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1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"Milchquoteninhaberschaft"


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Drucksache 335/08

... Rechtstechnisches Vorbild für die lineare Verteilung der zweiprozentigen Erhöhung ist die in den §§ 53 bis 55 enthaltene Regelung der jeweils 0,5-prozentigen in den Zwölfmonatszeiträumen 2006/07 bis 2008/09 erfolgten Erhöhung (vgl. dazu BR-Drs. 919/05 vom 23.12.2005). Durch Absatz 1 wird die Erhöhung grundsätzlich im Verordnungswege und damit von Gesetzes wegen vorgenommen. Als Stichtag für die zur Verfügung stehende Milchquote als den Maßstab für die lineare Erhöhung wird der 1. August 2008 gewählt, da dieser Monat voraussichtlich dem Monat, an dem der Bundesrat der Verordnung zustimmen und die Verkündung der Verordnung erfolgen wird nachgeht. Auf diese Weise bildet die Erhöhung ein zeitnahes Bild der Milchquoteninhaberschaft ab. Wie bei jeder Änderung von Milchquoten in einem laufenden Zwölfmonatszeitraum entfaltet die Änderung für den gesamten Zwölfmonatszeitraum und alle folgenden Zwölfmonatszeiträume Wirkung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 55a
Zusätzliche Zuteilung von Quoten in dem Zwölfmonatszeitraum 2008/09

Artikel 2

Artikel 3

A. Allgemeiner Teil

3 Zielsetzung

3 Kosten

I. Allgemeine Kosten

II. Bürokratiekosten

3 Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 510: Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung


 
 
 


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