Drucksache 712/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dritte Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung
... Buchstabe b fasst § 48 Absatz 3 neu. Zum einen wird durch die Aufteilung des bisherigen Satzes 1 auf zwei Sätze klargestellt, dass der 33-Prozent-Einzug bei sämtlichen Pachtverträgen Anwendung findet und damit unabhängig davon ist, ob in der MGV eine ausdrückliche Rückübertragungsregelung existiert. Zum anderen stellt der neue Satz 3 klar, dass die zu Buchstabe a Punkt bb erläuterte Berechnung vor der erstmaligen flächenlosen Milchquotenübertragung durch den Pächter vorzunehmen ist. So sind Fälle aufgetreten, in denen der Pächter mehrfach hintereinander flächenlose Übertragungen im Rahmen des Übertragungsstellenverfahrens vorgenommen hat und erreichen wollte, dass vor jeder Übertragung der Flächenschlüssel neu angewandt wurde. Auf diese Weise wäre der Rückübertragungsanspruch des Verpächters mit jeder Übertragung durch den Pächter geringer geworden, da bei gleicher Fläche die aufzuteilende Milchquotengesamtmenge Stück um Stück vermindert worden wäre. Eine solche Vorgehensweise widerspricht dem Anliegen des § 48 Absatz 1, den Rückübertragungsanspruch des Verpächters abzusichern. Der bisherige § 48 Absatz 3 Satz 2 und 3 findet sich inhaltlich unverändert in dem nunmehrigen § 48 Absatz 4.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
4 Zielsetzung
4 Kosten
I. Allgemeine Kosten
II. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1526: Dritte Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung
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