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"Mediatoren-Zusatzausbildung"


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Drucksache 747/04

... Nach heutigem Kenntnisstand setzt qualifizierte Streitschlichtung ganz bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten voraus, die Zivilrichtern bisher weder in ihrer juristischen Ausbildung noch im Rahmen der üblichen Fortbildungsangebote vertieft vermittelt werden. Das führt dazu, dass die einschlägigen Fertigkeiten bei der Richterschaft - je nach Interesse und persönlicher Veranlagung - sehr unterschiedlich ausgeprägt sind. Eine Erschließung zusätzlicher Schlichtungsressourcen setzt deshalb in erster Linie ein verbessertes Aus- bzw. Fortbildungsangebot voraus, das sich nach Inhalten, Niveau und Zuschnitt an der marktüblichen Mediatoren-Zusatzausbildung der freien Berufe orientieren kann. Dazu gehört etwa auch die Möglichkeit, den erreichten Kenntnis- und Befähigungsstand fortlaufend zu prüfen und zu erweitern (Supervision, Austausch mit anderen Mediatoren).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 747/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der gütlichen Streitbeilegung im Zivilprozess

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
In- und Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Suchbeispiele:


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