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132 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Marktversagens"


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Drucksache 438/10

... - auf denen die Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts allein nicht ausreicht, um dem betreffenden Marktversagen entgegenzuwirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/10




A. Allgemeines

B. Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation

3 Vorbemerkung

Bewertung im Einzelnen

4 Wettbewerbsentwicklung

4 Marktregulierungsfragen

Reform des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte

Europäische Initiativen zur Regulierung des Mobilfunks

Förderung flächendeckender und hochleistungsfähiger Breitbandversorgung

Schließung von Breitbandversorgungslücken durch die digitale Dividende

Universaldienst im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur

C. Stellungnahme zum Bereich Post

3 Vorbemerkung

Bewertung im Einzelnen Regulierungsfragen

Mindestlohn für Briefdienstleistungen

Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen

3 Universaldienst

Teil leistungen

Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Stellen

Der Bund als Anteilseigner

Vertretung im Weltpostverein


 
 
 


Drucksache 566/10 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat betrachtet staatliche Beihilfen zur Verwirklichung der Breitbandziele als Ultima Ratio, sofern ein Marktversagen vorliegt. Dies wird vor allem in ländlichen Räumen häufiger der Fall sein. Dort, wo aber staatliche Interventionen zur Beseitigung eines Marktversagens gerechtfertigt sind, sind die geltenden beihilferechtlichen Bestimmungen der EU in der praktischen Anwendung häufig ein Hindernis. Dies betrifft zum einen den erheblichen administrativen Aufwand beim Einsatz von Fördermitteln. Zum zweiten unterstützt das Beihilfeinstrumentarium nicht in ausreichendem Maße die Möglichkeiten, NGA (Next Generation Access) -Netze (Zugangsnetze der nächsten Generation) in Regionen, in denen marktwirtschaftliche Lösungen in absehbarer Zeit nicht entstehen werden, zu fördern.



Drucksache 566/1/10

... 7. Der Bundesrat betrachtet staatliche Beihilfen zur Verwirklichung der Breitbandziele als Ultima Ratio, sofern ein Marktversagen vorliegt. Dies wird vor allem in ländlichen Räumen häufiger der Fall sein. Dort, wo aber staatliche Interventionen zur Beseitigung eines Marktversagens gerechtfertigt sind, sind die geltenden beihilferechtlichen Bestimmungen der EU [in der praktischen Anwendung] häufig ein Hindernis. Dies betrifft zum einen den erheblichen administrativen Aufwand beim Einsatz von Fördermitteln. Zum zweiten unterstützt das Beihilfeinstrumentarium nicht in ausreichendem Maße die Möglichkeiten, NGA (Next Generation Access) -Netze (Zugangsnetze der nächsten Generation) in Regionen, in denen marktwirtschaftliche Lösungen in absehbarer Zeit nicht entstehen werden, zu fördern.



Drucksache 49/09

... Trotz der bereits ergriffenen Maßnahmen ist ein sehr großes Potenzial für die kostenwirksame Energieeinsparung auch weiterhin nicht ausgeschöpft. Das bedeutet, dass viele der potenziellen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile auf nationaler und EU-Ebene nicht umfassend zur Geltung kommen. Gründe dafür sind die Komplexität des Sektors und das Vorliegen eines Marktversagens, aber auch einige Beschränkungen aufgrund der Formulierung und des Geltungsbereichs einiger Bestimmungen der geltenden GEEG-Richtlinie und der geringe Ehrgeiz einiger Mitgliedstaaten bei der Durchführung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 49/09




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Ziel

1.2. Politische Ziele der EU und der Gebäudesektor

2. Geltende Rechtsvorschriften der Gemeinschaft

2.1. Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

2.2. Sonstige Rechtsinstrumente

2.3. Weiterer Handlungsbedarf?

3. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

3.1. Anhörungen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen

3.2. Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Rechtliche Elemente des Vorschlags

5.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

5.2. Rechtsgrundlage

5.3. Recht zum Tätigwerden der EU, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

5.4. Wahl des Rechtsinstruments

6. Inhalt des Richtlinienvorschlags

3 Präambel

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Festlegung einer Berechnungsmethode

Artikel 4
Festlegung von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 5
Berechnung kostenoptimaler Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 6
Neue Gebäude

Artikel 7
Bestehende Gebäude

Artikel 8
Gebäudetechnische Systeme in bestehenden Gebäuden

Artikel 9
Gebäude, deren Kohlendioxidemissionen und Primärenergieverbrauch gering oder gleich Null sind

Artikel 10
Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 11
Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 12
Anbringung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 13
Inspektion von Heizungsanlagen

Artikel 14
Inspektion von Klimaanlagen

Artikel 15
Berichte über die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen

Artikel 16
Unabhängiges Fachpersonal

Artikel 17
Unabhängiges Kontrollsystem

Artikel 18
Überprüfung

Artikel 19
Information

Artikel 20
Anpassung von Anhang I an den technischen Fortschritt

Artikel 21
Ausschuss

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Umsetzung

Artikel 25
Inkrafttreten

Artikel 26

Anhang I

Anhang II

Anhang III

Anhang IV

Vorschlag

Artikel 1
Ziel Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Festlegung einer BerechnungsmMethode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Artikel 4
Festlegung von Anforderungen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 5
Berechnung kostenoptimaler Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 56
Neue Gebäude

Artikel 67
Bestehende Gebäude

Artikel 8
Gebäudetechnische Systeme

Artikel 9
Gebäude, deren Kohlendioxidemissionen und Primärenergieverbrauch gering oder gleich Null sind

Artikel 710
Ausweis Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 11
Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 12
Anbringung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 813
Inspektion von Heizkesseln Heizungsanlagen

Artikel 914
Inspektion von Klimaanlagen

Artikel 15
Berichte über die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen

Artikel 1016
Unabhängiges Fachpersonal

Artikel 17
Unabhängiges Kontrollsystem

Artikel 1118
Überprüfung

Artikel 19
Information

Artikel 20
Anpassung des Rahmens von Anhang I an den technischen Fortschritt

Artikel 1421
Ausschussverfahren

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 1523
Umsetzung

Artikel 24
Aufhebung

Artikel 1625
Inkrafttreten

Artikel 1726

Anhang I
Allgemeiner Rahmen für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ( gemäß Artikel 3)

Anhang II
Unabhängiges Kontrollsystem für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz und Inspektionsberichte

Anhang III

Teil
A Aufgehobene Richtlinie mit ihren nachfolgenden Änderungen gemäß Artikel 24

Teil
B Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht und die Anwendung (gemäß Artikel 24)

Anhang IV
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 486/08

... Trotz dieser ermutigenden Fortschritte muss die EU auch künftig weitreichende Maßnahmen ergreifen damit das Potenzial der KMU voll ausgeschöpft wird.5 Im Allgemeinen verzeichnen die KMU in der EU nach wie vor eine geringere Produktivität und ein langsameres Wachstum als vergleichbare Unternehmen in den Vereinigten Staaten. In den USA ist die Beschäftigtenzahl von Unternehmen, die überleben, bis zum siebten Jahr ihres Bestehens durchschnittlich um 60 % gestiegen, in Europa dagegen nur um etwa 10 % bis 20 %. Die KMU leiden immer noch unter Marktversagen, das sich negativ auf die Bedingungen auswirkt, unter denen sie tätig sind. Zudem konkurrieren sie mit anderen Akteuren in Bereichen wie Finanzierung (insbesondere um Risikokapital), Forschung, Innovation und Umwelt. So geben etwa 21 % der KMU an, dass der Zugang zu Finanzmitteln problematisch sei,6 und in zahlreichen Mitgliedstaaten ist dieser Prozentsatz bei den Kleinstunternehmen noch wesentlich höher. Überdies sind im Vergleich zu den Großunternehmen weniger europäische KMU auf dem Gebiet der Innovation erfolgreich. Die Situation wird durch strukturelle Schwierigkeiten wie fehlende Management- und Fachkompetenz und nach wie vor unflexible Arbeitsmarktbedingungen auf nationaler Ebene verschärft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 486/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Zeit für einen Durchbruch in der KMU-Politik

3. Der Small Business Act für Europa: Programm für eine ehrgeizige KMU-Politik

4. Vom Grundsatz zur konkreten Maßnahme

5. Umsetzung des SBA und Regierungshandeln

Anhang
: Austausch bewährter Verfahren in der KMU-Politik


 
 
 


Drucksache 745/08

... Die aktuellen CRD-Vorschriften haben mehrere Schwachstellen: hohe Kosten für die Kreditwirtschaft, einschließlich unnötiger Erfüllungskosten für bestimmte Arten von Wertpapierfirmen, Unklarheiten und keine gleichen Wettbewerbsvoraussetzungen. Außerdem werden die aktuellen Regelungen dem Problem des Marktversagens bei bestimmten Risikoarten (z.B. Kredite an Institute) nicht hinreichend gerecht, was eine höhere Belastung des Steuerzahlers und Kapitalineffizienzen mit sich bringt. Diese Schwachstellen werden beseitigt indem nationale Ermessensspielräume nach Möglichkeit ausgeschaltet, bestimmte Arten von Wertpapierfirmen von der Regelung ausgenommen und die angewandten Methoden besser auf die für Kapitaladäquanzzwecke angewandten Verfahren abgestimmt werden während die Rechtssicherheit durch Klärung von Begriffsbestimmungen erhöht und die Behandlung bestimmter Arten von Risiken (z.B. Forderungen an Institute) angepasst wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

2. Anhörung von interessierten Kreisen

2.1 Großkredite unter Banken

2.2 Kapitalanforderungen bei Verbriefung

2.3 Aufsichtskollegien

2.4 Fachkenntnisse/Gutachten

3. Folgenabschätzung

3.1 Großkredite

3.2 Hybride Finanzinstrumente

3.3 Herkunfts-/Aufnahmestaataufsicht und Krisenmanagement

3.4 Ausnahmen von bestimmten Aufsichtsanforderungen für Banknetze

3.5 Behandlung von Organismen für gemeinsame Anlagen OGA im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes IRB-Ansatzes

3.6 Eigenkapitalanforderungen und Risikomanagement bei Verbriefungspositionen

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

6.1 Hybridkapital Kapitel 2 Abschnitt 1 der Richtlinie 2006/48/EG

6.1.1 Differenzierung zwischen den Bestandteilen des Kernkapitals der Banken und hybriden Finanzinstrumenten, die als ursprüngliche Eigenmittel angerechnet werden können Artikel 57 Buchstaben a und ca der Richtlinie 2006/48/EG

6.1.2. Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit Artikel 63a der Richtlinie 2006/48/EG

6.1.3. Quantitative Anrechnungsbeschränkungen Artikel 66 der Richtlinie 2006/48/EG

6.1.4. Übergangsbestimmungen Artikel 154 Absätze 8 und 9 der Richtlinie 2006/48/EG

6.1.5. Vorschriften zur Offenlegung Anhang XII Teil 2 Nummer 3 Buchstaben a und b der Richtlinie 2006/48/EG

6.2. Großkredite

6.2.1. Begriffsbestimmungen Artikel 4 Nummer 45 und Artikel 106 der Richtlinie 2006/48/EG

6.2.2. Vereinfachung der Großkreditvorschriften Kapitel 2 Abschnitt 5 der Richtlinie 2006/48/EG

6.2.3. Interbankenkredite Artikel 111 der Richtlinie 2006/48/EG

6.2.4. Ausnahmeregelung für bestimmte Wertpapierfirmen Artikel 28 der Richtlinie 2006/49/EG

6.3. Aufsichtsregelungen

6.3.1. Informationsaustausch und Zusammenarbeit – Artikel 40, 42a, 42 b, 49 und 50 der Richtlinie 2006/48

6.3.2. Aufsichtskollegien – Artikel 42a, 129 und 131a neu der Richtlinie 2006/48

6.4. Technische Änderungen

6.4.1. Ausnahmeregelungen für Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation zugeordnet sind Artikel 3 der Richtlinie 2006/48/EG

6.4.2. Eigenmittelanforderungen für Anlagen in Organismen für gemeinsame Anlagen Artikel 87 der Richtlinie 2006/48/EG

6.4.3. Verbriefung neuer Artikel 122a der Richtlinie 2006/48/EG

6.4.4. Gegenparteiausfallrisiko Anhang III und Artikel 150 der Richtlinie 2006/48/EG

6.4.5. Liquiditätsrisiko Anhänge V und XI der Richtlinie 2006/48/EG

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2006/48/EG

Artikel 42a

Artikel 42b

Artikel 63a

Artikel 107

Artikel 110

Artikel 115

Abschnitt 7
Forderungen aus übertragenen Kreditrisiken

Artikel 122a

Artikel 131a

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2006/49/EG

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 5
Adressaten


 
 
 


Drucksache 824/07

... b) Diese zweite Mitteilung bietet ein allgemein anwendbares, transparentes und verständliches Modell für die Beurteilung von externen Kosten verschiedener Verkehrsarten. Es wird analysiert, wie Internalisierungsmaßnahmen eine bestimmte Form des Marktversagens ausgleichen können, das im Verkehrsbereich häufig vorkommt und durch starke negative externe Effekte gekennzeichnet ist. Die Mitteilung wird eine Liste von Politikinstrumenten enthalten, mit denen dieses Problem angegangen werden kann (ETS, Steuern, Abgaben usw. und Kombinationen einzelner Politikinstrumente) und die voraussichtlichen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen jeder der aufgelisteten Optionen analysieren. Möglicherweise werden zugleich Legislativvorschläge vorgelegt oder wird deren Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt des Jahres 2008 angekündigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 824/07




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Prioritäten für 2008

Wachstum und Beschäftigung

Nachhaltiges Europa

Ein integriertes Konzept zur Migration

Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

Europa als Partner in der Welt

3. Politisches Handeln: ein tägliches Bemühen

Umsetzung vereinbarter politischer Maßnahmen

Die internationale Ebene

Verwaltung von Finanzprogrammen

Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes

4. Arbeiten zur Gestaltung neuer politischer Konzepte

5. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung, Kodifizierung, Rücknahmen und Ermittlung der Verwaltungskosten

Eine strategische Überprüfung der besseren Rechtsetzung

Prüfung anhängiger Rechtsetzungsvorschläge

6. Kommunikation über Europa

Anhang 1
Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen

Anhang 2
Vereinfachungsvorschläge

Anhang 3
Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge

Anhang 4
Kommunikationsprioritäten für das Jahr 2008


 
 
 


Drucksache 241/07

... Aus wirtschaftlicher Sicht lässt sich der Einsatz marktbasierter Instrumente damit begründen, dass sie Marktversagen kostenwirksam korrigieren können. Ein Marktversagen ist dann gegeben, wenn Märkte entweder gänzlich fehlen (bspw. haben Umweltgüter den Charakter öffentlicher Güter) oder wenn die wahren oder sozialen Kosten von Wirtschaftstätigkeit nicht hinreichend berücksichtigt werden. In dem Fall sind Interventionen der öffentlichen Hand zur Korrektur des Marktversagens gerechtfertigt. Im Vergleich zu ordnungsrechtlichen und administrativen Ansätzen haben MBI den Vorteil, dass sie Marktsignale nutzen, um einem Marktversagen zu begegnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 241/07




Grünbuch Marktwirtschaftliche Instrumente für umweltpolitische und damit verbundene politische Ziele Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Anwendung marktwirtschaftlicher Instrumente in der Politik der Gemeinschaft

2.1. Marktwirtschaftliche Instrumente als Mittel der Politik

2.2. Marktwirtschaftliche Instrumente im Rahmen der EU

2.3. Wachstum, Beschäftigung und eine saubere Umwelt – Gründe für ökologische Steuerreformen

2.4. Reform umweltschädlicher Subventionen

3. Optionen für die weitere Anwendung von MBI zur Beeinflussung des Energieverbrauchs

3.1. Erneuerung und Entwicklung der Richtlinie zur Energiebesteuerung

3.2. Interaktion der Energiebesteuerung mit anderen marktwirtschaftlichen Instrumenten, insbesondere dem EU-ETS

4. Optionen für die weitere Anwendung von MBI in der Umweltpolitik

4.1. Eindämmung der Umweltauswirkungen des Verkehrs

4.2. Einsatz von MBI gegen Verschmutzung und zur Ressourcenschonung

4.2.1. Wasser

4.2.2. Abfallmanagement

4.3. MBI zum Schutz der Artenvielfalt

4.4. Einsatz von MBI gegen Luftverschmutzung

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 440/07

... " (einzelstaatlich oder gemeinschaftsweit) geprüft. Diese Option wurde verworfen, da vielfältiges Marktversagen gezeigt hat, dass kein Verlass auf die Marktmechanismen ist, wenn es darum geht, wichtige Innovationen zu tätigen, die für umweltfreundlichere Flugzeuge notwendig sind. Der Ansatz, keine gemeinschaftsweite Maßnahme zu ergreifen und damit die Unterstützung von FuE den einzelnen Staaten zu überlassen, ist angesichts der Größenordnung und des Umfangs der Forschungsagenda für umweltfreundlichere Flugzeuge, die die Möglichkeiten einzelner Mitgliedstaaten sowohl finanziell als auch mit Blick auf die Forschungskapazitäten übersteigt, nicht machbar. Die einzelstaatlichen FuE-Anstrengungen spielen zwar eine wichtige Rolle als Ergänzung zu einem EU-Programm, mit dem die Entwicklung umweltfreundlicher Luftverkehrstechnologien gefördert wird, sind jedoch kein Ersatz für Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

4 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihrer Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Errichtung eines gemeinsamen Unternehmens

Artikel 2
Rechtsform

Artikel 3
Ziele des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 4
Mitglieder

Artikel 5
Satzung

Artikel 6
Finanzierungsquellen

Artikel 7
Förderfähigkeit im Zuge der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 8
Finanzordnung

Artikel 9
Personal

Artikel 10
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 11
Haftung

Artikel 12
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 13
Berichterstattung, Bewertung und Entlastung

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder und Betrugbekämpfungsmaßnahmen

3. Zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und anderen unrechtmäßigen Handlungen findet die Verordnung EG Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates Anwendung.

Artikel 15
Vertraulichkeit

Artikel 16
Transparenz und Behandlung von Dokumenten

Artikel 17
Geistiges Eigentum

Artikel 18
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 19
Unterstützung des Gastlandes

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Satzung des gemeinsamen Unternehmens Clean-Sky

Artikel 1
Name, Ort, Dauer, Rechtspersönlichkeit

Artikel 2
Mitgliedschaft und Beitrittsregeln

Artikel 3
Ziele und Maßnahmen

Artikel 4
Gremien

Artikel 5
Die Geschäftsführung

Artikel 6
Der Direktor

Artikel 7
Lenkungsausschüsse der integrierten Technologiedemonstrationssysteme

Artikel 8
Allgemeines Forum

Artikel 9
Auditausschuss

Artikel 10
Finanzierungsquellen

Artikel 11
Beiträge zu den Tätigkeiten des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 12
Haushaltsrechtliche Verpflichtungen

Artikel 13
Geschäftsjahr

Artikel 14
Finanzordnung

Artikel 15
Ausführung des Haushalts

Artikel 16
Finanzbericht

Artikel 17
Jährliche Planung und Berichterstattung

Artikel 18
Personal

Artikel 19
Haftung und Versicherung

Artikel 20
Interessenkonflikt

Artikel 21
Schutz der Rechte an geistigem Eigentum

Artikel 22
Liquidation und Abwicklung

Artikel 23
Änderung der Satzung

Artikel 24
Anwendbares Recht

2 FINANZBOGEN


 
 
 


Drucksache 61/07

... Im Stern-Bericht wird argumentiert, dass der Klimawandel das Ergebnis eines in diesem Umfang noch nie dagewesenen Marktversagens ist. Die Nichtberücksichtigung der Kosten des Klimawandels in den unser wirtschaftliches Verhalten bestimmenden Marktpreisen ist mit immensen wirtschaftlichen und sozialen Kosten verbunden. Mit den im Stern-Bericht auf 5 bis 20 % des globalen BIP geschätzten Kosten der Untätigkeit würden die am wenigsten anpassungsfähigen Armen unverhältnismäßig stark belastet und damit die sozialen Auswirkungen der Klimaänderung verschlimmert Bis 2030 soll sich das globale BIP im Vergleich zu 2005 nahezu verdoppeln. In den Entwicklungsländern mit den höchsten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/07




Mitteilung

1. Kurzfassung

2. Die Herausforderungen des Klimawandels: DAS 2ºC-Ziel erreichen

3. Die Kosten von Handeln und von Untätigkeit

4. Die Vorteile eines Handelns und Zusammenhang mit anderen Politikbereichen

5. Massnahmen in der EU

a Festlegung von Emissionsreduktionszielen

b Maßnahmen im Rahmen der sich entwickelnden Energiepolitik der EU

c Stärkung des Emissionshandelssystems der EU

d Eindämmung der Emissionen aus dem Verkehr

e Reduktion der Treibhausgas-Emissionen in anderen Sektoren

f Forschung und technologische Entwicklung

g Kohäsionspolitik

h Sonstige Maßnahmen

6. Internationales Handeln bei der weltweiten Bekämpfung des Klimawandels

6.1. Maßnahmen der Industrieländer

6.2. Maßnahmen der Entwicklungsländer

a Neues Konzept für den Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung

b Verbesserter Zugang zu Finanzmitteln

c Sektorbezogene Konzepte

d Quantifizierte Emissionsgrenzen

e Keine Verpflichtungen für die am wenigsten entwickelten Länder

6.3. Weitere Faktoren


 
 
 


Drucksache 507/06

... Privates Beteiligungskapital und Risikokapital sowie Darlehensfonds für die Gründung innovativer Unternehmen sollten als Motor für unternehmerische Initiative, Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen eine wesentliche Rolle spielen. Öffentliche Einrichtungen verfügen nicht immer über das notwendige Rüstzeug, um Risiken einzugehen. Der Schwerpunkt sollte darauf gelegt werden, im Falle eines Marktversagens spezialisierte Anbieter von Risikokapital und Bankbürgschaften einzurichten oder zu erweitern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 507/06




Begründung

1. Einführung

2. Kohäsion, Wachstum, Beschäftigung

2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda

2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung

3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

3.1. Konzentration

3.2. Konvergenz

3.3. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

3.4. Europäische territoriale Zusammenarbeit

3.5. Governance

4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

4.1. Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und

4.1.1. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur

4.1.2. Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum

4.1.3. Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen

4.2. Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum

4.2.1. Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung

4.2.2. Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern

4.2.3. Förderung der Informationsgesellschaft für alle

4.2.4. Besserer Zugang zu Finanzmitteln

4.3. Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze

4.3.1. Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme

4.3.2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die

4.3.3. Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und

4.3.4. Verwaltungskapazitäten

4.3.5. Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte

5. Der teritoriale Aspekt der Kohäsionspolitik

5.1. Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung

5.2. Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von

5.3. Zusammenarbeit

5.4. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

5.5. Transnationale Zusammenarbeit

5.6. Interregionale Zusammenarbeit

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang
Strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft, 2007-2013

1. Einleitung Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

1.1 Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und Arbeitskräfte

1.1.1 Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur

1.1.2 Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum

1.1.3 Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen

1.2 Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum

1.2.1 Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung

1.2.2 Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern

1.2.3 Förderung der Informationsgesellschaft für alle

1.2.4 Besserer Zugang zu Finanzmitteln

1.3 Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze

1.3.1 Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme modernisieren

1.3.2 Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern

1.3.3 Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und Qualifikation

1.3.4 Verwaltungskapazitäten

1.3.5 Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte

2. DER territoriale Aspekt DER Kohäsionspolitik

2.1 Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung

2.2 Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von Fischereigebieten und von Gebieten mit naturbedingten Nachteilen

2.3 Zusammenarbeit

2.4 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

2.5 Transnationale Zusammenarbeit

2.6 Interregionale Zusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 509/05 (Beschluss)

... 3. Das von der Kommission zur Rechtfertigung staatlicher Beihilfen entwickelte Kriterium des Marktversagens stellt einen interessanten Ansatz für eine Einschätzung der Auswirkungen staatlicher Beihilfen auf den Wettbewerb dar. Der Bundesrat wendet sich allerdings dagegen, dass das Marktversagen im Beihilferecht eine zentrale Bedeutung als Kriterium für die Prüfung der Zulässigkeit von Beihilfen erhält. Um im Einzelfall einsetzbar zu sein, bedarf dieses Kriterium jedoch einer Präzisierung, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Zulässigkeit und Grenzen des Einsatzes von Beihilfen zuverlässig beurteilen zu können. Auch sollten den Mitgliedstaaten eine Mitwirkungsmöglichkeit und ein Beurteilungsspielraum bei der Definition eines Marktversagens eingeräumt werden. Vor allem die Auswahl der Mittel, um einem erkannten Marktversagen zu begegnen, sollte grundsätzlich ausschließlich den Mitgliedstaaten und ihren Gebietseinheiten überlassen bleiben. Für eine Zweckmäßigkeitskontrolle staatlicher Wirtschaftsförderung hat die Kommission kein Mandat.



Drucksache 509/1/05

... 5. Das von der Kommission zur Rechtfertigung staatlicher Beihilfen entwickelte Kriterium des Marktversagens stellt einen unterstützungswürdigen Ansatz für eine sachgerechte Einschätzung der Auswirkungen staatlicher Beihilfen auf den Wettbewerb dar. Um im Einzelfall einsetzbar zu sein, bedarf es jedoch einer Präzisierung, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Zulässigkeit und Grenzen des Einsatzes von Beihilfen zuverlässig beurteilen zu können.



Drucksache 588/05

... Privates Beteiligungskapital und Risikokapital sowie Darlehensfonds für die Gründung innovativer Unternehmen sollten als Motor für unternehmerische Initiative, Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen eine wesentliche Rolle spielen. Öffentliche Einrichtungen sind nicht immer am besten geeignet, um Risiken einzugehen. Der Schwerpunkt sollte darauf gelegt werden, im Falle eines Marktversagens spezialisierte Anbieter von Risikokapital und Bankbürgschaften einzurichten oder zu erweitern. Erfahrungsgemäß sind diese wirkungsvoller, wenn sie ein Unterstützungs-Gesamtpaket anbieten, das bereits eine der Unternehmensgründung oder -expansion vorangestellte Schulung einschließt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 588/05




2 Inhalt

1. Einleitung 3

2. Zusammenhalt, Wachstum, Beschäftigung 5

2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda 5

2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung 6

3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013 7

4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013 12

5. Berücksichtigung des territotialen Aspekts der Kohäsionspolitik 33

6. Die nächsten Schritte 37

Mitteilung

1. Einleitung

2. Zusammenhalt, Wachstum, Beschäftigung

2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda

2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung

3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

3.1. Konzentration

3.2. Konvergenz

3.3. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

3.4. Europäische territoriale Zusammenarbeit

3.5. Governance

4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

4.1. Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas und seiner Regionen für Investoren und Arbeitskräfte

4.1.1. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur

4.1.2. Steigerung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum

4.1.3. Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen

4.2. Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum

4.2.1. Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung

4.2.2. Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern

4.2.3. Förderung der Informationsgesellschaft für alle

4.2.4. Besserer Zugang zu Finanzmitteln

4.3. Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze

4.3.1. Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme modernisieren

4.3.2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern

4.3.3. Die Investitionen in Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung

4.3.4. Verwaltungskapazitäten

4.3.5. Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte

5. Berücksichtigung des Territorialen Aspekts der Kohäsionspolitik

5.1. Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung

5.2. Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums

5.3. Zusammenarbeit

5.4. Grenzübergreifende Zusammenarbeit

5.5. Transnationale Zusammenarbeit

5.6. Interregionale Zusammenarbeit

6. Die nächsten Schritte

Anhang


 
 
 


Drucksache 509/05

... Der Europäische Rat vom März 2005 ersuchte die Mitgliedstaaten, „zusätzlich zu einer aktiven Wettbewerbspolitik das allgemeine Niveau der staatlichen Beihilfen weiter zu senken, wobei etwaigem Marktversagen jedoch Rechnung zu tragen ist. Diese Tendenz muss mit einer Umlenkung der Mittel zugunsten bestimmter horizontaler Ziele - wie z.B. Forschung und Innovation sowie Aufwertung von Humankapital - einhergehen. Darüber hinaus sollte die Reform der Regionalbeihilfen ein hohes Investitionsniveau begünstigen und den Abbau der Unterschiede im Einklang mit den Lissabonner Zielen ermöglichen.“

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/05




2 Einführung

I. Eine moderne Beihilfepolitik IM Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung

I.1 Argumente für eine Beihilfepolitik: Warum braucht die EU eine Beihilfepolitik?

I.2 Neue Herausforderungen für die Beihilfepolitik der EU

I.3 Wie den neuen Herausforderungen begegnen?

II. Konzentration auf das wesentliche

II.1 Ausrichtung auf Innovation und FuE im Dienste der Wissensgesellschaft

II.2 Ein besseres Wirtschaftsklima schaffen und Unternehmensgründungen fördern

II.3 Investitionen in Humankapital

II.4 Qualitativ hochwertige Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse

II.5 Klarere Schwerpunktsetzung durch Vereinfachung und Konsolidierung der Gruppenfreistellungsverordnungen

II.6 Eine gezielte Politik im Bereich der Regionalbeihilfen

II.7 Für eine umweltverträgliche Entwicklung

II.8 Bereitstellung moderner Infrastruktureinrichtungen im Bereich Verkehr, Energie sowie Information und Kommunikation

III. Modernere Beihilfeverfahren und -Praktiken

III.1 Eine bessere Kontrolle in geteilter Verantwortung mit den Mitgliedstaaten

III.2 Weniger Bürokratie und eine gezieltere Rechtsanwendung und Kontrolle

III.3 Anpassung des Verfahrensrechts an eine erweiterte Europäische Union

III.4 Umfassende Überarbeitung der restlichen Texte

III.5 Umsetzung und Bewertung der Reform

Tabelle


 
 
 


Drucksache 509/2/05

... 5. Das von der Kommission zur Rechtfertigung staatlicher Beihilfen entwickelte Kriterium des Marktversagens stellt einen interessanten Ansatz für eine Einschätzung der Auswirkungen staatlicher Beihilfen auf den Wettbewerb dar. Der Bundesrat wendet sich allerdings dagegen, dass das Marktversagen im Beihilferecht eine zentrale Bedeutung als Kriterium für die Prüfung der Zulässigkeit von Beihilfen erhält. Um im Einzelfall einsetzbar zu sein, bedarf dieses Kriterium jedoch einer Präzisierung, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Zulässigkeit und Grenzen des Einsatzes von Beihilfen zuverlässig beurteilen zu können. Auch sollten den Mitgliedstaaten eine Mitwirkungsmöglichkeit und ein Beurteilungsspielraum bei der Definition eines Marktversagens eingeräumt werden. Vor allem die Auswahl der Mittel, um einem erkannten Marktversagen zu begegnen, sollte grundsätzlich ausschließlich den Mitgliedstaaten und ihren Gebietseinheiten überlassen bleiben. Für eine Zweckmäßigkeitskontrolle staatlicher Wirtschaftsförderung hat die Kommission kein Mandat.



Drucksache 509/4/05

... Im Hinblick auf die geplante Überarbeitung der Mitteilung über staatliche Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Kommission zu ersuchen, der besonderen Bedeutung des Rundfunks - wie sie im Amsterdamer Protokoll über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten ihren Niederschlag gefunden hat - Rechnung zu tragen. Wie bereits in den Stellungnahmen der Bundesregierung in den laufenden Rundfunkverfahren, auf die verwiesen wird, dargelegt worden ist, besteht ein besonderes öffentliches Interesse an journalistischredaktionell bearbeiteten, an die Allgemeinheit gerichteten Inhalten unabhängig von ihrem Übertragungsweg. Das Kriterium des Marktversagens kann für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine Geltung beanspruchen.



Drucksache 36/18 PDF-Dokument



Drucksache 49/16 PDF-Dokument



Drucksache 81/16 PDF-Dokument



Drucksache 96/20 PDF-Dokument



Drucksache 154/18 PDF-Dokument



Drucksache 166/18 PDF-Dokument



Drucksache 227/18 PDF-Dokument



Drucksache 233/18 PDF-Dokument



Drucksache 261/18 PDF-Dokument



Drucksache 262/18 PDF-Dokument



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Drucksache 264/18 PDF-Dokument



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Drucksache 271/18 PDF-Dokument



Drucksache 272/18 PDF-Dokument



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Drucksache 284/18 PDF-Dokument



Drucksache 285/18 PDF-Dokument



Drucksache 286/18 PDF-Dokument



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