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"Milchmarkt"
Drucksache 645/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Milcherzeuger
... es in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1847), von denen § 8 Absatz 1 Satz 1, § 15 Satz 1 und § 31 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 8 und 24 des Gesetzes vom 16. Januar 2016 (BGBl. I S. 52) geändert und § 9b Absatz 2 durch Artikel 1 Nummer 11 des Gesetzes vom 16. Januar 2016 (BGBl. I S. 52) eingefügt worden sind, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Milchmarktsondermaßnahmengesetzes vom ... (BGBl. I S. ...) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur Durchführung einer Sonderbeihilfe für bestimmte Milcherzeuger (Milchsteigerungsvermeidungsbeihilfenverordnung - MilchSt- VerBeihV)
§ 1 Zweck
§ 2 Zuständigkeit
§ 3 Höhe der Beihilfe
§ 4 Gewährung der Beihilfe
§ 5 Antrag
§ 6 Nachweis über die Nichtsteigerung
§ 7 Übermittlung von Betriebsdaten
§ 8 Aufbewahrungs-, Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 9 Mitteilungen
§ 10 Außerkrafttreten
Artikel 2 Änderung der Milchverringerungsbeihilfenverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5 Bund
Länder und Kommunen
5. Weitere Kosten
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3942 - BMEL: Entwurf Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Milcherzeuger
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
5 Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund
Drucksache 222/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Durchführung besonderer Vereinbarungen und Beschlüsse anerkannter Agrarorganisationen und nicht anerkannter Erzeugerorganisationen über die Planung der Erzeugung im Milchsektor (Milch-Sonder-Agrarmarktstrukturverordnung - MilchSonAgrarMSV )
... Für die Überprüfung der Vereinbarungen und Beschlüsse im Hinblick auf ihr striktes Abzielen auf die Stabilisierung des Milchmarktes werden von der Bundesanstalt 5 Personentage veranschlagt. Im Regelfall würde eine/ein Beschäftigte(r) im gehobenen Dienst (E11) mit diesen Tätigkeiten betraut. Nach den Bundesanstalt-Personalkosten auf der Grundlage des BMF-Rundschreibens (II A 3 - H 1012-10/07/0001 :011) vom 19. Mai 2015 bedeutet dies einen Stundensatz inklusive Personalgemeinkosten von 60,34 €. Bei 5 Personentagen (= 39 Stunden) bemisst sich der Erfüllungsaufwand auf (39 h x 60,34 € =) 2.353,26 €.
Anlage
Zur Verordnung insgesamt
Artikel 1 Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung
Abschnitt 3a Allgemeinverbindlichkeit
Abschnitt 3a Allgemeinverbindlichkeit
§ 13a Antragsberechtigung
§ 13b Antragsverfahren und Anhörung
§ 13c Vorzeitige Aufhebung
§ 15a Vereinbarungen und Beschlüsse über die Planung der Erzeugung
§ 15b Allgemeinverbindlichkeit
§ 21a Nicht anerkannte Erzeugerorganisationen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Bund
Länder und Kommunen
Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Einfügung des § 13a:
Einfügung des § 13b:
Einfügung des § 13c:
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Einfügung des § 15b:
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Drucksache 222/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung über die Durchführung besonderer Vereinbarungen und Beschlüsse anerkannter Agrarorganisationen und nicht anerkannter Erzeugerorganisationen über die Planung der Erzeugung im Milchsektor (Milch-Sonder-Agrarmarktstrukturverordnung - MilchSonAgrarMSV )
... Für die Überprüfung der Vereinbarungen und Beschlüsse im Hinblick auf ihr striktes Abzielen auf die Stabilisierung des Milchmarktes werden von der Bundesanstalt 5 Personentagen veranschlagt. Im Regelfall würde ein/eine Beschäftigte im gehobenen Dienst (E11) mit diese Tätigkeiten betraut. Nach den Bundesanstalt -Personalkosten auf der Grundlage des BMF-Rundschreibens (II A 3 - H 1012-10/07/0001 :011) vom 19.05.2015 bedeutet dies einen Stundensatz inklusive Personalgemeinkosten von € 60,34. Bei 5 Personentagen (=39 Stunden) bemisst sich der Erfüllungsaufwand auf (39h x 60,34 € =) 2.353,26 €.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuständigkeit
§ 3 Mitteilungen
§ 4 Muster, Vordrucke und Formulare
§ 5 Aufbewahrungs-, Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Drucksache 222/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Durchführung besonderer Vereinbarungen und Beschlüsse anerkannter Agrarorganisationen und nicht anerkannter Erzeugerorganisationen über die Planung der Erzeugung im Milchsektor (Milch-Sonder-Agrarmarktstrukturverordnung - MilchSonAgrarMSV )
... Für die Überprüfung der Vereinbarungen und Beschlüsse im Hinblick auf ihr striktes Abzielen auf die Stabilisierung des Milchmarktes werden von der Bundesanstalt 5 Personentage veranschlagt. Im Regelfall würde eine/ein Beschäftigte(r) im gehobenen Dienst (E11) mit diesen Tätigkeiten betraut. Nach den Bundesanstalt-Personalkosten auf der Grundlage des BMF-Rundschreibens (II A 3 - H 1012-10/07/0001 :011) vom 19. Mai 2015 bedeutet dies einen Stundensatz inklusive Personalgemeinkosten von 60,34 €. Bei 5 Personentagen (= 39 Stunden) bemisst sich der Erfüllungsaufwand auf (39 h x 60,34 € =) 2.353,26 €.
Zur Verordnung insgesamt
Artikel 1 Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung
Abschnitt 3a Allgemeinverbindlichkeit
§ 10 Mindestmitgliederzahl; Reichweite der Anerkennung
Abschnitt 3a Allgemeinverbindlichkeit
§ 13a Antragsberechtigung
§ 13b Antragsverfahren und Anhörung
§ 13c Vorzeitige Aufhebung
§ 15a Vereinbarungen und Beschlüsse über die Planung der Erzeugung
§ 15b Allgemeinverbindlichkeit
§ 21a Nicht anerkannte Erzeugerorganisationen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Bund
Länder und Kommunen
Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Einfügung des § 15a:
Einfügung des § 15b:
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Drucksache 86/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Erlass und zur Aufhebung milchmarktordnungsrechtlicher Bestimmungen
Verordnung zum Erlass und zur Aufhebung milchmarktordnungsrechtlicher Bestimmungen
Drucksache 247/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Agrarpolitischer Bericht der Bundesregierung 2015
... 1. Der Einfluss der Weltmärkte auf die Markt- und Preisentwicklung in der EU hat zugenommen. Der Agrarpolitische Bericht zeigt für den Berichtszeitraum 2011 bis 2014 eine hohe Preisvolatilität auf. Vor allem der Milchmarkt bedarf der besonderen Aufmerksamkeit der Agrarpolitik. Um Marktverwerfungen rechtzeitig begegnen zu können, ist ein wirksames Sicherheitsnetz erforderlich. Notwendig sind flexible und schnell wirksame Instrumente. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich verstärkt für die Belange der Milchviehbetriebe einzusetzen. Die aktuelle Lage auf dem Milchmarkt, die viele milchviehhaltende Betriebe in ihrer Existenz bedroht, unterstreicht den Handlungsbedarf. Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, damit die Milchviehhalter dauerhaft angemessene Einkommen erzielen können. Für den Milchmarkt sind auch künftig flexible und wirksame Kriseninstrumente auf EU-Ebene erforderlich. Aus Sicht des Bundesrates muss bei der Milchmarktbeobachtungsstelle ein Frühwarnsystem etabliert werden, welches die Marktsituation transparent, umfassend und zeitnah abbildet, damit erforderliche Krisenmaßnahmen umgehend eingeleitet werden können. Zusätzlich sind die Milchmarktinstrumente der Europäischen Union auszubauen und zu flexibilisieren. Insbesondere ist die Anhebung des Interventionspreises für Butter und Magermilchpulver auf ein angemessenes Niveau erforderlich. Zudem ist die private Lagerhaltung effizienter zu gestalten und "Mitnahmeeffekte" sind auszuschließen. Auch sollten die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Maßnahmen zur Mengenreduzierung geschaffen werden.
Drucksache 510/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 48. Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Kommission, den Bericht über die Funktionsweise des Milchmarktes bereits im kommenden Jahr vorzulegen. Angesichts der angespannten Situation auf dem Milchmarkt besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf, da sich viele Milcherzeugerinnen und Milcherzeuger in einer existenzbedrohenden Situation befinden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass alle bestehenden Milchmarktkriseninstrumente zur Stützung der Erzeugerpreise bestmöglich genutzt und neue entwickelt werden. Hierbei sind auch weitere Instrumente zur Marktentlastung auf allen Ebenen, wie Versicherungslösungen, kurzfristige Herauskaufaktionen, oder zu einer flexiblen Angebotsregulierung zu prüfen.
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
86. Hauptempfehlung des U:
87. Hilfsempfehlung des U:
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 510/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 31. Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Kommission, den Bericht über die Funktionsweise des Milchmarktes bereits im kommenden Jahr vorzulegen. Angesichts der angespannten Situation auf dem Milchmarkt besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf, da sich viele Milcherzeugerinnen und Milcherzeuger in einer existenzbedrohenden Situation befinden. Er bittet die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass alle bestehenden Milchmarktkriseninstrumente zur Stützung der Erzeugerpreise bestmöglich genutzt und neue entwickelt werden. Hierbei sind auch weitere Instrumente zur Marktentlastung auf allen Ebenen, wie Versicherungslösungen, kurzfristige Herauskaufaktionen, oder zu einer flexiblen Angebotsregulierung zu prüfen. Insbesondere die Weiterentwicklung der EU-Marktbeobachtungsstelle zu einem effizienten Frühwarnsystem für sich abzeichnenden Preisverfall muss nun kurzfristig umgesetzt werden.
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion
Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 86/15
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zum Erlass und zur Aufhebung milchmarktordnungsrechtlicher Bestimmungen
Verordnung zum Erlass und zur Aufhebung milchmarktordnungsrechtlicher Bestimmungen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Bund
Länder und Kommunen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Durchführung des Schulmilchprogramms der Europäischen Union (Schulmilch-Durchführungsverordnung - SchulmilchDurchfV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuständigkeit
§ 3 Regionale Strategie; Höchstpreise
§ 4 Behinderteneinrichtungen und Schullandheime
§ 5 Beihilfefähige Erzeugnisse
§ 6 Zulassung der Antragsteller
§ 7 Gewährung der Beihilfe
§ 8 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 9 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 10 Mitteilungspflichten
§ 11 Übergangsbestimmung
Artikel 2 Aufhebung milchmarktordnungsrechtlicher Vorschriften
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Gründe
II. Verordnungsgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit Unionsrecht und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Nachhaltigkeitsprüfung
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VII. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
VIII. Weitere Kosten
IX. Befristung und Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3184: Entwurf einer Verordnung zum Erlass und zur Aufhebung milchmarktordnungsrechtlicher Bestimmungen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Drucksache 86/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Erlass und zur Aufhebung milchmarktordnungsrechtlicher Bestimmungen
Verordnung zum Erlass und zur Aufhebung milchmarktordnungsrechtlicher Bestimmungen
Drucksache 247/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Agrarpolitischer Bericht der Bundesregierung 2015
... a) Der Einfluss der Weltmärkte auf die Markt- und Preisentwicklung in der EU hat zugenommen. Der Agrarpolitische Bericht zeigt für den Berichtszeitraum 2011 bis 2014 eine hohe Preisvolatilität auf. Vor allem der Milchmarkt bedarf der besonderen Aufmerksamkeit der Agrarpolitik. Um Marktverwerfungen rechtzeitig begegnen zu können, ist ein wirksames Sicherheitsnetz erforderlich. Notwendig sind flexible und schnell wirksame Instrumente. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich verstärkt für die Belange der Milchviehbetriebe einzusetzen. Die aktuelle Lage auf dem Milchmarkt, die viele milchviehhaltende Betriebe in ihrer Existenz bedroht, unterstreicht den Handlungsbedarf. Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, damit die Milchviehhalter dauerhaft angemessene Einkommen erzielen können. Für den Milchmarkt sind auch künftig flexible und wirksame Kriseninstrumente auf EU-Ebene erforderlich. Aus Sicht des Bundesrates muss bei der Milchmarktbeobachtungsstelle ein Frühwarnsystem etabliert werden, welches die Marktsituation transparent, umfassend und zeitnah abbildet, damit erforderliche Krisenmaßnahmen umgehend eingeleitet werden können. Zusätzlich sind die Milchmarktinstrumente der Europäischen Union auszubauen und zu flexibilisieren. Insbesondere ist die Anhebung des Interventionspreises für Butter und Magermilchpulver auf ein angemessenes Niveau erforderlich. Zudem ist die private Lagerhaltung effizienter zu gestalten und "Mitnahmeeffekte" sind auszuschließen. Auch sollten die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Maßnahmen zur Mengenreduzierung geschaffen werden.
Drucksache 409/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Den Verbraucher auf den Geschmack bringen - eine Strategie mit hohem europäischen Mehrwert zur Absatzförderung für Europas Agrarerzeugnisse KOM (2011) 436 endg.
... Während oder nach einer Krise kann es im Übrigen erforderlich sein, eine notleidende Branche zu stützen, um das Vertrauen wiederherzustellen oder den Verbrauch wieder anzukurbeln. 2009 wurden beispielsweise eine Reihe von Zusatzprogrammen kofinanziert, um den Erzeugern bei der Überwindung der Milchmarktkrise zu helfen. Durch ihr Eingreifen nach Gesundheitsschutzkrisen, wie bei ESB, der
1. Einleitung: Warum ein Grünbuch über die Informations- und Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse?
2. Europäischer Mehrwert bei der Informations- und Absatzförderungspolitik
2.1. Vor welchen Herausforderungen steht die Informations- und Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse?
2.1.1. Stärken und Schwächen der bislang durchgeführten Maßnahmen
2.1.2. Mit welchen Zielen lässt sich der größte europäische Mehrwert erreichen?
Frage 1:
3. Der Binnenmarkt: Aufwertung des landwirtschaftlichen Binnen-Markts durch seine Erzeugnisse
3.1. Der regionale und örtliche Markt
3.1.1. Chancen auf den regionalen und lokalen Märkten
3.1.2. Instrumente zur Entwicklung der regionalen und lokalen Märkte
3.1.3. Verwaltungsmodalitäten der Förderung für den regionalen und lokalen Markt
Frage 2:
3.2. Der europäische Binnenmarkt: die Bindung zwischen den Europäern und der Landwirtschaft stärken
3.2.1. Spezielle Erfordernisse und Ziele für die Förderung im Binnenmarkt nicht regional und lokal
Frage 3:
3.2.2. Maßnahmenfür den Binnenmarkt ohne regionalen und lokalen Markt
Frage 4:
4. Der Aussenmarkt mit seiner immer Stärkeren Konkurrenz: Ein Vorzugsplatz der Absatzförderung für Europäische Erzeugnisse
4.1. Die Stellung der europäischen Landwirtschaft auf dem Weltmarkt festigen
Frage 5:
4.2. Maßnahmen für den Außenmarkt
Frage 6:
5. Programminhalt Verwaltungsmodalitäten für den Binnen- und den Aussenmarkt
5.1. Wer sollten die Begünstigten sein?
Frage 7:
5.2. Mehr Kohärenz mit den übrigen GAP-Instrumenten
Frage 8:
5.3. Maßnahmen besser abgrenzen und klarer definieren
Frage 9:
Frage 10:
5.4. Geografische Herkunft und/oder Markennamen stärker zur Geltung bringen
Frage 11:
Frage 12:
5.5. Wie kann man eine Programmverwaltung durch mehrere Länder fördern?
Frage 13:
Frage 14:
5.6. Wie sollte die Programmumsetzung aussehen?
Frage 15:
5.7. Wie hoch sollte die europäische Mittelausstattung zur Erreichung unserer Ziele sein?
6. Schlussbemerkungen: öffentliche Debatte weitere Massnahmen
Frage 16:
Drucksache 632/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik KOM (2011) 625 endg.; Ratsdok. 15396/11 Drucksache: 632/11 und zu632/11
... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Regelungen zur nachhaltigen Stabilisierung des Milchmarktes hinsichtlich der Vertragsgestaltung, des Gleichgewichts von Angebot und Nachfrage und der Positionierung der Milcherzeuger bei den Erzeugerpreisverhandlungen noch wirksamer verbessert werden müssen.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzrahmen
Weitere Finanzaspekte
2 Vereinfachung
2 Direktzahlungen
2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement
Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums
Zur Drucksache 633/11
Zur Vorlage insgesamt
Zum Milchsektor
Zu Artikel 11
Zu Artikeln 16
Zum Weinsektor
Zur Drucksache 634/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Übergangsregelungen und Kofinanzierungssätzen
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 5
Zu Artikel 18
Zu Artikel 29
Zu Artikel 21
Zu Artikel 35
Zu Artikel 50
Zu Artikel 82
Zur Drucksache 635/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu Artikel 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 29
Zu Artikel 42
Zu Artikel 34
Zu Artikel 43
Zu Artikel 56
Zu Artikel 57
Zu Artikel 76
Zu Artikel 100
Zu Artikel 110
2 Weiteres
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 632/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik
... 56. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Regelungen zur nachhaltigen Stabilisierung des Milchmarktes hinsichtlich der Vertragsgestaltung, des Gleichgewichts von Angebot und Nachfrage und der Positionierung der Milcherzeuger bei den Erzeugerpreisverhandlungen noch wirksamer verbessert werden müssen.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzrahmen
Weitere Finanzaspekte
2 Vereinfachung
2 Direktzahlungen
2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement
Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums
Zur Drucksache 633/11
Zum Milchsektor
Zu Artikel 11
Zu Artikeln 16
Zum Weinsektor
Zur Drucksache 634/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Gebietskategorien und Kofinanzierungssätzen
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 5
Zu Artikel 18
Zu Artikel 29
Zu Artikel 21
Zu Artikel 35
Zu Artikel 50
Zu Artikel 82
Weiterer Ergänzungsbedarf
Zur Drucksache 635/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu Artikel 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 29
Zu Artikel 42
Zu Artikel 34
Zu Artikel 43
Zu Artikel 56
Zu Artikel 57
Zu Artikel 76
Zu Artikel 100
Zu Artikel 110
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 709/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine - und Mischfettverordnung
... Diese Regelungen wurden auf der Grundlage des gemeinschaftlichen Marktordnungsrechts erlassen, das Absatzbeihilfemaßnahmen für Rahm, Butter und Butterfett zur Stützung des Milchmarktes vorgesehen hat. Diese Maßnahmen sind im Rahmen der Reform der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte stufenweise abgeschafft worden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Milch-Güteverordnung
Artikel 2 Änderung der Milcherzeugnisverordnung
Artikel 3 Änderung der Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung
Artikel 4 Änderung der Käseverordnung
Artikel 5 Änderung der Butterverordnung
Artikel 6 Aufhebung der Milchfett-Verbrauch-Verbilligungsverordnung
Artikel 7 Aufhebung der Milchfett-Verarbeitungs-Verordnung
Artikel 8 Änderung der Kasein-Verwendungsverordnung
§ 3 Genehmigung
Artikel 9 Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung
Artikel 10 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
Zu den Bürokratiekosten der Wirtschaft:
- Zur Änderung der Milch-Güteverordnung Artikel 1 :
- Zu den anderen Verordnungen:
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu Artikeln 6
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer n
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1422: Entwurf einer Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung
Drucksache 712/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dritte Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung
... Das kommende Auslaufen der EU-Milchquotenregelung hat zu einer Diskussion auf EU-Ebene über die Situation im Milchbereich und möglichen Anpassungsmaßnahmen geführt. In diesem Zusammenhang sieht es die Europäische Kommission als notwendig an, zusätzliche Milchmarktdaten mit Hilfe der Mitgliedstaaten zu erheben. Insofern wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 793/2009 der Kommission vom 31.08.2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 595/2004 (ABl. L 228 vom 01.09.2009, S. 7) weitere Mitteilungspflichten der Mitgliedstaaten in das Kommissionsdurchführungsrecht zur EU-Milchquotenregelung aufgenommen. Die entsprechenden Daten liegen in Deutschland weitgehend bei den Molkereien vor, so dass mit der Änderungsverordnung lediglich deren Mitteilungspflichten zu erweitern sind. Zudem ist durch eine EU-rechtliche Änderung der Fettgehaltskorrektur die Erhebung einiger zusätzlicher Daten erforderlich, um die jährliche Abgabenberechnung durch die Molkereien überprüfen zu können. Auch diese Daten sind bei den Molkereien vorhanden und müssen daher von diesen nicht zusätzlich erhoben werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
4 Zielsetzung
4 Kosten
I. Allgemeine Kosten
II. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1526: Dritte Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung
Drucksache 3/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter sowie zur Änderung anderer Gesetze (Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz - SozVersStabG )
... Im Bereich der Landwirtschaft erfordert die aktuelle Krise auf dem Milchmarkt Maßnahmen zur Einkommensstützung der betroffenen Milcherzeuger, insbesondere für Erzeuger auf Grünlandstandorten. Im Koalitionsvertrag wurde ein Grünlandmilchprogramm des Bundes vereinbart. Erforderlich sind für die Jahre 2010 und 2011 für Milcherzeuger eine Grünlandprämie und eine Kuhprämie. Die Europäische Union stellt im Rahmen der Einheitlichen Gemeinsamen Marktorganisation als Krisenmaßnahme für den Sektor Milch und Milcherzeugnisse insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung (so genanntes EU-Milchprogramm), von denen auf Deutschland etwa 61 Millionen Euro entfallen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über ein Sonderprogramm mit Maßnahmen für Milchviehhalter (Milch-Sonderprogrammgesetz – MilchSoPrG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Durchführung von Unionsrecht
§ 3 Milcherzeuger
§ 4 Weitere Begriffsbestimmungen
§ 5 Grünlandprämie
§ 6 Zusätzliche Grünlandprämie
§ 7 Kuhprämie
§ 8 Aufbringen der Mittel
§ 9 Weitere Verordnungsermächtigungen
§ 10 Weitere Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
§ 11 Bußgeldvorschriften
§ 12 Verkündung von Rechtsverordnungen
Anlage (zu § 4 Absatz 2)
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 221a Konjunkturbedingte Beteiligung des Bundes
Artikel 5 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 6 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Konzeptionelle Lösungsansätze
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Finanzielle Auswirkungen
5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand
6. Kosten- und Preiswirkungen
7. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
8. Bürokratiekosten
9. Vereinbarkeit mit EU-Recht
10. Befristung des Gesetzes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu den §§ 9
Zu § 12
Zur Anlage:
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1135: Gesetz zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter sowie zur Änderung anderer Gesetze (BMF)
Drucksache 813/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse 879. Sitzung des Bundesrates am 11. Februar 2011
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates im Hinblick auf Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse KOM (2010) 728 endg.
... 6. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung eines wirksamen und reaktionsstarken Sicherheitsnetzes zur Stabilisierung des Milchmarktes hin und ist der Auffassung, dass bewährte marktwirksame Instrumente beibehalten werden müssen.
Zu den inhaltlichen Vorschlägen
Zur Umsetzung des Vertrags von Lissabon
Drucksache 813/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates im Hinblick auf Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse KOM (2010) 728 endg.
... 6. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung eines wirksamen und reaktionsstarken Sicherheitsnetzes zur Stabilisierung des Milchmarktes hin und ist der Auffassung, dass bewährte marktwirksame Instrumente beibehalten werden müssen.
Zu den inhaltlichen Vorschlägen
Zur Umsetzung des Vertrags von Lissabon
Drucksache 771/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete - die künftigen Herausforderungen KOM (2010) 672 endg.
... Die öffentliche Debatte ließ einen breiten Konsens dahingehend erkennen, dass an der allgemeinen Marktorientierung der GAP festgehalten und auch die allgemeine Struktur der Marktverwaltungsinstrumente beibehalten werden sollte. Die Milchmarktkrise von 2009 hat schließlich gezeigt, welch wichtige Rolle den bestehenden Mechanismen im Hinblick auf die Stützung des Marktes in Krisenzeiten zukommt. Allerdings erscheinen einige spezielle Anpassungen notwendig, indem insbesondere die derzeit vorhandenen Instrumente rationalisiert und vereinfacht und neue Elemente eingeführt werden, die die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette betreffen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Der Reformpfad der GAP
3. Welches sind die Herrausforderungen
3.1. Ernährungssicherheit
3.2. Umwelt und Klimawandel
3.3. Räumliche Ausgewogenheit
4. Warum brauchen wir eine Reform
5. Ziele der künftigen GAP
Ziel 1: Rentable Nahrungsmittelerzeugung
Ziel 2: Nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimamaßnahmen
Ziel 3: Ausgewogene räumliche Entwicklung
6. Ausrichtung der Reform
6.1. Künftige Instrumente
5 Direktzahlungen
Marktbezogene Maßnahmen
Entwicklung des ländlichen Raums
6.2. Breite Politikoptionen
Option 1
Option 2
Option 3
7. Fazit
Anhang Beschreibung der drei breiten Politikoptionen
Drucksache 813/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates im Hinblick auf Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse KOM (2010) 728 endg.
... (11) Damit eine rationelle Entwicklung der Erzeugung und auf diese Weise ein angemessener Lebensstandard der Milchbauern sichergestellt wird, sollte ihre Verhandlungsmacht gegenüber den verarbeitenden Betrieben gestärkt werden, was wiederum zu einer gerechteren Verteilung des entlang der Wertschöpfungskette entstehenden Mehrwerts führen sollte. Zur Verwirklichung dieser Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik sollte gemäß Artikel 42 und Artikel 43 Absatz 2 AEUV eine Regelung verabschiedet werden, die es von Milchbauern bzw. deren Verbänden gegründeten Erzeugerorganisationen ermöglicht, geschlossen für die Produktion einiger oder aller Mitglieder mit einer Molkerei Vertragsbedingungen einschließlich der Preise auszuhandeln. Im Sinne der Erhaltung eines tatsächlichen Wettbewerbs auf dem Milchmarkt sollte dies nur mit einer angemessenen Mengenbegrenzung möglich sein. Solche Erzeugerorganisationen sollten deshalb ebenfalls gemäß Artikel 122 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 anerkannt werden können. Die Kommission sollte gemäß Artikel 290 AEUV befugt sein, im Hinblick auf die Bedingungen, unter denen Zusammenschlüsse von Erzeugerorganisationen anerkannt werden können, delegierte Rechtsakte zu erlassen.
Begründung
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007
Artikel 4a Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten
Abschnitt IIa Erzeugerorganisationen im Sektor Milch Milcherzeugnisse
Artikel 126a Vertragsverhandlungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse
Artikel 177a Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse
Artikel 179 Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen
Artikel 185e Obligatorische Angaben im Sektor Milch und Milcherzeugnisse
Artikel 185f Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse
Artikel 196a Delegierte Rechtsakte
Artikel 196b Durchführungsrechtsakte
Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 761/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse KOM (2009) 539 endg.; Ratsdok. 14270/09
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Kommission mit einem über den Rahmen des Milchmarktberichts hinausgehenden Vorschlag auf die anhaltend schwierige Situation auf dem Markt für Milch und Milchprodukte reagiert, indem sie den Mitgliedstaaten für die Quotenjahre 2009/2010 und 2010/2011 die fakultative Anwendung eines modifizierten Milchquotenrückkaufprogramms ermöglicht. Hierdurch soll die nationale Umstrukturierung des Milchsektors gefördert und eine vorübergehende Kürzung der nationalen Quote erreicht werden.
Drucksache 534/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft bei der Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise
... Insbesondere sieht der Bundesrat die Lage auf dem Milchmarkt mit großer Sorge.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft bei der Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise
Drucksache 769/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2009 zur Krise in der Milchwirtschaft
... – in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat vom 22. Juli 2009 zur Lage auf dem Milchmarkt 2009 (KOM (2009)
Drucksache 893/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung
... Die derzeit gravierend schlechte Erlössituation der Milcherzeuger hat zu einer Diskussion über die Frage der Aussetzung der für die Zwölfmonatszeiträume 2010/11 bis 2013/14 beschlossenen EU-Milchquotenerhöhungen geführt. Eine Aussetzung der für den aktuell laufenden Zwölfmonatszeitraum 2009/10 beschlossenen EU-Milchquotenerhöhung kommt demgegenüber nicht mehr in Frage, da die Erhöhung in mehreren Mitgliedstaaten bereits zugeteilt wurde und mithin aus Vertrauensschutzgründen nicht mehr rücknehmbar ist (so auch die Einschätzung der Europäischen Kommission, Die Lage auf dem Milchmarkt im Jahr 2009, KOM (2009)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
§ 53 Zuteilung von Quoten in den Zwölfmonatszeiträumen 2009/10 bis 2013/14
§ 54 Neuberechnung auf Grund einer Erhöhung nach § 53
§ 55 Erhöhung von zeitweilig übertragenen Quoten
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
4 Zielsetzung
4 Kosten
I. Allgemeine Kosten
II. Bürokratiekosten
4 Sonstiges
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1120: Zweite Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung
Drucksache 761/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse KOM (2009) 539 endg.; Ratsdok. 14270/09
... Bei den Erörterungen auf der Ratstagung vom 7. September 2009 im Zusammenhang mit der Mitteilung der Kommission an den Rat über die Lage auf dem Milchmarkt im Jahr 2009 (KOM (2009)
Drucksache 534/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft bei der Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise - Antrag des Landes Brandenburg -
... [ 4. ] [Insbesondere sieht der Bundesrat die Lage auf dem Milchmarkt mit großer Sorge.
Drucksache 761/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse KOM (2009) 539 endg.; Ratsdok. 14270/09
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Kommission mit einem über den Rahmen des Milchmarktberichts hinausgehenden Vorschlag auf die anhaltend schwierige Situation auf dem Markt für Milch und Milchprodukte reagiert, indem sie den Mitgliedstaaten für die Quotenjahre 2009/2010 und 2010/2011 die fakultative Anwendung eines modifizierten Milchquotenrückkaufprogramms ermöglicht. Hierdurch soll die nationale Umstrukturierung des Milchsektors gefördert und eine vorübergehende Kürzung der nationalen Quote erreicht werden.
Drucksache 335/5/08
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Erste Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung TOP44
... 1. Der Bundesrat nimmt mit großer Sorge zur Kenntnis, dass ein kleiner Anteil der Milcherzeuger durch deutliche Überlieferung der Quoten die gemeinsamen Bemühungen von Politik und Berufsstand, den Milchmarkt zu stabilisieren, unterläuft. Wie die zwischenzeitlich vorliegende Auswertung der Bundesregierung hinsichtlich der Über- und Unterlieferungen belegt, halten 85 % der Milcherzeuger ihre Quote ein bzw. überliefern sie maximal um bis zu 10 %. Nur 15 % der Milcherzeuger überziehen ihr Lieferrecht um mehr als 10 %.
Drucksache 335/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung
... Die wichtigen nationalen Entscheidungen zur Milchmarktpolitik stehen in Zusammenhang mit der Position der Länder zur Weiterentwicklung der EU-Milchmarktpolitik im Rahmen der zurzeit stattfindenden "
Drucksache 335/3/08
Antrag des Freistaates Bayern
Erste Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung
... Der bereits überversorgte Milchmarkt wird durch Überlieferungen der Milchquoten zusätzlich belastet. Die aktuelle Entwicklung der Überlieferung im vergangenen Milchwirtschaftsjahr zeigt, dass die zum Milchwirtschaftsjahr Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln Der Bundesrat hat am 10. Februar 2006 die Bundesregierung gebeten, die Saldierungsmöglichkeiten mit dem Ziel zu prüfen, die Molkereisaldierung ab dem 1. April 2009 vollständig entfallen zu lassen (BR-Drs. 919/05 [Beschluss]).
Drucksache 335/2/08
Antrag des Freistaates Bayern
Erste Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung
... Die derzeitige Situation auf dem deutschen Milchmarkt bedarf insbesondere angesichts der in den vergangenen Zwölfmonatszeiträumen eingetretenen Überlieferungen einer Konsolidierung. Zu diesem Zweck soll ab dem Zwölfmonatezeitraum 2009/10 die Saldierung insgesamt aufgehoben werden. Eine Aufhebung schon zum Zwölfmonatezeitraum 2008/09 wäre unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes nicht angemessen.
Drucksache 684/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Vierten Verordnung zur Änderung der Milchabgabenverordnung
... Der Bundesrat hat am 10.02.2006 im Zusammenhang mit seiner Zustimmung zur Vierten Verordnung zur Änderung der Milchabgabenverordnung eine Entschließung gefasst, in der vier Bitten gegenüber der Bundesregierung enthalten sind (BR-Drs. 919/05 (Beschluss)). Bis auf einen Punkt betreffen diese Bitten Fragen, die in die Zukunft zielen und im Rahmen der Debatte um die weitere Ausgestaltung des Milchmarktbereichs eine Rolle spielen. So läuft nach gegenwärtiger Rechtslage die
Drucksache 118/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes
... Aufgrund dieser Festlegung werden in den Regionen die Zahlungsansprüche entsprechend erhöht. Es ergibt sich unter Beachtung der nationalen Obergrenze nach Artikel 41 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 insoweit auch unmittelbar das jeweilige Prämienvolumen, das die Regionen für die Erhöhung des Werts der Zahlungsansprüche benötigen. Dieses Prämienvolumen wird jeweils auf die Regionen aufgeteilt. Im Ergebnis bedeutet dies für das Prämienvolumen aus der letzten Stufe der Milchmarktreform sowie für
Drucksache 935/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Durchführung der EG-Milchabgabenregelung (Milchabgabenverordnung - MilchAbgV )
... Die Rahmenbedingungen, unter denen die Beteiligten am EU-Milchmarkt künftig agieren müssen, sind mit den Luxemburger Reformbeschlüssen von 1999 und der Tatsache, dass der EU-Milchmarkt immer stärker durch handelspolitische Vereinbarungen beeinflusst wird, großen Veränderungen unterworfen. Damit werden Veränderungen der betrieblichen Strukturen in Deutschland verbunden sein. Um wachstumsfähigen Milcherzeugungsbetrieben die notwendigen Referenzmengen besser verfügbar zu machen, sollen großräumigere Regionen für den Handel von Referenzmengen geschaffen werden. Zu diesem Zweck werden mit der vorliegenden Verordnung die bisherigen sechzehn Übertragungsbereiche der alten Länder und die bisherigen fünf Übertragungsbereiche der neuen Länder zu je einem Übertragungsbereich West und Ost zusammengelegt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuständigkeiten
§ 3 Betriebssitz
§ 4 Unschädliche Beseitigung
§ 5 Bundes- und Landesreserven
§ 6 Einziehung und Zuteilung
§ 7 Abgabe
Abschnitt 2 Übertragungen
Unterabschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 8 Grundsätze
§ 9 Pflicht zur Weiterübertragung
§ 10 Umgehungen
Unterabschnitt 2 Übertragungsstellenverfahren für Anlieferungs-Referenzmengen
§ 11 Grundsätze
§ 12 Angebote
§ 13 Nachfragegebote
§ 14 Einreichung und Bestätigung der Gebote
§ 15 Übertragungsbereiche
§ 16 Übertragungsstellen
§ 17 Gleichgewichtspreis
§ 18 Festlegung der Übertragungen
§ 19 Durchführung der Übertragungen
§ 20 Aufzeichnungen
Unterabschnitt 3 Besondere Übertragungen
§ 21 Erbfolge, Verwandte und Ehegatten
§ 22 Betriebsübertragung
§ 23 Gesellschafterstellung
§ 24 Beschränkungen zur Abgrenzung der Übertragungsbereiche
§ 25 Ausscheiden eines Gesellschafters; Auflösung einer Gesellschaft
§ 26 Insolvenz
§ 27 Verfahren der Übertragungsbescheinigung
§ 28 Inhalt der Übertragungsbescheinigung
§ 29 Spätere Antragstellung
§ 30 Zeitweilige Übertragung im Falle verendeter oder getöteter Milchkühe
Abschnitt 3 Kürzung, Einziehung, Umwandlung und Saldierung
§ 31 Kürzung von Referenzmengen und Referenzfettgehalten
§ 32 Einziehung nicht genutzter Referenzmengen
§ 33 Umwandlung von Referenzmengen
§ 34 Saldierung nicht genutzter Referenzmengen
Abschnitt 4 Durchführung und Kontrolle
§ 35 Neuberechnung von Referenzmengen und Referenzfettgehalten
§ 36 Beförderungsdokumente
§ 37 Zulassung der Käufer
§ 38 Käuferwechsel
§ 39 Erhebung der Abgabe bei Anlieferungen
§ 40 Mitteilungen der Käufer
§ 41 Mehrere Käufer
§ 42 Erhebung der Abgabe bei Direktverkäufen
§ 43 Äquivalenzmengen für Käse
§ 44 Aufzeichnungen bei Direktverkäufen
§ 45 Mitwirkungspflichten
§ 46 Mitteilungen der Länder
Abschnitt 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 47
§ 48 Behandlung laufender Pachtverträge
§ 49 Übernahmerecht des Pächters
§ 50 Übertragung übernommener Referenzmengen
§ 51 Ausnahmen
§ 52 Übertragungsbescheinigungen bei Beendigung von Pachtverträgen
§ 53 Zuteilung von Referenzmengen in den Zwölfmonatszeiträumen 2006/07 bis 2008/09
§ 54 Neuberechnung auf Grund einer Erhöhung nach § 53
§ 55 Erhöhung von zeitweilig übertragenen Referenzmengen
§ 56 Übergangsregelungen
§ 57 Aufhebung von Vorschriften
§ 58 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Zielsetzung
3 Kosten
3 Sonstiges
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 54
Zu § 55
Zu § 56
Zu § 57
Zu § 58
Drucksache 772/05
Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zur künftigen Ausgestaltung der Milchquotenregelung
... Die Überlieferung der Milchquoten in Deutschland belastet den ohnehin überversorgten Milchmarkt erheblich. Der Wegfall der Molkereisaldierung und die Beschränkung auf eine einstufige bundeseinheitliche Saldierung führen zu mehr Abgabengerechtigkeit und verhindern Umgehungen sowie systematische Überlieferungen durch kurzfristigen Molkereiwechsel. Damit einhergehend muss die bundesweite Handel- und Übertragbarkeit für Milchquoten eingeführt werden, um ein betriebliches Wachstum der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland zu ermöglichen. Nur bei zeitgleicher Einführung beider Maßnahmen können einerseits die Milcherzeuger von Produktionskosten entlastet und andererseits mehr Produktionsdisziplin erreicht werden. Um die agrarstrukturellen Besonderheiten in den neuen Ländern angemessen zu berücksichtigen, ist für eine Übergangszeit bis zum Jahr 2009 die Einrichtung von zwei Handelsregionen vorzusehen.
Drucksache 919/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse - 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
Vierte Verordnung zur Änderung der Milchabgabenverordnung
... Die Überlieferung der Quoten in Deutschland belastet den bereits überversorgten Milchmarkt erheblich. Allein im Milchwirtschaftsjahr 2004/2005 wurde die Quote um 413.000 t, das ist rd. 1,5 % der deutschen Garantiemenge, überliefert. Mehr als ein Drittel der im vergangenen Abrechnungsjahr in der EU über die Quoten hinaus produzierten Milchmengen stammt aus Deutschland.
Drucksache 777/05
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Beschränkung der Saldierung im Rahmen der Milchquotenregelung
... Die Überlieferung der Quoten in Deutschland belastet den bereits überversorgten Milchmarkt erheblich. Allein im Milchwirtschaftsjahr 2004/2005 wurde die Quote um 413.000 t, das sind rund 1,5% der deutschen Garantiemenge, überliefert. Mehr als ein Drittel der im vergangenen Abrechnungsjahr in der EU über die Quoten hinaus produzierten Milchmengen stammt aus Deutschland.
Drucksache 919/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vierte Verordnung zur Änderung der Milchabgabenverordnung
... Die Überlieferung der Quoten in Deutschland belastet den bereits überversorgten Milchmarkt erheblich. Allein im Milchwirtschaftsjahr 2004/2005 wurde die Quote um 413.000 t, das ist rd. 1,5 % der deutschen Garantiemenge, überliefert. Mehr als ein Drittel der im vergangenen Abrechnungsjahr in der EU über die Quoten hinaus produzierten Milchmengen stammt aus Deutschland.
Anlage Änderung und Entschließung zur Vierten Verordnung zur Änderung der Milchabgabenverordnung
A Änderung
Zu Artikel 1
1. § 14 wird wie folgt gefasst:
2. § 19 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:
B Entschließung
Drucksache 919/04
... Ausgenommen von der Pfandpflicht sind außerdem Milchgetränke und Getränke mit einem Mindestanteil von 50 % an Milch oder an Erzeugnissen, die aus Milch gewonnen werden. Dies trägt den Besonderheiten des Milchmarktes Rechnung. Der hier erreichte ökologische Lenkungseffekt rechtfertigt nicht die Belastungen, die Herstellern und Vertreibern bei der Rücknahme dieser Verpackungen auferlegt würden, die nach bisher geltendem Recht nicht der Pfandpflicht unterliegen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Die Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1572), wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
2. § 3 wird wie folgt geändert:
3. 8 wird wie folgt gefasst:
§ 8 Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen
4. § 9 wird wie folgt gefasst:
§ 9 Pfanderhebungspflicht für Verpackungen von Wasch- und Reinigungsmitteln und von Dispersionsfarben
5. § 10 wird wie folgt gefasst:
§ 10 Beschränkung der Pfanderstattungspflichten
6. § 15 wird wie folgt geändert:
7. § 16 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
8. Anhang I Nr. 1 Abs. 2 Satz 8 wird gestrichen.
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Eckpunkte der Novellierung
3. Kostenwirkungen
4. Preiswirkungen
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 15
Zu § 16
Zu Artikel 2
Drucksache 707/04
Empfehlungen der Ausschüsse 803. Sitzung des Bundesrates am 24. September 2004
Dritte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
... Auch bei Frucht- und Gemüsesäften stünde der Aufwand eines Rücknahme- und Pfandsystems außer Verhältnis zum ökologischen Nutzen. Zum einen liegt bei diesen Getränken nach Zahlen der GVM für das Jahr 2001 das Marktvolumen (3,6 Mrd. Liter, entspricht 10,7 %) niedriger als bei Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränken (Mineralwasser 10,2 Mrd. Liter, entspricht 30,2 % am Getränkemarkt; Bier 8,5 Mrd. Liter, entspricht 25,1 %; Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure 10,0 Mrd. Liter, entspricht 29, 5 %). Zum anderen werden Obst- und Gemüsesäfte nach der Erhebung der GVM für 2001 zu 85,4 % in ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen abgefüllt, wenn man auch Getränkekartons als ökologisch vorteilhaft berücksichtigt. Dieser Anteil wird sich durch den Trend zu Kartonverpackungen noch erhöhen. Ausgenommen von der Pfandpflicht sind außerdem Milchgetränke und Getränke mit einem Mindestanteil von 50 % an Milch oder an Erzeugnissen, die aus Milch gewonnen werden. Dies trägt den Besonderheiten des Milchmarktes Rechnung. Der hier erreichte ökologische Lenkungseffekt rechtfertigt nicht die Belastungen, die Herstellern und Vertreibern bei der Rücknahme dieser Verpackungen auferlegt würden, die nach bisher geltendem Recht nicht der Pfandpflicht unterliegen.
1.* Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Satz 6 - neu - und 7 - neu - , Nr. 3 § 8 Abs. 1 Satz 1, Überschrift und Abs. 1 Satz 6 , Abs. 2 , Nr. 6 § 15 Nr. 17
2.* Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Satz 6 - neu - und 7 - neu - , Nr. 3 § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2
3. Zu Artikel 2
4. Der federführende Ausschuss für Umwelt,
Drucksache 61/4/03
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Gemeinschaftsregeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und Förderregeln für Erzeuger bestimmter Kulturpflanzen
... Diese langfristige Absicherung und Planungssicherheit muss auch für die Zucker- und Milchmarktordnungen gewährleistet werden. Dies schließt auch eine entsprechende Absicherung in den WTO-Verhandlungen ein.
Drucksache 61/2/03
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Gemeinschaftsregeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und Förderregeln für Erzeuger bestimmter Kulturpflanzen
... Es ist deshalb notwendig und richtig, die Milchmarktordnung fortzuführen und sinnvoll weiterzuentwickeln.
1. Entkopplung der Flächen- und Tierprämien von der Produktion
2. Modulation und Degression
3. Cross compliance
4. Marktordnungen
4.1 Milch und Milcherzeugnisse
4.2 Getreide
4.3 Spezifischer Zusatzbetrag für Eiweißpflanzen
4.4 CO2-Kredit/Nachwachsende Rohstoffe
4.5 Flächenstilllegung
5. Betriebsberatungssystem
6. Ländliche Entwicklung
7. Finanzierung
8. Verwaltungs- und Kontrollaufwand
Suchbeispiele:
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Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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