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"Migrant"


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0581/05
0525/04
0767/04
0012/04
1012/04
0907/04
Drucksache 380/16 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich, dass die Mitteilung das Thema der Integration von Drittstaatsangehörigen hervorhebt und auch auf europäischer Ebene die Bedeutung von Integration in den Fokus rückt. Er stellt jedoch fest, dass die Gruppe der zu Integrierenden in der Mitteilung sehr breit gefasst ist. So werden unter Drittstaatsangehörigen zum Teil undifferenziert Flüchtlinge, dann wieder nur Drittstaatsangehörige, die sich legal in einem EU-Mitgliedstaat aufhalten, oder andere Migranten gefasst. Dies wird aus Sicht des Bundesrates den unterschiedlichen Rechts- und Problemlagen, welchen sich die verschiedenen Gruppen von Menschen ausgesetzt sehen, nicht gerecht. Darüber hinaus unterscheidet sich die Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten, sodass auch diesbezüglich die pauschalisierende Darstellung in der Mitteilung problematisch scheint.



Drucksache 18/16

... So ist beispielsweise der Leistungszugang von Migrantinnen und Migranten mit Behinderungen erschwert aufgrund von Informationsdefiziten, sprachlichen und kulturellen Barrieren. Unter anderem auf diese besonderen Belange sollte besonders Rücksicht genommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Hinwirken auf Barrierefreiheit gegenüber Dritten

b Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau

c Leichte Sprache

d Barrierefreie Informationstechnik

e Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

f Schlichtungsstelle

g Partizipation

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes

§ 1
Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt.

§ 2
Frauen mit Behinderungen; Benachteiligung wegen mehrerer Gründe.

§ 3
Menschen mit Behinderungen

§ 6
Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen.

§ 7
Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt

§ 11
Verständlichkeit und Leichte Sprache

Abschnitt 3
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

§ 13
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

§ 16
Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 5
Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

§ 17
Amt der oder des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Abschnitt 6
Förderung der Partizipation

§ 19
Förderung der Partizipation

Artikel 2
Weitere Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes zum Jahr 2018

§ 11
Verständlichkeit und Leichte Sprache

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Folgeänderungen

Artikel 6
Evaluierung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Anpassung des Behinderungsbegriffs an den Wortlaut der UN-BRK

2. Verbesserung der Barrierefreiheit

3. Leichte Sprache zur stärkeren Berücksichtigung der Belange von Menschen mit geistigen Behinderungen

4. Einrichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

5. Klarstellung des Benachteiligungsverbots für Träger öffentlicher Gewalt durch die Aufnahme des Prinzips der Versagung angemessener Vorkehrungen als Form der Benachteiligung

6. Stärkung von Frauen mit Behinderungen und Aufnahme einer Regelung zur Benachteiligung wegen mehrerer Gründe

7. Einrichtung einer Schlichtungsstelle und die Einführung von Schlichtungsverfahren

8. Förderung der Partizipation von Organisationen von Menschen mit Behinderungen

9. Klarstellung des Geltungsbereichs

10. Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Folgen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Hinwirken auf Barrierefreiheit gegenüber Dritten

b Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau

c Leichte Sprache

d Barrierefreie Informationstechnik

e Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

f Schlichtungsstelle

g Partizipation

4. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

1. Zentrale Anlaufstelle, Erstberatung

2. Bereitstellung, Bündelung und Weiterentwicklung von unterstützenden Materialien zur Herstellung von Barrierefreiheit

3. Unterstützung der Beteiligten von Zielvereinbarungsverhandlungen nach § 5 im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten

4. Aufbau eines Netzwerks

5. Begleitung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Datenlage und zur Herstellung von Barrierefreiheit

6. Bewusstseinsbildung durch Öffentlichkeitsarbeit

Zu Absatz 3

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3302: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand

1. Leichte Sprache

2. Schlichtungsverfahren

3. Partizipation

Für die Verwaltung entsteht zusätzlicher Erfüllungsaufwand durch eine Reihe von Vorgaben:

1. Herstellung von Barrierefreiheit von Gebäuden

2. Leichte Sprache

3. Barrierefreie Informationstechnik

4. Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

5. Schlichtungsstelle

6. Partizipation

3 Evaluation


 
 
 


Drucksache 704/16

... Global gesehen steigt das Interesse an sozialer Innovation als eine Form nachhaltigen Wachstums, also an fairem Handel, Fernunterricht, Geldüberweisungen per Mobiltelefon, Integration von Migranten, CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 704/16




1. Einleitung

2. BESEITIGUNG der Hindernisse

3. Schaffung NEUER MÖGLICHKEITEN

3.1 Partner, Cluster und Ökosysteme

3.2 Mit öffentlichen Aufträgen verbundene Möglichkeiten

3.3 Kompetenzen

3.4 Verbesserung der Innovationschancen für Start-ups und Scale-ups in der EU

3.5 Solidarwirtschaft und soziale Unternehmen

4. Zugang zu FINANZMITTELN

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 228/1/16

... "Des Weiteren sind die Anforderungen im Zusammenhang mit der nachhaltigen Integration von Migranten im ländlichen Raum angemessen zu berücksichtigen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 1 Nummer 2

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 1 Nummer 3 - neu -

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 2 Absatz 1 Satz 3 - neu -

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Satz 4

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 7

7. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 317/1/16

... - Die Kommission setzt in ihrem Vorschlag die Drittstaatenkooperation auch in Bezug zur Anerkennung der Qualifikationen von Migrantinnen und Migranten einschließlich Flüchtlingen. Drittstaatenkooperation in diesem Zusammenhang würde aber voraussetzen, dass die Staaten, aus denen die Flüchtlinge überwiegend stammen, über Qualifikationsrahmen verfügen und in der Lage sind, mit der EU an einer Vergleichbarkeit der Rahmen zu arbeiten. Da in den typischen Herkunftsländern der Flüchtlinge die hierfür erforderlichen staatlichen Strukturen fehlen oder außer Kraft gesetzt sind, weist der Bundesrat diese Argumentation zurück.



Drucksache 315/16 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat erkennt den beschäftigungspolitischen Grundtenor der europäischen Kompetenzagenda insbesondere mit den Vorschlägen zur Verbesserung der Kompetenzförderung und Kompetenzerfassung einschließlich von informell und nichtformal erworbenen Kompetenzen an. Er kann unter anderem geeignet sein, den Zugang zu Kompetenzentwicklung und kompetenzadäquater Beschäftigung auch von Personen zu verbessern, die aufgrund von Sorgearbeit noch keinen oder einen niedrigen formellen Schul- oder Berufsabschluss haben. Außerdem kann er Menschen unterstützen, die ihre Berufstätigkeit unterbrochen bzw. (danach) zeitweise in anderen Tätigkeitsfeldern gearbeitet haben. Davon können insbesondere Frauen und Migrantinnen (inklusive geflüchtete Frauen) profitieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/16 (Beschluss)




2 Allgemeines

Einrichtung einer Kompetenzgarantie

Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen

Umsetzung der Schlussfolgerungen von Riga

Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze

Empfehlung zur Überarbeitung des Europäischen Qualifikationsrahmens

Frühzeitige Erfassung der Kompetenzen und Qualifikationen von Migrantinnen und Migranten

Überarbeitung des Europass-Rahmens

Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen

Initiative zur Nachverfolgung des Werdegangs von Hochschulabsolventinnen und -absolventen

Weitere Maßnahmen

Umsetzung der Agenda

Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 522/16

... Das Ergebnis bezeichnet eine markante Verbesserung der Fähigkeit der EU, auf die fluktuierende Herausforderung durch Migranten zu reagieren, die an der EU-Außengrenze ankommen. Die Reaktionskapazitäten werden dauerhaft bereitstehen, mit ständig verfügbaren Pools an nationalen Grenzschutzbeamten - mindestens 1500 Beamte - und technischer Ausrüstung, wodurch die bisherige Abhängigkeit von kurzfristigen, freiwilligen Beiträgen entfällt. Ebenso wie ein ordnungsgemäßes Außengrenzenmanagement wären auch ordnungsgemäße Identitäts- und Sicherheitskontrollen gewährleistet. Dies ist auch mit der Notwendigkeit verknüpft, den Schengener Grenzkodex dahingehend zu ändern, dass systematische Kontrollen vorgeschrieben werden.11

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 522/16




1. Einleitung

2. Mobilität und Sicherheit durch den Schutz der GRENZEN und einen EFFEKTIVEN INFORMATIONSAUSTAUSCH

3. Die wichtigsten operativen Schritte

3.1 Einführung eines integrierten europäischen Managements der Außengrenzen: die Europäische Grenz- und Küstenwache

3.2 Strengere Kontrollen durch das Einreise-/Ausreisesystem EES

3.3 Vorab-Kontrolle nicht visumpflichtiger Reisender: ein EU-weites Reiseinformations- und -Genehmigungssystem ETIAS

3.4 Verbessertes Identitätsmanagement und verstärkte Bekämpfung von Dokumentenbetrug: Dokumentensicherheit

3.5 Entwicklung der Sicherheitsunion: Stärkung von Europol

- Verbesserter Zugang von Europol zu EU-Datenbanken

- Stärkung der internen Governance des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung

- Maximierung des Nutzens der Zusammenarbeit

- Zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 30/16

... 1. Die Verordnung regelt den Austausch von Informationen, die durch die Zusammenführung und Analyse von Daten aus Schiffsmeldesystemen und anderen von den Agenturen unterhaltenen oder für sie zugänglichen Informationssystemen generiert werden. Zudem wird der Austausch von Erkenntnissen zwischen den Agenturen gefördert. Dadurch wird die EFCA in die Lage versetzt werden, Systeme für den Austausch zwischen Agenturen einzurichten, alle damit verbundenen Machbarkeitsstudien auf den Weg zu bringen sowie einen ständigen Datendienst und einen EU-Datenknoten bereitzustellen. Durch Rückgriff auf ihre Erfahrungen mit den anhand von gemeinsamen Einsatzplänen und mit Hilfe von EU-Inspektoren durchgeführten Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen in der Fischerei sowie durch einen erweiterten Geltungsbereich und die Durchführung gemeinsamer Einsätze mit Inspektoren, die mit den entsprechenden Befugnissen in verschiedenen Bereichen (Menschenhandel, Schleuserkriminalität, Fischerei, Grenzschutz, Umwelt, Drogen- und Waffenhandel, Schiffssicherheit usw.) ausgestattet sind, wird die EFCA besser in der Lage sein, den Austausch der Daten zu fördern, die sie anlässlich ihrer Kontroll- und Inspektionstätigkeiten, u.a. über Schiffsüberwachungssysteme (Vessel Monitoring Systems, VMS) und elektronische Berichterstattungssysteme (Electronic Reporting Systems, ERS), erfasst. Bei VMS-Daten handelt es sich um satellitengestützte Überwachungssysteme. Dadurch können für jedes Schiff jederzeit die aktuelle Position und alle erfolgten Bewegungen auf See festgestellt werden. Diese Daten sind bei der Migrationskontrolle sehr hilfreich, da sie sowohl Grenzkontrollen als auch Such- und Rettungseinsätze ermöglichen. Zudem kann dadurch festgestellt werden, wenn ein Fischereifahrzeug in einen Hafen einläuft, um Migranten an Bord zu nehmen. Da aus diesen Daten auch die Geschwindigkeit des Schiffes abzulesen ist, kann beispielsweise festgestellt werden, wenn ein Schiff langsamer fährt, weil es schwer mit Migranten beladen ist oder weil es ein anderes Schiff hinter sich herzieht. Die ERS werden von Fischern genutzt, um Daten über ihre Fangtätigkeiten elektronisch aufzuzeichnen und zu melden. Somit können durch Vergleich mit ähnlichen Daten über ähnliche Tätigkeiten in einem bestimmten Gebiet ungewöhnliche oder illegale Tätigkeiten festgestellt werden. Da diese Daten auch eine Anlandeerklärung umfassen, lässt sich feststellen, wo ein Schiff seine Fänge angelandet und eventuell illegale Migranten an Bord genommen hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 30/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Expost-Bewertungen/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Grundrechte Entfällt

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen

Artikel 7a
Europäische Zusammenarbeit im Bereich der Küstenwache

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 317/16

... Die mangelnde Vergleichbarkeit von in der EU vergebenen Qualifikationen und von Qualifikationen aus Drittländern beeinträchtigt das Vertrauen in ausländische Qualifikationen und erschwert deren Anerkennung. Migranten (einschließlich Flüchtlingen) mit Qualifikationen aus Drittländern werden so bei der Stellensuche gegenüber einheimischen Arbeitskräften benachteiligt, und ihre Möglichkeiten für die berufliche Weiterentwicklung und den Aufstieg werden beschränkt. Mit dieser Problematik sind jedoch nicht nur Personen mit Qualifikationen aus Drittländern konfrontiert, die in die EU kommen, sondern auch Inhaber von EU-Qualifikationen, die in Drittländer umziehen. Auf institutioneller Ebene ist festzustellen, dass die Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Drittländern wie Marokko, der Ukraine, Georgien und Moldau Bestimmungen über die Zusammenarbeit bei der EQR-Zuordnung enthalten. Bislang wurden jedoch keine Steuerungsmechanismen eingerichtet, um die Umsetzung dieser Bestimmungen zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 317/16




1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Große Unterschiede zwischen den Ländern bei der Beschreibung der Inhalte ähnlicher Qualifikationsinhalte

Beschränkung des Begriffsumfangs von Kompetenz auf Verantwortlichkeit/Selbstständigkeit

Vertrauen in die Qualität und das Niveau der Qualifikationen mit EQR-Zuordnung

Keine gemeinsamen Regelungen zur Übertragung und Akkumulierung von Credits im Zusammenhang mit den dem EQR zugeordneten Qualifikationen

Wachsende Zahl internationaler sektoraler Qualifikationen, die sich auf Standards internationaler Unternehmen oder sektoraler Organisationen stützen

Gemeinsame Ausbildungsrahmen auf Basis der EQR-Niveaus

Verbindungen zwischen dem EQR und nationalen Qualifikationsrahmen in Drittländern

Steuerung des EQR

Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten,

EMPFIEHLT der Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern

EMPFIEHLT der Kommission,

ANNEXES 1 to 6 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen

Anhang I
Begriffsbestimmungen

Anhang II
Deskriptoren zur Beschreibung der Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR)

Anhang III
Kriterien und Verfahren für die Zuordnung nationaler Qualifikationsrahmen und -systeme zum Europäischen Qualifikationsrahmen

Anhang IV
Qualitätssicherungsgrundsätze für Qualifikationen mit Zuordnung zum Europäischen Qualifikationsrahmen2

Anhang V
Grundsätze für mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen verbundene CreditSysteme

Anhang VI
Vorläufige Elemente eines gemeinsamen Formats für die elektronische Veröffentlichung von Informationen über Qualifikationen


 
 
 


Drucksache 503/1/16

... 4. Der Bundesrat vertritt ferner die Auffassung, dass die mit den Vorschlägen beabsichtigte Vereinheitlichung des Asylrechts innerhalb der EU einhergehen muss mit einer Verständigung zumindest zwischen den 27 nach derzeitigem Sachstand längerfristig in der EU verbleibenden Mitgliedstaaten darüber, dass alle Staaten bereit sind, einen angemessenen und solidarischen Beitrag zur Aufnahme von Geflüchteten aus Drittstaaten zu leisten und einer Verteilung der in die EU einreisenden Geflüchteten nach verbindlichen Aufnahmequoten zuzustimmen, die auf transparenten und objektivierbaren Kriterien (wie etwa dem Bevölkerungsanteil) beruhen. Andernfalls käme es zu einer Disparität zwischen dem Maß an Einfluss, das den einzelnen Mitgliedstaaten im Rahmen der Rechtsetzung durch das Europäische Parlament und den Rat zukommt, und dem von ihnen geleisteten Beitrag an der Aufnahme von Schutzsuchenden. Die in vielen Staaten der EU aufkeimenden europaskeptischen oder gar - feindlichen Stimmungen könnten angefacht werden, wenn Regierungen und Parlamente einzelner Mitgliedstaaten einerseits eine angemessene Beteiligung ihres Staates an der Flüchtlingsaufnahme ablehnen, andererseits jedoch im Rahmen der Mitwirkung an Rechtsakten der EU über die Modalitäten der Flüchtlingsaufnahme auch in jenen Staaten entscheiden, die sich überproportional bei der Aufnahme und Integration von Migrantinnen und Migranten engagieren. Um die Delegation der Regelungsbefugnis auf die europäische Ebene glaubhaft vermittelt zu können, sollten die Beiträge der Mitgliedstaaten zur Aufnahme von Migrantinnen und Migranten in der EU und der Umfang ihrer Mitbestimmung über die Ausgestaltung der Aufnahmebedingungen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinanderstehen.



Drucksache 431/16 (Beschluss)

... /EG auch nicht verlangt. Nach dieser kann der Aufnahmemitgliedstaat von einem Antragsteller, der seine Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedstaat erworben hat, die Ablegung einer Eignungsprüfung verlangen, wenn die bisherige Ausbildung des Antragstellers sich auf Fächer bezieht, die sich wesentlich von denen unterscheiden, die durch den Ausbildungsnachweis im Aufnahmemitgliedstaat abgedeckt werden (Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a). Unter diesen Fächern sind nach der Legaldefinition in Artikel 14 Absatz 4 solche zu verstehen, "bei denen Kenntnis, Fähigkeiten und Kompetenzen eine wesentliche Voraussetzung für die Ausübung des Berufs sind und bei denen die bisherige Ausbildung des Migranten wesentliche Abweichungen hinsichtlich des Inhalts gegenüber der im Aufnahmemitgliedstaat geforderten Ausbildung aufweist". Der Zugang zum Beruf des Rechtsanwalts in Deutschland, dessen Ausübung eine genaue Kenntnis des einzelstaatlichen Rechts erfordert (Artikel 14 Absatz 3 Unterabsatz 1), ist einem Antragsteller, der seine Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedstaat erworben hat, danach dann zu gestatten (Artikel 13 Absatz 1), wenn er entweder aufgrund seiner Befähigungs- oder Ausbildungsnachweise oder durch das Bestehen der Eignungsprüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Berufsausübung als Rechtsanwalt in Deutschland erforderlichen Kenntnisse im deutschen Recht verfügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 431/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 43e BRAO , Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 59b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h BRAO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 46a Absatz 4 Nummer 2 BRAO , Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b § 41b Absatz 4 PAO

3. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe d § 59b Absatz 2 Nummer 8 BRAO , Artikel 4 Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 52b Absatz 2 Nummer 7 PAO

4. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 64 BRAO , Nummer 40 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 89 Absatz 2 Nummer 1 BRAO , Doppelbuchstabe cc - neu - § 89 Nummer 7 - neu - BRAO

§ 64
Wahlen zum Vorstand

5. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 16 Absatz 1 Satz 1 EuRAG

6. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 16 Absatz 3 Nummer 2 EuRAG

7. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Nummer 2 RDG

8. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 15 Absatz 3 RDG

9. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 10 Absatz 2 Satz 3 BNotO

10. Zu Artikel 9 Nummer 10 § 29 Absatz 3, 4 BNotO

11. Zu Artikel 9 Nummer 16 § 67 Absatz 2 Satz 3 Nummer 7 BNotO

12. Zu Artikel 10 Nummer 2 § 169 Absatz 5 ZPO

13. Zu Artikel 11 Nummer 5 § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe r1 - neu - StPOEG

14. Zu Artikel 12 Nummer 2 § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StPO


 
 
 


Drucksache 677/16

... In einigen Mitgliedstaaten müssen für den Zustrom an Migranten und Flüchtlingen geeignete Strukturen geschaffen werden, die über die Deckung des unmittelbaren kurzfristigen Bedarfs hinausgehen. Die wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Auswirkungen sind nicht von der Hand zu weisen, jedoch können diese aus makroökonomischer Sicht bewältigt und eingedämmt werden. Die strategische Herausforderung besteht darin, zunächst für eine reibungslose Aufnahme in den jeweiligen Gesellschaften zu sorgen, aber dabei bereits die längerfristigen Herausforderungen in Bezug auf arbeitsmarkt- und bildungspolitische Maßnahmen, Institutionen und Sozialsysteme im Auge zu behalten. Die Fähigkeit zur Anpassung der politischen Maßnahmen, zur Schaffung von Anreizen und zum Aufbau von Kompetenzen, die die Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördern, wird unmittelbare Auswirkungen auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen haben. So haben mehrere Mitgliedstaaten Strategien entwickelt, mit denen die Eingliederung von Migranten, die über Erfahrungen und unternehmerische Fähigkeiten verfügen, gefördert wird. Diese Mitgliedstaaten haben die Migranten dabei unterstützt, ihre Fähigkeiten und Erfahrungen an die örtlichen Marktbedingungen anzupassen14.

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Drucksache 677/16




Mitteilung

3 Einleitung

Kasten 1: Zentrale wirtschaftliche und soziale Entwicklungen im Zeitraum 2014-2016

Kasten 2: Aktionsschwerpunkte für die EU

1. Investitionsförderung

1.1 Verbesserung der Funktionsweise des Finanzsektors

1.2 Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Mittel im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa

1.3 Beseitigung von Investitionshindernissen

1.4 Globale Märkte und Investitionen eröffnen Chancen für europäische Unternehmen

2. Fortsetzung der Strukturreformen

2.1. Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Kompetenzen

2.2. Sozialpolitik als produktiver Faktor - Modernisierung des Wohlfahrtsstaates

2.3 Vertiefung des Binnenmarkts und Vergrößerung der nationalen Märkte

3. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 279/16

... Die Zuwanderung aus dem Ausland und die Integration von Migranten ist ein wichtiges politisches Thema. Die im Rahmen des Mikrozensus erhobenen Angaben sind wesentlicher Bestandteil der Integrationsberichterstattung. Die Angaben zur Einbürgerung ermöglichen Rückschlüsse auf die formale Integrationsbereitschaft von Migranten.

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Drucksache 279/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz - MZG)

§ 1
Art und Gegenstand der Erhebung

§ 2
Zweck der Erhebung

§ 3
Erhebungseinheiten

§ 4
Auswahl der Stichprobe, Grundstichprobe

§ 5
Periodizität, Berichtswoche

§ 6
Kernprogramm der Erhebungsmerkmale

§ 7
Erhebungsmerkmale in Bezug auf die Arbeitsmarktbeteiligung

§ 8
Erhebungsmerkmale in Bezug auf Einkommen und Lebensbedingungen

§ 9
Erhebungsmerkmale in Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologie

§ 10
Erhebungsmerkmale in Gemeinschaftsunterkünften

§ 11
Hilfsmerkmale

§ 12
Erhebungsbeauftragte

§ 13
Auskunftspflicht

§ 14
Trennung und Löschung von Angaben

§ 15
Datenübermittlung

§ 16
Zusatzaufbereitungen zur Erwerbsbeteiligung

§ 17
Weitere Stichprobenerhebungen

§ 18
Experimentierklausel

§ 19
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Informationsgesellschaftsstatistikgesetzes

§ 4
Hilfsmerkmale

Artikel 3
Änderung des Hochschulstatistikgesetzes

§ 9
Hilfsmerkmale

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

VII. Folgen für die nachhaltige Entwicklung

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Im Einzelnen

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3689: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 380/1/16

... 1. Grundsätzlich befürwortet der Bundesrat, dass die Mitteilung das Thema der Integration von Drittstaatsangehörigen hervorhebt und auch auf europäischer Ebene die Bedeutung von Integration in den Fokus rückt. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass die Gruppe der zu Integrierenden in der Mitteilung sehr breit gefasst ist. So werden unter Drittstaatsangehörigen zum Teil undifferenziert Flüchtlinge, dann wieder nur Drittstaatsangehörige, die sich legal in einem EU-Mitgliedstaat aufhalten, oder andere Migranten gefasst. Dies wird aus Sicht des Bundesrates den unterschiedlichen Rechts- und Problemlagen, welchen sich die verschiedenen Gruppen von Menschen ausgesetzt sehen, nicht gerecht. Darüber hinaus unterscheidet sich die Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten, sodass auch diesbezüglich die pauschalisierende Darstellung in der Mitteilung problematisch scheint.



Drucksache 29/16

... Mit der derzeitigen land- und satellitengestützten Technik ist es nach wie vor schwierig, kleine Gummi- oder Holzboote auszumachen, mit denen Migranten über das Mittelmeer gebracht werden. Diese Arten von Booten erzeugen in der Regel keine ausreichende Reflexion, um auf Radarsatellitenbildern abgebildet zu werden. Mit der optischen Aufklärung können nur ganz gezielt - und nur tagsüber und bei wolkenlosem Himmel - sehr kleine Flächen erfasst werden. Satelliteninformationen sind im Allgemeinen nur zu bestimmten Zeiten, je nach Flugbahn der Satelliten verfügbar. Durch zusätzliche Dienste auf der Grundlage von RPAS (Drohnen), können diese Lücken geschlossen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Grundrechte Entfällt

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen

Artikel 2b
Europäische Zusammenarbeit bei der Küstenwache

Artikel 2
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 45/16

... Eine höhere Rückführungsquote irregulärer Migranten legt Kapazitäten frei, die zur Aufnahme von Migranten verwendet werden können, die tatsächlich Schutz benötigen, wie erneute Bemühungen der Union zum Schutz von Bedürftigen untermauern, darunter durch Neuansiedlung und Umsiedlung. Eine wirksam umgesetzte und glaubwürdige Rückführungspolitik geht mit einer offeneren Migrationspolitik einher.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Unterschiede im Geltungsbereich

Subsidiarität

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Europäisches Reisedokument für die Rückführung

Artikel 4
Technische Spezifikationen

Artikel 5
Ausstellungsgebühren

Artikel 6
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 7
Aufhebung und Ersetzung der Empfehlung des Rates vom 30. November 1994

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 68/16

... In Algerien besteht keine Bedrohung aufgrund willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder internen bewaffneten Konflikts. Algerien ist in den vergangenen Jahren zunehmend zum Transit- und teilweise auch zum Zielland von Migranten, vor allem aus seinen südlichen Nachbarstaaten, geworden. Die Behörden nehmen regelmäßig Abschiebungen von Migranten aus dem südlichen Afrika an die nigrische bzw. malische Grenze vor, bei ersterem auf Grundlage eines Rückführungsübereinkommens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen keine III. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3626: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Rechts - und Verwaltungsvereinfachung

4 Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 501/16

... (5) Gemäß der Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 sollten alle neuen irregulären Migranten, die ab dem 20. März 2016 von der Türkei aus auf die griechischen Inseln gelangen, in die Türkei rückgeführt werden. Für jeden von den griechischen Inseln in die Türkei rückgeführten Syrer sollte unter Berücksichtigung der VN-Kriterien für die Schutzbedürftigkeit ein anderer Syrer aus der Türkei in der EU neu angesiedelt werden. Im Mai 2016 einigten sich die Mitgliedstaaten und assoziierten Dublin-Staaten auf Standardverfahren zur Umsetzung dieser Neuansiedlungsregelung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 501/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Elemente

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

- Neuansiedlung

- Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung erfolgen soll

- Neu anzusiedelnde Personen

a Zulassungskriterien

b Ausschluss

a Regelverfahren

b Eilverfahren

c Übertragung von Befugnissen zwecks Änderung der Standardverfahren

- Beschlussfassungsverfahren

a Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung

b Durchführungsrechtsakt des Rates zur Festlegung des jährlichen Neuansiedlungsplans der Union

c Durchführungsrechtsakt der Kommission zur Festlegung gezielter Neuansiedlungsregelungen der Union

- Zusammenarbeit

- Assoziierte Staaten

- Finanzielle Unterstützung

- Evaluierung und Überprüfung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Neuansiedlung

Artikel 3
Neuansiedlungsrahmen der Union

Artikel 4
Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung vorgenommen werden soll

Artikel 5
Zulassungskriterien

Artikel 6
Ausschlussgründe

Artikel 7
Jährlicher Neuansiedlungsplan der Union

Artikel 8
Gezielte Neuansiedlungsregelungen der Union

Artikel 9
Einwilligung

Artikel 10
Regelverfahren

Artikel 11
Eilverfahren

Artikel 12
Operative Zusammenarbeit

Artikel 13
Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung

Artikel 14
Ausübung übertragener Befugnisse

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 16
Assoziierung von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz

Artikel 17
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 516/2014

Artikel 17
Mittel für den Neuansiedlungsrahmen der Union

Artikel 18
Evaluierung und Überprüfung

Artikel 19
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 414/15

... Die Rückkehr irregulärer Migranten, die nicht zum Aufenthalt in der EU berechtigt sind, in ihre Herkunftsländer, unter uneingeschränkter Wahrung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung, ist ein wesentlicher Bestandteil der umfassenden Anstrengungen der EU zur Bewältigung der Migration und insbesondere zur Verringerung der irregulären Migration. Wie in der am 13. Mai 2015 von der Europäischen Kommission angenommenen Europäischen Migrationsagenda1 hervorgehoben wird, liegt einer der Anreize für die irreguläre Migration darin begründet, dass das EU-System zur Rückführung irregulärer Migranten Schwachstellen aufweist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 414/15




Mitteilung

I. Einleitung

II. Steigerung der Wirksamkeit des EU-Systems zur Förderung der Rückkehr irregulärer Migranten

1. Förderung der freiwilligen Rückkehr

2. Stärkere Durchsetzung der EU-Vorschriften

3. Verstärkter Austausch von Informationen zur Durchsetzung der Rückkehr

4. Stärkung der Rolle und des Mandats von Frontex

5. Ein integriertes System für das Rückkehrmanagement

III. Stärkung der Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern im Bereich der Rückübernahme

1. Wirksame Umsetzung von Rückübernahmeverpflichtungen

2. Abschluss laufender und Aufnahme neuer Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen

3. Politische Dialoge auf hoher Ebene über Rückübernahmefragen

4. Unterstützung bei der Wiedereingliederung und Aufbau von Kapazitäten

5. Stärkere Einflussnahme der EU im Bereich Rückkehr und Rückübernahme

IV. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 223/15 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat unterstützt, dass ein für die EU-Mitgliedstaaten verbindliches Programm für die Neuansiedlung bzw. Umverteilung sowie ein solidarischer Umgang zwischen den EU-Mitgliedstaaten bei der Aufnahme von Asylsuchenden und Migranten eingerichtet wird. Dabei sollte die persönliche Situation der Betroffenen (Sprachkenntnisse, berufliche und sonstige Fähigkeiten, familiäre Verbindungen, potentielle Familienzusammenführungsmöglichkeiten et cetera) stärkere Berücksichtigung finden.



Drucksache 494/1/15

... 2. Der Bundesrat unterstreicht die herausragende Bedeutung des AFBG für die Fachkräftesicherung in Unternehmen und für die Qualifizierung von Ausbildern auch für Flüchtlinge sowie Migrantinnen und Migranten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 494/1/15




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 70/15

... 2. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ist eine breite Verständigung unter den Beteiligten (Bund, Länder, Wirtschaft, Gewerkschaften, Migrantenorganisationen, Universitäten) erforderlich, in welchen Bereichen wir einen Bedarf an Einwanderung haben und mit welchen kriteriengeleiteten Steuerungsmodellen wir die Einwanderung aus Drittstaaten langfristig bedarfsgerecht steuern. Dabei sollen auch die Arbeitsmigrationsmodelle anderer Staaten (z.B. Punktesystem) ausgewertet werden. Das Einwanderungsgesetz honoriert vorhandene Qualifikationen von Einwanderungswilligen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/15




Entschließung des Bundesrates Einwanderung gestalten - Einwanderungsgesetz schaffen


 
 
 


Drucksache 416/15

... (17) Personalisierte Unterstützungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose müssen die Hindernisse beseitigen helfen, die die Ursache für Dauerarbeitslosigkeit sind; dazu ist die bei der ersten Meldung erfolgte Bestandsaufnahme zu aktualisieren und zu ergänzen. Auf diese Weise sollen Arbeitsuchende zu Unterstützungsdiensten - z.B. Schuldenberatung, Rehabilitation, Sozial- und Pflegedienste, Integrationshilfe für Migrantinnen und Migranten, Wohn- und Transportkostenzuschüsse - gelenkt werden, die sich der Beseitigung von Beschäftigungshindernissen widmen und die Menschen in die Lage versetzen, klar definierte Ziele für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 416/15




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele

Kohärenz mit bestehenden Maßnahmen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiarität

4 Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise

4. Analyse

Wichtigste Ergebnisse der Analyse

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. GRUNDZÜGE des Vorschlags

Förderung der Meldung bei einer Arbeitsverwaltung

Individuelle Bestandsaufnahme und entsprechendes Konzept

4 Wiedereinstiegsvereinbarungen

Einbindung der Arbeitgeber

4 Meldung

Individuelle Bestandsaufnahme und entsprechendes Konzept

4 Wiedereinstiegsvereinbarungen

Engere Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern

Bewertung und Monitoring


 
 
 


Drucksache 117/15

... Die Hindernisse für eine Teilhabe am Arbeitsmarkt sollten abgebaut werden, insbesondere für Frauen, ältere Arbeitnehmer, junge Menschen, Menschen mit Behinderung und legale Migranten. Die Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich gleicher Entlohnung, muss auf dem Arbeitsmarkt genauso sichergestellt werden wie der Zugang zu erschwinglichen, hochwertigen Angeboten der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 117/15




Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Anhang
- Integrierte Leitlinien - des Vorschlags für einen Beschluss des Rates zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Anhang
Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Leitlinie 5: Ankurbelung der Nachfrage nach Arbeitskräften

Leitlinie 6: Verbesserung des Arbeitskräfteangebots und der Qualifikationen

Leitlinie 7: Verbesserung der Funktionsweise der Arbeitsmärkte

Leitlinie 8: Fairness, Armutsbekämpfung und Chancengleichheit


 
 
 


Drucksache 509/15

... 15. Unternehmer aus Nicht-EU-Staaten sind äußerst innovations- und einstellungsfreudig. Zahlen der OECD (aus dem Jahr 2011) belegen, dass Migranten aus Nicht-EU-Staaten eher geneigt sind, ein Unternehmen zu gründen (13,5 % von ihnen sind selbständig, während es bei den Inländern nur 12,6 % sind) und stärker zur Entstehung neuer Arbeitsplätze beitragen (Selbständige aus Drittstaaten schaffen in ihrem KMU zwischen 1,4 und 2,1 zusätzliche Arbeitsplätze).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/15




Mitteilung

1. Den Binnenmarkt weiter AUSBAUEN

1.1. Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt

1.2. Eine neue auf Chancen, Modernisierung und Ergebnissen beruhende Binnenmarktstrategie

2. Für Verbraucher und Unternehmen neue Chancen SCHAFFEN

2.1. Eine ausgewogene Entwicklung der partizipativen Wirtschaft ermöglichen

2.2. Das Wachstum von KMU und Startup-Unternehmen fördern

2.3. Den Binnenmarkt ohne Grenzen für den Dienstleistungssektor in der Praxis verwirklichen

2.4. Gegen Beschränkungen im Einzelhandel vorgehen

2.5. Die Diskriminierung von Verbrauchern und Unternehmern verhindern

3. Die Modernisierung und Innovation FÖRDERN

3.1. Unser Normensystem modernisieren

3.2. Mehr Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

3.3. Den Rahmen für die Rechte des geistigen Eigentums konsolidieren

4. Die PRAKTISCHE Umsetzung GEWÄHRLEISTEN

4.1. Eine Kultur der Rechtstreue und der intelligenten Durchsetzung

4.2. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durch eine Reform des Mitteilungsverfahrens verbessern

4.3. Den Binnenmarkt für Waren ausbauen

5. Fazit

Fahrplan für die Umsetzung der Binnenmarktstrategie


 
 
 


Drucksache 302/1/15

... e) Er betont die große Bedeutung, die der Erwerb von Deutschkenntnissen für die Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse hat. Vor diesem Hintergrund sind die Angebote für den Erwerb von Sprachkenntnissen weiter zu öffnen und auszubauen. Der Bundesrat hält daher - aber auch im Hinblick auf die derzeitige Arbeitsmarktsituation und eine Verbesserung der Zugangschancen für Migrantinnen und Migranten - an der Forderung nach Öffnung der Integrationskurse für weitere Personengruppen fest. Er verweist auf seinen entsprechenden Gesetzentwurf vom 19. Dezember 2013 (vgl. BR-Drucksache 756/13(B)).



Drucksache 223/1/15

... 16. Der Bundesrat unterstützt, dass ein für die EU-Mitgliedstaaten verbindliches Programm für die Neuansiedlung bzw. Umverteilung sowie ein solidarischer Umgang zwischen den EU-Mitgliedstaaten bei der Aufnahme von Asylsuchenden und Migranten eingerichtet wird. Dabei sollte die persönliche Situation der Betroffenen (Sprachkenntnisse, berufliche und sonstige Fähigkeiten familiäre Verbindungen, potentielle Familienzusammenführungsmöglichkeiten et cetera) stärkere Berücksichtigung finden.



Drucksache 302/15 (Beschluss)

... 5. Er betont die große Bedeutung, die der Erwerb von Deutschkenntnissen für die Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse hat. Vor diesem Hintergrund sind die Angebote für den Erwerb von Sprachkenntnissen weiter zu öffnen und auszubauen. Der Bundesrat hält daher - aber auch im Hinblick auf die derzeitige Arbeitsmarktsituation und eine Verbesserung der Zugangschancen für Migrantinnen und Migranten - an der Forderung nach Öffnung der Integrationskurse für weitere Personengruppen fest. Er verweist auf seinen entsprechenden Gesetzentwurf vom 19. Dezember 2013 (vgl. BR-Drucksache 756/13(B)).



Drucksache 500/15

... In der Europäischen Migrationsagenda(11) wird insbesondere das wirtschaftliche Potenzial der vorübergehenden Migration von Dienstleistern betont. In der Agenda wird außerdem eine bessere Ausnutzung von Synergien zwischen den Politikbereichen gefordert, um für Drittländer Anreize zur Zusammenarbeit in Migrationsfragen und bei der Flüchtlingsproblematik zu schaffen.(12) Die Handelspolitik sollte den politischen Rahmen für die Rückkehr und Rückübernahme irregulärer Migranten berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/15




2 Einleitung

1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen

1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch

1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel

2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält

2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten

2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen

2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels

2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration

2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen

2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung

2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen

2.1.7. Schutz von Innovationen

2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung

2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU

2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen

2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel

3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik

3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft

3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung

4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik

4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe

4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen

4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung

4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen

4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung

4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements

4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme

4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte

4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung

5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung

5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems

5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO

5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte

5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen

5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse

5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum

5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika

5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda

5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei

5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU

5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland


 
 
 


Drucksache 87/15

... Gesetzgeberische Schritte allein reichen nach Auffassung des Bundesrates aber nicht aus, um den zum Teil völlig hilflosen Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten vor Ort und direkt erfahrbar zu helfen. Der Bundesrat erachtet daher die sowohl in Niedersachsen als auch einigen anderen Ländern durch eigens eingerichtete Beratungsstellen geschaffenen Beratungskapazitäten für mobile ausländische Beschäftigte für einen weiteren, wesentlichen und wirksamen Schritt zur Abmilderung der mit der Arbeitsmigration nach Deutschland verbundenen Problematik.



Drucksache 447/1/15

... Nach derzeitiger Rechtslage sieht § 9 IntV einen Eigenbeitrag in Höhe von 1,20 Euro pro Unterrichtsstunde vor. Nach der vorgesehenen Änderung sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer 50 Prozent des Kostenerstattungssatzes nach dem jeweils geltenden Satz gemäß § 20 Absatz 6 IntV, also dynamisiert, tragen. Die Einführung eines dynamisierten Eigenbeitragssatzes von 40 Prozent ist ein vertretbarer Kompromiss, um auch Migrantinnen und Migranten, die keinen Befreiungsanspruch wegen des Bezugs von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/1/15




Zu Artikel 2 Nummer 4


 
 
 


Drucksache 386/15

... In den meisten europäischen Ländern und OECD-Staaten ist die Ungleichheit auf dem höchsten Stand seit 30 Jahren; dies wirkt sich negativ auf die Bildungsergebnisse aus, da die Bildungssysteme tendenziell die Muster beim sozioökonomischen Status reproduzieren. Das Aufbrechen des durch geringe Qualifikationen verursachten generationsübergreifenden Teufelskreises muss daher Priorität haben. Zwar hat die Mehrheit der Mitgliedstaaten Maßnahmen ergriffen, um den Zugang benachteiligter Lernender zur Bildung zu verbessern, doch besteht weiterhin ein erhebliches Bildungsgefälle, und der Zugang zu einer hochwertigen, regulären Bildung bzw. Berufsbildung ist in vielen Teilen der EU nach wie vor eine Herausforderung. Es müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um allen Lernenden inklusive Bildung bzw. Berufsbildung anzubieten, wobei das Augenmerk insbesondere auf Menschen aus benachteiligten Verhältnissen und mit besonderen Bedürfnissen, Migranten und Personen mit Migrationshintergrund sowie Roma gerichtet werden sollte. Die Jugendgarantie sollte in vollem Umfang mobilisiert werden.

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Drucksache 386/15




Mitteilung

1. Hintergrund

2. WICHTIGSTE Herausforderungen und Künftige Prioritäten

2.1. Qualität und Relevanz der Lernergebnisse sind entscheidend für die Entwicklung von Kompetenzen

2.2. Stärkung von sozialem Zusammenhalt, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Bürgerkompetenz durch Bildung

2.3. Voraussetzungen für relevante, hochwertige Lernergebnisse

3. Governance und ARBEITSMETHODEN

Anhang 1
PRIORITÄRE BEREICHE für die Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Allgemeinen und BERUFLICHEN Bildung

Anhang 2
spezifische Prioritäten für die BERUFSBILDUNG und die ERWACHSENENBILDUNG BIS 2020

Mittelfristige Zielvorgaben für die Berufsbildung gemäß den Rigaer Schlussfolgerungen

Prioritäten der erneuerten europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung


 
 
 


Drucksache 494/15 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat unterstreicht die herausragende Bedeutung des AFBG für die Fachkräftesicherung in Unternehmen und für die Qualifizierung von Ausbildern auch für Flüchtlinge sowie Migrantinnen und Migranten.

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Drucksache 494/15 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Ziffern 1 bis 3 insgesamt:

Zu Ziffer 3: Buchstabe a:

Zu Ziffer 3: Buchstabe b:

Zu Ziffer 3: Buchstabe c:


 
 
 


Drucksache 100/14 (Beschluss)

... 11. Berufsbezogene Deutschförderung ist ein erfolgreiches Instrument der Integration auf dem Arbeitsmarkt. Sie erhöht die Chancen der Integration von Migrantinnen und Migranten in Arbeit bzw. Ausbildung deutlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/14 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 532/14

... Im Förderprogramm IQ plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Bundesmitteln und mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds während des Förderzeitraums 2015 bis 2018 einen neuen Programmschwerpunkt "Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes" aufzunehmen. Für Migrantinnen und Migranten, die keine Gleichwertigkeit im Anerkennungsverfahren erreicht haben bzw. noch fachliche und sprachliche Brückenmaßnahmen in den Arbeitsmarkt benötigen, werden umfassende Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes angeboten. Ärztinnen und Ärzte sowie andere Angehörige der Heilberufe werden hiervon profitieren, da ein Programmbaustein Anpassungsqualifizierungen/-lehrgänge sowie die Vorbereitung auf die Kenntnis- und Eignungsprüfung als Qualifizierungsmaßnahmen in reglementierten Berufen umfassen wird.



Drucksache 146/1/14

... Mit Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 9. Januar 1991 wurde jüdischen Emigrantinnen und Emigranten aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion ermöglicht, als sogenannte Kontingentflüchtlinge in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen. Unter ihnen befinden sich auch Überlebende des Holocaust, die aufgrund der für sie geltenden Bestimmungen bis heute keinen gesetzlich verankerten Status als Verfolgte des NS-Regimes haben und deren finanzielle Lage äußerst schwierig ist.



Drucksache 100/2/14

... Berufsbezogene Deutschförderung ist ein erfolgreiches Instrument der Integration auf dem Arbeitsmarkt. Sie erhöht die Chancen der Integration von Migrantinnen und Migranten in Arbeit bzw. Ausbildung deutlich.



Drucksache 71/14 (Beschluss)

... a) Die exakte Anzahl der Prostituierten ist unbekannt; ebenso gibt es nur punktuelle Hinweise auf Lebenssituationen und Bedarfe. Es fehlt an systematischer Forschung. Vielfach zitierte Schätzungen gehen davon aus, dass etwa 400 000 Personen ganz oder teilweise in der Prostitution tätig sind. Die große Mehrheit der Prostituierten ist weiblich, mannmännliche Prostitution sowie die Prostitution Transsexueller nehmen einen deutlich geringeren Teil ein, sind aber auch stark tabuisiert. Dabei wird die öffentliche Wahrnehmung von Prostitution durch einen hohen Anteil von Migrantinnen bestimmt.

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Drucksache 71/14 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat spricht sich für eine Fortentwicklung des Prostitutionsgesetzes aus,


 
 
 


Drucksache 18/1/14

... - durch eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung insbesondere von Frauen, Migrantinnen und Migranten und älteren Menschen.



Drucksache 146/14 (Beschluss)

... Mit Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 9. Januar 1991 wurde jüdischen Emigrantinnen und Emigranten aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion ermöglicht, als sogenannte Kontingentflüchtlinge in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen. Unter ihnen befinden sich auch Überlebende des Holocaust, die aufgrund der für sie geltenden Bestimmungen bis heute keinen gesetzlich verankerten Status als Verfolgte des NS-Regimes haben und deren finanzielle Lage äußerst schwierig ist.



Drucksache 18/14 (Beschluss)

... - durch eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung insbesondere von Frauen, Migrantinnen und Migranten und älteren Menschen.



Drucksache 207/13

... - vermehrte Einbeziehung von Jugendlichen, Älteren, Geringqualifizierten und Migranten;

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Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 25/13 (Beschluss)

... 22. Der Bundesrat begrüßt die Maßnahmen der Bundesregierung zur Deckung des Fachkräftebedarfs. Um den Fachkräftebedarf zu decken, müssen allerdings die vorhandenen Potenziale insbesondere von Frauen, Älteren und Migranten stärker ausgeschöpft werden, auch in Führungspositionen. Für junge Menschen müssen durch Bildung und Weiterbildung die Chancen verbessert werden, auf hohem Qualifikationsniveau und damit materiell gesichert am Berufsleben teilzunehmen. Dazu gehört auch eine sinnvolle Abstimmung der Qualifizierungsangebote der verschiedenen Bildungsträger einschließlich der Bundesagentur für Arbeit.



Drucksache 461/13 (Beschluss)

... Ein Festhalten an dem Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit führt auch zu einer nicht mehr nachvollziehbaren Ungleichbehandlung einbürgerungswilliger Personen. Denn das Erfordernis der Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit unterliegt je nach Herkunftsstaat unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben. Mit der Anknüpfung der Einbürgerung an die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit macht der deutsche Staat eine vollständige gesellschaftliche und politische Teilhabe einbürgerungswilliger Migranten in nicht geringem Maße von den Vorgaben ausländischen Rechts abhängig, die er selbst nicht beeinflussen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 461/13 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung der Mehrstaatigkeit und die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

§ 9
Einbürgerung von Ehegatten oder Lebenspartnern

Artikel 2
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 3
Änderung des Melderechtsrahmengesetzes

Artikel 4
Änderung des Passgesetzes

Artikel 5
Änderung der Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 141/13 (Beschluss)

... 16. Der Bundesrat setzt sich für eine rechtliche und faktische Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Er hält insbesondere nicht für hinnehmbar, dass in der EU das Einkommen von Frauen durchschnittlich mehr als 40 Prozent unter dem Einkommen von Männern liegt und insgesamt 12 Millionen mehr Frauen als Männer in Armut leben. Die ungleiche Verteilung der Einkommen bedarf gezielter Maßnahmen zum Abbau des Lohngefälles zwischen Frauen und Männern sowie zur Vermeidung von Armut und zukünftiger Altersarmut. Diese ist auch eine Spätfolge unterbrochener Erwerbsbiographien und prekärer Beschäftigungsverhältnisse von Frauen und noch einmal im besonderen Maße bei Migrantinnen. Der Bundesrat fordert daher die verstärkte Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Dimension bei der Entwicklung der Leitlinien für die Nutzung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) im Zusammenhang mit dem Schwerpunkt "Sozialinvestitionen".



Drucksache 97/13 (Beschluss)

... Mit dem Antrag soll das unter Integrationsaspekten unabdingbare Sprachniveau B 1 zudem auf § 4 Absatz 3 IntV übertragen werden. Damit wird es den Ausländerbehörden ermöglicht, Ausländer auch dann wegen besonderer Integrationsbedürftigkeit zur Teilnahme an einem Integrationskurs zu verpflichten (vgl. § 44a Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 AufenthG), wenn sie das Sprachniveau A 1, nicht aber B 1 erfüllen. Damit könnten die Bildungschancen von Kindern aus Migrantenfamilien, die statistisch schlechtere schulische Leistungen erzielen, verbessert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 2 Absatz 3 Satz 2a - neu - AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb - neu - § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 18c Absatz 1, 2 und 3 Satz 2 - neu - AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 75 Nummer 7 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 81 Absatz 3 Satz 1a - neu - AufenthG

6. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a0 - neu - Nummer 6 Spalte A Buchstabe b1 - neu - der Anlage AZRG-DV , Buchstabe a01 - neu - Nummer 9 Spalte A Buchstabe c der Anlage AZRG-DV , Buchstabe a Doppelbuchstabe aa

'Artikel 2 Änderung des AZR-Gesetzes

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

7. Zu Artikel 6 Absatz 3 Nummer 01 - neu - § 4 Absatz 3 IntV


 
 
 


Drucksache 372/13

... 12. bekräftigt erneut seine Besorgnis über den Menschenschmuggel und Menschenhandel und über die Lage illegaler Migranten im Land, vor allem in der Region Sinai; fordert die ägyptischen Staatsorgane auf, ihre Anstrengungen, diese Fragen zu regeln, weiter zu intensivieren, nicht zuletzt indem sie das innerstaatliche Flüchtlingsrecht vollständig umsetzen und indem sie UN-Behörden und Menschenrechtsorganisationen uneingeschränkten Zugang zu den Betroffenen auf der Sinai-Halbinsel gewähren;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/13




P7_TA -PROV 2013 0062 - Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten Flughafen Wien Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2013 zum Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten über seine Untersuchung der Beschwerde 2591/2010/GG gegen die Europäische Kommission Flughafen Wien 2012/2264 INI

P7_TA -PROV 2013 0095 - Lage in Ägypten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Ägypten 2013/2542 RSP

P7_TA -PROV 2013 0100 - Lage in Bangladesch Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Bangladesch 2013/2561 RSP

P7_TA -PROV 2013 0101 - Die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen, im Irak Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Irak: die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen 2013/2562 RSP

P7_TA -PROV 2013 0102 - Der Fall Arafat Jaradat und die Lage palästinensischer Häftlinge in israelischen Gefängnissen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Fall Arafat Jaradat und zur Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen 2013/2563 RSP


 
 
 


Drucksache 25/1/13

... 29. Der Bundesrat begrüßt die Maßnahmen der Bundesregierung zur Deckung des Fachkräftebedarfs. Um den Fachkräftebedarf zu decken, müssen allerdings die vorhandenen Potenziale insbesondere von Frauen, Älteren und Migranten stärker ausgeschöpft werden, auch in Führungspositionen. Für junge Menschen müssen durch Bildung und Weiterbildung die Chancen verbessert werden, auf hohem Qualifikationsniveau und damit materiell gesichert am Berufsleben teilzunehmen. Dazu gehört auch eine sinnvolle Abstimmung der Qualifizierungsangebote der verschiedenen Bildungsträger einschließlich der Bundesagentur für Arbeit.



Drucksache 141/1/13

... 22. Der Bundesrat setzt sich für eine rechtliche und faktische Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Er hält insbesondere nicht für hinnehmbar, dass in der EU das Einkommen von Frauen durchschnittlich mehr als 40 Prozent unter dem Einkommen von Männern liegt und insgesamt 12 Millionen mehr Frauen als Männer in Armut leben. Die ungleiche Verteilung der Einkommen bedarf gezielter Maßnahmen zum Abbau des Lohngefälles zwischen Frauen und Männern sowie zur Vermeidung von Armut und zukünftiger Altersarmut. Diese ist auch eine Spätfolge unterbrochener Erwerbsbiographien und prekärer Beschäftigungsverhältnisse von Frauen und noch einmal im besonderen Maße bei Migrantinnen. Der Bundesrat fordert daher die [verstärkte] Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Dimension bei der Entwicklung der Leitlinien für die Nutzung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) im Zusammenhang mit dem Schwerpunkt "Sozialinvestitionen".



Drucksache 141/13

... Abgesehen von jungen Menschen sind auch (ältere) Frauen, Erwerbslose, behinderte Menschen sowie in Europa lebende Migrantinnen und Migranten mit Härten konfrontiert. In diesen Bevölkerungsgruppen herrscht eine sehr hohe Arbeitslosigkeit (19,6 % im Jahr 2011 gegenüber 9,7 % beim Bevölkerungsdurchschnitt). Die Beschäftigungsquote behinderter Menschen liegt etwa 25 % unter derjenigen von Menschen ohne Behinderungen. Des Weiteren übersteigt das Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung der im Ausland geborenen 25- bis 54-Jährigen das entsprechende Risiko anderer Personen EU-weit durchschnittlich um mehr als zehn Prozentpunkte21. Die Kluft beim Armutsrisiko nach Sozialtransfer zwischen Migrantinnen und Migranten einerseits und EU-Bürgerinnen und -Bürgern andererseits ist mit acht Prozentpunkten ebenfalls beträchtlich22. Darüber hinaus besteht für Kinder mit Migrationshintergrund ein höheres Schulabbruchrisiko.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/13




3 Einleitung

1. die Herausforderungen

Demografischer Wandel

Mehr Effizienz in der Sozialpolitik

Ressourcen des privaten und des dritten Sektors zur Ergänzung der staatlichen Anstrengungen

Die geschlechtsspezifische Dimension

2. Was ist zu Tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an Bedingungen geknüpften Sozialinvestitionen liegen

2.1. Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der Sozialsysteme durch Vereinfachung und stärkere Zielausrichtung

2.2. Aktivitäts- und kompetenzfördernde Politik durch gezielte, an Bedingungen geknüpfte, wirksamere Unterstützung

2.3. Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen

3. Leitlinien für die Nutzung der EU-FONDS 2014-2020

4. Gezielte Initiativen

4.1. Maßnahmen zur Förderung von Sozialinvestitionen

Förderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten: Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum

Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente

Social Impact Bonds

4.2. Förderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung für soziale Rechte

Sicherung eines angemessenen Auskommens

Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Einrichtung zentraler Anlaufstellen

Förderung der finanziellen Inklusion

Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten

Energieeffizienz

Verbesserung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger

4.3. Investitionen in Kinder / Frühkindliche Erziehung und Betreuung

Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung

Senkung der Schulabbrecherquote

5. Schlussfolgerung - AUSBLICK

1. Verstärkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europäischen Semesters

2. Bestmögliche Nutzung der EU-Fonds zur Förderung von Sozialinvestitionen

3. Straffung von Governance und Berichterstattung


 
 
 


Drucksache 433/13

... Bereits heute haben rund 19,5 Prozent der in Deutschland lebenden Menschen einen Migrationshintergrund. Besonders in den jüngeren Altersgruppen sind Migrantinnen und Migranten stark vertreten, sodass sie künftig einen wachsenden Anteil an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter stellen werden. Angesichts des demografiebedingten Rückgangs der Zahl der potenziellen Erwerbspersonen in den kommenden Jahrzehnten wird Deutschland zudem künftig bei der Sicherung der Fachkräftebasis verstärkt auch auf die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen sein. Die Bundesregierung trägt diesen Entwicklungen Rechnung und hat in ihrem Konzept zur Sicherung der Fachkräftebasis, unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erarbeiteten worden ist, das Handlungsfeld "Integration und qualifizierte Zuwanderung" als einen von fünf Sicherungspfaden definiert. In dem Sicherungspfad geht es vorrangig um die Nutzung und Förderung inländischer Potenziale sowie um qualifizierte Zuwanderung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 433/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Zweck, Art und Umfang der Erhebung

§ 2
Erhebungseinheiten

§ 3
Erhebungsmerkmale

§ 4
Auskunftserteilung

§ 5
Anwendung von Vorschriften des Mikrozensusgesetzes 2005

§ 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Inhalt der Regelung

II. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

III. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2565: Entwurf einer Verordnung über eine statistische Erhebung zur Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern sowie ihren Nachkommen für das Jahr 2014

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 97/1/13

... § 44a Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 AufenthG), wenn sie das Sprachniveau A 1, nicht aber B 1 erfüllen. Damit könnten die Bildungschancen von Kindern aus Migrantenfamilien, die statistisch schlechtere schulische Leistungen erzielen, verbessert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 2 Absatz 3 Satz 2a - neu - AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb - neu - § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 18c Absatz 1, 2 und 3 Satz 2 - neu - AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 28 Absatz 2 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 75 Nummer 7 AufenthG

6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 5:

Zu Artikel 1 Nummer 26

7. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 81 Absatz 3 Satz 1a - neu - AufenthG Nach Nummer 27 ist folgende Nummer einzufügen:

8. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a0 - neu - Nummer 6 Spalte A Buchstabe b1 - neu - der Anlage AZRG-DV , Buchstabe a01 - neu - Nummer 9 Spalte A Buchstabe c der Anlage AZRG-DV , Buchstabe a Doppelbuchstabe aa

'Artikel 2 Änderung des AZR-Gesetzes

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

9. Zu Artikel 6 Absatz 3 Nummer 01 - neu - § 4 Absatz 3 IntV


 
 
 


Drucksache 603/13

... Die vereinzelten, disparaten Regelungen auf nationaler Ebene bewirken ebenfalls zwangsläufig eine Verschärfung der Lage, da sie weitere praktische Probleme zwischen den Mitgliedstaaten verursachen. So hat sich das nicht abgestimmte Vorgehen bei der RomaIntegration in der Europäischen Union insgesamt, in der die Freizügigkeit der Bürger gewährleistet ist, als ineffizient erwiesen. Diese Situation könnte zu einer beträchtlichen Zunahme der Roma-Migranten in Mitgliedstaaten führen, in denen günstigere Lebensbedingungen herrschen und günstigere Maßnahmen zur sozialen Inklusion benachteiligter Menschen getroffen wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/13




1. Kontext des Vorschlags

4 Hintergrund

Politischer Kontext

Ziel des Vorschlags

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen

3. Rechtliche Aspekte

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

1. ZWECK

2. GRUNDLEGENDE politische Fragen

Gezielte politische Maßnahmen

Zugang zu Bildung

Zugang zur Beschäftigung

Zugang zur Gesundheitsfürsorge

4 Finanzierung

3. HORIZONTALE politische Massnahmen

4 Antidiskriminierung

Schutz von Roma-Kindern und -Frauen

Verringerung der Armut und soziale Inklusion

3.6. Die Mitgliedstaaten sollten Armut und soziale Ausgrenzung, von denen Roma betroffen sind, durch Investitionen in das Humankapital und Maßnahmen für sozialen Zusammenhalt bekämpfen, insbesondere durch

Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht

4. STRUKTURMASSNAHMEN

Lokale Maßnahmen

Überwachung und Bewertung

Mit der Förderung der Gleichbehandlung befasste Stellen

Nationale Kontaktstellen für die Integration der Roma

Länderübergreifende Zusammenarbeit

4.8. Neben den Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten innerhalb des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma ergreifen, sollten sie sich an Formen länderübergreifender Zusammenarbeit auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene beteiligen und politische Initiativen, insbesondere Projekte und bilaterale oder multilaterale Übereinkünfte, ausarbeiten, um

5. Berichterstattung und FOLLOW-UP


 
 
 


Drucksache 114/13

... Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation, die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 1. Juni 2011 zu ihrer einhundertsten Tagung zusammengetreten ist, ist sich der Verpflichtung der Internationalen Arbeitsorganisation bewusst, menschenwürdige Arbeit für alle durch die Verwirklichung der Ziele der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und der Erklärung der IAO über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung zu fördern; anerkennt den bedeutenden Beitrag von Hausangestellten zur globalen Wirtschaft, der die Verbesserung der Erwerbschancen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Familienpflichten, mehr Möglichkeiten zur Betreuung von alternden Bevölkerungen, von Kindern und von Menschen mit Behinderungen sowie erhebliche Einkommenstransfers innerhalb und zwischen Ländern einschließt; ist der Auffassung, dass hauswirtschaftliche Arbeit nach wie vor unterbewertet und unsichtbar ist und hauptsächlich von Frauen und Mädchen durchgeführt wird, von denen viele Migrantinnen oder Angehörige benachteiligter Gemeinschaften sind und die besonders anfällig für Diskriminierung in Bezug auf die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen und andere Verletzungen der Menschenrechte sind; ist ferner der Auffassung, dass in Entwicklungsländern mit historisch geringen Chancen auf eine formale Beschäftigung Hausangestellte einen bedeutenden Anteil der einheimischen Erwerbsbevölkerung darstellen und weiterhin zu den am stärksten ausgegrenzten Personen gehören; weist darauf hin, dass die internationalen Arbeitsübereinkommen und -empfehlungen für alle Arbeitnehmer gelten, einschließlich der Hausangestellten, soweit nichts anderes bestimmt ist; verweist auf die besondere Relevanz für Hausangestellte des Übereinkommens (Nr. 97) über Wanderarbeiter (Neufassung), 1949, des Übereinkommens (Nr. 143) über Wanderarbeitnehmer (ergänzende Bestimmungen), 1975, des Übereinkommens (Nr. 156) über Arbeitnehmer mit Familienpflichten, 1981, des Übereinkommens (Nr. 181) über private Arbeitsvermittler, 1997, und der Empfehlung (Nr. 198) betreffend das Arbeitsverhältnis, 2006, sowie des Multilateralen Rahmens der IAO für Arbeitsmigration: Nichtverbindliche Grundsätze und Leitlinien für einen rechtebasierten Ansatz für die Arbeitsmigration (2006); anerkennt die besonderen Bedingungen, unter denen hauswirtschaftliche Arbeit durchgeführt wird, die es wünschenswert erscheinen lassen, die allgemeinen Normen durch spezifische Normen für Hausangestellte zu ergänzen, um sie in die Lage zu versetzen, ihre Rechte in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen; verweist auf andere einschlägige internationale Instrumente wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und insbesondere dessen Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, und dessen Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes und die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen; hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen betreffend menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte, eine Frage, die den vierten Gegenstand ihrer Tagesordnung bildet, und dabei bestimmt, dass diese Anträge die Form eines internationalen Übereinkommens erhalten sollen.

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Drucksache 114/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen 189 Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte Übersetzung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Anlage 1
zur Denkschrift (Übersetzung) Empfehlung 201 Empfehlung betreffend menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte

Anlage 2
zur Denkschrift Stellungnahme der Bundesregierung zur Empfehlung Nr. 201 vom 16. Juni 2011 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Absatz 22

Zu Absatz 24


 
 
 


Drucksache 461/13

... Ein Festhalten an dem Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit führt auch zu einer nicht mehr nachvollziehbaren Ungleichbehandlung einbürgerungswilliger Personen. Denn das Erfordernis der Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit unterliegt je nach Herkunftsstaat unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben. Mit der Anknüpfung der Einbürgerung an die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit macht der deutsche Staat eine vollständige gesellschaftliche und politische Teilhabe einbürgerungswilliger Migranten in nicht geringem Maße von den Vorgaben ausländischen Rechts abhängig, die er selbst nicht beeinflussen kann.

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Drucksache 461/13




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

§ 9
Einbürgerung von Ehegatten oder Lebenspartnern

Artikel 2
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 3
Änderung des Melderechtsrahmengesetzes

Artikel 4
Änderung des Passgesetzes

Artikel 5
Änderung der Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 180/13

... • Bereitstellung präziser Informationen darüber, wer die zulässige Aufenthaltsdauer überzieht; diese Informationen werden die Kontrollen innerhalb des Hoheitsgebiets und die Aufgreifung irregulärer Migranten erleichtern;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. SONSTIGES

Beteiligung

Vorschlag

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Aufbau des EES

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Zweck

Artikel 5
Begriffsbestimmungen

Artikel 6
Technische Architektur des EES

Artikel 7
Zugang zum EES zwecks Eingabe, Änderung, Löschung und Abfrage von Daten

Artikel 8
Allgemeine Grundsätze

Artikel 9
Automatisches Berechnungssystem

Artikel 10
Informationsmechanismus

Kapitel II
Eingabe und Verwendung der Daten durch Grenzbehörden

Artikel 11
Personenbezogene Daten der Visuminhaber

Artikel 12
Personenbezogene Daten von Drittstaatsangehörigen, die nicht der Visumpflicht unterliegen

Artikel 13
Verfahren zur Eingabe von Daten an Grenzübergangsstellen, an denen ein Dossier angelegt wurde

Artikel 14
Hinzufügung von Daten bei Widerruf oder Verlängerung einer Aufenthaltsberechtigung

Artikel 15
Verwendung der Daten zum Zweck der Überprüfung an den Außengrenzen

Kapitel III
Dateneingabe und Verwendung des EES durch andere Behörden

Artikel 16
Verwendung des EES zur Prüfung von Visumanträgen und zur Entscheidung darüber

Artikel 17
Verwendung des EES zur Prüfung von Anträgen auf Aufnahme in das RTP

Artikel 18
Zugang zu Daten zwecks Überprüfung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten

Artikel 19
Zugang zu Daten zwecks Identifizierung

Kapitel IV
Speicherung und Änderung der Daten

Artikel 20
Speicherfrist

Artikel 21
Änderung von Daten

Artikel 22
Vorzeitige Löschung von Daten

Kapitel V
Entwicklung, Betrieb, Verantwortlichkeit und Zuständigkeit

Artikel 23
Durchführungsmaßnahmen der Kommission im Hinblick auf die Entwicklung des Systems

Artikel 24
Entwicklung und Betriebsmanagement

Artikel 25
Nationale Zuständigkeiten

Artikel 26
Verantwortlichkeit für die Verwendung von Daten

Artikel 27
Übermittlung von Daten an Drittstaaten, internationale Organisationen und private Stellen

Artikel 28
Datensicherheit

Artikel 29
Haftung

Artikel 30
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 31
Eigenkontrolle

Artikel 32
Sanktionen

Kapitel VI
Datenschutzrechte und Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes

Artikel 33
Recht auf Information

Artikel 34
Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung

Artikel 35
Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Datenschutzrechte

Artikel 36
Rechtsbehelfe

Artikel 37
Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde

Artikel 38
Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 39
Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 40
Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken

Artikel 41
Aufnahme des Betriebs

Artikel 42
Ausschuss

Artikel 43
Mitteilungen

Artikel 44
Beratergruppe

Artikel 45
Schulung

Artikel 46
Monitoring und Evaluierung

Artikel 47
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang
Liste der in Artikel 27 Absatz 2 genannten internationalen Organisationen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 1/12

... Stärkung des wechselseitigen Lernens in Bezug auf wirksame Mittel und Wege zur Erhöhung des Bildungsniveaus in einer Gesellschaft, die zunehmend durch Vielfalt geprägt ist, insbesondere durch Umsetzung integrativer Bildungskonzepte, die es Lernenden mit unterschiedlichem Hintergrund und Bildungsbedarf, u.a. Migranten, Roma und Studierenden mit besonderen Bedürfnissen, erlaubt, ihr Potenzial voll zu entfalten; Förderung von Lernmöglichkeiten für ältere Erwachsene und des generationenübergreifenden Lernens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/12




Mitteilung

1. die Allgemeine berufliche Bildung IM Kontext der Strategie Europa 2020

2. Fortschritte Herausforderungen in Schlüsselbereichen

2.1. Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung und einschlägige Reformen

2.2. Schulabbruch

2.3. Hochschulabschluss

2.4. Strategien für lebenslanges Lernen

2.5. Mobilität zu Lernzwecken

2.6. Neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

3. der Beitrag des strategischen Rahmens ET 2020 zur Strategie Europa2020

Anhang
Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (2012-2014)

1 Lebenslanges Lernen und Mobilität als Realität

Europäische Referenzinstrumente

Mobilität zu Lernzwecken

Strategien für lebenslanges Lernen

2 Verbesserung der Qualität und der Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung

Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen und Schreiben, Mathematik, Naturwissenschaften und Technik , Sprachkenntnisse

Berufliche Weiterbildung von Lehrkräften, Ausbildern und Schulleitern

Modernisierung der Hochschulbildung und Erhöhung der Hochschulabschlussquoten

Attraktivität und Relevanz der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung

Effiziente Finanzierung und Evaluierung

3 Förderung von Gerechtigkeit, sozialem Zusammenhalt und aktiver Bürgerschaft

4 Schulabbruch

Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

Gerechtigkeit und Vielfalt

4 Förderung von Kreativität und Innovation - einschließlich unternehmerischen Denkens - auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung

Partnerschaften mit Unternehmen, Forschungseinrichtungen und der Zivilgesellschaft


 
 
 


Drucksache 312/12 (Beschluss)

... Die Notwendigkeit zur Bereitstellung von gesundheitsrelevanten Informationen in Leichter Sprache ergibt sich aus den bereits geltenden Normen der Artikel21 und 25 der UN-Behindertenrechtskonvention. Das Erfordernis der Mehrsprachigkeit ergibt sich aus der angemessenen Berücksichtigung von Migrantinnen und Migranten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 1 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630b BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 1 und § 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 2 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 3 BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2a - neu - BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2a - neu - und § 630d Absatz 1 Satz 2 BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 Satz 1 BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 4 BGB

14. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630d Absatz 1 Satz 1, 2 und 3 BGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630d Absatz 3 BGB

16. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 1 Satz 2a - neu - BGB

17. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BGB

18. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 3 BGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 1 Satz 3 - neu - BGB

20. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 3 BGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630g Absatz 1 Satz 1 BGB

22. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 2 Satz 3 - neu - BGB

23. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 5 Satz 2 BGB

24. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 6 - neu - BGB

25. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630i - neu - BGB

§ 630i
Besondere Bestimmung bei der Erbringung von Zusatzleistungen

26. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 13 Absatz 3a Satz 3a - neu - SGB V

27. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 13 Absatz 3a Satz 6a - neu - SGB V

28. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 55 Absatz 4 Satz 2 - neu - und 3 - neu - SGB V , Nummer 12 - neu - § 295 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

29. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 65b Absatz 2 Satz 1 SGB V

30. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 65c SGB V

§ 65c
Förderung von Maßnahmen zur Vermeidung von Behandlungsfehlern

31. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 66 SGB V

32. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 73b Absatz 3 Satz 3 SGB V , Nummer 4 Buchstabe a § 73c Absatz 2 Satz 2 SGB V und Nummer 8 § 140a Absatz 2 Satz 2 SGB V

33. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 73b Absatz 3 Satz 5 SGB V

34. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 73c Absatz 2 Satz 4 SGB V

35. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - § 95 Absatz 3 Satz 4 - neu - und Absatz 4 Satz 4 - neu - SGB V

36. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 140a Absatz 2 Satz 4 SGB V

37. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe 0a - neu - § 140f Absatz 2 Satz 6 - neu - SGB V und Artikel 3 § 4 Absatz 1 Satz 3 PatBeteiligungsV

'Artikel 3 Änderung der Patientenbeteiligungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

38. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 140h Absatz 2 Satz 4 - neu - SGB V

39. Zu Artikel 2 Nummer 12 - neu - § 299 Absatz 3 Satz 3a - neu - und 3b - neu - SGB V

40. Zur Patientenquittung § 305 Absatz 2 SGB V

41. Zur Anpassung des Gesetzentwurfs an die UN-Behindertenrechtskonvention

42. Zum Patientenentschädigungsfonds


 
 
 


Drucksache 457/1/12

... Nach dem vorliegenden Entwurf sollen künftig auch die bestehenden Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege einer Erlaubnispflicht unterworfen werden. Diese Ausweitung der Erlaubnispflicht betrifft insbesondere das katholische Raphaelswerk, dessen Beratungsstellen seit 1871 Auswanderer beraten, wobei sich der Tätigkeitsschwerpunkt inzwischen zur Beratung von Migrantinnen und Migranten verschoben hat.



Drucksache 297/12 (Beschluss)

... Für den Einsatz der Freiwilligen sind selbstverständlich alle Bereiche denkbar, in denen auch Freiwilligendienste anderer Formate geleistet werden. Darüber hinaus eignet sich dieser flexible Dienst als ein Experimentierfeld für neue Aufgabenstellungen. Die Freiwilligendienste aller Generationen sollen sich auch übergreifenden Zielen, wie der Integration von Migrantinnen und Migranten widmen und eine generationen- und milieuübergreifende Solidarität befördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 297/12 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst um Regelungen des Freiwilligendienstes aller Generationen

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst

Abschnitt 1
Bundesfreiwilligendienst.

Abschnitt 2
Freiwilligendienst aller Generationen

§ 18
Ziel des Freiwilligendienstes aller Generationen

§ 19
Freiwillige des Freiwilligendienstes aller Generationen

§ 20
Träger des Freiwilligendienstes aller Generationen

§ 21
Beirat

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Artikel 2


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.