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142 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Marktakteuren"


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Drucksache 129/11 (Beschluss)

... Freiwillige Kooperationen zwischen Marktakteuren im Telekommunikationsmarkt sind grundsätzlich zu begrüßen, wenn sie den Wettbewerb nicht behindern; denn sie können zur Vermeidung von aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht zielführender Duplizierung von Investitionen beitragen und Innovationen befördern. Eine Einschränkung der unterstützenswerten Kooperationen auf Kooperationen nur zwischen Investoren und Zugangsbegehrenden ist nur bedingt zielführend. Stattdessen erscheint es sinnvoll, die Rahmenbedingungen für Kooperationen auf allen Ebenen (Infrastruktur, Betrieb, Diensteebene) zu verbessern, um im Netz der Zukunft überall bestmögliche Qualität zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 1 Satz 2 TKG und Nummer 15 Buchstabe a und b § 20 Absatz 1 und 3 TKG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 2 Absatz 2 Nummer 4 TKG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 2 Nummer 5 TKG allgemein

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe gg - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 7 TKG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 2 Absatz 3 Nummer 4 TKG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e § 2 Absatz 6 Satz 1 und Satz x - neu - TKG

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 3 Nummer 4c - neu - TKG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 3 Nummer 9 Satz 2 TKG und Nummer 49 § 53 Absatz 2 Satz x - neu - TKG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 TKG

12. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 21 Absatz 5 Satz 1 TKG

13. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 43a Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TKG

14. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Überschrift, Absatz 2 - neu - TKG

15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Absatz 1 Satz 2 TKG

16. Zu § 45a TKG allgemein

17. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 45h Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Buchstabe b - neu - § 45h Absatz 5 - neu - TKG

18. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe b § 45k Absatz 2 Satz 3, Satz 5 TKG

19. Zu Artikel 1 Nummer 40a - neu - § 45l Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 4 - neu - TKG

20. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 1, Absatz 6 Satz 2 und 3 - neu - TKG Nummer 42 § 45o Absatz 1, Absatz 5 Satz 2 und 3 - neu - TKG

21. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 2 Nummer 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Absatz 5 Satz 2 TKG

22. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 4 Satz 1 Nummer 5, 6 und 7 - neu - TKG

23. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n TKG

24. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 4 Satz 5 TKG

25. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 1 und 2 TKG

26. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 4 TKG

27. Zu Artikel 1 Nummer 45 Buchstabe c - neu - § 47a Absatz 5 - neu -, 6 - neu - TKG

28. Zu Artikel 1 Nummer 47 § 48 Absatz 3 TKG

29. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 53 Absatz 1 TKG

30. Zu Artikel 1 Nummer 50 § 54 Absatz 4 - neu - TKG

31. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b § 55 Absatz 1 Satz 5 TKG

32. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe e § 55 Absatz 5 Satz 3TKG , Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 und aa1 - neu - § 57 Absatz 1 Satz 1 und 6 TKG , Nummer 54 § 58 Absatz 2 Satz 3 TKG , Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 60 Absatz 2 Satz 3 TKG und Buchstabe d - neu - § 60 Absatz 4 TKG sowie Nummer 59 Buchstabe a und b § 63 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2 TKG

33. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 57 Absatz 1 Satz 7 bis 9 TKG

34. Zu Artikel 1 Nummer 57 Buchstabe d und Buchstabe i - neu - § 61 Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 und Absatz 8 - neu - TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

35. Zu Artikel 1 Nummer 57 § 61 TKG allgemein

36. Zu Artikel 1 Nummer 59 Buchstabe d § 63 Absatz 4 TKG

37. Zu Artikel 1 Nummer 63 § 66h - neu - TKG

38. Zu Abschnitt 3 § § 68 ff. TKG allgemein

39. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a TKG allgemein

40. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 1 TKG allgemein

41. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 1 TKG

42. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 4 - neu - TKG

43. Zu Artikel 1 Nummer 82 § 100 Absatz 2 Satz 3 TKG

44. Zu Artikel 1 Nummer 84 Buchstabe a § 108 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 TKG

45. Zu Artikel 1 Nummer 98 § 138 Absatz 2 Satz 1 und 2 TKG

46. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe a Doppelbuchstabe oo § 149 Absatz 1 Nummer 21b TKG

47. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe c § 149 Absatz 2 Satz 1 TKG

48. Zu Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 129/1/11

... Freiwillige Kooperationen zwischen Marktakteuren im Telekommunikationsmarkt sind grundsätzlich zu begrüßen, wenn sie den Wettbewerb nicht behindern; denn sie können zur Vermeidung von aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht zielführender Duplizierung von Investitionen beitragen und Innovationen befördern. Eine Einschränkung der unterstützenswerten Kooperationen auf Kooperationen nur zwischen Investoren und Zugangsbegehrenden ist nur bedingt zielführend. Stattdessen erscheint es sinnvoll, die Rahmenbedingungen für Kooperationen auf allen Ebenen (Infrastruktur, Betrieb, Diensteebene) zu verbessern, um im Netz der Zukunft überall bestmögliche Qualität zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/1/11




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 1 Satz 2 TKG und Nummer 15 Buchstabe a und b § 20 Absatz 1 und 3 TKG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 2 Absatz 2 Nummer 4 TKG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 2 Nummer 5 TKG allgemein

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe gg - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 7 TKG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 2 Absatz 3 Nummer 4 TKG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e § 2 Absatz 6 Satz 1 und Satz xneu - TKG

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 3 Nummer 4cneu - TKG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 3 Nummer 9 Satz 2 TKG und Nummer 49 § 53 Absatz 2 Satz xneu - TKG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 9 TKG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 TKG

13. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 21 Absatz 5 Satz 1 TKG

14. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 43a Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TKG

15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Überschrift, Absatz 2 - neu - TKG

16. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Satz 2 TKG *

17. Zu § 45a TKG allgemein

18. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 45h Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Buchstabe bneu - § 45h Absatz 5 - neu - TKG

19. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe b § 45k Absatz 2 Satz 3, Satz 5 TKG

20. Zu Artikel 1 Nummer 40aneu - § 45l Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 4 - neu - TKG

Zu Artikel 1 Nummer 41

29. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 2 Nummer 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Absatz 5 Satz 2 TKG

30. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 4 Satz 1 Nummer 5, 6 und 7 - neu - TKG

Zu Artikel 1 Nummer 41

33. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n TKG

34. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 4 Satz 5 TKG

35. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 1, 2, 3 TKG

36. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 4 TKG

37. Zu Artikel 1 Nummer 45 Buchstabe cneu - § 47a Absatz 5 - neu -, 6 - neu - TKG

38. Zu Artikel 1 Nummer 47 § 48 Absatz 3 TKG

39. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 53 Absatz 1 TKG

40. Zu Artikel 1 Nummer 50 § 54 Absatz 4 - neu - TKG

41. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b § 55 Absatz 1 Satz 5 TKG

42. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b und e § 55 Absatz 1 Satz 5 und Absatz 5 Satz 3TKG , Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 und aa1 - neu - § 57 Absatz 1 Satz 1 und 6 TKG , Nummer 54 § 58 Absatz 2 Satz 3 TKG , Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 60 Absatz 2 Satz 3 TKG und Buchstabe dneu - § 60 Absatz 4 TKG sowie Nummer 59 Buchstabe a und b § 63 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2 TKG

43. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 57 Absatz 1 Satz 7 bis 9 TKG

Zu Artikel 1 Nummer 57

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

46. Zu Artikel 1 Nummer 57 § 61 TKG allgemein a

47. Zu Artikel 1 Nummer 59 Buchstabe d § 63 Absatz 4 TKG

48. Zu Artikel 1 Nummer 63 § 66hneu - TKG

49. Zu Abschnitt 3 §§ 68 ff. TKG allgemein

50. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a TKG allgemein

51. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 1 TKG allgemein

52. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 1 TKG

53. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 4 - neu - TKG

54. Zu Artikel 1 Nummer 82 § 100 Absatz 2 Satz 3 TKG

55. Zu Artikel 1 Nummer 84 Buchstabe a § 108 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 TKG

56. Zu Artikel 1 Nummer 98 § 138 Absatz 2 Satz 1 und 2 TKG

57. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe a Doppelbuchstabe oo § 149 Absatz 1 Nummer 21b TKG

58. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe c § 149 Absatz 2 Satz 1 TKG

59. Zu Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 Inkrafttreten

60. Zu Artikel 4 Absatz 2 Satz 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 853/1/11

... /EU dienen und insbesondere der wachsenden Bedeutung des Vertriebs von Produkten über das Internet sowie anderen Vertriebsformen Rechnung tragen, bei denen der Kunde das Produkt nicht im Verkaufsraum ausgestellt sieht. Da insbesondere das Internet als direktes Kommunikationsmedium zwischen Verbrauchern und Marktakteuren fungiert, muss sichergestellt werden, dass die auf dem Label und auf dem Datenblatt enthaltenen Informationen im Sinne der Verordnungen der Europäischen Union den Verbrauchern vor dem Kauf eines Produktes zur Kenntnis gelangen. Daher sollten alle Wirtschaftsakteure (Hersteller, Händler, Lieferanten, Importeure), die Produkte für Endverbraucher herstellen, in Verkehr bringen oder bewerben, einer Pflicht zur Kennzeichnung unterliegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 853/1/11




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 EnVKG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Nummer 1 und 2 EnVKG

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Satz 2 EnVKG

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 EnVKG

Zu Artikel 1

8. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 und 3 - neu - EnVKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Nummer 3 - neu - und 4 - neu - EnVKG

11. Zu Artikel 2 Nummer 5 und 7 §§ 5, 6a und 6b EnVKV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 8 Nummer 4a - neu - und 5a - neu - EnVKG


 
 
 


Drucksache 232/11

... Die öffentliche Konsultation hat eindeutig ergeben, dass die Zivilgesellschaft enger in die weitere Entwicklung des Binnenmarkts einbezogen werden möchte als das bislang der Fall ist. 64 Um diesen Weg entschlossen zu verfolgen, wird die Kommission regelmäßig eine 20-Punkte-Liste veröffentlichen, auf der sie die Haupterwartungen, die Bürger und Unternehmen aufgrund ihrer konkreten Erfahrungen an den Binnenmarkt stellen, aufführen wird. Diese Liste wird einen echten Gradmesser für das Funktionieren des Binnenmarkts darstellen und soll dem Binnenmarktforum vorgelegt werden. Dieses Forum bietet allen Marktakteuren (Unternehmen, Sozialpartnern, Nichtregierungsorganisationen und Bürgervertretern, Behörden unterschiedlicher staatlicher Ebenen und Parlamenten) regelmäßig Gelegenheit zu einem Zusammentreffen. Es wird den Stand des Binnenmarkts, insbesondere die Umsetzung und Anwendung der Richtlinien, bewerten und empfehlenswerte Praktiken austauschen. Es wird dazu beitragen, dass die Bewertung der Politik zu einer gängigen Praxis wird, und in dieser Hinsicht seine Funktion bei der Begleitung der Umsetzung der Binnenmarktakte und der Messung ihrer Auswirkungen in den Mitgliedstaaten voll und ganz erfüllen. Auch die Arbeiten des Europäischen Bürgerbeauftragten werden zu dieser Bewertung beitragen. In Bezug auf letztgenannten Aspekt wird die Kommission auf eine begrenzte Anzahl von Indikatoren zurückgreifen (siehe Anhang 2).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/11




Mitteilung

1. Einleitung

Ein Aktionsplan zur Wiederbelebung des Wachstums und zur Stärkung des Vertrauens

Eine fruchtbare und anregende Debatte

Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen

Nachhaltiges Wachstum

Intelligentes Wachstum

Integratives Wachstum

Eine integrierte Strategie

2. Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum Vertrauen

2.1. Finanzierungsmöglichkeiten für KMU

2.2. Mobilität der Bürger

2.3. Rechte des geistigen Eigentums

2.4. Verbraucher als Akteure des Binnenmarkts

2.5. Dienstleistungen

2.6. Netze

2.7. Digitaler Binnenmarkt

2.8. Soziales Unternehmertum

2.9. Steuern

2.10. Sozialer Zusammenhalt

2.11. Regulierungsumfeld der Unternehmen

2.12. Öffentliches Auftragswesen

3. Voraussetzungen für den Erfolg: VERSTÄRKTE Steuerung des Binnenmarkts

Einbeziehung der Zivilgesellschaft und regelmäßige Bewertung

Schaffung von Partnerschaften und Förderung der Zusammenarbeit

Bessere Informationen für eine bessere Umsetzung der Binnenmarktvorschriften

Gleiche Spielregeln für alle

Spielregeln auf globaler Ebene

4. Weiteres Vorgehen Schlussfolgerung

Anhang 1
Leitaktionen

Anhang 2
Indikatoren für den Binnenmarkt


 
 
 


Drucksache 831/11

... Die Analyse aller Szenarios ergibt, dass 2050 der größte Anteil der Energieversorgungstechnologien auf die erneuerbaren Energien entfällt. Somit ist die zweite Hauptvoraussetzung für ein nachhaltigeres und sichereres Energiesystem ein höherer Anteil erneuerbarer Energien über das Jahr 2020 hinaus. Für 2030 deuten alle Dekarbonisierungsszenarios darauf hin, dass der Anteil der erneuerbaren Energien auf ca. 30 % des Bruttoendenergieverbrauchs steigt. Die Herausforderung besteht für Europa darin, es den Marktakteuren zu ermöglichen, die Kosten für erneuerbare Energien durch bessere Forschung, die Industrialisierung der Lieferkette und effizientere Konzepte und Fördersysteme zu senken. Dies könnte eine größere Konvergenz der Fördersysteme sowie eine größere Verantwortung nicht nur der Netzbetreiber, sondern auch der Produzenten für die Systemkosten erfordern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 831/11




1. Einleitung

2. Ein sicheres, Wettbewerbsfähiges dekarbonisiertes Energiesystem im Jahr 2050 ist möglich

Überblick über die Szenarios12

Referenzszenario

Aktuelle politische Initiativen API

Dekarbonisierungsszenarios siehe Abbildung 1

Hohe Energieeffizienz

Diversifizierte Versorgungstechnologien

Hoher Anteil erneuerbarer Energien EE

Verzögerte CCS-Technologie

Geringer Kernenergieanteil

Verbindung zu globalen Klimaschutzmaßnahmen

3. Entwicklung von 2020 BIS 2050 - Herausforderungen Chancen

3.1. Umbau des Energiesystems

a Energieeinsparungen und Steuerung der Energienachfrage: eine gemeinsame Verantwortung

b Umstieg auf erneuerbare Energien

c Gas spielt beim Umbau eine Schlüsselrolle

d Wandel bei anderen fossilen Brennstoffen

e Die Kernenergie als wichtiger Faktor

f Intelligente Technologie, Speicherung und alternative Brennstoffe

3.2. Die Energiemärkte neu denken

a Neue Wege des Strommanagements

b Integration lokaler Ressourcen und zentralisierter Systeme

3.3. Mobilisierung von Investoren - ein einheitlicher und wirksamer Ansatz für Anreize im Energiesektor

3.4 Die Einbeziehung der Öffentlichkeit ist von entscheidender Bedeutung.

3.5 Förderung des Wandels auf internationaler Ebene

4. das weitere Vorgehen


 
 
 


Drucksache 853/11 (Beschluss)

... /EU dienen und insbesondere der wachsenden Bedeutung des Vertriebs von Produkten über das Internet sowie anderen Vertriebsformen Rechnung tragen, bei denen der Kunde das Produkt nicht im Verkaufsraum ausgestellt sieht. Da insbesondere das Internet als direktes Kommunikationsmedium zwischen Verbrauchern und Marktakteuren fungiert, muss sichergestellt werden, dass die auf dem Label und auf dem Datenblatt enthaltenen Informationen im Sinne der Verordnungen der Europäischen Union den Verbrauchern vor dem Kauf eines Produktes zur Kenntnis gelangen. Daher sollten alle Wirtschaftsakteure (Hersteller, Händler, Lieferanten, Importeure), die Produkte für Endverbraucher herstellen, in Verkehr bringen oder bewerben, einer Pflicht zur Kennzeichnung unterliegen.

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Drucksache 853/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 EnVKG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Nummer 1 und 2 EnVKG

4. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Satz 2 EnVKG

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 EnVKG

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 6 - neu - EnVKG

7. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 und 3 - neu - EnVKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Nummer 3 - neu - und 4 - neu - EnVKG

9. Zu Artikel 2 Nummer 5 und 7 §§ 5, 6a und 6b EnVKV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 8 Nummer 4a - neu - und 5a - neu - EnVKG


 
 
 


Drucksache 37/11

... KMU gelten als Rückgrat der EU-Wirtschaft und bieten im Hinblick auf Beschäftigung, Wachstum und Innovation ein enormes Potenzial. Ein leichter Zugang zu den Beschaffungsmärkten kann helfen, dieses Wachstums- und Innovationspotenzial zu nutzen und hätte gleichzeitig positive Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft. Zudem können die Auftraggeber, wenn KMU stärker in die öffentliche Auftragsvergabe einbezogen werden, ihren Lieferantenstamm deutlich erweitern, so dass die Vorteile eines intensiveren Wettbewerbs um öffentliche Aufträge zum Tragen kommen und ein Gegengewicht zu den dominanten Marktakteuren entsteht.

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Drucksache 37/11




Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge

1. Worum geht es bei den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen

1.1. Beschaffung

1.2. Öffentliche Aufträge

Dienstleistungen gemäß Anhang II Teile A und B

5 Schwellenwerte

1.3. Öffentliche Auftraggeber

Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen

Öffentliche Versorgungsleistungen

2. Verbesserung des Instrumentarium für die öffentlichen Auftraggeber

2.1. Modernisierung der Verfahren

Allgemeine Verfahren

Mehr Verhandlungen

Gewerbliche Güter und Dienstleistungen

Auswahl und Zuschlagserteilung

Berücksichtigung früherer Erfahrungen

Spezifische Instrumentarien für Versorgungsunternehmen

2.2. Spezifische Instrumente für kleine öffentliche Auftraggeber

Mehr Rechtssicherheit für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Richtlinienschwellenwerte

2.3. Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit

2.4. Angemessene Instrumentarien für die Zusammenführung der Nachfrage / gemeinsame Auftragsvergabe

2.5. Bedenken im Hinblick auf die Auftragsausführung

Wesentliche Änderungen

Änderungen hinsichtlich des Auftragnehmers und Beendigung von Aufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

3. Bessere Zugänglichkeit des Europäischen Beschaffungsmarkts

3.1. Besserer Zugang für KMU und Neugründungen

Verringerung der Verwaltungslasten in der Auswahlphase

Sonstige Vorschläge

3.2. Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs

Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten

3.3. Vergabe im Falle nicht vorhandenen Wettbewerbs/bei Vorhandensein von Ausschließlichkeitsrechten

4. Die öffentliche Auftragsvergabe als Strategische Antwort auf neue Herausforderungen

4.1. „Beschaffungstechnik“ – Erreichung der Ziele von Europa 2020

Beschreibung des Auftragsgegenstands und technische Spezifikationen

Festlegung besonders relevanter Auswahlkriterien

Anwendung der zweckmäßigsten Zuschlagskriterien

Vorgabe angemessener Klauseln für die Auftragsausführung

Prüfung der Anforderungen

Verknüpfung mit Auftragsgegenstand/Auftragsausführung

4.2. „Beschaffungsgegenstand“ – Förderung der Ziele von Europa 2020

4.3. Innovation

4.4. Sozialwesen

5. Gewährleistung ordnungsgemässer Verfahren

5.1. Vermeidung von Interessenkonflikten

5.2. Bekämpfung von Günstlingswirtschaft und Korruption

5.3. Ausschluss „unseriöser“ Bieter

5.4. Vermeidung unfairer Vorteile

6. Zugang von Lieferanten aus Drittländern zum EU-Markt


 
 
 


Drucksache 379/11

... Die in der neuen Richtlinie vorgeschlagenen Maßnahmen werden dazu beitragen, dass alle Mitgliedstaaten in zweckmäßiger Weise einen Beitrag zu den Anstrengungen leisten, die notwendig sind, um das 20 %-Ziel zu erreichen, ebenso wie zu gleichen Ausgangsbedingungen für alle Marktakteure, insbesondere durch die Festlegung von Mindestenergieeffizienzanforderungen (z.B. in Bezug auf den Zugang zu öffentlichen Märkten, Energieaudit-Verpflichtungen für Unternehmen, Energieeinsparverpflichtungen für Energieversorger und den Netzzugang für KWK-Erzeuger). Mit dem Vorschlag erhalten Investoren Sicherheit in Bezug auf das Erreichen des EU-Ziels und Unterstützung für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wie hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung und Fernwärme/Fernkälte.

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Drucksache 379/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Begründung und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Geltende Bestimmungen

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Anhörung von interessierten Kreisen Folgenabschätzung

2.1. Anhörungen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

5.1. Vereinfachung des gemeinschaftlichen Besitzstands

5.2. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

5.3. Überprüfung/Revision/Sunset-Klausel

5.5. Entsprechungstabelle

5.6. Europäischer Wirtschaftsraum EWR

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Energieeffizienzziele

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Energieeffizienzziele

Kapitel II
Effizienz bei der Energienutzung

Artikel 4
Öffentliche Einrichtungen

Artikel 5
Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen

Artikel 6
Energieeffizienzverpflichtungssysteme

Artikel 7
Energieaudits und Energiemanagementsysteme

Artikel 8
Verbrauchserfassung und informative Abrechnung

Artikel 9
Sanktionen

Kapitel III
Effizienz bei der Energieversorgung

Artikel 10
Förderung von Effizienz beider Wärme- und Kälteversorgung

Artikel 11
Energieumwandlung

Artikel 12
Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung

Kapitel IV
Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen

Artikel 14
Energiedienstleistungen

Artikel 15
Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz

Artikel 16
Umrechnungsfaktoren

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Delegierte Rechtsakte und Anpassung der Anhänge

Artikel 18
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 19
Überprüfung und Überwachung der Durchführung

Artikel 20
Ausschussverfahren

Artikel 21
Aufhebung

Artikel 22
Umsetzung

Artikel 23
Inkrafttreten

Artikel 24
Adressaten

Anhang I
Allgemeine Grundsätze für die Berechnung der Strommenge aus KWK

Teil I
Allgemeine Grundsätze

Teil II
KWK-Technologien, die unter diese Richtlinie fallen

Teil III
Detaillierte Grundsätze

Anhang II
Verfahren zur Bestimmung der Effizienz des KWK-Prozesses

Anhang III
Energieeffizienzanforderungen für die Beschaffung von Produkten, Dienstleistungen und Gebäuden durch öffentliche Einrichtungen

Anhang IV
Energiegehalt ausgewählter Brennstoffe für den Endverbrauch - Umrechnungstabelle 41

Anhang V
Energieeffizienzverpflichtungssysteme

1. Auf kurzfristige Einsparungen abzielende Maßnahmen

2. Berechnung der Energieeinsparungen

3. Europäische Standardwerte nach Gerätetyp

3.1. Haushaltsgeräte

a. Mit Differenzierung zwischen Gefriergeräten und Kühl-Gefriergeräten

b. Ohne Differenzierung zwischen Gefriergeräten und Kühl-Gefriergeräten

c. Haushaltswaschmaschinen

d. Haushaltsgeschirrspüler

3.2. Wohnungsbeleuchtung

4. Standard-Lebensdauerwerte

Anhang VI
Mindestanforderungen an die Erfassung des individuellen Energieverbrauchs und die Häufigkeit der Abrechnung auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs

1. Mindestanforderungen an die Erfassung des individuellen Energieverbrauchs

1.1. Individuelle Zähler

1.2. Heizkostenverteiler

2. Mindestanforderungen an die Abrechnung

2.1 Abrechnungshäufigkeit auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs

2.2. Mindestinformationen auf der Rechnung

2.3 Energieeffizienz-Begleitinformationen zu Rechnungen und sonstige Rückmeldungen an die Endkunden

Anhang VII
Effizienzplanung bei der Wärme- und Kälteversorgung

3. Städtische Raumordnungspläne sind so zu konzipieren, dass

Anhang VIII
Leitlinien für die Wahl der Standorte von Wärmekraftwerken und Industrieanlagen

1. Wahl der Standorte von Wärmekraftwerken gemäß Artikel 10 Absätze 3 und 6

2. Wahl der Standorte industrieller Abwärmequellen gemäß Artikel 10 Absatz 8

Anhang IX
Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter KWK

Anhang X
Inventarisierung der Energieeffizienzdaten von Energieumwandlungsanlagen

Anhang XI
Energieeffizienzkriterien für die Regulierung von Energienetzen und für von Energieregulierungsbehörden festgesetzte oder genehmigte Netztarife

Anhang XII
Energieeffizienzanforderungen an Übertragungs - und Verteilernetzbetreiber

Anhang XIII
Mindestelemente von Energieleistungsverträgen mit dem öffentlichen Sektor

Anhang XIV
Allgemeiner Rahmen für die Berichterstattung

Teil 1
Allgemeiner Rahmen für Jahresberichte

Teil 2
Allgemeiner Rahmen für zusätzliche Berichte

1. Ziele und Strategien

2. Maßnahmen und Energieeinsparungen

3. Spezifische Informationen zu Bestimmungen dieser Richtlinie

3.1. Öffentliche Einrichtungen Artikel 4

3.2. Energieeffizienzverpflichtungen Artikel 6

3.3. Energieaudits und Energiemanagementsysteme Artikel 7

3.4. Förderung von Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung Artikel 10

3.5. Energieumwandlung Artikel 11

3.6. Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung Artikel 12

3.7. Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen Artikel 13

3.8. Energiedienstleistungen Artikel 14

3.9. Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz Artikel 15

Anhang XV
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 588/11

... Die wesentlichen Merkmale einer Finanztransaktionssteuer müssen einheitlich auf EU-Ebene festgelegt werden, damit eine unangemessene Verlagerung von Transaktionen und Marktakteuren und die Substitution von Finanzinstrumenten in der EU verhindert werden. Eine einheitliche Festlegung auf EU-Ebene ist mit anderen Worten deswegen erforderlich, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen in der EU zu verhindern.

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Drucksache 588/11




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Einleitung: Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise, Ziele der Politik und Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens des Binnenmarktes

1.2. Finanzierung des EU-Haushalts

1.3. Regulativer Kontext

1.4. Internationaler Kontext

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise Folgenabschätzungen

2.1. Externe Konsultation und externes Fachwissen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

3.3.1. Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

3.3.2. Kapitel II Steueranspruch, Bemessungsgrundlage und Steuersätze

3.3.3. Kapitel III Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Verpflichtungen und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch

3.3.4. Kapitel IV Schlussbestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ansässigkeit

Kapitel II
Steueranspruch, Steuerbemessungsgrundlage und Steuersätze

Artikel 4
Finanztransaktionssteueranspruch

Artikel 5
Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen, die nicht mit Derivatkontrakten im Zusammenhang stehen

Artikel 6
Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Derivatkontrakten

Artikel 7
Gemeinsame Bestimmungen für die Steuerbemessungsgrundlage

Artikel 8
Anwendung, Struktur und Höhe der Steuersätze

Kapitel III
Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Verpflichtungen und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch

Artikel 9
Zur Entrichtung der Finanztransaktionssteuer an die Steuerbehörden verpflichtete Personen

Artikel 10
Bestimmungen in Bezug auf die Fristen für die Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, die Verpflichtungen zur Sicherstellung der Entrichtung und die Überprüfung der Entrichtung

Artikel 11
Besondere Bestimmungen zur Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 12
Andere Steuern auf Finanztransaktionen

Artikel 13
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 14
Unterrichtung des Europäischen Parlaments

Artikel 15
Änderung der Richtlinie 2008/7/EG

Artikel 6a
Bezug zur Richtlinie .../.../EU

Artikel 16
Überprüfungsklausel

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten


 
 
 


Drucksache 68/10

... 1. Eine internationale Finanztransaktionssteuer wäre ein wirksames Mittel, um die von der Realwirtschaft weitgehend losgelösten Spekulationen auf den internationalen Finanzmärkten spürbar einzudämmen und einen Teil der auf den Finanzmärkten erzielten Gewinne zugunsten der öffentlichen Haushalte umzuleiten. Der enorme Anstieg der Finanztransaktionen ist vor allem eine Folge der Expansion der Aktivitäten auf den Derivatmärkten. Derivate haben häufig hochspekulativen Charakter und sind von der realen Wirtschaft entkoppelt. Deswegen müssen endlich überzeugende Anstrengungen ergriffen werden, eine Besteuerung auf Finanztransaktionen einzuführen. Dadurch würden die Spekulation begrenzt und erhebliche Einnahmen erzielt werden. Der Bundesrat erwartet von der Bundesregierung, dass sie sich konsequent für die Einführung einer internationalen oder zumindest EU-weiten Finanztransaktionsbesteuerung einsetzt. Mit einer solchen internationalen Steuer und der damit verbundenen stärkeren Heranziehung von Finanzmarktakteuren zur Finanzierung der durch internationale Finanztransaktionen hervorgerufenen Lasten würden die bei einem nationalen Alleingang zu erwartenden negativen Auswirkungen für den Finanzplatz Deutschland nicht entstehen.



Drucksache 738/10

... -Ausstoß Rechnung zu tragen. Während die Investitionsentscheidungen hauptsächlich bei den Marktakteuren (Energieunternehmen, Netzbetreibern und Verbrauchern) liegen, kommt der staatlichen Politik eine entscheidende Rolle bei der Schaffung eines stabilen und transparenten Rahmens für Investitionsentscheidungen zu. Die durch das dritte Energiebinnenmarktpaket geschaffenen neuen Instrumente, darunter die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) sowie der neue Europäische Verbund der Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-Strom) und der neue Europäische Verbund der Fernleitungsnetzbetreiber (ENTSO-Gas), sollten für die weitere Integration der Energiemärkte in den nächsten Jahren in vollem Umfang genutzt werden. Regionale Initiativen

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Drucksache 738/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt

Priorität 1: Europa energieeffizient machen

Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials

Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie

Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung

Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz

2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs

Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen

Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften

Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030

Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung

Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens

3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen

Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen

Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik

Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr

4. Vollzug eines Technologiewandels

Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen

Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans

Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten

Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU

5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn

Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken

Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten

Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern

Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie

Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 662/10

... a) Förderung der Normung zentraler Prozesse und Systeme: Ein Kooperationsprozess wie das elektronische Beschaffungswesen, bei dem unabhängige Systeme, die unabhängigen Parteien gehören, im Zuge des Austausches von Geschäftsinformationen interagieren, kann nur unterstützt werden, wenn den Systemen eine gemeinsame Sichtweise des Geschäftsprozesses und der auszutauschenden Informationen zu Grunde liegt. Gemeinsame Konzepte und Formate für die häufigsten e-Procurement-Prozesse würden die Nutzung und Übertragbarkeit von Daten erheblich verbessern. Die Marktakteure könnten sich mit geringem Aufwand und geringen Kosten an Vergabeverfahren nach beliebig vielen unterschiedlichen Systemen beteiligen und müssten ihre Angebote nur an die jeweilige Ausschreibung anpassen, ohne sie jedes Mal erheblich umzuarbeiten. In einigen Phasen nach der Zuschlagserteilung (z.B. elektronische Kataloge, elektronische Bestellung und Fakturierung) werden derzeit große Fortschritte gemacht, wenngleich dies noch nicht zur Annahme europäischer Normen geführt hat. Die Anstrengungen auf diesen Gebieten sollten intensiviert werden, und der Normungsprozess sollte auch auf andere zentrale Phasen der e-Beschaffung ausgedehnt werden.

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Drucksache 662/10




Grünbuch zum Ausbau der e-Beschaffung in der EU

1. Warum ein Grünbuch zur elektronischen Beschaffung

2. Warum ist „E-Beschaffung“ wichtig

3. Welche Rolle kann die EU BEI der Förderung der E-Beschaffung spielen

4. WAS hat die EU Bisher getan

5. Stand der E-Beschaffung

6. Herausforderungen

5 Fragen

7. Prioritäten für Massnahmen auf Ebene

7.1. Beschleunigung der Einführung von e-Procurement „mit Zuckerbrot und Peitsche“

5 Fragen

7.2. Erleichterung der grenzüberschreitenden Beteiligung an der e-Beschaffung

5 Fragen

7.3. Bausteine einer interoperablen e-Procurement-Infrastruktur

5 Fragen

7.4. Verbesserung der Zugänglichkeit für KMU , Nachhaltigkeit und Innovativität des Beschaffungswesens

5 Frage

7.5. Benchmarking und Monitoring - von den besten Lösungen lernen

7.6. Internationale Entwicklungen und Zusammenarbeit

Anhang I
Durch die Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge (2004/17/EG13 und 2004/18/EG14 ) eingeführte Bestimmungen zur e-Beschaffung

Anhang II
Stand der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 274/10 (Beschluss)

... " reguliert und beaufsichtigt wird. Künftig darf kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzmarktprodukt ohne Regulierung, Aufsicht und Haftung bleiben.



Drucksache 274/1/10

... " reguliert und beaufsichtigt wird. Künftig darf kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzmarktprodukt ohne Regulierung, Aufsicht und Haftung bleiben.



Drucksache 274/2/10

... • Die Regulierung von Rating-Agenturen weiter zu verbessern und die Gründung einer Europäischen Rating-Agentur entweder in öffentlichrechtlicher Organisationsform oder – analog der deutschen Börsen – mit teilweise öffentlichrechtlicher Aufgabenwahrnehmung zu befördern. Um Interessenkonflikte auszuschließen sind künftig zwischen Rating-Agenturen und Finanzmarktakteuren, deren Produkte sie bewerten, alle sonstigen geschäftlichen Verbindungen zu unterbinden.



Drucksache 283/1/10

... a) die Regulierung von Rating-Agenturen weiter zu verbessern, vor allem indem die Abhängigkeit der Rating-Agenturen von ihren Auftraggebern verringert wird, indem die wirtschaftliche und finanzielle Verflechtung von Rating-Agenturen und Finanzmarktakteuren ausgeschlossen wird und indem mögliche Marktmanipulationen durch die Finanzdienstleistungsaufsicht nicht nur strenger kontrolliert, sondern – wenn nötig – auch geahndet werden können.



Drucksache 283/10 (Beschluss)

... a) die Regulierung von Rating-Agenturen weiter zu verbessern, vor allem indem die Abhängigkeit der Rating-Agenturen von ihren Auftraggebern verringert wird, indem die wirtschaftliche und finanzielle Verflechtung von Rating-Agenturen und Finanzmarktakteuren ausgeschlossen wird und indem mögliche Marktmanipulationen durch die Finanzdienstleistungsaufsicht nicht nur strenger kontrolliert, sondern – wenn nötig – auch geahndet werden können.



Drucksache 56/09 (Beschluss)

... und die beiden Konjunkturpakete sind wichtige Schritte, um die Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die deutsche Wirtschaft zu begrenzen. Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz hat Deutschland seinen Beitrag zur Verhinderung einer systemischen Krise der Finanzinstitutionen geleistet. Das Rettungspaket schafft die Grundlage für neues Vertrauen unter den Finanzmarktakteuren und in die Funktionsfähigkeit des Finanzsektors. Der Bundesrat begrüßt die laufenden Prüfungen, ob weitere Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsektors ergriffen werden müssen. Die Maßnahmen der beiden Konjunkturpakete setzen Impulse für Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Energieeinsparung, entlasten Verbraucher und Unternehmen, tragen zur Sicherung der Kreditversorgung der Wirtschaft bei und ermöglichen Unternehmen, ihre Mitarbeiter in der Rezession zu halten und Phasen der Kurzarbeit für Qualifizierungsmaßnahmen zu nutzen.



Drucksache 56/1/09

... und die beiden Konjunkturpakete sind wichtige Schritte, um die Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die deutsche Wirtschaft zu begrenzen. Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz hat Deutschland seinen Beitrag zur Verhinderung einer systemischen Krise der Finanzinstitutionen geleistet. Das Rettungspaket schafft die Grundlage für neues Vertrauen unter den Finanzmarktakteuren und in die Funktionsfähigkeit des Finanzsektors. Der Bundesrat begrüßt die laufenden Prüfungen, ob weitere Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsektors ergriffen werden müssen. Die Maßnahmen der beiden Konjunkturpakete setzen Impulse für Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Energieeinsparung, entlasten Verbraucher und Unternehmen, tragen zur Sicherung der Kreditversorgung der Wirtschaft bei und ermöglichen Unternehmen, ihre Mitarbeiter in der Rezession zu halten und Phasen der Kurzarbeit für Qualifizierungsmaßnahmen zu nutzen.



Drucksache 277/1/09

... bezeichnet als größtes Risiko für die Konjunktur ein Nachlassen der politischen Bemühungen zur Sanierung des Finanzsystems. Nur rasches und entschlossenes Handeln könne den Teufelskreis aus Rezession und Bankenkrise durchbrechen. Staatliche Hilfe zur Rekapitalisierung von Banken und anderen Finanzmarktakteuren ist vorrangig, um aus der lähmenden Kreditkrise herauszukommen.



Drucksache 794/09

... 20. begrüßt, dass die Verpflichtung bekräftigt wurde, dass für Finanzinstitutionen strengere Vorschriften in Bezug auf Risiken und Lenkungsformen, die die Vergütung von der langfristigen Leistung abhängig macht, und im Allgemeinen größere Transparenz gelten müssen; ist sehr erfreut über die Zusage, dass der Basel-II-Rahmen bis 2011 angenommen wird und ein auf internationaler Ebene abgestimmter Eigenkapitalanteil eingeführt wird; ist der Ansicht, dass diese allgemeinen Grundsätze und Zielsetzungen von allen Marktakteuren eingehalten werden sollten, wenn es um den Schutz von Investoren, Steuerzahlern und Verbrauchern geht;

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Drucksache 794/09




Allgemeines: Wiederherstellung von Wachstum

Beschäftigung, Beschäftigung und noch mehr Beschäftigung

Stärkung von Finanzaufsicht und Regulierung

Stärkung der globalen Finanzinstitutionen


 
 
 


Drucksache 603/09

... 49. Im Hinblick auf einige Aspekte sind angesichts der langen Vorlaufzeiten von Veränderungen langfristige Strategien notwendig, um den verschiedenen Marktakteuren Planungssicherheit zu geben. Bei der Konzeption des künftigen Verkehrssystems sollte allen Aspekten der Nachhaltigkeit Rechnung getragen werden. Dies betrifft den Verkehrsbetrieb (Schadstoffemissionen, Lärm) ebenso wie die Bereitstellung von Infrastruktur (Landschaftsverbrauch, biologische Vielfalt).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Europäische Verkehrspolitik im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts

3. Trends und Herausforderungen

3.1. Alterung

3.2. Zuwanderung und interne Mobilität

3.3. Ökologische Herausforderungen

3.4. Verknappung fossiler Brennstoffe

3.5. Verstädterung

3.6. Globale Trends von Belang für die europäische Verkehrspolitik

4. Politische Ziele für einen nachhaltigen Verkehr

4.1. Ein qualitativ hochwertiger und sicherer Verkehr

4.2. Ein gut in Stand gehaltenes und vollständig integriertes Netz

4.3. Ein ökologisch nachhaltigerer Verkehr

4.4. Wahrung der Führungsstellung der EU bei Verkehrsdiensten und -technologien

4.5. Schutz und Entwicklung des Humankapitals

4.6. Verkehrssteuerung durch intelligente Preisbildung

4.7. Planung mit Blick auf den Verkehr: Verbesserung der Zugänglichkeit

5. Politik im Interesse nachhaltigen Verkehrs auf verschiedenen Gebieten

5.1. Infrastruktur: Instandhaltung, Entwicklung und Integration der modalen Verkehrsnetze

5.2. Finanzierung: Mobilisierung der Ressourcen für einen nachhaltigen Verkehr

5.3. Technologie: Beschleunigung des Übergangs zu einer Gesellschaft mit geringer Kohlenstoffintensität und Führungsstellung bei der globalen Innovation

5.4. Rechtsrahmen: weitere Förderung der Marktöffnung und des Wettbewerbs

5.5. Verbraucherverhalten: aufklären, informieren und einbeziehen

5.6. Verwaltung: wirksame und koordinierte Maßnahmen

5.7. Die Außendimension: Europa muss mit einer Stimme sprechen

6. Wie geht es Weiter?


 
 
 


Drucksache 277/09 (Beschluss)

... bezeichnet als größtes Risiko für die Konjunktur ein Nachlassen der politischen Bemühungen zur Sanierung des Finanzsystems. Nur rasches und entschlossenes Handeln könne den Teufelskreis aus Rezession und Bankenkrise durchbrechen. Staatliche Hilfe zur Rekapitalisierung von Banken und anderen Finanzmarktakteuren ist vorrangig um aus der lähmenden Kreditkrise herauszukommen.



Drucksache 10/08C

... -Energien-Gesetz überlässt den Ausbau der Erneuerbaren Energien den Marktakteuren und regelt nur den Rahmen, in dem diese agieren. Die Einhaltung des Gesetzes wird über die Möglichkeit des Rechtsschutzes durch die ordentliche Gerichtsbarkeit sichergestellt.

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Drucksache 10/08C




Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Zugrundeliegender Sachverhalt und wesentliche Erkenntnisquellen

1. Energiewirtschaftlicher Hintergrund

2. Bisherige Erfolge des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

3. Wesentliche Erkenntnisquellen

IV. Wesentliche Änderungen zur geltenden Rechtslage

1. Weitere Erhöhung von Effektivität und Effizienz

a. Wasserkraft

b. Biomasse

c. Windenergieanlagen

d. Fotovoltaik

2. Weiterentwicklung des Energiesystems

3. Marktintegration

V. Alternativen

VI. Mitteilungspflichten

VII. Gesetzesfolgen

1. Gewollte und ungewollte Auswirkungen

a. Entwicklung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien

b. Beitrag des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes zum Klimaschutz

c. Wirkungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf Natur und Landschaft

d. Einzel- und gesamtwirtschaftliche Aspekte des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

e. Innovationen, Umsätze und Arbeitsplätze durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für Wirtschaft und Verbraucher

4. Bürokratiekosten

a. Neue Informationspflichten

b. Geänderte Informationspflichten

c. Unveränderte Informationspflichten und ihre Standorte nach altem und neuem Recht

d. Abschaffung und Vereinfachungen von Informationspflichten

VIII. Zeitliche Geltung

IX. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

X. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

XI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen


 
 
 


Drucksache 798/08

... M. in der Erwägung, dass die Kommission die Möglichkeiten einer weltweiten Regulierung in Bezug auf von Offshore-Finanzzentren aus operierende Marktakteure prüfen sollte,



Drucksache 913/08

... Im EU-Vertrag heißt es, dass die Gemeinschaft zum Auf- und Ausbau transeuropäischer Netze beiträgt und dass die Tätigkeit der Gemeinschaft auf die Förderung des Verbunds und der Interoperabilität der einzelstaatlichen Netze sowie des Zugangs zu diesen Netzen abzielt (Artikel 154). Die transeuropäischen Energienetze (TEN-E) sind das wichtigste energiepolitische Instrument der EU zur Förderung des Energienetzausbaus. Ursprünglich handelte es sich bei den transeuropäischen Netzen um ein Instrument des Binnenmarktes. Im Energiesektor ging man von der Annahme aus, dass die Marktakteure die Investitionen tragen und die Kosten dafür an die Verbraucher weitergeben würden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 913/08




Grünbuch Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz

1. Einleitung

2. Künftige Prioritäten für die Entwicklung des europäischen Netzes

2.1. Ein neuer Schwerpunkt für die EU-Politik im Bereich der Energienetze

2.2. EU-Förderung für die Entwicklung der Energienetze

2.3. Administrative und regulatorische Hemmnisse für Energienetzvorhaben

2.3.1. Planungs- und Genehmigungsverfahren Planungs- und Genehmigungsverfahren sind wegen der unterschiedlichen lokalen und nationalen Planungsvorschriften ein häufiger Grund für Verzögerungen bei Energievorhaben.

2.3.2. Regulierungsrahmen

2.4. Entwicklung hin zu einem wirklich integrierten und flexiblen europäischen Energienetz

2.5. Festlegung neuer Prioritäten

3. Ein neuer Ansatz der Eu für den Energienetzausbau

3.1. Energiepolitische Ziele der EU

3.1.1. Förderung des Verständnisses und der Solidarität der Öffentlichkeit

3.1.2. Erreichung der 20-20-20-Ziele bis 202013

3.1.3. Innovation und neue Technologien

3.1.4. Internationale Energienetze

3.2. Ein lückenloses europäisches Energienetz

3.2.1. Ein effizienter Energiebinnenmarkt

3.2.2. Die interregionale Dimension

3.2.3. Ein neuer Planungsansatz

3.3. Die TEN-E im Dienste der Sicherheit und Solidarität

3.3.1. Überarbeitete TEN-E-Leitlinien

3.3.2. Weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der TEN-E

3.3.3. Koordinierung zwischen den TEN-E und anderen EU-Finanzierungsinstrumenten

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.