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"Marktanteil"
Drucksache 105/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen KOM (2008) 19 endg.; Ratsdok. 5421/08
... e zum Klimaschutz und der zu erwartenden Kostensteigerungen für den Verbraucher, das europäische Biokraftstoffziel von 10 Prozent Marktanteil bis 2020 kritisch zu überprüfen.
Drucksache 537/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss:
... Gewerbliche Schutzrechte wie Patente, Geschmacksmuster und Sortenschutz gewähren für einen begrenzten Zeitraum ausschließliche Rechte und liefern damit Anreize für Erfindungen und Innovationen. Neuen Marktteilnehmern wird der Markteintritt vereinfacht, da es dank der gewerblichen Schutzrechte einfacher ist, Risikokapital anzuziehen, und Produktionslizenzen an bereits etablierte Unternehmen vergeben werden können. Marken versetzen den Kunden in die Lage, zwischen den Produkten und Dienstleistungen verschiedener Unternehmen zu unterscheiden Markenrechte spielen deshalb eine wichtige Rolle für einen unverfälschten Wettbewerb. Marken sind zudem ein äußerst wirksames Kommunikationsmittel. Sie dienen einerseits als Medium für Informationen und Werbung und andererseits als Symbol für unternehmerische Fähigkeiten und Image eines Unternehmens. Hersteller, die von konkurrierenden Nachahmungen verschont bleiben, können ihren Marktanteil erhöhen, Preismargen steigern und die Kundenbindung pflegen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen
2.1. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile gewerblicher Schutzrechte
2.2. Änderung des Umfelds für Innovation
2.3. Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte
3. Qualität der gewerblichen Schutzrechte
3.1. Patente
3.2. Marken
3.3. Weitere gewerbliche Schutzrechte
3.4. Gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerb
4. Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen
4.1. Verbesserung des Zugangs von KMU zu gewerblichen Schutzrechten
4.2. Verbesserung des Zugangs von KMU zu Streitbeilegungsverfahren
4.3. Hochwertige Unterstützung von KMU beim Management gewerblicher Schutzrechte
5. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie
5.1. Wirksame Durchsetzung durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft
5.2. Initiativen in den Bereichen Grenzschutz und Zoll
5.3. Ergänzende nichtlegislative Maßnahmen
6. Internationale Dimension
6.1. Reform des Markenrechts
6.2. Agenda der Patentrechtsreform
6.3. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern
6.4. Entwicklungsfragen
7. Schlussfolgerungen
Drucksache 999/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Neufassung) KOM (2008) 810 endg.; Ratsdok. 17367/08
... rden („historische Altgeräte“), wird von einem oder mehreren Systemen getragen, zu dem bzw. denen alle Hersteller, die zum Zeitpunkt des Anfalls der jeweiligen Kosten auf dem Markt vorhanden sind, anteilsmäßig beitragen, z. B. im Verhältnis zu ihrem jeweiligen Marktanteil für den betreffenden Gerätetyp.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der EU
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Berücksichtigung
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
2.3. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf Den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Vereinfachung
5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
5.3. Neufassung
5.4. Entsprechungstabelle
5.5. Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Produktkonzeption
Artikel 5 Getrennte Sammlung
Artikel 6 Beseitigung und Beförderung von gesammelten Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Artikel 7 Sammelquote
Artikel 86 Behandlung
Artikel 9 Genehmigungen und Inspektionen
Artikel 10 erbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Artikel 117 Zielvorgaben für die Verwertung
Artikel 128 Finanzierung in Bezug auf Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten
Artikel 139 Finanzierung in Bezug auf Elektro- und Elektronik-Altgeräte anderer Nutzer als privater Haushalte
Artikel 1410 Informationen für die Nutzer
Artikel 1511 Informationen für Behandlungsanlagen
Artikel 1612 Registrier-, Informations- und Berichtspflicht
Artikel 1713 Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt
Artikel 1814 Ausschuss
Artikel 1915 Sanktionen
Artikel 2016 Inspektion und Überwachung
Artikel 2117 Umsetzung
Artikel 22 Aufhebung
Artikel 2318 Inkrafttreten
Artikel 2419 Adressaten
Anhang I A Von dieser Richtlinie erfasste Gerätekategorien
Anhang I B Auflistung der Produkte, die im Sinne dieser Richtlinie zu berücksichtigen sind und unter die in Anhang IA aufgeführten Kategorien fallen
1. Haushaltsgroßgeräte
2. Haushaltskleingeräte
3. IT- und Telekommunikationsgeräte
4. Geräte der Unterhaltungselektronik
5. Beleuchtungskörper
6. Elektrische und elektronische Werkzeuge Mit Ausnahme ortsfester industrieller Grosswerkzeuge
7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
8. Medizinische Geräte Mit Ausnahme aller implantierten und infizierten Produkte
9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente
10. Automatische Ausgabegeräte
Anhang I Mindestüberwachungsanforderungen für die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
ANHANG II Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gemäß Artikel 86 Absatz 21
Anhang III Technische Anforderungen gemäß Artikel 86 Absatz 3
Anhang IV Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten
Anhang V
Teil A Aufgehobene Richtlinie mit ihren nachfolgenden Änderungen (genannt in Artikel 22)
Teil B Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht (genannt in Artikel 22)
Anhang VI Entsprechungstabelle
Finanzbogen
Drucksache 716/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetz es
Marktanteil
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen
II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen
III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte
IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs
V. Anreizregulierung
VI. Internationale Kontakte
VII. Öffentlichkeitsarbeit
Drucksache 335/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung
... Einseitige Mengeneinschränkungen ausschließlich in Deutschland lassen keine nachhaltigen Erzeugerpreissteigerungen erwarten und würden im EU-Binnenmarkt und sich öffnenden Weltmarkt verpuffen. Stattdessen gingen Einkommensmöglichkeiten und Marktanteile der deutschen Milcherzeuger und Molkereien vor allem an innergemeinschaftliche Mitbewerber verloren. Gleichzeitig würden die Quotenkosten für die aktiven Milcherzeuger steigen und den erforderlichen Strukturwandel erschweren.
Drucksache 917/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter KOM (2008) 779 endg.; Ratsdok. 15920/08
... 2. Der Bundesrat bekräftigt seine Forderung aus der o. g. Stellungnahme (BR-Drucksache 402/08 (Beschluss), Ziffer 3), auch die runderneuerten Reifen in den Geltungsbereich der Verordnung für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen aufzunehmen, und hält es deshalb für erforderlich, auch bei diesen Reifen baldmöglichst eine Kennzeichnung im Hinblick auf Energieeffizienz, Nasshaftung und externes Rollgeräusch vorzusehen. Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich bei der Kommission für die Entwicklung einer geeigneten Vorgehensweise einzusetzen, die unter Berücksichtigung der fertigungstechnischen Rahmenbedingungen bei runderneuerten Reifen die Angabe dieser Leistungseigenschaften ermöglicht. Angesichts des hohen Marktanteils runderneuerter Reifen hält es der Bundesrat für unverzichtbar, auch bei diesen Reifen Kaufanreize für Reifen zu schaffen, deren Eigenschaften die festgesetzten Mindestanforderungen übertreffen.
Drucksache 102/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgas -Emissionszertifikaten KOM (2008) 16 endg.; Ratsdok. 5862/08
... -Emissionen kommen. Dies könnte die Umweltintegrität und den Nutzen von Gemeinschaftsmaßnahmen untergraben. Der europäischen Industrie muss deutlich gemacht werden, dass die Gemeinschaft geeignete Maßnahmen ergreifen wird. Die Kommission wird die Lage bis spätestens Juni 2011 überprüfen, sich mit allen relevanten Sozialpartnern ins Benehmen setzen und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der internationalen Verhandlungen einen Bericht zusammen mit geeigneten Vorschlägen vorlegen. In diesem Zusammenhang wird die Kommission bis 30. Juni 2010 ermitteln, in welchen energieintensiven Sektoren oder Teilsektoren Emissionsverlagerungen stattfinden dürften. Sie wird als Grundlage für ihre Analyse untersuchen, wieweit die Kosten der erforderlichen Zertifikate nicht ohne einen erheblichen Verlust von Marktanteilen an Anlagen außerhalb der EU, die keine vergleichbaren Maßnahmen zur Emissionsminderung unternehmen in die jeweiligen Produkte eingepreist werden können. Energieintensive Sektoren, für die ein erhebliches Risiko einer Verlagerung von CO
Begründung
1. Einleitung
2. Geltungsbereich
3. Überwachung, Berichterstattung, Prüfung
4. Weitere Harmonisierung und stärkere Berechenbarkeit
5. Verknüpfung mit Emissionshandelssystemen in Drittländern und geeignete Wege zur Einbeziehung von Entwicklungs- und Schwellenländern
6. Inkrafttreten
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Richtlinie 2003/87/EG
Artikel 9 Menge der für die Gemeinschaft als Ganze zugeteilten Zertifikate
Artikel 9a Anpassung der Menge der für die Gemeinschaft als Ganze zugeteilten Zertifikate
Artikel 10 Versteigerung von Zertifikaten
Artikel 10a Gemeinschaftsweite Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenfreien Zuteilung
Artikel 10b Maßnahmen zur Unterstützung bestimmter energieintensiver Industrien im Falle der Verlagerung von CO2-Emissionen
Artikel 11 Nationale Umsetzungsmaßnahmen
Artikel 11a Nutzung von CER und ERU aus Projektmaßnahmen im Gemeinschaftssystem vor Inkrafttreten eines künftigen internationalen Klimaschutzübereinkommens
Artikel 14 Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen
Artikel 22 Änderungen der Anhänge
Artikel 24a Harmonisierte Vorschriften für Projekte zur Emissionsminderung
Artikel 27 Ausschluss von Kleinfeuerungsanlagen vorbehaltlich der Durchführung gleichwertiger Maßnahmen
Artikel 28 Anpassungen nach Abschluss eines internationalen Klimaschutzübereinkommens
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Übergangsbestimmung
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 5 Adressaten
Anhang I
Anhang II
Finanzbogen
Drucksache 76/08
... Um das Ziel des Gesetzes, also eine Belebung des Wettbewerbes zu erreichen, muss für den Fall der angestrebten Veräußerung an Dritte der Kreis der potenziellen Erwerber durch das Gesetz begrenzt werden. Es muss insbesondere ausgeschlossen werden, dass andere auf dem relevanten Markt tätige Oligopolisten oder sogar konzerneigene Unternehmen die von der kartellbehördlichen Entscheidung erfassten Kapazitäten und Marktanteile hinzu gewinnen.
Drucksache 605/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 bis 2010 einschließlich Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2008
Marktanteil
Drucksache 35/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Integration der EU-Hypothekarkreditmärkte KOM (2007) 807 endg.; Ratsdok. 5128/08
... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die zur Diskussion gestellte Regulierung der Möglichkeit vorzeitiger Rückzahlung von Hypothekarkrediten (Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf vorzeitige Rückzahlung, Einführung von Obergrenzen für Vorfälligkeitsentschädigungen usw.) aus Sicht der Kreditinstitute die Rentabilität von Festzinsdarlehen beeinträchtigt. Somit werden die Konditionen für potentielle Kreditnehmer/Wohnungseigentumserwerber verschlechtert. Folglich werden die Zinsen für Festzinsdarlehen steigen oder/und die Kreditinstitute sich vertraglich ebenfalls ein Kündigungsrecht einräumen lassen. Außerdem wird der Marktanteil der Festzinsdarlehen geschwächt, was wiederum die Stabilität des deutschen Immobilienmarkts, zu der die in Deutschland üblichen Festzinsdarlehen erheblich beitragen, beeinträchtigt.
Zur Vorlage allgemein
Im Einzelnen:
Ziffer 3.2 Das Produktangebot erweitern
Ziffer 3.3 Das Verbrauchervertrauen erhöhen
Ziffer 3.4 Die Kundenmobilität fördern
Ziffer 4.1 Den Rechtsetzungsbedarf ermitteln
Zu Abschnitt: Vorzeitige Rückzahlung
Zu Abschnitt: Qualität und Vergleichbarkeit von Informationen verbessern
Zu Abschnitt: Eine verantwortliche Kreditvergabe und -aufnahme fördern
Ziffer 4.2 Bewertung, Grundbuchregister und Zwangsvollstreckung
Ziffer 4.5. Weitere Untersuchungen
Drucksache 745/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG hinsichtlich Zentralorganisationen zugeordneter Banken, bestimmter Eigenmittelbestandteile, Großkredite, Aufsichtsregelungen und Krisenmanagement KOM (2008) 602 endg.; Ratsdok. 13713/08
... a) ob der Marktanteil der Zweigniederlassung eines Kreditinstituts im Aufnahmemitgliedstaat gemessen an den Einlagen 2 % übersteigt,
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
2. Anhörung von interessierten Kreisen
2.1 Großkredite unter Banken
2.2 Kapitalanforderungen bei Verbriefung
2.3 Aufsichtskollegien
2.4 Fachkenntnisse/Gutachten
3. Folgenabschätzung
3.1 Großkredite
3.2 Hybride Finanzinstrumente
3.3 Herkunfts-/Aufnahmestaataufsicht und Krisenmanagement
3.4 Ausnahmen von bestimmten Aufsichtsanforderungen für Banknetze
3.5 Behandlung von Organismen für gemeinsame Anlagen OGA im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes IRB-Ansatzes
3.6 Eigenkapitalanforderungen und Risikomanagement bei Verbriefungspositionen
4. Rechtliche Aspekte
5. Auswirkungen auf den Haushalt
6. Einzelerläuterung zum Vorschlag
6.1 Hybridkapital Kapitel 2 Abschnitt 1 der Richtlinie 2006/48/EG
6.1.1 Differenzierung zwischen den Bestandteilen des Kernkapitals der Banken und hybriden Finanzinstrumenten, die als ursprüngliche Eigenmittel angerechnet werden können Artikel 57 Buchstaben a und ca der Richtlinie 2006/48/EG
6.1.2. Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit Artikel 63a der Richtlinie 2006/48/EG
6.1.3. Quantitative Anrechnungsbeschränkungen Artikel 66 der Richtlinie 2006/48/EG
6.1.4. Übergangsbestimmungen Artikel 154 Absätze 8 und 9 der Richtlinie 2006/48/EG
6.1.5. Vorschriften zur Offenlegung Anhang XII Teil 2 Nummer 3 Buchstaben a und b der Richtlinie 2006/48/EG
6.2. Großkredite
6.2.1. Begriffsbestimmungen Artikel 4 Nummer 45 und Artikel 106 der Richtlinie 2006/48/EG
6.2.2. Vereinfachung der Großkreditvorschriften Kapitel 2 Abschnitt 5 der Richtlinie 2006/48/EG
6.2.3. Interbankenkredite Artikel 111 der Richtlinie 2006/48/EG
6.2.4. Ausnahmeregelung für bestimmte Wertpapierfirmen Artikel 28 der Richtlinie 2006/49/EG
6.3. Aufsichtsregelungen
6.3.1. Informationsaustausch und Zusammenarbeit – Artikel 40, 42a, 42 b, 49 und 50 der Richtlinie 2006/48
6.3.2. Aufsichtskollegien – Artikel 42a, 129 und 131a neu der Richtlinie 2006/48
6.4. Technische Änderungen
6.4.1. Ausnahmeregelungen für Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation zugeordnet sind Artikel 3 der Richtlinie 2006/48/EG
6.4.2. Eigenmittelanforderungen für Anlagen in Organismen für gemeinsame Anlagen Artikel 87 der Richtlinie 2006/48/EG
6.4.3. Verbriefung neuer Artikel 122a der Richtlinie 2006/48/EG
6.4.4. Gegenparteiausfallrisiko Anhang III und Artikel 150 der Richtlinie 2006/48/EG
6.4.5. Liquiditätsrisiko Anhänge V und XI der Richtlinie 2006/48/EG
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2006/48/EG
Artikel 42a
Artikel 42b
Artikel 63a
Artikel 107
Artikel 110
Artikel 115
Abschnitt 7 Forderungen aus übertragenen Kreditrisiken
Artikel 122a
Artikel 131a
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 2006/49/EG
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 5 Adressaten
Drucksache 105/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen KOM (2008) 19 endg.; Ratsdok. 5421/08
... Mit der Richtlinie wird als verbindliches Gesamtziel für die Europäische Union ein Anteil von 20% erneuerbarer Energiequellen bis 2020 festgelegt. Daneben wird für den Marktanteil von
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Neufassung
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum EWR
Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ziele für die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
Artikel 4 Nationale Aktionspläne
Artikel 5 Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen
Artikel 6 Herkunftsnachweise für Strom, Wärme und Kälte, die aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden
Artikel 7 Zuständige Stellen und Herkunftsnachweisregister
Artikel 8 Vorlage von Herkunftsnachweisen zur Entwertung
Artikel 9 Übertragung von Herkunftsnachweisen
Artikel 10 Auswirkungen der Entwertung von Herkunftsnachweisen
Artikel 11 Kapazitätserhöhungen
Artikel 12 Verwaltungsverfahren und Vorschriften
Artikel 13 Information und Ausbildung
Artikel 14 Zugang zum Elektrizitätsnetz
Artikel 15 Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Brennstoffen
Artikel 16 Überprüfung der Übereinstimmung von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biobrennstoffen mit den Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit
Artikel 17 Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biokraftstoffen zum Treibhauseffekt
Artikel 18 Besondere Bestimmungen für Biokraftstoffe
Artikel 19 Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten
Artikel 20 Überwachung und Berichterstattung durch die Kommission
Artikel 21 Ausschuss
Artikel 22 Änderungen und Aufhebung
Artikel 23 Umsetzung
Artikel 24 Inkrafttreten
Artikel 25 Adressaten
Anhang I Nationale Gesamtziele für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Endenergieverbrauch im Jahr 2020
A. Nationale Gesamtziele
B. Richtkurs
Anhang II Normalisierungsregel für die Berücksichtigung von Strom aus Wasserkraft
Anhang III Energiegehalt von Kraftstoffen
Anhang IV Zertifizierung von Installateuren
Anhang V Spezifikationen für eine Biodiesel-Beimischung von 7% in Dieselkraftstoff
Anhang VI Spezifikationen für eine Biodiesel-Beimischung von 10% in Dieselkraftstoff
Anhang VII Regeln für die Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen, anderen flüssigen Biobrennstoffen und des entsprechenden Komparators für Fossilbrennstoffe zum Treibhauseffekt
A. Typische Werte und Standardwerte für Biokraftstoffe bei Herstellung ohne Nettokohlenstoffemission infolge geänderter Flächennutzung
B. Geschätzte typische Werte und Standardwerte für künftige Biokraftstoffe, die 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt sind, bei Herstellung ohne Nettokohlenstoffemission infolge geänderter Flächennutzung
C. Methodik
D. Disaggregierte Werte für Biokraftstoffe und andere flüssige Biobrennstoffe
E. Geschätzte disaggregierte Werte für künftige Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, die im Januar 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt sind
Drucksache 526/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Regelung für das Umweltzeichen der Gemeinschaft KOM (2008) 401 endg.; Ratsdok. 12074/08
... - Größere Auswahl an Produkten mit Umweltzeichen für die Verbraucher (Marktanteil von 10 % bei den Produktgruppen mit Umweltzeichen).
Begründung
1. Inhalt des Vorschlags
1.1. Ziel
1.2. Allgemeiner Zusammenhang
1.3. Die geltenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft
1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Regeln
2. Ergebnisse der Beratungen mit den Beteiligten und Folgenabschätzungen
2.1. Beratungen
2.2. Folgenabschätzung
Mögliche Vorteile einer Umweltzeichenregelung
Erfolg der gegenwärtigen Regelung
Vorgeschlagenes Konzept
Erwartete Ergebnisse / Ziele:
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.3. Wahl der Instrumente
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Zusätzliche Informationen
5.1. Vereinfachung
5.2. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
5.3. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Zuständige Stellen
Artikel 5 Ausschuss für das Umweltzeichen der Europäischen Union
Artikel 6 Allgemeine Anforderungen an die Kriterien für das Umweltzeichen
Artikel 7 Erarbeitung und Überarbeitung der Kriterien für das Umweltzeichen
Artikel 8 Festlegung der Kriterien für das Umweltzeichen
Artikel 9 Eintragung der Verwendung des Umweltzeichens
Artikel 10 Marktüberwachung und Kontrolle der Verwendung des Umweltzeichen der Gemeinschaft
Artikel 11 Regelungen für Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten
Artikel 12 Förderung der Verwendung des Umweltzeichens
Artikel 13 Bewertung durch Fachkollegen
Artikel 14 Bericht
Artikel 15 Änderung der Anhänge
Artikel 16 Ausschuss
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Aufhebung
Artikel 19 Übergangsbestimmungen
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang I Verfahren für die Erarbeitung und die Überarbeitung der Kriterien für das Umweltzeichen
A. Standardverfahren
1. Vorläufiger Bericht
2. Entwurf eines Vorschlags für Kriterien und damit zusammenhängender technischer Bericht
3. Endgültiger Bericht und Kriterien
4. Leitfaden für potenzielle Nutzer des Umweltzeichens und die zuständigen Stellen
5. Leitfaden für die Behörden, die öffentliche Aufträge vergeben
B. Verkürztes Verfahren für Kriterien, die bereits in anderen Umweltzeichenregelungen erarbeitet wurden
Anhang II Muster für das Umweltzeichen
Finanzbogen
Drucksache 999/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Neufassung) KOM (2008) 810 endg.; Ratsdok. 17367/08
... 13. Angesichts der stark rückläufigen Marktanteile von Bildröhrengeräten ist davon auszugehen, dass auch die Recyclingoptionen entsprechend zurückgehen und, insbesondere für Bildröhrenglas, künftig Absatzmärkte nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass für Bildröhrengeräte eine eigenständige Regelung geschaffen wird, indem diese Geräte aus den Kategorien 3 und 4 des Anhangs I der RoHS-Richtlinie herausgelöst und die Verwertungsquoten entsprechend der Entsorgungssituation für Bildröhrenglas angepasst werden.
Zur Vorlage allgemein
3. Zu Artikel 3 Buchstabe j
4. Zu Artikel 3 Buchstabe k
5. Zu Artikel 3 Buchstabe q
6. Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
10. Zu Artikel 8 in Verbindung mit Anhang II
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
16. Zu Artikel 12 und 16
17. Zu Artikel 16
18. Zu Artikel 20
Zu Anhang II in Verbindung mit Artikel 8
Drucksache 917/08 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter KOM (2008) 779 endg.; Ratsdok. 15920/08
... 2. Der Bundesrat bekräftigt seine Forderung aus der o. g. Stellungnahme (BR-Drucksache 402/08 (Beschluss), Ziffer 3), auch die runderneuerten Reifen in den Geltungsbereich der Verordnung für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen aufzunehmen, und hält es deshalb für erforderlich, auch bei diesen Reifen baldmöglichst eine Kennzeichnung im Hinblick auf Energieeffizienz, Nasshaftung und externes Rollgeräusch vorzusehen. Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich bei der Kommission für die Entwicklung einer geeigneten Vorgehensweise einzusetzen, die unter Berücksichtigung der fertigungstechnischen Rahmenbedingungen bei runderneuerten Reifen die Angabe dieser Leistungseigenschaften ermöglicht. Angesichts des hohen Marktanteils runderneuerter Reifen hält es der Bundesrat für unverzichtbar, auch bei diesen Reifen Kaufanreize für Reifen zu schaffen, deren Eigenschaften die festgesetzten Mindestanforderungen übertreffen.
Drucksache 951/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2007 zum Thema "Eine neue EU-Tourismuspolitik: Wege zu mehr Partnerschaft für den europäischen Tourismus " (2006/2129(INI))
... F. in der Erwägung, dass kein in sich schlüssiges politikübergreifendes Tourismuskonzept auf EU-Ebene entwickelt werden konnte, was nachteilige Folgen für den Sektor und seine Entwicklung hat, während zugleich die Gefahr des Verlusts europäischer Marktanteile in diesem Sektor zunimmt,
Der Fremdenverkehr und die Visapolitik der Europäischen Union
Statistische Daten
Harmonisierung von Qualitätsstandards für Beherbergungsbetriebe in Europa
Systeme für das Qualitätsmanagement
2 Verbraucherschutz
2 Gesundheitstourismus
Barrierefreier Tourismus
Soziale, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit
2 Passagierrechte
Werbung für die europäischen Reiseziele
Entwicklung des Fremdenverkehrs
2 Verschiedenes
Drucksache 558/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene -Produkte-Gesetz – EBPG)
... Als Konsequenz der Durchführungsmaßnahmen der EU-Kommission können den Unternehmen Kosten für die Prüfung, Dokumentation und Kennzeichnung entstehen ggf. auch Forschungskosten oder Kosten für die Änderung bestehender Produktionsprozesse. Die Umsetzung der Ökodesignrichtlinie bietet der Wirtschaft aber auch Chancen in Gestalt eines Anreizes zu produktbezogenen Innovationen, die helfen können, Produktionskosten durch Steigerung der Öko-Effizienz zu reduzieren, positives Markenimage aufzubauen oder neue Märkte und Marktanteile zu erschließen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 4 Inverkehrbringen, Inbetriebnahme und Ausstellen
§ 5 Informationspflichten
§ 6 CE-Kennzeichnung
§ 7 Überwachung
§ 8 Meldeverfahren
§ 9 Veröffentlichung von Informationen
§ 10 Beauftragte Stelle
§ 11 Zugelassene Stellen
§ 12 Weitere Aufgaben der beauftragten Stelle
§ 13 Bußgeldvorschriften
§ 14 Anpassung von Rechtsverordnungen
§ 15 Inkrafttreten
Anlage (zu § 4 Abs. 1 Nr. 3)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Gesetzesziel
II. Regelungsinhalt
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand
2. Kosten- und Preiswirkungen
2.1 Folgen für die Wirtschaft
2.2 Bürokratiekosten
2.3 Preiswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene-Produkte-Gesetz)
Drucksache 674/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/55 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt KOM (2007) 529 endg.; Ratsdok. 13045/07
... Erstens kann der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber seine verbundenen Unternehmen gegenüber Dritten, die als Mitbewerber auftreten, begünstigen. Tatsächlich können integrierte Unternehmen die Netzvermögenswerte nutzen, um Wettbewerbern den Markteinstieg zu erschweren. Eine rechtliche und funktionale Entflechtung löst nämlich nicht den innerhalb integrierter Unternehmen bestehenden fundamentalen Interessenkonflikt, dass die Interessen von Versorgern und Erzeugern auf eine Maximierung ihres Umsatzes und ihres Marktanteils ausgerichtet sind, während der Netzbetreiber verpflichtet ist, Wettbewerbern diskriminierungsfreien Zugang zu gewähren. Es ist nahezu unmöglich, diesen inhärenten Interessenkonflikt durch Regulierungsinstrumente zu lösen, da die Unabhängigkeit des Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibers innerhalb eines integrierten Unternehmens sich einer Kontrolle völlig entzieht, wenn man allzu bürokratische und einschneidende Regulierungsmaßnahmen vermeiden will.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2003/55/EG
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4
Drucksache 675/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 1228/2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel KOM (2007) 531 endg.; Ratsdok. 13048/07
... Erstens kann der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber seine verbundenen Unternehmen gegenüber Dritten, die als Mitbewerber auftreten, begünstigen. Tatsächlich können integrierte Unternehmen die Netzvermögenswerte nutzen, um Wettbewerbern den Markteinstieg zu erschweren. Eine rechtliche und funktionale Entflechtung löst nämlich nicht den innerhalb integrierter Unternehmen bestehenden fundamentalen Interessenkonflikt, dass die Interessen von Versorgern und Erzeugern auf eine Maximierung ihres Umsatzes und ihres Marktanteils ausgerichtet sind, während der Netzbetreiber verpflichtet ist, Wettbewerbern diskriminierungsfreien Zugang zu gewähren. Es ist nahezu unmöglich, diesen inhärenten Interessenkonflikt durch Regulierungsinstrumente zu lösen, da die Unabhängigkeit des Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibers innerhalb eines integrierten Unternehmens sich einer Kontrolle völlig entzieht, wenn man allzu bürokratische und einschneidende Regulierungsmaßnahmen vermeiden will.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.2. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Finanzielle Aspekte
3.4. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbessern des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 40/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament: "Eine Energiepolitik für Europa " KOM (2007) 1 endg.; Ratsdok. 5282/07
... Er verfügt über das Potenzial, die Führerschaft auf dem rasch wachsenden weltweiten Markt für kohlenstoffarme Energietechnologien zu übernehmen. Im Bereich der Windenergie beispielsweise besitzen die Unternehmen in der EU bereits einen Weltmarktanteil von 60 %.
Drucksache 40/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament: "Eine Energiepolitik für Europa " KOM (2007) 1 endg.; Ratsdok. 5282/07
... 21. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung der Kommission, den Anteil der erneuerbaren Energien in der EU bis 2020 auf 20 % zu steigern. Auch wird das Bestreben der Kommission unterstützt, den Marktanteil von
Zum Energiebinnenmarkt
Zur Versorgungssicherheit
Zur Überprüfung des Emissionshandelssystems
Zur Energieeffizienz und zu erneuerbaren Energien
Zur Zukunft mit CO2-armen fossilen Brennstoffen
Zum Energiemix
Zur Energieaußenpolitik
Zu Energietechnologien
Drucksache 533/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2005 bis 2008 - Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2007
... 6. Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einem kraftvollen Aufschwung. Nach der Projektion der Bundesregierung wird das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahresdurchschnitt 2007 um rund 2,3 % zunehmen, nach 2,8 % im vergangenen Jahr. Die guten Standortbedingungen in Deutschland kommen mehr und mehr zum Tragen. Sie zeigen sich in einer deutlichen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im internationalen Vergleich. So hat Deutschland als einziges G8-Land trotz der wachsenden Konkurrenz aus Ländern wie China und Indien in den letzten Jahren seinen Weltmarktanteil gehalten und wird ihn 2007 voraussichtlich sogar ausbauen.
Drucksache 824/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008 KOM (2007) 640 endg.; Ratsdok. 14663/07
... terminals, bessere Lagerverwaltung, Solidaritätsmechanismen, einen diversifizierteren Energie-Mix, technologische Entwicklung, mit der höhere Marktanteile erneuerbarer Energieträger und die Reduzierung von Kohlenstoffemissionen aus Energieverbrauch und -produktion (z.B. CCS-Technologien) erreicht werden. Ferner werden die internationale Dimension und die einschlägigen bilateralen und multilateralen Vereinbarungen, die zur Versorgungssicherheit der EU beitragen, untersucht.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Prioritäten für 2008
Wachstum und Beschäftigung
Nachhaltiges Europa
Ein integriertes Konzept zur Migration
Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
Europa als Partner in der Welt
3. Politisches Handeln: ein tägliches Bemühen
Umsetzung vereinbarter politischer Maßnahmen
Die internationale Ebene
Verwaltung von Finanzprogrammen
Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes
4. Arbeiten zur Gestaltung neuer politischer Konzepte
5. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung, Kodifizierung, Rücknahmen und Ermittlung der Verwaltungskosten
Eine strategische Überprüfung der besseren Rechtsetzung
Prüfung anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
6. Kommunikation über Europa
Anhang 1 Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen
Anhang 2 Vereinfachungsvorschläge
Anhang 3 Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
Anhang 4 Kommunikationsprioritäten für das Jahr 2008
Drucksache 196/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/96 /EG hinsichtlich der Anpassung der Sonderregelungen für die Besteuerung gewerblich genutzten Gasöls und der Koordinierung der Besteuerung von unverbleitem Benzin und Gasöl KOM (2007) 52 endg. Ratsdok. 7512/07
... " besteht darin, dass Wettbewerbsverzerrungen auf den Transportgewerbemärkten entstehen, da nicht alle Marktteilnehmer aufgrund der Reichweite ihrer LKW, des Umfangs ihrer Tätigkeit oder der Entfernung zwischen ihrem Hauptsitz und der Grenze zu einem Niedrigsteuerland die gleichen Möglichkeiten zum Einkauf niedrig besteuerten Kraftstoffs genießen. Wegen des scharfen Wettbewerbs auf dem Straßengüterverkehrsmarkt wirken sich die genannten Wettbewerbsverzerrungen auf die nationalen Marktanteile aus. In einer vom französischen Verkehrsministerium durchgeführten Studie über den bilateralen Straßengüterverkehr wurde festgestellt dass sich die Marktanteile auf dem europäischen Markt von 1997 bis 2001 erheblich verschoben haben7. So nahm der Marktanteil von Spediteuren aus Luxemburg und Österreich zu und liegt jetzt jeweils über dem der meisten anderen Mitgliedstaaten, während das Vereinigte Königreich auf allen Märkten einen Verlust zu verzeichnen hatte. Die Studie gelangte zu dem Schluss, dass die Entwicklung zwischen 1997 und 2001 zu zwei Dritteln drei Faktoren zugeschrieben werden kann: Unterschiedliche Gasölbesteuerung, Unterschiede in der Einkommensteuer und eine unterschiedliche Lohnentwicklung zwischen zwei vorgegebenen Ländern. Dabei erschien die unterschiedliche Gasölbesteuerung als wichtigste Determinante, die allein zu etwa 40 % die beobachteten Marktanteilsveränderungen verursacht. Tanktourismus wirkt sich auch negativ auf die Umwelt aus, wenn er zu Umwegfahrten führt.
Begründung
3 Hintergrund
• Gründe und Zielsetzung
• Allgemeiner Hintergrund
• Bestehende Regelungen im Bereich des Vorschlags
• Kohärenz mit anderen Strategien und Zielen der EU
Optionen und unter Berücksichtigung aller Kosten im Zusammenhang mit Umwelt, Lärm,
KONSULTIERUNG DER Beteiligten UND Folgenabschätzung
• Konsultierung der Beteiligten
Methode, wichtigste Zielgruppen und allgemeines Profil der Befragten
Überblick über die Antworten und die Form ihrer Berücksichtigung
• Inanspruchnahme von externen Fachkenntnissen
3 Folgenabschätzung
Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Überblick über die vorgeschlagene Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsakts
• Haushaltseffekt
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 800/07
... d) Der Rahmen für die notwendige Abstimmung zwischen Kommunen und Erfassungssystemen für Verkaufsverpackungen bei privaten Endverbrauchern wird durch die Novelle konkretisiert. Ziel ist, den Abstimmungsaufwand sowohl für Kommunen als auch für Systemanbieter möglichst gering zu halten und eine Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen zu erleichtern. Klarstellend wird geregelt dass neu hinzukommende Systeme keine neue Abstimmungserklärung mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vereinbaren müssen, wenn sie sich durch eine einseitige Erklärung der vorhandenen Abstimmungserklärung zwischen einem bzw. mehreren Systemen und dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger unterwerfen und die dort vereinbarten Kostenbeteiligungen ihrem Marktanteil entsprechend mittragen. Darüber hinaus kann von den Systembetreibern eine Sicherheitsleistung verlangt werden, für den Fall, dass sie oder die von ihnen Beauftragten die Pflichten der Verordnung ganz oder teilweise nicht erfüllen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung1
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Eckpunkte der Novellierung
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
4. Kosten- und Preiswirkungen
5. Bürokratiekosten
Tabellarische Übersicht der Bürokratiekosten
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 3
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 13
Zu § 15
Zu § 16
Zu Anhang I zu § 6
Zu Anhang II zu § 13 Abs. 2 und zu Anhang III zu § 13 Abs. 3
Zu Anhang VI zu § 10 Abs. 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Fünften Änderungsverordnung zur Verpackungsverordnung
Drucksache 678/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden KOM (2007) 530 endg.; Ratsdok. 13046/07
... Erstens kann der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber seine verbundenen Unternehmen gegenüber Dritten, die als Mitbewerber auftreten, begünstigen. Tatsächlich können integrierte Unternehmen die Netzvermögenswerte nutzen, um Wettbewerbern den Markteinstieg zu erschweren. Eine rechtliche und funktionale Entflechtung löst nämlich nicht den innerhalb integrierter Unternehmen bestehenden fundamentalen Interessenkonflikt, dass die Interessen von Versorgern und Erzeugern auf eine Maximierung ihres Umsatzes und ihres Marktanteils ausgerichtet sind, während der Netzbetreiber verpflichtet ist, Wettbewerbern diskriminierungsfreien Zugang zu gewähren. Es ist nahezu unmöglich, diesen inhärenten Interessenkonflikt durch Regulierungsinstrumente zu lösen, da die Unabhängigkeit des Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibers innerhalb eines integrierten Unternehmens sich einer Kontrolle völlig entzieht, wenn man allzu bürokratische und einschneidende Regulierungsmaßnahmen vermeiden will.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Abhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Gründung der Agentur
Artikel 2 Rechtsstellung und Sitz
Artikel 3 Zusammensetzung
Artikel 4 Tätigkeiten der Agentur
Artikel 5 Allgemeine Aufgaben
Artikel 6 Aufgaben im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern
Artikel 7 Aufgaben im Zusammenhang mit den nationalen Regulierungsbehörden
Artikel 8 Sonstige Aufgaben
Artikel 9 Verwaltungsrat
Artikel 10 Aufgaben des Verwaltungsrates
Artikel 11 Regulierungsrat
Artikel 12 Aufgaben des Regulierungsrates
Artikel 13 Direktor
Artikel 14 Aufgaben des Direktors
Artikel 15 Beschwerdeausschuss
Artikel 16 Beschwerden
Artikel 17 Klagen vor dem Gericht erster Instanz und vor dem Gerichtshof
Artikel 18 Haushaltsplan der Agentur
Artikel 19 Gebühren
Artikel 20 Aufstellung des Haushaltsplans
Artikel 21 Ausführung und Kontrolle des Finanzplans
Artikel 22 Finanzregelung
Artikel 23 Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
Artikel 24 Vorrechte und Befreiungen
Artikel 25 Personal
Artikel 26 Haftung der Agentur
Artikel 27 Zugang zu Dokumenten
Artikel 28 Beteiligung von Drittländern
Artikel 29 Sprachenregelung
Artikel 30 Bewertung
Artikel 31 Inkrafttreten und Übergangsmaßnahmen
Drucksache 712/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Gründung des gemeinsamen Unternehmens "Brennstoffzellen und Wasserstoff " KOM (2007) 571 endg.; Ratsdok. 13843/07
... In der Brennstoffzellenindustrie betrug 2005 der Jahresumsatz weltweit etwa 300 Mio. EUR, wobei Nordamerika über einen Marktanteil von 52 % verfügte, Japan über 14 %, Europa über 12 % und die übrigen Länder zusammengenommen über 22 %. Im Vergleich zu Amerika und Japan gibt es in Europa weniger Unternehmen, die ihre eigenen Technologien für Brennstoffzellenstapel und Komponenten entwickeln, insbesondere im Bereich des Straßenverkehrs. Die privaten FTE&D-Investitionen werden auf 700 Mio. EUR jährlich geschätzt. 78 % dieser Investitionen werden in Nordamerika getätigt, nur 10% in Europa. Die europäische Industrie muss zusätzliche Anreize für Investitionen in diese Technologien erhalten, um so wettbewerbsfähiger zu werden. Großunternehmen gehen mit ehrgeizigen Programmen, die Forschung und Entwicklung im Hinblick auf die Markteinführung von Produkten vereinen, als Vorreiter voran und legen de facto Normen fest, die die Nachzügler dann übernehmen müssen. In einer Studie der Europäischen Kommission6 wird geschätzt, dass die EU im Hinblick auf die Demonstration brennstoffzellenbetriebener Fahrzeuge fünf Jahre hinter Japan und Amerika zurückliegt. Die Programme der USA und Japans werden in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Industriebranchen strategisch organisiert. Das amerikanische Energieministerium hat einen Wasserstoffplan ("
Drucksache 40/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament: "Eine Energiepolitik für Europa " KOM (2007) 1 endg.; Ratsdok. 5282/07
... 22. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung der Kommission, den Anteil der erneuerbaren Energien in der EU bis 2020 auf 20 % zu steigern. Auch wird das Bestreben der Kommission unterstützt, den Marktanteil von
Zum Energiebinnenmarkt
Zur Versorgungssicherheit
Zur Überprüfung des Emissionshandelssystems
Zur Energieeffizienz und zu erneuerbaren Energien
Zur Zukunft mit CO2-armen fossilen Brennstoffen
Zum Energiemix
Zur Energieaußenpolitik
Zu Energietechnologien
Drucksache 889/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2007 zu der Strategie der Gemeinschaft zur Minderung der CO2 -Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (2007/2119(INI))
... 12. empfiehlt ferner mit Blick darauf, dass es einigen Kleinherstellern (höchstens 300 000 Produktionseinheiten) oder neuen Marktteilnehmern mit einem Marktanteil von weniger als 1 % schwer fallen dürfte, aufgrund der begrenzten Palette der von ihnen hergestellten Fahrzeuge die durchschnittlichen Emissionen innerhalb der vorgesehenen Fristen zu reduzieren, dass die Kommission in Erwägung ziehen sollte, bei der Festlegung der Vorschriften Vorschläge einzubeziehen, mit denen diesen spezialisierten Herstellern ehrgeizige Reduktionsziele gesetzt werden;
Drucksache 72/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit besonderen Vorschriften für den Obst- und Gemüsesektor und zur Änderung bestimmter Verordnungen KOM (2007) 17 endg.; Ratsdok. 5572/07
... In den letzten zehn Jahren stand der Obst- und Gemüsesektor unter dem starken Druck sehr konzentrierter Einzelhandels- und Discountketten, die bei der Festsetzung der Marktpreise eine wichtige Rolle spielen, und sah sich auch einem starken Wettbewerb durch Drittlanderzeugnisse gegenüber, die eine verbesserte Qualität zu relativ niedrigen Preisen bieten und deren Marktanteil rasch ansteigt.
Drucksache 673/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/54 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt KOM (2007) 528 endg.; Ratsdok. 13043/07
... - Vergleichende Untersuchungen der Energiemärkte der Mitgliedstaaten haben ergeben, dass diskriminierungsfreier Wettbewerb und niedrige Netzentgelte von einer effektiven und dauerhaften Regulierung und nicht von den Eigentumsverhältnissen am Netz abhängen. Dies zeigt die Entwicklung in Mitgliedstaaten (z.B. Österreich), in denen der Regulierer schon vor einigen Jahren seine Arbeit aufgenommen hat. In den Ländern, in denen bereits jetzt Erzeugung/Vertrieb und Netz getrennt sind, sind die Stromnetzentgelte (Italien) bzw. die Stromgroßhandelspreise (Großbritannien) erheblich höher als in Deutschland, ist der Marktanteil des jeweils größten Stromerzeugers weitaus höher als in Deutschland (Dänemark, Italien) oder hält der Staat es für erforderlich, durch Festlegung von Preisobergrenzen massiv in den Wettbewerb einzugreifen (Spanien).
Drucksache 673/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/54 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt KOM (2007) 528 endg.; Ratsdok. 13043/07 Drucksache: 673/07 und
... - Vergleichende Untersuchungen der Energiemärkte der Mitgliedstaaten haben ergeben, dass diskriminierungsfreier Wettbewerb und niedrige Netzentgelte von einer effektiven und dauerhaften Regulierung und nicht von den Eigentumsverhältnissen am Netz abhängen. Dies zeigt die Entwicklung in Mitgliedstaaten (z.B. Österreich), in denen der Regulierer schon vor einigen Jahren seine Arbeit aufgenommen hat. In den Ländern, in denen bereits jetzt Erzeugung/Vertrieb und Netz getrennt sind, sind die Stromnetzentgelte (Italien) bzw. die Stromgroßhandelspreise (Großbritannien) erheblich höher als in Deutschland, ist der Marktanteil des jeweils größten Stromerzeugers weitaus höher als in Deutschland (Dänemark, Italien) oder hält der Staat es für erforderlich, durch Festlegung von Preisobergrenzen massiv in den Wettbewerb einzugreifen (Spanien).
Drucksache 612/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Juli 2007 zu den Aussichten für den Erdgas- und den Elektrizitätsbinnenmarkt (2007/2089(INI))
... J. in der Erwägung, dass in einigen Mitgliedstaaten die langfristigen Verträge einen beträchtlichen Marktanteil ausmachen und dass sie dadurch die Entstehung eines freien Wettbewerbs und folglich auch die Vollendung des Energiebinnenmarkts gefährden,
Drucksache 800/1/07
... Der gesamte Markt an Serviceverpackungen hat in der Bundesrepublik nur einen Marktanteil von wenigen Prozent bezogen auf die gesamten Verkaufsverpackungen. Es verbleiben somit rund 95 Prozent der Verpackungsabfälle, die zur Erfüllung der nationalen und europäischen Verwertungsvorgaben zur Verfügung stehen und unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit geeigneter erscheinen.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a - neu - § 1 Abs. 1 Satz 3 - neu - *
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b - neu - § 1 Abs. 3 Satz 1 *
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 3 Abs. 11
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 3 Abs. 11 Satz 2 *
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 3 Abs. 11 Satz 2**
6. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 3a - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 2 - neu - *
8. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 2
9. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 3 und 4
10. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 6 bis 9
11. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 6 bis 9
12. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 2
13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 2
14. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 5 Satz 3
15. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 10
16. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 9 Abs. 1 Satz 11 , Nr. 12 Anhang I Nr. 4 Satz 4 *
17. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a - neu - *
18. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 4 Satz 2 und 3
19. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 2 Satz 2 *
Zu Artikel 1
22. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 2 Satz 3
23. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 16 Abs. 3
24. Zu Artikel 1 Nr. 12 Anhang I Nr. 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3 *
25. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 Zu Artikel 1 Nr. 12 Anhang I Nr. 3 Abs. 2 Satz 2
26. Zu Artikel 4 Satz 1
Drucksache 595/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Auswahl und Genehmigung von Systemen, die Satellitenmobilfunkdienste (MSS) erbringen KOM (2007) 480 endg.; Ratsdok. 12413/07
... Der Vorschlag steht im Einklang mit der erneuerten Lissabonner Strategie zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung durch die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowie mit der damit verbundenen i2010-Initiative der Kommission. Die Raumfahrt und deren Anwendungen stellen weltweit einen Markt mit einem Volumen von 90 Milliarden Euro und einem jährlichen Wachstum um 7 % dar. Im Jahr 2005 erwirtschaftete die europäische Raumfahrtindustrie in der Fertigung mit ihren 28 000 Beschäftigten einen Umsatz von 4,4 Milliarden Euro. Die europäische Raumfahrtindustrie hält einen Marktanteil von 40 % im Bereich der Satellitenfertigung, ihres Starts und der Dienstleistungen zum Satellitenbetrieb. In Europa sind drei der fünf größten Satellitensystembetreiber der Welt ansässig. Die Satellitenkommunikation macht derzeit 40 % der Einnahmen der europäischen Raumfahrt aus. Eine effektive und einheitliche Nutzung der Funkfrequenzen ist für die Entwicklung elektronischer Kommunikationsdienste unerlässlich und kann der Europäischen Gemeinschaft helfen, Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu steigern. Satellitenmobilfunkdienste dürften nach ihrer kommerziellen Einführung für Innovation, mehr Flexibilität und eine größere Auswahl an Diensten für den europäischen Verbraucher sorgen.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Titel I Ziel, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Ziel und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Titel II Auswahlverfahren
Artikel 3 Vergleichendes Auswahlverfahren
Artikel 4 Zulässigkeit der Anträge
Artikel 5 Erste Auswahlrunde
Artikel 6 Zweite Auswahlrunde
Titel III Genehmigung
Artikel 7 Genehmigungserteilung an die ausgewählten Antragsteller
Artikel 8 Zugehörige Bodenkomponenten
Artikel 9 Überwachung und Durchsetzung
Titel IV Allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 10 Ausschuss
Artikel 11 Inkrafttreten
Artikel 12 Adressaten
Finanzbogen
Drucksache 333/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Gründung des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS zur Durchführung einer gemeinsamen "Technologieinitiative für eingebettete IKT-Systeme " KOM (2007) 243 endg.; Ratsdok. 9685/07
... Aufbauend auf Europas ingenieurwissenschaftlicher Stärke in der Umsetzung sektorspezifischer Lösungen für eingebettete elektronische Systeme hat dies zu einem großen Marktanteil der EU in Schlüsselbereichen wie Fahrzeug- und Machinenbau, Industrie und Energie, Telekommunikation sowie Luft- und Raumfahrttechnik gesorgt. Diese Führungsposition muss ausgebaut werden durch die Nutzung der nächsten Generation von Informationstechnologie-Systemen, die bereits heute unsere Wirtschaft und Gesellschaft verändern: die "
Drucksache 679/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen KOM (2007) 532 endg.; Ratsdok. 13049/07
... Erstens kann der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber seine verbundenen Unternehmen gegenüber Dritten, die als Mitbewerber auftreten, begünstigen. Tatsächlich können integrierte Unternehmen die Netzvermögenswerte nutzen, um Wettbewerbern den Markteinstieg zu erschweren. Eine rechtliche und funktionale Entflechtung löst nämlich nicht den innerhalb integrierter Unternehmen bestehenden fundamentalen Interessenkonflikt, dass die Interessen von Versorgern und Erzeugern auf eine Maximierung ihres Umsatzes und ihres Marktanteils ausgerichtet sind, während der Netzbetreiber verpflichtet ist, Wettbewerbern diskriminierungsfreien Zugang zu gewähren. Es ist nahezu unmöglich, diesen inhärenten Interessenkonflikt durch Regulierungsinstrumente zu lösen, da die Unabhängigkeit des Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibers innerhalb eines integrierten Unternehmens sich einer Kontrolle völlig entzieht, wenn man allzu bürokratische und einschneidende Regulierungsmaßnahmen vermeiden will.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 800/07 (Beschluss)
... Der gesamte Markt an Serviceverpackungen hat in der Bundesrepublik nur einen Marktanteil von wenigen Prozent bezogen auf die gesamten Verkaufsverpackungen. Es verbleiben somit rund 95 Prozent der Verpackungsabfälle, die zur Erfüllung der nationalen und europäischen Verwertungsvorgaben zur Verfügung stehen und unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit geeigneter erscheinen.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Fünften Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
A Änderungen
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a - neu - § 1 Abs. 1 Satz 3 - neu -
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 3 Abs. 11
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 2
4. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 6 bis 9
5. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 2
6. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 5 Satz 3
7. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 10
8. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 9 Abs. 1 Satz 11 , Nr. 12 Anhang I Nr. 4 Satz 4
9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a - neu -
10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 4 Satz 2 und 3
11. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 2 Satz 3 und 4 - neu -
12. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 2 Satz 3
13. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 16 Abs. 3
14. Zu Artikel 1 Nr. 12 Anhang I Nr. 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3
15. Zu Artikel 1 Nr. 12 Anhang I Nr. 3 Abs. 2 Satz 2
16. Zu Artikel 4 Satz 1
B Entschließung
Drucksache 383/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Verbesserung der Abwrackung von Schiffen KOM (2007) 269 endg.; Ratsdok. 10224/07
... • Heutzutage werden mindestens zwei Drittel dieser Schiffe an Stränden und Flussufern des indischen Subkontinents abgewrackt, wobei Bangladesch derzeit den größten Marktanteil hat.
Grünbuch zur Verbesserung der Abwrackung von Schiffen
1. Einleitung: Der Beitrag Europas zur Lösung eines Weltweiten Problems
2. Wichtige Aspekte
2.1. Rechtslage: das Ausfuhrverbot für gefährliche Abfälle
2.2. Die Ökonomie der Schiffsabwrackung
2.3. Folgen für die Umwelt und soziale Auswirkungen
2.4. Internationale Bestandsaufnahme
3. Möglichkeiten zur Verbesserung des Managements der Schiffsabwrackung in Europa
3.1. Bessere Durchsetzung der europäischen Abfallverbringungsvorschriften
3.2. Internationale Lösungen
3.3. Stärkung der Abwrackkapazitäten in der EU
3.4. Technische Hilfe für Recyclingstaaten sowie Technologietransfer und Weitergabe von bewährten Praktiken
3.5. Förderung freiwilliger Maßnahmen
3.6. Abwrackfonds
3.7. Weitere Optionen
4. Fazit
Drucksache 673/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/54 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt KOM (2007) 528 endg.; Ratsdok. 13043/07
... Erstens kann der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber seine verbundenen Unternehmen gegenüber Dritten, die als Mitbewerber auftreten, begünstigen. Tatsächlich können integrierte Unternehmen die Netzvermögenswerte nutzen, um Wettbewerbern den Markteinstieg zu erschweren. Eine rechtliche und funktionale Entflechtung löst nämlich nicht den innerhalb integrierter Unternehmen bestehenden fundamentalen Interessenkonflikt, dass die Interessen von Versorgern und Erzeugern auf eine Maximierung ihres Umsatzes und ihres Marktanteils ausgerichtet sind, während der Netzbetreiber verpflichtet ist, Wettbewerbern diskriminierungsfreien Zugang zu gewähren. Es ist nahezu unmöglich, diesen inhärenten Interessenkonflikt durch Regulierungsinstrumente zu lösen, da die Unabhängigkeit des Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibers innerhalb eines integrierten Unternehmens sich einer Kontrolle völlig entzieht, wenn man allzu bürokratische und einschneidende Regulierungsmaßnahmen vermeiden will.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes.
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2003/54/EG
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4
Drucksache 295/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Europäische Raumfahrtpolitik KOM (2007) 212 endg. Ratsdok. 9052/07
... Der Raumfahrtsektor ist ein Antriebsfaktor der Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung und repräsentiert ein weltweites Marktvolumen von 90 Mrd. € bei einer jährlichen Wachstumsrate von 7 Prozent. Europäische Unternehmen sind mit einem Marktanteil von 40 Prozent auf den kommerziellen Märkten für Satellitenbau, Raumtransport und Satellitendienste vertreten. Die Raumfahrt bietet auch ein weites Feld für Hochtechnologie-Innovationen in bestimmten Bereichen und ermöglicht die Entstehung von Leitmärkten.
1. Einleitung
2. Die strategische Zielsetzung der Europäischen Raumfahrtpolitik
3. Anwendungen
3.1. Satellitennavigation
3.2. Erdbeobachtung
3.3. Satellitenkommunikation
3.4. Sicherheit und Verteidigung
4. Grundlagen
4.1. Wissenschaft und Technik
4.2. Internationale Raumstation ISS und Erforschung des Sonnensystems
4.3. Zugang zum Weltraum
5. Eine wettbewerbsfähige Europäische Raumfahrtindustrie
5.1. Regulierungsrahmen
5.2. Öffentliche Investitionen in die Raumfahrtindustrie
6. Governance
6.1. Institutioneller Rahmen
6.2. Koordiniertes Europäisches Raumfahrtprogramm
6.3. Internationale Beziehungen
Anhang 1 : Wichtige Maßnahmen
Anhang 2 : Glossar
Drucksache 331/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht 2004/2005 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen und zu den Sondergutachten der Monopolkommission "Wettbewerbsentwicklung bei der Telekommunikation 2005: Dynamik unter neuen Rahmenbedingungen " sowie "Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2005: Beharren auf alten Privilegien "
... 4. Die Bundesregierung teilt weitgehend die Auffassung der Monopolkommission zur Wettbewerbsentwicklung in der Telekommunikation. Insgesamt hat der Wettbewerb weiter zugenommen. Bei den Festnetzverbindungen haben Wettbewerber durch alternative Geschäftsmodelle (Preselection- und Call-by-call-Dienste, Aufbau alternativer Netze) Marktanteile in signifikanten Größenordnungen gewinnen können. Dies gilt für den Ortsnetzbereich ebenso wie für Fern- und Auslandsgespräche. Für Letztere liegt nach den Feststellungen der BNetzA keine beträchtliche Marktmacht der Deutschen Telekom AG mehr vor. Auch im Bereich der Vorleistungen ist die Abhängigkeit der Wettbewerber von den Netzen der Deutschen Telekom AG gesunken, weil alternative Anbieter verstärkt in eigene Infrastrukturen investiert haben.
Drucksache 214/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung KOM (2006) 91 endg.; Ratsdok. 7301/06
... Im Einzelnen wird der EGF in Fällen intervenieren, in denen weit gehende strukturelle Veränderungen im Welthandelsgefüge zu einer schwerwiegenden Störung des Wirtschaftslebens führen, wie einer Standortverlagerung in Drittländer oder einem massiven Anstieg der Importe oder zu einem allmählichen Rückgang des Marktanteils der EU in einem bestimmten Sektor führen. Die Unterstützung des EGF soll dazu dienen, die betreffenden Personen wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern, wobei vorhandene und neue Beschäftigungsmöglichkeiten genutzt und die Anpassungskosten für die betreffenden Arbeitnehmer, Regionen und Orte begrenzt werden sollen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Allgemeiner Kontext
1.2. Begründung des Vorschlags
1.3. Ziele des Vorschlags
1.4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung von interessierten Kreisen
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung
3. rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
5.1. Überprüfungsklausel
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Interventionskriterien
Artikel 3 Zuschussfähige Maßnahmen
Artikel 4 Art des Finanzbeitrags
Artikel 5 Anträge
Artikel 6 Komplementarität, Überwachung der Einhaltung und Koordinierung
Artikel 7 Gleichstellung von Frauen und Männern und Nichtdiskriminierung
Artikel 8 Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission
Artikel 9 Information und Publizität
Artikel 10 Festsetzung des Finanzbeitrags
Artikel 11 Zuschussfähige Ausgaben
Artikel 12 Haushaltsverfahren
Artikel 13 Auszahlung und Verwendung des Finanzbeitrags
Artikel 14 Verwendung des Euro
Artikel 15 Schlussbericht und Abschluss
Artikel 16 Jahresbericht
Artikel 17 Evaluierung
Artikel 18 Management und Finanzkontrolle
Artikel 19 Rückerstattung des Finanzbeitrags
Artikel 20 Überprüfungsklausel
Artikel 21 Inkrafttreten
Finanzbogen
Drucksache 917/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Das globale Europa "Die handelspolitischen Schutzinstrumente der Europäischen Union in einer sich wandelnden globalen Wirtschaft " Grünbuch für die öffentliche Konsultation KOM (2006) 763 endg. Ratsdok. 16702/06
... : Sind Prüfungen der Lebensfähigkeit des Wirtschaftszweigs von Belang, wenn es darum geht, über den Einsatz handelspolitischer Schutzinstrumente zu entscheiden? Wenn ja, anhand welcher Kriterien sollte in Handelsschutzuntersuchungen die Lebensfähigkeit von Wirtschaftszweigen der Gemeinschaft beurteilt werden (beispielsweise Produktionsumfang, Beschäftigtenzahlen, Marktanteil)?
Das globale Europa
3 Einleitung
Kasten 1: Die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU
TEIL 1. Welche Rolle spielen handelspolitische Schutzmaßnahmen in einer globalen Wirtschaft?
TEIL 2. Abwägung verschiedener EU-Interessen in Untersuchungen über handelspolitische Schutzmaßnahmen
Kasten 2: Antidumpingmaßnahmen gegen Lederschuhe – eine Fallstudie vom August 2006
2.1. Die Prüfung des Interesses der Gemeinschaft.
2.2. Interesse der Gemeinschaft – Nutzung der Prüfung für die Feinabstimmung handelspolitischer Schutzmaßnahmen.
2.3. Zeitpunkt der Prüfung des Interesses der Gemeinschaft.
2.4. Prüfung der Lebensfähigkeit des Wirtschaftszweigs.
TEIL 3. Einleitung und Durchführung von Untersuchungen
3.1. Frühzeitige Konsultationen mit den Ausfuhrländern.
3.2. Anwendung von Antisubventionsmaßnahmen in Ländern, die sich im Übergang zur Marktwirtschaft befinden.
3.3. Vorschriften über die Zulässigkeit von Anträgen.
3.4. Geringfügigkeitsschwelle für Dumping, Subventionierung und Schädigung.
3.5. Berechnung der Dumpingspanne.
3.6. Behandlung neuer Ausführer.
3.7. Umstrukturierungspläne.
3.8. Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen.
TEIL 4. Form, Zeitpunkt und Dauer handelspolitischer Schutzmaßnahmen
4.1. Zeitpunkt vorläufiger Maßnahmen.
4.2. Form, Zeitpunkt und Dauer von Maßnahmen.
4.3. Erstattung von Zöllen nach Überprüfungen wegen bevorstehenden Außerkrafttretens.
4.4. Höhere Schwellen für Überprüfungen wegen bevorstehenden Außerkrafttretens.
TEIL 5. Transparenz der Untersuchungen im Zusammenhang mit handelspolitischen Schutzmaßnahmen
5.1. Anhörungsbeauftragter.
5.2. Öffentliche Anhörungen vor Entscheidungen über die landesweite Zuerkennung des Marktwirtschaftsstatus.
5.3. Gleicher Informationsstand für alle.
5.4. Besserer Zugang zu nicht vertraulichen Informationen.
TEIL 6. Institutionelle Regelung
Drucksache 736/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament -Mobilisieren von öffentlichem und privatem Kapital für den weltweiten Zugang zu klimafreundlichen erschwinglichen und sicheren Energiedienstleistungen : Der Globale Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien KOM (2006) 583 endg.; Ratsdok. 13809/06
... nutzen helfen sie, die Energieversorgung zu sichern. Eine Erhöhung der Marktanteile effizienzsteigernder Technologien und von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen wird die negativen Auswirkungen des Verbrauchs fossiler Brennstoffe auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit verringern und die Spannungen auf den Energiemärkten verringern. Sie wirken sich auch positiv auf die lokale Beschäftigungs- und Einkommenssituation aus, zum Beispiel, indem sie in abgelegenen Gebieten, in denen Netzerweiterungen unwirtschaftlich wären, Energie zu Produktionszwecken verfügbar machen.
1. Nachhaltige Entwicklung - Die globale umweltpolitische Herausforderung für den Energiesektor
2. Hindernisse für die Bereitstellung Ausreichender Geldmittel aus dem privaten Sektor für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien
3. Eine innovative öffentlich-private Partnerschaft: Der globale Fonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien
4. Die Umsetzung der innovativen öffentlich-privaten Partnerschaft in der Praxis
5. Schluss und weitere Schritte
Drucksache 11/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung sauberer Straßenfahrzeuge KOM (2005) 634 endg.; Ratsdok. 5130/06
... 24. Der Bundesrat begrüßt den Richtlinienvorschlag der Kommission. Der Bundesrat erkennt hierin erhebliche Impulse und eine Chance für die technologisch führende deutsche Automobilindustrie, ihren Marktanteil bei umweltschonenden schweren Nutzfahrzeugen deutlich zu erhöhen und die europäische Marktführung bei erdgasbetriebenen schweren Nutzfahrzeugen weiter auszubauen. Der Bundesrat verweist hierzu auf die positiven Erfahrungen der deutschen Automobilindustrie bei der Einführung der Katalysatortechnik bei Pkw.
Drucksache 138/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Eine EU-Strategie für Biokraftstoff e " KOM (2006) 34 endg.; Ratsdok. 6153/06
... e. Mit der Mitteilung sollen Maßnahmen vorgeschlagen und eingeleitet werden, die kurz-, mittel- und langfristig in der EU einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung des Marktanteils von
Drucksache 206/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 22 der 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetz es
... bis 2020 einen Marktanteil von 1,5 v.H. am Gesamtfahrzeugbestand erreichen. Dies ist nur durch eine steuerrechtliche Gleichstellung von Erdgas und Flüssiggas als Kraftstoff zu erzielen.
1. Zu Artikel 1 allgemein EnergieStG
2. Die Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe
3. Zu Artikel 1 allgemein EnergieStG
4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 56 Abs. 2 Nr. 2 EnergieStG
5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 3 - neu - EnergieStG
6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG
Zu Artikel 1
10. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 2 Satz 2 - neu - EnergieStG
11. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 2 Satz 3 und § 57 Abs. 5 Satz 1 EnergieStG
12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 11
Zu Artikel 1
13. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 3 Satz 1 bis 3 EnergieStG
14. Zu Artikel 1 § 51 EnergieStG und Artikel 2 § 9a StromStG
15. Zu Artikel 1 § 51 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG
16. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 1a - neu - EnergieStG
17. Zu Artikel 1 § 54 Abs. 1 Satz 2 - neu -; § 55 Abs. 1 Satz 2 - neu - EnergieStG
18. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 2 Nr. 4 - neu - EnergieStG
19. Zu Artikel 1 § 57 EnergieStG
20. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 9a Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 - neu - , 5 - neu - StromStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Drucksache 29/06
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Schon im Neuzustand, also vor bzw. bei der Übergabe an die Kunden, weisen viele Fahrräder aus Fachgeschäften und Kaufhäusern Defekte an den Bremsen auf; mangelhafte Lichtanlagen haben bis zu 25 % solcher Fahrräder. Fahrräder aus Groß- und Supermärkten müssen die Kunden oft selbst montieren; daraus ergeben sich erfahrungsgemäß weitere Mängel. Der Marktanteil von Rädern der untersten Preisklasse von etwa 10% lässt befürchten, dass beim Fahrradkauf oft nur ein geringes Marken- und Qualitätsbewusstsein vorhanden ist. Ein Verkaufsverbot für nicht vollständig oder nicht den Vorschriften entsprechend ausgerüstete und damit nicht verkehrssichere Fahrräder ist aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen nicht möglich.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Gender Mainstreaming
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die technische Ausrüstung von Fahrrädern (Fahrrad-Ausrüstungs-Verordnung - FAusrüstV)
§ 1 Begriffsbestimmung
§ 2 Zulassung zum Verkehr
§ 3 Beschaffenheit der Fahrräder
§ 4 Bremsen
§ 5 Lenkeinrichtung
§ 6 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern
§ 7 Einrichtung für Schallzeichen
§ 8 Rückspiegel an mehrspurigen Fahrrädern
§ 9 Kennzeichnung von Fahrrädern
§ 10 Allgemeine Anforderungen an Fahrradanhänger
§ 11 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrradanhängern
§ 12 Kennzeichnung von Fahrradanhängern
§ 13 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrrädern mit Fahrradanhängern
§ 14 Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile
§ 15 In anderen Staaten hergestellte Fahrräder und Fahrradanhänger
§ 16 Ordnungswidrigkeiten
§ 17 Übergangsbestimmungen
Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 3 Änderung der Leichtmofa-Ausnahmeverordnung
Artikel 4 Änderung der Fahrzeugteileverordnung
Artikel 5 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
II. Kosten
III. Im Einzelnen
1. Zu Artikel 1 Fahrrad-Ausrüstungs-Verordnung - FAusrüstV -
1.1 Zu § 1 Begriffsbestimmung
1.2 Zu § 2 Zulassung zum Verkehr
1.3 Zu § 3 Beschaffenheit der Fahrräder
1.4 Zu § 4 Bremsen
1.4.1 Zu Absatz 1
1.4.2 Zu Absatz 2
1.4.3 Zu Absatz 3
1.4.4 Zu Absatz 4
1.5 Zu § 5 Lenkeinrichtungen
1.6 Zu § 6 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern
1.6.1 Zu Absatz 1
1.6.2 Zu Absatz 2
1.6.3 Zu Absatz 3
1.6.4 Zu Absatz 4
1.6.5 Zu Absatz 5
1.6.6 Zu Absatz 6
1.6.7 Zu Absatz 7
1.6.8 Zu Absatz 8
1.6.9 Zu Absatz 9
1.6.10 Zu Absatz 10
1.6.11 Zu Absatz 11
1.6.12 Zu Absatz 12
1.7 Zu § 7 Einrichtungen für Schallzeichen
1.7.1 Zu Absatz 1
1.7.2 Zu Absatz 2
1.8 Zu § 8 Rückspiegel an mehrspurigen Fahrzeugen
1.9 Zu § 9 Kennzeichnung von Fahrrädern
1.9.1 Zu Absatz 1
1.9.2 Zu Absatz 2
1.10 Zu § 10 Allgemeine Anforderungen an Fahrradanhänger
1.10.1 Zu Absatz 1
1.10.2 Zu Absatz 2
1.11 Zu § 11 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrradanhängern
1.11.1 Zu Absatz 1
1.11.2 Zu Absatz 2
1.11.3 Zu Absatz 3
1.12 Zu § 12 Kennzeichnung von Fahrradanhängern
1.13 Zu § 13 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrrädern mit Fahrradanhängern
1.13.1 Zu Absatz 1
1.13.2 Zu Absatz 2
1.14 Zu § 14 Bauartgenehmigung von Fahrzeugteilen
1.14.1 Zu Absatz 1
1.14.2 Zu Absatz 2 und 3
1.15 Zu § 15 In anderen Staaten hergestellte Fahrräder und Fahrradanhänger
1.16 Zu § 16 Ordnungswidrigkeiten
1.17 Zu § 17 Übergangsbestimmungen
1.17.1 Zu Absatz 1
1.17.2 Zu Absatz 2
1.17.3 Zu Absatz 3
1.17.4 Zu Absatz 4
2. Zu Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
3. Zu Artikel 3 Änderung der Leichtmofa-Ausnahmeverordnung
4. Zu Artikel 4 Änderung der Fahrzeugteileverordnung
4.1 Zu Nummer 1
4.2 Zu Nummer 2
4.3 Zu Nummer 3
4.4 Zu Nummer 4
5. Zu Artikel 5 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
6. Zu Artikel 6 Inkrafttreten
Drucksache 138/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Eine EU-Strategie für Biokraftstoff e " KOM (2006) 34 endg.; Ratsdok. 6153/06
... richtlinie berichten. Dieser Bericht befasst sich unter anderem mit Themen wie Festlegung einzelstaatlicher Ziele für den Marktanteil von Biokraftstoffen, Auferlegung von Biokraftstoffverpflichtungen und Sicherstellung einer nachhaltigen Produktion;
1. Einleitung
2. das Biokraftstoffpotenzial Ausschöpfen - EIN strategisches Konzept
2.1. Biokraftstoffe der ersten Generation
2.2. Die Biokraftstoffe der zweiten und der folgenden Generationen
2.3. Biokraftstoffe in Entwicklungsländern
3. Die Biokraftstoffstrategie - sieben politische Schwerpunkte
3.1. Förderung der Nachfrage nach Biokraftstoffen
3.2. Nutzung der Umweltvorteile
3.3. Entwicklung von Erzeugung und Vertrieb von Biokraftstoffen
3.4. Expansion der Rohstoffproduktion
3.5. Mehr Möglichkeiten für den Handel
3.6. Unterstützung von Entwicklungsländern
3.7. Förderung von Forschung und Entwicklung
Drucksache 206/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetz es
... bis 2020 einen Marktanteil von 1,5 v.H. am Gesamtfahrzeugbestand erreichen. Dies ist nur durch eine steuerrechtliche Gleichstellung von Erdgas und Flüssiggas als Kraftstoff zu erzielen.
1. Zu Artikel 1 allgemein EnergieStG
2. Zu Artikel 1 allgemein EnergieStG
3. Zu Artikel 1 EnergieStG
4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 56 Abs. 2 Nr. 2 EnergieStG
5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 3 - neu - EnergieStG
6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG
7. Zu Artikel 1 § 50 EnergieStG
8. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 2 Satz 2 - neu - EnergieStG
9. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 2 Satz 3 und § 57 Abs. 5 Satz 1 EnergieStG
10. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 3 Satz 1 bis 3 EnergieStG
11. Zu Artikel 1 § 51 EnergieStG und Artikel 2 § 9a StromStG
12. Zu Artikel 1 § 51 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG
13. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 1a - neu - EnergieStG
14. Zu Artikel 1 § 54 Abs. 1 Satz 2 - neu -; § 55 Abs. 1 Satz 2 - neu - EnergieStG
15. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 2 Nr. 4 - neu - EnergieStG
16. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 9a Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 - neu - , 5 - neu - StromStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Drucksache 138/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Eine EU-Strategie für Biokraftstoff e " KOM (2006) 34 endg.; Ratsdok. 6153/06
... 4. Mit der Mitteilung sollen Maßnahmen vorgeschlagen und eingeleitet werden, die kurz-, mittel- und langfristig in der EU einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung des Marktanteils von
Drucksache 11/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung sauberer Straßenfahrzeuge KOM (2005) 634 endg.; Ratsdok. 5130/06
... e ergänzt werden soll. Der von der EU erhoffte Anstieg des Biokraftstoffverbrauchs (angestrebter Marktanteil 2010: 5,75%) setzt einen stabilen Rahmen voraus, wozu auch eine entsprechende Marktzugkraft durch Verbrauchernachfrage gehört. Eine größere Zahl von Fahrzeugen, die mit Kraftstoffen mit hohem Biokraftstoffanteil betrieben werden können, würde die Ausdehnung des Biokraftstoffmarktes zusätzlich unterstützen.
Begründung
1 Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Zusammenfassung der eingeholten und berücksichtigten Stellungnahmen
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3 rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 weitere Angaben
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Entsprechungstabelle
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Förderung sauberer Fahrzeuge
Artikel 4 Anpassung an den technischen Fortschritt
Artikel 5 Ausschuss
Artikel 6 Berichterstattung und Überprüfung
Artikel 7 Umsetzung
Artikel 8 Inkrafttreten
Artikel 9 Adressaten
Drucksache 477/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Auf dem Weg zur Nachhaltigkeit im europäischen Weinsektor KOM (2006) 319 endg.; Ratsdok. 10851/06
... Der Weinverbrauch in der EU ist in den letzten Jahrzehnten deutlich und stetig zurückgegangen. Dieser Trend ging hauptsächlich zu Lasten von Tafelwein, während der Verbrauch von Qualitätsweinen bestimmter Anbaugebiete (b. A.) zunimmt, so dass beide nun etwa gleich große Marktanteile haben.
Mitteilung
3 Hintergrund
1. derzeitige LAGE des Weinmarkts und mittelfristige Vorausschau
2. Die derzeitige GMO für WEIN
3. Probleme mit der derzeitigen GMO und veränderte Rahmenbedingungen
3.1. Marktlage
3.2. Regulierung des Produktionspotenzials
3.3. Marktstützungsmaßnahmen
3.4. Weinbereitungsverfahren, geografische Angaben und Etikettierung
3.5. Gesundheit und Lebensstil
4. Ziele einer neuen EU-Weinpolitik
5. IN der Folgenabschätzung untersuchte und abgelehnte Optionen
5.1. Beibehaltung des Status quo, gegebenenfalls mit geringfügigen Anpassungen
5.2. Reform in Anlehnung an die GAP-Reform
5.3. Deregulierung des Weinmarkts
6. Grundlegende Reform der GMO für WEIN
6.1. Grundlegende Reform der GMO – Variante A - einstufig
6.2. Grundlegende Reform der GMO – Variante B - zweistufig
6.3. gemeinsame Merkmale der VARIANTEN A und B
6.3.1. Abschaffung der Marktsteuerungsinstrumente und Einführung zukunftsweisender Maßnahmen
6.3.2. Nationaler Finanzrahmen
6.3.3. Entwicklung des ländlichen Raums
6.3.4. Qualitätspolitik/geografische Angaben
6.3.5. Weinbereitungsverfahren
6.3.6. Anreicherung
6.3.7. Etikettierung
6.3.8. Absatzförderung und Information
6.3.9. Umweltschutz
6.3.10. WTO
7. SO genannte vorschriftswidrige und UNZULÄSSIGE Pflanzungen
8. Auswirkungen auf den Haushalt
9. Schlussbemerkungen
Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... - Die Lohnpolitik hat zu mehr Preisniveaustabilität und zur Verbesserung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands beigetragen. Letzteres zeigen die deutlichen Marktanteilsgewinne deutscher Exporteure, deren Ausfuhren in den letzten Jahren deutlich stärker expandierten als ihre Absatzmärkte. Allerdings blieb zugleich der private Konsum vergleichsweise schwach. Der außenwirtschaftliche Funke war bis zuletzt noch nicht vollständig auf die Inlandsnachfrage übergesprungen.
1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren
1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009
1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006
1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009
Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite
Wachstum durch Innovationen und Investitionen
Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen
2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009
Tabelle
3. Die Ausgaben des Bundes
3.1 Überblick
3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen
3.2.1 Soziale Sicherung
Tabelle
3.2.2 Verteidigung
3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
3.2.4 Wirtschaftsförderung
3.2.5 Verkehr
3.2.6 Bauwesen
3.2.8 Umweltschutz
3.2.9 Sport
3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung
3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft
Tabelle
3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes
3.3.1. Überblick
3.3.2. Konsumtive Ausgaben
3.3.3. Investive Ausgaben
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3.4. Die Finanzhilfen des Bundes
3.5. Die Personalausgaben des Bundes
3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung
4. Die Einnahmen des Bundes
4.1 Überblick
4.2 Steuereinnahmen
4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick
Tabelle
4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung
Tabelle
4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren
4.3. Sonstige Einnahmen
4.3.1. Überblick
4.3.2 Privatisierungspolitik
Tabelle
4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung
Tabelle
4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank
4.4. Kreditaufnahme
Tabelle
5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen
5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund
Tabelle
5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens
5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens
5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen
5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt
6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums
6.1. Zinsausgaben
6.2. Sondervermögen
6.3. Versorgungsleistungen
Tabelle
6.4. Gewährleistungen
6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen
6.6. Verpflichtungsermächtigungen
7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009
7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung
7.2. Ausblick für 2006
Tabelle
7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum
7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
7.5. Ergebnisse
Tabelle
Tabelle
Drucksache 437/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... Die Halter von Pelztieren in Deutschland konkurrieren beim Absatz der Pelze mit Mitbewerbern aus dem Ausland, insbesondere aus anderen Mitgliedstaaten. Dabei ist der Marktanteil der deutschen Produktion insgesamt, zumal im Vergleich mit skandinavischen Produzenten, gering. Für die betroffenen Pelztierhalter können durch die erweiterten Anforderungen (z.B. größere Haltungseinrichtungen) z. T. erhebliche finanzielle Aufwendungen entstehen. Diese Kostenbelastungen sind im einzelnen nicht quantifizierbar. Es muss jedoch damit gerechnet werden, dass die nach den tiergerechteren Vorgaben der vorliegenden Verordnung erzeugten Pelze unter Zugrundelegung der derzeitigen Erzeugerpreise nicht kostendeckend vermarktet werden können. Vielmehr müssten für solche Pelze höhere Erlöse am Markt erzielt werden als für Produkte aus ausländischer Intensivhaltung. Bisher existiert kein Markt für solche "Pelze aus tiergerechter Haltung". Mit Blick auf andere Märkte kann allerdings die Entwicklungsmöglichkeit eines solchen Marktes analog angenommen werden. Neben Eiern, Milch oder Fleisch, bei denen zusätzlich zu den ethischen Produktmerkmalen gesundheitliche Erwägungen kaufentscheidend sein können, gibt es z.B. bei Holzprodukten und Teppichen Märkte für Produkte mit besonderen ethischen Produktmerkmalen, für die eine gesundheitliche Kaufmotivation keine Relevanz hat. Dabei kann das ethische Produktmerkmal bei Holzprodukten (aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung) der Stufe der Urproduktion zugeordnet werden. Inzwischen sind auch Hölzer aus Waldregionen zertifiziert, für die bereits hohe gesetzliche Anforderungen bestehen. Beweggrund war in diesen Fällen das Ziel, Akzeptanz für die Waldbewirtschaftung in unserer Gesellschaft zu fördern. Am Beispiel der Rauchwarenherstellung wäre dies der Pelztierhaltung vergleichbar. Bei der Kennzeichnung geknüpfter Teppiche mit dem Hinweis "ohne Kinderarbeit hergestellt" liegt das ethische Produktmerkmal auf der Stufe der Verarbeitung. Es gibt damit Beispiele erfolgreicher Vermarktungswege für Produkte des gehobenen Bedarfs mit besonderen ethischen Produktmerkmalen im Hinblick sowohl auf die Urproduktion als auch auf die Verarbeitung.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
1. In der Inhaltsübersicht wird Abschnitt 4 durch folgende Abschnitte ersetzt:
2. § 2 wird wie folgt geändert:
3. In § 3 Abs. 1 und im einleitenden Satzteil des 4 Abs. 1 Satz 1
4. Nach § 15 wird folgender Abschnitt eingefügt:
§ 16 Verbot der Haltung bestimmter Tiere
§ 17 Anwendungsbereich
§ 18 Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Pelztiere
§ 19 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Pelztieren
§ 20 Besondere Anforderungen an das Halten von Nerzen, Iltissen, Füchsen und Marderhunden
§ 21 Besondere Anforderungen an das Halten von Sumpfbibern und Chinchillas
5. Der bisherige Abschnitt 4 wird der neue Abschnitt 5.
6. Die bisherigen §§ 16 bis 18 werden die neuen §§ 22 bis 24.
7. Der neue § 22 wird wie folgt geändert:
8. Dem neuen § 23 werden folgende Absätze angefügt:
Artikel 2 Neubekanntmachung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
II. Einzelvorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 2
Zu § 16
Zu § 18
Zu § 19
Zu §§ 20
Zu § 22
Zu Artikel 3
Drucksache 482/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reorganisation der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost und zur Änderung anderer Gesetze
... (3) Der Verwaltungsrat bestimmt jährlich auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Grenze die Mitgliedsbeiträge zur Grundversicherung. Die Beitragsberechnung durch den Versicherungsmathematiker nach § 26f hat mit dem Ziel der langfristigen Kontinuität der Beitragsanpassung zu erfolgen. In die Berechnung fließen die Mittel aus dem Ausgleichsfonds gemäß § 26h und die sonstigen Einnahmen gemäß § 26c Abs. 2, § 26d Abs. 2, § 26g Abs. 5, § 26i und § 26k nach Maßgabe ihrer Zweckbestimmung mit ein. Die Beiträge dürfen die durchschnittliche Beitragshöhe privater beihilfeergänzender Krankenversicherungen unter Berücksichtigung vergleichbarer Leistungen nicht übersteigen. Hierbei sind die Durchschnittsbeiträge der größten Krankenversicherer mit einem Gesamtmarktanteil von mindestens 70 vom Hundert zugrunde zu legen. Grundlage ist eine Betrachtung der Gesamtheit des Versichertenbestandes über den gesamten Versicherungsverlauf. Besonderheiten der unterschiedlichen Versicherungssysteme ist Rechnung zu tragen. Der Beitragsvergleich würd durch einen Versicherungsmathematiker erstellt. Einzelheiten regelt die Satzung.
Drucksache 706/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße KOM (2005) 319 endg.; Ratsdok. 11508/05
... Trotz eines wettbewerbsorientierten Angebots und der damit verbundenen neuen Dynamik im Personenverkehr haben die öffentlichen Verkehrsmittel weitere Marktanteile zugunsten der Privatfahrzeuge eingebüßt. Die Benutzung des Autos stieg demnach zwischen 1970 und 2001 von 73,8 auf 78,2 Prozent, während der öffentliche Verkehr einen Rückgang von 24,7 auf 16 Prozent verzeichnete.
Begründung
3 Einleitung
1. Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
2. GEMEINWIRTSCHAFTLICHE Verpflichtungen IM Verkehrssektor
2.1 Der gemeinschaftliche Besitzstand
2.2 Marktöffnung
3. DER Kommissionsvorschlag von 2000, geändert 2002
4. DAS Altmark-urteil
5. DAS NEUE Konzept der Kommission
die einzelnen Artikel
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Öffentliche Dienstleistungsaufträge und allgemeine Vorschriften
Artikel 4 Obligatorischer Inhalt öffentlicher Dienstleistungsaufträge und allgemeiner Vorschriften
Artikel 5 Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge
Artikel 6 Ausgleichsleistung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen
Artikel 7 Veröffentlichung
Artikel 8 Übergangsregelung
Artikel 9 Vereinbarkeit mit dem EG-Vertrag
Artikel 10 Aufhebung
Artikel 11 Überwachung
Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Öffentliche Dienstleistungsaufträge und allgemeine Vorschriften
Artikel 4 Obligatorischer Inhalt öffentlicher Dienstleistungsaufträge und allgemeiner Vorschriften
Artikel 5 Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge
Artikel 6 Ausgleichsleistung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen
Artikel 7 Veröffentlichung
Artikel 8 Übergangsregelung
Artikel 9 Vereinbarkeit mit dem EG-Vertrag
Artikel 10 Aufhebung
Artikel 11 Überwachung
Artikel 12 Inkrafttreten
Anhang
Drucksache 732/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verringerung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs KOM (2005) 459 endg.; Ratsdok. 12790/05
... Das Ziel sollte nach Auffassung der Kommission sein, ein praktikables Modell für einen Emissionshandel in Europa bereitzustellen, welches erweitert oder weltweit dupliziert werden kann. Der genaue Anwendungsbereich wird durch die gemäß dem Anhang eingesetzte Arbeitsgruppe zu erheben sein. Nach der vom Umweltgesichtspunkt her bevorzugten Option sollten alle von EU-Flughäfen ausgehenden Flüge abgedeckt sein.. Eine Einengung auf Flüge „innerhalb der EU“, die sowohl in der EU abfliegen als auch landen, würde weniger als 40%10 der Emissionen von allen aus der EU startenden Flügen bedeuten. In Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit der Luftfahrtindustrie wird die Auswirkung auf die relativen Marktanteile der EU und Nicht-EU-Transportunternehmen weiter untersucht werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. DERZEITIGER politischer Zusammenhang
3. Die Klimaauswirkungen des Luftverkehrs
4. Die Notwendigkeit politischen Handelns auf allen Ebenen
4.1. Luftverkehrsemissionen im UNFCCC und im Kyoto-Protokoll
4.2. ICAO-Politik zur Bekämpfung der Emissionen aus dem Luftverkehr
4.3. Der Handlungsbedarf auf Gemeinschaftsebene
5. ERSCHLIESSUNG der Potenziale bestehender Massnahmenbereiche
5.1. Intensivere Forschung für einen sauberen Luftverkehr
5.2. Verbesserung des Flugverkehrsmanagements
5.3. Straffere Anwendung der Energiebesteuerung
6. WIRTSCHAFTSINSTRUMENTE ALS kostenwirksame Katalysatoren des Wandels
6.1. Bewertung der Optionen
6.2. Ökologische und wirtschaftliche Wirksamkeit
6.3. Potenzial für eine breiter angelegte Anwendung
7. spezifische Aspekte der Gestaltung des Emissionshandels
8. Auswirkungen der Einbeziehung des Luftverkehrs IN das Emissionshandelssystem der EU
9. Schlussfolgerungen und nächste Schritte
Anhang : Auftragsprofil für die Arbeitsgruppe Luftfahrt innerhalb des europäischen Programms zur Klimaänderung
Berücksichtigung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs
Spektrum der berücksichtigten Emissionen
Gewährleistung der Einhaltung
3 Verwaltung
Drucksache 210/05
... Berechnung der Umsatzerlöse und der Marktanteile
Siebtes Gesetz
Artikel 1 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 2 Freigestellte Vereinbarungen
§ 3 Mittelstandskartelle
§ 22 Verhältnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 81 und 82 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
§ 23 Europafreundliche Anwendung
§ 27 Veröffentlichung von Wettbewerbsregeln, Bekanntmachungen.
§ 30 Preisbindung bei Zeitungen und Zeitschriften
§ 31 Verlagswirtschaftliche Kooperationen
§ 32 Abstellung und nachträgliche Feststellung von Zuwiderhandlungen
§ 32a Einstweilige Maßnahmen
§ 32b Verpflichtungszusagen
§ 32c Kein Anlass zum Tätigwerden
§ 32d Entzug der Freistellung
§ 32e Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von Vereinbarungen
§ 33 Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht
§ 34 Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde
§ 34a Vorteilsabschöpfung durch Verbände und Einrichtungen
§ 43 Bekanntmachungen
§ 50 Vollzug des europäischen Rechts
§ 50a Zusammenarbeit im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden
§ 50b Sonstige Zusammenarbeit mit ausländischen Wettbewerbsbehörden
§ 50c Behördenzusammenarbeit
§ 62 Bekanntmachung von Verfügungen
§ 82a Befugnisse und Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren
§ 86a Vollstreckung
§ 89a Streitwertanpassung
§ 131 Übergangsbestimmungen
Artikel 2 Änderung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 3 Neubekanntmachung
Artikel 4 Inkrafttreten
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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