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"Marrakesch"


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Drucksache 258/1/18

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 45c Absatz 5 UrhG


 
 
 


Drucksache 526/18 (Beschluss)

Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung



Drucksache 526/18

Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung



Drucksache 258/18 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/18 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 258/18

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 45b
Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

§ 45c
Befugte Stellen; Vergütung; Verordnungsermächtigung

§ 45d
Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

1. Zugang blinder und sehbehinderter Menschen zu urheberrechtlich geschützten Werken

2. Barrierefreiheit für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

3. Rechtsentwicklung zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung im Urheberrecht

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Völkerrechtlicher, europäischer und nationaler Rechtsrahmen

1. Völkerrecht

2. Unionsrecht

5 Unionsgrundrechte

3. Nationales Recht

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 45b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 45d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4455, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 434/17

... Zu den mit der Urheberrechtsreform zusammenhängenden Verbraucherfragen (Randnummer 6): Die Kommission möchte einige Elemente des zweiten Pakets zur Modernisierung des Urheberrechts hervorheben, die dem Verbraucher konkrete Vorteile bringen würden. Beispielsweise dürften die im Vorschlag für eine Verordnung über die Online-Übertragung und -Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen vorgesehenen Maßnahmen dazu führen, dass der Burger online Zugang zu einer breiteren Palette von Fernseh- und Hörfunkprogrammen hat. Die Bestimmungen der vorgeschlagenen Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt würden insbesondere dazu beitragen, eine breitere Verfügbarkeit audiovisueller Werke aus der EU auf Plattformen für Videoabruf in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten und den Zugang zu vergriffenen Werken in den Sammlungen der Kulturerbeeinrichtungen zu erleichtern. Die Einführung neuer Urheberrechtsausnahmen wäre auch für die Forschung sowie für Lehrende und Lernende von Nutzen. Durch die Umsetzung des Vertrags von Marrakesch in EU-Recht würden blinde und anderweitig sehbehinderte Personen einen besseren Zugang zu Kopien von Büchern in einem besonderen Format aus der ganzen EU und aus anderen Teilen der Welt erhalten.



Drucksache 568/16

... Die vorgeschlagene Richtlinie wird das Unionsrecht mit den internationalen Verpflichtungen der EU aus dem Vertrag von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen zu veröffentlichten Werken (im Folgenden "Vertrag von Marrakesch") in Einklang bringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 568/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und

- Erläuternde Dokumente

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zulässige Formen der Nutzung

Artikel 4
Kopien in einem zugänglichen Format im Binnenmarkt

Artikel 5
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 6
Änderung der Richtlinie 2001/29/EG

Artikel 7
Berichterstattung

Artikel 8
Überprüfung

Artikel 9
Umsetzung

Artikel 10
Inkrafttreten

Artikel 11
Adressaten


 
 
 


Drucksache 567/16

... Die vorgeschlagene Verordnung wird es der Union ermöglichen, eine internationale Verpflichtung zu erfüllen, die sich aus dem Vertrag von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen zu veröffentlichten Werken (im Folgenden "Vertrag von Marrakesch") ergibt. Der Vertrag von Marrakesch wurde im Jahr 2013 im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) mit dem Ziel angenommen, die Bereitstellung und den grenzüberschreitenden Austausch von Büchern und anderem gedruckten Material in barrierefrei zugänglichen Formaten weltweit zu erleichtern. Er wurde von der Union im April 2014 unterzeichnet1. Der Vertrag von Marrakesch verpflichtet die Vertragsparteien dazu, im Urheberrecht und in verwandten Schutzrechten Beschränkungen oder Ausnahmen zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen vorzusehen, und erlaubt es, Kopien von Büchern, einschließlich Hörbüchern, und anderem gedruckten Material in einem besonderen Format zwischen den Ländern, die Vertragsparteien sind, grenzüberschreitend auszutauschen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 567/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ausfuhr von Kopien in einem zugänglichen Format in Drittländer

Artikel 4
Einfuhr von Kopien in einem zugänglichen Format aus Drittländern

Artikel 5
Pflichten befugter Stellen

Artikel 6
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 7
Überprüfung

Artikel 8
Inkrafttreten

Artikel 9
Zeitliche Anwendung


 
 
 


Drucksache 535/16

... Parallel dazu werden heute zwei Legislativvorschläge19 zur Umsetzung des Vertrags von Marrakesch20 in EU-Recht angenommen; die Unterzeichnerstaaten dieses Vertrags sind zur Einführung von Ausnahmeregelungen verpflichtet, die Menschen mit Lesebehinderungen den Zugang zu Büchern und anderem gedruckten Material in ihnen zugänglichen Formaten ermöglichen. Die vorgeschlagene Richtlinie enthält eine verbindliche Ausnahmeregelung für die Erstellung von Kopien in zugänglichen Formaten und deren Austausch im Binnenmarkt und stellt sicher, dass sie funktioniert. Die vorgeschlagene Verordnung erlaubt den grenzüberschreitenden Austausch solcher Kopien zwischen der EU und Drittländern, die Vertragsparteien sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/16




1. Einleitung

2. Massnahmen zur Gewährleistung eines breiteren EU-WEITEN Zugangs zu INHALTEN

3. Massnahmen zur Anpassung von Ausnahmeregelungen an das DIGITALE und grenzüberschreitende Umfeld

4. Massnahmen zur Schaffung eines FUNKTIONSFÄHIGEN MARKTES für URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERKE

5. Massnahmen zur Schaffung eines WIRKSAMEN und AUSGEWOGENEN SYSTEMS der RECHTEDURCHSETZUNG

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 15/16

... In ähnlicher Weise werfen auch die Freiwilligkeit der Ausnahmeregelung für Menschen mit Behinderungen und ihre fehlende grenzübergreifende Wirkung Probleme auf. Menschen mit Lesebehinderungen erschwert es beispielsweise den Zugang zu Sonderformaten, die auf der Grundlage einer Urheberrechtsausnahme eines anderen Mitgliedstaates angefertigt wurden. Die EU ist in diesem Bereich mit der Unterzeichnung des Vertrags von Marrakesch24, der jetzt ratifiziert und umgesetzt werden muss, eine internationale Verpflichtung eingegangen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/16




Mitteilung

1. Das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt

2. Gewährleistung eines breiteren EU-weiten Zugangs zu Inhalten

3. Anpassung von Ausnahmen an ein digitales und grenzübergreifendes Umfeld

4. Schaffung eines funktionsfähigen Marktes für urheberrechtlich geschützte Werke

5. Ein wirksames und ausgewogenes System der Rechtedurchsetzung

6. Heranbildung eines langfristigen Konzepts


 
 
 


Drucksache 7/10

... Grundlagen sind die Konstitution und die Konvention der Internationalen Fernmeldeunion, die auf weltweiter Basis die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Telekommunikation regeln. Auf der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten in Antalya 2006 sind eine Reihe von Änderungen der von der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten in Marrakesch 2002 zuletzt geänderten Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion beschlossen worden. Die in Antalya beschlossenen Änderungen sollen für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft gesetzt werden.

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Drucksache 7/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Schlussbemerkung

Schlussakten der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten Antalya 2006

Änderungsurkunde zur Konstitution und zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion Genf 1992 ,

Zeichen am Rand der Texte der Schlussakten

Änderungsurkunde zur Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion Genf 1992

Teil I
Vorwort

Kapitel I
Grundlegende Bestimmungen

Artikel 11
Generalsekretariat

Kapitel II
Sektor für das Funkwesen

Artikel 13
Funkkonferenzen und Funkversammlungen

Kapitel V
Weitere Bestimmungen über die Arbeitsweise der Union

Artikel 28
Finanzen der Union

Artikel 29
Sprachen

Teil II
Zeitpunkt des Inkrafttretens

Änderungsurkunde zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion Genf 1992

Konvention der Internationalen Fernmeldeunion* Genf 1992

Teil I
Vorwort

Kapitel I
Arbeitsweise der Union

Abschnitt 1

Artikel 2
Wahlen und damit verbundene Fragen Gewählte Beamte

Abschnitt 2

Artikel 4
Rat

Abschnitt 3

Artikel 5
Generalsekretariat

Abschnitt 4

Artikel 6
Koordinierungsausschuss

Abschnitt 5
Sektor für das Funkwesen

Artikel 12
Büro für das Funkwesen

Abschnitt 6
Sektor für die Standardisierung im Fernmeldewesen

Artikel 15
Büro für die Standardisierung im Fernmeldewesen

Abschnitt 7
Sektor für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 16
Konferenz für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 17
A Beratende Gruppe für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 18
Büro für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Abschnitt 8
Gemeinsame Bestimmungen für alle drei Sektoren

Artikel 19
Teilnahme von anderen Gremien und Organisationen als den Verwaltungen an den Arbeiten der Union

Artikel 21
Empfehlungen einer Konferenz an eine andere

Kapitel II
Besondere Bestimmungen für die Konferenzen und Versammlungen

Artikel 23
Zulassung zu den Konferenzen der Regierungsbevollmächtigten PP-02

Artikel 24
Zulassung zu den Funkkonferenzen PP-02

Artikel 25
Zulassung zu den Funkversammlungen, den weltweiten Versammlungen für die Standardisierung im Fernmeldewesen und den Konferenzen für die Entwicklung des Fernmeldewesens PP-98 PP-02

Kapitel IV
Andere Bestimmungen

Artikel 33
Finanzen

Anlage
Definition einiger in dieser Konvention und in den Vollzugsordnungen der Internationalen Fernmeldeunion verwendeter Begriffe

Teil II
Zeitpunkt des Inkrafttretens

Erklärungen und Vorbehalte zum Abschluss der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten der Internationalen Fernmeldeunion Antalya 2006 *

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1122: Gesetz zu den Änderungsurkunden vom 24. November 2006 zur Konstitution und zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992


 
 
 


Drucksache 428/10

... – unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der zweiten Europa-Mittelmeer-Ministerkonferenz zur Stärkung der Rolle der Frau in der Gesellschaft vom 11./12. November 2009 in Marrakesch,



Drucksache 228/09

... P. in der Erwägung, dass die Verhandlungen zu einem Abkommen für die Zeit nach 2012 unter der Führung der Vereinten Nationen gemäß dem Bali-Fahrplan in folgenden Kernbereichen geführt werden: Emissionsreduktionen und neue verbindliche Reduktionsziele, Anpassungsmaßnahmen, die Rodung, Zerstörung und Schädigung von Waldflächen, Technologieentwicklung für Eindämmungs- und Anpassungsmaßnahmen, die notwendigen finanziellen Ressourcen und schließlich die Revision der flexiblen Mechanismen gemäß den Vereinbarungen von Marrakesch zum

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Drucksache 228/09




Politische Leitideen

Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel

2 Energie

2 Biokraftstoffe

2 Energieeffizienz

Mobilität und Logistik

Tourismus und Kulturdenkmäler

2 Industrieemissionen

Landwirtschaft und Viehzucht

2 Wälder

2 Bodenschutz

2 Wasserbewirtschaftung

2 Fischerei

Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement

2 Anpassungsmaßnahmen

2 Gesundheit

Wachstum und Beschäftigung

Förderung von Zukunftstechnologien

Intelligente Computersysteme und Informations- und Kommunikationstechnologien IKT

Finanzierung und Haushaltsfragen

Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung

2050 - Die Zukunft beginnt heute

Politische Leitideen

Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel

2 Energie

2 Biokraftstoffe

2 Energieeffizienz

Mobilität und Logistik

Tourismus und Kulturdenkmäler

2 Industrieemissionen

Landwirtschaft und Viehzucht

2 Wälder

2 Bodenschutz

2 Wasserbewirtschaftung

2 Fischerei

Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement

2 Anpassungsmaßnahmen

2 Gesundheit

Wachstum und Beschäftigung

Förderung von Zukunftstechnologien

Intelligente Computersysteme und IKT

Finanzierung und Haushaltsfragen

Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung

2050 - Die Zukunft beginnt heute

Anhang
A Auswahl zur EU-Umweltgesetzgebung Mit positivem Klimabeitrag

Anhang
B Entschliessungen des Europäischen Parlaments zu Klimawandel und Energie


 
 
 


Drucksache 525/08

... Nach dem Weltgipfel von Johannesburg über nachhaltige Entwicklung (September 2002) wurde eine Marrakesch-Task Force für nachhaltige Beschaffung mit dem Ziel eingesetzt, die Verfahren der nachhaltigen (umweltorientierten) öffentlichen Beschaffung zu verbreiten. In zahlreichen Ländern der OECD (USA, Japan, Kanada, Australien und Südkorea) wie auch in Ländern mit rascher Entwicklung (u.a. China, Thailand und die Philippinen) wurden Praktiken der nachhaltigen Beschaffung lanciert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 525/08




1. Einleitung

1.1. Potenzieller Nutzen des umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens

1.2. Politischer Hintergrund

1.3. Maßnahmen auf europäischer Ebene

1.4. Hindernisse bei der Durchsetzung der umweltorientierten Beschaffung

2. Ziele

3. Gemeinsamer Ansatz für ein umweltorientiertes Beschaffungswesen

3.1. Beschaffungsprozess

3.2. Umweltleistung

4. Gemeinsame GPP-Kriterien

4.1. Aufstellung gemeinsamer GPP-Kriterien

4.2. Schwerpunktbereiche

5. GPP-Ziele

5.1. GPP-Ziel in der erneuerten Strategie für nachhaltige Entwicklung

5.2. Spezifische GPP-Ziele bei der Durchführung der Finanzierungsmechanismen der EU

5.2.1. Beschaffung unter Verwendung von EU-Mitteln durch Behörden der Mitgliedstaaten

5.2.2. Beschaffung in der Europäischen Kommission

6. Verbindlich vorgeschriebene Massnahmen

7. Leitlinien

8. Umweltorientierte Beschaffung und Innovation

9. Verankerung von GPP-Kriterien in der privaten Beschaffung

10. GPP-Indikatoren – Überwachung und Referenzwerte - Zeitplan

11. Schluss und künftiges Vorgehen


 
 
 


Drucksache 383/08

... – in Kenntnis des Abkommens von Marrakesch zur Gründung der Welthandelsorganisation,



Drucksache 258/07

... – unter Hinweis auf die Ergebnisse der Konferenz der Handelsminister der Partnerschaft Europa-Mittelmeer am 24. März 2006 in Marrakesch,



Drucksache 259/07

... 59. fordert die Kommission auf, die in Marrakesch eingeleiteten Verhandlungen fortzuführen und sie im Bereich der Dienstleistungen mit einigen Ländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraums zum Abschluss zu bringen, und zwar unter Einbeziehung aller Modi und Sektoren und gemäß dem von ihnen im Rahmen des GATS-Übereinkommens der WTO eingegangenen Verpflichtungen, und auf positive Angebote mit der Erwägung gemeinschaftlicher Bestimmungen über verbesserte Möglichkeiten zur Freizügigkeit der Angehörigen der Dienstleistungsberufe zu reagieren (Modus 4 des GATS-Übereinkommens);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 259/07




Ein neuer Impuls für den Barcelona-Prozess

Handels - und Zollpolitik

Nachhaltigkeitsprüfung der Auswirkungen der Freihandelszone Europa-Mittelmeer

Finanzielle und technische Unterstützung

MEDA und europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument

Investitions - und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer FEMIP

Ausländische Direktinvestitionen

Ursprungsregeln und Ursprungskumulierung

2 Landwirtschaft

Normen und technische Vorschriften, geistiges Eigentum sowie Wettbewerb

2 Dienstleistungen

2 Verkehr

2 Energie

Umwelt und nachhaltige Entwicklung

2 Industrie

2 Textilsektor

Wissenschaft und Technologie

Handel und Entwicklung

Abschließende Erwägungen


 
 
 


Drucksache 212/07

... -Protokoll und den Übereinkommen vom Marrakesch, um zum Abbau dieser Unterschiede die Supplementarität flexibler Mechanismen sicherzustellen;



Drucksache 907/06

... -Protokolls zum UNFCCC und der Durchführungsverfahren zu dessen Umsetzung, die auf den Konferenzen der Vertragsparteien von Bonn (Juli 2001), Marrakesch (Oktober und November 2001), Neu-Delhi (Oktober und November 2002), Mailand (Dezember 2003), Buenos Aires (Dezember 2004) und Montreal (November und Dezember 2005) angenommen wurden,



Drucksache 221/06

... i) die definitive Umsetzung der Abkommen von Marrakesch (Marrakesh Accords) und des Kyoto Rulebook



Drucksache 486/06

... DD. in der Erwägung, dass die Entwicklungsländer in Marrakesch unter der Bedingung zugestimmt haben, Verhandlungen über Dienstleistungen aufzunehmen, dass ihnen volle Flexibilität in der Frage zugestanden wird, Dienstleistungssektoren in die Verhandlungen einzubeziehen oder davon auszunehmen,



Drucksache 147/05

... - unter Hinweis auf das Protokoll von Kyoto zu dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) vom 11. Dezember 1997, auf die Verfahren zu seiner Durchführung, die auf den Konferenzen von Bonn (Juli 2001), Marrakesch (November 2001), Neu-Delhi (November 2002) und Mailand (Dezember 2003) verabschiedet wurden, und auf die Zehnte Vertragsstaatenkonferenz (COP-10), die vom 6. bis 17. Dezember 2004 in Buenos Aires (Argentinien) stattgefunden hat,



Drucksache 897/05

... Die neuen Bestimmungen sind an Artikel 3 des Übereinkommens von Marrakesch über Ursprungsregeln von 1994 angeglichen worden. Auf diese Weise können die neuen Ursprungsregeln in die ZK-DVO einbezogen werden, sobald die Harmonisierung auf internationaler Ebene abgeschlossen ist. Ferner wird klargestellt, dass die nichtpräferenziellen Ursprungsregeln auch für die Anwendung der nicht tarif- oder handelsbezogenen Gemeinschaftsmaßnahmen maßgebend sind. Die im Rahmen der Präferenzregelungen anzuwendenden autonomen Ursprungsregeln sind ebenfalls nach dem Ausschussverfahren festzulegen; dies gilt auch für Ceuta und Melilla, nicht jedoch für die in Anhang II des EG-Vertrags aufgeführten überseeischen Länder und Gebiete.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 897/05




Begründung

1 sachlicher Hintergrund des Vorschlags

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Hintergrund

Im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Rechtsakts geltende Rechtsvorschriften

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung Interessierter Parteien und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Parteien Methoden der Anhörung, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Antwortenden

Einholung und Nutzung von Fachwissen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Wahl der Instrumente Vorgeschlagenes Instrument: Verordnung

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 ZUSÄTZLICHE Informationen

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Titel I
: allgemeine Bestimmungen

Titel II
: Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie sonstiger für den Warenverkehr vorgesehener Massnahmen

Titel III
: Zollschuld und Sicherheitsleistung

Titel IV
: ANKUNFT von Waren IM Zollgebiet der Gemeinschaft

Titel V
: allgemeine Vorschriften über den zollrechtlichen Status und die Zollverfahren

Titel VI
: ÜBERFÜHRUNG IN den zollrechtlich freien Verkehr und Befreiung von den Einfuhrabgaben

Titel VII
: besondere Verfahren

Titel VIII
: ABGANG von Waren AUS dem Zollgebiet der Gemeinschaft

Titel IX
: Ausschuss für den Zollkodex und Schlussbestimmungen

Vorschlag

Titel I
allgemeine Vorschriften

Kapitel 1
Geltungsbereich der zollrechtlichen Vorschriften, Auftrag des Zolls und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Auftrag der Zollbehörden

Artikel 3
Zollgebiet

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
RECHTE und Pflichten von Personen NACH den zollrechtlichen Vorschriften

Artikel 5
Datenaustausch

Artikel 6
Datenschutz

Artikel 7
Austausch zusätzlicher Informationen zwischen Zollbehörden und Wirtschaftsbeteiligten

Artikel 8
Übermittlung von Informationen durch die Zollbehörden

Artikel 9
Übermittlung von Informationen an die Zollbehörden

Artikel 10
Gemeinsames System der elektronischen Datenverarbeitung

Artikel 11
Zollvertreter

Artikel 12
Vertretungsmacht

Artikel 13
Vertretung in Sonderfällen

Artikel 14
Antrag und Bewilligung

Artikel 15
Bewilligung des Status

Artikel 16
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 17
Allgemeine Vorschriften

Artikel 18
Gemeinschaftsweite Geltung von Entscheidungen

Artikel 19
Rücknahme begünstigender Entscheidungen

Artikel 20
Aufhebung und Änderung begünstigender Entscheidungen

Artikel 21
Besondere Entscheidungen

Artikel 22
Zollsanktionen

Artikel 23
Von einem Gericht erlassene Entscheidungen

Artikel 24
Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs

Artikel 25
Aussetzung der Vollziehung

Artikel 26
Entscheidung über den Rechtsbehelf

Artikel 27
Zollamtliche Prüfungen

Artikel 28
Zusammenarbeit zwischen den Behörden

Artikel 29
Nachträgliche Prüfung

Artikel 30
Ausnahmen

Artikel 31
Aufbewahrung der Unterlagen und Speicherung sonstiger Informationen

Artikel 32
Gebühren und Kosten

Kapitel 3
Währungsumrechnung, Fristen und Vereinfachungen

Artikel 33
Währungsumrechnung

Artikel 34
Fristen

Artikel 35
Vereinfachungen

Titel II
Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie sonstiger für den Warenverkehr vorgesehener Massnahmen

Kapitel 1
gemeinsamer Zolltarif und zolltarifliche Einreihung von Waren

Artikel 36
Gemeinsamer Zolltarif

Artikel 37
Zolltarifliche Einreihung von Waren

Kapitel 2
Warenursprung

Artikel 38
Geltungsbereich

Artikel 39
Ursprungserwerb

Artikel 40
Ursprungsnachweis

Artikel 41
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 42
Präferenzieller Ursprung von Waren

Kapitel 3
ZOLLWERT der Waren

Artikel 43
Geltungsbereich

Artikel 44
Transaktionswert

Artikel 45
Nachrangige Methoden der Zollwertbestimmung

Artikel 46
Schlussmethode

Artikel 47
Durchführungsmaßnahmen

Titel III
Zollschuld und Sicherheitsleistung

Kapitel 1
ENTSTEHEN der Zollschuld

Artikel 48
Zollschuld

Artikel 49
Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr und vorübergehende Verwendung

Artikel 50
Besondere Vorschriften über Nichtursprungswaren

Artikel 51
Entstehen der Zollschuld bei Verstößen

Artikel 52
Verrechnung mit bereits entrichteten Abgaben

Artikel 53
Ausfuhranmeldung

Artikel 54
Entstehen der Zollschuld bei Verstößen

Artikel 55
Verbote und Beschränkungen

Artikel 56
Mehrere Zollschuldner

Artikel 57
Allgemeine Vorschriften für die Bemessung des Abgabenbetrags

Artikel 58
Besondere Vorschriften für die Bemessung des Abgabenbetrags

Artikel 59
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 60
Ort des Entstehens der Zollschuld

Kapitel 2
Sicherheitsleistung für eine möglicherweise entstehende oder entstandene Zollschuld

Artikel 61
Allgemeine Vorschriften

Artikel 62
Zwingend vorgeschriebene Sicherheitsleistung

Artikel 63
Fakultative Sicherheitsleistung

Artikel 64
Leistung der Sicherheit

Artikel 65
Wahl der Sicherheitsleistung

Artikel 66
Bürge

Artikel 67
Gesamtsicherheit

Artikel 68
Zusätzliche Vorschriften über die Verwendung von Sicherheitsleistungen

Artikel 69
Zusätzliche Sicherheitsleistung oder Ersetzung der geleisteten Sicherheit

Artikel 70
Freigabe der Sicherheit

Kapitel 3
ERHEBUNG und Entrichtung der Abgaben sowie Erstattung und Erlass der Abgaben

Artikel 71
Bemessung des Abgabenbetrags

Artikel 72
Mitteilung der Zollschuld

Artikel 73
Frist für die Mitteilung einer Zollschuld

Artikel 74
Buchmäßige Erfassung

Artikel 75
Zeitpunkt der buchmäßigen Erfassung

Artikel 76
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 77
Allgemeine Zahlungsfristen, Überwachung der Abgabenentrichtung

Artikel 78
Abgabenentrichtung

Artikel 79
Zahlungsaufschub

Artikel 80
Aufschubfrist

Artikel 81
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 82
Sonstige Zahlungserleichterungen

Artikel 83
Zwangsvollstreckung, Verzugszinsen

Artikel 84
Allgemeine Vorschriften

Artikel 85
Erstattung und Erlass

Artikel 86
Erstattung und Erlass zu hoch bemessener Abgabenbeträge

Artikel 87
Schadhafte Waren

Artikel 88
Erstattung und Erlass aufgrund eines Irrtums der Zollbehörden

Artikel 89
Erstattung und Erlass der Abgaben aus Billigkeitsgründen

Artikel 90
Verfahren für die Erstattung und den Erlass

Artikel 91
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel 4
ERLÖSCHEN der Zollschuld

Artikel 92
Erlöschen

Titel IV
ANKUNFT von Waren IM Zollgebiet der Gemeinschaft

Kapitel 1
VERBRINGEN von Waren IN das Zollgebiet

Artikel 93
Verpflichtung zur Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung

Artikel 94
Abgabe und Verantwortlicher

Artikel 95
Änderung einer summarischen Anmeldung

Artikel 96
Zollanmeldung anstelle der summarischen Anmeldung

Kapitel 2
ANKUNFT der Waren

Artikel 97
Zollamtliche Überwachung

Artikel 98
Beförderung zum zugelassenen Ort

Artikel 99
Innergemeinschaftlicher Luft- und Seeverkehr

Artikel 100
Beförderung unter besonderen Umständen

Artikel 101
Gestellung der Waren

Artikel 102
Entladung und Beschau der Waren

Artikel 103
Verpflichtung zur Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in ein Zollverfahren

Artikel 104
Waren, die als in die vorübergehende Verwahrung übergeführt gelten

Artikel 105
Ausnahmeregelung für im Versand eintreffende Waren

Artikel 106
Vorschriften für Nichtgemeinschaftswaren nach Beendigung eines Versands

Titel V
allgemeine Vorschriften über den zollrechtlichen Status und die Zollverfahren

Kapitel 1
ZOLLRECHTLICHER Status von Waren

Artikel 107
Vermutung des Gemeinschaftsstatus

Artikel 108
Verlust des Gemeinschaftsstatus Gemeinschaftswaren werden zu Nichtgemeinschaftswaren,

Artikel 109
Das Zollgebiet vorübergehend verlassende Waren

Kapitel 2
Zollanmeldung

Artikel 110
Zollanmeldung von Waren und zollamtliche Überwachung von Gemeinschaftswaren

Artikel 111
Zuständige Zollstellen

Artikel 112
Arten der Zollanmeldung

Artikel 113
Inhalt einer Zollanmeldung und Begleitunterlagen


 
 
 


Drucksache 932/05

... - unter Hinweis auf das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und auf die Verfahren zu dessen Umsetzung, die auf den Konferenzen der Vertragsparteien von Bonn (Juli 2001), Marrakesch (November 2001), Neu-Delhi (November 2002), Mailand (Dezember 2003) und Buenos Aires (Dezember 2004) angenommen wurden,



Drucksache 330/05 (Beschluss)

... a) Der Anhang (Bericht der Konferenz der Vertragsparteien über ihre siebte Tagung in Marrakesch vom 29. Oktober bis 10. November 2001) ist zu streichen. Der Anhang mit den CP-Beschlüssen ist bislang nur vereinzelt rechtsverbindlich im Gesetz verankert und trägt aufgrund seiner unzureichenden rechtlichen Bestimmtheit in weiten Teilen nicht zur Klarheit des Gesetzes bei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/05 (Beschluss)




I. Zum Gesetzentwurf insgesamt

II. Zu den einzelnen Vorschriften

2. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Nr. 3 ProMechG

3 Folgeänderungen:

3. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 ProMechG

4. Zu Artikel 1 § 14 Satz 3 ProMechG


 
 
 


Drucksache 330/1/05

... 2. Der Anhang (Bericht der Konferenz der Vertragsparteien über ihre siebte Tagung in Marrakesch vom 29. Oktober bis 10. November 2001)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/1/05




2 A

Zum Gesetzentwurf insgesamt

1. Der Bundesrat ist der Auffassung,

2. Der Anhang Bericht der Konferenz der Vertragsparteien über ihre siebte Tagung in Marrakesch vom 29. Oktober bis 10. November 2001

3. Der Anwendungsbereich des Gesetzes

4. Der Bundesrat bedauert,

5. Darüber hinaus wird die Bundesregierung gebeten,

6. Im Gesetz müssen klare Regelungen zur Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen der Projektträger berücksichtigt werden.

Zu den einzelnen Vorschriften

7. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Nr. 3 ProMechG

4 Folgeänderungen:

8. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 ProMechG

9. Zu Artikel 1 § 14 Satz 3 ProMechG

2 B


 
 
 


Drucksache 523/05

Bericht der Konferenz der Vertragsparteien über IHRE siebte Tagung IN Marrakesch VOM 29. OKTOBER BIS 10. NOVEMBER 2001

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 523/05




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über projektbezogene Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997 (Projekt- Mechanismen-Gesetz - ProMechG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Gemeinsame Projektumsetzung

Abschnitt 1
Projekttätigkeiten außerhalb des Bundesgebiets

§ 3
Zustimmung

§ 4
Überprüfung der Verifizierung

Abschnitt 2
Projekttätigkeiten im Bundesgebiet

§ 5
Zustimmung und Registrierung

§ 6
Bestätigung des Verifizierungsberichts

Abschnitt 3
Sachverständige Stellen

§ 7
Sachverständige Stellen

Teil 3
Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung

§ 8
Zustimmung

§ 9
Überprüfungsgesuch

Teil 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 10
Zuständige Behörde; Aufgabenübertragung

§ 11
Benennung eines Bevollmächtigten

§ 12
Mengenbeobachtung

§ 13
Rechtsverordnung zu Zustimmungsvoraussetzungen

§ 14
Kosten

§ 15
Bußgeldvorschriften

Anhang

II. Die Vereinbarungen von Marrakesch Fortsetzung

A. Begriffsbestimmungen

B. Rolle der als Tagung der Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto dienenden Konferenz der Vertragsparteien

C. Aufsichtsausschuss betreffend Artikel 6

D. Voraussetzungen für die Teilnahme

E. Verifizierungsverfahren im Rahmen des Aufsichtsausschusses betreffend Artikel 6

Anhang
A Maßstäbe und Verfahren für die Akkreditierung von unabhängigen Prüfeinrichtungen

1. Eine unabhängige Prüfeinrichtung

2. Eine einen Antrag auf Anerkennung als unabhängige Prüfeinrichtung stellende Einrichtung muss folgende betriebliche Anforderungen erfüllen:

Anhang
B Kriterien für die Bestimmung des Referenzszenariums und die Überwachung Kriterien für die Bestimmung des Referenzszenariums

1. Das Referenzszenarium für ein Projekt nach Artikel 6

2. Die Bestimmung eines Referenzszenariums erfolgt

3. Die Projektteilnehmer begründen die von ihnen getroffene Wahl des Referenzszenariums.

4. Die Projektteilnehmer nehmen in die Projektdokumentation einen Überwachungsplan auf, der Folgendes vorsieht:

5. Etwaige Überarbeitungen des Überwachungsplans

6. Die Umsetzung des Überwachungsplans und etwaiger Überarbeitungen

Beschluss 17/CP.7 Modalitäten und Verfahren für einen Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung im Sinne des Artikels 12 des Protokolls von Kyoto

Beschlussentwurf -/CMP.1 Artikel 12 Modalitäten und Verfahren für einen Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung im Sinne des Artikels 12 des Protokolls von Kyoto

Anlage
Modalitäten und Verfahren für einen Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung

A. Begriffsbestimmungen

B. Rolle der als Tagung der Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto dienenden Konferenz der Vertragsparteien

C. Exekutivrat

D. Akkreditierung und Benennung von Prüfeinrichtungen

E. Benannte Prüfeinrichtungen

F. Voraussetzungen für die Teilnahme

G. Validierung und Registrierung

H. Überwachung

I. Verifizierung und Zertifizierung

J. Ausstellung von zertifizierten Emissionsreduktionen CER

Anhang
A Maßstäbe für die Akkreditierung von Prüfeinrichtungen

1. Eine Prüfeinrichtung

2. Eine einen Antrag auf Anerkennung als Prüfeinrichtung stellende Einrichtung muss folgende betriebliche Anforderungen erfüllen:

Anhang
B Projektdokumentation

Anhang
C Grundsätze für die Festlegung von Leitlinien für Methoden bezüglich der Referenzszenarien und der Überwachung

Anhang
D Anforderungen im Hinblick auf das Register des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung

Beschluss 18/CP.7 Modalitäten, Regeln und Leitlinien für .den Handel mit Emissionen nach Artikel 17 des Protokolls von Kyoto

Beschlussentwurf -/CMP.1 Artikel 17 Modalitäten, Regeln und Leitlinien für den Handel mit Emissionen nach Artikel 17 des Protokolls von Kyoto

Anlage
Modalitäten, Regeln und Leitlinien für den Handel mit Emissionen nach Artikel 17 des Protokolls von Kyoto6

Beschluss 19/CP.7 Modalitäten für die Abrechnung über die zugeteilten Mengen nach Artikel 7 Absatz 4 des Protokolls von Kyoto

Beschlussentwurf -/CMP.1 Modalitäten für die Abrechnung über die zugeteilten Mengen Modalitäten für die Abrechnung über die zugeteilten Mengen nach Artikel 7 Absatz 4 des Protokolls von Kyoto

I. Modalitäten

A. Begriffsbestimmungen

B. Berechnung der zugeteilten Menge nach Artikel 3 Absätze 7 und 8

C. Erfassung der zugeteilten Menge nach Artikel 3 Absätze 7 und 8

D. Additionen zu und Subtraktionen von der zugeteilten Menge nach Artikel 3 Absätze 7 und 8 für die Rechenschaftslegung über die Bewertung der Erfüllung der Verpflichtungen

E. Grundlage für die Bewertung der Erfüllung der Verpflichtungen

F. Übertrag

II. Anforderungen IM Hinblick auf das Register

A. Nationale Register

B. Ausstellung von ERU, AAU und RMU

C. Übertragung, Erwerb, Löschung, Ausbuchung und Übertrag

D. Transaktionsverfahren

E. Öffentlich zugängliche Informationen

III. BILANZIERUNG der Emissionsverzeichnisse und zugeteilten Mengen

A. Berichterstattung nach Ablauf der Verlängerung für die Erfüllung der Verpflichtungen

B. Bilanzdatenbank für die Verbuchung der Emissionsrechte

C. Bilanzierungsberichte

Artikel 2
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

1. Dem § 1 wird folgender Satz angefügt:

2. § 3 wird wie folgt geändert:

3. Nach § 6 Abs. 1 werden folgende Absätze 1 a bis lc eingefügt:

4. § 13 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

5. § 14 wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Änderung des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 536/05

... - unter Hinweis auf das am 11. Dezember 1997 unterzeichnete Protokoll von Kyoto zur Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) sowie die Durchführungsverfahren zu dessen Umsetzung, die auf den Konferenzen der Vertragsparteien in Bonn (Juli 2001), Marrakesch (November 2001), Neu-Delhi (November 2002), Mailand (Dezember 2003) und Buenos Aires (Dezember 2004) angenommen wurden,



Drucksache 330/05

... Marrakesch VOM 29. OKTOBER BIS 10. NOVEMBER 2001

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über projektbezogene Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997(Projekt- Mechanismen-Gesetz - ProMechG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes ist

§ 3
Zustimmung

§ 4
Überprüfung der Verifizierung

§ 5
Zustimmung und Registrierung

§ 6
Bestätigung des Verifizierungsberichts

§ 7
Sachverständige Stellen

§ 8
Zustimmung

§ 9
Überprüfungsgesuch

§ 10
Zuständige Behörde; Aufgabenübertragung

§ 11
Benennung eines Bevollmächtigten

§ 12
Mengenbeobachtung

§ 13
Verordnungsermächtigung

§ 14
Kosten

§ 15
Bußgeldvorschriften

II. Die Vereinbarungen von Marrakesch Fortsetzung

Zu Artikel 6

II. Anforderungen IM Hinblick auf das Register

III. VERBUCHUNG der Emissionsrechte

Artikel 2
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nr. 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nummer 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

II. Artikel 2 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes Zu Nr. 1 § 1 Satz 2 - neu -

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

III. Artikel 3


 
 
 


Drucksache 621/04

... Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied der Internationalen Fernmeldeunion. Grundlagen sind die Konstitution und die Konvention der Internationalen Fernmeldeunion, die auf weltweiter Basis die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Telekommunikation regeln. Auf der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten in Marrakesch 2002 sind eine Reihe von Änderungen der von der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten in Minneapolis 1998 zuletzt geänderten Konstitution und der Konvention der Internationalen Fernmeldeunion beschlossen worden. Die in Marrakesch beschlossenen Änderungen sollen für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft gesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 621/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Schlussbemerkung

Schlussakten der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten Marrakesch 2002 *

3 Erläuterung

Änderungsurkunde der Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion* Genf 1992 geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten Kioto 1994 und die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten Minneapolis 1998 Von der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten Marrakesch 2002 angenommene Änderungen

Teil I
Vorwort

Kapitel 1
Grundlegende Bestimmungen

Artikel 8
Konferenz der Regierungsbevollmächtigten

Artikel 12
Büro für das Funkwesen

Artikel 13
Weltweite Versammlung für die Standardisierung im Fernmeldewesen

Artikel 14
A Beratende Gruppe für die Standardisierung im Fernmeldewesen

Artikel 15
Büro für die Standardisierung im Fernmeldewesen

Artikel 16
Konferenzen für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 17
A Beratende Gruppe für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 18
Büro für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 23
Zulassun zu den Konferenzen der Regierungsbevollmächtigten

Artikel 24
Zulassung zu den Funkkonferenzen

Artikel 25
Zulassung zu den Funkversammlungen,

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31
Vollmachten bei den Konferenzen

Artikel 32
Geschäftsordnung der Konferenzen, Versammlungen und Tagungen der Union

Artikel 33
Finanzen

Artikel 42
Bestimmungen zur Änderung der Konvention

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 1011/04

... - unter Hinweis auf das Protokoll von Kyoto zu dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) vom Dezember 1997, auf die Verfahren zu seiner Durchführung, die auf den Konferenzen von Bonn (Juli 2001), Marrakesch (November 2001), Neu-Delhi (November 2002) und Mailand (Dezember 2003) verabschiedet wurden, und auf die bevorstehende Zehnte Vertragsparteienkonferenz (COP-10), die vom 6. bis 17. Dezember 2004 in Buenos Aires stattfinden wird,



Drucksache 130/16 PDF-Dokument



Drucksache 193/20 PDF-Dokument



Drucksache 262/15 PDF-Dokument



Drucksache 381/17 PDF-Dokument



Drucksache 439/14 PDF-Dokument



Drucksache 491/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.