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"Markts"
Drucksache 543/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Reflexionspapier der Kommission über die Zukunft der EU-Finanzen COM(2017) 358 final Drucksache: 543/17 in Verbindung mit
... 65. Sie übt zudem - neben der Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts - auch weiterhin eine wesentliche komplementäre Rolle für das Funktionieren des Europäischen Binnenmarkts aus.
Drucksache 98/17
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates: "Ausländische Investitionen - Technologische Souveränität sichern"
... - Von einer Gefährdung der "öffentlichen Ordnung oder Sicherheit" kann aus Sicht des Bundesrates auch in besonderen Einzelfällen ausgegangen werden, in denen Investoren aus Drittstaaten gestützt durch staatliche Subventionen gezielt strategisch überhöhte Preise für die Investitionen bieten und dies eine erhebliche Marktstörung zur Folge hat. Hierzu sollte eine entsprechende Konkretisierung in § 55 Abs. 1
Drucksache 731/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft - COM(2017) 713 final
... Auch wenn Direktzahlungen als Mittel zur Stabilisierung der Einkommen von Landwirten insgesamt befürwortet werden, wird die Tatsache, dass 20 % der Landwirte 80 % der Zahlungen erhalten, manchmal als "ungerecht" angeprangert. Diese Zahlen spiegeln das System wider, bei dem die Zahlungen an Flächen gebunden sind, die sich in Händen einer Minderheit der Landwirte konzentrieren. Die Hälfte der Begünstigten von GAP-Zahlungen sind sehr kleine landwirtschaftliche Betriebe, und ein Großteil der Zahlungen geht an mittelgroße gewerbliche Familienbetriebe, doch sollte eine ausgewogenere Verteilung der Förderung angestrebt werden. Direktzahlungen können ihren Zweck wirksamer und effizienter erfüllen, wenn sie vereinfacht und zielgenauer ausgerichtet werden. Bei jeder Änderung müsste jedoch eine der wichtigsten Errungenschaften der GAP erhalten bleiben: der Schutz des gut funktionierenden Binnenmarkts, der durch die GAP im Laufe der Jahre geschaffen wurde.
Mitteilung
1. EIN NEUER Kontext
Abbildung 1
Abbildung 2
Abbildung 3
2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP
3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP
Abbildung 4
3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation
Abbildung 5
3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte
Abbildung 6
Abbildung 7
3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten
3.2.3. Risikomanagement
Abbildung 8
3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU
3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten
Abbildung 9
3.4.2. Neue Landwirte gewinnen
Abbildung 10
3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz
4. Die GLOBALE Dimension der GAP
4.1. Handel
4.2. Migration
Drucksache 143/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ratsarbeitsgruppe Statistik - Untergruppen ECOFIN Statistik und Binnenmarktstatistik)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ratsarbeitsgruppe Statistik - Untergruppen ECOFIN Statistik und Binnenmarktstatistik)
Drucksache 89/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2017 der Bundesregierung
... 49. Der Bundesrat bekräftigt im Rückblick auf die Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008/2009, welche gravierenden Auswirkungen eine Immobilienblase und die Insolvenzen großer Kreditinstitute auf die Finanzmärkte und die Weltwirtschaft haben können. Vor diesem Hintergrund werden die von der Bundesregierung im Jahreswirtschaftsbericht 2017 dargelegten Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Ordnungsrahmens für die Finanzmärkte begrüßt. Diese Maßnahmen können wesentlich zur Finanzmarktstabilität beitragen, die auch eine Voraussetzung für nachhaltiges und inklusives Wirtschaftswachstum ist.
Drucksache 145/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58 /EG (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation | ) - COM(2017) 10 final; Ratsdok. 5358/17
... b) Angesichts dieser offenkundigen sicherheitsrechtlichen Herausforderungen für alle Mitgliedstaaten hält der Bundesrat eine grundsätzliche Neubestimmung und Erweiterung der Ziele für erforderlich, die mit einer Modernisierung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation verfolgt werden, bei der die Erfordernisse der gemeinsamen Bekämpfung von Terror, Kriminalität und Cybergefahren durch die Mitgliedstaaten, des effektiven Datenaustausches sowie der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden einbezogen werden sollten. Die stärkere Einbeziehung dieser Belange würde im Übrigen die Grundziele des Digitalen Binnenmarkts stärken, für die Anbieter elektronischer Kommunikationsleistungen einen umfassend harmonisierten Rechtsrahmen zu schaffen, der nicht nur durch kommerzielle, sondern auch durch einheitliche ordnungsrechtliche Grundbedingungen bestimmt wird.
Drucksache 661/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen
... Das EU-Mehrwertsteuersystem ist ein echter Vorteil des Binnenmarkts. Es hat Hemmnisse beseitigt, die den Wettbewerb verfälscht und den freien Warenverkehr eingeschränkt haben, und damit den Handel in der EU deutlich erleichtert. Als umfassende Verbrauchsteuer gilt die Mehrwertsteuer (MwSt) als eine der wachstumsfreundlichsten Formen der Besteuerung. Die Mehrwertsteuer ist auch eine wichtige und wachsende Quelle für Steuereinnahmen in der Europäischen Union.1 In den letzten Jahren hat das Mehrwertsteuersystem jedoch nicht mit der Globalisierung und der Digitalisierung der Wirtschaft Schritt halten können. So beruht das derzeitige System zur Besteuerung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten nach wie vor auf einer 25 Jahre alten "Übergangsregelung"2, gemäß der inländische und grenzüberschreitende Umsätze zwei völlig unterschiedlichen Mehrwertsteuerregelungen unterliegen. Dadurch sind die Kosten der Befolgung der Mehrwertsteuervorschriften für Unternehmen, die grenzüberschreitenden Handel treiben, 11 % höher als für Unternehmen, die ausschließlich im Inland Handel treiben. Da Gegenstände grenzüberschreitend mehrwertsteuerfrei erworben werden können, ist die Übergangsregelung zudem besonders betrugsanfällig. Im Jahr 2015 gingen aufgrund von Betrug und anderen Schwächen des Systems 151 Mrd. EUR bzw. 12,8 % der fälligen Mehrwertsteuer verloren.3 So entgingen den Steuerbehörden schätzungsweise 50 Mrd. EUR aufgrund von grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug, der zum großen Teil von kriminellen Vereinigungen begangen wird und jüngsten Presseberichten zufolge unter anderem der Terrorismusfinanzierung diente.
Drucksache 103/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1095/2010
, (EU) Nr. 648/2012
und (EU) Nr. 2015/2365
- COM(2016) 856 final
... eingeführt wurden, mit der Vorlage um einen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung zu ergänzen. Der Bundesrat unterstützt die Zielsetzung, im Krisenfall eine Fortführung der kritischen Funktionen des CCP im Rahmen einer geordneten Abwicklung im Sinne einer Finanzmarktstabilität zu gewährleisten und dabei die Kosten durch Eigentümer und Gläubiger des CCP - und nicht durch den Steuerzahler - tragen zu lassen.
Drucksache 347/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare -Energien-Gesetzes
... Es wird eine Informationspflicht eingeführt, denn die Unternehmen müssen sich beim Marktstammdatenregister melden, wenn sie den Mieterstromzuschlag erhalten wollen. Erwartet wird die Meldung für ca. 12 500 Mieterstromanlagen. Auch bisher mussten die Solaranlagen im Marktstammdatenregister gemeldet werden, um die Marktprämie oder die Einspeisevergütung zu erhalten. Insofern entsteht für die Unternehmen als zusätzlicher Aufwand lediglich das Setzen eines weiteren Kreuzchens in der Datenbank. Der zeitliche Mehraufwand beträgt voraussichtlich 0,1 Minuten bei einem durchschnittlichen Lohnsatz von 33,20 Euro pro Stunde.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
§ 21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag.
§ 23b Besondere Bestimmung zum Mieterstromzuschlag
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 42a Mieterstromverträge
Artikel 3 Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4133, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.2 One in one out‘-Regel
II.3 Evaluierung
III. Votum
Drucksache 6/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchsetzung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen sowie zur Änderung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems - COM(2016) 821 final
... 5. Ausweislich des Richtlinienvorschlags stützt sich dieser auf Artikel 53 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 62 AEUV und auf die Binnenmarktkompetenz des Artikels 114 AEUV. Artikel 53 Absatz 1 AEUV ermöglicht jedoch lediglich den Erlass von Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung von Zeugnissen sowie zur "Koordinierung" mitgliedstaatlicher Vorschriften. Ein präventiver Prüfvorbehalt sämtlicher dienstleistungsbezogener Regelungen geht über eine reine koordinierende Tätigkeit im Zusammenhang mit der gegenseitigen Anerkennung von Zeugnissen jedoch deutlich hinaus. Ebensowenig ließe sich der Vorschlag auf Artikel 114 AEUV stützen: Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH verleiht Artikel 114 AEUV dem Unionsgesetzgeber keine allgemeine Kompetenz zur Regelung des Binnenmarkts. Ein auf Grundlage von Artikel 114 AEUV erlassener Rechtsakt muss vielmehr tatsächlich zur Beseitigung bestehender Hemmnisse bei der Verwirklichung des Binnenmarktes beitragen oder spürbare Wettbewerbsverzerrungen beseitigen (vergleiche EuGH, Urteil vom 5. Oktober 2000, Rechtssache C-376/98, Bundesrepublik Deutschland gegen Europäisches Parlament und Rat der EU) . Vorliegend ist weder dargetan noch ersichtlich, welche konkret drohenden mitgliedstaatlichen Maßnahmen einen derart gravierenden Eingriff in die Regelungskompetenz des nationalen Gesetzgebers rechtfertigen. Der Vorschlag beschränkt sich auf die schlichte Feststellung, dass eine "heterogene Entwicklung der nationalen Rechtsvorschriften verhindert und eine Angleichung der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Hinblick auf die von der
Drucksache 352/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Einführung einer europäischen Säule sozialer Rechte - COM(2017) 250 final
... ii) die Zukunft der Arbeit und des aufstrebenden digitalen Arbeitsmarkts;
Drucksache 387/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Reflexionspapier der Kommission: Die Globalisierung meistern COM(2017) 240 final; Ratsdok. 9075/17
... -arme Wirtschaft und die Kreislaufwirtschaft. Auch wenn in unserer Wirtschaft Dienstleistungen eine immer größere Rolle spielen, bleibt die Industrie nach wie vor eine wichtige Stütze. Zudem ist sie ein wichtiger Beschäftigungsfaktor, weil sie das mittlere Segment des Arbeitsmarkts abdeckt und so dazu beiträgt, eine soziale Polarisierung zu verhindern. Daher müssen wir die Wirtschaft modernisieren, indem wir konkrete Maßnahmen auf EU-, nationaler, regionaler und lokaler Ebene treffen (siehe Schaubild 8). Es kann nicht das Ziel sein, schrumpfende Wirtschaftszweige künstlich am Leben zu erhalten, sondern wir sollten verstärkt in zukunftsfähige Industriezweige und Arbeitnehmer investieren und unser Augenmerk dabei auf die neuen Herstellungstechnologien und die damit zusammenhängenden (Daten-)Dienstleistungen für die Industrie legen. Die europäischen Unternehmen sollten durch den digitalen Binnenmarkt27 und die europäischen Innovationsstrategien dabei unterstützt werden, sich global aufzustellen und sich rasch auf neue technologische Entwicklungen einzulassen.
Drucksache 557/17 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Liegenschaftspolitik des Bundes
... Mit seinem Bestand kann der Bund dazu beitragen, Marktverzerrungen entgegenzuwirken. Dies wäre insbesondere der Fall, wenn sich Kommunen bzw. kommunale Wohnungsbauunternehmen bei Verkäufen durch die BImA nicht dem unbeschränkten Wettbewerb in der vielerorts "überhitzten" Situation am Immobilienmarkt stellen müssten. Die alleinige Orientierung am maximal erlösbaren Kaufpreis heizt die gespannte Marktsituation weiter an, was zu dauerhaft höheren Mieten führt. Den Kommunen und ihren Wohnungsbaugesellschaften soll deshalb die Möglichkeit eingeräumt werden, Bundesimmobilien zum gutachterlich festgesetzten Verkehrswert zu erwerben, wobei die zukünftige Nutzung berücksichtigt wird. Somit ist sichergestellt, dass einerseits ein verteuerndes Bieterverfahren ausgeschlossen wird, andererseits Liegenschaften nicht unter Wert veräußert werden und somit ebenfalls keine Marktverzerrung eintritt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Liegenschaftspolitik des Bundes
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Artikel 2 Änderung der Bundeshaushaltsordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und den völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
3. Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Drucksache 606/16 (Beschluss)
... Der Bundesrat begrüßt die in Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 18 GWB-E vorgesehene Überarbeitung der Regelungen zur Bewertung der Marktstellung und Ermittlung der Marktbeherrschung eines Unternehmens, mit denen auch verbraucherunfreundlichen Geschäftspraktiken besser begegnet werden kann. Im digitalen Zeitalter zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher für die Nutzung eines Dienstes oftmals kein Entgelt, sondern als Gegenleistung wird eine weitreichende Einwilligung in die unternehmerische Datennutzung und verwertung verlangt. Hier besteht aus Verbrauchersicht die Gefahr, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei der geforderten Einwilligung in eine weitreichende Datennutzung einem unfairen Druck ausgesetzt werden, weil es an einer echten Auswahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Anbietern fehlt. Denn wenn Verbraucherinnen und Verbraucher sich beispielsweise für die Nutzung eines sozialen Netzwerkes oder eines Messenger-Dienstes interessieren, dürfte bei der Auswahl vor allem entscheidend sein, ob über diese Dienste das persönliche soziale Umfeld erreicht werden kann. Hier droht auf Seiten der Anbieter eine Marktmacht zu Lasten der berechtigten Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, der mit den Mitteln des Kartellrechts wirksam begegnet werden sollte. Die gesetzliche Klarstellung, wonach es der Annahme eines Marktes nicht entgegensteht, dass eine Leistung unentgeltlich erbracht wird (§ 18 Absatz 2a GWB-E), ist nach Ansicht des Bundesrates daher ebenso zu begrüßen wie die Regelung, wonach bei der Beurteilung der Marktmacht eines Unternehmens auch der (exklusive) Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten eine bedeutende Rolle spielen kann (§ 18 Absatz 3a Nummer 4 GWB-E).
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 18 GWB
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 18 Absatz 8 - neu - GWB
3. Zu Artikel 1 Nummer 11
4. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a § 30 Überschrift GWB ,
5. Zu Artikel 1 Nummer 17 §§ 33a ff. GWB
6. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 34 Absatz 5 GWB
7. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 34 GWB und 19 § 34a GWB
8. Zu Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 42 Absatz 4 Satz 2 GWB
9. Zu Artikel 1 Nummer 68 Buchstabe a § 186 Absatz 1 GWB
Drucksache 408/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz - FMSANeuOG )
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz -
Drucksache 645/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Milcherzeuger
... Die Beihilfe soll in Deutschland Kuhmilcherzeugern, die die Kuhmilchanlieferung in einem bestimmten Zeitraum nicht steigern, zugutekommen. Das anhaltend niedrige Preisniveau, das auch durch eine Steigerung der Milchanlieferungsmengen verursacht wurde, hat bei diesen Milcherzeugern zu gravierenden Einkommenseinbußen geführt. Milcherzeuger, die sich einer Mengendisziplin unterwerfen, sollen daher eine Unterstützung erhalten. Die Beihilfe ergänzt also die durch Artikel 1 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1612 der Kommission vom 8. September 2016 zur Gewährung einer Beihilfe zur Verringerung der Milcherzeugung (ABl. L 242 vom 9.9.2016, S. 4) gewährten Beihilfen zur Verringerung der Milcherzeugung und trägt somit zur Marktstabilität bei.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur Durchführung einer Sonderbeihilfe für bestimmte Milcherzeuger (Milchsteigerungsvermeidungsbeihilfenverordnung - MilchSt- VerBeihV)
§ 1 Zweck
§ 2 Zuständigkeit
§ 3 Höhe der Beihilfe
§ 4 Gewährung der Beihilfe
§ 5 Antrag
§ 6 Nachweis über die Nichtsteigerung
§ 7 Übermittlung von Betriebsdaten
§ 8 Aufbewahrungs-, Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 9 Mitteilungen
§ 10 Außerkrafttreten
Artikel 2 Änderung der Milchverringerungsbeihilfenverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5 Bund
Länder und Kommunen
5. Weitere Kosten
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3942 - BMEL: Entwurf Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Milcherzeuger
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
5 Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund
Drucksache 406/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EUAmtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
... Es besteht dabei kein Abstimmungsbedarf mit der Umsetzung der "Richtlinie (EU) Nr. 2016/1164 des Rates mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts" vom 12.07.2016 (ABl. vom 19.07.16 - L 193/1). Sie enthält zwar in Artikel 9 eine Regelung zu hybriden Gestaltungen. Die Richtlinie gilt aber nach Artikel 1 ausdrücklich nur für Körperschaftsteuerpflichtige. Die fehlende Aufnahme der Personengesellschaft in die EU-Richtlinie unterstreicht nochmals die Erforderlichkeit einer gesonderten nationalen Maßnahme. Diesem Regelungsbedarf wird durch die Einfügung des § 4i
Drucksache 82/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen und nicht verbindliche Instrumente zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern im Energiebereich und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 994/2012/EU - COM(2016) 53 final
... "jedes rechtsverbindliche Abkommen zwischen einem oder mehreren Mitgliedstaaten und einem oder mehreren Drittländern, das Auswirkungen auf das Funktionieren des Energiebinnenmarkts oder auf die Energieversorgungssicherheit der Union hat". Der ZSA-Beschluss gilt somit für alle zwischenstaatlichen Abkommen über die Versorgung mit Energieerzeugnissen (insbesondere Erdgas, Erdöl und Elektrizität) und die zugehörige Infrastruktur. Lediglich zwischenstaatliche Abkommen zu Fragen, die Gegenstand des Euratom-Vertrags sind, fallen nicht darunter. Für diese Abkommen sieht Artikel 103 des Euratom-Vertrags ein spezielles vorgeschaltetes Verfahren vor.
Drucksache 196/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Digitalisierung der europäischen Industrie - Die Chancen des digitalen Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen - COM(2016) 180 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Digitalisierung der europäischen Industrie - Die Chancen des digitalen Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen - COM(2016) 180 final
1. Kontext
2. Digitale Technologien auf dem Vormarsch
3. Digitale Chancen nutzen: Wo steht Europa?
4. Das weitere Vorgehen
4.1 Ein Rahmen für die Koordinierung der Initiativen für die Digitalisierung der Industrie
4.2 Gemeinsam in die Stärkung der digitalen Innovationskapazität Europas investieren
4.2.1 Digitale Innovationen in allen Bereichen fördern: Digital Innovation Hubs in ganz Europa
4.2.2 Partnerschaften im Hinblick auf die Führungsrolle bei den Wertschöpfungsketten und Plattformen für digitale Technologien
4.2.3 Standardisierung: Schwerpunktsetzung und Verstärkung der Anstrengungen in Bezug auf Referenzarchitekturen und Erprobung
4.3 Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen
4.4 Humankapital, das für den digitalen Wandel bereit und mit den notwendigen Fähigkeiten ausgestattet ist
5. Fazit
Drucksache 371/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
... (3) Absatz 2 gilt nicht für Entgelte für die Nutzung von Personenbahnhöfen, soweit in einer Vereinbarung zwischen einer Gebietskörperschaft und dem Betreiber des Personenbahnhofs eine abweichende Vereinbarung zur Höhe der Entgelte getroffen ist. Regelungen nach Satz 1 gelten für alle Zugangsberechtigten. Sie können auf bestimmte Verkehrsleistungen sowie auf Marktsegmente innerhalb dieser Verkehrsleistungen beschränkt werden. In diesem Fall gilt § 32.
§ 33 Ermittlung und Genehmigung der Entgelte in Ausnahmefällen
§ 37 Ausgestaltung der Entgelte für Schienenwege und Personenbahnhöfe für Personenverkehrsdienste im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags
§ 81 Befristungen
Drucksache 532/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank: Kapitalmarktunion - die Reform rasch voranbringen - COM(2016) 601 final
... 2. Der Bundesrat unterstützt das Bestreben der Kommission, die im Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion (BR-Drucksache 453/15) vorgesehenen Maßnahmen (Paket zur Wiederbelebung des Verbriefungsmarkts, Modernisierung der Prospektvorschriften sowie Änderungen an den Verordnungen über europäische Risikokapitalfonds und über den Europäischen Fonds für soziales Unternehmertum) noch im Jahr 2016 abzuschließen. Dabei spricht er sich dafür aus, die Maßnahmen so auszugestalten, dass sie der Realwirtschaft zusätzliche Finanzmittel ermöglichen und damit dem Ziel der Kapitalmarktunion gerecht werden können, neue Impulse für Wachstum und Beschäftigung zu geben. Durch die vorliegende Mitteilung sieht sich der Bundesrat mit dieser Haltung von der Kommission bestätigt.
Drucksache 285/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Integrationsgesetz
... Um Ausländerinnen und Ausländern mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung die Beschäftigungsaufnahme zu erleichtern, wird für einen Zeitraum von drei Jahren für Beschäftigungen in noch festzulegenden Agenturbezirken der Bundesagentur für Arbeit unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktsituation in den Ländern auf die Vorrangprüfung verzichtet. Die Arbeitsmarktsituation in den Ländern soll insbesondere anhand der Arbeitslosenquote abgebildet werden. Die noch festzulegenden Agenturbezirke der Bundesagentur für Arbeit sollen in der Anlage zu § 32 der
Drucksache 533/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Bessere Rechtsetzung - Bessere Ergebnisse für eine stärkere Union COM(2016) 615 final
... Fast zwei Jahre nach ihrem Amtsantritt ist die Kommission bei der Umsetzung der Ziele, die sie sich in Bezug auf eine bessere Rechtsetzung gesetzt hat, auf Kurs. Von Anfang an gaben bestimmte sorgfältig ausgewählte politische Leitlinien1 die Richtung für unsere Arbeit vor, um unsere Maßnahmen mittelfristig auf die großen Herausforderungen zu lenken, denen sich die EU gegenübersieht: Beschäftigung, Wachstum und Investitionen, Migration, Sicherheit, digitale Wirtschaft, Energie und die Vertiefung des Binnenmarkts. Jedes Jahr spiegeln sich diese Strategien in den konkreten Maßnahmen der auf die wesentlichen Ziele konzentrierten Jahresarbeitsprogramme wider. 2014 umfasste das Arbeitsprogramm 100 Maßnahmen. 2015 gab es 23 neue prioritäre Initiativen und Maßnahmenpakete, und auch 2016 waren es nicht mehr als 23.
Drucksache 518/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 2015/1017 im Hinblick auf die Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie die Einführung technischer Verbesserungen für den Fonds und die Europäische Plattform für Investitionsberatung - COM(2016) 597 final
... Zur Verbesserung des Investitionsumfelds in Europa hat die Kommission eine Reihe von Initiativen vorgelegt, die Investitionen fördern und die Finanzierung der Realwirtschaft erleichtern sollen, wie beispielsweise die Senkung der Kapitalanforderungen bei Infrastrukturinvestitionen für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und die Annahme praktischer Leitlinien für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit der öffentlichen Finanzierung von Infrastrukturvorhaben. Darüber hinaus enthalten die Strategien zur Energieunion, zur Kapitalmarktunion, zum Binnenmarkt und zum digitalen Binnenmarkt sowie das Paket zur Kreislaufwirtschaft allesamt gezielte Maßnahmen, die bei einer vollumfänglichen Umsetzung konkrete Hindernisse beseitigen und die Rahmenbedingungen für Investitionen weiter verbessern werden. So werden etwa die anstehenden Vorschläge zum Elektrizitätsbinnenmarkt, zu erneuerbaren Energien und zur Governance der Energieunion langfristig zu mehr Rechtssicherheit und Stabilität beitragen und somit Investitionen in den Energiesektor fördern. In diesem Zusammenhang weist die Kommission auch darauf hin, dass die EIB bei der Ausgabe grüner Anleihen zur Finanzierung nachhaltiger Projekte eine weltweit führende Rolle einnimmt. Die Kapitalmarktunion wird Investitionshemmnisse beseitigen helfen, die Binnenmarktstrategie wird zu effizienteren Märkten für das öffentliche Auftragswesen beitragen und die Strategie für den digitalen Binnenmarkt wird die Rechtssicherheit im digitalen Sektor verbessern.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
3. Konsultation der interessierten Kreise und BEWERTUNGEN
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Finanzbogen
Drucksache 222/2/16
Antrag des Freistaates Bayern
Verordnung über die Durchführung besonderer Vereinbarungen und Beschlüsse anerkannter Agrarorganisationen und nicht anerkannter Erzeugerorganisationen über die Planung der Erzeugung im Milchsektor (Milch-Sonder-Agrarmarktstrukturverordnung - MilchSonAgrarMSV )
Verordnung über die Durchführung besonderer Vereinbarungen und Beschlüsse anerkannter Agrarorganisationen und nicht anerkannter Erzeugerorganisationen über die Planung der Erzeugung im Milchsektor (Milch-Sonder-Agrarmarktstrukturverordnung -
Drucksache 333/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung eines Unionsprogramms zur Unterstützung spezieller Tätigkeiten zur Erhöhung der Beteiligung von Verbrauchern und anderen Endnutzern von Finanzdienstleistungen an der Gestaltung der Unionspolitik im Bereich Finanzdienstleistungen für den Zeitraum 2017 - 2020 - COM(2016) 388 final
... Rechtsgrundlage ist der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 169 Absatz 2 Buchstabe b. Das vorgeschlagene Unionsprogramm wird dazu beitragen, dass ein hohes Schutzniveau gewährleistet wird und die Verbraucher in den Mittelpunkt des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen gestellt werden, indem es die Strategien der Mitgliedstaaten unterstützt und ergänzt, damit die Bürger die Vorteile des Binnenmarkts uneingeschränkt wahrnehmen können und ihre Rechts- und Wirtschaftsinteressen somit angemessen berücksichtigt und geschützt werden. Im Einklang mit der im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens beschlossenen Legislativpolitik der Kommission wird das vorliegende Finanzierungsprogramm in Form einer Verordnung vorgeschlagen.
Drucksache 399/16
Gesetzesantrag der Länder Brandenburg, Niedersachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetz es
... (BNotO) die Befähigung zum Richteramt und damit die Ableistung des zweijährigen Vorbereitungsdienstes zwischen der ersten Prüfung und der zweiten Staatsprüfung voraus. Auch nicht reglementierte juristische Tätigkeiten stehen, teils wegen laufbahnrechtlicher Voraussetzungen, teils aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktsituation, in der Regel nur Volljuristinnen und Volljuristen offen, die den Vorbereitungsdienst und die zweite Staatsprüfung absolviert haben.
Drucksache 568/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte zulässige Formen der Nutzung urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen und zur Änderung der Richtlinie 2001/29 /EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft - COM(2016) 596 final
... Mit dem Erlass dieser Richtlinie will die Union dafür sorgen, dass alle begünstigten Personen Zugang zu Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, Magazinen und anderen Schriftstücken, Notenblättern und anderem gedruckten Material in im Wesentlichen gleicher Weise wie Personen ohne eine Störung oder Behinderung haben und dass die Möglichkeiten des Binnenmarkts voll ausgeschöpft werden können, um dies zu erreichen. In dieser Hinsicht steht die vorgeschlagene Richtlinie im Einklang mit anderen Rechtsvorschriften und Initiativen auf EU-Ebene, die "auf die Stärke unseres Binnenmarkts bauen und sein Potenzial in allen Richtungen ausschöpfen"11 sollen, und ergänzt diese. Dazu gehören ein Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen und ein Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (im Folgenden der "europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit"). Insbesondere der europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit sieht Verpflichtungen vor, die gewährleisten sollen dass E-Bücher, die im Binnenmarkt bereitgestellt werden, ab dem ersten Geltungstag bestimmten funktionalen Anforderungen genügen müssen, damit sie ab dem Zeitpunkt ihrer Markteinführung barrierefrei zugänglich sind.
Drucksache 116/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte - COM(2016) 127 final
... Das Handeln auf EU-Ebene spiegelt die Gründungsprinzipien der Union wider und basiert auf der Überzeugung, dass wirtschaftliche Entwicklungen in wachsenden sozialen Fortschritt und größeren sozialen Zusammenhalt münden sollten und dass die Sozialpolitik nicht nur angemessene Sicherheitsnetze in Einklang mit den europäischen Werten gewährleisten, sondern auch als produktiver Faktor betrachtet werden sollte, der Ungleichheiten abbaut, die Schaffung von Arbeitsplätzen maximiert und die Entfaltung des europäischen Humankapitals ermöglicht. Diese Überzeugung lässt sich durch Daten zur Leistung im Beschäftigungs- und Sozialbereich untermauern. Die Mitgliedstaaten mit den besten wirtschaftlichen Ergebnissen haben ehrgeizigere und effizientere sozialpolitische Strategien entwickelt, nicht nur im Zuge der wirtschaftlichen Entwicklung, sondern als ein Kernelement ihres Wachstumsmodells. Der Schlüssel hierfür liegt in der Ausgestaltung von Wohlfahrtssystemen und Arbeitsmarktstrukturen, die ihren Aufgaben gerecht werden und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützen.
Drucksache 408/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz - FMSANeuOG )
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz -
Drucksache 642/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/1164 bezüglich hybrider Gestaltungen mit Drittländern - COM(2016) 687 final; Ratsdok. 13733/16
... 2. Eine europaweit einheitliche Lösung und eine Ergänzung der "Richtlinie mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts" (Anti-Tax Avoidance Directive -
Drucksache 399/16 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetz es
... (BNotO) die Befähigung zum Richteramt und damit die Ableistung des zweijährigen Vorbereitungsdienstes zwischen der ersten Prüfung und der zweiten Staatsprüfung voraus. Auch nicht reglementierte juristische Tätigkeiten stehen, teils wegen laufbahnrechtlicher Voraussetzungen, teils aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktsituation, in der Regel nur Volljuristinnen und Volljuristen offen, die den Vorbereitungsdienst und die zweite Staatsprüfung absolviert haben.
Drucksache 290/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt - Chancen und Herausforderungen für Europa COM(2016) 288 final
... Wettbewerbs- und Binnenmarktpolitik sind als einander ergänzende Politikbereiche zu betrachten, die für das effiziente Funktionieren des digitalen Binnenmarkts in Bezug auf Online-Plattformen von entscheidender Bedeutung sind.
Drucksache 289/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen gegen Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22 /EG - COM(2016) 289 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen gegen Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 196/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Digitalisierung der europäischen Industrie Die Chancen des digitalen Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen - COM(2016) 180 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Digitalisierung der europäischen Industrie Die Chancen des digitalen Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen - COM(2016) 180 final
Drucksache 222/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Durchführung besonderer Vereinbarungen und Beschlüsse anerkannter Agrarorganisationen und nicht anerkannter Erzeugerorganisationen über die Planung der Erzeugung im Milchsektor (Milch-Sonder-Agrarmarktstrukturverordnung - MilchSonAgrarMSV )
Verordnung über die Durchführung besonderer Vereinbarungen und Beschlüsse anerkannter Agrarorganisationen und nicht anerkannter Erzeugerorganisationen über die Planung der Erzeugung im Milchsektor (Milch-Sonder-Agrarmarktstrukturverordnung -
Anlage
Zur Verordnung insgesamt
Artikel 1 Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung
Abschnitt 3a Allgemeinverbindlichkeit
Abschnitt 3a Allgemeinverbindlichkeit
§ 13a Antragsberechtigung
§ 13b Antragsverfahren und Anhörung
§ 13c Vorzeitige Aufhebung
§ 15a Vereinbarungen und Beschlüsse über die Planung der Erzeugung
§ 15b Allgemeinverbindlichkeit
§ 21a Nicht anerkannte Erzeugerorganisationen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Bund
Länder und Kommunen
Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Einfügung des § 13a:
Einfügung des § 13b:
Einfügung des § 13c:
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Einfügung des § 15b:
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Drucksache 532/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank: Kaptalmarktunion - die Reform rasch voranbringen - COM(2016) 601 final
... Der Aktionsplan zur Kapitalmarktunion vom September 20151 enthält ein umfassendes Aktionsprogramm zum Aufbau der Kapitalmarktunion bis 2019 und wurde vom Europäischen Parlament, dem Rat und Interessenträgern ausdrücklich befürwortet. Neben der Binnenmarktstrategie und der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt steht dieser Aktionsplan im Mittelpunkt der europäischen Reformagenda für einen vertieften und faireren Binnenmarkt2. Im derzeitigen politischen und wirtschaftlichen Kontext kommt der Entwicklung stärkerer Kapitalmärkte in der EU noch größere Bedeutung zu.
2 Einleitung
1 Abschließende Ausarbeitung der ersten Maßnahmen zur Vollendung der Kapitalmarktunion
2 Zügigere Umsetzung der im Rahmen der nächsten Stufe vorgesehenen Maßnahmen zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion
3 Nächste Schritte: Festlegung weiterer Prioritäten
2 Fazit
Anhang STAND der IM Rahmen des Aktionsplans zur KAPITALMARKTUNION ERGRIFFENEN Initiativen
Drucksache 222/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung über die Durchführung besonderer Vereinbarungen und Beschlüsse anerkannter Agrarorganisationen und nicht anerkannter Erzeugerorganisationen über die Planung der Erzeugung im Milchsektor (Milch-Sonder-Agrarmarktstrukturverordnung - MilchSonAgrarMSV )
Verordnung über die Durchführung besonderer Vereinbarungen und Beschlüsse anerkannter Agrarorganisationen und nicht anerkannter Erzeugerorganisationen über die Planung der Erzeugung im Milchsektor (Milch-Sonder-Agrarmarktstrukturverordnung -
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuständigkeit
§ 3 Mitteilungen
§ 4 Muster, Vordrucke und Formulare
§ 5 Aufbewahrungs-, Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Drucksache 567/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den grenzüberschreitenden Austausch von Kopien bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände in einem zugänglichen Format zwischen der Union und Drittländern zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen - COM(2016) 595 final
... Der Vertrag von Marrakesch verpflichtet die Vertragsparteien dazu, einerseits ihre internen Rechtsvorschriften mit dem Vertrag in Einklang zu bringen, und andererseits den grenzüberschreitenden Austausch von Kopien in einem zugänglichen Format, die unter nationalen Ausnahmen oder Beschränkungen erstellt wurden, mit Drittländern, die Vertragsparteien sind, zu erlauben. Zur Umsetzung des Vertrags von Marrakesch in der Union verpflichtet die Richtlinie [...] die Mitgliedstaaten, eine verbindliche Ausnahme von bestimmten, durch Unionsrecht harmonisierten Rechten der Rechteinhaber zugunsten begünstigter Personen einzuführen und innerhalb des Binnenmarkts den grenzüberschreitenden Zugang zu Kopien in einem zugänglichen Format zu gewährleisten. Die vorgeschlagene Verordnung dient der Umsetzung der Verpflichtungen der Union aus dem Vertrag von Marrakesch in Bezug auf den Austausch von Kopien in einem zugänglichen Format zugunsten begünstigter Personen zwischen der Union und Drittländern, die Vertragsparteien des Vertrags von Marrakesch sind.
Drucksache 142/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Die Stahlindustrie - Erhaltung von dauerhaften Arbeitsplätzen und nachhaltigem Wachstum in Europa - COM(2016) 155 final
... effiziente Anlagen, produziert Produkte mit hoher Wertschöpfung oder Nischenprodukte für den Weltmarkt und kann sich auf ein hervorragendes FuE-Netz stützen. Die Europäische Union ist mit einer durchschnittlichen Produktion von 170 Mio. Tonnen Rohstahl pro Jahr der zweitgrößte Stahlproduzent nach China, und die europäische Stahlindustrie ist in diesem technologisch hochspezialisierten Marktsegment nach wie vor weltweit führend.
1. Die Europäische STAHLINDUSTRIE und IHRE Grössten Herausforderungen
2. Herausforderungen ANNEHMEN
A. eine wirksame und VERANTWORTUNGSVOLLE HANDELSPOLITIK Unlautere Handelspraktiken gemeinsam abwehren
Aktuelle Anstrengungen zum besseren Schutz des Handels
Zusätzliche Anstrengungen zur Beschleunigung des Verfahrens
Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente
Bekämpfung der Ursachen der weltweiten Überkapazitäten
B. jetzt in eine MODERNERE, Nachhaltige STAHLINDUSTRIE INVESTIEREN
Investitionen in künftige Lösungen und Technologien für eine wettbewerbsfähigere Industrie
In die Menschen investieren
Eine moderne Wettbewerbspolitik für einen starken europäischen Stahlsektor
C. Herausforderungen in den Bereichen RESSOURCEN und Klima in Chancen VERWANDELN
Wettbewerbsfähigere Energiepreise in den EU-Mitgliedstaaten
Überarbeitung des Emissionshandelssystems
Den Kreislauf schließen: Die Kreislaufwirtschaft
3. Schlussfolgerungen
Drucksache 809/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Fünfter Monitoring-Bericht "Energie der Zukunft"
... i) Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass eine Absicherung des Strommarkts 2.0 durch einen Kapazitätsmechanismus im Falle von Erzeugungsengpässen notwendig ist. Im Winter 2016/17 geriet das Stromnetz in Deutschland doppelt unter Druck: Zum einen lieferten die erneuerbaren Energien aufgrund von vielen Tagen mit wenig Wind und Sonnenstunden nur einen geringen Beitrag zur Stromversorgung. Zum anderen führten technische Probleme in französischen Atomkraftwerken zu einer hohen Stromnachfrage aus Frankreich. Die Versorgungssicherheit konnte nur gewährleistet werden, weil in Deutschland noch ausreichend Kapazitäten am Netz sind. Angesichts der schlechten wirtschaftlichen Situation vieler konventioneller Kraftwerke ist von weiteren Stilllegungen in den kommenden Jahren auszugehen. Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, das Versorgungssicherheitsniveau kontinuierlich zu überwachen, um gegebenenfalls frühzeitig weitere Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des bestehenden hohen Niveaus der Versorgungssicherheit zu ergreifen.
Drucksache 316/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie COM(2016) 382 final
... Die demografische Entwicklung wird dazu führen, dass das Arbeitskräftepotenzial stetig abnimmt - man geht von einem Rückgang der Erwerbsbevölkerung (20-64 Jahre) von 306 Millionen auf 269 Millionen aus. Diese Entwicklung kann Qualifikationsdefizite und das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage auf dem Arbeitsmarkt verschärfen und sich dadurch negativ auf Investitionen, Innovation und Wachstum auswirken. Qualifikationsdefizite und ein Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage können darüber hinaus das Produktivitätswachstum beeinträchtigen und die sektorübergreifende Neuzuordnung von Ressourcen innerhalb von und zwischen Mitgliedstaaten behindern, was wiederum ein Hindernis für die uneingeschränkte Nutzung der Vorteile des Binnenmarktes darstellen und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Krisen in schwachen Volkswirtschaften zusätzlich verringern könnte. Diese Entwicklung ist eine Herausforderung, die deutlich zeigt, wie wichtig es ist, ungenutztes Humankapital - insbesondere Erwachsene mit geringen Kompetenzen - in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Um die genannten demografischen Trends auszugleichen, muss die Beschäftigungsquote unbedingt erhöht und die Produktivität der Arbeitskräfte gesteigert werden; zudem müssen ältere Personen länger im Arbeitsleben gehalten werden. Migranten können auch dazu beitragen, vorhandene Lücken zu schließen, vorausgesetzt, ihre Kompetenzen entsprechen den Erfordernissen des Arbeitsmarkts und werden sinnvoll genutzt.
Drucksache 811/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie - COM(2016) 763 final
... Ein stärker auf einem "Bottom-up"-Ansatz basierendes und nutzerzentriertes Energiesystem bringt mehr Innovation hervor. Gleichzeitig wird die Dezentralisierung durch andere Innovationen erst ermöglicht, vor allem durch die Digitalisierung zentraler Aspekte des Energiemarkts und des Verkehrssystems. Bereits heute und erst recht in Zukunft werden durch die Digitalisierung Zutrittshindernisse abgebaut. So können sich alle - die Verbraucher, die Kommunen und kleine Startups - an der Entwicklung von Innovationen im Energiebereich beteiligen und sogar eine Vorreiterrolle einnehmen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. EIN Energiesystem IM Wandel
3. Politische SIGNALE und Rechtsrahmen
4. Finanzierungsinstrumente als ANREIZ für INVESTITIONEN des Privatsektors
5. Förderung von ENERGIEWISSENSCHAFT und ENERGIETECHNIK sowie DEREN DURCHSETZUNG auf dem MARKT
6. Europa SOLL SEINE GLOBALE Rolle Nutzen
7. Die wichtigsten Akteure der ENERGIEWENDE
B. Fazit
Anhang zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie
Anhang Erläuterung der VIER TECHNOLOGIESCHWERPUNKTE
a Dekarbonisierung des EU-Gebäudebestands bis 2050: von Niedrigstenergiehäusern bis zu Plusenergievierteln
b Stärkung der EU-Führung bei den erneuerbaren Energieträgern
c Entwicklung von Lösungen für eine erschwingliche und integrierte Energiespeicherung
d Elektromobilität und eine stärkere Integration des Nahverkehrssystems
Drucksache 300/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Normen für das 21. Jahrhundert - COM(2016) 358 final
... Europäische Normen leisten einen Beitrag zur Integration des Binnenmarkts und sorgen damit für die Schaffung von Arbeitsplätzen, für das Wachstum der gesamten Wirtschaft in der EU sowie für mehr Wettbewerbsfähigkeit und Innovation. Sie sichern auch die führende Rolle der Industrie. Durch eine Vertiefung des Binnenmarktes entstehen - insbesondere durch die technische Harmonisierung - ausgewogenere Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaftsakteure.
Drucksache 176/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2013/34 /EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen - COM(2016) 198 final
... Die vorliegende Initiative baut zum Großteil auf dem internationalen Konsens auf, der in Bezug auf Anwendungsbereich und Inhalt in der G20 erzielt wurde. Sie sorgt für das richtige Gleichgewicht zwischen den durch Transparenz erzielten Vorteilen und der Notwendigkeit einer starken und robusten EU-Wirtschaft. Die Initiative trägt den von interessierten Kreisen geäußerten Bedenken hinsichtlich möglicher Verzerrungen des Binnenmarkts Rechnung, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu beeinträchtigen. Sie dürfte keine ungebührlichen Verwaltungslasten für Unternehmen, keine weiteren Steuerkonflikte und keine Gefahr der Doppelbesteuerung schaffen. Sie beschränkt sich auf das zur Erreichung der angestrebten größeren Transparenz erforderliche Maß.
Drucksache 168/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte - COM(2015) 634 final; Ratsdok. 15251/15
... 5. Der Bundesrat bezweifelt jedoch, dass eine Vollharmonisierung des Verbrauchervertragsrechts in der vorgelegten Form zu einfacheren Vorschriften führt. Der Bundesrat stellt fest, dass die gewünschte Rechtsvereinheitlichung auf EU-Ebene aufgrund der Einführung von drei unterschiedlichen Regimen des Mangelgewährleistungsrechts für Verbraucher je nach Vertriebsweg - online oder offline - und je nach Produkt - digitaler Inhalt oder anderes Produkt - nur durch nationale Rechtszersplitterung erreicht würde. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass funktionierende Märkte innerhalb der Mitgliedstaaten für das Funktionieren des Binnenmarkts genauso wichtig sind wie das Funktionieren der grenzüberschreitenden Märkte.
Drucksache 782/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Weingesetz es
... Der Weinmarkt ist sehr sensibel und eine Marktstörung droht schon bei einem geringen Überangebot von Weinerzeugnissen. Dies zeigt sich insbesondere im Sektor der Fassweinvermarktung. Es wird daher angeregt, die Begrenzung auch auf das Jahr 2020 auszuweiten.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 7 Absatz 1 WeinG 1994
2. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 9 Absatz 2
3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 22g Absatz 1 Satz 2 WeinG 1994
4. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 22g Absatz 3 WeinG 1994
5. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WeinG 1994
6. Zu Artikel 1 Nummer 10b - neu - § 44 Absatz 1 Satz 1 WeinG 1994
7. Zu Artikel 1a - neu - § 9 Absatz 3 Satz 1 AgrarMSG
'Artikel 1a Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes
Drucksache 537/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Konnektivität für einen wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarkt - Hin zu einer europäischen Gigabit-Gesellschaft - COM(2016) 587 final
... 2. Der Bundesrat begrüßt allgemein die strategischen Ziele der Kommission bis 2025, die den flächendeckenden Ausbau von Netzen mit hoher Kapazität vorsehen und damit die Voraussetzung für eine Weiterentwicklung des digitalen Binnenmarkts schaffen.
Drucksache 618/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) und die Einrichtung der EFSDGarantie und des EFSD-Garantiefonds - COM(2016) 586 final
... 5. "Zusätzlichkeit" den Grundsatz, dass die EFSD-Garantie weder die Unterstützung eines Mitgliedstaats noch private Mittel noch eine andere finanzielle Intervention der Union ersetzen darf, auf die Behebung von Marktschwächen abzielen muss und keine anderen öffentlichen oder privaten Investitionen verdrängen darf.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Konsultation der Interessenträger und Einholung von FACHWISSEN
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Fachwissen
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I EINLEITENDE Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Europäischer FONDS für Nachhaltige Entwicklung
Artikel 3 Zweck
Artikel 4 Struktur des EFSD
Artikel 5 Strategieausschuss des EFSD
Kapitel III EFSD-GARANTIE und EFSD-GARANTIEFONDS
Artikel 6 EFSD-Garantie
Artikel 7 Voraussetzungen für den Einsatz der EFSD-Garantie
Artikel 8 Förderkriterien für den Einsatz der EFSD-Garantie
Artikel 9 Förderfähige Instrumente im Rahmen der EFSD-Garantie
Artikel 10 Förderfähigkeit und Auswahl der Partnereinrichtungen
Artikel 11 Deckung und Bedingungen der EFSD-Garantievereinbarungen
Artikel 12 Umsetzung der EFSD-Garantievereinbarungen
Artikel 13 EFSD-Garantiefonds
Artikel 14 Finanzierung des EFSD-Garantiefonds aus dem Gesamthaushalt der Union
Kapitel IV Berichterstattung, Rechenschaftspflicht und Evaluierung
Artikel 15 Berichterstattung und Rechnungslegung
Artikel 16 Bewertung und Überprüfung
Kapitel V Allgemeine Bestimmungen
Artikel 17 Transparenz und Offenlegung von Informationen
Artikel 18 Prüfung durch den Rechnungshof
Artikel 19 Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
Artikel 20 Ausgeschlossene Tätigkeiten und kooperationsunwillige Staaten
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 21 Inkrafttreten
Finanzbogen
Drucksache 809/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Fünfter Monitoring-Bericht "Energie der Zukunft"
... i) Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass eine Absicherung des Strommarkts 2.0 durch einen Kapazitätsmechanismus im Falle von Erzeugungsengpässen notwendig ist. Im Winter 2016/17 geriet das Stromnetz in Deutschland doppelt unter Druck: Zum einen lieferten die erneuerbaren Energien aufgrund von vielen Tagen mit wenig Wind und Sonnenstunden nur einen geringen Beitrag zur Stromversorgung. Zum anderen führten technische Probleme in französischen Atomkraftwerken zu einer hohen Stromnachfrage aus Frankreich. Die Versorgungssicherheit konnte nur gewährleistet werden, weil in Deutschland noch ausreichend Kapazitäten am Netz sind. Angesichts der schlechten wirtschaftlichen Situation vieler konventioneller Kraftwerke ist von weiteren Stilllegungen in den kommenden Jahren auszugehen. Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, das Versorgungssicherheitsniveau kontinuierlich zu überwachen, um gegebenenfalls frühzeitig weitere Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des bestehenden hohen Niveaus der Versorgungssicherheit zu ergreifen.
Drucksache 408/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz - FMSANeuOG )
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz -
Drucksache 279/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze
... Derzeit existieren keine statistischen Daten zur Verbreitung und Nutzung von Crowdworking in der Bundesrepublik Deutschland. Ebenso existieren keine validen Erkenntnisse zur wirtschaftlichen und sozialen Lage, zu den Arbeitsbedingungen und zu den Verdiensten von Crowdworkern. Es fehlen damit aktuelle und zuverlässige Informationen für politische Gestaltungsprozesse. Eine soziale Marktwirtschaft ist jedoch gefordert, den aktuellen Wandel im Blick zu behalten und gegebenenfalls die Anforderungen an die institutionellen Rahmenbedingungen des Arbeitsmarkts und des Sozialstaats zu überprüfen, weiterzuentwickeln und faire Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Der Mikrozensus ist eine wichtige Informationsquelle sowohl für politische und gesellschaftliche Institutionen als auch für Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung und kann einen wichtigen Beitrag leisten, darauf hinzuwirken gute digitale Arbeit zu schaffen und gleichzeitig die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme langfristig zu sichern.
Drucksache 194/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-eGovernment-Aktionsplan 2016 - 2020 Beschleunigung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung - COM(2016) 179 final
... Eine verstärkte Nutzung digitaler Instrumente würde es den Unternehmen erleichtern, gesellschaftsrechtliche Anforderungen in ihren verschiedenen Lebenszyklusphasen zu erfüllen, und den damit verbundenen Aufwand verringern. Wie in der Binnenmarktstrategie dargelegt, wird die Kommission weitere Möglichkeiten in Betracht ziehen,27 die Nutzung digitaler Lösungen im gesamten Lebenszyklus von Unternehmen zu erleichtern, insbesondere was Online-Eintragungsverfahren und die elektronische Übermittlung von Dokumenten und Informationen28 an Unternehmensregister (auch im grenzübergreifenden Kontext) angeht, und dabei über die Maßnahmen hinausgehen, die in ihrem Richtlinienvorschlag zu Einpersonengesellschaften vorgesehen sind.
Drucksache 67/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus
... Die Sonderabschreibung soll nicht flächendeckend, sondern nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gelten. Ein klares Indiz für die Anspannung eines örtlichen Wohnungsmarkts ist das Mietenniveau.
Drucksache 80/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung - COM(2016) 51 final
... Diese Strategie baut auf einer mit den EU-Rechtsvorschriften geschaffenen soliden Grundlage auf und weist die Bereiche aus, in denen eine Modernisierung oder Reform erforderlich ist, um zukunftsfähig zu sein und zur Verwirklichung der Ziele der Energieunion beizutragen. In den Folgeabschätzungen zur Überarbeitung der Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden, der Richtlinie über Energieeffizienz und der Richtlinie über erneuerbare Energien sowie zur Initiative für die Neugestaltung des Strommarkts wird die Kommission 2016 verschiedene Möglichkeiten prüfen, die Umstellung von Gebäuden und der Industrie auf effiziente, emissionsarme Energiesysteme zu unterstützen, die erneuerbare Energiequellen und Abwärme nutzen. In die Analyse einbezogen werden Fernwärme und -kälte sowie die Elektrifizierung der Heizung durch Wärmepumpen. Untersucht wird, wie die Nachfragesteuerung und -senkung sowie der Einsatz der thermischen Speicherung im Stromsystem weiter verbreitet werden kann, wie die richtigen Anreize für den Einsatz von intelligenten Technologien gegeben werden können und wie die Wirksamkeit öffentlicher Mittel gesteigert und private Investitionen mobilisiert werden können.
Drucksache 815/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz)
... Bereits die derzeit schon bestehenden Regelungen zur so genannten Realkreditprivilegierung, nach denen die Banken bei Immobilienfinanzierungen bei einem höheren Beleihungsauslauf eine höhere Eigenkapitalunterlegung vornehmen müssen, vermindern Anreize zu Kreditvergaben mit hohen Beleihungsausläufen. Zudem ermöglicht Artikel 124 CRR den Aufsichtsbehörden bereits nach derzeitiger Rechtslage auf der Grundlage von Erwägungen in Bezug auf die Finanzmarktstabilität höhere Risikogewichte (und damit höhere Eigenkapitalanforderungen) anzusetzen. Es ist daher fraglich, ob es dazu noch der Vorgabe einer Obergrenze bedarf.
Drucksache 13/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm 2016 der Union für europäische Normung - COM(2015) 686 final
... Die europäische Normung ist der Grundpfeiler für das Funktionieren des Binnenmarkts. Die positiven Auswirkungen der Normung sind allgemein bekannt und unumstritten. Der Normungsprozess ist sowohl ein wesentlicher Teil der Binnenmarktstrategie 1 als auch Bestandteil verschiedener anderer politischer Initiativen, so etwa im Zusammenhang mit der Industriepolitik2 und der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt3.
Mitteilung
1. Einführung
2. Durchführung der Verordnung
2.1. Artikel 24 der Verordnung
2.1.1. Unabhängige Überprüfung des Europäischen Normungssystems6
2.2. Eine gemeinsame Normungsinitiative
2.3. Leitfaden zur europäischen Normung
3. Strategische Prioritäten der Europäischen NORMUNG
3.1. IKT-Normung
3.2. Normung im Dienstleistungsbereich
3.3. Strategische Schwerpunktbereiche für 2016
4. Integration
5. Internationale Zusammenarbeit
6. Rechte des geistigen Eigentums und FORSCHUNGSTHEMEN
6.1. Rechte des geistigen Eigentums in der Normung
6.2. Horizont 2020 - Forschung und Innovation
7. OPERATIVER und FINANZIELLER Rahmen
7.1. Neue Methode für Betriebskostenzuschüsse
7.2. Bewertung der Übereinstimmung der Normen mit den Rechtsvorschriften und der Politik der Union
7.3. Unerledigte Aufträge
Drucksache 565/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 593 final
... Der Vorschlag stützt sich auf Artikel 114 AEUV. In diesem Artikel wird der EU die Befugnis übertragen, Maßnahmen zu erlassen, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben.
Drucksache 297/1/16
... Agrarmarktstrukturgesetz
Drucksache 79/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas - COM(2016) 49 final
... Erstens muss sie sicherstellen, dass die notwendige Infrastruktur für die Vollendung des Binnenmarkts vorhanden ist, und allen Mitgliedstaaten den Zugang zu internationalen LNG-Märkten ermöglichen, entweder auf direktem Wege oder über andere Mitgliedstaaten. Besonders dringend erforderlich ist dies für Mitgliedstaaten, die zu sehr von einem einzigen Lieferanten abhängig sind.
Mitteilung
Einleitung: AUSSCHÖPFUNG des VOLLEN Potenzials von LNG und GASSPEICHERN IM Binnenmarkt
1. ERRICHTUNG der FEHLENDEN Infrastrukturen LNG-Infrastruktur
4 Speicherinfrastruktur
Anbindung von LNG-Anlagen und Speicheranlagen an die Märkte
4 Aktionslinien:
2. Vollendung des ERDGASBINNENMARKTES: KOMMERZIELLE, RECHTLICHE und REGULATORISCHE Aspekte
Die EU zu einem attraktiven Markt für LNG machen
4 Aktionslinien:
Gasspeicherung im Binnenmarkt
4 Aktionslinien:
Optimierung der Rolle der Speicherung bei der Sicherheit der Erdgasversorgung
4 Aktionslinien:
3. Die EU als AKTEUR auf Internationalen LNG-MÄRKTEN
4 Aktionslinien:
4. Nachhaltigkeit und Nutzung von LNG als ALTERNATIVEM BRENNSTOFF in den Bereichen Verkehr sowie WÄRME-UND STROMERZEUGUNG
4 Aktionslinien:
Schlussfolgerungen
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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