[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Milcherzeugungsbetrieb"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 157/20

... müssen die Tiere in Milcherzeugungsbetrieben einer amtlichen Überwachung unterzogen werden, wobei diese auch in Verbindung mit anderen Überprüfungen und auch durch einen "zugelassenen Tierarzt", der für die zuständige Behörde bestimmte amtliche Kontrollen in (landwirtschaftlichen) Betrieben durchführt, wahrgenommen werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern

Artikel 2
Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung

Artikel 3
Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung

§ 2a
Anforderungen an amtliche Tierärztinnen und Tierärzte für Kontrollaufgaben nach Artikel 13 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2019/624

§ 4
Personal von Schlachtbetrieben

Artikel 4
Änderung der Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 157/1/20

... Im Rahmen der Neuregelung des EU-Rechtes ist festgelegt worden, dass die genannten Aufgaben - Schlachttieruntersuchungen bei Notschlachtungen außerhalb von Schlachthöfen, Überwachung von Milchvieh im Milcherzeugungsbetrieb sowie Inspektionen von Kleinunternehmen auf Teilzeitbasis - nur noch durch amtliche Tierärzte durchgeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 3 Absatz 1 ZoonoseV

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Nummer 1 ZoonoseV

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe ‚c

4. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 22 Absatz 1a Tier-LMHV

5. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - Anlage 5 Kapitel II Nummer 2.1.4 und Kapitel III Nummer 1.4 Tier-LMHV

6. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2a Absatz 2 - neu - Tier-LMÜV

7. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 4 Tier-LMÜV

8. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 6 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Tier-LMÜV


 
 
 


Drucksache 712/10

... "§ 26 Zwangsweise Übertragung Die zwangsweise Übertragung einer Quote zur wirtschaftlichen Verwertung insbesondere im Rahmen einer Zwangsvollstreckung oder eines Insolvenzverfahrens ist nach Maßgabe der in dieser Verordnung vorgesehenen Übertragungsarten möglich, soweit der Inhaber der Quote seine Quote nicht mehr zur Milcherzeugung benötigt. Die Quote wird insbesondere nicht mehr zur Milcherzeugung benötigt, wenn der Inhaber der Quote über keinen Milcherzeugungsbetrieb verfügt oder sein Milcherzeugungsbetrieb im Rahmen der wirtschaftlichen Verwertung aufgelöst oder zusammen mit der Quote nach § 22 Absatz 1 Satz 1 übertragen wird."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 712/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

4 Zielsetzung

4 Kosten

I. Allgemeine Kosten

II. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1526: Dritte Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung


 
 
 


Drucksache 80/10

... Abweichend von Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang III Abschnitt IX Kapitel I Teil III Nummer 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 darf Rohmilch aus Milcherzeugungsbetrieben auf Almen oder Alpen, die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 80/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Lebensmittelhygiene-Verordnung

§ 6a
Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft

Anlage 3a
(zu § 6a) Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft

Artikel 2
Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung

Abschnitt 1a
Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch

§ 2a
Hausschlachtungen

§ 2b
Verwendung von erlegtem Großwild für den eigenen häuslichen Verbrauch

§ 2c
Verbote und Beschränkungen

§ 13a
Ausnahmen für das Inverkehrbringen von Hackfleisch

§ 16a
Inverkehrbringen erlegten Großwildes

§ 16b
Inverkehrbringen bestimmter aufgetauter Lebensmittel tierischen Ursprungs

§ 19a
Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft

§ 20a
Besondere Anforderungen bei Abgabe roheihaltiger Lebensmittel

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 25
Übergangsvorschriften

Anlage 8b
(zu § 13a) Gebiet, in dem abweichend von Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang III Abschnitt V Kapitel III Nummer 1 Satz 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 Hackfleisch aus nicht gekühltem Fleisch hergestellt und in den Verkehr gebracht werden darf

Artikel 3
Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung

§ 7a
Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch

§ 11
Übergangsvorschriften

Artikel 4
Änderung der Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern

§ 3a
Rückstellproben im Fall des Artikels 19 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Artikel 5
Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung

§ 13a
Verbot der Einfuhr bestimmter Lebensmittel

Artikel 6
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu § 2a

Zu § 2b

Zu § 2c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 16a

Zu § 16b

Zu Nummer 5

Zu Nummer n

Zu Nummer 7

Zu Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Anlage 8a

Zu Anlage 8b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 7a

Zu § 7a

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 585: Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts


 
 
 


Drucksache 335/08

... Hat ein Milchquoteninhaber seinen Milcherzeugungsbetrieb mitsamt zugehöriger Milchquote in eine Gesellschaft nach § 22 Abs. 1 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 eingebracht und fällt anschließend auf diesen dann vormaligen Betriebsinhaber gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 eine Milchquote ohne Betrieb zurück, kann er nach § 22 Abs. 1 Satz 3 die zurückfallende Milchquote nachträglich noch zu einem Bestandteil der Betriebsübertragung bestimmen. Da die Gesellschafter einer Milcherzeugungsgesellschaft nicht selbst als Milcherzeuger gelten, müsste in einem solchen Fall beim Rückfall der Milchquote gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 ein 33-Prozent-Einzug vorgenommen werden. Um Härten zu vermeiden, soll auf diese Einziehung verzichtet werden, sofern und soweit der vormalige Betriebsinhaber seine persönliche Arbeitsleistung nach § 23 Abs. 2 erbringt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 55a
Zusätzliche Zuteilung von Quoten in dem Zwölfmonatszeitraum 2008/09

Artikel 2

Artikel 3

A. Allgemeiner Teil

3 Zielsetzung

3 Kosten

I. Allgemeine Kosten

II. Bürokratiekosten

3 Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 510: Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung


 
 
 


Drucksache 936/07

... Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Inhabers einer Quote kann eine Quote durch den Insolvenzverwalter oder das für das Insolvenzverfahren zuständige Gericht nach Maßgabe der in dieser Verordnung vorgesehenen Möglichkeiten übertragen werden, soweit der Inhaber der Quote entweder über keinen Milcherzeugungsbetrieb verfügt oder sein Milcherzeugungsbetrieb im Rahmen des Insolvenzverfahrens aufgelöst oder zusammen mit der Quote nach § 22 Abs. 1 Satz 1 übertragen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 936/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuständigkeiten

§ 3
Betriebssitz

§ 4
Unschädliche Beseitigung

§ 5
Bundes- und Landesreserven

§ 6
Einziehung und Zuteilung

§ 7
Überschussabgabe

Abschnitt 2
Übertragungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 8
Grundsätze

§ 9
Pflicht zur Weiterübertragung

§ 10
Umgehungen

Unterabschnitt 2
Übertragungsstellenverfahren für Anlieferungsquoten

§ 11
Grundsätze

§ 12
Angebote

§ 13
Nachfragegebote

§ 14
Einreichung und Bestätigung der Gebote

§ 15
Übertragungsbereiche

§ 16
Übertragungsstellen

§ 17
Gleichgewichtspreis

§ 18
Festlegung der Übertragungen

§ 19
Durchführung der Übertragungen

§ 20
Aufzeichnungen

Unterabschnitt 3
Besondere Übertragungen

§ 21
Erbfolge, Verwandte und Ehegatten

§ 22
Betriebsübertragung

§ 23
Gesellschafterstellung

§ 24
Beschränkungen zur Abgrenzung der Übertragungsbereiche

§ 25
Ausscheiden eines Gesellschafters; Auflösung einer Gesellschaft

§ 26
Insolvenz

§ 27
Verfahren der Übertragungsbescheinigung

§ 28
Inhalt der Übertragungsbescheinigung

§ 29
Spätere Antragstellung

§ 30
Zeitweilige Übertragung im Falle verendeter oder getöteter Milchkühe

Abschnitt 3
Kürzung, Einziehung, Umwandlung und Saldierung

§ 31
Kürzung von Quoten und Referenzfettgehalten

§ 32
Einziehung nicht genutzter Quoten

§ 33
Umwandlung von Quoten

§ 34
Saldierung nicht genutzter Quoten

Abschnitt 4
Durchführung und Kontrolle

§ 35
Neuberechnung von Quoten und Referenzfettgehalten

§ 36
Beförderungsdokumente

§ 37
Zulassung der Käufer

§ 38
Käuferwechsel

§ 39
Erhebung der Überschussabgabe bei Anlieferungen

§ 40
Mitteilungen der Käufer

§ 41
Mehrere Käufer

§ 42
Erhebung der Überschussabgabe bei Direktverkäufen

§ 43
Äquivalenzmengen für Käse

§ 44
Mitwirkungspflichten

§ 45
Aufbewahrungsfristen

§ 46
Mitteilungen der Länder

Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 47
Ordnungswidrigkeiten

§ 48
Behandlung laufender Pachtverträge

§ 49
Übernahmerecht des Pächters

§ 50
Übertragung übernommener Quoten

§ 51
Ausnahmen

§ 52
Übertragungsbescheinigungen bei Beendigung von Pachtverträgen

§ 53
Zuteilung von Quoten in den Zwölfmonatszeiträumen 2006/07 bis 2008/09

§ 54
Neuberechnung auf Grund einer Erhöhung nach § 53

§ 55
Erhöhung von zeitweilig übertragenen Quoten

§ 56
Übergangsregelungen

§ 57
Aufhebung von Vorschriften

§ 58
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Zielsetzung

3 Kosten

I. Allgemeine Kosten

II. Bürokratiekosten

3 Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zum Titel und zu § 1

Zu § 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 10

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 20

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 30

Zu § 33

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 52

Zu § 56

Zu § 57

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Ablöseverordnung zur Milchquotenverordnung


 
 
 


Drucksache 935/06

... Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Inhabers einer Referenzmenge kann eine Referenzmenge durch den Insolvenzverwalter oder das für das Insolvenzverfahren zuständige Gericht nach Maßgabe der in dieser Verordnung vorgesehenen Möglichkeiten übertragen werden, soweit der Inhaber der Referenzmenge entweder über keinen Milcherzeugungsbetrieb verfügt oder sein Milcherzeugungsbetrieb im Rahmen des Insolvenzverfahrens aufgelöst oder zusammen mit der Referenzmenge nach § 22 Abs. 1 Satz 1 übertragen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 935/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuständigkeiten

§ 3
Betriebssitz

§ 4
Unschädliche Beseitigung

§ 5
Bundes- und Landesreserven

§ 6
Einziehung und Zuteilung

§ 7
Abgabe

Abschnitt 2
Übertragungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 8
Grundsätze

§ 9
Pflicht zur Weiterübertragung

§ 10
Umgehungen

Unterabschnitt 2
Übertragungsstellenverfahren für Anlieferungs-Referenzmengen

§ 11
Grundsätze

§ 12
Angebote

§ 13
Nachfragegebote

§ 14
Einreichung und Bestätigung der Gebote

§ 15
Übertragungsbereiche

§ 16
Übertragungsstellen

§ 17
Gleichgewichtspreis

§ 18
Festlegung der Übertragungen

§ 19
Durchführung der Übertragungen

§ 20
Aufzeichnungen

Unterabschnitt 3
Besondere Übertragungen

§ 21
Erbfolge, Verwandte und Ehegatten

§ 22
Betriebsübertragung

§ 23
Gesellschafterstellung

§ 24
Beschränkungen zur Abgrenzung der Übertragungsbereiche

§ 25
Ausscheiden eines Gesellschafters; Auflösung einer Gesellschaft

§ 26
Insolvenz

§ 27
Verfahren der Übertragungsbescheinigung

§ 28
Inhalt der Übertragungsbescheinigung

§ 29
Spätere Antragstellung

§ 30
Zeitweilige Übertragung im Falle verendeter oder getöteter Milchkühe

Abschnitt 3
Kürzung, Einziehung, Umwandlung und Saldierung

§ 31
Kürzung von Referenzmengen und Referenzfettgehalten

§ 32
Einziehung nicht genutzter Referenzmengen

§ 33
Umwandlung von Referenzmengen

§ 34
Saldierung nicht genutzter Referenzmengen

Abschnitt 4
Durchführung und Kontrolle

§ 35
Neuberechnung von Referenzmengen und Referenzfettgehalten

§ 36
Beförderungsdokumente

§ 37
Zulassung der Käufer

§ 38
Käuferwechsel

§ 39
Erhebung der Abgabe bei Anlieferungen

§ 40
Mitteilungen der Käufer

§ 41
Mehrere Käufer

§ 42
Erhebung der Abgabe bei Direktverkäufen

§ 43
Äquivalenzmengen für Käse

§ 44
Aufzeichnungen bei Direktverkäufen

§ 45
Mitwirkungspflichten

§ 46
Mitteilungen der Länder

Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 47

§ 48
Behandlung laufender Pachtverträge

§ 49
Übernahmerecht des Pächters

§ 50
Übertragung übernommener Referenzmengen

§ 51
Ausnahmen

§ 52
Übertragungsbescheinigungen bei Beendigung von Pachtverträgen

§ 53
Zuteilung von Referenzmengen in den Zwölfmonatszeiträumen 2006/07 bis 2008/09

§ 54
Neuberechnung auf Grund einer Erhöhung nach § 53

§ 55
Erhöhung von zeitweilig übertragenen Referenzmengen

§ 56
Übergangsregelungen

§ 57
Aufhebung von Vorschriften

§ 58
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Zielsetzung

3 Kosten

3 Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.