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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Mietprozesse"


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Drucksache 459/13

... Mit der Sicherungsanordnung wurde durch das Mietrechtsänderungsgesetz ein neues prozessuales Instrument geschaffen, das zu einer Verkomplizierung der Mietprozesse führt und den Gerichten zusätzliche Prüfungen und Begründungserfordernisse abverlangt, die den Rechtsstreit schlimmstenfalls sogar verzögern können. Gemäß § 283a hat das Gericht, wenn eine Räumungsklage mit einer Zahlungsklage aus demselben Rechtsverhältnis verbunden wird, auf Antrag des Klägers anzuordnen, dass der Beklagte wegen der nach Rechtshängigkeit fällig gewordenen Geldforderungen Sicherheit zu leisten hat, soweit die Klage auf diese Forderungen "hohe Aussicht auf Erfolg" hat und glaubhaft gemacht ist, dass die Anordnung nach Abwägung der beiderseitigen Interessen "zur Abwendung besonderer Nachteile" für den Kläger gerechtfertigt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 459/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 551a
Wohnfläche

§ 556
Begrenzung der Miete bei Wiedervermietung

Artikel 2
Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)

§ 22
Übergangsregelung

Artikel 6
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 7
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen; Nachhaltigkeit

VI. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 10/1/13

... Mit der Sicherungsanordnung würde ein neues gerichtliches Zwischenverfahren eingeführt, das zu einer Verkomplizierung der Mietprozesse und zu einem erheblichen Mehraufwand für die ohnehin bereits stark belasteten Gerichte führt. Das Instrument der Sicherungsanordnung verlangt den Gerichten zusätzliche Prüfungen und Begründungserfordernisse ab, was eine zügige Beendigung des Rechtsstreits unter Umständen sogar gefährden kann und Arbeitskraft bindet, die an anderer Stelle fehlen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 536 Absatz 1a BGB

a Systembruch

b Umfang des Minderungsausschlusses

c Dreimonatige Frist

d Abgrenzungsprobleme

e Anreiz für den Vermieter

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 558 Absatz 2 Satz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 558 Absatz 3 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 558 Absatz 3 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 559 Absatz 1 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 559 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 569 Absatz 2a Satz 3 BGB

8. Zu Artikel 4 Nummer 1 Inhaltsübersicht zur ZPO , Nummer 4 § 283a ZPO , Nummer 8 § 940a Absatz 3 ZPO , Artikel 6 Nummern 1211, 1222, 1223 und 1232 KV GKG , Artikel 8 § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 RVG


 
 
 


Drucksache 10/2/13

... 6. Der Bundesrat ist entgegen der Bundesregierung der Auffassung, dass das bestehende Recht im Hinblick auf Mieter, die ihren Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietverhältnis nicht nachkommen, den Anforderungen an ein modernes und effizientes Mietrecht gerecht wird. Sofern indes unter einem "effizienten" Mietrecht lediglich ein um Mieterrechte beschnittenes Mietrecht verstanden wird, vermag der Bundesrat auch die dahinterstehende Intention nicht zu teilen. Das soziale Mietrecht hat sich in der Praxis bewährt. Mietprozesse werden von den Gerichten in aller Regel zügig abgeschlossen. Die bestehende Balance zwischen Vermieter- und Mieterschutz sollte nicht unter Verweis auf empirisch nicht näher belegte und jedenfalls für die große Masse der Mietverhältnisse nicht zutreffende Missstände voreilig und einseitig zu Lasten der Mieter aufgeweicht werden. So greift insbesondere das geplante Instrument der Sicherungsanordnung in Verbindung mit der Sanktion der Räumung von Wohnraum im Wege der einstweiligen Verfügung unter Vorwegnahme der Hauptsache - was nach derzeitiger Rechtslage überhaupt nur bei verbotener Eigenmacht oder gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben möglich ist - tief in das austarierte System des Mietrechts ein und droht zugleich, Mietprozesse unnötig aufzublähen und zu verteuern. Ohne Not verzichtet das Mietrechtsänderungsgesetz auch auf eine vorherige Abmahnung vor einer außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen Verzugs mit der Zahlung der Mietkaution.



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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.