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"Marktdurchdringung"
Drucksache 344/20
... Mit dem sukzessiven Erreichen der Ziele des Regierungsprogramms Elektromobilität und der damit verbundenen Marktdurchdringung mit reinen Elektrofahrzeugen ist eine Aufrechterhaltung der langen Förderdauer nicht mehr geboten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung und Nutzen
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
§ 10b Sonderregelung für besonders emissionsreduzierte Personenkraftwagen
§ 14 Außerbetriebsetzung von Amts wegen
Artikel 2 Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Klimapolitische Lenkungszwecke
2. Rechtsbereinigungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Zollverwaltung
4 ITZBund:
5. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
4 Verwaltung
Veränderung des einmaligen Aufwandes Verwaltung
Veränderung des jährlichen Aufwandes Verwaltung
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
8. Inkrafttreten, Befristung und Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Artikel 3
Drucksache 464/3/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens (Tierwohlkennzeichengesetz - TierWKG )
... In dem Spannungsfeld zwischen Erwartungen und Umsetzbarkeit bietet sich ein abgestuftes Vorgehen an, um die Einführung des Vorhabens zeitlich nicht zu verzögern. So kann eine freiwillige Tierwohlkennzeichnung ein erstes, aber dennoch zentrales Modul darstellen, um wichtige Impulse für den nachhaltigen Beginn eines breiten Entwicklungsprozesses - sowohl in Richtung der Tierhalter als auch in Bezug auf die gesellschaftliche Akzeptanz - auszusenden. Entscheidend dabei ist, dass das Tierwohlkennzeichen im Ergebnis eine größtmögliche Akzeptanz und Marktdurchdringung erfährt.
Drucksache 464/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens (Tierwohlkennzeichengesetz - TierWKG )
... a) Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Einführung eines staatlichen Tierwohllabels. Er stellt allerdings fest, dass ein freiwilliges Label weder geeignet ist, eine hohe Marktdurchdringung zu erzielen, noch Märkte außerhalb des Lebensmitteleinzelhandels umfassend zu erreichen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu § 17 Absatz 2
Drucksache 288/19
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates: Einführung eines verpflichtenden Labels sowie einer Herkunftskennzeichnung im Rahmen des Tierwohlkennzeichengesetzes
... 2 Der Bundesrat stellt allerdings fest, dass ein freiwilliges Label weder geeignet ist, eine hohe Marktdurchdringung zu erzielen noch Märkte außerhalb des Lebensmitteleinzelhandels umfassend zu erreichen. Zudem konstatiert der Bundesrat, dass ein freiwilliges Label die Chancen, die Aufwendungen für mehr Tierwohl am Markt zu realisieren, mindert und darüber hinaus einen erheblichen logistischen Aufwand für die Abnehmerseite verursacht.
Drucksache 263/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Unterstützung der Landwirte gegen witterungsbedingte Risiken
... 3. Der Bundesrat betont, dass die Rahmenbedingungen für das betriebliche Risikomanagement innerhalb der Mitgliedstaaten der EU sehr unterschiedlich ausgestaltet sind und Mehrgefahrenversicherungen nur in Mitgliedstaaten mit staatlicher Unterstützung eine nennenswerte Marktdurchdringung und Akzeptanz erreichen.
Anlage Entschließung des Bundesrates: Unterstützung der Landwirte gegen witterungsbedingte Risiken
a Prävention durch agrotechnische Maßnahmen
b Risikoabsicherung über Mehrgefahren- Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken
c Absenkung des Versicherungsteuersatzes für die Risiken Trockenheit und Ertragsausfälle bei Tierseuchen
Drucksache 376/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates: Mehr Sicherheit beim Abbiegevorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme
... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Investitionen in Abbiegeassistenzsysteme für Nutzfahrzeuge ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht beispielsweise im Rahmen des Deminimis-Programms verstärkt zu fördern, um die Marktdurchdringung der Systeme zu verbessern und damit die Verkehrssicherheit insbesondere in urbanen Räumen zu erhöhen.
Drucksache 272/19
Antrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirte im Bereich Risikomanagement - Stärkung der Risikostrategie für landwirtschaftliche Unternehmen gegen witterungsbedingte Risiken
... Die Erfahrungen aus anderen Ländern wie Österreichzeigen, dass eine breite Absicherung von flächenhaften Risiken nur dann zu erreichen ist, wenn Versicherungsprämien bezahlbar bleiben. Um risikogerechte Prämiensätze für Mehrgefahrenversicherungen auf dem Markt anbieten zu können, muss eine ausreichende Marktdurchdringung gewährleistet sein. In anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird eine erhöhte Nachfrage nach Mehrgefahrenversicherungen durch staatliche Förderung der Versicherungsbeiträge erreicht. So gibt es in Österreich bereits seit langer Zeit staatlich unterstützte (Mehrgefahren)Versicherungen. Die Absicherung von Ackerkulturen, Grünland, Obst- und Weinbau sowie Gartenbau wird dort von Bund und Ländern, die aktuell jeweils einen Prämienzuschuss in Höhe von 27,5 Prozent (bis 2018 25 Prozent) leisten, gemeinsam gefördert. Dieses Versicherungsmodell zeichnet sich durch eine umfassende Produktpalette und eine hohe Durchversicherung aus, so dass der Staat keine Adhoc-Zahlungen nach Schadensfällen leisten muss. Die Einführung eines Prämienzuschusses sollte auch in Deutschland erwogen werden, um bisher nicht am Markt angebotene Versicherungen oder nicht erschwingliche Versicherungsangebote für die landwirtschaftlichen Unternehmen attraktiver zu machen. Ein derartiges Versicherungsmodell mit staatlicher Unterstützung kann dazu beitragen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe sich künftig eigenverantwortlich besser gegen Ertrags- und Witterungsrisiken absichern können. Selbstverständlich bleibt es jedem Betrieb unbenommen, sich darüber hinaus durch eine Zusatzversicherung abzusichern. Außerdem sollte ein Prämienzuschuss nur zu solchen Versicherungen gewährt werden, bei denen etwa durch Rückgriff auf Wetterdaten sichergestellt ist, dass ein Witterungsereignis die Schadensursache ist.
Drucksache 263/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates: Verbesserung des Risikomanagements in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben durch Anpassung der Versicherungssteuer und Förderung der Mehrgefahrenversicherung - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -
... 3. Der Bundesrat betont, dass die Rahmenbedingungen für das betriebliche Risikomanagement innerhalb der Mitgliedstaaten der EU sehr unterschiedlich ausgestaltet sind und Mehrgefahrenversicherungen nur in Mitgliedstaaten mit staatlicher Unterstützung eine nennenswerte Marktdurchdringung und Akzeptanz erreichen.
a Prävention durch agrotechnische Maßnahmen
5.b Risikoabsicherung über Mehrgefahren- Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken
6.c Absenkung des Versicherungsteuersatzes für die Risiken Trockenheit und Ertragsausfälle bei Tierseuchen
7. Unterstützung der Bildung von finanziellen Risikorücklagen
Zu Nummern 1 bis 8
Drucksache 464/2/19
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens (Tierwohlkennzeichengesetz - TierWKG )
... a) Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Einführung eines staatlichen Tierwohllabels, welches EU-weit verpflichtend umgesetzt werden sollte. Er stellt fest, dass ein freiwilliges Label weder geeignet ist, eine hohe Marktdurchdringung zu erzielen, noch Märkte außerhalb des Lebensmitteleinzelhandels umfassend zu erreichen.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 224/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
... 11. Der Bundesrat hält die Liste der Produkte sowie der Maßnahmen nicht für abgeschlossen und begrüßt, dass die Kommission eine Evaluierung nach sechs Jahren vornehmen möchte. In Anbetracht der teilweisen sehr schnellen Marktdurchdringung von bestimmten Kunststoffprodukten, die in die Umwelt gelangen, sollten Möglichkeiten geschaffen werden, kurzfristig Produkte in die Richtlinie aufzunehmen.
Drucksache 372/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
... Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Förderung von Elektrofahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung, durch die eine stärkere Marktdurchdringung von Elektrofahrzeugen unterstützt und damit ein Beitrag zur Reduktion von CO
1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - und Nummer 1
2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 EStG
4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG
6. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 3 Nummer 15 EStG , Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 7 - neu - EStG *
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - und b - neu - § 3 Nummer 26 Satz 1 und Nummer 26a Satz 1 EStG ∗
8. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - und Nummer 7 Buchstabe a0 - neu - § 6 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a, § 52 Absatz 12 Satz 4 - neu -, Satz 7 und 8 - neu - EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 34d Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe e Doppelbuchstabe cc EStG
10. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f Satz 3 EStG
11. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 14 Absatz 2 Satz 4 - neu - KStG
12. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 15 KStG
13. Zum Körperschaftsteuergesetz
14. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 3 Nummer 24 GewStG ∗
15. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - und Nummer 2 § 3 Nummer 24 und § 36 Absatz 2 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - GewStG ∗
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 8a - neu - und Inhaltsübersicht § 19a Absatz 5 Satz 2, § 28 Absatz 1 Satz 6 und Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 - neu - sowie § 37 Absatz 16 ErbStG *
Artikel 8a Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
17. Zu Artikel 8a - neu - § 28a Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 Satz 3 und Nummer 4 bis 6 - neu - und Absatz 6 Satz 2 - neu - sowie § 37 Absatz 16 ErbStG *
Zu Absatz 4
Zu Absatz 6
18. Zu Artikel 8b - neu - und Inhaltsübersicht § 22 Absatz 1 Satz 6 Nummer 6 und Absatz 2 Satz 6 UmwStG Artikel 16 Absatz 3 Inkrafttreten
Artikel 8b Änderung des Umwandlungssteuergesetzes
19. Zu Artikel 9 Umsatzsteuergesetz
20. Zu Artikel 9 Nummer 7 und Nummer 8 § 22f Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3 Satz 1 sowie § 25e Absatz 3 Satz 1 UStG
21. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 22f UStG
22. Zu Artikel 9 Nummer 7 und 8 § 22f Absatz 1 Satz 6 UStG
23. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 22f Absatz 1 Satz 7 UStG
24. Zu Artikel 9 Nummer 8 § 25e Absatz 4 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - UStG
1. Zu § 25e Absatz 1 UStG
2. Fallgestaltungen des § 25e Absatz 2 UStG
4. Rechtsfolgen des § 25e Absatz 4 UStG
25. Zur Änderung der Abgabenordnung
26. Zu Artikel 13 Nummer 3a - neu - § 51 Absatz 5 Satz 2 - neu - InvStG
27. Zu Artikel 13 Nummer 4 Buchstabe d - neu - § 56 Absatz 6 Satz 4 und 5 InvStG
28. Zu Artikel 15a - neu - und Inhaltsübersicht Artikel 6 Absatz 2 Gesetz über schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
Artikel 15a Änderung des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
29. Zum Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
Drucksache 28/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen des Gesamtkonzepts der Union zur Verringerung der CO2 -Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007
(Neufassung) - COM(2017) 676 final; Ratsdok. 14217/17
... bieten sich synthetische Kraftstoffe für Verbrennungsmotoren ebenfalls mindestens als eine vielversprechende Übergangslösung an. Außerdem müssen die technologischen Entwicklungen der nächsten Jahre sowie die Akzeptanz und damit die Marktdurchdringung von emissionsfreien Antrieben Berücksichtigung finden.
Drucksache 110/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Mehr Sicherheit beim Abbiege-vorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme
... 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Investitionen in Abbiegeassis-tenzsysteme für Nutzfahrzeuge ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht beispielsweise im Rahmen des De-minimis-Programms verstärkt zu fördern, um die Marktdurchdringung der Systeme zu verbessern und damit die Verkehrssicherheit insbesondere in urbanen Räumen zu erhöhen.
Anlage Entschließung des Bundesrates - Mehr Sicherheit beim Abbiege-vorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme
Drucksache 224/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
... 19. Der Bundesrat hält die Liste der Produkte sowie der Maßnahmen nicht für abgeschlossen und begrüßt, dass die Kommission eine Evaluierung nach sechs Jahren vornehmen möchte. In Anbetracht der teilweisen sehr schnellen Marktdurchdringung von bestimmten Kunststoffprodukten, die in die Umwelt gelangen, sollten Möglichkeiten geschaffen werden, kurzfristig Produkte in die Richtlinie aufzunehmen.
Drucksache 110/18
Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Thüringen
Entschließung des Bundesrates - Mehr Sicherheit beim Abbiegevorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme
... 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Investitionen in Abbiegeassistenzsysteme für Nutzfahrzeuge ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht beispielsweise im Rahmen des De-Minimis-Programms verstärkt zu fördern, um die Marktdurchdringung der Systeme zu verbessern und damit die Verkehrssicherheit insbesondere in urbanen Räumen zu erhöhen.
Drucksache 372/2/18
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuer-ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
... Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Förderung von Elektrofahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung, durch die eine stärkere Marktdurchdringung von Elektrofahrzeugen unterstützt und damit ein Beitrag zur Reduktion von CO
Drucksache 69/17 (Beschluss)
... Der Bundesrat begrüßt die in § 1c StVG-E vorgesehene Evaluierung. Er bittet darum, diese auf den gesamten Gesetzentwurf und die Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher auszudehnen. Er hält insbesondere auch die Untersuchung von Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung durch Versicherungsdienstleister für erforderlich. Eine entsprechende Bewertung sollte erfolgen, bevor es zu einer relevanten Marktdurchdringung und einer breiten Nutzung hoch- und vollautomatisierter Fahrsysteme kommt. Die Evaluierung soll der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe c
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG
7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1c StVG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 1 Nummer 8 StVG
11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
12. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 2 StVG
13. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 3 StVG
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 157/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... 10.a) Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die vorgesehene Entlastungsmöglichkeit von der Stromsteuer für Elektro- und sogenannte Plug\-in\-Hybridfahrzeuge, die im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingesetzt werden. Sie ist jedoch aus Sicht des Bundesrates zu gering, um die aus Umweltschutzgründen notwendige Marktdurchdringung von Elektro- und Hybridbussen zu erreichen. Der Bundesrat bittet deshalb für das weitere Gesetzgebungsverfahren, den nach EU-Recht möglichen Mindeststeuersatz von 0,5 Euro je Megawattstunde für den Strom zum Betrieb dieser Fahrzeuge anzuwenden und diesen zeitlich auf zehn Jahre zu begrenzen. Danach sollte der ermäßigte Steuersatz von 11,42 Euro je Megawattstunde für alle Fahrzeuge mit Elektroantrieb im ÖPNV zur Anwendung kommen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 32 Inhaltsübersicht und § 60 EnergieStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 2 EnergieStG
3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 26 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 EnergieStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Absatz 2 EnergieStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 53a EnergieStG , Artikel 2 Nummer 5 § 53a EnergieStG
6. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 9a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 - neu - StromStG
7. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe b,
8. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 1 Satz 1 StromStG
9. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 2 StromStG
Zu Artikel 4 Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12 Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 357/17
... Die Digitalisierung des Hörfunks bietet für Anbieter von Rundfunkprogrammen zahlreiche Möglichkeiten, ihre Angebotsvielfalt zu steigern und den Nutzern ein in der Tonqualität höherwertigeres Produkt anzubieten. Die Marktdurchdringung mit entsprechenden Endgeräten, die zum Empfang digitaler Sender geeignet sind, verläuft im Gegensatz zu den Entwicklungen in anderen Mitgliedstaaten der EU sehr schleppend. Auch entsprechende Initiativen von Bund und Ländern haben nicht zu einer spürbaren Steigerung der Marktdurchdringung mit Digitalgeräten geführt. Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, die Verbreitung von Digitalgeräten zu fördern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 717/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verwirklichung emissionsarmer Mobilität - Eine Europäische Union, die den Planeten schützt, seine Bürger stärkt und seine Industrie und Arbeitnehmer verteidigt - COM(2017) 675 final; Ratsdok. 14215/17
... Die Kommission hält es für wichtig, eine technologisch neutrale Definition des Begriffs der emissionsarmen und emissionsfreien Fahrzeuge beizubehalten, um Anreize für die Marktdurchdringung von emissionsarmen und emissionsfreien Fahrzeugen zu schaffen, da diese über das höchste Potenzial zur Reduzierung der CO
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ein Europa, das schützt: Die führende Rolle der EU im Rahmenwerk von Paris und in der internationalen Normung
3. Ein Europa, das stärkt: keine Verbraucher zweiter Klasse und keine abgehängten Regionen
4. Ein Europa, das verteidigt: Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie für mehr Beschäftigung, Wachstum und Investitionen
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 69/1/17
... Der Bundesrat begrüßt die in § 1c StVG-E vorgesehene Evaluierung. Er bittet darum, diese auf den gesamten Gesetzentwurf und die Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher auszudehnen. Er hält insbesondere auch die Untersuchung von Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung durch Versicherungsdienstleister für erforderlich. Eine entsprechende Bewertung sollte erfolgen, bevor es zu einer relevanten Marktdurchdringung und einer breiten Nutzung hoch- und vollautomatisierter Fahrsysteme kommt. Die Evaluierung soll der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe c
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG *
7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG
8. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a Absatz 4 StVG *
9. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG
10. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG
11. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG
12. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG
13. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1c StVG
14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG
15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG
16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG
17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 StVG
18. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 1 Nummer 8 StVG
19. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
20. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG
21. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG
22. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 1 StVG
23. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 2 StVG
24. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 3 StVG
25. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 804/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG )
... b) Der Bundesrat teilt die Meinung der Bundesregierung, dass Carsharing zu einer schnelleren Marktdurchdringung alternativer Kfz-Antriebstechnologien (z.B. Elektroautos, Hybrid- und Gasfahrzeuge) und damit zum Klimaschutz und zur Lösung der in vielen Städten virulenten Probleme mit der Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid beitragen kann. Der Bundesrat unterstützt deshalb grundsätzlich die im Gesetzentwurf in § 5 Absatz 4 formulierte Maßgabe, dass die von Carsharing-Anbietern angebotenen Leistungen zu einer Minderung straßenverkehrsbedingter Luftschadstoff- und Klimagasemissionen führen müssen, in dem vorwiegend Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Antriebstechniken, insbesondere solche mit Elektroantrieb, eingesetzt werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu § 2 Nummer 2 CsgG
3. Zu § 5 Absatz 6 Satz 4 CsgG
4. Zur Anlage Teil 1 Nummer 1.2
Drucksache 804/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG )
... b) Der Bundesrat teilt die Meinung der Bundesregierung, dass Carsharing zu einer schnelleren Marktdurchdringung alternativer Kfz-Antriebstechnologien (z.B. Elektroautos, Hybrid- und Gasfahrzeuge) und damit zum Klimaschutz und zur Lösung der in vielen Städten virulenten Probleme mit der Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid beitragen kann. Der Bundesrat unterstützt deshalb grundsätzlich die im Gesetzentwurf in § 5 Absatz 4 formulierte Maßgabe, dass die von Carsharing-Anbietern angebotenen Leistungen zu einer Minderung straßenverkehrsbedingter Luftschadstoff- und Klimagasemissionen führen müssen, in dem vorwiegend Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Antriebstechniken, insbesondere solche mit Elektroantrieb, eingesetzt werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu § 2 Nummer 2 CsgG
3. Zu § 5 Absatz 2 bis 8 CsgG
4. Zu § 5 Absatz 6 Satz 4 CsgG*
5. Zur Anlage Teil 1 Nummer 1.2
Drucksache 80/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung - COM(2016) 51 final
... Eine breite Palette von Lösungen für das Heizen und Kühlen mit erneuerbaren Energien steht zur Verfügung; eine stärkere Marktdurchdringung würde zu einem Preisrückgang führen. Nach der Richtlinie über die
Mitteilung
1. Einleitung
2. VISIONEN und Ziele
3. Herausforderungen
Abbildung 1: Primärenergieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung
Abbildung 2: Endenergieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung 2012
Hindernisse für die energetische Sanierung von Gebäuden
4 Finanzierung
Heiz - und Kühlanlagen
Abbildung 3: Effizienzeinstufung neuer Raumheizgeräte13
Abwärme und Abkälte
4. Synergien IM Energiesystem
Fernwärme und -kälte
Kraft -Wärme-Kopplung KWK
Intelligente Gebäude
5. Instrumente und LÖSUNGEN
4 Gebäude
Effiziente Wärme- und Kälteerzeugung mit erneuerbaren Energiequellen
Intelligente Systeme
4 Innovation
4 Finanzierung
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 298/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: EU-Aktionsplan für einen neuen Konsens über die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten - COM(2014) 392 final; Ratsdok. 11533/14
... All diese Maßnahmen sollen gewährleisten, dass das auf EU-Ebene bestehende Immaterialgüterrecht einschließlich der Vorschriften über dessen zivilrechtliche Durchsetzung wirksam angewandt und verbreitet wird. Ihr gemeinsames Ziel ist, 1) alle Mittel zu nutzen, um den Markteintritt und die Marktdurchdringung von schutzrechtsverletzenden Produkten wirksam abzuwehren und zu unterbinden (sowohl in der EU als auch auf Märkten, mit denen die EU zunehmend enger verbunden ist), und damit 2) Anreize für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in schutzrechtsrelevanten Sektoren zu setzen, die für unsere Volkswirtschaften so wichtig sind. Mit einer strengeren Rechtsdurchsetzung allein lässt sich das Problem nicht lösen: hier sind Aufklärung sowohl der Verbraucher als auch der Produzenten über die weiterreichenden Konsequenzen von Schutzrechtsverletzungen und eine gesellschaftliche Diskussion gefragt.
1. Einführung
2. Eine Aufgabe für alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette
2.1. Falsch oder echt? Verbraucher, Arbeitnehmer und Kunden müssen aufmerksamer werden
2.2. Verantwortung der Rechteinhaber für die Integrität der Lieferkette
2.3. Follow the money: Wirtschaftsdialoge als Mittel zur Unterbindung des Internethandels mit schutzrechtsverletzenden Waren
2.4. Unterstützung für KMU bei der Rechtsdurchsetzung
2.5. Chargeback-Systeme: ein Hilfsmittel für den Verbraucher
3. Zusammenarbeit der Behörden
3.1. Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden
3.2. Schulungsmaßnahmen für einzelstaatliche Behörden auf Ebene des Binnenmarkts
3.3. Verantwortung der öffentlichen Hand für die Überprüfung öffentlicher Aufträge auf schutzrechtsverletzende Produkte
4. Bessere Überwachung schutzrechtsintensiver Sektoren und bessere Ausrichtung des Immaterialgüterschutzes
4.1. Analyse der Trends im Bereich des geistigen Eigentums und bei schutzrechtsverletzenden Aktivitäten
Drucksache 441/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte - COM(2014) 581 final
... 10. Um für eine schnelle Marktdurchdringung emissionsarmer Geräte und Maschinen zu sorgen, bittet der Bundesrat, das Datum der vorgeschlagenen Anwendung der Verordnung auf die Typgenehmigung der Motoren einheitlich auf den 1. Januar 2018 festzulegen.
Drucksache 441/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte - COM(2014) 581 final
... 9. Um für eine schnelle Marktdurchdringung emissionsarmer Geräte und Maschinen zu sorgen, bittet der Bundesrat, das Datum der vorgeschlagenen Anwendung der Verordnung auf die Typgenehmigung der Motoren einheitlich auf den 1. Januar 2018 festzulegen.
Drucksache 710/13
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Schaffung von begrenzten und befristeten Privilegien für Fahrzeuge mit besonders geringem Kohlendioxid (CO2 )- und Schadstoffausstoß im öffentlichen Straßenraum und zur Kennzeichnung von Fahrzeugen mit besonders geringem CO2 - und Schadstoffausstoß und Euro 6/VIFahrzeugen mittels Plaketten durch gesetzliche Maßnahmen
... - und Schadstoffausstoß geschaffen. Diese Förderung der schnelleren Marktdurchdringung von Fahrzeugen mit besonders geringem CO
Drucksache 290/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen COM(2013) 213 final
... 2. Marktdurchdringung von Versicherungen gegen Naturkatastrophen
Grünbuch Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen
1. Hintergrund
Schaubild 1: Naturkatastrophen in EWR-Staaten 1980-2011
Schaubild 2: Überschwemmungen - Größte Schäden bisher
Schaubild 3: Stürme - Größte Schäden bisher
Schaubild 4: Erdbeben - Größte Schäden bisher
Schaubild 5: Naturkatastrophen in EWR-Staaten - Schadensereignisse, Todesopfer und Verluste 1980 bis 2011
Schaubild 6: Im Informationssystem für Großunfälle registrierte Industrieunfälle in EWR-Staaten
2. Marktdurchdringung von Versicherungen gegen Naturkatastrophen
Schaubild 7: Naturkatastrophen in EWR-Staaten 1980 bis 2011 - Gesamtschaden und versicherte Schäden
4 Fragen
2.1. Versicherungsbündelung
4 Fragen
2.2. Pflichtversicherung für Katastrophen
4 Fragen
2.3. Katastrophenversicherungspools
2.4. Der Staat als Rück- Versicherer und Rück- Versicherer letzter Instanz
4 Fragen
2.5. Auf einen parametrischen Wetterindex gestützte Wetterversicherung und andere innovative Lösungen
2.5.1. Auf einen parametrischen Wetterindex gestützte Wetterversicherung
2.5.2. Wetterforschung
2.5.3. Wertpapiere der Versicherungswirtschaft
4 Fragen
3. Sensibilisierung für das Katastrophenrisiko, Prävention und Eindämmung
3.1. Versicherungsprämien als marktwirtschaftlicher Anreiz zur Risikosensibilisierung, -verhütung und -minderung
4 Fragen
3.2. Langfristige Katastrophenversicherungsverträge
4 Fragen
3.3. Vorvertragliche und vertragliche Informationspflichten
4 Fragen
3.4. Bedingungen des Versicherungsvertrags
4 Fragen
3.5. Daten, Forschung und Information
4 Fragen
3.6. Förderung von Risikofinanzierungsinitiativen als Teil der EU-Politik im Bereich Entwicklungszusammenarbeit
4 Fragen
4. Vom Menschen verursachte Katastrophen
4.1. Umwelthaftung und Schäden aufgrund von Industrieunfällen
4 Fragen
4.2. Haftpflichtversicherung für Nuklearanlagen
4.3. Haftpflichtversicherung für Offshore-Erdöl- und -Erdgasunternehmen
4 Fragen
4.4. Informationsrechte von Opfern von vom Menschen verursachten Katastrophen
4 Fragen
5. Schadenregulierung
4 Fragen
6. Allgemeine Bemerkungen
4 Fragen
7. Welche weiteren Schritte sind geplant?
Drucksache 576/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Konsultative Mitteilung zur nachhaltigen Verwendung von Phosphor - COM(2013) 517 final
... Es wurden bereits zahlreiche Forschungsvorhaben zur Entwicklung von Phosphor-Rückgewinnungsverfahren zur Erschließung bisher ungenutzter Potenziale durchgeführt. Ein großtechnischer Einsatz ist gegenwärtig nur für wenige ausgewählte Fraktionen unter bestimmten Bedingungen technisch und wirtschaftlich möglich. Zur Sicherstellung der zeitnahen Einführung von effizienten Phosphor-Rückgewinnungsverfahren und einer ausreichenden Marktdurchdringung werden z.B. Fördermaßnahmen und ein Informationsaustausch für notwendig erachtet. Die Verfahren müssen den Anforderungen des medienübergreifenden vorbeugenden Umweltschutzes entsprechen. Da Primärphosphate zunehmend mit Cadmium und Uran verunreinigt sind, ist die einheitliche Festsetzung von anspruchsvollen Grenzwerten für Schadstoffe in der neuen EU-Düngemittelverordnung zur Vermeidung weiterer Anreicherungen in Böden und der Nahrungskette notwendig bzw. aufgrund aktueller wissenschaftlicher Studien zu prüfen.
Drucksache 188/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt - COM(2013) 123 final
... Einer raschen Marktdurchdringung biologisch abbaubarer Kunststoffe stehen einige Hindernisse im Weg. Ohne weitere technische Fortschritte in Bezug auf ihre funktionellen Eigenschaften sind sie für bestimmte Verpackungszwecke, wie für frische Lebensmittel, nicht geeignet74. Bestehende an die Verwendung von mineralölbasierten Kunststoffen gewöhnte Produktionsketten müssen unter Umständen kostenintensive Anpassungen vornehmen, um mit biologisch abbaubaren Kunststoffen arbeiten zu können 75 . Die genauen Auswirkungen biologisch abbaubarer Kunststoffe auf die aquatische Umwelt sowie die Freisetzung toxischer Stoffe bei der Kompostierung müssen noch weiter untersucht werden 76 . Die bestehenden Abfallbehandlungssysteme sind noch nicht in der Lage, biologisch abbaubaren Kunststoff ordnungsgemäß von konventionellem Kunststoff zu trennen, wodurch der Recyclingprozess gefährdet werden kann. Technische Anpassungen könnten zur Erhöhung der Kosten für die Abfalltrennung führen, da technisch anspruchsvollere Anlagen erforderlich sein dürften.
Grünbuch zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt
1. KUNSTSTOFFABFÄLLE - BESCHREIBUNG eines zunehmenden Problems
Herstellung von Kunststoff
4 Kunststoffabfälle
Die Kunststoffindustrie
Verbleib in der Umwelt
2. RECHTSVORSCHRIFTEN zu Kunststoffabfällen in Europa
4 Abfallrecht
Rechtsvorschriften zu chemischen Stoffen
Umsetzung des Abfallrechts
3. Bewirtschaftung von Kunststoffabfall und Ressourceneffizienz
4. die internationale Dimension
5. politische Optionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Kunststoffabfällen in Europa
5.1. Anwendung der Abfallhierarchie auf die Bewirtschaftung von Kunststoffabfall
5 Fragen:
5.2. Verwirklichung von Zielen, Recycling von Kunststoff und freiwillige Initiativen
Ziele und Ausfuhren von Kunststoffabfällen
Freiwillige Maßnahmen
5.3. Beeinflussung des Verbraucherverhaltens
Kunststoff einen Wert verleihen
5 Fragen:
Unterstützung informierter Kaufentscheidungen der Verbraucher
5 Frage:
5.4. Auf dem Weg zu nachhaltigeren Kunststoffen
Produktdesign von Kunststoffen für ein leichtes und wirtschaftliches ökoeffektives Recycling56
5 Fragen:
Neue Herausforderungen durch innovative Materialien
5 Frage:
5.5. Langlebigkeit von Kunststoffen und Kunststofferzeugnissen
Produktdesign für eine längere Lebensdauer, Wiederverwendung und Reparatur
Einweg - und kurzlebige Kunststofferzeugnisse
5 Fragen:
5.6. Förderung von biologisch abbaubaren Kunststoffen und Biokunststoffen
Biologisch abbaubare Kunststoffe
Biobasierte Kunststoffe
5 Frage:
5.7. Initiativen der EU zu Abfällen im Meer, einschließlich Kunststoffabfälle
5 Fragen:
5.8. Internationale Maßnahmen
5 Fragen:
Drucksache 48/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe - COM(2013) 18 final
... (17) Wasserstofffahrzeuge, einschließlich mit Wasserstoff betriebene Zweiräder, haben bislang zwar sehr geringe Marktdurchdringungsquoten, doch der Aufbau einer ausreichenden Wasserstoff-Betankungsinfrastruktur ist von wesentlicher Bedeutung, um das Inverkehrbringen von Wasserstofffahrzeugen in größerem Maßstab zu ermöglichen.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund und Ziele des Vorschlags
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage - Form des Rechtsakts
3.2 Inhalt des Vorschlags
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Nationaler Strategierahmen
Artikel 4 Stromversorgung für den Verkehrsbereich
Artikel 5 Wasserstoffversorgung für den Verkehrsbereich
Artikel 6 Erdgasversorgung für den Verkehrsbereich
Artikel 7 Verbraucherinformationen über Kraftstoffe im Verkehrsbereich
Artikel 8 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 9 Ausschuss
Artikel 10 Berichterstattung und Überprüfung
Artikel 11 Umsetzung
Artikel 12 Inkrafttreten
Artikel 13 Adressaten
Anhang I Nationaler Strategierahmen
1. Einen Regelungsrahmen
2. Politische Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung des nationalen Strategierahmens
3. Förderung von Verbreitung und Produktion
4. Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration
5. Ziele
Anhang II Mindestanzahl der Ladestationen für Elektrofahrzeuge je Mitgliedstaat
Anhang III Technische Spezifikationen
1. Technische Spezifikationen für Strom-Ladestationen
1.1. Langsamladestationen für Kraftfahrzeuge
1.2. Schnellladestationen für Kraftfahrzeuge
1.3. Landseitige Stromversorgung für Schiffe
2. Technische Spezifikationen für Wasserstofftankstellen für Kraftfahrzeuge
3. Technische Spezifikationen für Erdgas-Tankstellen
3.3. Technische Spezifikationen für CNG-Tankstellen komprimiertes Erdgas für Kraftfahrzeuge
4. Technische Spezifikationen für Otto- und Dieselkraftstoffe, die Biokraftstoffe enthalten
Finanzbogen
Drucksache 557/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... Die Schätzung gibt somit eine mathematische Modellrechnung wider und verteilt das modellhaft dargestellte Potenzial des EGovG auf eine Zeitachse, die den Erfahrungen zur Marktdurchdringung in vergleichbaren Fällen entspricht. Der Zeithorizont orientiert sich an Studien zur vollständigen Marktdurchdringung von z.B. Online-Banking, ELSTER und nPA. Der genaue Verlauf der Entwicklung kann nicht vorhergesagt werden. Nicht berücksichtigt sind die immer schnelleren Innovationszyklen der IT. Um dennoch Anhaltspunkte für eine mögliche Entwicklung zu bieten, wird der Verlauf der Kosten und Entlastungen anhand des Diffusions-Modells vorgenommen. Dieses trägt dem Umstand Rechnung, dass nicht alle Behörden alle Verfahren zum gleichen Zeitpunkt, sondern nach und nach einsetzen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG)
4 Inhaltsübersicht
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Elektronischer Zugang zur Verwaltung
§ 3 Information zu Behörden und über ihre Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen
§ 4 Elektronische Bezahlmöglichkeiten
§ 5 Nachweise
§ 6 Elektronische Aktenführung
§ 7 Übertragen und Vernichten des Papieroriginals
§ 8 Akteneinsicht
§ 9 Optimierung von Verwaltungsabläufen und Information zum Verfahrensstand
§ 10 Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrates
§ 11 Gemeinsame Verfahren
§ 12 Anforderungen an das Bereitstellen von Daten, Verordnungsermächtigung
§ 13 Elektronische Formulare
§ 14 Georeferenzierung
§ 15 Amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter
Artikel 2 Änderung des De-Mail-Gesetzes
Artikel 3 Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
§ 27a Öffentliche Bekanntmachung im Internet
Artikel 4 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 8 Änderung des Passgesetzes
Artikel 9 Änderung des Personalausweisgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 11 Änderung des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Bundesstatistikgesetzes
§ 11a Elektronische Datenübermittlung
Artikel 14 Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
Artikel 15 Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung
Artikel 16 Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes
Artikel 17 Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
Artikel 18 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 19 Änderung der Handwerksordnung
Artikel 20 Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Artikel 21 Änderung des Berufsbildungsgesetzes
Artikel 22 Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
Artikel 23 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 24 Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Artikel 25 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
Artikel 26 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
§ 32d Elektronische Veröffentlichungen, Veröffentlichungen der Europäischen Union
Artikel 27 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 28 Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
Artikel 29 Evaluierung
Artikel 30 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs
Die wesentlichen Änderungen im Überblick
1. E-Government-Gesetz des Bundes
2. Regelungen betreffend die Ersetzung der Schriftform durch andere technische Verfahren als die qualifizierte elektronische Signatur qeS Artikel 2 - Artikel 4 sowie Artikel 7
3. Weitere Regelungen des Entwurfs
4. Zuletzt enthält der Entwurf in Artikel 29 Vorschriften zur Evaluierung und Weiterentwicklung.
Gesetzgebungskompetenz des Bundes
Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
4 Barrierefreiheit
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Weitere Einzelvorgaben
5 Entlastungen
Länder inklusive Kommunen
Weitere Kosten
Gesetzesfolgen und Nachhaltigkeit
Gleichstellungspolitische Auswirkungen
Befristung, Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 23
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Zu Artikel 28
Zu Artikel 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 30
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2030: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
1. Gesamtbewertung
2. Im Einzelnen
2.1. Abbau rechtlicher Hindernisse
a Streichung von Schriftformerfordernissen
b Gefühlte Schriftform
c Alternativen zur qualifizierten elektronischen Signatur
2.2. Verbesserung der IT-Infrastrukturen und Optimierung von Verwaltungsabläufen
a Mindeststandards über Zugang zur und Kommunikation mit der Verwaltung
b Elektronische Aktenführung
c Optimierung von Verwaltungsabläufen
2.3. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
a Auswirkungen auf die Verwaltung
b Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
c Zeitliche Perspektive
3. Schlussfolgerungen
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 28. August 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
Drucksache 687/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über fluorierte Treibhausgase - COM(2012) 643 final
... -Äquivalent) gesenkt würden. Einige Einschränkungen der Verwendung von F-Gasen sind angemessen, insbesondere für die Sicherung der Integrität des Ausstiegs und für die Einbeziehung von F-Gasen, die nicht vom Ausstieg betroffen sind. Die Reduzierungs- und Rückgewinnungsmaßnahmen sollten auf einige weitere Transportmittel ausgeweitet werden. Zusammengenommen würden diese Optionen in hohem Maße Innovation anregen und die Entwicklung grüner Technologien fördern. Die Kosten für Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt wären niedrig (maximale Auswirkung auf das BIP - 0,006 %), während der Industrie Flexibilität geboten würde. Eine Emissionsminderung um zwei Drittel stünde im Einklang mit den aktuellen Vorschlägen im Rahmen des Montrealer Protokolls und würde die EU-Industrie auf den Ausstieg aus der Verwendung vorbereiten. Sie würde dank einer größeren Marktdurchdringung und aufgrund von Skaleneffekten der alternativen Technologien zu einer Kostensenkung führen und somit eine Einigung über die Vorschläge im Rahmen des Montrealer Protokolls positiv beeinflussen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Problembeschreibung und Ziele
4 Hintergrund
2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen
Konsultation interessierter Kreise sowie Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl der Instrumente
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Reduzierung
Artikel 2 Vermeidung von Emissionen
Artikel 3 Kontrolle auf Dichtheit
Artikel 4 Leckage-Erkennungssysteme
Artikel 5 Führung von Aufzeichnungen
Artikel 6 Emissionen bei der Herstellung
Artikel 7 Rückgewinnung
Artikel 8 Ausbildung und Zertifizierung
Kapitel III Inverkehrbringen und überwachung der Verwendung
Artikel 9 Beschränkungen des Inverkehrbringens
Artikel 10 Kennzeichnung und Produktinformation
Artikel 11 Beschränkung der Verwendung
Artikel 12 Vorbefüllung von Einrichtungen
Kapitel IV Verringerung des Inverkehrbringens von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen
Artikel 13 Verringerung des Inverkehrbringens von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen
Artikel 14 Zuweisung von Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen
Artikel 15 Quotenregister
Artikel 16 Übertragung von Quoten
Kapitel V Berichterstattung
Artikel 17 Berichterstattung über Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr und Zerstörung
Artikel 18 Erhebung von Emissionsdaten
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 19 Überprüfung
Artikel 20 Ausführung der Befugnisübertragung
Artikel 21 Ausschussverfahren
Artikel 22 Sanktionen
Artikel 23 Aufhebung
Artikel 24 Inkrafttreten
Anhang I In Artikel 1 Ziffer 1 genannte fluorierte Treibhausgase
Anhang II
Anhang III Verbote des Inverkehrbringens gemäß Artikel 9 Absatz 1
Anhang IV In Artikel 9 Absatz 1 und Artikel 11 Absatz 3 genannte Methode zur Berechnung des Gesamttreibhauspotenzials eines Gemischs
Anhang V Berechnung der Höchstmenge, Referenzwerte und Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen
Anhang VI Zuweisungsmechanismus gemäß Artikel 14
1. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, für die gemäß Artikel 14 Absätze 1 und 3 ein Referenzwert bestimmt wurde
2. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, die eine Anmeldung gemäß Artikel 14 Absatz 2 übermittelt haben
2.1. Schritt 1 der Berechnung
2.2. Schritt 2 der Berechnung
2.3. Schritt 3 der Berechnung
3. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, die eine Anmeldung gemäß Artikel 13 Absatz 4 übermittelt haben
Anhang VII Angaben, die gemäß Artikel 17 gemeldet werden müssen
Anhang VIII Entsprechungstabelle
Drucksache 618/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/70 /EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 2009/28 /EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen COM(2012) 595 final
... - Förderung einer größeren Marktdurchdringung fortschrittlicher
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund
2. Ziel des Vorschlags
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Bemerkungen
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 98/70/EG
Artikel 10a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 2009/28/EG
Artikel 25b Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 3 Überprüfung
Artikel 4 Umsetzung
Artikel 5 Inkrafttreten
Artikel 6
Anhang V :
Teil A Geschätzte Emissionen infolge der mit Biokraftstoffen verbundenen indirekten Landnutzungsänderungen
Teil B Biokraftstoffe, bei denen die Emissionen infolge indirekter Landnutzungsänderungen mit Null angesetzt werden
Anhang II
Anhang VIII
Teil A Geschätzte Emissionen infolge der mit Rohstoffen für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe verbundenen indirekten Landnutzungsänderungen
Teil B Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, bei denen die Emissionen infolge indirekter Landnutzungsänderungen mit Null angesetzt werden
Anhang IX
Teil A Rohstoffe, deren Beitrag zu dem in Artikel 3 Absatz 4 genannten Ziel mit dem Vierfachen ihres Energiegehalts angesetzt wird
Teil B Rohstoffe, deren Beitrag zu dem in Artikel 3 Absatz 4 genannten Ziel mit dem Zweifachen ihres Energiegehalts angesetzt wird
Drucksache 692/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: CARS 2020 - Ein Aktionsplan für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Automobilindustrie in Europa - COM(2012) 636 final
... Die Marktdurchdringung mit alternativen Kraftstoffen setzt den Aufbau einer geeigneten Infrastruktur voraus, die ebenso wie die anschließende Entwicklung eines Marktes für die einschlägigen Fahrzeuge dazu beitragen würde, das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern. Der Ausbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe sollte mit der Technologieentwicklung und den Marktdurchdringungsraten von Fahrzeugen, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden, im Einklang stehen, wobei ihre Kosteneffizienz zu berücksichtigen ist. Verschiedene Formen der öffentlichen Unterstützung für Infrastrukturmaßnahmen sind möglich: Pilotprojekte, Normung, Investitionsförderung und Rechtsvorschriften. Die Politik kann die Markteinführung unterstützen, aber danach müssen die Märkte innerhalb des vorgegebenen politischen Rahmens unter Berücksichtigung aller wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen selbst über die besten Lösungen entscheiden.
1. Eine Schlüsselbranche AM Scheideweg
2. CARS 21: eine Gemeinsame Strategie für die Industrie IM JAHR 2020
3. eine Wirtschaftslage, die UNS VOR Herausforderungen stellt
4. EIN Aktionsplan zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
4.1. Investitionen in fortgeschrittene Technologien und Finanzierung der Innovation
Forschung, Entwicklung und Innovation
Zugang zu Finanzmitteln
Verringerung der CO2-Emissionen
Schadstoff - und Geräuschemissionen
2 Straßenverkehrssicherheit
Alternative Kraftstoffe und Infrastruktur
4.2. Verbesserung der Marktbedingungen
Ein stärkerer Binnenmarkt
Intelligente Regulierung
4.3. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf globalen Märkten
2 Handelspolitik
Internationale Harmonisierung
4.4. Vorwegnahme der Anpassung und Bewältigung von Umstrukturierungen
Humankapital und Qualifikationen
Anpassung der Industrie
5. Überwachung und Governance
Drucksache 396/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 hinsichtlich der Festlegung der Modalitäten für das Erreichen des Ziels für 2020 zur Verringerung der CO2 -Emissionen neuer Personenkraftwagen - COM(2012) 393 final
... Für die verbraucherfreundliche Marktdurchdringung besonders sparsamer Autos sind ambitionierte CO
Drucksache 295/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... Der Bundesrat bedauert es auch, dass kein Technologiebonus für Brennstoffzellen als KWK-Anlagen gewährt wird. Dieser hätte zu einer Marktdurchdringung und zu Skaleneffekten beitragen und somit dieser besonders effizienten Technologie zum Durchbruch verhelfen können.
Drucksache 295/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... Der Bundesrat bedauert es auch, dass kein Technologiebonus für Brennstoffzellen als KWK-Anlagen gewährt wird. Dieser hätte zu einer Marktdurchdringung und zu Skaleneffekten beitragen und somit dieser besonders effizienten Technologie zum Durchbruch verhelfen können.
Drucksache 397/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 510/2011 hinsichtlich der Festlegung der Modalitäten für das Erreichen des Ziels für 2020 zur Verringerung der CO2 -Emissionen neuer leichter Nutzfahrzeuge - COM(2012) 394 final
... Für die Marktdurchdringung besonders sparsamer Fahrzeuge sind ambitionierte CO
Drucksache 829/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission:
... Europa verfügt bereits über eine breite Palette von politischen Instrumenten, mit denen die Verbreitung energieeffizienter Technologien, darunter auch der Beleuchtungstechnologie, gefördert wird. Diese Instrumente werden regelmäßig überprüft und auf den neuesten Stand gebracht. Europa hat ferner erkannt, welch wichtige Rolle dem öffentlichen Sektor im Hinblick auf die Marktdurchdringung solcher Technologien im Zuge der öffentlichen Auftragsvergabe zufällt6. Daher stellt sich die Frage, ob auf europäischer Ebene neue oder zusätzliche Maßnahmen
Grünbuch Die Zukunft der Beleuchtung: Beschleunigung des Einsatzes innovativer Beleuchtungstechnologien
1. SSL: eine völlig neue Betrachtungsweise der Beleuchtung
2. SSL und Europäische Nutzer
2.1. Enormes Potenzial für den Einsatz von SSL in Europa
2.2. Probleme und Herausforderungen für die Akzeptanz der SSL-Technologie durch die europäischen Nutzer
Punkte aus Sicht der Verbraucher und gewerblichen Nutzer
Spezifische Herausforderungen für den groß angelegten Einsatz von SSL in Städten
2.3. Initiativen für die Akzeptanz von SSL durch Verbraucher und Nutzer
Auf SSL-Produkte zutreffende politische und rechtliche Instrumente der EU
Die Perspektive der Verbraucher
Schaffen von SSL -Pilotmärkten für Städte
Schaffen von SSL-Pilotmärkten für Gebäude
3. SSL und die Europäische Beleuchtungsindustrie
3.1. Die europäische Beleuchtungsindustrie und Herausforderungen für den weitergehenden Einsatz von SSL
3.2. Europäischer strategischer Ansatz für eine wettbewerbsfähige SSL-Industrie in Europa
3.3. Initiativen zur Verstärkung der SSL-Wertekette
Eine Perspektive für Forschung und Innovation
Finanzierung und Initiativen der EU im Bereich Forschung und Innovation im aktuellen Programmplanungszeitraum 2007-2013
Die Perspektive der Beleuchtungsindustrie
Weitere Zusammenarbeit im Hinblick auf den EU-Ansatz in Bezug auf SSL
4. Öffentliche Debatte und weitere Schritte
Drucksache 831/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energiefahrplan 2050 KOM (2011) 885 endg.
... Die meisten Szenarios deuten darauf hin, dass die Strompreise bis 2030 steigen, danach jedoch fallen werden. Der Großteil dieses Anstiegs erfolgt bereits im Referenzszenario und hängt damit zusammen, dass alte, bereits vollständig abgeschriebene Erzeugungskapazität in den nächsten zwanzig Jahren ersetzt wird. Im Szenario "hoher Anteil erneuerbarer Energien", bei dem davon ausgegangen wird, dass 97 % des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden, steigen die modellierten Strompreise wegen hoher Kapitalkosten (und der Annahmen eines hohen Bedarfs an Regelkapazität), der Speicherung und der Netzinvestitionen in diesem Szenario mit "nahezu 100 % regenerativem Strom" weiter, wenngleich langsamer. So wäre die regenerative Stromerzeugungskapazität 2050 mehr als doppelt so hoch wie die gesamte derzeitige Stromerzeugungskapazität auf Basis aller Energiequellen. Eine erhebliche Marktdurchdringung erneuerbarer Energien bedeutet jedoch nicht zwangsläufig hohe Strompreise. Die Szenarios "hohe Energieeffizienz" und "diversifizierte Versorgungstechnologien" weisen die niedrigsten Strompreise aus, und in ihnen werden 60-65 % des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt (derzeit sind es nur 20 %). In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Preise in einigen Mitgliedstaaten aufgrund von Preisregulierungen und Subventionen zur Zeit künstlich niedrig sind.
1. Einleitung
2. Ein sicheres, Wettbewerbsfähiges dekarbonisiertes Energiesystem im Jahr 2050 ist möglich
Überblick über die Szenarios12
• Referenzszenario
• Aktuelle politische Initiativen API
Dekarbonisierungsszenarios siehe Abbildung 1
• Hohe Energieeffizienz
• Diversifizierte Versorgungstechnologien
• Hoher Anteil erneuerbarer Energien EE
• Verzögerte CCS-Technologie
• Geringer Kernenergieanteil
Verbindung zu globalen Klimaschutzmaßnahmen
3. Entwicklung von 2020 BIS 2050 - Herausforderungen Chancen
3.1. Umbau des Energiesystems
a Energieeinsparungen und Steuerung der Energienachfrage: eine gemeinsame Verantwortung
b Umstieg auf erneuerbare Energien
c Gas spielt beim Umbau eine Schlüsselrolle
d Wandel bei anderen fossilen Brennstoffen
e Die Kernenergie als wichtiger Faktor
f Intelligente Technologie, Speicherung und alternative Brennstoffe
3.2. Die Energiemärkte neu denken
a Neue Wege des Strommanagements
b Integration lokaler Ressourcen und zentralisierter Systeme
3.3. Mobilisierung von Investoren - ein einheitlicher und wirksamer Ansatz für Anreize im Energiesektor
3.4 Die Einbeziehung der Öffentlichkeit ist von entscheidender Bedeutung.
3.5 Förderung des Wandels auf internationaler Ebene
4. das weitere Vorgehen
Drucksache 832/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Innovation für eine nachhaltige Zukunft - Aktionsplan für Öko-Innovationen (Öko-Innovationsplan) KOM (2011) 899 endg.
... Innerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013 unterstützt die Europäische Kommission Forschungs- und Demonstrationsprojekte zu öko-innovativen Technologien und deren Marktdurchdringung im Rahmen
1. Einleitung
2. die Herausforderung ÖKO-Innovation
3. Hemmnisse Triebfedern für Öko-Innovationen in KMU
4. Chancen für Öko-Innovationen Massnahmen der EU
5. der Aktionsplan für Öko-Innovationen
5.1. Aktion 1: Umweltpolitik und Rechtsvorschriften zur Förderung von Öko-Innovationen
5 Meilensteine
5.2. Aktion 2: Demonstrationsprojekte und Partnerschaften für Öko-Innovationen
5 Meilensteine
5.3. Aktion 3: Normen und Leistungsziele für wichtige Güter, Prozesse und Dienstleistungen zur Verringerung ihrer Umweltbelastung
5 Meilensteine
5.4. Aktion 4: Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen für KMU
5 Meilensteine
5.5. Aktion 5: Internationale Zusammenarbeit
5 Meilensteine
5.6. Aktion 6: Neue Kompetenzen und Arbeitsplätze
5 Meilensteine
5.7. Aktion 7: Europäische Innovationspartnerschaften
5 Meilensteine
6. Governance Sensibilisierung
6.1. Governance-Struktur
5 Meilensteine
6.2. Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten
5 Meilensteine
6.3. Sensibilisierung für die Vorteile und Chancen von Öko-Innovationen
7. Schlussbemerkungen
Öko -Innovationen nützen der Wirtschaft und der Umwelt
Europäische Unternehmen erkennen die Chance
Künftige globale Chancen müssen genutzt werden
Die europäische Ökoindustrie ist im Welthandel gut aufgestellt35
Globale Wachstumsmärkte für Ökobranchen36
Drucksache 782/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2010 zur Zukunft der europäischen Normung
... 57. fordert die Kommission auf, eine Technologiebeobachtungstätigkeit zu entwickeln, um zukünftige Leistungen in der Forschung und Entwicklung auszumachen, die von einer Normung begünstigt werden könnten, den Informationsfluss und die Transparenz, die für die Marktdurchdringung und den Forschungs- und Entwicklungsbetrieb erforderlich sind, zu unterstützen und in diesem Zusammenhang leicht zugängliche und benutzerfreundliche Bewertungsmechanismen über das Internet zu fordern;
2 Einleitung
Stärkung des Europäischen Normungssystems
a Allgemeine Punkte
b Verbesserung des Zugangs zum Normungsprozess
c Förderung des Grundsatzes der nationalen Delegation
d Erleichterung des Zugangs zu Normen
Normung zur Unterstützung von Innovation und nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit in einem globalisierten Umfeld
Drucksache 802/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung für Europa nutzen KOM (2010) 712 endg.
... Zum Nachteil der Verbraucher und Unternehmen ist die elektronische Rechnungsstellung in den Mitgliedstaaten nach wie vor sehr unterschiedlich geregelt und bleibt deren Potenzial noch weitgehend ungenutzt. Hinzu kommt, dass der Austausch elektronischer Rechnungen insbesondere für KMU noch immer zu kompliziert und teuer ist. Während 42 % der Großunternehmen Rechnungen bereits elektronisch erhalten und versenden, ist die Verbreitung der elektronischen Rechnungsstellung bei den KMU nach wie vor geringer (22 %).3 Infolgedessen ist die durchschnittliche Marktdurchdringung der elektronischen Rechnungsstellung in Europa nach wie vor recht gering und wird derzeit auf rund 5 % aller jährlich zwischen Unternehmen ausgetauschten Rechnungen4 geschätzt.
1. Einleitung
2. Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung
3. Einbeziehung der Betroffenen Akteure
4. E-INVOICING in der Europäischen Union
4.1. Verbreitung elektronischer Rechnungen
4.2. Elektronische Rechnungsstellung im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA14
4.3. Gegenwärtige rechtliche und technische Rahmenbedingungen für elektronische
4.3.1. Rechtliche Aspekte
4.3.1.1. MwSt und Rechtsvorschriften für die elektronische Rechnungsstellung
4.3.1.2. Sonstige rechtliche Aspekte
4.3.2. Interoperabilität und Reichweite
4.3.3. Standards
5. eine Strategie zur Förderung der Einführung der elelktronischen Rechnungsstellung
5.1. Kernprioritäten zur Förderung der elektronischen Rechnungsstellung in der EU
5.1.1. Sicherstellung eines kohärenten Rechtsrahmens für die elektronische Rechnungsstellung
5.1.2. Die Masseneinführung am Markt über die kleinen und mittleren Unternehmen erreichen
5.1.3. Rahmenbedingungen fördern, die für maximale Reichweite sorgen
5.1.4. Ein Standard-Datenmodell für die elektronische Rechnungsstellung voranbringen
5.2. Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in der EU organisieren
5.2.1. Die elektronische Rechnungsstellung auf nationaler Ebene fördern
5.2.2. Die elektronische Rechnungsstellung auf europäischer Ebene fördern
6. Schlussfolgerung
Drucksache 395/09
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI )
... Die Einschränkung der Wettbewerbschancen inländischer Architekten/-Architektinnen und Ingenieure/Ingenieurinnen muss auch zumutbar sein. Sie richtet sich nach dem Ausmaß des Wettbewerbsnachteils, wobei zunächst darauf abzustellen ist, inwieweit eine Konkurrenzsituation überhaupt gegeben ist. Von Seiten der Spitzenverbände des Berufstandes wird rechtstatsächlich der reale Wettbewerb durch ausländische Anbieter im Bereich der HOAI als statistisch praktisch nicht messbar bezeichnet. Neuere Untersuchungen belegen empirisch die unverändert geringe Marktdurchdringung durch ausländische Anbieter bei Planungsleistungen in Deutschland. Auch künftig ist mit einer signifikanten Änderung der Wettbewerbssituation aus folgenden Gründen nicht zu rechnen:
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und Zielsetzung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Wesentliche Regelungen im Überblick
1. Begrenzung des Anwendungsbereichs der HOAI auf Büros mit Sitz im Inland
2. Deregulierung der Beratungsleistungen
3. Abkoppelung der Honorare von der tatsächlichen Bausumme durch die Einführung des Baukostenberechnungsmodells, frühzeitige Möglichkeit der Honorarfestlegung durch Einführung des alternativen Baukostenvereinbarungsmodells
4. Honorarerhöhungen
§ 4a (Abweichende Honorarermittlung)
§ 6 (Wegfall von Zeithonoraren)
§ 21 (Zeitliche Trennung der Ausführung)
§ 23 (Verschiedene Leistungen an einem Gebäude)
§ 25 Absatz 1 (Leistungen des raumbildenden Ausbaus)
§ 26 (Einrichtungsgegenstände und integrierte Werbeanlagen)
Teil III (Zusätzliche Leistungen) und Teil IV (Gutachten und Wertermittlungen)
§ 36 (Kosten von EDV-Leistungen)
§ 42 (Sonstige städtebauliche Leistungen)
§ 44 (Anwendung von Vorschriften aus den Teilen II und V)
§ 49 (Honorarzonen für Leistungen bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen)
§ 50 (Sonstige landschaftsplanerische Leistungen)
§ 57 (Örtliche Bauüberwachung)
§ 58 (Vorplanung und Entwurfsplanung als Einzelleistung)
§ 61 (Bau- und landschaftsgestalterische Beratung)
Teil VIIa : Verkehrsplanerische Leistungen
§ 61a (Honorar für verkehrsplanerische Leistungen)
§ 66 Absätze 1 bis 4 (Auftrag über mehrere Tragwerke und Umbauten)
§ 67 Absatz 2 (Tragwerksplanung für Traggerüste bei Ingenieurbauwerken)
IV. Gesetzesfolgen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zur Überschrift
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Teil 2 Flächenplanung
Abschnitt 1 Bauleitplanung
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Abschnitt 2 Landschaftsplanung
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Teil 3 Objektplanung
Abschnitt 1 Gebäude und raumbildende Ausbauten
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
§ 35 (Leistungen im Bestand)
Zu § 36
Abschnitt 2 Freianlagen
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke
Zu § 40
Zu § 41
Zu 42 Leistungsbild Ingenieurbauwerke
Zu § 43
Abschnitt 4 Verkehrsanlagen
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Teil 4 Fachplanung
Abschnitt 1 Tragwerksplanung
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Abschnitt 2 Technischen Ausrüstung
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
§ 54 (Honorare für Leistungen bei der Technischen Ausrüstung)
Zu § 55
Zu § 56
Zu den Anlagen:
Im Einzelnen:
3 Beratungsleistungen
Besondere Leistungen
3 Objektlisten
3 Leistungsbilder
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 447: Entwurf einer Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen
Drucksache 24/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern KOM (2008) 887 endg.; Ratsdok. 17564/08
... Von November 2007 bis Ende Januar 2008 wurden dreizehn Unterredungen mit hochrangigen Experten und Persönlichkeiten geführt, die einschlägigen Organisationen der privaten und öffentlichen Akteure angehören. Ergebnis dieser Befragungen war eine erste Sammlung von Kommentaren zu Faktoren, die einer breiteren Einführung und Marktdurchdringung von IVS entgegenstehen. Auch wurden Maßnahmen genannt, die getroffen werden könnten, um für eine raschere Verbreitung von IVS zu sorgen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
Anhörungsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Teilnehmer
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
Option A:
Option B:
Option B+:
• im Rahmen ihres Auftrags – und soweit erforderlich – über folgende spezifische Maßnahmen beschließen:
• Informationen mit den Mitgliedstaaten austauschen.
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassende Darstellung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Einführung von IVS
Artikel 4 Spezifikationen
Artikel 5 Typengenehmigung für straßeninfrastrukturbezogene IVS-Ausrüstungen und -Software
Artikel 6 Vorschriften über Vertraulichkeit, Sicherheit und Weiterverwendung von Informationen
Artikel 7 Änderungsverfahren
Artikel 8 Ausschuss
Artikel 9 Europäische IVS-Beratergruppe
Artikel 10 Berichterstattung
Artikel 11 Umsetzung
Artikel 12 Inkrafttreten
Artikel 13 Adressaten
Anhang I Grundsätze für die Einführung von IVS gemäss Artikel 3
Anhang II Hauptelemente der Spezifikationen gemäss Artikel 4
Anhang III Leitlinien für die inhaltliche Gestaltung der Berichte über Nationale Massnahmen im Bereich der IVS gemäss Artikel 10
Finanzbogen
Drucksache 402/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit KOM (2008) 316 endg.; Ratsdok. 10099/08
... " vom Mai 2006) zu, wonach eine Kennzeichnung der Reifen entsprechend ihres Abrollgeräusches eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Marktdurchdringung besonders lärmarmer Reifen spielen kann. Die Kennzeichnung kann alternativ durch Angabe der Geräuschemission oder durch ein geeignetes Signet für besonders lärmarme Reifen erfolgen, deren Abrollgeräusch die Grenzwerte des Anhangs I, Teil C um wenigstens 3 dB(A) unterschreitet.
Drucksache 10/08A
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... Die Regelung dient dazu, die Wirksamkeit des Erneuerbare Energien Gesetzes zu überprüfen. Hierzu sind insbesondere der Grad der Marktdurchdringung und die technologische Entwicklung bei Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien zu beobachten und gegebenenfalls Hinweise auf die Notwendigkeit zur Anpassung der Höhe der Vergütungssätze einschließlich der Degression für Neuanlagen zu ermitteln.
Begründung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Kosten
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu § 15
Teil 3 Vergütung
Abschnitt 1 Allgemeine Vergütungsvorschriften
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Besondere Vergütungsvorschriften
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 31
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Teil 4 Ausgleichsmechanismus
Abschnitt 1 Bundesweiter Ausgleich
Zu § 34
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 36
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 38
Zu § 39
Abschnitt 2 Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen
Zu § 40
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 41
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 42
Zu § 43
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 44
Teil 5 Transparenz
Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 48
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 52
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Differenzkosten
Zu § 53
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 54
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot
Zu § 55
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 56
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 62
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 63
Teil 7 Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen
Zu § 64
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 65
Zu § 66
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Anlage 1 Technologiebonus
Zu Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen
Zu Anlage 3 KWK-Bonus
Zu Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus
Zu Anlage 5 Referenzertrag
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)
Drucksache 402/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit KOM (2008) 316 endg.; Ratsdok. 10099/08
... " vom Mai 2006) zu, wonach eine Kennzeichnung der Reifen entsprechend ihres Abrollgeräusches eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Marktdurchdringung besonders lärmarmer Reifen spielen kann. Die Kennzeichnung kann alternativ durch Angabe der Geräuschemission oder durch ein geeignetes Signet für besonders lärmarme Reifen erfolgen, deren Abrollgeräusch die Grenzwerte des Anhangs I, Teil C um wenigstens 3 dB(A) unterschreitet.
Drucksache 591/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2008 zu dem Europäischen Strategieplan für Energietechnologie (2008/2005(INI))
... L. in der Erwägung, dass öffentliche Maßnahmen zur Unterstützung der neuen, weniger umweltbelastenden Energietechnologien notwendig und gerechtfertigt sind, da diese Technologien zunächst teurer sind als die Technologien, die sie ersetzen, und infolgedessen in ihrer ersten Marktdurchdringungsphase weder kurzfristig kommerzielle Vorteile noch niedrigere Preise für die Verbraucher bringen können, Europa braucht einen Strategieplan für Energietechnologie
Drucksache 9/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare -Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG )
... Eckpunkte für die Entwicklung und Einführung budgetunabhängiger Instrumente zur Marktdurchdringung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck und Ziel des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Nutzung Erneuerbarer Energien
§ 3 Nutzungspflicht
§ 4 Geltungsbereich der Nutzungspflicht
§ 5 Anteil Erneuerbarer Energien
§ 6 Versorgung mehrerer Gebäude
§ 7 Ersatzmaßnahmen
§ 8 Kombination
§ 9 Ausnahmen
§ 10 Nachweise
§ 11 Überprüfung
§ 12 Zuständigkeit
Teil 3 Finanzielle Förderung
§ 13 Fördermittel
§ 14 Geförderte Maßnahmen
§ 15 Verhältnis zur Nutzungspflicht
Teil 4 Schlussbestimmungen
§ 17 Bußgeldvorschriften
§ 18 Erfahrungsbericht
§ 19 Übergangsvorschrift
§ 20 Inkrafttreten
Anlage (zu §§ 3 und 7): Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung sowie an Energieeinsparmaßnahmen
I. Solare Strahlungsenergie
II. Biomasse
III. Geothermie und Umweltwärme
IV. Kraft-Wärme-Kopplung
V. Maßnahmen zur Einsparung von Energie
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Wesentlicher Inhalt
IV. Alternativen
V. Folgen
1. Gewollte und ungewollte Auswirkungen
a Überblick
b Preiswirkungen
c Beschäftigungsimpulse
2. Kosten für die öffentlichen Haushalte
3. Kosten für Private
a Überblick
b Investitionskosten 6
c Investitionsvolumen
d Amortisation
e Nachweiskosten
4. Kosten für die Wirtschaft
5. Bürokratiekosten
a Überblick
b Informationspflicht nach §§ 9 und 10
c Alternativenprüfung
d Kosten der Informationspflicht nach §§ 9 und 10
e Weitere Kosten
f Überprüfung
VI. Zeitliche Geltung
VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VIII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht
IX. Änderungen zur geltenden Rechtslage
X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Teil 1 . Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Teil 2 . Nutzung Erneuerbarer Energien
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu § 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Teil 3 . Finanzielle Förderung
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Teil 4 . Schlussbestimmungen
Zu § 16
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20
Zur Anlage zu §§ 3 und 7
Zu Nummer I der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Zu Nummer II der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Zu Nummer III der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Zu Nummer IV der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Zu Nummer V der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)
Drucksache 526/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Regelung für das Umweltzeichen der Gemeinschaft KOM (2008) 401 endg.; Ratsdok. 12074/08
... – derzeitiges und künftiges Potenzial für eine Marktdurchdringung der Umweltzeichenprodukte;
Begründung
1. Inhalt des Vorschlags
1.1. Ziel
1.2. Allgemeiner Zusammenhang
1.3. Die geltenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft
1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Regeln
2. Ergebnisse der Beratungen mit den Beteiligten und Folgenabschätzungen
2.1. Beratungen
2.2. Folgenabschätzung
Mögliche Vorteile einer Umweltzeichenregelung
Erfolg der gegenwärtigen Regelung
Vorgeschlagenes Konzept
Erwartete Ergebnisse / Ziele:
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.3. Wahl der Instrumente
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Zusätzliche Informationen
5.1. Vereinfachung
5.2. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
5.3. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Zuständige Stellen
Artikel 5 Ausschuss für das Umweltzeichen der Europäischen Union
Artikel 6 Allgemeine Anforderungen an die Kriterien für das Umweltzeichen
Artikel 7 Erarbeitung und Überarbeitung der Kriterien für das Umweltzeichen
Artikel 8 Festlegung der Kriterien für das Umweltzeichen
Artikel 9 Eintragung der Verwendung des Umweltzeichens
Artikel 10 Marktüberwachung und Kontrolle der Verwendung des Umweltzeichen der Gemeinschaft
Artikel 11 Regelungen für Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten
Artikel 12 Förderung der Verwendung des Umweltzeichens
Artikel 13 Bewertung durch Fachkollegen
Artikel 14 Bericht
Artikel 15 Änderung der Anhänge
Artikel 16 Ausschuss
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Aufhebung
Artikel 19 Übergangsbestimmungen
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang I Verfahren für die Erarbeitung und die Überarbeitung der Kriterien für das Umweltzeichen
A. Standardverfahren
1. Vorläufiger Bericht
2. Entwurf eines Vorschlags für Kriterien und damit zusammenhängender technischer Bericht
3. Endgültiger Bericht und Kriterien
4. Leitfaden für potenzielle Nutzer des Umweltzeichens und die zuständigen Stellen
5. Leitfaden für die Behörden, die öffentliche Aufträge vergeben
B. Verkürztes Verfahren für Kriterien, die bereits in anderen Umweltzeichenregelungen erarbeitet wurden
Anhang II Muster für das Umweltzeichen
Finanzbogen
Drucksache 206/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Dreißigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... Mit der Verordnung werden somit weitere verkehrsrechtlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten geschaffen, auf die in anderen Gesetzen oder Verordnungen bei der Gewährung von Benutzervorteilen wie beispielsweise kraftfahrzeugsteuerliche Ermäßigungen, Bestimmungen zur Festlegung der Maut oder Ausnahmen von Fahrverboten in bestimmten Zonen Bezug genommen werden kann. Die Verordnung leistet einen Beitrag zur raschen Marktdurchdringung mit entsprechenden Kraftfahrzeugen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gender Mainstreaming
Verordnung
Dreißigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung *
Artikel 1
Artikel 2
Anhang zu Artikel 1 Nr. 5
1. Allgemeines
1.1 Anwendungsbereich
1.2 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen
2. Definitionen der Partikelminderungsklassen
3. Anforderungen an Partikelminderungssysteme
3.1 Übereinstimmungskriterien
3.2 Aktive Einrichtungen
3.3 Kraftstoff
3.3.1 Kraftstoffqualität
3.3.2 Kraftstoffverbrauch
4. Prüfung eines Partikelminderungssystems
4.l Nachweis der kontinuierlichen Regeneration
4.2 Auswahl des Familien-Prüfmotors
4.3 Prüfung des Regenerationsverhaltens bei ungeregelten Systemen
4.4 Prüfung der Rauchgastrübung im ELR-Prüfzyklus
5. Bewertungskriterien für kontinuierlich regenerierende Partikelminderungssysteme
5.1 Rückhaltegrad
5.2 Limitierte Schadstoffe
5.3 Rauchgastrübung
6. Bewertungskriterien für periodisch regenerierende Partikelminderungssysteme
6.1 Rückhaltegrad
6.2 Limitierte Schadstoffe
6.2.1 Gewichtete gasförmige Emissionen
6.3 Rauchgastrübung
7. Anforderungen an Partikelminderungssysteme zur Bildung einer Systemfamilie
7.1 Übereinstimmungskriterien für Systemfamilien
7.2 Anforderungen an den Prüfmotor
7.3 Prüf- und Messablauf auf dem Motorenprüfstand
7.4 Bewertung der Partikelminderungssysteme für den Verwendungsbereich innerhalb einer Motoren-/Fahrzeugfamilie
7.4.1 Partikelemission
7.4.2 Rückhaltegrad
7.4.3 Rauchgastrübung
7.4.4 Limitierte gasförmige Komponenten
8. Genehmigung
9. Genehmigungsbehörde
10. Rücknahme der Genehmigung
11. Zusätzliche Anforderungen
11.1 Betriebsverhalten
11.2 Geräuschverhalten
11.3 Additivierung
11.4. Elektromagnetische Verträglichkeit
12. Einbau und Abnahme der Nachrüstung mit einem genehmigten Partikelminderungssystem
12.1 Einbau
12.2 Abnahme
Anhang I (zu Nr. 4, 5 oder 6)
Bescheinigung zu § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach Anlage XXVII
Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 für Partikelminderungssysteme und erforderliche Unterlagen
Anhang IV (zu Nr. 12.2)
Abnahme-bescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau eines genehmigten Partikelminderungssystems zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde
1. Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbaus
2. Angaben zum Kraftfahrzeug
3. Angaben zum Partikelminderungssystem PMS
4. Angaben zu den Fahrzeugpapieren:
Anhang V ( zu Nr. 4.2, 4.3 oder 6 ) Angepasster ESC-Zyklus
1. ESC-Zyklus zur Bestimmung der Partikelemission bei periodisch regeneriere den Systemen.
Begründung
I. Allgemeines
Finanzelle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:
Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand:
II. Zu den Einzelbestimmungen
1. Zum Einleitungssatz
2. Zu Artikel 1
2.l Zu Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsübersicht
2.3 Zu Artikel 1 Nr. 3 Anlage XIV
2.4 Zu Artikel 1 Nr. 4 Anlage XXVI
2.5 Zu Artikel 1 Nr. 5 Anlage XXVII
3. Zu Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 674/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/55 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt KOM (2007) 529 endg.; Ratsdok. 13045/07
... a) unter wirtschaftlichen Bedingungen und unter gebührender Beachtung des Umweltschutzes sichere, zuverlässige und leistungsfähige Fernleitungsnetze, Speicher- und/oder LNG-Anlagen zu betreiben, zu warten und auszubauen und Energieeffizienz sowie Forschung und Innovation zu fördern, um insbesondere die Marktdurchdringung erneuerbarer Energien und die Verbreitung kohlenstoffarmer Technologien zu gewährleisten
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2003/55/EG
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4
Drucksache 40/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament: "Eine Energiepolitik für Europa " KOM (2007) 1 endg.; Ratsdok. 5282/07
... en gemäß bestimmten Mindestanforderungen sein. Zwar sind Biokraftstoffe heutzutage teurer als andere Formen erneuerbarer Energie und werden dies auch in naher Zukunft bleiben, doch werden sie in den nächsten 15 Jahren der einzige Weg sein, um im Verkehrssektor die Abhängigkeit vom Erdöl signifikant zu verringern. In ihrem Fahrplan für erneuerbare Energien und ihrem Fortschrittsbericht Biokraftstoffe22 schlägt die Kommission daher vor, als verbindliches – bis 2020 zu erreichendes – Mindestziel für die Verwendung von Biokraftstoffen einen Anteil von 10 % am Gesamtkraftstoffmarkt festzulegen und dafür Sorge zu tragen, dass die Nutzung von Biokraftstoffen sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU in umweltverträglicher Weise erfolgt. Die EU sollte bei Drittländern und den dort ansässigen Erzeugern darauf hinwirken, dass diesen Anforderungen Genüge getan wird. Das im Jahr 2007 vorzulegende Legislativpaket zur erneuerbaren Energie wird darüber hinaus spezifische Maßnahmen vorsehen, die auf eine bessere Marktdurchdringung von Biokraftstoffen und Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern abstellen. Auch wird die Kommission im Rahmen anderer Politiken und flankierender Maßnahmen weiter auf eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger hinarbeiten. Ziel wird es sein, einen echten EU-Energiebinnenmarkt für erneuerbare Energien zu schaffen.
1. Die Herausforderungen
1.1. Nachhaltigkeit
1.2. Versorgungssicherheit
1.3. Wettbewerbsfähigkeit
Optionen sollten offen gehalten werden, um die Weiterentwicklung der neuen Technologien zu gewährleisten.
2. Ein strategisches Ziel für Europas Energiepolitik
3. Der Aktionsplan
3.1. Der Energiebinnenmarkt
3.1.1. Entflechtung
3.1.2. Wirksame Regulierung
3.1.3. Transparenz
3.1.4. Infrastruktur
3.1.5. Netzsicherheit
3.1.6. Ausreichende Stromerzeugungs- und Gasversorgungskapazitäten
3.1.7. Energieversorgung als öffentliche Dienstleistung
3.2. Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und Versorgungssicherheit bei Öl, Gas und Strom
3.3. Langfristige Verpflichtung zur Reduzierung der Treibhausgase und EU-Emissionshandelssystem
3.4. Ein ehrgeiziges Programm für Energieeffizienzmaßnahmen auf
3.5. Ein längerfristiges Ziel im Bereich erneuerbare Energien
3.6. Ein europäischer Strategieplan für Energietechnologie
3.7. Eine Zukunft mit CO2-armen fossilen Brennstoffen
3.8. Die Zukunft der Kerntechnik
3.9. Eine internationale Energiepolitik, die die Interessen Europas aktiv unterstützt.
3.9.1. Verzahnung der europäischen Energie- und Entwicklungspolitik: Beide Seiten können nur gewinnen.
3.10. Überwachung und Berichterstattung
4. Blick nach Vorn
Anhang 1 Schwerpunkte der internationalen EU-Energiepolitik
Anhang 2 Vor- und Nachteile der verschiedenen Quellen für elektrische Energie
Drucksache 775/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. September 2007 zu dem Fahrplan für erneuerbare Energiequellen in Europa (2007/2090(INI))
... 37. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass ein Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie über erneuerbare Energiequellen energische Maßnahmen zur Förderung von Heizen und Kühlen mit erneuerbaren Energiequellen enthält, mit dem Ziel, den Anteil dieser Energiequellen in der Europäischen Union von gegenwärtig rund 10 % auf mindestens das Doppelte bis 2020 zu steigern; fordert die Kommission auf, innovative Lösungen vorzuschlagen, sodass alle einschlägigen Technologien ein hohes Maß an Marktdurchdringung erreichen – beispielsweise Förderung von systematischen Studien über Problemlösungen im Bereich erneuerbare Energiequellen oder über deren Lieferung in Form von Wärmenetzen für neue Gebäude und von Renovierungen von Gebäuden ab einer bestimmten Fläche – und den Abbau administrativer Schranken und Aufklärungskampagnen zu fördern;
Drucksache 253/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Halbzeitüberprüfung der Strategie für Biowissenschaften und Biotechnologie KOM (2007) 175 endg.; Ratsdok. 8343/07
... – vorbehaltlich einer angemessenen Folgenabschätzung und unter Achtung der EG-Wettbewerbs- und Binnenmarktvorschriften in Zusammenarbeit mit Industrie, Mitgliedstaaten und anderen Finanzierungseinrichtungen Programme zur Finanzierung/Förderung der Einrichtung multifunktionaler Pilotanlagen auf den Weg bringen, um das Potenzial von Bio-Anwendungen nachzuweisen und die Marktdurchdringung zu erleichtern
1. Die EU für 2010 fit machen
2. Moderne Anwendungen von Biowissenschaften und Biotechnologie und ihr Beitrag zur EU-Politik
2.1. Der Beitrag zur EU-Politik
2.2. Medizinische Biotechnologie
2.3. Industrielle Biotechnologie
2.4. Biotechnologie in der Primärproduktion bzw. der Agrar- und Ernährungsindustrie
3. Die unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten der modernen Biotechnologie und die öffentliche Meinung
4. Die Umsetzung der Strategie im Zeitraum 2002 - 2006
5. Die künftige Fortsetzung der Strategie
6. Fazit
Neufokussierter Aktionsplan für Biowissenschaften und Biotechnologie
Drucksache 864/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Strategieplan für Energietechnologie (Set-Plan) "Der Weg zu einer kohlenstoffemissionsarmen Zukunft " KOM (2007) 723 endg.; Ratsdok. 15458/07
... Auch der Innovationsprozess im Energiebereich – von der ursprünglichen Konzeption bis zur Marktdurchdringung – weist einzigartige strukturelle Schwächen auf. Er ist gekennzeichnet durch lange Vorlaufzeiten (oftmals Jahrzehnte) bis zum Massenmarkt. Grund hierfür sind die Dimension der notwendigen Investitionen und die technologische und ordnungsrechtliche Trägheit der bestehenden Energiesysteme. Die Innovation wird gehemmt durch einseitig auf Kohlenstoffwirtschaft ausgerichtete Infrastrukturinvestitionen, marktbeherrschende Akteure, diktierte Preisobergrenzen, sich wandelnde rechtliche Rahmenbedingungen und noch ungelöste Netzverbindungsaspekte.
Mitteilung
1. Notwendigkeit eines europäischen Strategieplans für Energietechnologie SET-PLAN
Technologie ist ein zentrales Element im Gefüge der Energiepolitik
Derzeitige Leistung unzureichend
Immanente Schwächen der Innovation im Energiebereich
Europa sollte bei der Energietechnologie weltweit führen
Entscheidender Faktor Zeit
2. Verwirklichung der politischen Vorstellungen
4 Energieeffizienz
Verwirklichung der Ziele für das Jahr 2020
Verwirklichung der Zielvorstellung für 2050
Gemeinsame ergebnisorientierte Anstrengungen
Maßnahmen des Privatsektors
Maßnahmen auf nationaler Ebene
Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene
Maßnahmen auf globaler Ebene
3. Ziele des SET-PLANS
4. Gemeinsame strategische Planung
EG -Lenkungsgruppe für strategische Energietechnologien
Europäisches Energietechnologie-Informationssystem
5. Wirksame Umsetzung – Zusammenarbeit auf Gemeinschaftsebene
5.1. Europäische Industrie-Initiativen
5.2. Schaffung eines europäischen Energieforschungsbündnisses
5.3. Transeuropäische Energienetze und Systeme der Zukunft
6. Ressourcen
Steigerung der Investitionen
Ausbau der personellen Basis
7. Internationale Zusammenarbeit
8. Weiterführende Arbeiten
Drucksache 863/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Europäischen Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation KOM (2007) 699 endg.; Ratsdok. 15408/07
... - Allgemeine Informations- und Beratungsaufgaben: Die Behörde wird einen Jahresbericht über Entwicklungen im Bereich der elektronischen Kommunikation vorlegen (Angebot und Marktdurchdringung neuer Dienste, Entwicklung des Wettbewerbs, Überblick über die ordnungspolitische Lage auf nationaler Ebene, Abhilfemaßnahmen, Informationen über Einspruchsverfahren usw.). Hinzu kämen die Überwachung und Berichterstattung über Interoperabilität und barrierefreien Zugang in Europa mit der Möglichkeit, Maßnahmen zu empfehlen die auf nationaler Ebene ergriffen werden sollten, um insbesondere die Bedürfnisse behinderter oder älterer Bürger besser zu befriedigen.
Begründung
1. Gründe und Ziele des Vorschlags / allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und die Entscheidungsfindung: Die europäische Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation
3.1. Die Erfahrungen der ERG
3.2. Hauptaufgaben der neuen Behörde
3.3. Rechtliche Aspekte
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Europäischer Wirtschaftsraum EWR
6. Einzelerläuterung zum Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Aufgaben
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Aufgaben der Behörde
Kapitel II Aufgaben der Behörde im Hinblick auf die Stärkung des Binnenmarkts
Artikel 4 Rolle der Behörde bei der Anwendung des Rechtsrahmens
Artikel 5 Konsultation der Behörde zu Fragen der Definition und Analyse nationaler Märkte sowie zu Abhilfemaßnahmen
Artikel 6 Überprüfung nationaler Märkte durch die Behörde
Artikel 7 Definition und Analyse länderübergreifender Märkte
Artikel 8 Harmonisierung der Nummerierung und Nummernübertragbarkeit
Artikel 9 Umsetzung der europäischen Notrufnummer 112
Artikel 10 Beratung zu Frequenzfragen im Bereich der elektronischen Kommunikation
Artikel 11 Harmonisierung der Bedingungen und Verfahren für Allgemeingenehmigungen und Nutzungsrechte
Artikel 12 Vorschlag für die Auswahl von Unternehmen
Artikel 13 Zurücknahme der in gemeinsamen Verfahren erteilten Nutzungsrechte an Frequenzen und Nummern
Artikel 15 Tätigkeiten aus eigener Initiative
Kapitel III Ergänzende Aufgaben der Behörde
Artikel 16 Einziehung von Verwaltungsgebühren für Dienste der Behörde
Artikel 17 Einziehung und Weiterverteilung von Nutzungsentgelten für die im Rahmen eines gemeinsamen Verfahrens erteilten Nutzungsrechte an Frequenzen und Nummern sowie der Verwaltungsgebühren
Artikel 18 Grenzübergreifende Streitigkeiten
Artikel 19 Austausch, Verbreitung und Erfassung von Informationen
Artikel 20 Verwaltung des Frequenzinformationsregisters und der Mobilfunk-Roaming-Datenbank
Artikel 21 Beobachtung und Berichterstattung im Bereich der elektronischen Kommunikation
Artikel 22 Zugänglichkeit der elektronischen Kommunikation
Artikel 23 Zusätzliche Aufgaben
Kapitel IV Organisation der Behörde
Artikel 24 Organe der Behörde
Artikel 25 Verwaltungsrat
Artikel 26 Aufgaben des Verwaltungsrats
Artikel 27 Regulierungsrat
Artikel 28 Aufgaben des Regulierungsrats
Artikel 29 Direktor
Artikel 30 Aufgaben des Direktors
Artikel 31 Der leitende Beamte für Netzsicherheit
Artikel 32 Ständige Gruppe der Interessenvertreter
Artikel 33 Einspruchskammer
Artikel 34 Rechtsbehelfe
Artikel 35 Verfahren vor dem Gericht Erster Instanz und dem Gerichtshof
Kapitel V Finanzvorschriften
Artikel 36 Haushalt der Behörde
Artikel 37 Aufstellung des Haushaltsplans
Artikel 38 Ausführung und Kontrolle des Haushalts
Artikel 39 Finanzvorschriften
Artikel 40 Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
Kapitel VI Allgemeine Bestimmungen
Artikel 41 Übermittlung von Informationen an die Behörde
Artikel 42 Konsultation
Artikel 43 Aufsicht, Durchsetzung und Sanktionen
Artikel 44 Interessenerklärung
Artikel 45 Transparenz
Artikel 46 Vertraulichkeit
Artikel 47 Zugang zu Dokumenten
Artikel 48 Rechtsstatus
Artikel 49 Personal
Artikel 50 Vorrechte und Befreiungen
Artikel 51 Haftung der Behörde
Artikel 52 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 53 Beteiligung von Drittländern
Artikel 54 Kommunikationsausschuss
Artikel 55 Bewertung
Artikel 56 Übergangsvorschriften
Artikel 57 Inkrafttreten
Anhang In das Register aufzunehmende Informationen über Nutzungsrechte (gemäß Artikel 20)
2 Finnanzbogen
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.