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43 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Milchmarkt"


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Drucksache 645/16

... es in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1847), von denen § 8 Absatz 1 Satz 1, § 15 Satz 1 und § 31 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 8 und 24 des Gesetzes vom 16. Januar 2016 (BGBl. I S. 52) geändert und § 9b Absatz 2 durch Artikel 1 Nummer 11 des Gesetzes vom 16. Januar 2016 (BGBl. I S. 52) eingefügt worden sind, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Milchmarktsondermaßnahmengesetzes vom ... (BGBl. I S. ...) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 645/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Durchführung einer Sonderbeihilfe für bestimmte Milcherzeuger (Milchsteigerungsvermeidungsbeihilfenverordnung - MilchSt- VerBeihV)

§ 1
Zweck

§ 2
Zuständigkeit

§ 3
Höhe der Beihilfe

§ 4
Gewährung der Beihilfe

§ 5
Antrag

§ 6
Nachweis über die Nichtsteigerung

§ 7
Übermittlung von Betriebsdaten

§ 8
Aufbewahrungs-, Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 9
Mitteilungen

§ 10
Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung der Milchverringerungsbeihilfenverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5 Bund

Länder und Kommunen

5. Weitere Kosten

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3942 - BMEL: Entwurf Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Milcherzeuger

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund


 
 
 


Drucksache 222/16 (Beschluss)

... Für die Überprüfung der Vereinbarungen und Beschlüsse im Hinblick auf ihr striktes Abzielen auf die Stabilisierung des Milchmarktes werden von der Bundesanstalt 5 Personentage veranschlagt. Im Regelfall würde eine/ein Beschäftigte(r) im gehobenen Dienst (E11) mit diesen Tätigkeiten betraut. Nach den Bundesanstalt-Personalkosten auf der Grundlage des BMF-Rundschreibens (II A 3 - H 1012-10/07/0001 :011) vom 19. Mai 2015 bedeutet dies einen Stundensatz inklusive Personalgemeinkosten von 60,34 €. Bei 5 Personentagen (= 39 Stunden) bemisst sich der Erfüllungsaufwand auf (39 h x 60,34 € =) 2.353,26 €.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/16 (Beschluss)




Anlage

Zur Verordnung insgesamt

Artikel 1
Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung

Abschnitt 3a
Allgemeinverbindlichkeit

Abschnitt 3a
Allgemeinverbindlichkeit

§ 13a
Antragsberechtigung

§ 13b
Antragsverfahren und Anhörung

§ 13c
Vorzeitige Aufhebung

§ 15a
Vereinbarungen und Beschlüsse über die Planung der Erzeugung

§ 15b
Allgemeinverbindlichkeit

§ 21a
Nicht anerkannte Erzeugerorganisationen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Bund

Länder und Kommunen

Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Einfügung des § 13a:

Einfügung des § 13b:

Einfügung des § 13c:

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Einfügung des § 15b:

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9


 
 
 


Drucksache 222/16

... Für die Überprüfung der Vereinbarungen und Beschlüsse im Hinblick auf ihr striktes Abzielen auf die Stabilisierung des Milchmarktes werden von der Bundesanstalt 5 Personentagen veranschlagt. Im Regelfall würde ein/eine Beschäftigte im gehobenen Dienst (E11) mit diese Tätigkeiten betraut. Nach den Bundesanstalt -Personalkosten auf der Grundlage des BMF-Rundschreibens (II A 3 - H 1012-10/07/0001 :011) vom 19.05.2015 bedeutet dies einen Stundensatz inklusive Personalgemeinkosten von € 60,34. Bei 5 Personentagen (=39 Stunden) bemisst sich der Erfüllungsaufwand auf (39h x 60,34 € =) 2.353,26 €.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuständigkeit

§ 3
Mitteilungen

§ 4
Muster, Vordrucke und Formulare

§ 5
Aufbewahrungs-, Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6


 
 
 


Drucksache 222/1/16

... Für die Überprüfung der Vereinbarungen und Beschlüsse im Hinblick auf ihr striktes Abzielen auf die Stabilisierung des Milchmarktes werden von der Bundesanstalt 5 Personentage veranschlagt. Im Regelfall würde eine/ein Beschäftigte(r) im gehobenen Dienst (E11) mit diesen Tätigkeiten betraut. Nach den Bundesanstalt-Personalkosten auf der Grundlage des BMF-Rundschreibens (II A 3 - H 1012-10/07/0001 :011) vom 19. Mai 2015 bedeutet dies einen Stundensatz inklusive Personalgemeinkosten von 60,34 €. Bei 5 Personentagen (= 39 Stunden) bemisst sich der Erfüllungsaufwand auf (39 h x 60,34 € =) 2.353,26 €.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/1/16




Zur Verordnung insgesamt

Artikel 1
Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung

Abschnitt 3a
Allgemeinverbindlichkeit

§ 10
Mindestmitgliederzahl; Reichweite der Anerkennung

Abschnitt 3a
Allgemeinverbindlichkeit

§ 13a
Antragsberechtigung

§ 13b
Antragsverfahren und Anhörung

§ 13c
Vorzeitige Aufhebung

§ 15a
Vereinbarungen und Beschlüsse über die Planung der Erzeugung

§ 15b
Allgemeinverbindlichkeit

§ 21a
Nicht anerkannte Erzeugerorganisationen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Bund

Länder und Kommunen

Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Einfügung des § 15a:

Einfügung des § 15b:

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11


 
 
 


Drucksache 86/1/15

Verordnung zum Erlass und zur Aufhebung milchmarktordnungsrechtlicher Bestimmungen



Drucksache 247/15 (Beschluss)

... 1. Der Einfluss der Weltmärkte auf die Markt- und Preisentwicklung in der EU hat zugenommen. Der Agrarpolitische Bericht zeigt für den Berichtszeitraum 2011 bis 2014 eine hohe Preisvolatilität auf. Vor allem der Milchmarkt bedarf der besonderen Aufmerksamkeit der Agrarpolitik. Um Marktverwerfungen rechtzeitig begegnen zu können, ist ein wirksames Sicherheitsnetz erforderlich. Notwendig sind flexible und schnell wirksame Instrumente. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich verstärkt für die Belange der Milchviehbetriebe einzusetzen. Die aktuelle Lage auf dem Milchmarkt, die viele milchviehhaltende Betriebe in ihrer Existenz bedroht, unterstreicht den Handlungsbedarf. Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, damit die Milchviehhalter dauerhaft angemessene Einkommen erzielen können. Für den Milchmarkt sind auch künftig flexible und wirksame Kriseninstrumente auf EU-Ebene erforderlich. Aus Sicht des Bundesrates muss bei der Milchmarktbeobachtungsstelle ein Frühwarnsystem etabliert werden, welches die Marktsituation transparent, umfassend und zeitnah abbildet, damit erforderliche Krisenmaßnahmen umgehend eingeleitet werden können. Zusätzlich sind die Milchmarktinstrumente der Europäischen Union auszubauen und zu flexibilisieren. Insbesondere ist die Anhebung des Interventionspreises für Butter und Magermilchpulver auf ein angemessenes Niveau erforderlich. Zudem ist die private Lagerhaltung effizienter zu gestalten und "Mitnahmeeffekte" sind auszuschließen. Auch sollten die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Maßnahmen zur Mengenreduzierung geschaffen werden.



Drucksache 510/1/15

... 48. Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Kommission, den Bericht über die Funktionsweise des Milchmarktes bereits im kommenden Jahr vorzulegen. Angesichts der angespannten Situation auf dem Milchmarkt besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf, da sich viele Milcherzeugerinnen und Milcherzeuger in einer existenzbedrohenden Situation befinden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass alle bestehenden Milchmarktkriseninstrumente zur Stützung der Erzeugerpreise bestmöglich genutzt und neue entwickelt werden. Hierbei sind auch weitere Instrumente zur Marktentlastung auf allen Ebenen, wie Versicherungslösungen, kurzfristige Herauskaufaktionen, oder zu einer flexiblen Angebotsregulierung zu prüfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/1/15




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

86. Hauptempfehlung des U:

87. Hilfsempfehlung des U:

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 510/15 (Beschluss)

... 31. Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Kommission, den Bericht über die Funktionsweise des Milchmarktes bereits im kommenden Jahr vorzulegen. Angesichts der angespannten Situation auf dem Milchmarkt besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf, da sich viele Milcherzeugerinnen und Milcherzeuger in einer existenzbedrohenden Situation befinden. Er bittet die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass alle bestehenden Milchmarktkriseninstrumente zur Stützung der Erzeugerpreise bestmöglich genutzt und neue entwickelt werden. Hierbei sind auch weitere Instrumente zur Marktentlastung auf allen Ebenen, wie Versicherungslösungen, kurzfristige Herauskaufaktionen, oder zu einer flexiblen Angebotsregulierung zu prüfen. Insbesondere die Weiterentwicklung der EU-Marktbeobachtungsstelle zu einem effizienten Frühwarnsystem für sich abzeichnenden Preisverfall muss nun kurzfristig umgesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/15 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 86/15

Verordnung zum Erlass und zur Aufhebung milchmarktordnungsrechtlicher Bestimmungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 86/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Durchführung des Schulmilchprogramms der Europäischen Union (Schulmilch-Durchführungsverordnung - SchulmilchDurchfV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuständigkeit

§ 3
Regionale Strategie; Höchstpreise

§ 4
Behinderteneinrichtungen und Schullandheime

§ 5
Beihilfefähige Erzeugnisse

§ 6
Zulassung der Antragsteller

§ 7
Gewährung der Beihilfe

§ 8
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 9
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 10
Mitteilungspflichten

§ 11
Übergangsbestimmung

Artikel 2
Aufhebung milchmarktordnungsrechtlicher Vorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gründe

II. Verordnungsgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit Unionsrecht und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VIII. Weitere Kosten

IX. Befristung und Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3184: Entwurf einer Verordnung zum Erlass und zur Aufhebung milchmarktordnungsrechtlicher Bestimmungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 86/15 (Beschluss)

Verordnung zum Erlass und zur Aufhebung milchmarktordnungsrechtlicher Bestimmungen



Drucksache 247/1/15

... a) Der Einfluss der Weltmärkte auf die Markt- und Preisentwicklung in der EU hat zugenommen. Der Agrarpolitische Bericht zeigt für den Berichtszeitraum 2011 bis 2014 eine hohe Preisvolatilität auf. Vor allem der Milchmarkt bedarf der besonderen Aufmerksamkeit der Agrarpolitik. Um Marktverwerfungen rechtzeitig begegnen zu können, ist ein wirksames Sicherheitsnetz erforderlich. Notwendig sind flexible und schnell wirksame Instrumente. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich verstärkt für die Belange der Milchviehbetriebe einzusetzen. Die aktuelle Lage auf dem Milchmarkt, die viele milchviehhaltende Betriebe in ihrer Existenz bedroht, unterstreicht den Handlungsbedarf. Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, damit die Milchviehhalter dauerhaft angemessene Einkommen erzielen können. Für den Milchmarkt sind auch künftig flexible und wirksame Kriseninstrumente auf EU-Ebene erforderlich. Aus Sicht des Bundesrates muss bei der Milchmarktbeobachtungsstelle ein Frühwarnsystem etabliert werden, welches die Marktsituation transparent, umfassend und zeitnah abbildet, damit erforderliche Krisenmaßnahmen umgehend eingeleitet werden können. Zusätzlich sind die Milchmarktinstrumente der Europäischen Union auszubauen und zu flexibilisieren. Insbesondere ist die Anhebung des Interventionspreises für Butter und Magermilchpulver auf ein angemessenes Niveau erforderlich. Zudem ist die private Lagerhaltung effizienter zu gestalten und "Mitnahmeeffekte" sind auszuschließen. Auch sollten die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Maßnahmen zur Mengenreduzierung geschaffen werden.



Drucksache 409/11

... Während oder nach einer Krise kann es im Übrigen erforderlich sein, eine notleidende Branche zu stützen, um das Vertrauen wiederherzustellen oder den Verbrauch wieder anzukurbeln. 2009 wurden beispielsweise eine Reihe von Zusatzprogrammen kofinanziert, um den Erzeugern bei der Überwindung der Milchmarktkrise zu helfen. Durch ihr Eingreifen nach Gesundheitsschutzkrisen, wie bei ESB, der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/11




1. Einleitung: Warum ein Grünbuch über die Informations- und Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse?

2. Europäischer Mehrwert bei der Informations- und Absatzförderungspolitik

2.1. Vor welchen Herausforderungen steht die Informations- und Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse?

2.1.1. Stärken und Schwächen der bislang durchgeführten Maßnahmen

2.1.2. Mit welchen Zielen lässt sich der größte europäische Mehrwert erreichen?

Frage 1:

3. Der Binnenmarkt: Aufwertung des landwirtschaftlichen Binnen-Markts durch seine Erzeugnisse

3.1. Der regionale und örtliche Markt

3.1.1. Chancen auf den regionalen und lokalen Märkten

3.1.2. Instrumente zur Entwicklung der regionalen und lokalen Märkte

3.1.3. Verwaltungsmodalitäten der Förderung für den regionalen und lokalen Markt

Frage 2:

3.2. Der europäische Binnenmarkt: die Bindung zwischen den Europäern und der Landwirtschaft stärken

3.2.1. Spezielle Erfordernisse und Ziele für die Förderung im Binnenmarkt nicht regional und lokal

Frage 3:

3.2.2. Maßnahmenfür den Binnenmarkt ohne regionalen und lokalen Markt

Frage 4:

4. Der Aussenmarkt mit seiner immer Stärkeren Konkurrenz: Ein Vorzugsplatz der Absatzförderung für Europäische Erzeugnisse

4.1. Die Stellung der europäischen Landwirtschaft auf dem Weltmarkt festigen

Frage 5:

4.2. Maßnahmen für den Außenmarkt

Frage 6:

5. Programminhalt Verwaltungsmodalitäten für den Binnen- und den Aussenmarkt

5.1. Wer sollten die Begünstigten sein?

Frage 7:

5.2. Mehr Kohärenz mit den übrigen GAP-Instrumenten

Frage 8:

5.3. Maßnahmen besser abgrenzen und klarer definieren

Frage 9:

Frage 10:

5.4. Geografische Herkunft und/oder Markennamen stärker zur Geltung bringen

Frage 11:

Frage 12:

5.5. Wie kann man eine Programmverwaltung durch mehrere Länder fördern?

Frage 13:

Frage 14:

5.6. Wie sollte die Programmumsetzung aussehen?

Frage 15:

5.7. Wie hoch sollte die europäische Mittelausstattung zur Erreichung unserer Ziele sein?

6. Schlussbemerkungen: öffentliche Debatte weitere Massnahmen

Frage 16:


 
 
 


Drucksache 632/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Regelungen zur nachhaltigen Stabilisierung des Milchmarktes hinsichtlich der Vertragsgestaltung, des Gleichgewichts von Angebot und Nachfrage und der Positionierung der Milcherzeuger bei den Erzeugerpreisverhandlungen noch wirksamer verbessert werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/11 (Beschluss)




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzrahmen

Weitere Finanzaspekte

2 Vereinfachung

2 Direktzahlungen

2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

Zur Drucksache 633/11

Zur Vorlage insgesamt

Zum Milchsektor

Zu Artikel 11

Zu Artikeln 16

Zum Weinsektor

Zur Drucksache 634/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu den Übergangsregelungen und Kofinanzierungssätzen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 5

Zu Artikel 18

Zu Artikel 29

Zu Artikel 21

Zu Artikel 35

Zu Artikel 50

Zu Artikel 82

Zur Drucksache 635/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu Artikel 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 29

Zu Artikel 42

Zu Artikel 34

Zu Artikel 43

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 76

Zu Artikel 100

Zu Artikel 110

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 632/1/11

... 56. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Regelungen zur nachhaltigen Stabilisierung des Milchmarktes hinsichtlich der Vertragsgestaltung, des Gleichgewichts von Angebot und Nachfrage und der Positionierung der Milcherzeuger bei den Erzeugerpreisverhandlungen noch wirksamer verbessert werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/1/11




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzrahmen

Weitere Finanzaspekte

2 Vereinfachung

2 Direktzahlungen

2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

Zur Drucksache 633/11

Zum Milchsektor

Zu Artikel 11

Zu Artikeln 16

Zum Weinsektor

Zur Drucksache 634/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu den Gebietskategorien und Kofinanzierungssätzen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 5

Zu Artikel 18

Zu Artikel 29

Zu Artikel 21

Zu Artikel 35

Zu Artikel 50

Zu Artikel 82

Weiterer Ergänzungsbedarf

Zur Drucksache 635/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu Artikel 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 29

Zu Artikel 42

Zu Artikel 34

Zu Artikel 43

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 76

Zu Artikel 100

Zu Artikel 110

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 709/10

... Diese Regelungen wurden auf der Grundlage des gemeinschaftlichen Marktordnungsrechts erlassen, das Absatzbeihilfemaßnahmen für Rahm, Butter und Butterfett zur Stützung des Milchmarktes vorgesehen hat. Diese Maßnahmen sind im Rahmen der Reform der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte stufenweise abgeschafft worden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 709/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Milch-Güteverordnung

Artikel 2
Änderung der Milcherzeugnisverordnung

Artikel 3
Änderung der Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Käseverordnung

Artikel 5
Änderung der Butterverordnung

Artikel 6
Aufhebung der Milchfett-Verbrauch-Verbilligungsverordnung

Artikel 7
Aufhebung der Milchfett-Verarbeitungs-Verordnung

Artikel 8
Änderung der Kasein-Verwendungsverordnung

§ 3
Genehmigung

Artikel 9
Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

Zu den Bürokratiekosten der Wirtschaft:

- Zur Änderung der Milch-Güteverordnung Artikel 1 :

- Zu den anderen Verordnungen:

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Artikeln 6

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1422: Entwurf einer Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung


 
 
 


Drucksache 712/10

... Das kommende Auslaufen der EU-Milchquotenregelung hat zu einer Diskussion auf EU-Ebene über die Situation im Milchbereich und möglichen Anpassungsmaßnahmen geführt. In diesem Zusammenhang sieht es die Europäische Kommission als notwendig an, zusätzliche Milchmarktdaten mit Hilfe der Mitgliedstaaten zu erheben. Insofern wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 793/2009 der Kommission vom 31.08.2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 595/2004 (ABl. L 228 vom 01.09.2009, S. 7) weitere Mitteilungspflichten der Mitgliedstaaten in das Kommissionsdurchführungsrecht zur EU-Milchquotenregelung aufgenommen. Die entsprechenden Daten liegen in Deutschland weitgehend bei den Molkereien vor, so dass mit der Änderungsverordnung lediglich deren Mitteilungspflichten zu erweitern sind. Zudem ist durch eine EU-rechtliche Änderung der Fettgehaltskorrektur die Erhebung einiger zusätzlicher Daten erforderlich, um die jährliche Abgabenberechnung durch die Molkereien überprüfen zu können. Auch diese Daten sind bei den Molkereien vorhanden und müssen daher von diesen nicht zusätzlich erhoben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 712/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

4 Zielsetzung

4 Kosten

I. Allgemeine Kosten

II. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1526: Dritte Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung


 
 
 


Drucksache 3/10

... Im Bereich der Landwirtschaft erfordert die aktuelle Krise auf dem Milchmarkt Maßnahmen zur Einkommensstützung der betroffenen Milcherzeuger, insbesondere für Erzeuger auf Grünlandstandorten. Im Koalitionsvertrag wurde ein Grünlandmilchprogramm des Bundes vereinbart. Erforderlich sind für die Jahre 2010 und 2011 für Milcherzeuger eine Grünlandprämie und eine Kuhprämie. Die Europäische Union stellt im Rahmen der Einheitlichen Gemeinsamen Marktorganisation als Krisenmaßnahme für den Sektor Milch und Milcherzeugnisse insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung (so genanntes EU-Milchprogramm), von denen auf Deutschland etwa 61 Millionen Euro entfallen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über ein Sonderprogramm mit Maßnahmen für Milchviehhalter (Milch-Sonderprogrammgesetz – MilchSoPrG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Durchführung von Unionsrecht

§ 3
Milcherzeuger

§ 4
Weitere Begriffsbestimmungen

§ 5
Grünlandprämie

§ 6
Zusätzliche Grünlandprämie

§ 7
Kuhprämie

§ 8
Aufbringen der Mittel

§ 9
Weitere Verordnungsermächtigungen

§ 10
Weitere Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren

§ 11
Bußgeldvorschriften

§ 12
Verkündung von Rechtsverordnungen

Anlage
(zu § 4 Absatz 2)

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 221a
Konjunkturbedingte Beteiligung des Bundes

Artikel 5
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 6
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Konzeptionelle Lösungsansätze

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Finanzielle Auswirkungen

5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand

6. Kosten- und Preiswirkungen

7. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

8. Bürokratiekosten

9. Vereinbarkeit mit EU-Recht

10. Befristung des Gesetzes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu den §§ 9

Zu § 12

Zur Anlage:

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1135: Gesetz zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter sowie zur Änderung anderer Gesetze (BMF)


 
 
 


Drucksache 813/1/10

... 6. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung eines wirksamen und reaktionsstarken Sicherheitsnetzes zur Stabilisierung des Milchmarktes hin und ist der Auffassung, dass bewährte marktwirksame Instrumente beibehalten werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 813/1/10




Zu den inhaltlichen Vorschlägen

Zur Umsetzung des Vertrags von Lissabon


 
 
 


Drucksache 813/10 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung eines wirksamen und reaktionsstarken Sicherheitsnetzes zur Stabilisierung des Milchmarktes hin und ist der Auffassung, dass bewährte marktwirksame Instrumente beibehalten werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 813/10 (Beschluss)




Zu den inhaltlichen Vorschlägen

Zur Umsetzung des Vertrags von Lissabon


 
 
 


Drucksache 771/10

... Die öffentliche Debatte ließ einen breiten Konsens dahingehend erkennen, dass an der allgemeinen Marktorientierung der GAP festgehalten und auch die allgemeine Struktur der Marktverwaltungsinstrumente beibehalten werden sollte. Die Milchmarktkrise von 2009 hat schließlich gezeigt, welch wichtige Rolle den bestehenden Mechanismen im Hinblick auf die Stützung des Marktes in Krisenzeiten zukommt. Allerdings erscheinen einige spezielle Anpassungen notwendig, indem insbesondere die derzeit vorhandenen Instrumente rationalisiert und vereinfacht und neue Elemente eingeführt werden, die die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette betreffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 771/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Der Reformpfad der GAP

3. Welches sind die Herrausforderungen

3.1. Ernährungssicherheit

3.2. Umwelt und Klimawandel

3.3. Räumliche Ausgewogenheit

4. Warum brauchen wir eine Reform

5. Ziele der künftigen GAP

Ziel 1: Rentable Nahrungsmittelerzeugung

Ziel 2: Nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimamaßnahmen

Ziel 3: Ausgewogene räumliche Entwicklung

6. Ausrichtung der Reform

6.1. Künftige Instrumente

5 Direktzahlungen

Marktbezogene Maßnahmen

Entwicklung des ländlichen Raums

6.2. Breite Politikoptionen

Option 1

Option 2

Option 3

7. Fazit

Anhang
Beschreibung der drei breiten Politikoptionen


 
 
 


Drucksache 813/10

... (11) Damit eine rationelle Entwicklung der Erzeugung und auf diese Weise ein angemessener Lebensstandard der Milchbauern sichergestellt wird, sollte ihre Verhandlungsmacht gegenüber den verarbeitenden Betrieben gestärkt werden, was wiederum zu einer gerechteren Verteilung des entlang der Wertschöpfungskette entstehenden Mehrwerts führen sollte. Zur Verwirklichung dieser Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik sollte gemäß Artikel 42 und Artikel 43 Absatz 2 AEUV eine Regelung verabschiedet werden, die es von Milchbauern bzw. deren Verbänden gegründeten Erzeugerorganisationen ermöglicht, geschlossen für die Produktion einiger oder aller Mitglieder mit einer Molkerei Vertragsbedingungen einschließlich der Preise auszuhandeln. Im Sinne der Erhaltung eines tatsächlichen Wettbewerbs auf dem Milchmarkt sollte dies nur mit einer angemessenen Mengenbegrenzung möglich sein. Solche Erzeugerorganisationen sollten deshalb ebenfalls gemäß Artikel 122 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 anerkannt werden können. Die Kommission sollte gemäß Artikel 290 AEUV befugt sein, im Hinblick auf die Bedingungen, unter denen Zusammenschlüsse von Erzeugerorganisationen anerkannt werden können, delegierte Rechtsakte zu erlassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 813/10




Begründung

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Artikel 4a
Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten

Abschnitt IIa
Erzeugerorganisationen im Sektor Milch Milcherzeugnisse

Artikel 126a
Vertragsverhandlungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse

Artikel 177a
Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse

Artikel 179
Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen

Artikel 185e
Obligatorische Angaben im Sektor Milch und Milcherzeugnisse

Artikel 185f
Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse

Artikel 196a
Delegierte Rechtsakte

Artikel 196b
Durchführungsrechtsakte

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 761/1/09

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Kommission mit einem über den Rahmen des Milchmarktberichts hinausgehenden Vorschlag auf die anhaltend schwierige Situation auf dem Markt für Milch und Milchprodukte reagiert, indem sie den Mitgliedstaaten für die Quotenjahre 2009/2010 und 2010/2011 die fakultative Anwendung eines modifizierten Milchquotenrückkaufprogramms ermöglicht. Hierdurch soll die nationale Umstrukturierung des Milchsektors gefördert und eine vorübergehende Kürzung der nationalen Quote erreicht werden.



Drucksache 534/09 (Beschluss)

... Insbesondere sieht der Bundesrat die Lage auf dem Milchmarkt mit großer Sorge.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 534/09 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft bei der Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise


 
 
 


Drucksache 769/09

... – in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat vom 22. Juli 2009 zur Lage auf dem Milchmarkt 2009 (KOM (2009)



Drucksache 893/09

... Die derzeit gravierend schlechte Erlössituation der Milcherzeuger hat zu einer Diskussion über die Frage der Aussetzung der für die Zwölfmonatszeiträume 2010/11 bis 2013/14 beschlossenen EU-Milchquotenerhöhungen geführt. Eine Aussetzung der für den aktuell laufenden Zwölfmonatszeitraum 2009/10 beschlossenen EU-Milchquotenerhöhung kommt demgegenüber nicht mehr in Frage, da die Erhöhung in mehreren Mitgliedstaaten bereits zugeteilt wurde und mithin aus Vertrauensschutzgründen nicht mehr rücknehmbar ist (so auch die Einschätzung der Europäischen Kommission, Die Lage auf dem Milchmarkt im Jahr 2009, KOM (2009)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 893/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

§ 53
Zuteilung von Quoten in den Zwölfmonatszeiträumen 2009/10 bis 2013/14

§ 54
Neuberechnung auf Grund einer Erhöhung nach § 53

§ 55
Erhöhung von zeitweilig übertragenen Quoten

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

4 Zielsetzung

4 Kosten

I. Allgemeine Kosten

II. Bürokratiekosten

4 Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1120: Zweite Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung


 
 
 


Drucksache 761/09

... Bei den Erörterungen auf der Ratstagung vom 7. September 2009 im Zusammenhang mit der Mitteilung der Kommission an den Rat über die Lage auf dem Milchmarkt im Jahr 2009 (KOM (2009)



Drucksache 534/1/09

... [ 4. ] [Insbesondere sieht der Bundesrat die Lage auf dem Milchmarkt mit großer Sorge.



Drucksache 761/09 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Kommission mit einem über den Rahmen des Milchmarktberichts hinausgehenden Vorschlag auf die anhaltend schwierige Situation auf dem Markt für Milch und Milchprodukte reagiert, indem sie den Mitgliedstaaten für die Quotenjahre 2009/2010 und 2010/2011 die fakultative Anwendung eines modifizierten Milchquotenrückkaufprogramms ermöglicht. Hierdurch soll die nationale Umstrukturierung des Milchsektors gefördert und eine vorübergehende Kürzung der nationalen Quote erreicht werden.



Drucksache 335/5/08

... 1. Der Bundesrat nimmt mit großer Sorge zur Kenntnis, dass ein kleiner Anteil der Milcherzeuger durch deutliche Überlieferung der Quoten die gemeinsamen Bemühungen von Politik und Berufsstand, den Milchmarkt zu stabilisieren, unterläuft. Wie die zwischenzeitlich vorliegende Auswertung der Bundesregierung hinsichtlich der Über- und Unterlieferungen belegt, halten 85 % der Milcherzeuger ihre Quote ein bzw. überliefern sie maximal um bis zu 10 %. Nur 15 % der Milcherzeuger überziehen ihr Lieferrecht um mehr als 10 %.



Drucksache 335/1/08

... Die wichtigen nationalen Entscheidungen zur Milchmarktpolitik stehen in Zusammenhang mit der Position der Länder zur Weiterentwicklung der EU-Milchmarktpolitik im Rahmen der zurzeit stattfindenden "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/1/08




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 335/3/08

... Der bereits überversorgte Milchmarkt wird durch Überlieferungen der Milchquoten zusätzlich belastet. Die aktuelle Entwicklung der Überlieferung im vergangenen Milchwirtschaftsjahr zeigt, dass die zum Milchwirtschaftsjahr Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln Der Bundesrat hat am 10. Februar 2006 die Bundesregierung gebeten, die Saldierungsmöglichkeiten mit dem Ziel zu prüfen, die Molkereisaldierung ab dem 1. April 2009 vollständig entfallen zu lassen (BR-Drs. 919/05 [Beschluss]).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/3/08




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 335/2/08

... Die derzeitige Situation auf dem deutschen Milchmarkt bedarf insbesondere angesichts der in den vergangenen Zwölfmonatszeiträumen eingetretenen Überlieferungen einer Konsolidierung. Zu diesem Zweck soll ab dem Zwölfmonatezeitraum 2009/10 die Saldierung insgesamt aufgehoben werden. Eine Aufhebung schon zum Zwölfmonatezeitraum 2008/09 wäre unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes nicht angemessen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/2/08




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 684/07

... Der Bundesrat hat am 10.02.2006 im Zusammenhang mit seiner Zustimmung zur Vierten Verordnung zur Änderung der Milchabgabenverordnung eine Entschließung gefasst, in der vier Bitten gegenüber der Bundesregierung enthalten sind (BR-Drs. 919/05 (Beschluss)). Bis auf einen Punkt betreffen diese Bitten Fragen, die in die Zukunft zielen und im Rahmen der Debatte um die weitere Ausgestaltung des Milchmarktbereichs eine Rolle spielen. So läuft nach gegenwärtiger Rechtslage die



Drucksache 118/06

... Aufgrund dieser Festlegung werden in den Regionen die Zahlungsansprüche entsprechend erhöht. Es ergibt sich unter Beachtung der nationalen Obergrenze nach Artikel 41 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 insoweit auch unmittelbar das jeweilige Prämienvolumen, das die Regionen für die Erhöhung des Werts der Zahlungsansprüche benötigen. Dieses Prämienvolumen wird jeweils auf die Regionen aufgeteilt. Im Ergebnis bedeutet dies für das Prämienvolumen aus der letzten Stufe der Milchmarktreform sowie für

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 118/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Allgemeiner Teil

3 I.

3 II.

3 III.

3 IV.

Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 935/06

... Die Rahmenbedingungen, unter denen die Beteiligten am EU-Milchmarkt künftig agieren müssen, sind mit den Luxemburger Reformbeschlüssen von 1999 und der Tatsache, dass der EU-Milchmarkt immer stärker durch handelspolitische Vereinbarungen beeinflusst wird, großen Veränderungen unterworfen. Damit werden Veränderungen der betrieblichen Strukturen in Deutschland verbunden sein. Um wachstumsfähigen Milcherzeugungsbetrieben die notwendigen Referenzmengen besser verfügbar zu machen, sollen großräumigere Regionen für den Handel von Referenzmengen geschaffen werden. Zu diesem Zweck werden mit der vorliegenden Verordnung die bisherigen sechzehn Übertragungsbereiche der alten Länder und die bisherigen fünf Übertragungsbereiche der neuen Länder zu je einem Übertragungsbereich West und Ost zusammengelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 935/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuständigkeiten

§ 3
Betriebssitz

§ 4
Unschädliche Beseitigung

§ 5
Bundes- und Landesreserven

§ 6
Einziehung und Zuteilung

§ 7
Abgabe

Abschnitt 2
Übertragungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 8
Grundsätze

§ 9
Pflicht zur Weiterübertragung

§ 10
Umgehungen

Unterabschnitt 2
Übertragungsstellenverfahren für Anlieferungs-Referenzmengen

§ 11
Grundsätze

§ 12
Angebote

§ 13
Nachfragegebote

§ 14
Einreichung und Bestätigung der Gebote

§ 15
Übertragungsbereiche

§ 16
Übertragungsstellen

§ 17
Gleichgewichtspreis

§ 18
Festlegung der Übertragungen

§ 19
Durchführung der Übertragungen

§ 20
Aufzeichnungen

Unterabschnitt 3
Besondere Übertragungen

§ 21
Erbfolge, Verwandte und Ehegatten

§ 22
Betriebsübertragung

§ 23
Gesellschafterstellung

§ 24
Beschränkungen zur Abgrenzung der Übertragungsbereiche

§ 25
Ausscheiden eines Gesellschafters; Auflösung einer Gesellschaft

§ 26
Insolvenz

§ 27
Verfahren der Übertragungsbescheinigung

§ 28
Inhalt der Übertragungsbescheinigung

§ 29
Spätere Antragstellung

§ 30
Zeitweilige Übertragung im Falle verendeter oder getöteter Milchkühe

Abschnitt 3
Kürzung, Einziehung, Umwandlung und Saldierung

§ 31
Kürzung von Referenzmengen und Referenzfettgehalten

§ 32
Einziehung nicht genutzter Referenzmengen

§ 33
Umwandlung von Referenzmengen

§ 34
Saldierung nicht genutzter Referenzmengen

Abschnitt 4
Durchführung und Kontrolle

§ 35
Neuberechnung von Referenzmengen und Referenzfettgehalten

§ 36
Beförderungsdokumente

§ 37
Zulassung der Käufer

§ 38
Käuferwechsel

§ 39
Erhebung der Abgabe bei Anlieferungen

§ 40
Mitteilungen der Käufer

§ 41
Mehrere Käufer

§ 42
Erhebung der Abgabe bei Direktverkäufen

§ 43
Äquivalenzmengen für Käse

§ 44
Aufzeichnungen bei Direktverkäufen

§ 45
Mitwirkungspflichten

§ 46
Mitteilungen der Länder

Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 47

§ 48
Behandlung laufender Pachtverträge

§ 49
Übernahmerecht des Pächters

§ 50
Übertragung übernommener Referenzmengen

§ 51
Ausnahmen

§ 52
Übertragungsbescheinigungen bei Beendigung von Pachtverträgen

§ 53
Zuteilung von Referenzmengen in den Zwölfmonatszeiträumen 2006/07 bis 2008/09

§ 54
Neuberechnung auf Grund einer Erhöhung nach § 53

§ 55
Erhöhung von zeitweilig übertragenen Referenzmengen

§ 56
Übergangsregelungen

§ 57
Aufhebung von Vorschriften

§ 58
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Zielsetzung

3 Kosten

3 Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58


 
 
 


Drucksache 772/05

... Die Überlieferung der Milchquoten in Deutschland belastet den ohnehin überversorgten Milchmarkt erheblich. Der Wegfall der Molkereisaldierung und die Beschränkung auf eine einstufige bundeseinheitliche Saldierung führen zu mehr Abgabengerechtigkeit und verhindern Umgehungen sowie systematische Überlieferungen durch kurzfristigen Molkereiwechsel. Damit einhergehend muss die bundesweite Handel- und Übertragbarkeit für Milchquoten eingeführt werden, um ein betriebliches Wachstum der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland zu ermöglichen. Nur bei zeitgleicher Einführung beider Maßnahmen können einerseits die Milcherzeuger von Produktionskosten entlastet und andererseits mehr Produktionsdisziplin erreicht werden. Um die agrarstrukturellen Besonderheiten in den neuen Ländern angemessen zu berücksichtigen, ist für eine Übergangszeit bis zum Jahr 2009 die Einrichtung von zwei Handelsregionen vorzusehen.



Drucksache 919/1/05

... Die Überlieferung der Quoten in Deutschland belastet den bereits überversorgten Milchmarkt erheblich. Allein im Milchwirtschaftsjahr 2004/2005 wurde die Quote um 413.000 t, das ist rd. 1,5 % der deutschen Garantiemenge, überliefert. Mehr als ein Drittel der im vergangenen Abrechnungsjahr in der EU über die Quoten hinaus produzierten Milchmengen stammt aus Deutschland.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 919/1/05




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 777/05

... Die Überlieferung der Quoten in Deutschland belastet den bereits überversorgten Milchmarkt erheblich. Allein im Milchwirtschaftsjahr 2004/2005 wurde die Quote um 413.000 t, das sind rund 1,5% der deutschen Garantiemenge, überliefert. Mehr als ein Drittel der im vergangenen Abrechnungsjahr in der EU über die Quoten hinaus produzierten Milchmengen stammt aus Deutschland.



Drucksache 919/05 (Beschluss)

... Die Überlieferung der Quoten in Deutschland belastet den bereits überversorgten Milchmarkt erheblich. Allein im Milchwirtschaftsjahr 2004/2005 wurde die Quote um 413.000 t, das ist rd. 1,5 % der deutschen Garantiemenge, überliefert. Mehr als ein Drittel der im vergangenen Abrechnungsjahr in der EU über die Quoten hinaus produzierten Milchmengen stammt aus Deutschland.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 919/05 (Beschluss)




Anlage
Änderung und Entschließung zur Vierten Verordnung zur Änderung der Milchabgabenverordnung

A Änderung

Zu Artikel 1

1. § 14 wird wie folgt gefasst:

2. § 19 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 919/04

... Ausgenommen von der Pfandpflicht sind außerdem Milchgetränke und Getränke mit einem Mindestanteil von 50 % an Milch oder an Erzeugnissen, die aus Milch gewonnen werden. Dies trägt den Besonderheiten des Milchmarktes Rechnung. Der hier erreichte ökologische Lenkungseffekt rechtfertigt nicht die Belastungen, die Herstellern und Vertreibern bei der Rücknahme dieser Verpackungen auferlegt würden, die nach bisher geltendem Recht nicht der Pfandpflicht unterliegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 919/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Die Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1572), wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

2. § 3 wird wie folgt geändert:

3. 8 wird wie folgt gefasst:

§ 8
Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen

4. § 9 wird wie folgt gefasst:

§ 9
Pfanderhebungspflicht für Verpackungen von Wasch- und Reinigungsmitteln und von Dispersionsfarben

5. § 10 wird wie folgt gefasst:

§ 10
Beschränkung der Pfanderstattungspflichten

6. § 15 wird wie folgt geändert:

7. § 16 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

8. Anhang I Nr. 1 Abs. 2 Satz 8 wird gestrichen.

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Eckpunkte der Novellierung

3. Kostenwirkungen

4. Preiswirkungen

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 15

Zu § 16

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 707/04

... Auch bei Frucht- und Gemüsesäften stünde der Aufwand eines Rücknahme- und Pfandsystems außer Verhältnis zum ökologischen Nutzen. Zum einen liegt bei diesen Getränken nach Zahlen der GVM für das Jahr 2001 das Marktvolumen (3,6 Mrd. Liter, entspricht 10,7 %) niedriger als bei Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränken (Mineralwasser 10,2 Mrd. Liter, entspricht 30,2 % am Getränkemarkt; Bier 8,5 Mrd. Liter, entspricht 25,1 %; Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure 10,0 Mrd. Liter, entspricht 29, 5 %). Zum anderen werden Obst- und Gemüsesäfte nach der Erhebung der GVM für 2001 zu 85,4 % in ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen abgefüllt, wenn man auch Getränkekartons als ökologisch vorteilhaft berücksichtigt. Dieser Anteil wird sich durch den Trend zu Kartonverpackungen noch erhöhen. Ausgenommen von der Pfandpflicht sind außerdem Milchgetränke und Getränke mit einem Mindestanteil von 50 % an Milch oder an Erzeugnissen, die aus Milch gewonnen werden. Dies trägt den Besonderheiten des Milchmarktes Rechnung. Der hier erreichte ökologische Lenkungseffekt rechtfertigt nicht die Belastungen, die Herstellern und Vertreibern bei der Rücknahme dieser Verpackungen auferlegt würden, die nach bisher geltendem Recht nicht der Pfandpflicht unterliegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 707/04




1.* Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Satz 6 - neu - und 7 - neu - , Nr. 3 § 8 Abs. 1 Satz 1, Überschrift und Abs. 1 Satz 6 , Abs. 2 , Nr. 6 § 15 Nr. 17

2.* Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Satz 6 - neu - und 7 - neu - , Nr. 3 § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2

3. Zu Artikel 2

4. Der federführende Ausschuss für Umwelt,


 
 
 


Drucksache 61/4/03

... Diese langfristige Absicherung und Planungssicherheit muss auch für die Zucker- und Milchmarktordnungen gewährleistet werden. Dies schließt auch eine entsprechende Absicherung in den WTO-Verhandlungen ein.



Drucksache 61/2/03

... Es ist deshalb notwendig und richtig, die Milchmarktordnung fortzuführen und sinnvoll weiterzuentwickeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/2/03




1. Entkopplung der Flächen- und Tierprämien von der Produktion

2. Modulation und Degression

3. Cross compliance

4. Marktordnungen

4.1 Milch und Milcherzeugnisse

4.2 Getreide

4.3 Spezifischer Zusatzbetrag für Eiweißpflanzen

4.4 CO2-Kredit/Nachwachsende Rohstoffe

4.5 Flächenstilllegung

5. Betriebsberatungssystem

6. Ländliche Entwicklung

7. Finanzierung

8. Verwaltungs- und Kontrollaufwand


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.