen Euro pro Kalenderjahr nicht überschreiten.
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KWKG
2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Nummer 1, § 18 Absatz 1 Nummer 1 und § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG
3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 2 - neu -, § 8 Absatz 4a - neu - KWKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3, § 23 Absatz 2 Satz 3 KWKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1, 3 und 4 KWKG
6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 KWKG
7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KWKG
8. Zu Artikel 1 § 7 KWKG
9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 - neu - KWKG
10. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 Nummer 1 und 2 KWKG
11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu - KWKG
12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 KWKG
13. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG
14. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 KWKG
15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5a - neu - KWKG
16. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2, § 22 Absatz 2 KWKG
17. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2, 4 Satz 1 KWKG
18. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 KWKG
19. Zu Artikel 2 Absatz 4 und 6 § 18 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 StromNEV und § 11 Absatz 2 Nummer 8 ARegV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
20. Zu Artikel 2a - neu - Änderung der AbLaV
'Artikel 2a Änderung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten
Drucksache 207/15
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung - RStruktFV )
... enthält zudem in Artikel 20 Absatz 5 ein Wahlrecht in Bezug auf Institute mit einer Bilanzsumme von bis zu 3 Milliarden Euro. Hiernach können die Mitgliedstaaten auch für diese Institute die Anwendung des Pauschalbeitragssystems vorsehen. Dieses Wahlrecht ist auf nationaler Ebene auszuüben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Jahresbeiträge für bestimmte Wertpapierfirmen und für Unionszweigstellen
§ 2 Jahresbeiträge kleiner Institute
§ 3 Jährliche Grundbeiträge nach der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/63
§ 4 Risikofelder und Risikoindikatoren nach Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/63
§ 5 Von der Abwicklungsbehörde zu bestimmende zusätzliche Risikoindikatoren
§ 6 Mitteilungspflichten
§ 7 Sonderbeiträge für bestimmte Wertpapierfirmen und für Unionszweigstellen
§ 8 Übergangsregelung
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten Keine. 6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3229: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
a Inhalt des Regelungsvorhabens
b Erfüllungsaufwand
i. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
ii. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
iii. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Drucksache 594/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... (1) Die Summe der Zuschlagzahlungen für KWK-Strom aus neuen und bestehenden KWK-Anlagen nach den §§ 6 bis 13 und 35 und für Wärme- und Kältenetze sowie für Wärme- und Kältespeicher nach den §§ 18 bis 25 und 35 darf einen Betrag von 1,5 Milliarden Euro je Kalenderjahr nicht überschreiten. Hiervon dürfen höchstens 10 Millionen Euro pro Jahr auf Zahlungen nach § 1 Absatz 4 entfallen.
Gesetz
Artikel 1 Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anschluss- und Abnahmepflicht
§ 4 Direktvermarktung des KWK-Stroms, Vergütung für nicht direkt vermarktete KWK-Anlagen
§ 5 Zuständigkeit
Abschnitt 2 Zuschlagzahlungen für KWK-Strom
§ 6 Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen
§ 7 Höhe des Zuschlags für KWK-Strom aus neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen
§ 8 Dauer der Zuschlagzahlung für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen
§ 9 Neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 Kilowatt
§ 10 Zulassung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen
§ 11 Überprüfung, Wirkung und Erlöschen der Zulassung
§ 12 Vorbescheid für neue KWK-Anlagen
§ 13 Zuschlagberechtigte bestehende KWK-Anlagen, Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung
Abschnitt 3 Vorschriften zum Nachweis der Menge des eingespeisten KWK-Stroms und zur Übermittlung von Daten a n das Statistische Bundesamt
§ 14 Messung von KWK-Strom und Nutzwärme
§ 15 Mitteilungs- und Vorlagepflichten des Betreibers einer KWK-Anlage
§ 16 Maßnahmen der zuständigen Stelle zur Überprüfung
§ 17 Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt
Abschnitt 4 Zuschlagzahlungen für Wärmenetze und Kältenetze
§ 18 Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärmenetzen
§ 19 Höhe des Zuschlags für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen
§ 20 Zulassung für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, Vorbescheid
§ 21 Zuschlagzahlungen für Kältenetze
Abschnitt 5 Zuschlagzahlungen für Wärmespeicher und Kältespeicher
§ 22 Zuschlagberechtigter Neubau von Wärmespeichern
§ 23 Höhe des Zuschlags für den Neubau von Wärmespeichern
§ 24 Zulassung für den Neubau von Wärmespeichern, Vorbescheid
§ 25 Kältespeicher
Abschnitt 6 Regelungen zur Umlage der Kosten
§ 26 Umlage der Kosten
§ 27 Bestimmung der Höhe des KWK-Aufschlags auf die Netzentgelte
§ 28 Belastungsausgleich
§ 29 Begrenzung der Höhe der KWKG-Umlage und der Zuschlagzahlungen
Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften
§ 30 Vorschriften für Prüfungen
§ 31 Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung
§ 32 Gebühren und Auslagen
§ 33 Verordnungsermächtigungen
Abschnitt 8 Evaluierungen und Übergangsbestimmungen
§ 34 Evaluierungen
§ 35 Übergangsbestimmungen
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 441/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... Die Förderung von KWK-Anlagen sowie Netzen und Speichern insgesamt darf nach § 29 Absatz 1 des Gesetzentwurfs eine Gesamtsumme von 1,5 Milliarden Euro pro Kalenderjahr nicht überschreiten. Die Förderung von Netzen und Speichern darf nach § 29 Absatz 2 des Gesetzentwurfs eine Gesamtsumme von 150 Millionen Euro pro Kalenderjahr nicht überschreiten.
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KWKG
Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 KWKG
3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Nummer 1, § 18 Absatz 1 Nummer 1 und § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG
4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 - neu -, § 7 Absatz 3 Nummer 3 - neu -, § 8 Absatz 4a - neu - KWKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3, § 23 Absatz 2 Satz 3 KWKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1, 3 und 4 KWKG *
7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 3, 4, 5, § 33 Absatz 1 Nummer 2, 3, 4 KWKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
8. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, § 7 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a und b KWKG
9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 KWKG
10. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KWKG
Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
11. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a KWKG
12. Zu Artikel 1 § 7 KWKG
13. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 - neu - KWKG
14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 Nummer 1 und 2 KWKG
15. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu - KWKG
16. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 KWKG
17. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG
18. Begründung:
19. Begründung:
20. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 KWKG
21. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 KWKG - Hilfsantrag zu Nummer 10
22. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5a - neu - KWKG
23. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 und § 22 Absatz 2 KWKG
24. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2, § 22 Absatz 2 KWKG
25. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 4 Nummer 4 und 5 - neu - KWKG
26. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, 2 KWKG
27. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2, 4 Satz 1 KWKG
28. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 2 und 4 KWKG
29. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 KWKG
30. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 KWKG - Hilfsantrag zu Nummer 15
31. Zu Artikel 2 Absatz 4 und 6 § 18 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 StromNEV und § 11 Absatz 2 Nummer 8 ARegV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
32. Zu Artikel 2a - neu - Änderung der AbLaV
'Artikel 2a Änderung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten
Drucksache 63/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion COM(2015) 63 final
... 7. Verglichen mit dem Bankenkreditmarkt, der allein in Deutschland ein Volumen von rund 2 400 Milliarden Euro aufweist, sind die von einer Kapitalmarktunion selbst im günstigsten Fall erwartbaren Effekte (das Grünbuch geht hier von 90 Milliarden Euro innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren aus) nur von untergeordneter Bedeutung.
Zur Vorlage allgemein
Zum Verbraucherschutz in der Kapitalmarktunion
Zu Nachhaltigkeitskriterien und grünen Anleihen
Zu Einzelfragen
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 346/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie
... c) Der Bundesrat stellt fest, dass sich infolge geringer Pauschalbeiträge für kleine Banken bis zu einer Bilanzsumme von 1 Milliarde Euro auch die Zusatzbelastung infolge des steuerlichen Abzugsverbotes reduziert. Größere Banken und Sparkassen, denen ebenfalls lediglich eine regionale Bedeutung zukommt, können hiervon jedoch bereits nicht mehr profitieren, so dass sie auch die Sondersteuer auf die Bankenabgabe in vollem Umfang trifft. Der Bundesrat hält es für nicht sachgerecht, dass diese Banken insoweit mit Großbanken gleichgestellt werden. Er fordert die Bundesregierung daher auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf eine Regelung hinzuwirken, durch die Banken mit einer Bilanzsumme von bis zu 10 Milliarden Euro von der Sondersteuer auf die Bankenabgabe entlastet werden.
Drucksache 387/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen der Neustrukturierung und -bewertung der Leistungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
... Das in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegene privatzahnärztliche Honorarvolumen, welches Material- und Laborkosten beinhaltet, beträgt im Jahr 2011 rund 9,4 Milliarden Euro und im Jahr 2012 rund 9,9 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Steigerung um rund 5,2 Prozent. Dieser Wert ist annähernd deckungsgleich mit dem Anstieg der Ausgaben der Beihilfekostenträger der Länder und des Bundes für zahnärztliche Leistungen (mit Material- und Laborkosten), der im gleichen Zeitraum durchschnittlich rund 5,4 Prozent beträgt. In vergleichbarer Höhe liegt mit rund 6,7 Prozent der bestandsbereinigte Anstieg der Versicherungsleistungen für Zahnleistungen von 2011 auf 2012 (mit Material- und Laborkosten) in der PKV.
Bericht
1. Berichtsauftrag
2. Datengrundlagen und Vorarbeiten
3. Finanzielle Auswirkungen der GOZ-Novelle 2012
3.1 Veränderung des privatzahnärztlichen Honorarvolumens
3.2. Veränderung des privatzahnärztlichen Honorarvolumens nach Ausgabenträgern
Tabelle
3.3 Finanzielle Auswirkungen im Hinblick auf den durchschnittlich abgerechneten Gebührensatz
Tabelle
3.4. Finanzielle Auswirkungen nach Abschnitten des Gebührenverzeichnisses
Tabelle
3.5 Finanzielle Auswirkungen auf die Mehrkostenleistungen bei GKV-Versicherten
4. Strukturelle Auswirkungen der GOZ-Novelle 2012
4.1 Analogabrechnung häufiger Leistungen
4.2 Anzahl der schwellenwertüberschreitend berechneten Gebührenpositionen
4.3 Ausnahmemöglichkeiten bei der Abrechnung bestimmter Gebührenpositionen
5. Bewertung
5.1 Anstieg des privatzahnärztlichen Honorarvolumens
5.2 Strukturelle Auswirkungen der GOZ-Novelle 2012
5.3 Notwendigkeit eines längeren Beobachtungszeitraums
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 34/15
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2015
... Die Ausgleichszahlungen im Länderfinanzausgleich werden für 2015 auf rund 9 Milliarden Euro geschätzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
§ 1 Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2015
§ 2 Inkrafttreten
Begründung
2 Allgemeines
Zu § 1
Zu § 2
Anlage 1 Seite 1 Der Finanzausgleich unter den Ländern für die Zeit vom 01.10.2013 - 30.09.2014
Anlage 1 Seite 2 Der Finanzausgleich unter den Ländern für die Zeit vom 01.10.2013 - 30.09.2014
Anlage 1 Seite 3 Der Finanzausgleich unter den Ländern für die Zeit vom 01.10.2013 - 30.09.2014
Anlage 2 Seite 1 Berechnung der Ablieferungssätze zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs 2015
Anlage 2 Seite 2 Berechnung der Ablieferungssätze zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs 2015
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 3167: Entwurf der Ersten Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2015
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 63/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion COM(2015) 63 final
... 5. Der Bundesrat verweist aber auch darauf, dass eine Unternehmensfinanzierung über Kapitalmärkte die Kreditfinanzierung durch Banken nur ergänzen, nicht jedoch wird ersetzen können. Verglichen mit dem Bankenkreditmarkt, der allein in Deutschland ein Volumen von rund 2 400 Milliarden Euro aufweist, sind die von einer Kapitalmarktunion selbst im günstigsten Fall erwartbaren Effekte (das Grünbuch geht hier von 90 Milliarden Euro innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren aus) nur von untergeordneter Bedeutung.
Zur Vorlage allgemein
Zum Verbraucherschutz in der Kapitalmarktunion
Zu Nachhaltigkeitskriterien und grünen Anleihen
Zu Einzelfragen
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 321/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzhilfeinstrumente nach Artikel 19 des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus
... Das Finanzhilfeinstrument der direkten Rekapitalisierung von Finanzinstituten wird durch gesonderten Beschluss des Gouverneursrats auf ein Volumen von höchstens 60 Milliarden Euro begrenzt.
Drucksache 560/14
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates zur Befreiung von fair gehandeltem Kaffee von der Kaffeesteuer
... Kaffee ist mit einem weltweiten jährlichen Umsatz von rund 22 Milliarden Euro das zehntwichtigste globale Handelsgut. Die weltweite Produktion betrug im Jahr 2012 rund 8,7 Millionen Tonnen. Von seiner Produktion in den Entwicklungs- und Schwellenländern sind bis zu 100 Millionen Menschen ökonomisch abhängig.
Drucksache 45/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über strukturelle Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Kreditinstituten in der Union - COM(2014) 43 final; Ratsdok. 6022/14
... Laut Artikel 3 des Verordnungsvorschlags fallen diejenigen europäischen Banken in den Anwendungsbereich, die als global systemrelevant betrachtet werden, sowie Banken, deren Bilanzsumme in drei aufeinanderfolgenden Jahren 30 Milliarden Euro und deren Handelssumme 70 Milliarden Euro oder 10 Prozent der Bilanzsumme übersteigt. Eine Ausnahme vom Geltungsbereich ist für die Institute vorgesehen, die in Artikel 2 der Richtlinie
Zum Verordnungsvorschlag allgemein
Zu einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 3
Zu den Artikeln 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu den Artikeln 6
Zu Artikel 8
Zu Artikeln 8
Zu Artikel 21
Zum Anwendungszeitpunkt
2 Weiteres
Redaktioneller Änderungsbedarf
Drucksache 101/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2014
... Die Kürzung des Bundeszuschusses erfolgt zu Lasten der Liquiditätsreserve in der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2014 und in Höhe von 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2015. Bereits 2013 wurde der Bundeszuschuss um 2,5 Milliarden Euro gekürzt.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 222/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Teilauflösung des Sondervermögens "Aufbauhilfe" und zur Änderung der Aufbauhilfeverordnung
... Im Fonds "Aufbauhilfe" wurden zur Beseitigung von Hochwasserschäden insgesamt 8 Milliarden Euro eingestellt, von denen laut Verordnung der Bundesregierung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds "Aufbauhilfe" 1,5 Milliarden Euro dem Bund zur Verwendung zustehen (Titelgruppe 01) und 6,5 Milliarden Euro den betroffenen Ländern (Titelgruppe 02). Da vom Bund verwendbare Mittel in Höhe von einer Milliarde Euro entgegen der ursprünglichen Schätzung nicht benötigt werden, ist beabsichtigt, diesen Betrag im Bundeshaushalt 2014 zu vereinnahmen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Aufbauhilfeverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Finanzielle Auswirkungen Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
IV. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht
VIII. Nachhaltigkeit
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anhang Wirtschaftsplan des Sondervermögens Aufbauhilfe (6095)
Drucksache 592/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
... Die Bundesregierung zögert unter Inkaufnahme weiterer Steuermindereinnahmen für die öffentlichen Haushalte mit der Umsetzung bereits jetzt nationalen Regelungen zugänglicher Punkte und will stattdessen das Ergebnis der BEPS-Initiative abwarten. Ein weiterer Aufschub und langfristige Übergangsfristen für Steuergestaltungs- und Steuervermeidungsmodelle lehnt der Bundesrat jedoch ab. Die aktuellen Enthüllungen zu den sog. "LuxemburgLeaks" bestätigen den Bundesrat in dieser Auffassung. Deutschland muss schnell und konsequent handeln, um weitere Steuervermeidung in Milliardenhöhe zu verhindern. Dabei sind sogenannte hybride Gestaltungen mit doppelter Nichtbesteuerung zu verhindern, und der Doppelabzug von Betriebsausgaben in mehreren Ländern ist ausdrücklich zu verbieten. Der Bundesrat verfolgt mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses das Anliegen aus Ziffer 9 seiner Stellungnahme (Drs. BR 432/14(B)) weiter.
Begründung
Schließung von Gesetzeslücken im Umwandlungssteuerrecht
Bekämpfung unlauteren Steuerwettbewerbs und aggressiver internationaler Steuerplanung
Umsetzung nicht aufgegriffener steuerlicher Änderungsvorschläge der Länder
Drucksache 562/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 (Beitragssatzverordnung 2015 - BSV 2015)
... In den nächsten Jahren werden die Ausgaben der Rentenversicherung die Einnahmen überschreiten. Das Finanzpolster der Rentenversicherung wird stark schrumpfen. Die kürzlich beschlossenen Leistungsverbesserungen sowie die steigende Zahl der Rentenbezieher werden zu höheren Ausgaben führen. Für das Jahr 2018 prognostiziert die Bundesregierung im aktuellen Rentenversicherungsbericht ein Minus von mehr als 8,5 Milliarden Euro in der Rentenkasse, die Nachhaltigkeitsrücklage wird dann bei nur noch 0,4 Monatsausgaben liegen. Von daher wird mit einer Anhebung des Beitragssatzes auf 19,1 Prozent für das Jahr 2019 gerechnet. Sollte die wirtschaftliche Entwicklung nicht so verlaufen, wie von der Bundesregierung unterstellt, wird die Rentenversicherung noch größere Einnahmedefizite verkraften müssen; eine Anhebung des Beitragssatzes schon vor dem Jahr 2019 wäre erforderlich.
Drucksache 223/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz - 5. SGB XI-ÄndG)
... Die Erhöhung um identische Festbeträge wird auch durch das im Gesetzentwurf vorgesehene Ausgabenverhältnis der Leistungsverbesserungen zwischen ambulanter und vollstationärer Pflege gerechtfertigt; denn rund 1 Milliarde Euro der Mehrausgaben entfallen auf die vollstationäre und rund 1,3 Milliarden Euro auf die ambulante Pflege. Gleichzeitig werden aber mehr als doppelt so viele Pflegebedürftige ambulant statt vollstationär gepflegt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2a - neu -, Absatz 3 Satz 6 und Absatz 5 - neu - SGB XI und Nummer 2a - neu - § 7b SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 3 Satz 1, 7 und 8 und Absatz 4 - neu - SGB XI
3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 13 Absatz 3a SGB XI
4. Zu Artikel 1 Nummer 3b - neu - § 18 Absatz 3a Satz 1a - neu - SGB XI
5. Zu Artikel 1 Nummer 3c - neu - § 18a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und Nummer 4 SGB XI
6. Zu Artikel 1 Nummer 3d - neu - § 18a Absatz 2 Satz 2 SGB XI
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 36 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 Buchstabe d SGB XI , Nummer 11 Buchstabe a § 41 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 Buchstabe d SBG XI und Nummer 29 Buchstabe b und c § 123 Absatz 3 und 4 SGB XI
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 38a SGB XI
§ 38a Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 38a SGB XI und Nummer 17 § 45b SGB XI
10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 39 Absatz 1 Satz 2 SGB XI
11. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 45b Absatz 1 Satz 2 SGB XI
12. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 45c Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a SGB XI , Buchstabe d § 45c Absatz 3 SGB XI und Buchstabe e § 45c Absatz 3a SGB XI
13. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 55 Absatz 1 Satz 1 SGB XI
14. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 84 Absatz 2 Satz 4a - neu - SGB XI und Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 89 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 - neu - und 5 - neu - SGB XI
15. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - SGB XI
16. Zu Artikel 1 Nummer 28 Ausgestaltung der Pflege-Transparenzvereinbarungen Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dieser widmet sich der Behebung und Abfederung aktueller Problemlagen und langfristig auf die Pflegeversicherungen zukommender Herausforderungen.
17. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 117 Absatz 2 Satz 1, Satz 2a - neu - SGB XI
18. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 121 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 und 6 SGB XI und Artikel 2a - neu - § 193 Absatz 12 - neu - VVG
'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
19. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 132 SGB XI
20. Zur Stärkung der Ausbildung in der Altenpflege
21. Zur Entwicklung von Begutachtungs-Richtlinien
22. Zu den Regelungen zur Finanzierung der Leistungen von Pflegeeinrichtungen
Drucksache 36/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das EU-System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten und zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG - COM(2014) 20 final; Ratsdok. 5654/14
... 4. Der Bundesrat nimmt die Feststellung der Kommission zur Kenntnis, dass bereits heute ein Zertifikateüberschuss von ca. 2 Milliarden Zertifikaten zu verzeichnen ist. Er hält daher eine weitergehende Reform für notwendig, deren Ziel es ist, diesen Überschuss noch in der dritten Handelsperiode weitgehend abzubauen bzw. dauerhaft vom Markt zu nehmen und damit bessere Preissignale für Investitionen in CO
Drucksache 580/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Eine Investitionsoffensive für Europa - COM(2014) 903 final
... siehe BR-Drucksache 15/15), zu dem er sich noch gesondert äußern wird, lehnt jedoch die Verwendung von Horizont-2020-Mitteln in Höhe von 2,7 Milliarden Euro zur anteiligen Finanzierung des EFSI ab. Entsprechende Kürzungen sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Das EU-Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont 2020 ist bereits heute ein etabliertes und gut funktionierendes Wachstumsprogramm für Europa, das nicht geschwächt werden sollte.
Zur Mitteilung allgemein:
Zur ersten Komponente: Mobilisierung von Finanzmitteln
Zur zweiten Komponente: Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft
Zur dritten Komponente: Verbesserung des Investitionsumfeldes
Zum Forschungsbereich
Vorlagenbezogene Vertreterbenennung
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 541/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
... Bei den Änderungen handelt es sich um qualitätsverbessernde Maßnahmen. Im Verhältnis zu den heutigen laufenden Gesamtkosten der Verfahren von 3,35 Milliarden Euro im Jahr reduziert sich der Erfüllungsaufwand für die Arbeitgeber daher nur in geringem Umfang um jährlich rund 126 Millionen Euro. Die ermittelten Zahlen für die Reduzierung ergeben sich in vollem Umfang durch die Reduzierung der Bürokratiekosten aus Informationspflichten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze 5. SGB IV-ÄndG
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Sechster Abschnitt
Erster Titel Übermittlung von Daten zu und innerhalb der Sozialversicherung
§ 95 Gemeinsame Grundsätze Technik
Zweiter Titel Annahme, Weiterleitung und Verarbeitung der Daten der Arbeitgeber durch die Sozialversicherungsträger
§ 96 Kommunikationsserver
§ 97 Annahmestellen
§ 98 Weiterleitung der Daten durch die Einzugsstellen
Artikel 2 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 196a Elektronische Bescheinigungen
Artikel 4 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
§ 102b Abschlagsfreiheit vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten
Artikel 8 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung
§ 6 Stellenbörse
Artikel 10 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 11 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 12 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
§ 22a Testverfahren
Artikel 13 Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Artikel 14 Folgeänderungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes
1. Optimierung der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung OMS
2. Weitere Regelungsinhalte
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 95
Zu § 96
Zu § 97
Zu § 98
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2a
Zu Absatz 2b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3073: Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
11.1 Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf den Erfüllungsaufwand 11.1.1 Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürge
11.1.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
11.1.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
11.2 Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen
11.3 Einheitliche Beschreibungen für Meldeverfahren
11.4 Fortführung des papiergebundenen Verfahrens in der Unfallversicherung
Drucksache 265/14
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstrukturund Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz - GKV-FQWG)
... "(2) Der Gesundheitsfonds hat liquide Mittel als Liquiditätsreserve vorzuhalten. Aus der Liquiditätsreserve sind unterjährige Schwankungen in den Einnahmen, nicht berücksichtigte Einnahmeausfälle in den nach § 242a Absatz 1 zugrunde gelegten voraussichtlichen jährlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds und die erforderlichen Aufwendungen für die Durchführung des Einkommensausgleichs nach § 270a zu decken. Die Höhe der Liquiditätsreserve muss nach Ablauf eines Geschäftsjahres mindestens 25 Prozent der durchschnittlich auf den Monat entfallenden Ausgaben des Gesundheitsfonds betragen. Den Einnahmen des Gesundheitsfonds nach Absatz 1 werden im Jahr 2015 2,5 Milliarden Euro abzüglich des Anteils an diesem Betrag, der sich nach § 221 Absatz 2 Satz 2 bemisst, aus der Liquiditätsreserve zugeführt."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 137a Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen
§ 242 Zusatzbeitrag
§ 242a Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz
§ 269 Sonderregelungen für Krankengeld und Auslandsversicherte
§ 270a Einkommensausgleich
§ 322 Übergangsregelung zur Beitragsbemessung aus Renten und aus Versorgungsbezügen
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 7a Weitere Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
§ 20 Versicherung besonderer Personengruppen
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 9 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes
Artikel 13 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
§ 11b Meldung von Arbeitsentgelten bei Mehrfachbeschäftigung auf Anforderung der Einzugsstelle
Artikel 14 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 15 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
§ 33 Gutachten zu Zuweisungen zur Deckung der Aufwendungen für Krankengeld und Auslandsversicherte
§ 43 Durchführung des Einkommensausgleichs
Artikel 16 Änderung des Medizinproduktegesetzes
Artikel 16a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 16b Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 16c Änderung des Psych-Entgeltgesetzes
Artikel 16d Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 17 Inkrafttreten
Drucksache 51/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
a) Jahresgutachten 2013/14 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Drucksache: 763/13 b) Jahreswirtschaftsbericht 2014 der Bundesregierung Drucksache: 51/14
... 5. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass weiterhin große Anstrengungen notwendig sind, damit Deutschland auch in Zukunft eine der innovativsten Volkswirtschaften weltweit bleibt. Dabei müssen auch die vorhandenen Innovationspotenziale gerade der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) noch stärker genutzt werden. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Innovationsausgaben der KMU nach der Innovationserhebung 2013 im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zwischen 2006 und 2012 konstant rund 24 Milliarden Euro betragen haben, während die Innovationsausgaben der Großunternehmen im selben Zeitraum von rund 80 auf 115 Milliarden Euro angestiegen sind.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.