[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

49 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Mediator"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 197/1/19

... Eine derartige Erhöhung der Obergrenze würde aufgrund der Verknüpfung zwischen Streitwert und Gebühr zu erheblichen Kostensteigerungen für die beteiligten Unternehmen führen. Zudem würde sie auch eine Steigerung der wirtschaftlichen Bedeutung und der Komplexität der Streitfälle zur Folge haben. Die Universalschlichtungsstellen sind hierfür aber nicht ausgelegt, nicht zuletzt, da die Ausbildungsanforderung für eine Zertifizierung als Mediator bei lediglich 120 Stunden liegt.



Drucksache 170/18

... In Artikel 10 ist geregelt, dass Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen einen oder mehrere Mediatoren angeben müssen, mit dem/denen der Betreiber bereit ist, eine außergerichtliche Vereinbarung zur Streitbeilegung zu schließen, z.B. wenn ein Problem nicht durch das interne (nach Artikel 9 eingerichtete) Beschwerdemanagementsystem gelöst wurde. Darüber hinaus werden in ihm bestimmte Anforderungen an die Mediatoren festgelegt, darunter Unparteilichkeit, Zugänglichkeit, Kompetenz und Ressourcen, sowie eine Verpflichtung für Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten, bona fide in die Mediation zu gehen. Die Anforderungen dieses Artikels berühren nicht das Recht der Parteien, Klage vor Gericht zu erheben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geschäftsbedingungen

Artikel 4
Aussetzung und Beendigung

Artikel 5
Ranking

Artikel 6
Differenzierte Behandlung

Artikel 7
Datenzugang

Artikel 8
Einschränkung der Möglichkeit, andere Bedingungen auf anderem Wege anzubieten

Artikel 9
Internes Beschwerdemanagementsystem

Artikel 10
Mediation

Artikel 11
Spezialisierte Mediatoren

Artikel 12
Klageeinreichung vor Gericht durch repräsentative Organisationen oder Verbände und durch öffentliche Stellen

Artikel 13
Verhaltenskodex

Artikel 14
Überprüfung

Artikel 15
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 170/1/18

... 14. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Kommission aufzufordern, zu überprüfen, ob die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit von Mediatoren gewährleistet werden kann, wenn der Plattformbetreiber die Mediatoren benennt, und ob die dauerhafte Zusammenarbeit mit denselben Mediatoren die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit möglicherweise gefährdet.



Drucksache 170/18 (Beschluss)

... 14. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Kommission aufzufordern, zu überprüfen, ob die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit von Mediatoren gewährleistet werden kann, wenn der Plattformbetreiber die Mediatoren benennt, und ob die dauerhafte Zusammenarbeit mit denselben Mediatoren die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit möglicherweise gefährdet.



Drucksache 219/18

... 21. die Zugangshindernisse zu ermitteln und Maßnahmen zu unterstützen, um den Zugang sozial benachteiligter und schwacher Gruppen zu Impfungen zu verbessern, u.a. durch Gesundheitsmediatoren und Netzwerke auf kommunaler Basis;



Drucksache 18/16

... Einmaliger Erfüllungsaufwand entsteht Behörden des Bundes anlassbezogen, soweit sie Beteiligte an einem Schlichtungsverfahren mit Bürgerinnen und Bürgern oder Verbänden sind. Der Erfüllungsaufwand der Behörden soll finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan ausgeglichen werden. Es ist mit rund 350 Schlichtungsverfahren je Jahr, davon in 20 Fällen mit Verbänden und in 330 Fällen mit Bürgerinnen und Bürgern, zu rechnen. Der Aufwand der Behörden beträgt durchschnittlich rund 16 Stunden (entsprechend 924,80 Euro) je Schlichtungsverfahren mit Verbänden und rund vier Stunden (entsprechend 231,20 Euro) je Schlichtungsverfahren mit Bürgerinnen und Bürgern. Diese Schätzungen stellen bereits auf komplexe Fallgestaltungen ab; im Regelfall dürfte der Aufwand geringer sein. Die Behörden des Bundes sind mit den infrage kommenden Fallgestaltungen durch den Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern bereits grundsätzlich vertraut. Sie haben die Belange von Menschen mit Behinderungen nach den Regelungen des BGG, insbesondere das Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderungen und den Aspekt der Barrierefreiheit, bereits seit 2002 zu beachten. Ohne das Schlichtungsverfahren müssten sie im Fall eines Widerspruches bzw. einer Klage Stellung beziehen. Über die Schlichtung haben sie die Möglichkeit, das Anliegen mit Unterstützung der Schlichterin bzw. des Schlichters und gegebenenfalls einer Mediatorin bzw. eines Mediators außerhalb eines formalen Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelverfahrens klären zu können. Für den Fall, dass im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine gütliche Einigung herbeigeführt werden kann, erübrigen sich ein Widerspruchs- und Klageverfahren und ein damit zusammenhängender nicht unerheblicher Aufwand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Hinwirken auf Barrierefreiheit gegenüber Dritten

b Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau

c Leichte Sprache

d Barrierefreie Informationstechnik

e Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

f Schlichtungsstelle

g Partizipation

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes

§ 1
Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt.

§ 2
Frauen mit Behinderungen; Benachteiligung wegen mehrerer Gründe.

§ 3
Menschen mit Behinderungen

§ 6
Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen.

§ 7
Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt

§ 11
Verständlichkeit und Leichte Sprache

Abschnitt 3
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

§ 13
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

§ 16
Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 5
Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

§ 17
Amt der oder des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Abschnitt 6
Förderung der Partizipation

§ 19
Förderung der Partizipation

Artikel 2
Weitere Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes zum Jahr 2018

§ 11
Verständlichkeit und Leichte Sprache

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Folgeänderungen

Artikel 6
Evaluierung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Anpassung des Behinderungsbegriffs an den Wortlaut der UN-BRK

2. Verbesserung der Barrierefreiheit

3. Leichte Sprache zur stärkeren Berücksichtigung der Belange von Menschen mit geistigen Behinderungen

4. Einrichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

5. Klarstellung des Benachteiligungsverbots für Träger öffentlicher Gewalt durch die Aufnahme des Prinzips der Versagung angemessener Vorkehrungen als Form der Benachteiligung

6. Stärkung von Frauen mit Behinderungen und Aufnahme einer Regelung zur Benachteiligung wegen mehrerer Gründe

7. Einrichtung einer Schlichtungsstelle und die Einführung von Schlichtungsverfahren

8. Förderung der Partizipation von Organisationen von Menschen mit Behinderungen

9. Klarstellung des Geltungsbereichs

10. Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Folgen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Hinwirken auf Barrierefreiheit gegenüber Dritten

b Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau

c Leichte Sprache

d Barrierefreie Informationstechnik

e Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

f Schlichtungsstelle

g Partizipation

4. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

1. Zentrale Anlaufstelle, Erstberatung

2. Bereitstellung, Bündelung und Weiterentwicklung von unterstützenden Materialien zur Herstellung von Barrierefreiheit

3. Unterstützung der Beteiligten von Zielvereinbarungsverhandlungen nach § 5 im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten

4. Aufbau eines Netzwerks

5. Begleitung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Datenlage und zur Herstellung von Barrierefreiheit

6. Bewusstseinsbildung durch Öffentlichkeitsarbeit

Zu Absatz 3

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3302: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand

1. Leichte Sprache

2. Schlichtungsverfahren

3. Partizipation

Für die Verwaltung entsteht zusätzlicher Erfüllungsaufwand durch eine Reihe von Vorgaben:

1. Herstellung von Barrierefreiheit von Gebäuden

2. Leichte Sprache

3. Barrierefreie Informationstechnik

4. Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

5. Schlichtungsstelle

6. Partizipation

3 Evaluation


 
 
 


Drucksache 3/16

... (2) Der Streitmittler muss über die Rechtskenntnisse, insbesondere im Verbraucherrecht, das Fachwissen und die Fähigkeiten verfügen, die für die Beilegung von Streitigkeiten in der Zuständigkeit der Verbraucherschlichtungsstelle erforderlich sind. Der Streitmittler muss die Befähigung zum Richteramt besitzen oder zertifizierter Mediator sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/16




Artikel 1
Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verbraucherschlichtungsstelle

Abschnitt 2
Private Verbraucherschlichtungsstellen

§ 3
Träger der Verbraucherschlichtungsstelle

§ 4
Zuständigkeit von Verbraucherschlichtungsstellen

§ 5
Verfahrensordnung

§ 6
Streitmittler

§ 7
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Streitmittlers

§ 8
Amtsdauer und Abberufung des Streitmittlers

§ 9
Beteiligung von Verbraucherverbänden und Unternehmerverbänden

§ 10
Informationspflichten der Verbraucherschlichtungsstelle

Abschnitt 3
Streitbeilegungsverfahren

§ 11
Form von Mitteilungen

§ 12
Verfahrenssprache

§ 13
Vertretung

§ 14
Ablehnungsgründe

§ 15
Beendigung des Verfahrens auf Wunsch der Parteien

§ 16
Unterrichtung der Parteien

§ 17
Rechtliches Gehör

§ 18
Mediation

§ 19
Schlichtungsvorschlag

§ 20
Verfahrensdauer

§ 21
Abschluss des Verfahrens

§ 22
Verschwiegenheit

§ 23
Entgelt

Abschnitt 4
Anerkennung privater Verbraucherschlichtungsstellen

§ 24
Anerkennung

§ 25
Antrag auf Anerkennung und Mitteilung von Änderungen

§ 26
Widerruf der Anerkennung

§ 27
Zuständige Behörde und Verordnungsermächtigung

Abschnitt 5
Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen

§ 28
Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen

Abschnitt 6
Universalschlichtungsstellen der Länder

§ 29
Universalschlichtungsstelle und Verordnungsermächtigung

§ 30
Zuständigkeit und Verfahren der Universalschlichtungsstelle

§ 31
Gebühr

Abschnitt 7
Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung, Liste der Verbraucherschlichtungsstellen und Berichtspflichten

§ 32
Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung und Mitteilungspflichten der zuständigen Behörden und Aufsichtsbehörden

§ 33
Liste der Verbraucherschlichtungsstellen sowie Zugang zur Liste der Europäischen Kommission und zur Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung

§ 34
Berichtspflichten und Auskunftspflichten der Verbraucherschlichtungsstelle

§ 35
Verbraucherschlichtungsbericht

Abschnitt 8
Informationspflichten des Unternehmers

§ 36
Allgemeine Informationspflicht

§ 37
Informationen nach Entstehen der Streitigkeit

Abschnitt 9
Grenzübergreifende Zusammenarbeit

§ 38
Zusammenarbeit mit ausländischen Streitbeilegungsstellen

§ 39
Zusammenarbeit mit der Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung

§ 40
Unterstützung von Verbrauchern bei grenzübergreifenden Streitigkeiten; Kontaktstelle für die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung

Abschnitt 10
Schlussvorschriften

§ 41
Bußgeldvorschriften

§ 42
Verordnungsermächtigung

§ 43
Projektförderung, Forschungsvorhaben, Bericht

Artikel 2
Änderung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes

§ 17
Übergangsvorschriften.

Artikel 3
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes

§ 16a
Behördliche Schlichtung nach § 57a des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 7
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

§ 14
Schlichtungsverfahren und Verordnungsermächtigung

§ 16
Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Artikel 8
Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung

Artikel 11
Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung

Artikel 12
Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Artikel 13
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

§ 342
Beschwerdeverfahren.

Artikel 14
Aufhebung der Kapitalanlageschlichtungsstellenverordnung

Artikel 15
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 16
Änderung des Postgesetzes

Artikel 17
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

§ 145
Kosten von außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren

Artikel 18
Änderung des EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetzes

Artikel 19
Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung

Artikel 20
Änderung des EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetzes

Artikel 21
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 57c
Verordnungsermächtigungen

§ 57d
Verhältnis zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Artikel 22
Änderung der Luftverkehrsschlichtungsverordnung

§ 17a
Verhältnis zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Artikel 23
Überleitungsvorschrift

Artikel 24
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 258/15 (Beschluss)

... - § 6 Absatz 2 VSBG-E verlangt vom Streitmittler Kenntnisse im "Verbraucherrecht", während § 5 Mediationsgesetz nur mediationsbezogene Rechtskenntnisse voraussetzt. Auch als Streitmittler unterbreitet der Mediator keine Schlichtungsvorschläge im Sinne des § 19 VSBG-E, sondern wirkt gemäß § 2 Absatz 6 Mediationsgesetz darauf hin, dass die Parteien eine Vereinbarung in Kenntnis der Sachlage treffen, wozu er vor allem auf die Möglichkeit externer Beratung insbesondere durch einen Rechtsanwalt hinweist. Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb Rechtskenntnisse des Mediators in der Verbrauchermediation wichtiger sein sollten als zum Beispiel Kenntnisse des Erb- und Gesellschaftsrechts, die das Mediationsgesetz für die Mediation einer Unternehmensnachfolge nicht verlangt. Mit Blick auf Artikel 6 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe a der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/15 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein*

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 VSBG

6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 - neu - VSBG

7. Zu Artikel 1 § 3 Satz 1 VSBG

8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 3 VSBG

9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 3, § 30 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3 VSBG

10. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 VSBG

11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Nummer 3 und 4 VSBG

12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3, § 7 Absatz 5 Satz 2 VSBG

13. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Nummer 4 - neu - VSBG

14. Zu Artikel 1 § 14 Überschrift, Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Absatz 5 - neu - VSBG

15. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 2 - neu - VSBG

16. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 VSBG

17. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, § 30 Absatz 1 Nummer 4 und § 31 Absatz 1 VSBG

18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Satz 1 und § 16 Absatz 01 - neu - VSBG

19. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 VSBG

20. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 2 und 3 - neu - VSBG

21. Zu Artikel 1 § 18 VSBG

22. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1a - neu - VSBG *

23. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz 2 - neu - VSBG *

24. Zu Artikel 1 § 24 Satz 1 VSBG

25. Zu Artikel 1 § 28 Satz 2 VSBG

26. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 Überschrift, §§ 29 bis 32 und § 42 Absatz 2 VSBG

27. Zu Artikel 1 §§ 29, 30 Absatz 1 bis 3 und 5 Satz 2, § 31 Absatz 1 Satz 1 VSBG * Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

28. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 4 VSBG

29. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 7 - neu - VSBG

30. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 4, Nummer 5, Nummer 6, Absatz 3a - neu - VSBG *

31. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 1 VSBG

32. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 1 und Satz 2 VSBG *

33. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 3 VSBG *

34. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 VSBG

35. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 VSBG

36. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 2 VSBG

37. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 VSBG

38. Zu Artikel 1 § 43 - neu - VSBG

§ 43
Evaluation

39. Zu Artikel 3 und 7 ff.

40. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 309 Nummer 14 - neu - BGB

'Artikel 6 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

41. Zu Artikel 23 Absatz 2 Überleitungsvorschrift


 
 
 


Drucksache 627/13

... Auch von der in § 124 TKG vorgesehenen Möglichkeit von Mediationsverfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten soll im Postbereich Gebrauch gemacht werden können. Ziel derartiger Verfahren ist es, mit Hilfe eines Mediators Konsensvorschläge zu erarbeiten und Lösungsvorschläge anzubieten, um gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten zu vermeiden. Die "Empfehlungen" des Mediators sind rechtlich nicht verbindlich, allerdings können sie in der weiteren Konfliktbewältigung eine faktische Bindungswirkung entfalten. Die Mediationsverfahren sind neben den spezialgesetzlich geregelten Streitschlichtungsverfahren ein zusätzliches Angebot insbesondere an die Unternehmen, einen durch die Bundesnetzagentur benannten Mediator bei Streitigkeiten in Anspruch zu nehmen. Die mit der Einschaltung eines Mediators verbundenen Verfahrens- und Kostenfragen sind im konkreten Fall zwischen den Beteiligten zu vereinbaren. Für ein Mediationsverfahren nicht geeignet sind die gesetzlich konkret geregelten Beschlusskammerverfahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 627/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Postgesetzes

§ 4a
Medien der Veröffentlichung

§ 44
Bundesnetzagentur

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Schwerpunkte des Gesetzentwurfs

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2306: Viertes Gesetz zur Änderung des Postgesetzes


 
 
 


Drucksache 603/13

... (e) Förderung einer stärkeren Einbindung der Eltern und Unterstützung von Familien durch Schulmediatoren für Roma;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/13




1. Kontext des Vorschlags

4 Hintergrund

Politischer Kontext

Ziel des Vorschlags

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen

3. Rechtliche Aspekte

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

1. ZWECK

2. GRUNDLEGENDE politische Fragen

Gezielte politische Maßnahmen

Zugang zu Bildung

Zugang zur Beschäftigung

Zugang zur Gesundheitsfürsorge

4 Finanzierung

3. HORIZONTALE politische Massnahmen

4 Antidiskriminierung

Schutz von Roma-Kindern und -Frauen

Verringerung der Armut und soziale Inklusion

3.6. Die Mitgliedstaaten sollten Armut und soziale Ausgrenzung, von denen Roma betroffen sind, durch Investitionen in das Humankapital und Maßnahmen für sozialen Zusammenhalt bekämpfen, insbesondere durch

Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht

4. STRUKTURMASSNAHMEN

Lokale Maßnahmen

Überwachung und Bewertung

Mit der Förderung der Gleichbehandlung befasste Stellen

Nationale Kontaktstellen für die Integration der Roma

Länderübergreifende Zusammenarbeit

4.8. Neben den Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten innerhalb des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma ergreifen, sollten sie sich an Formen länderübergreifender Zusammenarbeit auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene beteiligen und politische Initiativen, insbesondere Projekte und bilaterale oder multilaterale Übereinkünfte, ausarbeiten, um

5. Berichterstattung und FOLLOW-UP


 
 
 


Drucksache 663/13

... Kernelement des Koordinationsverfahrens ist die Bestellung eines Koordinationsverwalters. Diesem ist die Aufgabe zugewiesen, Vorschläge für eine abgestimmte Insolvenzabwicklung zu erarbeiten und vorzulegen (§ 269f InsO-E). Der Koordinationsverwalter soll in der Regel ein neutraler Dritter sein (§ 269e Absatz 1 InsO-E). Das hat den Vorteil, dass die Koordinationsaufgaben von einer Person wahrgenommen werden, die nicht durch Eigeninteressen aus einem bestimmten Verfahren belastet ist und deshalb als Mediator zwischen den in den Einzelverfahren bestellten Verwaltern vermitteln kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 3a
Gruppen-Gerichtsstand

§ 3b
Fortbestehen des Gruppen-Gerichtsstands

§ 3c
Zuständigkeit für Gruppen-Folgeverfahren

§ 3d
Verweisung an den Gruppen-Gerichtsstand

§ 3e
Unternehmensgruppe

§ 13a
Antrag zur Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands

§ 56b
Verwalterbestellung bei Schuldnern derselben Unternehmensgruppe

Siebter Teil

Erster Abschnitt

§ 269a
Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter

§ 269b
Zusammenarbeit der Gerichte

§ 269c
Zusammenarbeit der Gläubigerausschüsse

Zweiter Abschnitt

§ 269d
Koordinationsgericht

§ 269e
Koordinationsverwalter

§ 269f
Aufgaben und Rechtsstellung des Koordinationsverwalters

§ 269g
Vergütung des Koordinationsverwalters

§ 269h
Koordinationsplan

§ 269i
Abweichungen vom Koordinationsplan

§ 270d
Eigenverwaltung bei gruppenangehörigen Schuldnern

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 5
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 6
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuches

Artikel 8
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Flexible Koordinierungsmechanismen statt Konsolidierungslösungen

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Eröffnung der Möglichkeit, mehrere oder sämtliche Verfahren bei einem Gericht zu führen

2. Bestellung eines Insolvenzverwalters

3. Allgemeine Bestimmungen zur Zusammenarbeit von Gerichten, Verwaltern und Gläubigerausschüssen

a Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter

b Zusammenarbeit der Gerichte

c Zusammenarbeit der Gläubigerorgane

4. Das Koordinationsverfahren als besonderes Koordinationsinstrument

5. Anwendungsbereich

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 3a

Zu § 3b

Zu § 3c

Zu § 3d

Zu § 3e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 269a

Zu § 269b

Zu § 269c

Zu § 269d

Zu § 269e

Zu § 269f

Zu § 269g

Zu § 269h

Zu § 269i

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2489: Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Bewertung durch den NKR


 
 
 


Drucksache 10/12 (Beschluss)

... Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz sieht anders als noch der Gesetzentwurf der Bundesregierung die Überführung der gerichtsinternen Mediation in ein "erweitertes Güterichterkonzept" vor und lässt die Fortführung der bestehenden Angebote gerichtsinterner Mediation nur noch für einen begrenzten Zeitraum von einem Jahr nach Inkrafttreten zu (vgl. § 9 des Mediationsgesetzes). Zwar wird davon ausgegangen, dass der Güterichter zahlreiche Methoden und Techniken der Mediation einsetzen kann, gleichzeitig wird aber ausdrücklich betont, dass er kein Mediator sei. Ein wesentlicher Unterschied wird darin gesehen, dass der Güterichter anders als ein gerichtsinterner Mediator rechtliche Bewertungen vornehmen und den Parteien Lösungen für ihren Konflikt vorschlagen könne.



Drucksache 517/12

... (1) Für die Tätigkeit des Notars als Mediator oder Schlichter ist durch öffentlich-rechtlichen Vertrag eine Gegenleistung in Geld zu vereinbaren. Dasselbe gilt für notarielle Amtstätigkeiten, für die in diesem Gesetz keine Gebühr bestimmt ist und die nicht mit anderen gebührenpflichtigen Tätigkeiten zusammenhängen. Die Gegenleistung muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Geschäfts, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit, angemessen sein. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden die Auslagen nach den gesetzlichen Bestimmungen erhoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)

Kapitel 1
Vorschriften für Gerichte und Notare

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Kostenfreiheit bei Gerichtskosten

§ 3
Höhe der Kosten

§ 4
Auftrag an einen Notar

§ 5
Verweisung, Abgabe

§ 6
Verjährung, Verzinsung

§ 7
Elektronische Akte, elektronisches Dokument

Abschnitt 2
Fälligkeit

§ 8
Fälligkeit der Kosten in Verfahren mit Jahresgebühren

§ 9
Fälligkeit der Gerichtsgebühren in sonstigen Fällen, Fälligkeit der gerichtlichen Auslagen

§ 10
Fälligkeit der Notarkosten

Abschnitt 3
Sicherstellung der Kosten

§ 11
Zurückbehaltungsrecht

§ 12
Grundsatz für die Abhängigmachung bei Gerichtskosten

§ 13
Abhängigmachung bei Gerichtsgebühren

§ 14
Auslagen des Gerichts

§ 15
Abhängigmachung bei Notarkosten

§ 16
Ausnahmen von der Abhängigmachung

§ 17
Fortdauer der Vorschusspflicht

Abschnitt 4
Kostenerhebung

§ 18
Ansatz der Gerichtskosten

§ 19
Einforderung der Notarkosten

§ 20
Nachforderung von Gerichtskosten

§ 21
Nichterhebung von Kosten

Abschnitt 5
Kostenhaftung

Unterabschnitt 1
Gerichtskosten

§ 22
Kostenschuldner in Antragsverfahren, Vergleich

§ 23
Kostenschuldner in bestimmten gerichtlichen Verfahren

§ 24
Kostenhaftung der Erben

§ 25
Kostenschuldner im Rechtsmittelverfahren, Gehörsrüge

§ 26
Bestimmte sonstige gerichtliche Auslagen

§ 27
Weitere Fälle der Kostenhaftung

§ 28
Erlöschen der Zahlungspflicht

Unterabschnitt 2
Notarkosten

§ 29
Kostenschuldner im Allgemeinen

§ 30
Haftung der Urkundsbeteiligten

§ 31
Besonderer Kostenschuldner

Unterabschnitt 3
Mehrere Kostenschuldner

§ 32
Mehrere Kostenschuldner

§ 33
Erstschuldner der Gerichtskosten

Abschnitt 6
Gebührenvorschriften

§ 34
Wertgebühren

Abschnitt 7
Wertvorschriften

Unterabschnitt 1
Allgemeine Wertvorschriften

§ 35
Grundsatz

§ 36
Allgemeiner Geschäftswert

§ 37
Früchte, Nutzungen, Zinsen, Vertragsstrafen, sonstige Nebengegenstände und Kosten

§ 38
Belastung mit Verbindlichkeiten

§ 39
Auskunftspflichten

Unterabschnitt 2
Besondere Geschäftswertvorschriften

§ 40
Erbschein, Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft und Testamentsvol lstreckerzeugnis

§ 41
Zeugnisse zum Nachweis der Auseinandersetzung eines Nachlasses oder Gesamtguts

§ 42
Wohnungs- und Teileigentum

§ 43
Erbbaurechts beste l l u ng

§ 44
Mithaft

§ 45
Rangverhältnisse und Vormerkungen

Unterabschnitt 3
Bewertungsvorschriften

§ 46
Sache

§ 47
Sache bei Kauf

§ 48
Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

§ 49
Grundstücksgleiche Rechte

§ 50
Bestimmte schuldrechtliche Verpflichtungen

§ 51
Erwerbs- und Veräußerungsrechte, Verfügungsbeschränkungen

§ 52
Nutzungs- und Leistungsrechte

§ 53
Grundpfandrechte und sonstige Sicherheiten

§ 54
Bestimmte Gesellschaftsanteile

Kapitel 2
Gerichtskosten

Abschnitt 1
Gebührenvorschriften

§ 55
Einmalige Erhebung der Gebühren

§ 56
Teile des Verfahrensgegenstands

§ 57
Zurückverweisung, Abänderung oder Aufhebung einer Entscheidung

§ 58
Eintragungen in das Handels-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Wertvorschriften

Unterabschnitt 1
Allgemeine Wertvorschriften

§ 59
Zeitpunkt der Wertberechnung

§ 60
Genehmigung oder Ersetzung einer Erklärung oder

§ 61
Rechtsmittelverfahren

§ 62
Einstweilige Anordnung

Unterabschnitt 2
Besondere Geschäftswertvorschriften

§ 63
Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen

§ 64
Nachlasspflegschaften und Gesamtgutsverwaltung

§ 65
Ernennung und Entlassung von Testamentsvollstreckern

§ 66
Bestimmte Teilungssachen

§ 67
Bestimmte unternehmensrechtliche Verfahren und bestimmte Vereins- und Stiftungssachen

§ 68
Verhandlung über Dispache

§ 69
Eintragungen im Grundbuch, Schiffs- oder Schiffsbauregister

§ 70
Gemeinschaften zur gesamten Hand

§ 71
Nachträgliche Erteilung eines Hypotheken-, Grundschuld- oder Rentenschuldbriefs

§ 72
Gerichtliche Entscheidung über die abschließenden Feststellungen der Sonderprüfer

§ 73
Ausschlussverfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

§ 74
Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz

§ 75
Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

§ 76
Bestimmte Verfahren vor dem Landwirtschaftsgericht

Unterabschnitt 3
Wertfestsetzung

§ 77
Angabe des Werts

§ 78
Wertfestsetzung für die Zulässigkeit der Beschwerde

§ 79
Festsetzung des Geschäftswerts

§ 80
Schätzung des Geschäftswerts

Abschnitt 3
Erinnerung und Beschwerde

§ 81
Erinnerung gegen den Kostenansatz, Beschwerde

§ 82
Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorauszahlung

§ 83
Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts

§ 84
Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Kapitel 3
Notarkosten

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 85
Notarielle Verfahren

§ 86
Beurkundungsgegenstand

§ 87
Sprechtage außerhalb der Geschäftsstelle

Abschnitt 2
Kostenerhebung

§ 88
Verzinsung des Kostenanspruchs

§ 89
Beitreibung der Kosten und Zinsen

§ 90
Zurückzahlung, Schadensersatz

Abschnitt 3
Gebührenvorschriften

§ 91
Gebührenermäßigung

§ 92
Rahmengebühren

§ 93
Einmalige Erhebung der Gebühren

§ 94
Verschiedene Gebührensätze

Abschnitt 4
Wertvorschriften

Unterabschnitt 1
Allgemeine Wertvorschriften

§ 95
Mitwirkung der Beteiligten

§ 96
Zeitpunkt der Wertberechnung

Unterabschnitt 2
Beurkundung

§ 97
Verträge und Erklärungen

§ 98
Vollmachten und Zustimmungen

§ 99
Miet-, Pacht- und Dienstverträge

§ 100
Güterrechtliche Angelegenheiten

§ 101
Annahme als Kind

§ 102
Erbrechtliche Angelegenheiten

§ 103
Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht, Anträge an das Nachlassgericht

§ 104
Rechtswahl

§ 105
Anmeldung zu bestimmten Registern

§ 106
Höchstwert für Anmeldungen zu bestimmten Registern

§ 107
Gesellschaftsrechtliche Verträge, Satzungen und Pläne

§ 108
Beschlüsse von Organen

§ 109
Derselbe Beurkundungsgegenstand

§ 110
Verschiedene Beurkundungsgegenstände

§ 111
Besondere Beurkundungsgegenstände

Unterabschnitt 3
Vollzugs- und Betreuungstätigkeiten

§ 112
Vollzug des Geschäfts

§ 113
Betreuungstätigkeiten

Unterabschnitt 4
Sonstige notarielle Geschäfte

§ 114
Rückgabe eines Erbvertrags aus der notariellen Verwahrung

§ 115
Vermögensverzeichnis, Siegelung

§ 116
Freiwillige Versteigerung von Grundstücken

§ 117
Versteigerung von beweglichen Sachen und von Rechten

§ 118
Vorbereitung der Zwangsvollstreckung

§ 119
Entwurf

§ 120
Beratung bei einer Haupt- oder Gesellschafterversammlung

§ 121
Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen

§ 122
Rangbescheinigung

§ 123
Gründungsprüfung

§ 124
Verwahrung

Abschnitt 5
Gebührenvereinbarung

§ 125
Verbot der Gebührenvereinbarung

§ 126
Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Abschnitt 6
Gerichtliches Verfahren in Notarkostensachen

§ 127
Antrag auf gerichtliche Entscheidung

§ 128
Verfahren

§ 129
Beschwerde und Rechtsbeschwerde

§ 130
Gemeinsame Vorschriften

§ 131
Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Kapitel 4
Schluss- und Übergangsvorschriften

§ 132
Verhältnis zu anderen Gesetzen

§ 133
Bekanntmachung von Neufassungen

§ 134
Übergangsvorschrift

§ 135
Sonderregelung für Baden-Württemberg

§ 136
Übergangsvorschrift zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

Anlage 1
(zu § 3 Absatz 2) Kostenverzeichnis


 
 
 


Drucksache 377/12

... b) In § 9 Absatz 1 werden nach dem Wort "kann" die Wörter "unter Fortführung der bisher verwendeten Bezeichnung (gerichtlicher Mediator)" eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 377/12




Anlage
Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung

Zu Artikel 1

'Artikel 7 Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 69b
Verordnungsermächtigung

'Artikel 7a Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 61a
Verordnungsermächtigung


 
 
 


Drucksache 474/12

... Bereits nach geltendem Recht lässt sich die Einschaltung eines Mediators oder eines Vermittlers für die Durchführung eines anderen Verfahrens zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung auf § 4b

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 474/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 und E.2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Baugesetzbuchs

§ 124
Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot

§ 245a
Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts

Artikel 2
Änderung der Baunutzungsverordnung

§ 25d
Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und Zielsetzung

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung und Konzeption

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Wesentliche Regelungen im Überblick

1. Wesentliche Regelungen zur Stärkung der Innenentwicklung

a Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme

b Darstellung zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan

c Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten

d Abweichen vom Gebot des Einfügens

e Vereinfachung des gesetzlichen Vorkaufsrechts

f Neuregelung des Erschließungsvertrags

g Rückbaugebot

2. Wesentliche Änderungen in der Baunutzungsverordnung

a Anlagen zur Kinderbetreuung in reinen Wohngebieten

b Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

c Flexibilisierung beim Maß der baulichen Nutzung

3. Aktualisierung einzelner Vorschriften zum Außenbereich

IV. Gesetzesfolgen

1. Allgemeine Gesetzesfolgen

2. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

3. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Auswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

aa Bund

bb Länder und Kommunen

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

6. Weitere Kosten

7. Nachhaltigkeit

8. Evaluierung

V. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1649: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklungen des Städtebausrechts


 
 
 


Drucksache 298/12

... Die Kommission wird sich mit den anhaltenden Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der am Hoheitsgebiet orientierten Copyright-Verwaltung auseinandersetzen sowie mit der heutigen komplexen Abgabenregelung für Privatkopien, die sich negativ auf die EU-weite Verfügbarkeit digitaler Inhalte auswirken kann und die Entwicklung innovativer Online-Geschäftsmodelle behindert. Die Kommission wird im Jahr 2012 einen Legislativvorschlag zur kollektiven Rechtewahrnehmung (Rechteverwertung) vorlegen, und sie hat bereits einen Dialog der beteiligten Akteure - unter der Leitung eines Mediators - zum Thema Abgaben für Privatkopien und sonstige Reproduktionsformen eingeleitet. Die Ergebnisse dieses Dialogs sollen in eventuelle Legislativvorschläge auf EU-Ebene einfließen. Des Weiteren wird sich die Kommission - vor dem Hintergrund der technologischen Entwicklung - den besonderen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Urheberrecht und mit der Verfügbarkeit audiovisueller Inhalte und Rundfunkdienste stellen, insbesondere um das grenzübergreifende Angebot zu stimulieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 298/12




Mitteilung

1. Die Verbraucherpolitik als wesentlicher Beitrag zu Europa 2020

2. Ausgangspunkt sind strenge EU-Verbraucherschutzbestimmungen

3. Aktuelle Probleme und künftige Herausforderungen

3.1 Herausforderungen im Bereich der Produkt-, Dienstleistungs- und Lebensmittelsicherheit

3.2 Wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Wandel

Die digitale Revolution

Nachhaltiger Verbrauch

Soziale Ausgrenzung, schutzbedürftige Verbraucher und Zugänglichkeit Barrierefreiheit

3.3 Informationsflut - Wissensdefizit

3.4 Nicht alle Rechte werden in der Praxis vollständig respektiert

3.5 Besondere Herausforderungen in Schlüsselbereichen

4. Vier zentrale 2020-Ziele erste Schritte zu ihrer Erreichung

4.1. Verbrauchersicherheit erhöhen

4.2. Wissen erweitern

4.3. Umsetzung, Durchsetzung, Rechtsschutz verbessern

4.4. Rechte wichtige Politiken an den wirtschaftlichen gesellschaftlichen Wandel anpassen

Finanzdienstleistungen

Lebensmittel

Energie

Reise und Verkehr

Nachhaltige Produkte

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 10/1/12

... Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz sieht anders als noch der Gesetzentwurf der Bundesregierung die Überführung der gerichtsinternen Mediation in ein "erweitertes Güterichterkonzept" vor und lässt die Fortführung der bestehenden Angebote gerichtsinterner Mediation nur noch für einen begrenzten Zeitraum von einem Jahr nach Inkrafttreten zu (vgl. § 9 des Mediationsgesetzes). Zwar wird davon ausgegangen, dass der Güterichter zahlreiche Methoden und Techniken der Mediation einsetzen kann, gleichzeitig wird aber ausdrücklich betont, dass er kein Mediator sei. Ein wesentlicher Unterschied wird darin gesehen, dass der Güterichter anders als ein gerichtsinterner Mediator rechtliche Bewertungen vornehmen und den Parteien Lösungen für ihren Konflikt vorschlagen könne.



Drucksache 60/1/11

... 3. a) Mediatoren müssen über eine fachliche Grundqualifikation und gegebenenfalls Zusatzqualifikationen für Spezialbereiche verfügen, die nicht der alleinigen Beurteilung des Mediators überlassen bleiben dürfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/1/11




Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 MediationsG

6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 Satz 2 - neu - MediationsG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 Satz 2 MediationsG

8. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 MediationsG

9. Zu Artikel 1 § 5 MediationsG

10. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 - neu - MediationsG

11. Zu Artikel 2 § 15 Satz 1 GVG

12. Zu Artikel 2 § 15 Satz 3 - neu - GVG

13. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 253 Absatz 3 Nummer 1 ZPO ,

14. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 278 Absatz 5 ZPO

Zu Artikel 3 Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 794 Absatz 1 Nummer 1 ZPO , Nummer 7 § 796d ZPO

18. Zu den Artikeln 3, 4, 5, 6, 7

19. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 36a Absatz 1 Satz 2, Absatz 1a - neu - FamFG , Artikel 5 Nummer 2 § 54a Absatz 1 Satz 2, Absatz 1a - neu - ArbGG

20. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 36a Absatz 1 Satz 3 - neu - FamFG

21. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 54 Absatz 1 Satz 6 - neu - ArbGG , Artikel 6 Nummer 3 § 202 Satz 1 SGG ,

22. Zu Artikel 7 Nummer 01 - neu - § 86a - neu - VwGO , Nummer 3 § 173 Satz 1 VwGO

§ 86a

23. Zu Artikel 7a - neu - § 151 Absatz 1 Satz 3 -neu-, Absatz 2 Nummer 4 -neu-, § 155 FGO

'Artikel 7a Änderung der Finanzgerichtsordnung

24. Zu Artikel 8 Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 GKG

'Artikel 8 Änderung des Gerichtskostengesetzes

25. Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 92/11

... Familienrechtliche Streitigkeiten können sich nachteilig auf das Wohl der Kinder auswirken. Kinder, die von einem oder beiden Elternteilen getrennt werden, haben Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht ihrem Wohl entgegen15. Zivilverfahren, vor allem solche mit Auslandsbezug, die sich an eine Auflösung der Ehe oder eine Trennung anschließen, können zu einer Beschneidung dieses Rechtes führen. Besonders in langwierigen grenzüberschreitenden Sorgerechtsverfahren zwischen früheren Ehepartnern können Kinder die Leidtragenden sein. Die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Sorgerechtsstreitigkeiten ist dank EU-weiter Regelungen 16 bereits leichter geworden. Die angemessene Unterrichtung von Kindern und Eltern über ihre Rechte aufgrund von EU- und innerstaatlichen Vorschriften ist eine Grundvoraussetzung, die erfüllt sein muss, damit sie ihre Rechte in Familienrechtsstreitigkeiten wahrnehmen können. Informationen hierzu sollten daher leicht zugänglich sein und verständliche Hinweise zu den einschlägigen Verfahren liefern. Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Informationsblätter über das EU-Recht und nationale Rechtsvorschriften zu den Themen Unterhalt, Mediation sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fällen, die die elterliche Verantwortung betreffen, erarbeiten und bei Bedarf aktualisieren. Bezüglich des Problems der Entführung eines Kindes durch einen Elternteil wird die Kommission besonders die Informationen berücksichtigen, die von der Mediatorin des Europäischen Parlaments für grenzüberschreitende elterliche Kindesentführungen bereitgestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/11




Mitteilung

3 Einleitung

1. Allgemeine Grundsätze

1.1. Die Rechte des Kindes zu einem festen Bestandteil der EU-Grundrechtepolitik machen

1.2. Die Grundlagen für eine faktengestützte Politik schaffen

1.3. Zusammenarbeit mit wichtigen Akteuren

2. Konkrete Massnahmen der EU Zugunsten von Kindern

2.1. Eine kindgerechte Justiz

2.2. Spezielle Aktionen der EU zum Schutz von schutzbedürftigen Kindern

2.3. Kinder und die Politik der EU im Außenbereich

3. Partizipation - Sensibilisierungen der Kinder

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 191/11

... . In der Regel sind Roma-Kinder in Sonderschulen oder segregierten Schulen übermäßig stark vertreten. Daher ist es wichtig, die Kontakte zwischen den verschiedenen Gemeinschaften durch Kultur- und Schulmediatoren, Kirchen, religiöse Organisationen bzw. Gemeinschaften sowie die aktive Beteiligung der Eltern von Roma-Kindern zu fördern, um die interkulturellen Kompetenzen der Lehrer zu verbessern, die Segregation zu verringern und sicherzustellen, dass der Grundschulpflicht nachgekommen wird. Die Kommission plant, gemeinsam mit dem Europarat eine zweijährige Schulungsmaßnahme von rund 1000 Mediatoren durchzuführen. Die Mediatoren können Eltern darüber informieren, wie das lokale Bildungssystem funktioniert, sie beraten und die Roma-Kinder bei den einzelnen Phasen ihrer schulischen Laufbahn unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/11




1. Verbesserung der Situation der ROMA: eine soziale wirtschaftliche Notwendigkeit für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten

2. Notwendigkeit eines zielgerichteten Ansatzes: Ein EU-Rahmen für Nationale Strategien zur Integration der ROMA

3. Festlegung von EU-Zielen zur Integration der ROMA

- Zugang zur Bildung: Sicherstellen, dass alle Roma -Kinder zumindest die Grundschule abschließen

- Zugang zur Beschäftigung: Die Beschäftigungsquote der Roma an die der übrigen Bevölkerung annähern

- Zugang zur Gesundheitsfürsorge: Gesundheitssituation der Roma an die der restlichen Bevölkerung angleichen

- Zugang zu Wohnraum und grundlegenden Diensten: Den Anteil der Roma mit Zugang zu Wohnraum und zu den öffentlichen Versorgungsnetzen z.B. Wasser, Strom und Gas auf den entsprechenden Anteil an der restlichen Bevölkerung bringen

4. Nationale Strategien zur Integration der ROMA: eine klare politische Verpflichtung der Mitgliedstaaten

5. Die Situation der ROMA verbessern

6. Förderung der Integration der ROMA ausserhalb der EU: die besondere Situation der Beitrittsländer

7. Stärkung der Einflussmöglichkeiten der Zivilgesellschaft: eine bedeutendere Rolle der Europäischen Plattform für die Einbeziehung der ROMA

8. Messung der Fortschritte: Einrichtung eines soliden Monitoringsystems

9. Fazit: Jetzt ist Handeln angezeigt

Anhang
Angaben basierend auf den Daten des Europarats


 
 
 


Drucksache 772/11

... Neben traditionellen Rechtsbehelfen2 steht Verbrauchern und Unternehmen in manchen Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit offen, sich mit ihren Beschwerden an Stellen für die alternative Streitbeilegung ("AS-Stellen") zu wenden. Diese Stellen dienen der außergerichtlichen Lösung von Streitigkeiten der Parteien durch Intervention z.B. von Schlichtern, Mediatoren, Ombudsleuten oder Beschwerdestellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 772/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise Folgenabschätzung

2.1. Einholung von Fachwissen und Anhörung interessierter Kreise

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Hauptelemente des Vorschlags

3.1.1. Für alle verbraucherrechtlichen Streitigkeiten soll es AS-Verfahren geben

3.1.2. Information über alternative Streitbeilegung und Zusammenarbeit

3.1.3. Qualität von AS-Stellen

3.1.4. Überwachung

3.2. Subsidiaritätsprinzip

3.3. Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften der EU

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zugang zur Alternativen Streitbeilegung dafür geltende Grundsätze

Artikel 5
Zugang zur alternativen Streitbeilegung

Artikel 6
Fachwissen und Unparteilichkeit

Artikel 7
Transparenz

Artikel 8
Effektivität

Artikel 9
Fairness

Kapitel III
Information Kooperation

Artikel 10
Information der Verbraucher durch Unternehmer

Artikel 11
Unterstützung für Verbraucher

Artikel 12
Allgemeine Informationen

Artikel 13
Kooperation zwischen AS-Stellen zur Beilegung grenzübergreifender Streitigkeiten

Artikel 14
Kooperation zwischen AS-Stellen und den für die Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts zuständigen nationalen Behörden

Kapitel IV
überwachung von AS-Stellen

Artikel 15
Benennung der zuständigen Behörden

Artikel 16
Informationen, die den zuständigen Behörden von den AS-Stellen mitzuteilen sind

Artikel 17
Rolle der zuständigen Behörden und der Kommission

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Sanktionen

Artikel 19
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Artikel 20
Änderung der Richtlinie 2009/22/EG

Artikel 21
Mitteilungen

Artikel 22
Umsetzung

Artikel 23
Bericht

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Adressaten


 
 
 


Drucksache 60/11 (Beschluss)

... "(1) Die Parteien können den Mediator einvernehmlich auswählen. Ein Anspruch auf einen bestimmten richterlichen Mediator besteht nicht."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 MediationsG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 Satz 2 - neu - MediationsG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 Satz 2 MediationsG

5. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 MediationsG

Zu Artikel 1

8. Zu Artikel 2 § 15 Satz 1 GVG

9. Zu Artikel 2 § 15 Satz 3 - neu - GVG

10. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 253 Absatz 3 Nummer 1 ZPO ,

11. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 278 Absatz 5 ZPO

12. Zu Artikel 3 Nummer 5 § 278a Absatz 1 Satz 2, Absatz 1a - neu - ZPO , Nummer 6 § 794 Absatz 1 Nummer 1 ZPO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 794 Absatz 1 Nummer 1 ZPO , Nummer 7 § 796d ZPO

14. Zu den Artikeln 3, 4, 5, 6, 7

15. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 36a Absatz 1 Satz 2, Absatz 1a - neu - FamFG , Artikel 5 Nummer 2 § 54a Absatz 1 Satz 2, Absatz 1a - neu - ArbGG

16. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 36a Absatz 1 Satz 3 - neu - FamFG

17. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 54 Absatz 1 Satz 6 - neu - ArbGG , Artikel 6 Nummer 3 § 202 Satz 1 SGG ,

18. Zu Artikel 7 Nummer 01 - neu - § 86a - neu - VwGO , Nummer 3 § 173 Satz 1 VwGO

§ 86a

19. Zu Artikel 8 Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 GKG

'Artikel 8 Änderung des Gerichtskostengesetzes

20. Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 43/11

... (3) Durch die Stärkung des elterlichen Engagements sowie der Zusammenarbeit der Eltern mit der Schule und die Einrichtung von Partnerschaften zwischen Schulen und Eltern wird die Unterstützung der Familie für eine erfolgreiche Schul- oder Berufsausbildung gefördert. Unterstützend können Mediatoren auf der lokalen Ebene tätig werden, die dazu befähigt sind, die Kommunikation zu fördern und Misstrauen abzubauen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 43/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Grundsatz der Subsidiarität, der Komplementarität und der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Vorschlag

Anhang
Ein Rahmen für eine umfassende Politik zur Senkung der Schulabbrecherquote

1. Ermittlung der Hauptfaktoren überwachung

2. Politikrahmen

2.1 Präventionspolitik

2.2 Interventionspolitik

2.3 Kompensation


 
 
 


Drucksache 631/11

... Die Verschärfung der Kreditbedingungen während der Krise hat insbesondere für KMU den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten erschwert. Daraufhin haben viele Mitgliedstaaten Korrekturmaßnahmen ergriffen, z.B. die Kapazität von Kreditbürgschaftssystemen erhöht, in Aktienfonds und Kleinstkreditprogramme investiert und die Kreditvergabe der Banken durch vorteilhafte Kreditbedingungen oder die Einschaltung von Kreditmediatoren erleichtert. Da der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten nach wie vor schwierig ist, sollten weitere Anstrengungen unternommen werden, um die Verfügbarkeit angemessener Finanzierungsformen wie Darlehen, Beteiligungen und Kombinationen daraus zu fördern. Darüber hinaus sollte die Entwicklung von Finanzdienstleistern gefördert werden, die auf kleine Unternehmen (einschließlich sozialwirtschaftliche Unternehmen) spezialisiert sind. Wie in der Binnenmarktakte23 erwähnt, wird die Kommission noch vor dem Jahresende einen Rechtsakt zur Förderung der Entwicklung von Solidarinvestmentfonds in der Europäischen Union verabschieden.



Drucksache 60/11

... Der Entwurf stärkt die Mediation, indem er die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens durch eine Verschwiegenheitspflicht von Mediatorinnen und Mediatoren schützt und die Vollstreckbarkeit von in einer Mediation geschlossenen Vereinbarungen erleichtert. Zudem werden bestimmte Mindestanforderungen an Mediatorinnen und Mediatoren gesetzlich geregelt. Des Weiteren werden wissenschaftlich begleitete Modellprojekte an den Gerichten ermöglicht, um festzustellen, ob und in welchem Umfang es bei der Durchführung einer mit staatlicher Unterstützung geförderten außergerichtlichen Mediation in Familiensachen Einspareffekte im Bereich der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Mediationsgesetz (MediationsG)

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Verfahren; Aufgaben des Mediators

§ 3
Offenbarungspflichten; Tätigkeitsbeschränkungen

§ 4
Verschwiegenheitspflicht

§ 5
Aus- und Fortbildung des Mediators

§ 6
Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation

§ 7
Übergangsbestimmung

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 15
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass gerichtsinterne Mediation in Zivilsachen angeboten wird. Die gerichtsinterne Mediation kann einem Gericht für die Bezirke mehrerer Gerichte zugewiesen werden. Die Landesregierungen können die Ermächtigungen durch Rechtsverordnung auf die jeweils zuständige oberste Landesbehörde übertragen.

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 278a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

§ 796d
Vollstreckbarerklärung der Mediationsvereinbarung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 36a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

Artikel 5
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 54a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

Artikel 6
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 8
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

Artikel 10
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 11
Änderung des Markengesetzes

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Begriff

2. Entwicklung der Mediation

3. Die EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen

4. Vorarbeiten für das Gesetz

II. Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Kosten und Preise; Nachhaltigkeitsaspekte

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Nachhaltigkeitsaspekte

V. Rechtsvereinfachung; Bürokratiekosten

VI. Alternativen

VII. Befristung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1402: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (BMJ)


 
 
 


Drucksache 8/09

... Die Zentralen Behörden haben die Pflicht, untereinander eng zusammenzuarbeiten, über ihr nationales Recht und die danach zulässigen Schutzmaßnahmen zu informieren sowie die Zusammenarbeit der einzelnen Behörden zu verbessern. Sie sollen insbesondere den zwischenbehördlichen Informationsaustausch fördern, gütliche Einigungen z.B. durch die Vermittlung von Mediatoren erleichtern, Hilfe bei der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen leisten, auf Anfrage den Aufenthalt eines Kindes ermitteln sowie auf begründetes Ersuchen die eigenen Behörden auffordern, die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen zu prüfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes

§ 13a
Verfahren bei grenzüberschreitender Abgabe

§ 32
Anerkennungsfeststellung

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 6

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 710: Gesetz zur Änderung des internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes (Haager Kinderschutzübereinkommen)


 
 
 


Drucksache 242/09

... Der wesentliche Pathomechanismus der Wirkung von Schweißrauchen im Alveolarbereich der menschlichen Lunge beruht auf der Bildung reaktiver Sauerstoffspezies (oxidativer Stress) mit der Folge einer Freisetzung u. a. die Bindegewebsbildung durch Fibroblasten stimulierender Mediatoren speziell aus Alveolarmakrophagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung

Anlage 2
Berufskrankheit Nummer 4114

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

4. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft und der Verwaltung

b Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Berufskrankheit Nummer 4113

Zu Berufskrankheit Nummer 4114

Zu Berufskrankheit Nummer 4115

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 812: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung


 
 
 


Drucksache 537/08

... Erleichtert wird der Zugang zur Streitbeilegung dadurch, dass zentrale Aspekte des Verhältnisses zwischen Mediation und zivilgerichtlichen Verfahren geregelt und nützliche Instrumente zur Förderung der Mediation eingeführt werden. Darüber hinaus unterstützt die Kommission die Anwendung hoher Mediationsstandards für innerstaatliche Streitigkeiten sowie die Verwendung des Europäischen Verhaltenskodizes für Mediatoren47, um die Qualität und Kohärenz der Mediationsdienste zu verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 537/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderungen

2.1. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile gewerblicher Schutzrechte

2.2. Änderung des Umfelds für Innovation

2.3. Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte

3. Qualität der gewerblichen Schutzrechte

3.1. Patente

3.2. Marken

3.3. Weitere gewerbliche Schutzrechte

3.4. Gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerb

4. Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen

4.1. Verbesserung des Zugangs von KMU zu gewerblichen Schutzrechten

4.2. Verbesserung des Zugangs von KMU zu Streitbeilegungsverfahren

4.3. Hochwertige Unterstützung von KMU beim Management gewerblicher Schutzrechte

5. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie

5.1. Wirksame Durchsetzung durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft

5.2. Initiativen in den Bereichen Grenzschutz und Zoll

5.3. Ergänzende nichtlegislative Maßnahmen

6. Internationale Dimension

6.1. Reform des Markenrechts

6.2. Agenda der Patentrechtsreform

6.3. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern

6.4. Entwicklungsfragen

7. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 505/08

... • Es gibt zahlreiche Programme, die Zielgruppen zusätzliche Bildungsförderung anbieten, beispielsweise Lern- und Hausaufgabenhilfe nach dem regulären Schulunterricht, häufig in Partnerschaft mit der Migrantengemeinschaft. Ein anderes Beispiel sind Mentoring und Tutoring durch Studenten. Als besonders erfolgreich erwiesen haben sich solche Angebote, wenn sie von Personen gleicher Herkunft und als Teil einer breit angelegten Partnerschaft mit Elternorganisationen und Gemeinschaftseinrichtungen durchgeführt werden und auch andere Maßnahmen wie die Ernennung von Schulmediatoren einschließen.26



Drucksache 150/07

... Nicht aufgeführt wird die Tätigkeit als Schlichter oder Mediator. Zwar kommt dem Gerichtsvollzieher beim Bemühen um das Zustandebringen von Ratenzahlungsvereinbarungen im Rahmen von § 806b

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Gerichtsvollziehergesetz

Teil 1
Das Amt des Gerichtsvollziehers

Abschnitt 1
Bestellung zum Gerichtsvollzieher

§ 1
Stellung des Gerichtsvollziehers

§ 2
Aufgaben des Gerichtsvollziehers

§ 3
Unvereinbare Tätigkeiten

§ 4
Staatliche Bedürfnisprüfung

§ 5
Bestellung der Gerichtsvollzieher

§ 6
Stellenausschreibung

§ 7
Amtseid

§ 8
Amtsbereich

§ 9
Geschäftsstelle

§ 10
Örtliche Zuständigkeit

§ 11
Gemeinsame Berufsausübung

Abschnitt 2
Amtspflichten als Gerichtsvollzieher

§ 12
Allgemeine Amtspflichten

§ 13
Persönliche Amtsausübung

§ 14
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten

§ 15
Amtsverschwiegenheit

§ 16
Verpflichtung der Beschäftigten und Nachwuchskräfte

§ 17
Fortbildungspflicht

§ 18
Nachwuchsausbildung

§ 19
Werbung

§ 20
Amtshaftung

§ 21
Berufshaftpflichtversicherung

Abschnitt 3
Amtstätigkeit und Verfahren

§ 22
Amtssiegel und Amtsstempel

§ 23
Dienstausweis

§ 24
Amtsschild, Namensschild

§ 25
Pfandkammer

§ 26
Ausschließung von der Amtsausübung

§ 27
Erledigung des Auftrags

§ 28
Amtshandlungen gegenüber Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind

§ 29
Akten- und Buchführung

§ 30
Dauer der Aufbewahrung

§ 31
Ausländische Zustellungen und Schuldtitel

§ 32
Dienstordnung

Abschnitt 4
Abwesenheit und Verhinderung

§ 33
Anzeige von Abwesenheit und Verhinderung

§ 34
Bestellung eines Vertreters

§ 35
Amtsausübung des Vertreters

§ 36
Vergütung des Vertreters

§ 37
Dauer der Amtsbefugnis des Vertreters

Abschnitt 5
Erlöschen des Amtes

§ 38
Gründe für das Erlöschen des Amtes

§ 39
Altersgrenze

§ 40
Entlassung

§ 41
Amtsverlust durch Strafurteil

§ 42
Amtsenthebung

§ 43
Vorübergehende Amtsniederlegung

§ 44
Neubestellung nach vorübergehender Amtsniederlegung

§ 45
Verwahrung von Akten und Pfandgegenständen

§ 46
Weiterführung der Amtsbezeichnung

§ 47
Übernahme von Amtsräumen und Personal

§ 48
Vorläufige Amtsenthebung

§ 49
Verwaltung des Gerichtsvollzieheramtes

§ 50
Bestellung und Stellung des Verwalters

§ 51
Fortführung der Amtsgeschäfte, Kostenforderungen

§ 52
Vergütung und Abrechnung des Verwalters

§ 53
Überschüsse aus Verwaltungen

§ 54
Dauer der Amtsbefugnis des Verwalters

§ 55
Amtspflichtverletzung des Verwalters

§ 56
Zuständigkeit für Streitigkeiten mit dem Verwalter

Abschnitt 6
Verwaltungsverfahren, Personalakten

§ 57
Ermittlung des Sachverhalts

§ 58
Personenbezogene Informationen

§ 59
Personalakten

§ 60
Anhörungspflicht

§ 61
Einsichtsrecht

§ 62
Vorlage an Dritte

§ 63
Entfernung unbegründeter oder ungünstiger Inhalte

§ 64
Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten

Teil 2
Gerichtsvollzieherkammern und Bundesgerichtsvollzieherkammer

Abschnitt 1
Gerichtsvollzieherkammer

§ 65
Bildung und Sitz der Gerichtsvollzieherkammer

§ 66
Stellung der Gerichtsvollzieherkammer

§ 67
Aufgaben der Gerichtsvollzieherkammer

§ 68
Organe der Gerichtsvollzieherkammer

§ 69
Aufgaben und Zusammensetzung des Vorstandes

§ 70
Verschwiegenheitspflicht des Vorstandes

§ 71
Bildung von Abteilungen

§ 72
Stellung und Aufgaben des Präsidenten

§ 73
Einberufung und Aufgaben der Kammerversammlung

§ 74
Satzung der Gerichtsvollzieherkammer

§ 75
Beiträge an die Gerichtsvollzieherkammer

§ 76
Befugnisse der Gerichtsvollzieherkammer

§ 77
Ermahnung

Abschnitt 2
Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 78
Zusammenschluss und Sitz der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 79
Stellung der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 80
Aufgaben der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 81
Organe der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 82
Präsidium

§ 83
Verschwiegenheitspflicht

§ 84
Aufgaben des Präsidenten und des Präsidiums

§ 85
Beschlüsse der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 86
Vertreterversammlung

§ 87
Einberufung und Beschlussfassung der Vertreterversammlung

§ 88
Beschlüsse der Vertreterversammlung

§ 89
Berichterstattung des Präsidiums

§ 90
Ehrenamtliche Tätigkeit der Organe

§ 91
Satzung

§ 92
Einforderung von Berichten und Gutachten

§ 93
Beiträge an die Bundesgerichtsvollzieherkammer

Teil 3
Rechtsaufsicht, Disziplinarverfahren

Abschnitt 1
Rechtsaufsicht

§ 94
Aufsichtsbehörden

§ 95
Prüfung und Überwachung der Amtsführung

§ 96
Missbilligung

Abschnitt 2
Disziplinarverfahren

§ 97
Dienstvergehen

§ 98
Verfolgungsverjährung

§ 99
Disziplinarmaßnahmen

§ 100
Zuständigkeit für Disziplinarverfügungen

§ 101
Ergänzende Vorschriften

Teil 4
Übergangsbestimmungen

§ 102
Übergangsregelung zum Bestellungsverfahren

§ 103
Übergangsregelung zur Schaffung der Gerichtsvollzieherkammern und der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 104
Anwendung des Gerichtsvollziehergesetzes auf beamtete Gerichtsvollzieher

§ 105
Einkommenssicherung für ehemals beamtete Gerichtsvollzieher

§ 106
Rückkehrmöglichkeit in das Beamtenverhältnis

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 107
Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

§ 108
Übertragung von Befugnissen

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buchs des Sozialgesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 7
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit einer strukturellen Reform

1. Probleme des gegenwärtigen Systems

2. Wechsel zum Beleihungssystem

a Grundlagen des Beleihungssystems

b Verfassungsrechtliche Grundlagen des Beleihungssystems

c Lösung durch das Beleihungssystem

II. Rechtsverhältnisse des beliehenen Gerichtsvollziehers

1. Status des beliehenen Gerichtsvollziehers

2. Wettbewerb der beliehenen Gerichtsvollzieher

3. Aufgaben des beliehenen Gerichtsvollziehers

4. Aufsicht und Gerichtsvollzieherkammern

5. Zugang zum Gerichtsvollzieherberuf, Ausbildung

a Ausbildung an einer Justizschule oder Gerichtsvollzieherakademie

b Fachhochschulstudium

III. Anpassung des Verfahrensrechts

1. Anpassung des Gerichtsverfassungsgesetzes

2. Anpassung der Zivilprozessordnung

IV. Anpassung des Gerichtsvollzieherkostenrechts

1. Inhalt der kostenrechtlichen Änderungen

a Gebot der Kostendeckung

b Inhaltliche Gestaltung der kostenrechtlichen Änderungen

2. Veränderung des Gebührenaufkommens

3. Alternative Gestaltungsmöglichkeiten zu den kostenrechtlichen Änderungen

V. Vollziehung des Systemwechsels

1. Übergangsphasen

a Phasenmodell

b Vorlaufphase

c Parallelphase

2. Wechsel beamteter Gerichtsvollzieher in den Beleihungsstatus

a Bedeutung des Statuswechsels

b Maßnahmen zur Förderung der Wechselbereitschaft

c Versorgungsrechtliche Aspekte des Statuswechsels

3. Verwendung nicht wechselbereiter beamteter Gerichtsvollzieher

a Verwendung als beamtete Gerichtsvollzieher in der Parallelphase

b Altersbedingtes Ausscheiden beamteter Gerichtsvollzieher

c Verwendung beamteter Gerichtsvollzieher im Innendienst

4. Sonstige Übergangsfragen

VI. Alternativen zum Systemwechsel

1. Änderungen des Verfahrensrechts

2. Kostenrechtliche Änderungen

3. Organisatorische Änderungen

VII. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

VIII. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu Abschnitt 1 Bestellung zum Gerichtsvollzieher

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absätzen 4 und 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 2 Amtspflichten als Gerichtsvollzieher

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 3 Amtstätigkeit und Verfahren

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 4 Abwesenheit und Verhinderung

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 37

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 5 Erlöschen des Amtes

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 47

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu Abschnitt 6 Verwaltungsverfahren, Personalakten

Zu § 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Gerichtsvollzieherkammer

Zu § 65

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 68

Zu § 69

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 76

Zu § 77

Zu Abschnitt 2 Bundesgerichtsvollzieherkammer

Zu § 78

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu § 92

Zu § 93

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Rechtsaufsicht

Zu § 94

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 95

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 96

Zu Abschnitt 2 Disziplinarverfahren

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu Teil 4

Zu § 102

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 104

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 105

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 106

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil 5

Zu § 107

Zu § 108

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer n

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Abschnitt 4

Zu § 17a

Zu § 17b

Zu § 17c

Zu § 17d

Zu § 17e

Zu Abschnitt 5

Zu § 17f

Zu § 17g

Zu § 17h

Zu § 17i

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe q

Zu Nummer 400

Zu Nummer 401

Zu Nummer 402

Zu Nummer 403

Zu Nummer 404

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe x

Zu Buchstabe y

Zu Buchstabe a9

Zu Buchstabe a10

Zu Buchstabe a11

Zu Buchstabe a12

Zu Buchstabe a13

Zu Buchstabe a14

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 150/07 (Beschluss)

... Nicht aufgeführt wird die Tätigkeit als Schlichter oder Mediator. Zwar kommt dem Gerichtsvollzieher beim Bemühen um das Zustandebringen von Ratenzahlungsvereinbarungen im Rahmen von § 806b

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens

Artikel 1
Gerichtsvollziehergesetz

Teil 1
Das Amt des Gerichtsvollziehers

Abschnitt 1
Bestellung zum Gerichtsvollzieher

§ 1
Stellung des Gerichtsvollziehers

§ 2
Aufgaben des Gerichtsvollziehers

§ 3
Unvereinbare Tätigkeiten

§ 4
Staatliche Bedürfnisprüfung

§ 5
Bestellung der Gerichtsvollzieher

§ 6
Stellenausschreibung

§ 7
Amtseid

§ 8
Amtsbereich

§ 9
Geschäftsstelle

§ 10
Örtliche Zuständigkeit

§ 11
Gemeinsame Berufsausübung

Abschnitt 2
Amtspflichten als Gerichtsvollzieher

§ 12
Allgemeine Amtspflichten

§ 13
Persönliche Amtsausübung

§ 14
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten

§ 15
Amtsverschwiegenheit

§ 16
Verpflichtung der Beschäftigten und Nachwuchskräfte

§ 17
Fortbildungspflicht

§ 18
Nachwuchsausbildung

§ 19
Werbung

§ 20
Amtshaftung

§ 21
Berufshaftpflichtversicherung

Abschnitt 3
Amtstätigkeit und Verfahren

§ 22
Amtssiegel und Amtsstempel

§ 23
Dienstausweis

§ 24
Amtsschild, Namensschild

§ 25
Pfandkammer

§ 26
Ausschließung von der Amtsausübung

§ 27
Erledigung des Auftrags

§ 28
Amtshandlungen gegenüber Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind

§ 29
Akten- und Buchführung

§ 30
Dauer der Aufbewahrung

§ 31
Ausländische Zustellungen und Schuldtitel

§ 32
Dienstordnung

Abschnitt 4
Abwesenheit und Verhinderung

§ 33
Anzeige von Abwesenheit und Verhinderung

§ 34
Bestellung eines Vertreters

§ 35
Amtsausübung des Vertreters

§ 36
Vergütung des Vertreters

§ 37
Dauer der Amtsbefugnis des Vertreters

Abschnitt 5
Erlöschen des Amtes

§ 38
Gründe für das Erlöschen des Amtes

§ 39
Altersgrenze

§ 40
Entlassung

§ 41
Amtsverlust durch Strafurteil

§ 42
Amtsenthebung

§ 43
Vorübergehende Amtsniederlegung

§ 44
Neubestellung nach vorübergehender Amtsniederlegung

§ 45
Verwahrung von Akten und Pfandgegenständen

§ 46
Weiterführung der Amtsbezeichnung

§ 47
Übernahme von Amtsräumen und Personal

§ 48
Vorläufige Amtsenthebung

§ 49
Verwaltung des Gerichtsvollzieheramtes

§ 50
Bestellung und Stellung des Verwalters

§ 51
Fortführung der Amtsgeschäfte, Kostenforderungen

§ 52
Vergütung und Abrechnung des Verwalters

§ 53
Überschüsse aus Verwaltungen

§ 54
Dauer der Amtsbefugnis des Verwalters

§ 55
Amtspflichtverletzung des Verwalters

§ 56
Zuständigkeit für Streitigkeiten mit dem Verwalter

Abschnitt 6
Verwaltungsverfahren, Personalakten

§ 57
Ermittlung des Sachverhalts

§ 58
Personenbezogene Informationen

§ 59
Personalakten

§ 60
Anhörungspflicht

§ 61
Einsichtsrecht

§ 62
Vorlage an Dritte

§ 63
Entfernung unbegründeter oder ungünstiger Inhalte

§ 64
Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten

Teil 2
Gerichtsvollzieherkammern und Bundesgerichtsvollzieherkammer

Abschnitt 1
Gerichtsvollzieherkammer

§ 65
Bildung und Sitz der Gerichtsvollzieherkammer

§ 66
Stellung der Gerichtsvollzieherkammer

§ 67
Aufgaben der Gerichtsvollzieherkammer

§ 68
Organe der Gerichtsvollzieherkammer

§ 69
Aufgaben und Zusammensetzung des Vorstandes

§ 70
Verschwiegenheitspflicht des Vorstandes

§ 71
Bildung von Abteilungen

§ 72
Stellung und Aufgaben des Präsidenten

§ 73
Einberufung und Aufgaben der Kammerversammlung

§ 74
Satzung der Gerichtsvollzieherkammer

§ 75
Beiträge an die Gerichtsvollzieherkammer

§ 76
Befugnisse der Gerichtsvollzieherkammer

§ 77
Ermahnung

Abschnitt 2
Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 78
Zusammenschluss und Sitz der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 79
Stellung der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 80
Aufgaben der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 81
Organe der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 82
Präsidium

§ 83
Verschwiegenheitspflicht

§ 84
Aufgaben des Präsidenten und des Präsidiums

§ 85
Beschlüsse der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 86
Vertreterversammlung

§ 87
Einberufung und Beschlussfassung der Vertreterversammlung

§ 88
Beschlüsse der Vertreterversammlung

§ 89
Berichterstattung des Präsidiums

§ 90
Ehrenamtliche Tätigkeit der Organe

§ 91
Satzung

§ 92
Einforderung von Berichten und Gutachten

§ 93
Beiträge an die Bundesgerichtsvollzieherkammer

Teil 3
Rechtsaufsicht, Disziplinarverfahren

Abschnitt 1
Rechtsaufsicht

§ 94
Aufsichtsbehörden

§ 95
Prüfung und Überwachung der Amtsführung

§ 96
Missbilligung

Abschnitt 2
Disziplinarverfahren

§ 97
Dienstvergehen

§ 98
Verfolgungsverjährung

§ 99
Disziplinarmaßnahmen

§ 100
Zuständigkeit für Disziplinarverfügungen

§ 101
Ergänzende Vorschriften

Teil 4
Übergangsbestimmungen

§ 102
Übergangsregelung zum Bestellungsverfahren

§ 103
Übergangsregelung zur Schaffung der Gerichtsvollzieherkammern und der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 104
Anwendung des Gerichtsvollziehergesetzes auf beamtete Gerichtsvollzieher

§ 105
Einkommenssicherung für ehemals beamtete Gerichtsvollzieher

§ 106
Rückkehrmöglichkeit in das Beamtenverhältnis

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 107
Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

§ 108
Übertragung von Befugnissen

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buchs des Sozialgesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 7
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit einer strukturellen Reform

1. Probleme des gegenwärtigen Systems

2. Wechsel zum Beleihungssystem

a Grundlagen des Beleihungssystems

b Verfassungsrechtliche Grundlagen des Beleihungssystems

c Lösung durch das Beleihungssystem

II. Rechtsverhältnisse des beliehenen Gerichtsvollziehers

1. Status des beliehenen Gerichtsvollziehers

2. Wettbewerb der beliehenen Gerichtsvollzieher

3. Aufgaben des beliehenen Gerichtsvollziehers

4. Aufsicht und Gerichtsvollzieherkammern

5. Zugang zum Gerichtsvollzieherberuf, Ausbildung

a Ausbildung an einer Justizschule oder Gerichtsvollzieherakademie

b Fachhochschulstudium

III. Anpassung des Verfahrensrechts

1. Anpassung des Gerichtsverfassungsgesetzes

2. Anpassung der Zivilprozessordnung

IV. Anpassung des Gerichtsvollzieherkostenrechts

1. Inhalt der kostenrechtlichen Änderungen

a Gebot der Kostendeckung

b Inhaltliche Gestaltung der kostenrechtlichen Änderungen

2. Veränderung des Gebührenaufkommens

3. Alternative Gestaltungsmöglichkeiten zu den kostenrechtlichen Änderungen

V. Vollziehung des Systemwechsels

1. Übergangsphasen

a Phasenmodell

b Vorlaufphase

c Parallelphase

2. Wechsel beamteter Gerichtsvollzieher in den Beleihungsstatus

a Bedeutung des Statuswechsels

b Maßnahmen zur Förderung der Wechselbereitschaft

c Versorgungsrechtliche Aspekte des Statuswechsels

3. Verwendung nicht wechselbereiter beamteter Gerichtsvollzieher

a Verwendung als beamtete Gerichtsvollzieher in der Parallelphase

b Altersbedingtes Ausscheiden beamteter Gerichtsvollzieher

c Verwendung beamteter Gerichtsvollzieher im Innendienst

4. Sonstige Übergangsfragen

VI. Alternativen zum Systemwechsel

1. Änderungen des Verfahrensrechts

2. Kostenrechtliche Änderungen

3. Organisatorische Änderungen

VII. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

VIII. Kosten und Preise; geschlechtsspezifische Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu Abschnitt 1 Bestellung zum Gerichtsvollzieher

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 4 Abwesenheit und Verhinderung

Zu § 33

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 37

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 5 Erlöschen des Amtes

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 47

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu § 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Gerichtsvollzieherkammer

Zu § 65

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 68

Zu § 69

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 76

Zu § 77

Zu Abschnitt 2 Bundesgerichtsvollzieherkammer

Zu § 78

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu § 92

Zu § 93

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Rechtsaufsicht

Zu § 94

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 95

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 96

Zu Abschnitt 2 Disziplinarverfahren

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu Teil 4

Zu § 102

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 104

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 105

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 106

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Teil 5

Zu § 107

Zu § 108

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu den Nummer n

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Abschnitt 4

Zu § 17a

Zu § 17b

Zu § 17c

Zu § 17d

Zu § 17e

Zu Abschnitt 5

Zu § 17f

Zu § 17g

Zu § 17h

Zu § 17i

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe q

Zu Nummer 400

Zu Nummer 401

Zu Nummer 402

Zu Nummer 403

Zu Nummer 404

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe x

Zu Buchstabe y

Zu Buchstabe a9

Zu Buchstabe a10

Zu Buchstabe a11

Zu Buchstabe a12

Zu Buchstabe a13

Zu Buchstabe a14

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 53/06

... : Streitbeilegung/Mediation Ist eine Einigung nicht ohne weiteres möglich, bedarf es eines Streitschlichtungsverfahrens. Schritt 3 sollte den interessierten Behörden die Gelegenheit zu einem strukturierten Dialog bieten, der eine objektive Interessenabwägung ermöglicht. Hier dürfte sich die Einschaltung eines auf EUEbene tätigen Gremium als Mediator empfehlen, der den beteiligten Mitgliedstaaten auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien dabei behilflich ist, aus freien Stücken zu einer Einigung zu gelangen. Eurojust erscheint für diese Aufgabe besonders geeignet. Denkbar wäre auch die Einrichtung einer neuen Streitschlichtungsstelle, die mit Staatsanwälten und/oder Richtern aus den Mitgliedstaaten besetzt würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 53/06




Grünbuch über Kompetenzkonflikte und den Grundsatz ne bis in idem in Strafverfahren

1. Hintergrund

2. Einführung eines Verweisungsverfahrens

1.0. Voraussetzungen

2.0. Verfahren

3.0. Stellung der Betroffenen und gerichtliche Nachprüfung

4.0. Vorrang der Strafverfolgung im Verfahrensmitgliedstaat

5.0. Kriterien für die Bestimmung des Verfahrensstaats

3. der Grundsatz NE BIS IN IDEM

Dabei könnten folgende Fragen erörtert werden:

4. Stärkung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung

3 Fragen


 
 
 


Drucksache 623/06

... a) Neue Dienstleistungsberufe Als Folge hieraus haben sich, angefangen von Patentüberwachungsunternehmen über Erbenermittler bis hin zu Energieberatern, Fördermittelberatern, Baubetreuern oder nichtanwaltlichen Mediatoren, neue Berufe herausgebildet, deren Berufsbild überwiegend gesetzlich bisher nicht geregelt ist. Die Entwicklung in diesem Bereich ist fließend; sie geht einher mit Veränderungen im Bereich älterer, klassischer Berufsbilder, deren Bedeutung teilweise abnimmt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 623/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriff der Rechtsdienstleistung

§ 3
Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen

§ 4
Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht

§ 5
Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit

Teil 2
Rechtsdienstleistungen durch nicht registrierte Personen

§ 6
Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen

§ 7
Berufs- und Interessenvereinigungen, Genossenschaften

§ 8
Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen

§ 9
Untersagung von Rechtsdienstleistungen

Teil 3
Rechtsdienstleistungen durch registrierte Personen

§ 10
Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde

§ 11
Besondere Sachkunde, Berufsbezeichnungen

§ 12
Registrierungsvoraussetzungen

§ 13
Registrierungsverfahren

§ 14
Widerruf der Registrierung

§ 15
Vorübergehende Rechtsdienstleistungen

Teil 4
Rechtsdienstleistungsregister

§ 16
Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters

§ 17
Löschung der Eintragung

Teil 5
Datenübermittlung und Zuständigkeiten

§ 18
Umgang mit personenbezogenen Daten

§ 19
Zuständigkeit und Übertragung von Befugnissen

Artikel 2
Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG)

§ 1
Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz

§ 2
Versicherungsberater

§ 3
Gerichtliche Vertretung

§ 4
Vergütung der registrierten Personen

§ 5
Diplom-Juristen aus dem Beitrittsgebiet

§ 6
Schutz der Berufsbezeichnung

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 4
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 5
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 7
Änderung der Patentanwaltsordnung

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die

Artikel 11
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 14
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 15
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 16
Änderung des Markengesetzes

Artikel 17
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 18
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 19
Änderungen sonstigen Bundesrechts

Artikel 20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Verfassungsrechtliche Vorgaben

2. Europarechtliche Vorgaben

3. Rechtslage in Europa

4. Gesellschaftliche Entwicklungen

II. Leitlinien und wesentliche

1. Keine völlige Deregulierung des Rechtsberatungsmarktes

2. Keine Einführung eines allgemeinen Rechtsdienstleistungsberufs unterhalb der Rechtsanwaltschaft

3. Keine abschließende

4. Beschränkung des Anwendungsbereichs auf außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

5. Regelung der gerichtlichen Vertretungsbefugnis in den Verfahrensordnungen

6. Neuausrichtung des Begriffs der Rechtsdienstleistung

7. Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit

8. Verbot der Rechtsdienstleistung bei Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht

9. Zulässigkeit unentgeltlicher Rechtsdienstleistungen

10. Erstreckung der Mitgliederberatung auch auf nicht berufliche Vereinigungen

11. Rechtsdienstleistungen in einzelnen Rechtsbereichen aufgrund besonderer Sachkunde

12. Rechtsdienstleistungen durch Personen aus dem europäischen Ausland

13. Neuregelung des Justizverwaltungsverfahrens

14. Wegfall des Bußgeldtatbestands

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Teil 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Teil 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Teil 4

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Teil 5

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Nummern 4 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummern 3 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummern 4 bis 8

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 2

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 20


 
 
 


Drucksache 509/06

... " von Arbeitsplätzen im lokalen Umfeld, die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsdiensten und -einrichtungen sowie die Einbeziehung der Einwohner/innen auf sinnvolle und nachhaltige Weise sind wichtig. Dies beinhaltet die Einsetzung von Konfliktschlichtern und Mediatoren (Local Mediators), von kommunalen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/06




Mitteilung

1. Nachhaltige Stadtentwicklung in der europäischen Regionalpolitik 2007–2013

2. Die Rolle der Städte: Warum Städte wichtig sind

3. Attrktive Städte

3.1. Verkehr, Erreichbarkeit und Mobilität

3.2. Zugang zu Diensten und Einrichtungen

3.3. Natürliche und physische Umwelt

3.4. Kultur

4. Unterstützung für Innovation, unternehmerische Initiative und wissensgestützte Wirtschaft

4.1. Maßnahmen für KMU und Kleinstunternehmen

4.2. Innovation und die wissensgestützte Wirtschaft zur Förderung des Wachstums

5. Mehr und bessere Arbeitsplätze

5.1. Das Paradoxon der Städte: hohe Arbeitslosigkeit trotz eines großen Arbeitsplatzangebots

5.2. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch Anhebung des allgemeinen und beruflichen Bildungsstands

6. Unterschiede in den Städten

6.1. Förderung der sozialen Eingliederung und der Chancengleichheit7

6.2. Mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger

7. Governance

7.1. Städte und Regionen

7.2. Der integrierte Ansatz für eine nachhaltige Stadtentwicklung

7.3. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

7.4. Netzwerke und Erfahrungsaustausch

8. Finanzierung der städtischen Entwicklung und Erneuerung


 
 
 


Drucksache 239/06

... 14. begrüßt die Initiative der Türkei, die diplomatischen Kräfte zu vereinen und als Mediator in diesem Konflikt zu fungieren;



Drucksache 361/04

... Bezüglich der Verteidigungsrechte weist der der Kommission vorgelegte Studienbericht auf die fehlende Zustellung von Entscheidungen hin, die in manchen Ländern durch Mediatoren getroffen werden. Ebenso werden dem Bericht zufolge von den Verwaltungsbehörden mancher Staaten ohne Wissen des Unterhaltspflichtigen Titel ausgestellt. Ferner erfolge die Zustellung von verfahrensbezogenen Schriftstücken an die Anschrift eines Kurators, wenn der Unterhaltspflichtige unauffindbar ist, ein Verfahren, das manche Staaten für inakzeptabel hielten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 361/04




1. Gegenstand des Grünbuchs

2. Modalitäten der Konsultation

3. Einführung

3.1. Allgemeiner Rahmen

3.1.1. Auf gemeinschaftlicher Ebene geplante Arbeiten

3.1.2. Die Arbeiten der Haager Konferenz

3.2. Beziehungen zwischen den Rechtsinstrumenten der Gemeinschaft und den Haager Übereinkommen

4. Anwendungsbereich künftiger Rechtsinstrumente

4.1. Der Begriff ‘Unterhaltspflichten’

4.2. Ausstehende Forderungen

4.2.1. Entwurf der Gemeinschaft

4.2.2. Entwurf des Haager Übereinkommens

4.3. Personen, für die die künftigen Rechtsinstrumente gelten sollen

Frage 1

5. REGELN des internationalen Privatrechts

5.1. Unmittelbare Zuständigkeit

5.1.1. Vorschriften der Gemeinschaft

5.1.2. Vorentwurf des Haager Übereinkommens

Frage 2

5.2. Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

5.2.1. Entwurf der Gemeinschaft

Frage 3

Frage 4

Frage 5

5.2.2. Vollstreckungsmaßnahmen

Frage 6

5.2.3. Vorentwurf des Haager Übereinkommens

Frage 7

Frage 8

Frage 9

Frage 10

5.3. Anzuwendendes Recht

5.3.1. Feststellung

Frage 11

5.3.2. Fragen, die durch Kollisionsnormen geregelt werden könnten

Frage 12

Frage 13

Frage 14

Frage 15

Frage 16

Frage 17

Frage 18

6. Zusammenarbeit

6.1. Für die Zusammenarbeit zuständige Behörden

6.1.1. Benennung der Behörden

Frage 19

6.1.2. Funktionen der benannten Behörden

Frage 20

Frage 21

Frage 22

Frage 23

Frage 24

Frage 25

Frage 26

Frage 27

6.2. Kostenübernahme

Frage 28

Frage 29

7. PRAKTISCHE Fragen

7.1. Übersetzungen

7.1.1. Formulare

7.1.2. Aktenstücke

Frage 30

Frage 31

Frage 32

7.2. Vorzulegende Unterlagen

Frage 33

Frage 34

Frage 35

7.3. Fristen

Frage 36

8. HILFEN sozialer ART

Frage 37

9. FRAGENKATALOG

Frage 1

Frage 2

Frage 3

Frage 4

Frage 5

Frage 6

Frage 7

Frage 8

Frage 9

Frage 10

Frage 11

Frage 12

Frage 13

Frage 14

Frage 15

Frage 16

Frage 17

Frage 18

Frage 19

Frage 20

Frage 21

Frage 22

Frage 23

Frage 24

Frage 25

Frage 26

Frage 27

Frage 28

Frage 29

Frage 30

Frage 31

Frage 32

Frage 33

Frage 34

Frage 35

Frage 36

Frage 37


 
 
 


Drucksache 870/1/04

... 4. Die Bundesregierung möge darauf hinwirken, dass in Artikel 4 Abs. 2 des Richtlinienvorschlags - Sicherstellung der Qualität der Mediation - der Gefahr vorgebeugt wird, dass die Förderung der Ausbildung von Mediatoren auch als finanzielle Unterstützung einer solchen Ausbildung durch die Mitgliedstaaten verstanden werden könnte. Die gegenwärtige Formulierung in der deutschen Übersetzung "fördern" könnte eine solche Interpretation nahe legen. Da Mediatoren im Sinne dieses Richtlinienvorschlags nicht nur richterliche, sondern insbesondere auch freiberufliche Mediatoren sind, kann eine derartige Ausbildungsverpflichtung nicht übernommen werden.



Drucksache 683/3/04

... Dieser Lebensbewältigungshilfe- und Persönlichkeitsentwicklungsmarkt, der in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung zugenommen hat, ist höchst intransparent. Die Anbieter treten auf dem Markt als "Trainer", "Coaches", "Mediatoren", "Supervisoren", "Persönlichkeitsentwickler", "Persönlichkeitsberater" etc. auf und richten ihre Angebote sowohl an natürliche Personen als auch an Unternehmen mit dem Ziel, Führungskräfte oder die Belegschaft zu trainieren. Es gibt bisher keinen gemeinsamen Sprachgebrauch, der es ermöglicht, den Inhalt gleicher Angebote, die von verschiedenen Dienstleistern angeboten werden, angemessen und einheitlich zu beschreiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 683/3/04




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 870/04 (Beschluss)

Interpretation nahe legen. Da Mediatoren im Sinne dieses



Drucksache 870/04

... Die vorgeschlagene Richtlinie enthält keine Vorschriften über das Mediationsverfahren und die Benennung oder Zulassung von Mediatoren. Die Reaktionen auf das Grünbuch von 2002 und aktuelle Entwicklungen auf einzelstaatlicher Ebene lassen nicht darauf schließen, dass Rechtsvorschriften die beste Lösung darstellen würden. Die Kommission hat daher keine Bestimmungen über das eigentliche Mediationsverfahren in diesen Vorschlag aufgenommen. Sie versuchte bisher vielmehr, Initiativen für eigenständige Regelungen zu unterstützen und setzt diesen Ansatz auch in diesem Richtlinienvorschlag fort.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 870/04




Begründung

1. Geltungsbereich und Ziele des Vorschlags

1.1. Ziel

1.1.1. Sicherstellung eines besseren Zugangs zum Recht

1.1.2. Ein geeignetes Verhältnis zwischen der Mediation und Gerichtsverfahren

1.1.3. Förderung der Anwendung der Mediation

1.1.4. Das Verhältnis zur Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten

1.1.5. Folgenabschätzung

1.2. Rechtsgrundlage

1.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

2. Hintergrund des Vorschlags, Anhörung Interessierter Parteien und Bemerkungen ZU Wesentlichen Bestimmungen

Vorschlag

Artikel 1
Ziel und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verweis auf die Mediation

Artikel 4
Sicherstellung der Qualität der Mediation

Artikel 5
Vollstreckung von Vereinbarungen über die Streitschlichtung

Artikel 6
Zulässigkeit von Beweisen in Gerichtsverfahren in Zivilsachen

Artikel 7
Aussetzung von Verjährungsfristen

Artikel 8
Durchführungsvorschriften

Artikel 9
Umsetzung

Artikel 10
Inkrafttreten

Artikel 11
Adressaten


 
 
 


Drucksache 747/04

... Nach heutigem Kenntnisstand setzt qualifizierte Streitschlichtung ganz bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten voraus, die Zivilrichtern bisher weder in ihrer juristischen Ausbildung noch im Rahmen der üblichen Fortbildungsangebote vertieft vermittelt werden. Das führt dazu, dass die einschlägigen Fertigkeiten bei der Richterschaft - je nach Interesse und persönlicher Veranlagung - sehr unterschiedlich ausgeprägt sind. Eine Erschließung zusätzlicher Schlichtungsressourcen setzt deshalb in erster Linie ein verbessertes Aus- bzw. Fortbildungsangebot voraus, das sich nach Inhalten, Niveau und Zuschnitt an der marktüblichen Mediatoren-Zusatzausbildung der freien Berufe orientieren kann. Dazu gehört etwa auch die Möglichkeit, den erreichten Kenntnis- und Befähigungsstand fortlaufend zu prüfen und zu erweitern (Supervision, Austausch mit anderen Mediatoren).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 747/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der gütlichen Streitbeilegung im Zivilprozess

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
In- und Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 1/17 PDF-Dokument



Drucksache 98/18 PDF-Dokument



Drucksache 232/18 PDF-Dokument



Drucksache 282/16 PDF-Dokument



Drucksache 546/14 PDF-Dokument



Drucksache 547/14 PDF-Dokument



Drucksache 610/16 PDF-Dokument



Drucksache 679/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.