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14 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Mehrwegsystems"


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Drucksache 18/1/20

... "Zur Stärkung des Mehrwegsystems soll die Verwendung von Einheitsflaschen gefördert werden. Es soll vermieden werden, dass diese eine steuerbilanzielle Benachteiligung gegenüber Individualleergut erfahren. Die Finanzverwaltung hat Einheits- und Individualleergut bislang steuerlich gleichbehandelt. Infolge der an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angepassten Verwaltungsauffassung (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Februar 2019, BStBl. I 2019, 210) wird Individualleergut gegenüber dem Einheitsleergut steuerlich nun insoweit begünstigt, als Pfandgelder bei Individualleergut gewinn- und damit steuerneutral sind, da die Gewinnerhöhung durch Erfassung der vereinnahmten Pfandgelder durch eine Gewinnminderung durch den Ansatz einer Verbindlichkeit ausgeglichen wird. Die Pfandgelder des Einheitsleerguts sind für den Zeitraum zwischen Veräußerung des Vollguts und Rücknahme des Leerguts dagegen ertrags- und damit steuerwirksam, da mangels Passivierungsfähigkeit einer Verbindlichkeit der gewinnerhöhende Ansatz der vereinnahmten Pfandgelder nicht ausgeglichen wird."

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Drucksache 18/1/20




1. Zu Nummer 2a - neu - und 3

2. Zu Nummer 3*

3. Zu Nummer 3a - neu -

4. Zu Nummern 5 und 6 - neu - Dem Entschließungstext sind folgende Ziffern anzufügen:

5. Zu Nummer 5 - neu -, Begründung Absatz 4 - neu - Die Entschließung ist wie folgt zu ändern:


 
 
 


Drucksache 18/20 (Beschluss)

... Zur Stärkung des Mehrwegsystems soll die Verwendung von Einheitsflaschen gefördert werden. Es soll vermieden werden, dass diese eine steuerbilanzielle Benachteiligung gegenüber Individualleergut erfahren. Die Finanzverwaltung hat Einheits- und Individualleergut bislang steuerlich gleichbehandelt. Infolge der an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angepassten Verwaltungsauffassung (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Februar 2019, BStBl. I 2019, 210) wird Individualleergut gegenüber dem Einheitsleergut steuerlich nun insoweit begünstigt, als Pfandgelder bei Individualleergut gewinn- und damit steuerneutral sind, da die Gewinnerhöhung durch Erfassung der vereinnahmten Pfandgelder durch eine Gewinnminderung durch den Ansatz einer Verbindlichkeit ausgeglichen wird. Die Pfandgelder des Einheitsleerguts sind für den Zeitraum zwischen Veräußerung des Vollguts und Rücknahme des Leerguts dagegen ertrags- und damit steuerwirksam, da mangels Passivierungsfähigkeit einer Verbindlichkeit der gewinnerhöhende Ansatz der vereinnahmten Pfandgelder nicht ausgeglichen wird.

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Drucksache 18/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen


 
 
 


Drucksache 208/13

... geregelten Pfandpflicht für bestimmte Einweggetränkeverpackungen vorgelegt. Die Studie macht bezüglich der Gründe für den dargestellten Rückgang des Anteils der in MövE-Verpackungen abgefüllten Getränke unter anderem deutlich, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich beim Einkauf bewusst für eine Mehrweggetränkeverpackung entscheiden wollen, die Unterscheidung zwischen freiwillig bepfandeten Mehrweg- und obligatorisch bepfandeten, ökologisch nicht vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen durch die Kennzeichnungs- und Gestaltungspraxis von Abfüllern und Handel derzeit unnötig erschwert wird. Im Handel finden sich verstärkt Angebote von Einweggetränkeverpackungen, deren Design stark an das von Mehrweggetränkeverpackungen angelehnt ist. Zusätzliche Verwirrung wird durch rechtswidrig falsche Deklarationen in den Geschäften und sogar auf den Getränkeverpackungen selbst hervorgerufen. Schlussendlich assoziiert auch der Begriff "Pfandflasche" bzw. die Bepfandung und Rückgabe einer Getränkeverpackung bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern die Vorstellung, es handle sich hierbei stets um Getränkeverpackungen eines Mehrwegsystems. Diese Umstände tragen - wenn auch in unterschiedlicher Schärfe - zu Irritationen bei, die insgesamt mit eine Ursache für die beschriebene Entwicklung der MövE-Anteile sind.

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Drucksache 208/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Hinweispflichten

§ 4
Ordnungswidrigkeiten

§ 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

VII. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2468: Verordnung über die Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Getränkeverpackungen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand

a Wirtschaft

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

3. Bewertung


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.