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"Mietpreisvereinbarung"


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Drucksache 459/13

... Die Grenze für die Mietpreisvereinbarung bei der Wiedervermietung errechnet sich aus der ortsüblichen Vergleichsmiete zum Zeitpunkt der Wiedervermietung. Nicht maßgeblich ist insoweit die Höhe der Miete, die der vorherige Mieter zuletzt schuldete. Es besteht auch keine Vermutung, dass die zuletzt geschuldete Miete der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht. Durch das Abstellen auf die ortsübliche Vergleichsmiete als Rechenbasis wird auch den Interessen des Vermieters in den Fällen Rechnung getragen, in denen er vor der Weitervermietung Sanierungs-, Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten in der Wohnung vorgenommen hat. Diese Maßnahmen erhöhen regelmäßig den Wohnwert, so dass auch die ortsübliche Vergleichsmiete (über die Merkmale der "Beschaffenheit" und der "Ausstattung", § 558 Absatz 2 Satz 1) und damit die Mietobergrenze betragsmäßig höher ausfällt. Auf diese Weise wird vermieden, dass sich die Mietobergrenze nach Absatz 1 Satz 1 für den Vermieter als Hemmnis dafür darstellt, vor der Wiedervermietung Arbeiten in der Wohnung vorzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 459/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 551a
Wohnfläche

§ 556
Begrenzung der Miete bei Wiedervermietung

Artikel 2
Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)

§ 22
Übergangsregelung

Artikel 6
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 7
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen; Nachhaltigkeit

VI. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Suchbeispiele:


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