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"Milchbasis"


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Drucksache 528/1/09

... Für Milch, Erzeugnisse auf Milchbasis und aus Milch gewonnenen Erzeugnissen gelten Ausnahmen nach Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 79/2005 der Kommission vom 19. Januar 2005 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Milch, Erzeugnissen auf Milchbasis und aus Milch gewonnenen Erzeugnissen, die in der genannten Verordnung als Material der Kategorie 3 definiert sind (ABl. L 16 vom 20.1.2005, S. 46), bereits unmittelbar und abschließend.

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Drucksache 528/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 9a Absatz 1 Satz 2 TierNebV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 9a Absatz 2 Satz 2 - neu - TierNebV

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 9a Absatz 3 TierNebV

4. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - Anlage 2 zu § 9 Absatz 5 Spalte 2, Spalte 3 TierNebV

5. Zu Artikel 4 Satz 2 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 528/09 (Beschluss)

... Für Milch, Erzeugnisse auf Milchbasis und aus Milch gewonnenen Erzeugnissen gelten Ausnahmen nach Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 79/2005 der Kommission vom 19. Januar 2005 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Milch, Erzeugnissen auf Milchbasis und aus Milch gewonnenen Erzeugnissen, die in der genannten Verordnung als Material der Kategorie 3 definiert sind (ABl. L 16 vom 20.1.2005, S. 46), bereits unmittelbar und abschließend.

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Drucksache 528/09 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Änderung der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung und zur Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 9a Absatz 1 Satz 2 TierNebV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 9a Absatz 2 Satz 2 - neu - TierNebV

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 9a Absatz 3 TierNebV

4. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - Anlage 2 zu § 9 Absatz 5 Spalte 2, Spalte 3 TierNebV

5. Zu Artikel 4 Satz 2 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 528/09

... 2. in denen tote Heimtiere, Gülle oder Milch, Erzeugnisse auf Milchbasis oder aus Milch gewonnene Erzeugnisse oder Küchen- und Speiseabfälle im Sinne des § 3 Abs. 1 oder des § 4 Abs. 1 befördert werden. Fahrzeuge, mit denen bereits gekennzeichnete Verpackungen oder Behälter befördert werden, bedürfen keiner Kennzeichnung.

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Drucksache 528/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung

9a Kennzeichnung von Verpackungen, Behältern oder Fahrzeugen

Artikel 2
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

§ 4
Durchführung des Anhangs V Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

1. Farbliche Kennzeichnung von Verpackungen, Behältern und Fahrzeugen

2. Färbung von spezifiziertem Risikomaterial

II. Verordnungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft

1. Finanzielle Auswirkungen auf öffentliche Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft

a Farbliche Kennzeichnung von Verpackungen, Behältern und Fahrzeugen

b Färbung von spezifiziertem Risikomaterial

IV. Bürokratiekosten

1. Farbliche Kennzeichnung von Verpackungen, Behältern und Fahrzeugen

2. Färbung von spezifiziertem Risikomaterial

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1

1. Zu Nr. 1 § 1

2. Zu Nr. 2 § 9a - neu

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

3. Zu Nr. 3 § 28 Abs. 8a - neu

4. Zu Nr. 4 Anlage 5

II. Zu Artikel 2

1. Zu Nr. 1

2. Zu Nr. 2 § 4 neu

III. Zu Artikel 3

IV. Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 813: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung und zur Änderung der TSE-Überwachungsverordnung Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Tierische Nebenprodukte-Bußgeldverordnung und zur Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 433/08

... i) nach Drucksterilisation und dauerhafter Kennzeichnung des entstandenen Materials oder ii) mit oder ohne vorherige Verarbeitung, wenn es sich um Gülle, von Magen und Darm getrennten Magen- und Darminhalt, Milch, Erzeugnisse auf Milchbasis und Kolostrum handelt, bei denen die zuständige Behörde nicht davon ausgeht, dass sie ein Risiko für die Verbreitung schwerer übertragbarer Krankheiten bergen f) ohne Verarbeitung auf Flächen auszubringen, wenn es sich um Gülle, von Magen und Darm getrennten Magen- und Darminhalt, Milch, Erzeugnisse auf Milchbasis und Kolostrum handelt, bei denen die zuständige Behörde nicht davon ausgeht, dass sie ein Risiko für die Verbreitung schwerer übertragbarer Krankheiten bergen;

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Drucksache 433/08




Begründung

1. Hintergrund

2. Bericht der Kommission

3. Problembeschreibung

4. Anhörung und Folgenabschätzung

4.1. Anhörung interessierter Kreise

4.1.1. Anhörungsmethoden und angesprochene Sektoren

4.1.2. Reaktionen und Folgemaßnahmen

4.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4.2.1. Wissenschaftliche Gutachten

4.2.2. Methodik

4.3. Folgenabschätzung

5. Rechtliche Aspekte

5.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

5.2. Rechtsgrundlage

5.3. Subsidiaritätsprinzip

5.4. Verhältnismäßigkeit und Vereinfachung

6. Anwendungsbereich des Vorschlags

i Klärung

ii Ein Konzept, das sich stärker an den Risiken orientiert

7. Sonstige Angaben

7.1. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

7.2. Auswirkungen auf den Haushalt

7.3. Sonstige

Vorschlag

Kapitel I
Gemeinsame Vorschriften

Abschnitt 1
Gegenstand, Anwendungsbereich, Definitionen, Infrastruktur

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Definitionen

Artikel 4
Nationale Infrastrukturen und Systeme zur Sammlung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte

Abschnitt 2
Tiergesundheitliche Beschränkungen

Artikel 5
Allgemeine tiergesundheitliche Beschränkungen

Abschnitt 3
Zulassung von Anlagen und Betrieben

Artikel 6
Zulassungsbedürftige Anlagen und Betriebe

Artikel 7
Ausnahmen von der Zulassungspflicht

Artikel 8
Zulassung von Anlagen

Artikel 9
Durchführungsmaßnahmen

Abschnitt 4
Einstufung

Artikel 10
Einstufung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte

Artikel 11
Material der Kategorie 1

Artikel 12
Material der Kategorie 2

Artikel 13
Material der Kategorie 3

Artikel 14
Änderung der Kategorien

Kapitel II
Pflichten der Unternehmer, Betrieb von Anlagen und Betrieben

Abschnitt 1
Allgemeine Pflichten der Unternehmer

Artikel 15
Sammlung, Kennzeichnung der Kategorie und Beförderung

Artikel 16
Aufzeichnungen

Abschnitt 2
Betrieb von Anlagen und Betrieben

Artikel 17
Eigenkontrollen von Anlagen und Betrieben

Kapitel III
Beseitigung und Verwendung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte

Abschnitt 1
Einschränkungen in Bezug auf die Verwendung

Artikel 18
Einschränkungen in Bezug auf die Verwendung

Abschnitt 2
Beseitigung und Verwendung

Artikel 19
Beseitigung und Verwendung von Material der Kategorie 1

Artikel 20
Beseitigung und Verwendung von Material der Kategorie 2

Artikel 21
Beseitigung und Verwendung von Material der Kategorie 3

Artikel 22
Ausnahmen

Artikel 23
Durchführungsmaßnahmen

Abschnitt 3
Inverkehrbringen

Artikel 24
Inverkehrbringen tierischer Nebenprodukte zu Fütterungszwecken

Artikel 25
Inverkehrbringen und Verwendung von organischen Düngemitteln und Bodenverbesserungsmitteln

Abschnitt 4
Ausnahmen hinsichtlich Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte

Artikel 26
Ausnahmen bezüglich der Verwendung tierischer Nebenprodukte für Forschungszwecke und andere spezifische Zwecke

Artikel 27
Ausnahmen hinsichtlich der Sammlung und der Verwendung tierischer Nebenprodukte zu besonderen Fütterungszwecken

Artikel 28
Ausnahmen hinsichtlich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte

Abschnitt 5
Alternative Methoden zur Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte

Artikel 29
Zulassung alternativer Methoden der Verwendung oder Beseitigung

Kapitel IV
: Amtliche Kontrollen

Artikel 30
Amtliche Kontrollen

Artikel 31
Aussetzung bzw. Entzug von Zulassungen sowie Verbot des Betriebs

Artikel 32
Liste der zugelassenen oder registrierten Anlagen, Betriebe und Nutzer

Artikel 33
Kontrollen der Versendung tierischer Nebenprodukte in andere Mitgliedstaaten

Artikel 34
Gemeinschaftskontrollen in den Mitgliedstaaten

Kapitel V
Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr

Artikel 35
Einfuhr und Durchfuhr tierischer Nebenprodukte

Artikel 36
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 37
Ausfuhr

Artikel 38
Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 für die Zwecke bestimmter Kontrollen

Kapitel VI
Sonderregelung

Abschnitt 1
Folgeprodukte, die in bestimmten anderen Gemeinschaftsvorschriften geregelt sind

Artikel 39
Inverkehrbringen von Folgeprodukten, die in anderen Gemeinschaftsvorschriften geregelt sind

Artikel 40
Herstellung von Folgeprodukten, die in anderen Gemeinschaftsvorschriften geregelt sind

Abschnitt 2
Inverkehrbringen anderer Folgeprodukte

Artikel 41
Inverkehrbringen anderer Folgeprodukte außerhalb der Futtermittelkette

Artikel 42
Herkunftssicherung

Artikel 43
Sichere Behandlung

Artikel 44
Sichere Endverwendungszwecke

Artikel 45
Registrierung der Unternehmer

Artikel 46
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel VII
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 47
Nationale Rechtsvorschriften

Artikel 48
Ausschuss

Artikel 49
Sanktionen

Artikel 50
Aufhebung

Artikel 51
Übergangsmaßnahmen

Artikel 52
Inkrafttreten

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 365/06

... (4) Für die Sammlung, Beförderung, Verarbeitung, Verwendung und Lagerung von Milch, Erzeugnissen auf Milchbasis und aus Milch gewonnenen Erzeugnissen der Kategorie 3 im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstaben e, f und g der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 79/2005 der Kommission vom 19. Januar 2005 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Milch, Erzeugnissen auf Milchbasis und aus Milch gewonnenen Erzeugnissen, die in der genannten Verordnung als Material der Kategorie 3 definiert sind (ABl. EG (Nr.) L 16 S. 46) in der jeweils geltenden Fassung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 365/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Spezifische Anforderungen für Küchen- und Speiseabfälle und an Betriebe mit Nutztierhaltung

§ 3
Küchen- und Speiseabfälle aus privaten Haushaltungen

§ 4
Sonstige Küchen- und Speiseabfälle

§ 5
Betriebe mit Nutztierhaltung

Teil 3
Transport- und Nachweisverpflichtungen

§ 6
Lagerung, Beförderung und Inverkehrbringen von Gülle

§ 7
Anzeige und Betriebsregistrierung

§ 8
Reinigung und Desinfektion

§ 9
Handelspapiere, Aufzeichnungspflichten

Teil 4
Anforderungen an die Verarbeitung, Behandlung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte

Abschnitt 1
Verarbeitungsmethoden

§ 10
Verarbeitungsmethoden

Abschnitt 2
Pasteurisierung von tierischen Nebenprodukten

§ 11
Anlagen zur Pasteurisierung

Abschnitt 3
Vergärung und Kompostierung von tierischen Nebenprodukten

Unterabschnitt 1
Anforderungen an Biogasanlagen

§ 12
Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Biogasanlage

§ 13
Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden

§ 14
Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden

§ 15
Biogasanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden

Unterabschnitt 2
Anforderungen an Kompostierungsanlagen

§ 16
Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Kompostierungsanlage

§ 17
Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden

§ 18
Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden

§ 19
Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden

Unterabschnitt 3
Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen, Untersuchungen und Probenahme bei zugelassenen Anlagen

§ 20
Gemeinsame Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen

§ 21
Untersuchungen und Probenahme in Biogas- und Kompostierungsanlagen

§ 22
Untersuchungen und Probenahme in Anlagen zur Pasteurisierung

Unterabschnitt 4
Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten

§ 23
Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten

Abschnitt 4
Anlagen zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte als Abfall

§ 24
Verbrennungsanlagen

§ 25
Ablagerung auf Deponien

Teil 5
Registrierung und Zulassung

§ 26
Registrierung und Bekanntmachung der Zulassungen

Teil 6
Ausnahmen

§ 27
Ausnahmen

Teil 7
Schlussvorschriften

§ 28
Ordnungswidrigkeiten

§ 29
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 9 Abs. 1 und 4) Handelspapiere

Handelspapier für Fermentationsrückstände oder Komposte*

Anlage 2
(§ 9 Abs. 5) Muster für Aufzeichnungen

Anlage 3
(zu § 21 Abs. 1) Probenahme

Anlage 4
(zu § 23 Abs. 1) Liste der zur Verarbeitung in Biogas- und Kompostierungsanlagen zugelassenen tierischen Nebenprodukte, soweit die Fermentationsrückstände und Komposte aus den Anlagen zur Verwertung auf Böden bestimmt sind

Anlage 5
(zu § 26 Abs. 1) Nummernschlüssel für die Betriebsart

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Kosten für die öffentlichen Haushalte

C. Spezieller Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu §§ 12

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29


 
 
 


Drucksache 365/06 (Beschluss)

... 31 Betriebe, die Milch oder Erzeugnisse auf Milchbasis befördern

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 365/06 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Durchführung des Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung - TierNebV)

1. Zu § 1 Abs. 1

2. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb

3. Zu § 3 Abs. 2a - neu -In § 3 ist nach Absatz 2 folgender Absatz 2a einzufügen:

4. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1, Satz 2

5. Zu § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3

6. Zu § 6 Abs. 1

7. Zu § 6 Abs. 2

8. Zu § 6 Abs. 5 - neu -Dem § 6 ist folgender Absatz 5 anzufügen:

9. Zu § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

10. Zu § 8 Abs. 2 Satz 1

11. Zu § 9 Abs. 2 Satz 3 und 7

12. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 10 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

13. Zu § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 - neu -

14. Zu § 13 Abs. 1 Satz 2

15. Zu § 16 Nr. 2 Buchstabe c - neu -In § 16 sind in Nummer 2 Buchstabe b am Ende der Punkt durch das Wort und zu ersetzen und folgender Buchstabe c anzufügen:

16. Zu § 17 Abs. 1 Satz 2

17. Zu § 17 Abs. 3 - neu -Dem § 17 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

18. Zu § 25 Satz 2 - neu -Dem § 25 ist folgender Satz anzufügen:

19. Zu § 27 Abs. 2 Satz 2

20. Zu § 28 Abs. 1 Nr. 5a - neu -In § 28 Abs. 1 ist nach Nummer 5 folgende Nummer 5a einzufügen:

21. Zu Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 und 4

22. Zu Anlage 5 Nr. 2 zu § 26 Abs. 1


 
 
 


Drucksache 365/1/06

... 31 Betriebe, die Milch oder Erzeugnisse auf Milchbasis befördern

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 365/1/06




1. Zu § 1 Abs. 1

2. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb

3. Zu § 3 Abs. 2a - neu -In § 3 ist nach Absatz 2 folgender Absatz 2a einzufügen:

4. Zu § 4 Abs. 2

5. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1, Satz 2

6. Zu § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3

7. Zu § 6 Abs. 1

8. Zu § 6 Abs. 2

9. Zu § 6 Abs. 5 - neu -Dem § 6 ist folgender Absatz 5 anzufügen:

10. Zu § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

11. Zu § 8 Abs. 2 Satz 1

12. Zu § 9 Abs. 2 Satz 3 und 7

13. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 10 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

14. Zu § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 - neu -

15. Zu § 13 Abs. 1 Satz 2

16. Zu § 16 Nr. 2 Buchstabe c - neu -In § 16 sind in Nummer 2 Buchstabe b am Ende der Punkt durch das Wort und zu ersetzen und folgender Buchstabe c anzufügen:

17. Zu § 17 Abs. 1 Satz 2

18. Zu § 17 Abs. 3 - neu -Dem § 17 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

19. Zu § 23 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5

20. Zu § 24 Abs. 2

21. Zu § 25 Satz 2 - neu -Dem § 25 ist folgender Satz anzufügen:

22. Zu § 27 Abs. 2 Satz 2

23. Zu § 28 Abs. 1 Nr. 5a - neu -In § 28 Abs. 1 ist nach Nummer 5 folgende Nummer 5a einzufügen:

24. Zu Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 und 4

25. Zu Anlage 5 Nr. 2 zu § 26 Abs. 1


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.