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11 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"MediationsG"


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Drucksache 3/16

... Führt der Streitmittler nach der Verfahrensordnung der Verbraucherschlichtungsstelle eine Mediation durch, so sind die Vorschriften des Mediationsgesetzes mit Ausnahme des § 2 Absatz 1 des Mediationsgesetzes ergänzend anzuwenden.



Drucksache 258/15 (Beschluss)

... Die Definition der Schlichtung (im engeren Sinne) ist mit Blick auf die vorhandene Definition der Mediation in § 1 Absatz 1 Mediationsgesetz, vor allem aber deshalb angezeigt, weil geltende Bundesgesetze ein differenziertes und nicht mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kompatibles Verständnis der Schlichtung offenbaren. So soll nach § 47a Absatz 2 Satz 2 des



Drucksache 377/12

... Zu Artikel 1 (§ 8 Absatz 1 Satz 1, § 9 Absatz 1 MediationsG), Artikel 2 Nummer 3 (§ 159 Absatz 2 Satz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 377/12




Anlage
Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung

Zu Artikel 1

'Artikel 7 Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 69b
Verordnungsermächtigung

'Artikel 7a Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 61a
Verordnungsermächtigung


 
 
 


Drucksache 10/12 (Beschluss)

... Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz sieht anders als noch der Gesetzentwurf der Bundesregierung die Überführung der gerichtsinternen Mediation in ein "erweitertes Güterichterkonzept" vor und lässt die Fortführung der bestehenden Angebote gerichtsinterner Mediation nur noch für einen begrenzten Zeitraum von einem Jahr nach Inkrafttreten zu (vgl. § 9 des Mediationsgesetzes). Zwar wird davon ausgegangen, dass der Güterichter zahlreiche Methoden und Techniken der Mediation einsetzen kann, gleichzeitig wird aber ausdrücklich betont, dass er kein Mediator sei. Ein wesentlicher Unterschied wird darin gesehen, dass der Güterichter anders als ein gerichtsinterner Mediator rechtliche Bewertungen vornehmen und den Parteien Lösungen für ihren Konflikt vorschlagen könne.



Drucksache 10/1/12

... Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz sieht anders als noch der Gesetzentwurf der Bundesregierung die Überführung der gerichtsinternen Mediation in ein "erweitertes Güterichterkonzept" vor und lässt die Fortführung der bestehenden Angebote gerichtsinterner Mediation nur noch für einen begrenzten Zeitraum von einem Jahr nach Inkrafttreten zu (vgl. § 9 des Mediationsgesetzes). Zwar wird davon ausgegangen, dass der Güterichter zahlreiche Methoden und Techniken der Mediation einsetzen kann, gleichzeitig wird aber ausdrücklich betont, dass er kein Mediator sei. Ein wesentlicher Unterschied wird darin gesehen, dass der Güterichter anders als ein gerichtsinterner Mediator rechtliche Bewertungen vornehmen und den Parteien Lösungen für ihren Konflikt vorschlagen könne.



Drucksache 474/12

... stützen. Um die Nutzung dieser in vielen Lebensbereichen bewährten oder sich neu entwickelnden Konfliktlösungsverfahren in der Praxis zu stärken, sollen sie durch ihre ausdrückliche Nennung besonders hervorgehoben werden. Die förmliche Mediation ist dabei gemäß § 1 Absatz 1 des vom Bundestag bereits verabschiedeten Mediationsgesetzes (BT-Drs.



Drucksache 60/2/11

... Die Landesregierungen werden ermächtigt, im Rahmen wissenschaftlicher Forschungsvorhaben nach § 6 des Mediationsgesetzes zur Förderung der außergerichtlichen oder der gerichtsnahen Mediation durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass geringere als die in diesem Gesetz vorgesehenen Gebühren zu erheben sind, wenn eine außergerichtliche oder eine gerichtsnahe Mediation, die der Vermeidung des betreffenden Rechtsstreits dienen sollte, gescheitert ist. Die Landesregierungen können von der Befugnis nach Satz 1 in beschränktem Umfang Gebrauch machen, insbesondere den Nachlass auf einzelne Gerichte oder Gerichtsbezirke sowie auf bestimmte Sachen beschränken. Die Landesregierungen können die Ermächtigungen durch Rechtsverordnung auf die jeweils zuständige oberste Landesbehörde übertragen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/2/11




Zu Artikel 1

'Artikel 8 Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 34a
Gebührenermäßigung nach vorgerichtlicher Mediation


 
 
 


Drucksache 60/11

... Mediationsgesetz (MediationsG)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Mediationsgesetz (MediationsG)

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Verfahren; Aufgaben des Mediators

§ 3
Offenbarungspflichten; Tätigkeitsbeschränkungen

§ 4
Verschwiegenheitspflicht

§ 5
Aus- und Fortbildung des Mediators

§ 6
Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation

§ 7
Übergangsbestimmung

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 15
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass gerichtsinterne Mediation in Zivilsachen angeboten wird. Die gerichtsinterne Mediation kann einem Gericht für die Bezirke mehrerer Gerichte zugewiesen werden. Die Landesregierungen können die Ermächtigungen durch Rechtsverordnung auf die jeweils zuständige oberste Landesbehörde übertragen.

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 278a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

§ 796d
Vollstreckbarerklärung der Mediationsvereinbarung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 36a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

Artikel 5
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 54a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

Artikel 6
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 8
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

Artikel 10
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 11
Änderung des Markengesetzes

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Begriff

2. Entwicklung der Mediation

3. Die EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen

4. Vorarbeiten für das Gesetz

II. Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Kosten und Preise; Nachhaltigkeitsaspekte

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Nachhaltigkeitsaspekte

V. Rechtsvereinfachung; Bürokratiekosten

VI. Alternativen

VII. Befristung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1402: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (BMJ)


 
 
 


Drucksache 60/1/11

... Es erscheint zudem nicht sachgerecht, dass die Entscheidung über den Förderungsantrag für eine Mediation im Rahmen der Forschungsvorhaben allein bei dem für das Verfahren zuständigen Gericht liegt, auch wenn es um die Kosten einer außergerichtlichen Mediation geht (vgl. § 6 Absatz 2 MediationsG-E). Damit werden die Gerichte mit Fällen rechtsuchender Personen belastet, die gerade nicht den Weg eines Gerichtsverfahrens gehen, sondern davon unabhängig den Konflikt regeln wollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/1/11




Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 MediationsG

6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 Satz 2 - neu - MediationsG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 Satz 2 MediationsG

8. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 MediationsG

9. Zu Artikel 1 § 5 MediationsG

10. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 - neu - MediationsG

11. Zu Artikel 2 § 15 Satz 1 GVG

12. Zu Artikel 2 § 15 Satz 3 - neu - GVG

13. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 253 Absatz 3 Nummer 1 ZPO ,

14. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 278 Absatz 5 ZPO

Zu Artikel 3 Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 794 Absatz 1 Nummer 1 ZPO , Nummer 7 § 796d ZPO

18. Zu den Artikeln 3, 4, 5, 6, 7

19. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 36a Absatz 1 Satz 2, Absatz 1a - neu - FamFG , Artikel 5 Nummer 2 § 54a Absatz 1 Satz 2, Absatz 1a - neu - ArbGG

20. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 36a Absatz 1 Satz 3 - neu - FamFG

21. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 54 Absatz 1 Satz 6 - neu - ArbGG , Artikel 6 Nummer 3 § 202 Satz 1 SGG ,

22. Zu Artikel 7 Nummer 01 - neu - § 86a - neu - VwGO , Nummer 3 § 173 Satz 1 VwGO

§ 86a

23. Zu Artikel 7a - neu - § 151 Absatz 1 Satz 3 -neu-, Absatz 2 Nummer 4 -neu-, § 155 FGO

'Artikel 7a Änderung der Finanzgerichtsordnung

24. Zu Artikel 8 Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 GKG

'Artikel 8 Änderung des Gerichtskostengesetzes

25. Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 60/11 (Beschluss)

... 2. Zu Artikel 1 (§ 2 Absatz 1 MediationsG)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 MediationsG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 Satz 2 - neu - MediationsG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 Satz 2 MediationsG

5. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 MediationsG

Zu Artikel 1

8. Zu Artikel 2 § 15 Satz 1 GVG

9. Zu Artikel 2 § 15 Satz 3 - neu - GVG

10. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 253 Absatz 3 Nummer 1 ZPO ,

11. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 278 Absatz 5 ZPO

12. Zu Artikel 3 Nummer 5 § 278a Absatz 1 Satz 2, Absatz 1a - neu - ZPO , Nummer 6 § 794 Absatz 1 Nummer 1 ZPO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 794 Absatz 1 Nummer 1 ZPO , Nummer 7 § 796d ZPO

14. Zu den Artikeln 3, 4, 5, 6, 7

15. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 36a Absatz 1 Satz 2, Absatz 1a - neu - FamFG , Artikel 5 Nummer 2 § 54a Absatz 1 Satz 2, Absatz 1a - neu - ArbGG

16. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 36a Absatz 1 Satz 3 - neu - FamFG

17. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 54 Absatz 1 Satz 6 - neu - ArbGG , Artikel 6 Nummer 3 § 202 Satz 1 SGG ,

18. Zu Artikel 7 Nummer 01 - neu - § 86a - neu - VwGO , Nummer 3 § 173 Satz 1 VwGO

§ 86a

19. Zu Artikel 8 Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 GKG

'Artikel 8 Änderung des Gerichtskostengesetzes

20. Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 424/05

... 8. anerkennt, dass die Reform des Justizwesens von entscheidender Bedeutung für die Bereitschaft Bulgariens zum Beitritt und für die Herstellung eines wirklichen Vertrauens in die nationalen Institutionen und Prozesse sein wird und erhebliche Mitnahmeeffekte in anderen Bereichen sowie in den Beziehungen Bulgariens zu anderen Ländern haben wird; begrüßt daher die von Bulgarien unternommenen wichtigen Schritte, wie etwa die kürzlich angenommenen rechtlichen, administrativen und organisatorischen Maßnahmen; insbesondere das Mediationsgesetz, das nationale Konzept für die Reformierung der Strafverfahren und die Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit bei der Reformierung der Strafgerichtsbarkeit;



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.