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1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"Milchmindestproduktion"


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Drucksache 712/10

... Durch Buchstabe a wird die Vorgabe des § 22 Absatz 1 Satz 1, dass ein Milcherzeugungsbetrieb vor der Übertragung in Höhe von mindestens 70 vom Hundert seiner Milchquote bewirtschaftet werden muss, auf 50 vom Hundert reduziert. Auf diese Weise können etwa Betriebe, die sich bereits in der Abstockungsphase befinden, eher übertragen werden. Buchstabe b enthält eine redaktionelle Folgeänderung zu Buchstabe f. Buchstabe c verkürzt das in § 22 Absatz 3 Satz 1 enthaltene Übertragungsverbot nach der dauerhaften Übernahme einer Milchquote um einen Zwölfmonatszeitraum. Parallel dazu verkürzt Buchstabe d die in § 22 Absatz 4 normierte Handlungspflicht nach einer Übertragung ebenfalls um einen Zwölfmonatszeitraum. Zugleich wird die bisherige Handlungspflicht in Form einer Milchmindestproduktion auf dem übernommenen Betrieb durch eine Pflicht zur landwirtschaftlichen Weiternutzung des übernommenen Betriebs ersetzt. Diese erhebliche Abschwächung ermöglicht, die Milcherzeugung auf einem in vielen Fällen schon vorhandenen Betrieb zu konzentrieren. Einer gewissen Pflicht bedarf es nach wie vor, um zu verhindern, dass aufgebende Betriebe allein wegen der Milchquote übernommen werden bzw. Betriebe zu diesem Zweck nur zum Schein übernommen werden. Denn Milchquoten ohne betrieblichen Zusammenhang sollen im Rahmen des Übertragungsstellenverfahrens übertragen werden, um zur Funktionsfähigkeit dieses Verfahrens beizutragen. Durch die Änderung der Pflicht ist die bisherige Einziehungsberechnungsregelung des § 22 Absatz 4, die sich an der erzeugten Milchmenge orientiert hat, durch eine reine zeitraumbezogene Regelung zu ersetzen, wie sie zuvor in § 23 Absatz 4 vorhanden war.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 712/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

4 Zielsetzung

4 Kosten

I. Allgemeine Kosten

II. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1526: Dritte Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung


 
 
 


Suchbeispiele:


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