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"MilchquotV"
Drucksache 712/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dritte Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung
... -Milchquotenverordnung (Milchquotenverordnung – MilchQuotV) vom 04.03.2008 (BGBl. I S. 359) enthaltenen Beschränkungen gelockert werden, ohne den Bestand des Übertragungsstellenverfahrens in Frage zu stellen. Denn das Übertragungsstellenverfahren wird weiterhin benötigt, um einen repräsentativen und transparenten Milchquotenpreis zu ermitteln und zugleich das Entgelt bei der Übernahme von Milchquoten durch Pächter festzulegen. Auch dient das Übertragungsstellenverfahren dazu, Milchquoten aus den Landesreserven kostenfrei wieder an Milcherzeuger nach einem objektiven Maßstab und ohne großen Verwaltungsaufwand auszuteilen. Die Landesreserven werden aus dem EU-rechtlich zwingenden Einzug von Milchquoten bei Nichtmilcherzeugern, dem 33-Prozent-Einzug bei nicht Milch erzeugenden Verpächtern und einigen anderen Einzugstatbeständen der MilchQuotV gespeist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
4 Zielsetzung
4 Kosten
I. Allgemeine Kosten
II. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1526: Dritte Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung
Drucksache 893/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung
... -Milchquotenregelung (Milchquotenverordnung – MilchQuotV) vom 04.03.2008 (BGBl. I S. 359) linear auf diejenigen Milchquoteninhaber verteilt, die in einem jeweils festgelegten Monat Milch erzeugt haben. Jeder dieser Milcherzeuger erhält daher eine Erhöhung seiner Milchquote in jedem der betroffenen fünf Zwölfmonatszeiträume um ein Prozent. Dieser lineare Verteilungsmaßstab stellt ein objektives Kriterium im Sinne des Artikels 68 Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 dar.
Drucksache 335/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung
... -Milchquotenregelung (Milchquotenverordnung – MilchQuotV) vom 04.03.2008 (BGBl. I S. 359) linear auf diejenigen Milchquoteninhaber verteilt, die im August 2008 Milch erzeugt haben. Jeder dieser Milcherzeuger erhält daher eine Erhöhung seiner Quote um zwei Prozent.
Drucksache 936/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Durchführung der EG -Milchquotenregelung (Milchquotenverordnung - MilchQuotV )
... MilchQuotV
Drucksache 936/07
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Durchführung der EG -Milchquotenregelung (Milchquotenverordnung - MilchQuotV )
... -Milchquotenregelung (Milchquotenverordnung - MilchQuotV)
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