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"Marktakteure"
Drucksache 144/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission: Schattenbankwesen - COM(2012) 102 final
... 6. Maßnahmen auf EU-Ebene zur stärkeren Kontrolle des Schattenbanksystems können nur ein Zwischenschritt sein. Ein international abgestimmtes Vorgehen ist auch auf diesem Gebiet erforderlich, um Regulierungsarbitrage und Verlagerungstendenzen der Finanzmarktakteure mit der Gefahr von Wettwerbsnachteilen zulasten der Finanzindustrie und Finanzplätze in der EU zu vermeiden. Der Bundesrat begrüßt es daher ausdrücklich, dass sich die Kommission auch weiterhin an den laufenden Arbeiten auf internationaler Ebene beteiligen will, um insbesondere Befürchtungen von Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Drucksache 535/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens - COM(2012) 485 final; Ratsdok. 13228/12
... - Die einschlägigen Stakeholder (Arbeitsmarktakteure, Jugend-/Freiwilligenorganisationen, Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung) werden ausdrücklich in die Entwicklung von Validierungssystemen einbezogen.
Drucksache 739/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen KOM (2011) 747 endg.
... 5. Funktionsfähigkeit und Stabilität des gesamten Finanzsystems werden gestärkt, wenn die Finanzmarktakteure ihre Urteile über die Kreditfähigkeit von Unternehmen und Staaten auf eine breitere Basis stellen. Der Bundesrat unterstützt deshalb das Bestreben der Kommission, über den vorliegenden Vorschlag hinaus in weiteren Gesetzgebungsverfahren die Bedeutung alternativer Bewertungsverfahren zu stärken und den Umfang der Bezugnahmen auf Ratings im Aufsichtsrecht deutlich zu reduzieren.
Drucksache 653/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG KOM (2011) 658 endg.; Ratsdok. 15813/11
... 2. Der Bundesrat begrüßt den Verordnungsvorschlag, mit dem geeignete Rahmenbedingungen für die Marktakteure geschaffen werden können, um den notwendigen Aus- und Umbau der europäischen Energieversorgung voranzutreiben. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass ein koordinierter Ausbau der Energieinfrastruktur auf europäischer Ebene unabdingbare Voraussetzung für das Erreichen des energiepolitischen Ziels einer sicheren, bezahlbaren und klimafreundlichen Energieversorgung sowohl auf europäischer als auch auf mitgliedstaatlicher Ebene ist.
Zur Vorlage allgemein
Zu den Verfahrensregelungen
Zu den Artikeln 8
Zum Verhältnis des EU-Rechts zum nationalen Recht
Zu den Anhängen
2 Weiteres
Drucksache 129/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... Freiwillige Kooperationen zwischen Marktakteuren im Telekommunikationsmarkt sind grundsätzlich zu begrüßen, wenn sie den Wettbewerb nicht behindern; denn sie können zur Vermeidung von aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht zielführender Duplizierung von Investitionen beitragen und Innovationen befördern. Eine Einschränkung der unterstützenswerten Kooperationen auf Kooperationen nur zwischen Investoren und Zugangsbegehrenden ist nur bedingt zielführend. Stattdessen erscheint es sinnvoll, die Rahmenbedingungen für Kooperationen auf allen Ebenen (Infrastruktur, Betrieb, Diensteebene) zu verbessern, um im Netz der Zukunft überall bestmögliche Qualität zu ermöglichen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 1 Satz 2 TKG und Nummer 15 Buchstabe a und b § 20 Absatz 1 und 3 TKG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 2 Absatz 2 Nummer 4 TKG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 2 Nummer 5 TKG allgemein
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe gg - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 7 TKG
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 2 Absatz 3 Nummer 4 TKG
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e § 2 Absatz 6 Satz 1 und Satz x - neu - TKG
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 3 Nummer 4c - neu - TKG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 3 Nummer 9 Satz 2 TKG und Nummer 49 § 53 Absatz 2 Satz x - neu - TKG
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 TKG
12. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 21 Absatz 5 Satz 1 TKG
13. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 43a Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TKG
14. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Überschrift, Absatz 2 - neu - TKG
15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Absatz 1 Satz 2 TKG
16. Zu § 45a TKG allgemein
17. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 45h Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Buchstabe b - neu - § 45h Absatz 5 - neu - TKG
18. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe b § 45k Absatz 2 Satz 3, Satz 5 TKG
19. Zu Artikel 1 Nummer 40a - neu - § 45l Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 4 - neu - TKG
20. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 1, Absatz 6 Satz 2 und 3 - neu - TKG Nummer 42 § 45o Absatz 1, Absatz 5 Satz 2 und 3 - neu - TKG
21. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 2 Nummer 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Absatz 5 Satz 2 TKG
22. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 4 Satz 1 Nummer 5, 6 und 7 - neu - TKG
23. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n TKG
24. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 4 Satz 5 TKG
25. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 1 und 2 TKG
26. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 4 TKG
27. Zu Artikel 1 Nummer 45 Buchstabe c - neu - § 47a Absatz 5 - neu -, 6 - neu - TKG
28. Zu Artikel 1 Nummer 47 § 48 Absatz 3 TKG
29. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 53 Absatz 1 TKG
30. Zu Artikel 1 Nummer 50 § 54 Absatz 4 - neu - TKG
31. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b § 55 Absatz 1 Satz 5 TKG
32. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe e § 55 Absatz 5 Satz 3TKG , Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 und aa1 - neu - § 57 Absatz 1 Satz 1 und 6 TKG , Nummer 54 § 58 Absatz 2 Satz 3 TKG , Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 60 Absatz 2 Satz 3 TKG und Buchstabe d - neu - § 60 Absatz 4 TKG sowie Nummer 59 Buchstabe a und b § 63 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2 TKG
33. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 57 Absatz 1 Satz 7 bis 9 TKG
34. Zu Artikel 1 Nummer 57 Buchstabe d und Buchstabe i - neu - § 61 Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 und Absatz 8 - neu - TKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
35. Zu Artikel 1 Nummer 57 § 61 TKG allgemein
36. Zu Artikel 1 Nummer 59 Buchstabe d § 63 Absatz 4 TKG
37. Zu Artikel 1 Nummer 63 § 66h - neu - TKG
38. Zu Abschnitt 3 § § 68 ff. TKG allgemein
39. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a TKG allgemein
40. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 1 TKG allgemein
41. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 1 TKG
42. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 4 - neu - TKG
43. Zu Artikel 1 Nummer 82 § 100 Absatz 2 Satz 3 TKG
44. Zu Artikel 1 Nummer 84 Buchstabe a § 108 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 TKG
45. Zu Artikel 1 Nummer 98 § 138 Absatz 2 Satz 1 und 2 TKG
46. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe a Doppelbuchstabe oo § 149 Absatz 1 Nummer 21b TKG
47. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe c § 149 Absatz 2 Satz 1 TKG
48. Zu Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 Inkrafttreten
Drucksache 876/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Initiative "Chancen für junge Menschen" KOM (2011) 933 endg.
... Die Mitgliedstaaten und die Arbeitsmarktakteure können mehr tun, um die Jugendgarantie durchzuführen, mit der gewährleistet werden soll, dass alle jungen Menschen innerhalb von vier Monaten nach Verlassen der Schule eine Arbeitsstelle oder einen Ausbildungs- oder Weiterbildungsplatz erhalten, vor allem frühzeitige Abgänger aus der schulischen und beruflichen Bildung und andere besonders gefährdete Jugendliche. Um einer Aufforderung des Europäischen Parlaments nachzukommen, wird die Kommission 2012 eine vorbereitende Maßnahme für "Aktivierungsmaßnahmen für junge Menschen - zur Durchführung der Initiative ‚Jugend in Bewegung', in deren Mittelpunkt die Jugendgarantie stehen soll, ins Leben rufen und mit 4 Mio. EUR ausstatten. Die Erfahrungen mit dieser Maßnahme können als Inspirationsquelle für Programme dienen, die mit ESF-Unterstutzung realisiert werden sollen.
Drucksache 255/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
... wird zügig mit dem Ziel angepasst, Vorratshaltungen von Genehmigungen für Offshore-Projekte zu vermeiden und die Genehmigungen zu "bündeln". Künftig werden Genehmigungen nur verlängert, wenn die Investoren konkrete Realisierungsschritte (Bau-, Finanzierungs-, Zeitpläne o. ä.) nachweisen. Ansonsten werden die Flächen an andere Marktakteure mit konkreten Auflagen für die Umsetzung vergeben. Die Bundesregierung will die Letztentscheidung über die Genehmigungen bündeln, damit eine Genehmigung alle anderen Zulassungen umfasst (Konzentrationswirkung)."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Seeaufgabengesetzes
§ 22a
Artikel 2 Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes
§ 16 Verkündung von Rechtsverordnungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs und wesentlicher Inhalt
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
2. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
IV. Sonstige Kosten
V. Bürokratiekosten
VI. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO
VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1568: 1. Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 653/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG KOM (2011) 658 endg.; Ratsdok. 15813/11
... 2. Der Bundesrat begrüßt den Verordnungsvorschlag, mit dem geeignete Rahmenbedingungen für die Marktakteure geschaffen werden können, um den notwendigen Aus- und Umbau der europäischen Energieversorgung voranzutreiben. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass ein koordinierter Ausbau der Energieinfrastruktur auf europäischer Ebene unabdingbare Voraussetzung für das Erreichen des energiepolitischen Ziels einer sicheren, bezahlbaren und klimafreundlichen Energieversorgung sowohl auf europäischer als auch auf mitgliedstaatlicher Ebene ist.
Zur Vorlage allgemein
Zu den Verfahrensregelungen
Zu den Artikeln 8
Zum Verhältnis des EU-Rechts zum nationalen Recht
Zu den Anhängen
2 Weiteres
Drucksache 129/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... Freiwillige Kooperationen zwischen Marktakteuren im Telekommunikationsmarkt sind grundsätzlich zu begrüßen, wenn sie den Wettbewerb nicht behindern; denn sie können zur Vermeidung von aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht zielführender Duplizierung von Investitionen beitragen und Innovationen befördern. Eine Einschränkung der unterstützenswerten Kooperationen auf Kooperationen nur zwischen Investoren und Zugangsbegehrenden ist nur bedingt zielführend. Stattdessen erscheint es sinnvoll, die Rahmenbedingungen für Kooperationen auf allen Ebenen (Infrastruktur, Betrieb, Diensteebene) zu verbessern, um im Netz der Zukunft überall bestmögliche Qualität zu ermöglichen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 1 Satz 2 TKG und Nummer 15 Buchstabe a und b § 20 Absatz 1 und 3 TKG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 2 Absatz 2 Nummer 4 TKG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 2 Nummer 5 TKG allgemein
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe gg - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 7 TKG
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 2 Absatz 3 Nummer 4 TKG
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e § 2 Absatz 6 Satz 1 und Satz xneu - TKG
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 3 Nummer 4cneu - TKG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 3 Nummer 9 Satz 2 TKG und Nummer 49 § 53 Absatz 2 Satz xneu - TKG
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 9 TKG
12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 TKG
13. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 21 Absatz 5 Satz 1 TKG
14. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 43a Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TKG
15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Überschrift, Absatz 2 - neu - TKG
16. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Satz 2 TKG *
17. Zu § 45a TKG allgemein
18. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 45h Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Buchstabe bneu - § 45h Absatz 5 - neu - TKG
19. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe b § 45k Absatz 2 Satz 3, Satz 5 TKG
20. Zu Artikel 1 Nummer 40aneu - § 45l Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 4 - neu - TKG
Zu Artikel 1 Nummer 41
29. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 2 Nummer 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Absatz 5 Satz 2 TKG
30. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 4 Satz 1 Nummer 5, 6 und 7 - neu - TKG
Zu Artikel 1 Nummer 41
33. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n TKG
34. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 4 Satz 5 TKG
35. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 1, 2, 3 TKG
36. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 4 TKG
37. Zu Artikel 1 Nummer 45 Buchstabe cneu - § 47a Absatz 5 - neu -, 6 - neu - TKG
38. Zu Artikel 1 Nummer 47 § 48 Absatz 3 TKG
39. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 53 Absatz 1 TKG
40. Zu Artikel 1 Nummer 50 § 54 Absatz 4 - neu - TKG
41. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b § 55 Absatz 1 Satz 5 TKG
42. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b und e § 55 Absatz 1 Satz 5 und Absatz 5 Satz 3TKG , Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 und aa1 - neu - § 57 Absatz 1 Satz 1 und 6 TKG , Nummer 54 § 58 Absatz 2 Satz 3 TKG , Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 60 Absatz 2 Satz 3 TKG und Buchstabe dneu - § 60 Absatz 4 TKG sowie Nummer 59 Buchstabe a und b § 63 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2 TKG
43. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 57 Absatz 1 Satz 7 bis 9 TKG
Zu Artikel 1 Nummer 57
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
46. Zu Artikel 1 Nummer 57 § 61 TKG allgemein a
47. Zu Artikel 1 Nummer 59 Buchstabe d § 63 Absatz 4 TKG
48. Zu Artikel 1 Nummer 63 § 66hneu - TKG
49. Zu Abschnitt 3 §§ 68 ff. TKG allgemein
50. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a TKG allgemein
51. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 1 TKG allgemein
52. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 1 TKG
53. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 4 - neu - TKG
54. Zu Artikel 1 Nummer 82 § 100 Absatz 2 Satz 3 TKG
55. Zu Artikel 1 Nummer 84 Buchstabe a § 108 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 TKG
56. Zu Artikel 1 Nummer 98 § 138 Absatz 2 Satz 1 und 2 TKG
57. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe a Doppelbuchstabe oo § 149 Absatz 1 Nummer 21b TKG
58. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe c § 149 Absatz 2 Satz 1 TKG
59. Zu Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 Inkrafttreten
60. Zu Artikel 4 Absatz 2 Satz 3 Inkrafttreten
Drucksache 853/1/11
... /EU dienen und insbesondere der wachsenden Bedeutung des Vertriebs von Produkten über das Internet sowie anderen Vertriebsformen Rechnung tragen, bei denen der Kunde das Produkt nicht im Verkaufsraum ausgestellt sieht. Da insbesondere das Internet als direktes Kommunikationsmedium zwischen Verbrauchern und Marktakteuren fungiert, muss sichergestellt werden, dass die auf dem Label und auf dem Datenblatt enthaltenen Informationen im Sinne der Verordnungen der Europäischen Union den Verbrauchern vor dem Kauf eines Produktes zur Kenntnis gelangen. Daher sollten alle Wirtschaftsakteure (Hersteller, Händler, Lieferanten, Importeure), die Produkte für Endverbraucher herstellen, in Verkehr bringen oder bewerben, einer Pflicht zur Kennzeichnung unterliegen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 EnVKG
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Nummer 1 und 2 EnVKG
5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Satz 2 EnVKG
6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 EnVKG
Zu Artikel 1
8. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 und 3 - neu - EnVKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Nummer 3 - neu - und 4 - neu - EnVKG
11. Zu Artikel 2 Nummer 5 und 7 §§ 5, 6a und 6b EnVKV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 8 Nummer 4a - neu - und 5a - neu - EnVKG
Drucksache 232/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte - Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen "Gemeinsam für neues Wachstum" KOM (2011) 206 endg.
... Die öffentliche Konsultation hat eindeutig ergeben, dass die Zivilgesellschaft enger in die weitere Entwicklung des Binnenmarkts einbezogen werden möchte als das bislang der Fall ist. 64 Um diesen Weg entschlossen zu verfolgen, wird die Kommission regelmäßig eine 20-Punkte-Liste veröffentlichen, auf der sie die Haupterwartungen, die Bürger und Unternehmen aufgrund ihrer konkreten Erfahrungen an den Binnenmarkt stellen, aufführen wird. Diese Liste wird einen echten Gradmesser für das Funktionieren des Binnenmarkts darstellen und soll dem Binnenmarktforum vorgelegt werden. Dieses Forum bietet allen Marktakteuren (Unternehmen, Sozialpartnern, Nichtregierungsorganisationen und Bürgervertretern, Behörden unterschiedlicher staatlicher Ebenen und Parlamenten) regelmäßig Gelegenheit zu einem Zusammentreffen. Es wird den Stand des Binnenmarkts, insbesondere die Umsetzung und Anwendung der Richtlinien, bewerten und empfehlenswerte Praktiken austauschen. Es wird dazu beitragen, dass die Bewertung der Politik zu einer gängigen Praxis wird, und in dieser Hinsicht seine Funktion bei der Begleitung der Umsetzung der Binnenmarktakte und der Messung ihrer Auswirkungen in den Mitgliedstaaten voll und ganz erfüllen. Auch die Arbeiten des Europäischen Bürgerbeauftragten werden zu dieser Bewertung beitragen. In Bezug auf letztgenannten Aspekt wird die Kommission auf eine begrenzte Anzahl von Indikatoren zurückgreifen (siehe Anhang 2).
Mitteilung
1. Einleitung
Ein Aktionsplan zur Wiederbelebung des Wachstums und zur Stärkung des Vertrauens
Eine fruchtbare und anregende Debatte
Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen
Nachhaltiges Wachstum
Intelligentes Wachstum
Integratives Wachstum
Eine integrierte Strategie
2. Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum Vertrauen
2.1. Finanzierungsmöglichkeiten für KMU
2.2. Mobilität der Bürger
2.3. Rechte des geistigen Eigentums
2.4. Verbraucher als Akteure des Binnenmarkts
2.5. Dienstleistungen
2.6. Netze
2.7. Digitaler Binnenmarkt
2.8. Soziales Unternehmertum
2.9. Steuern
2.10. Sozialer Zusammenhalt
2.11. Regulierungsumfeld der Unternehmen
2.12. Öffentliches Auftragswesen
3. Voraussetzungen für den Erfolg: VERSTÄRKTE Steuerung des Binnenmarkts
Einbeziehung der Zivilgesellschaft und regelmäßige Bewertung
Schaffung von Partnerschaften und Förderung der Zusammenarbeit
Bessere Informationen für eine bessere Umsetzung der Binnenmarktvorschriften
Gleiche Spielregeln für alle
Spielregeln auf globaler Ebene
4. Weiteres Vorgehen Schlussfolgerung
Anhang 1 Leitaktionen
Anhang 2 Indikatoren für den Binnenmarkt
Drucksache 831/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energiefahrplan 2050 KOM (2011) 885 endg.
... Die Analyse aller Szenarios ergibt, dass 2050 der größte Anteil der Energieversorgungstechnologien auf die erneuerbaren Energien entfällt. Somit ist die zweite Hauptvoraussetzung für ein nachhaltigeres und sichereres Energiesystem ein höherer Anteil erneuerbarer Energien über das Jahr 2020 hinaus. Für 2030 deuten alle Dekarbonisierungsszenarios darauf hin, dass der Anteil der erneuerbaren Energien auf ca. 30 % des Bruttoendenergieverbrauchs steigt. Die Herausforderung besteht für Europa darin, es den Marktakteuren zu ermöglichen, die Kosten für erneuerbare Energien durch bessere Forschung, die Industrialisierung der Lieferkette und effizientere Konzepte und Fördersysteme zu senken. Dies könnte eine größere Konvergenz der Fördersysteme sowie eine größere Verantwortung nicht nur der Netzbetreiber, sondern auch der Produzenten für die Systemkosten erfordern.
1. Einleitung
2. Ein sicheres, Wettbewerbsfähiges dekarbonisiertes Energiesystem im Jahr 2050 ist möglich
Überblick über die Szenarios12
• Referenzszenario
• Aktuelle politische Initiativen API
Dekarbonisierungsszenarios siehe Abbildung 1
• Hohe Energieeffizienz
• Diversifizierte Versorgungstechnologien
• Hoher Anteil erneuerbarer Energien EE
• Verzögerte CCS-Technologie
• Geringer Kernenergieanteil
Verbindung zu globalen Klimaschutzmaßnahmen
3. Entwicklung von 2020 BIS 2050 - Herausforderungen Chancen
3.1. Umbau des Energiesystems
a Energieeinsparungen und Steuerung der Energienachfrage: eine gemeinsame Verantwortung
b Umstieg auf erneuerbare Energien
c Gas spielt beim Umbau eine Schlüsselrolle
d Wandel bei anderen fossilen Brennstoffen
e Die Kernenergie als wichtiger Faktor
f Intelligente Technologie, Speicherung und alternative Brennstoffe
3.2. Die Energiemärkte neu denken
a Neue Wege des Strommanagements
b Integration lokaler Ressourcen und zentralisierter Systeme
3.3. Mobilisierung von Investoren - ein einheitlicher und wirksamer Ansatz für Anreize im Energiesektor
3.4 Die Einbeziehung der Öffentlichkeit ist von entscheidender Bedeutung.
3.5 Förderung des Wandels auf internationaler Ebene
4. das weitere Vorgehen
Drucksache 181/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über W ohnimmobilienkreditverträge KOM (2011) 142 endg.
... Die in der Folgenabschätzung bevorzugten Optionen dürften zu erheblichen Verbesserungen in dem Sinne führen, dass Schaden von den Verbrauchern abgewendet wird. Sie werden das Verbrauchervertrauen in Kreditgeber, Kreditvermittler und Hypothekarprodukte stärken und verringern die Wahrscheinlichkeit, dass Verbraucher ein für sie unerschwingliches Produkt erwerben, das potenziell zu Überschuldung, Zahlungsausfall und schließlich Zwangsvollstreckung führen könnte. Voraussichtlich wird die ausgesprochen positive Wirkung auf das Verbrauchervertrauen auch die Nachfrage nach Hypothekarkreditprodukten stützen und die Verbrauchermobilität auf nationaler wie – wenngleich in geringerem Ausmaß – grenzüberschreitender Ebene stimulieren. Die Umsetzung einiger der ausgewählten Optionen wird in einer Reihe von Mitgliedstaaten, in denen vergleichbare Verpflichtungen bereits bestehen, nicht zu erheblichen Änderungen in der Geschäftstätigkeit der Marktakteure auf der Angebotsseite führen. Die bevorzugten politischen Optionen werden allerdings deutliche Auswirkungen auf die grenzüberschreitende Tätigkeit von Kreditgebern und Kreditvermittlern haben. Die Umsetzung der bevorzugten Optionen wird neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen sowie Größen- oder Verbundvorteile bieten und so der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit Impulse verleihen. Dies wird sich sowohl auf die Marktakteure als auch auf die Verbraucher positiv auswirken. Der Markteintritt ausländischer Kreditgeber und Kreditvermittler dürfte den Wettbewerb beleben und sich in einer breiteren Palette von Kreditprodukten für die Verbraucher und potenziell sogar leichten Preisrückgängen niederschlagen. Die bevorzugten politischen Optionen werden den Kreditgebern und Kreditvermittlern auch Kosten verursachen. Diese werden allerdings durch verschiedene Faktoren begrenzt, darunter der Umstand, dass die bevorzugten politischen Optionen in mehreren Mitgliedstaaten teilweise bereits umgesetzt werden, dass sie in weiten Teilen der Branche bereits gängige Praxis sind und dass erhebliche Synergien zwischen den verschiedenen politischen Optionen zu erwarten sind. Der geschätzte Gesamtnutzen des Maßnahmenbündels wird auf 1,272 bis 1,931 Mrd. EUR beziffert. Die voraussichtlichen einmaligen Kosten liegen zwischen 383 und 621 Mio. EUR, die laufenden Kosten im Bereich von 268 bis 330 Mio. EUR.
Drucksache 655/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1639/2006/EG zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation ( 2007-2013) sowie der Verordnung (EG) Nr. 680/2007 über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Verkehrs- und Energienetze KOM (2011) 659 endg.
... (10) Die Unterstützung der Union dürfte das mit Projektanleihen verbundene Risiko so weit abmildern, dass die Kapitalmarktakteure bereit sind, mehr in infrastrukturprojektgebundene Anleihen zu investieren, als dies ohne die Unterstützung möglich wäre.
Drucksache 853/11 (Beschluss)
... /EU dienen und insbesondere der wachsenden Bedeutung des Vertriebs von Produkten über das Internet sowie anderen Vertriebsformen Rechnung tragen, bei denen der Kunde das Produkt nicht im Verkaufsraum ausgestellt sieht. Da insbesondere das Internet als direktes Kommunikationsmedium zwischen Verbrauchern und Marktakteuren fungiert, muss sichergestellt werden, dass die auf dem Label und auf dem Datenblatt enthaltenen Informationen im Sinne der Verordnungen der Europäischen Union den Verbrauchern vor dem Kauf eines Produktes zur Kenntnis gelangen. Daher sollten alle Wirtschaftsakteure (Hersteller, Händler, Lieferanten, Importeure), die Produkte für Endverbraucher herstellen, in Verkehr bringen oder bewerben, einer Pflicht zur Kennzeichnung unterliegen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 EnVKG
3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Nummer 1 und 2 EnVKG
4. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Satz 2 EnVKG
5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 EnVKG
6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 6 - neu - EnVKG
7. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 und 3 - neu - EnVKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Nummer 3 - neu - und 4 - neu - EnVKG
9. Zu Artikel 2 Nummer 5 und 7 §§ 5, 6a und 6b EnVKV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 8 Nummer 4a - neu - und 5a - neu - EnVKG
Drucksache 37/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienten europäischen Markt für öffentliche Aufträge KOM (2011) 15 endg.
... KMU gelten als Rückgrat der EU-Wirtschaft und bieten im Hinblick auf Beschäftigung, Wachstum und Innovation ein enormes Potenzial. Ein leichter Zugang zu den Beschaffungsmärkten kann helfen, dieses Wachstums- und Innovationspotenzial zu nutzen und hätte gleichzeitig positive Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft. Zudem können die Auftraggeber, wenn KMU stärker in die öffentliche Auftragsvergabe einbezogen werden, ihren Lieferantenstamm deutlich erweitern, so dass die Vorteile eines intensiveren Wettbewerbs um öffentliche Aufträge zum Tragen kommen und ein Gegengewicht zu den dominanten Marktakteuren entsteht.
Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge
1. Worum geht es bei den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen
1.1. Beschaffung
1.2. Öffentliche Aufträge
Dienstleistungen gemäß Anhang II Teile A und B
5 Schwellenwerte
1.3. Öffentliche Auftraggeber
Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen
Öffentliche Versorgungsleistungen
2. Verbesserung des Instrumentarium für die öffentlichen Auftraggeber
2.1. Modernisierung der Verfahren
Allgemeine Verfahren
Mehr Verhandlungen
Gewerbliche Güter und Dienstleistungen
Auswahl und Zuschlagserteilung
Berücksichtigung früherer Erfahrungen
Spezifische Instrumentarien für Versorgungsunternehmen
2.2. Spezifische Instrumente für kleine öffentliche Auftraggeber
Mehr Rechtssicherheit für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Richtlinienschwellenwerte
2.3. Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit
2.4. Angemessene Instrumentarien für die Zusammenführung der Nachfrage / gemeinsame Auftragsvergabe
2.5. Bedenken im Hinblick auf die Auftragsausführung
Wesentliche Änderungen
Änderungen hinsichtlich des Auftragnehmers und Beendigung von Aufträgen
Vergabe von Unteraufträgen
3. Bessere Zugänglichkeit des Europäischen Beschaffungsmarkts
3.1. Besserer Zugang für KMU und Neugründungen
Verringerung der Verwaltungslasten in der Auswahlphase
Sonstige Vorschläge
3.2. Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs
Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten
3.3. Vergabe im Falle nicht vorhandenen Wettbewerbs/bei Vorhandensein von Ausschließlichkeitsrechten
4. Die öffentliche Auftragsvergabe als Strategische Antwort auf neue Herausforderungen
4.1. „Beschaffungstechnik“ – Erreichung der Ziele von Europa 2020
Beschreibung des Auftragsgegenstands und technische Spezifikationen
Festlegung besonders relevanter Auswahlkriterien
Anwendung der zweckmäßigsten Zuschlagskriterien
Vorgabe angemessener Klauseln für die Auftragsausführung
Prüfung der Anforderungen
Verknüpfung mit Auftragsgegenstand/Auftragsausführung
4.2. „Beschaffungsgegenstand“ – Förderung der Ziele von Europa 2020
4.3. Innovation
4.4. Sozialwesen
5. Gewährleistung ordnungsgemässer Verfahren
5.1. Vermeidung von Interessenkonflikten
5.2. Bekämpfung von Günstlingswirtschaft und Korruption
5.3. Ausschluss „unseriöser“ Bieter
5.4. Vermeidung unfairer Vorteile
6. Zugang von Lieferanten aus Drittländern zum EU-Markt
Drucksache 739/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen KOM (2011) 747 endg.; Ratsdok. 17308/11
... 2. Funktionsfähigkeit und Stabilität des gesamten Finanzsystems werden gestärkt, wenn die Finanzmarktakteure ihre Urteile über die Kreditfähigkeit von Unternehmen und Staaten auf eine breitere Basis stellen. Der Bundesrat unterstützt deshalb das Bestreben der Kommission, über den vorliegenden Vorschlag hinaus in weiteren Gesetzgebungsverfahren die Bedeutung alternativer Bewertungsverfahren zu stärken und den Umfang der Bezugnahmen auf Ratings im Aufsichtsrecht deutlich zu reduzieren.
Drucksache 317/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention
... Die Nachhaltigkeit der Auswirkungen des Gesetzentwurfs ist gegeben. Die Standards der FATF, deren vollumfängliche Umsetzung mit diesem Gesetzentwurf erreicht werden soll, sind international geltende Standards zu Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Der Wirtschaftsstandort Deutschland und dessen legal handelnde Marktakteure profitieren nachhaltig von einer wirksamen Prävention im Bereich der Finanzkriminalität. Unabhängig davon wären ein Reputationsverlust für den Wirtschaftsstandort und erhebliche politische und wirtschaftliche Schäden zu befürchten, wenn Deutschland die festgestellten Defizite nicht zeitnah und vollständig beheben würde. Es wäre ein fatales Signal an die Staatengemeinschaft, wenn Deutschland den Kampf gegen die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht mit dem erforderlichen Nachdruck betreiben würde.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Geldwäschegesetzes
§ 10 Zentralstelle für Verdachtsmeldungen
§ 14 Meldepflicht von Behörden
Abschnitt 4 Aufsicht, Zusammenarbeit und Bußgeldvorschriften
§ 16a Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung sowie mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
Artikel 2 Änderungen des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Personalausweisgesetzes
Artikel 5 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 6 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
§ 25f Absatz 1 und 2 KWG
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
III. Untergesetzliche Maßnahmen - Forum für Geldwäscheprävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung
IV. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
VI. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
VII. Bürokratiekosten
1. Vorbemerkung
2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger
4. Bürokratiekosten für die Verwaltung
VIII. Nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu § 3
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu § 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1657: Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention
1. Bestellung eines Geldwäschebeauftragten
2. Verdachtsmeldewesen
3. Bewertung des NKR
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 4. Mai 2011 zum Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention
Drucksache 379/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8 /EG und 2006/32 /EG KOM (2011) 370 endg.
... Die in der neuen Richtlinie vorgeschlagenen Maßnahmen werden dazu beitragen, dass alle Mitgliedstaaten in zweckmäßiger Weise einen Beitrag zu den Anstrengungen leisten, die notwendig sind, um das 20 %-Ziel zu erreichen, ebenso wie zu gleichen Ausgangsbedingungen für alle Marktakteure, insbesondere durch die Festlegung von Mindestenergieeffizienzanforderungen (z.B. in Bezug auf den Zugang zu öffentlichen Märkten, Energieaudit-Verpflichtungen für Unternehmen, Energieeinsparverpflichtungen für Energieversorger und den Netzzugang für KWK-Erzeuger). Mit dem Vorschlag erhalten Investoren Sicherheit in Bezug auf das Erreichen des EU-Ziels und Unterstützung für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wie hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung und Fernwärme/Fernkälte.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Begründung und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Geltende Bestimmungen
1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU
2. Anhörung von interessierten Kreisen Folgenabschätzung
2.1. Anhörungen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
5.1. Vereinfachung des gemeinschaftlichen Besitzstands
5.2. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
5.3. Überprüfung/Revision/Sunset-Klausel
5.5. Entsprechungstabelle
5.6. Europäischer Wirtschaftsraum EWR
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Energieeffizienzziele
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Energieeffizienzziele
Kapitel II Effizienz bei der Energienutzung
Artikel 4 Öffentliche Einrichtungen
Artikel 5 Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen
Artikel 6 Energieeffizienzverpflichtungssysteme
Artikel 7 Energieaudits und Energiemanagementsysteme
Artikel 8 Verbrauchserfassung und informative Abrechnung
Artikel 9 Sanktionen
Kapitel III Effizienz bei der Energieversorgung
Artikel 10 Förderung von Effizienz beider Wärme- und Kälteversorgung
Artikel 11 Energieumwandlung
Artikel 12 Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung
Kapitel IV Horizontale Bestimmungen
Artikel 13 Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen
Artikel 14 Energiedienstleistungen
Artikel 15 Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz
Artikel 16 Umrechnungsfaktoren
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 17 Delegierte Rechtsakte und Anpassung der Anhänge
Artikel 18 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 19 Überprüfung und Überwachung der Durchführung
Artikel 20 Ausschussverfahren
Artikel 21 Aufhebung
Artikel 22 Umsetzung
Artikel 23 Inkrafttreten
Artikel 24 Adressaten
Anhang I Allgemeine Grundsätze für die Berechnung der Strommenge aus KWK
Teil I Allgemeine Grundsätze
Teil II KWK-Technologien, die unter diese Richtlinie fallen
Teil III Detaillierte Grundsätze
Anhang II Verfahren zur Bestimmung der Effizienz des KWK-Prozesses
Anhang III Energieeffizienzanforderungen für die Beschaffung von Produkten, Dienstleistungen und Gebäuden durch öffentliche Einrichtungen
Anhang IV Energiegehalt ausgewählter Brennstoffe für den Endverbrauch - Umrechnungstabelle 41
Anhang V Energieeffizienzverpflichtungssysteme
1. Auf kurzfristige Einsparungen abzielende Maßnahmen
2. Berechnung der Energieeinsparungen
3. Europäische Standardwerte nach Gerätetyp
3.1. Haushaltsgeräte
a. Mit Differenzierung zwischen Gefriergeräten und Kühl-Gefriergeräten
b. Ohne Differenzierung zwischen Gefriergeräten und Kühl-Gefriergeräten
c. Haushaltswaschmaschinen
d. Haushaltsgeschirrspüler
3.2. Wohnungsbeleuchtung
4. Standard-Lebensdauerwerte
Anhang VI Mindestanforderungen an die Erfassung des individuellen Energieverbrauchs und die Häufigkeit der Abrechnung auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs
1. Mindestanforderungen an die Erfassung des individuellen Energieverbrauchs
1.1. Individuelle Zähler
1.2. Heizkostenverteiler
2. Mindestanforderungen an die Abrechnung
2.1 Abrechnungshäufigkeit auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs
2.2. Mindestinformationen auf der Rechnung
2.3 Energieeffizienz-Begleitinformationen zu Rechnungen und sonstige Rückmeldungen an die Endkunden
Anhang VII Effizienzplanung bei der Wärme- und Kälteversorgung
3. Städtische Raumordnungspläne sind so zu konzipieren, dass
Anhang VIII Leitlinien für die Wahl der Standorte von Wärmekraftwerken und Industrieanlagen
1. Wahl der Standorte von Wärmekraftwerken gemäß Artikel 10 Absätze 3 und 6
2. Wahl der Standorte industrieller Abwärmequellen gemäß Artikel 10 Absatz 8
Anhang IX Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter KWK
Anhang X Inventarisierung der Energieeffizienzdaten von Energieumwandlungsanlagen
Anhang XI Energieeffizienzkriterien für die Regulierung von Energienetzen und für von Energieregulierungsbehörden festgesetzte oder genehmigte Netztarife
Anhang XII Energieeffizienzanforderungen an Übertragungs - und Verteilernetzbetreiber
Anhang XIII Mindestelemente von Energieleistungsverträgen mit dem öffentlichen Sektor
Anhang XIV Allgemeiner Rahmen für die Berichterstattung
Teil 1 Allgemeiner Rahmen für Jahresberichte
Teil 2 Allgemeiner Rahmen für zusätzliche Berichte
1. Ziele und Strategien
2. Maßnahmen und Energieeinsparungen
3. Spezifische Informationen zu Bestimmungen dieser Richtlinie
3.1. Öffentliche Einrichtungen Artikel 4
3.2. Energieeffizienzverpflichtungen Artikel 6
3.3. Energieaudits und Energiemanagementsysteme Artikel 7
3.4. Förderung von Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung Artikel 10
3.5. Energieumwandlung Artikel 11
3.6. Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung Artikel 12
3.7. Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen Artikel 13
3.8. Energiedienstleistungen Artikel 14
3.9. Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz Artikel 15
Anhang XV Entsprechungstabelle
Drucksache 588/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das gemeinsame Finanztransaktionssteuersystem und zur Änderung der Richtlinie 2008/7 /EG KOM (2011) 594 endg.
... Die wesentlichen Merkmale einer Finanztransaktionssteuer müssen einheitlich auf EU-Ebene festgelegt werden, damit eine unangemessene Verlagerung von Transaktionen und Marktakteuren und die Substitution von Finanzinstrumenten in der EU verhindert werden. Eine einheitliche Festlegung auf EU-Ebene ist mit anderen Worten deswegen erforderlich, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen in der EU zu verhindern.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Einleitung: Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise, Ziele der Politik und Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens des Binnenmarktes
1.2. Finanzierung des EU-Haushalts
1.3. Regulativer Kontext
1.4. Internationaler Kontext
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise Folgenabschätzungen
2.1. Externe Konsultation und externes Fachwissen
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Elemente des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.3. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
3.3.1. Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
3.3.2. Kapitel II Steueranspruch, Bemessungsgrundlage und Steuersätze
3.3.3. Kapitel III Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Verpflichtungen und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch
3.3.4. Kapitel IV Schlussbestimmungen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ansässigkeit
Kapitel II Steueranspruch, Steuerbemessungsgrundlage und Steuersätze
Artikel 4 Finanztransaktionssteueranspruch
Artikel 5 Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen, die nicht mit Derivatkontrakten im Zusammenhang stehen
Artikel 6 Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Derivatkontrakten
Artikel 7 Gemeinsame Bestimmungen für die Steuerbemessungsgrundlage
Artikel 8 Anwendung, Struktur und Höhe der Steuersätze
Kapitel III Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Verpflichtungen und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch
Artikel 9 Zur Entrichtung der Finanztransaktionssteuer an die Steuerbehörden verpflichtete Personen
Artikel 10 Bestimmungen in Bezug auf die Fristen für die Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, die Verpflichtungen zur Sicherstellung der Entrichtung und die Überprüfung der Entrichtung
Artikel 11 Besondere Bestimmungen zur Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch
Kapitel IV Schlussbestimmungen
Artikel 12 Andere Steuern auf Finanztransaktionen
Artikel 13 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 14 Unterrichtung des Europäischen Parlaments
Artikel 15 Änderung der Richtlinie 2008/7/EG
Artikel 6a Bezug zur Richtlinie .../.../EU
Artikel 16 Überprüfungsklausel
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
Drucksache 68/10
Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates über Maßnahmen gegen Spekulationen auf den Finanzmärkten und ungerechtfertigte Banker-Bonuszahlungen
... 1. Eine internationale Finanztransaktionssteuer wäre ein wirksames Mittel, um die von der Realwirtschaft weitgehend losgelösten Spekulationen auf den internationalen Finanzmärkten spürbar einzudämmen und einen Teil der auf den Finanzmärkten erzielten Gewinne zugunsten der öffentlichen Haushalte umzuleiten. Der enorme Anstieg der Finanztransaktionen ist vor allem eine Folge der Expansion der Aktivitäten auf den Derivatmärkten. Derivate haben häufig hochspekulativen Charakter und sind von der realen Wirtschaft entkoppelt. Deswegen müssen endlich überzeugende Anstrengungen ergriffen werden, eine Besteuerung auf Finanztransaktionen einzuführen. Dadurch würden die Spekulation begrenzt und erhebliche Einnahmen erzielt werden. Der Bundesrat erwartet von der Bundesregierung, dass sie sich konsequent für die Einführung einer internationalen oder zumindest EU-weiten Finanztransaktionsbesteuerung einsetzt. Mit einer solchen internationalen Steuer und der damit verbundenen stärkeren Heranziehung von Finanzmarktakteuren zur Finanzierung der durch internationale Finanztransaktionen hervorgerufenen Lasten würden die bei einem nationalen Alleingang zu erwartenden negativen Auswirkungen für den Finanzplatz Deutschland nicht entstehen.
Drucksache 41/3/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen
a) Jahresgutachten 2009/2010 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung b) Jahreswirtschaftsbericht 2010 der Bundesregierung
... 3. Der Bundesrat sieht darüber hinaus wie die Bundesregierung nach wie vor erhebliche Risiken für die Wirtschaftsentwicklung durch die Situation auf den internationalen Finanzmärkten. Er stellt fest, dass der Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte weiterhin zentrale Bedeutung zukommt. Der Bundesrat stimmt mit der Bundesregierung darin überein, dass die Verletzung zentraler marktwirtschaftlicher Prinzipien wie Haftung und Verantwortung Auslöser der Finanz- und Wirtschaftskrise war. Der Bundesrat begrüßt, dass zukünftig alle systemisch relevanten Finanzmarktakteure, alle Finanzmarktprodukte und alle Finanzmärkte einer Aufsicht und Regulierung unterliegen sollen und die hierzu in den letzten Monaten eingeleiteten und die im Jahreswirtschaftsbericht 2010 aufgeführten noch vorgesehenen Maßnahmen. Der Bundesrat sieht allerdings darüber hinausgehenden Handlungsbedarf. Er teilt die Auffassung des Sachverständigenrates, dass die Fortschritte bei der Restrukturierung von Banken und der Bereinigung der Bankbilanzen von Problem-Aktiva bisher unzureichend sind. Daher muss der Druck auf Banken mit mangelnder Eigenkapitalausstattung, Problem-Aktiva auszulagern und Rekapitalisierungen durchzuführen, erhöht werden. Ohne eine konsequente Bereinigung der Bankbilanzen wird es nicht gelingen, eine solide Eigenkapitalbasis der Banken zu schaffen, die Voraussetzung dafür ist, eine Dämpfung der volkswirtschaftlichen Gesamtnachfrage durch eine unzureichende Kreditversorgung zu verhindern. Vor diesem Hintergrund hält der Bundesrat kurzfristig eine Überprüfung der mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung (so genannte "
Drucksache 738/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie KOM (2010) 639 endg. ... -Ausstoß Rechnung zu tragen. Während die Investitionsentscheidungen hauptsächlich bei den Marktakteuren (Energieunternehmen, Netzbetreibern und Verbrauchern) liegen, kommt der staatlichen Politik eine entscheidende Rolle bei der Schaffung eines stabilen und transparenten Rahmens für Investitionsentscheidungen zu. Die durch das dritte Energiebinnenmarktpaket geschaffenen neuen Instrumente, darunter die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) sowie der neue Europäische Verbund der Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-Strom) und der neue Europäische Verbund der Fernleitungsnetzbetreiber (ENTSO-Gas), sollten für die weitere Integration der Energiemärkte in den nächsten Jahren in vollem Umfang genutzt werden. Regionale Initiativen
Mitteilung
3 Einleitung
1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt
Priorität 1: Europa energieeffizient machen
Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials
Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie
Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung
Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz
2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs
Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen
Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften
Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030
Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung
Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens
3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen
Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen
Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik
Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr
4. Vollzug eines Technologiewandels
Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen
Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans
Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten
Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU
5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn
Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken
Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten
Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern
Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie
Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit
Schlussfolgerungen
Drucksache 738/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie KOM (2010) 639 endg.
... 6. Der Bundesrat begrüßt die Vorlage einer EU-Energiestrategie 2020 durch die Kommission und ist der Auffassung, dass hierdurch geeignete Rahmenbedingungen für die Marktakteure geschaffen werden können, um den notwendigen Aus- und Umbau der europäischen Energieversorgung voranzutreiben.
Drucksache 774/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und danach - ein Konzept für ein integriertes europäisches Energienetz KOM (2010) 677 endg.
... die wichtigste Herausforderung dar. Sie verlangt die Zusammenarbeit einer Vielzahl unterschiedlicher Marktakteure (Erzeuger, Netzwerkbetreiber, Energieeinzelhändler, Energiedienstleistungsunternehmen, Unternehmen der Informations- und Kommunikationstechnologiebranche, Verbraucher, Gerätehersteller). Dieser rechtliche Rahmen muss auch für den geeigneten offenen Zugriff auf und den Austausch von Betriebsinformationen zwischen den Akteuren sorgen. Zudem müsste er eventuell Fragen der Tariffestsetzung behandeln, damit echte Anreize für die Netzbetreiber entstehen, in intelligente Technologien zu investieren. De nationalen Regulierungsbehörden spielen auch deshalb eine sehr wichtige Rolle, weil sie Tarife genehmigen, die die Grundlage für Investitionen in intelligente Netze und eventuell Zähler bilden. Solange kein faires Kostenteilungsmodell entwickelt wird und das richtige Gleichgewicht zwischen kurzfristigen Investitionskosten und längerfristigen Gewinnen nicht gefunden ist, wird die Bereitschaft der Netzbetreiber, künftig substantielle Investitionen zu tätigen, begrenzt sein.
1. Einleitung
2. Herausforderungen IM Infrastrukturbereich: DRINGENDER Handlungsbedarf
2.1. Stromnetze und -speicherung
2.2. Erdgasnetze und -speicherung
2.3 Fernwärme- und -kältenetze
2.4. CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung CCS
2.5. Erdöl- und Alken-Transport- und -Raffinerie-Infrastrukturen
2.6. Der Markt wird für die meisten Investitionen sorgen, Hindernisse bestehen jedoch fort
2.7. Investitionsbedarf und Finanzierungslücke
3. Energieinfrastrukturkonzept: eine neue Methode der strategischen Planung
4. Europäische INFRASTRUKTURPRIORITÄTEN BIS 2020 danach
4.1. Vorrangige Korridore für Strom, Gas und Öl
4.1.1. Europas Stromnetz für 2020 rüsten
4.1.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Erdgasverbundnetz
4.1.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit
4.1.4. Einführung intelligenter Netze
4.2. Vorbereitung der längerfristigen Netze
4.2.1. Europäische Stromautobahnen
4.2.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur
4.3. Von Prioritäten zu Projekten
5. Instrumentarium zur Beschleunigung der Durchführung
5.1. Regionale Cluster
5.2. Schnellere und transparentere Genehmigungsverfahren
5.3. Bessere Methoden und Information von Entscheidungsträgern und Bürgern
5.4. Schaffung eines stabilen Finanzierungsrahmens
5.4.1. Mobilisierung privater Finanzmittel durch verbesserte Kostenzuweisung
5.4.2. Optimierung der Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzierungsquellen und Abmilderung des Investorenrisikos
Anhang Vorschl äge für Energieinfrastrukturprioritäten für 2020 und danach
1. Einleitung
2. Entwicklung von Energieangebot -Nachfrage
3. Vorrangige Korridore für Strom, GAS ÖL
3.1. Europas Elektrizitätsnetz für 2020 rüsten
3.1.1. Offshore-Netz in den nördlichen Meeren
5 Empfehlungen
3.1.2. Verbindungsleitungen in Südwesteuropa
5 Empfehlungen
3.1.3. Verbindungen in Mittelost- und Südosteuropa
5 Empfehlungen
3.1.4. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Strom
3.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Verbunderdgasnetz
3.2.1. Südlicher Korridor
3.2.2. Nord-Süd-Erdgasverbindungsleitungen in Osteuropa
3.2.3. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Gas
3.2.4. Nord-Süd-Korridor in Westeuropa
3.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit
3.4. Einführung intelligenter Netze
5 Empfehlungen
4. Vorbereitung der längerfristigen Netze
4.1. Europäische Stromautobahnen
5 Empfehlungen
4.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur
5 Empfehlungen
Drucksache 312/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts sowie des Bergrecht s
... enthaltene Recht auf Zugang zu den Gasversorgungsnetzen. Danach sind für den eigentlichen Netzzugang an sich grundsätzlich nur noch zwei Verträge, nämlich ein Ein- und ein Ausspeisevertrag abzuschließen. Darüber hinaus wird zur Abwicklung des Gasnetzzugangs ein Bilanzkreisvertrag benötigt, der die Rechte und Pflichten der Vertragspartner mit Blick auf die Saldierung und anschließende Abrechnung von Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisungen eines Transportkunden regelt. Für den Fall, dass einzelne Marktakteure ausschließlich als Händler am Virtuellen Punkt aktiv sein möchten, ist es für diese Marktteilnehmer ausreichend, aber auch mindestens erforderlich, einen Bilanzkreisvertrag abzuschließen. Hintergrund ist, dass ein Gastransport durch Nominierungsvorgänge in Bilanzkreisen (Ein- und Ausspeisen von Gasmengen) kaufmännisch abgewickelt wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für die Bürger
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs
§ 3 Verträge für den Netzzugang
§ 4 Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 5 Haftung bei Störung der Netznutzung
§ 6 Registrierung
Teil 3 Abwicklung des Netzzugangs
§ 7 Netzkopplungsvertrag
§ 8 Abwicklung des Netzzugangs
§ 9 Ermittlung technischer Kapazitäten
§ 10 Zusatzmenge; Rückkaufsverfahren
§ 11 Kapazitätsprodukte
§ 12 Kapazitätsplattformen
§ 13 Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität
§ 14 Vertragslaufzeiten
§ 15 Nominierung und Nominierungsersatzverfahren
§ 16 Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten
§ 17 Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs
§ 18 Reduzierung der Kapazität nach Buchung
§ 19 Gasbeschaffenheit
Teil 4 Kooperation der Netzbetreiber
§ 20 Marktgebiete
§ 21 Reduzierung der Anzahl der Marktgebiete
Teil 5 Bilanzierung und Regelenergie
Abschnitt 1 Bilanzierung
§ 22 Grundsätze der Bilanzierung
§ 23 Bilanzkreisabrechnung
§ 24 Standardlastprofile
§ 25 Mehr- oder Mindermengenabrechnung
§ 26 Datenbereitstellung
Abschnitt 2 Regelenergie
§ 27 Einsatz von Regelenergie
§ 28 Beschaffung externer Regelenergie
§ 29 Regelenergiekosten und -erlöse; Kosten und Erlöse bei der Erbringung von Ausgleichsleistungen
§ 30 Evaluierung des Ausgleichs- und Regelenergiesystems
Teil 6 Biogas
§ 31 Zweck der Regelung
§ 32 Begriffsbestimmungen
§ 33 Netzanschlusspflicht
§ 34 Vorrangiger Netzzugang für Transportkunden von Biogas
§ 35 Erweiterter Bilanzausgleich
§ 36 Qualitätsanforderungen für Biogas
§ 37 Monitoring
Teil 7 Besondere Regelungen für Speicheranlagen-, Produktionsanlagen- und Gaskraftwerksbetreiber
§ 38 Kapazitätsreservierung für Betreiber neuer Speicher- und Produktionsanlagen sowie neuer Gaskraftwerke
§ 39 Kapazitätsausbauanspruch für Betreiber neuer Gaskraftwerke sowie neuer Speicher- und Produktionsanlagen
Teil 8 Veröffentlichungs- und Informationspflichten
§ 40 Veröffentlichungspflichten
Teil 9 Wechsel des Gaslieferanten
§ 41 Lieferantenwechsel
§ 42 Rucksackprinzip
Teil 10 Messung
§ 43 Messung
§ 44 Messung des von Haushaltskunden entnommenen Gases
§ 45 Messung nach Vorgabe des Transportkunden
§ 46 Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen
§ 47 Nachprüfung von Messeinrichtungen
§ 48 Vorgehen bei Messfehlern
Teil 11 Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 49 Verfahren zur Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes
Teil 12 Befugnisse der Regulierungsbehörde
§ 50 Festlegungen
Teil 13 Sonstige Bestimmungen
§ 51 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung der Messzugangsverordnung
Artikel 3 Änderung der Niederdruckanschlussverordnung5
Artikel 4 Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung6
Artikel 5 Änderung der Gasnetzentgeltverordnung
Artikel 6 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 7 Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Teil 6
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 8 Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung und das Außerkrafttreten der GasNZV a. F.
Anlage 1
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1239: Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts
Drucksache 662/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission zum Ausbau der E-Beschaffung in der EU KOM (2010) 571 endg.
... a) Förderung der Normung zentraler Prozesse und Systeme: Ein Kooperationsprozess wie das elektronische Beschaffungswesen, bei dem unabhängige Systeme, die unabhängigen Parteien gehören, im Zuge des Austausches von Geschäftsinformationen interagieren, kann nur unterstützt werden, wenn den Systemen eine gemeinsame Sichtweise des Geschäftsprozesses und der auszutauschenden Informationen zu Grunde liegt. Gemeinsame Konzepte und Formate für die häufigsten e-Procurement-Prozesse würden die Nutzung und Übertragbarkeit von Daten erheblich verbessern. Die Marktakteure könnten sich mit geringem Aufwand und geringen Kosten an Vergabeverfahren nach beliebig vielen unterschiedlichen Systemen beteiligen und müssten ihre Angebote nur an die jeweilige Ausschreibung anpassen, ohne sie jedes Mal erheblich umzuarbeiten. In einigen Phasen nach der Zuschlagserteilung (z.B. elektronische Kataloge, elektronische Bestellung und Fakturierung) werden derzeit große Fortschritte gemacht, wenngleich dies noch nicht zur Annahme europäischer Normen geführt hat. Die Anstrengungen auf diesen Gebieten sollten intensiviert werden, und der Normungsprozess sollte auch auf andere zentrale Phasen der e-Beschaffung ausgedehnt werden.
Grünbuch zum Ausbau der e-Beschaffung in der EU
1. Warum ein Grünbuch zur elektronischen Beschaffung
2. Warum ist „E-Beschaffung“ wichtig
3. Welche Rolle kann die EU BEI der Förderung der E-Beschaffung spielen
4. WAS hat die EU Bisher getan
5. Stand der E-Beschaffung
6. Herausforderungen
5 Fragen
7. Prioritäten für Massnahmen auf Ebene
7.1. Beschleunigung der Einführung von e-Procurement „mit Zuckerbrot und Peitsche“
5 Fragen
7.2. Erleichterung der grenzüberschreitenden Beteiligung an der e-Beschaffung
5 Fragen
7.3. Bausteine einer interoperablen e-Procurement-Infrastruktur
5 Fragen
7.4. Verbesserung der Zugänglichkeit für KMU , Nachhaltigkeit und Innovativität des Beschaffungswesens
5 Frage
7.5. Benchmarking und Monitoring - von den besten Lösungen lernen
7.6. Internationale Entwicklungen und Zusammenarbeit
Anhang I Durch die Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge (2004/17/EG13 und 2004/18/EG14 ) eingeführte Bestimmungen zur e-Beschaffung
Anhang II Stand der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen
Drucksache 274/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz - WFStG )
... " reguliert und beaufsichtigt wird. Künftig darf kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzmarktprodukt ohne Regulierung, Aufsicht und Haftung bleiben.
Drucksache 274/1/10
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein
Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz - WFStG )
... " reguliert und beaufsichtigt wird. Künftig darf kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzmarktprodukt ohne Regulierung, Aufsicht und Haftung bleiben.
Drucksache 698/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu untenehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... Bei diesem Ansatz handelt es sich um einen Ansatz der sozialen Marktwirtschaft. Er geht von der Feststellung aus, dass ein Binnenmarkt sich auf alle Marktakteure stützen muss: Unternehmen, Verbraucher und Arbeitnehmer. Auf diese Weise wird es der Binnenmarkt Europa ermöglichen, eine kollektive Wettbewerbsfähigkeit zu erlangen.
Drucksache 155/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
... " ist. Die Finanzmarktakteure haben ansonsten zu große Anreize, durch Vernetzung Risiken aufzubauen, um als Gruppe systemrelevant zu werden.
Drucksache 698/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu unternehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... 3. Der Bundesrat begrüßt die Feststellung der Kommission, dass der Binnenmarkt kein Selbstzweck ist, sondern ein Instrument, das im Dienste der anderen Politiken steht. Daraus folgt aus Sicht des Bundesrates, dass Binnenmarktfreiheiten mit sozialen Rechten im Einzelfall konkret gegeneinander abgewogen werden müssen. Daher begrüßt er in diesem Zusammenhang auch die Aussage der Kommission, dass sich der Binnenmarkt auf alle Marktakteure stützen muss: Unternehmen, Verbraucher und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschlägen
Zu Vorschlag Nr. 1
Zu Vorschlag Nr. 2
Zu Vorschlag Nr. 3
Zu Vorschlag Nr. 4
Zu Vorschlag Nr. 6
Zu Vorschlag Nr. 8
Zu Vorschlag Nr. 11
Zu den Vorschlägen Nr. 12, 13 und 14
Zu Vorschlag Nr. 17
Zu Vorschlag Nr. 18
Zu Vorschlag Nr. 19
Zu Vorschlag Nr. 20
Zu Vorschlag Nr. 22
Zu Vorschlag Nr. 25
Zu Vorschlag Nr. 26
Zu Vorschlag Nr. 27
Zu Vorschlag Nr. 31
Zu Vorschlag Nr. 32
Zu Vorschlag Nr. 33
Zu Vorschlag Nr. 36
Zu Vorschlag Nr. 43
Zu Vorschlag Nr. 44
Zu Vorschlag Nr. 45
Zu Vorschlag Nr. 46
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 231/10
... unternommen werden, und schaffen geeignete Bedingungen und Anreize, damit die Marktteilnehmer (d. h. Energieunternehmen und andere Marktakteure wie Energiedienstleister, Energieanlagenbauer und Energieberater) den Endkunden mehr Information und Beratung zur Verfügung stellen. Absatz 3 geht zunächst von der Annahme aus, dass die Marktakteure ohnehin die erforderlichen Informations- und Beratungsaktivitäten gegenüber den Endkunden unternehmen werden zumal diese Akteure nach dem Gesetzesvorschlag ihrerseits insbesondere durch die Arbeiten der Bundesstelle für Energieeffizienz - wie die in § 6 Absatz 1 vorgesehenen Berichte -auf breites Material zurückgreifen können. Für den Fall, dass stärkere Informations- und Beratungsaktivitäten durch die Marktakteure erforderlich sein sollten, wird die Bundesregierung zum Erlass einer Rechtsverordnung ermächtigt, die solche Aktivitäten zum Gegenstand einer Rechtspflicht machen würde.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes sind
§ 3 Energieeinsparziele
§ 4 Information und Beratung der Endkunden; Verordnungsermächtigung
§ 5 Sorgepflicht der Energieunternehmen; Verordnungsermächtigung
§ 6 Information der Marktteilnehmer
§ 7 Anbieterliste; Verordnungsermächtigung
§ 8 Energieaudits
§ 9 Bundesstelle für Energieeffizienz
§ 10 Beirat
§ 11 Datenerhebung; Verordnungsermächtigung
§ 12 Bußgeldvorschriften
§ 13 Zwischenüberprüfung
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung
Artikel 4 Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung
Artikel 5 Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Wesentlicher Inhalt
IV. Alternativen
V. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
1.1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
1.2. Vollzugsaufwand
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
2.1 Folgen für die Wirtschaft
2.2. Bürokratiekosten
VI. Zeitliche Geltung
VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VIII. Änderungen zur geltenden Rechtslage
IX. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu § 13
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 567: Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz
Drucksache 274/2/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen, Berlin, Brandenburg
Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz - WFStG )
... • Die Regulierung von Rating-Agenturen weiter zu verbessern und die Gründung einer Europäischen Rating-Agentur entweder in öffentlichrechtlicher Organisationsform oder – analog der deutschen Börsen – mit teilweise öffentlichrechtlicher Aufgabenwahrnehmung zu befördern. Um Interessenkonflikte auszuschließen sind künftig zwischen Rating-Agenturen und Finanzmarktakteuren, deren Produkte sie bewerten, alle sonstigen geschäftlichen Verbindungen zu unterbinden.
Drucksache 155/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
... " ist. Die Finanzmarktakteure haben ansonsten zu große Anreize, durch Vernetzung Risiken aufzubauen, um als Gruppe systemrelevant zu werden.
Drucksache 802/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung für Europa nutzen KOM (2010) 712 endg.
... Bisher hat sich keines der bestehenden Formate durchgesetzt. Der von vielen multinationalen Unternehmen noch immer verwendete EDI-Standard17 (EDI: Electronic Data Interchange, elektronischer Datenaustausch) ist für die breite Masse der KMU oft nicht praktikabel. Ebenso werden viele proprietäre Formate nur von einem einzigen multinationalen Unternehmen und dessen Zulieferern verwendet. Dies führt dazu, dass Marktakteure wie Unternehmen, Software-Anbieter und Finanzdienstleister heutzutage vielzählige Formate unterstützen müssen, was umfangreiche Mapping- und Konvertierungsläufe erfordert, damit Daten mit unterschiedlicher Syntax bearbeitet werden können.
1. Einleitung
2. Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung
3. Einbeziehung der Betroffenen Akteure
4. E-INVOICING in der Europäischen Union
4.1. Verbreitung elektronischer Rechnungen
4.2. Elektronische Rechnungsstellung im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA14
4.3. Gegenwärtige rechtliche und technische Rahmenbedingungen für elektronische
4.3.1. Rechtliche Aspekte
4.3.1.1. MwSt und Rechtsvorschriften für die elektronische Rechnungsstellung
4.3.1.2. Sonstige rechtliche Aspekte
4.3.2. Interoperabilität und Reichweite
4.3.3. Standards
5. eine Strategie zur Förderung der Einführung der elelktronischen Rechnungsstellung
5.1. Kernprioritäten zur Förderung der elektronischen Rechnungsstellung in der EU
5.1.1. Sicherstellung eines kohärenten Rechtsrahmens für die elektronische Rechnungsstellung
5.1.2. Die Masseneinführung am Markt über die kleinen und mittleren Unternehmen erreichen
5.1.3. Rahmenbedingungen fördern, die für maximale Reichweite sorgen
5.1.4. Ein Standard-Datenmodell für die elektronische Rechnungsstellung voranbringen
5.2. Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in der EU organisieren
5.2.1. Die elektronische Rechnungsstellung auf nationaler Ebene fördern
5.2.2. Die elektronische Rechnungsstellung auf europäischer Ebene fördern
6. Schlussfolgerung
Drucksache 698/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu unternehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... 8. Daher begrüßt er in diesem Zusammenhang auch die Aussage der Kommission, dass sich der Binnenmarkt auf alle Marktakteure stützen muss: Unternehmen, Verbraucher und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschlägen
Zu Vorschlag Nr. 1
Zu Vorschlag Nr. 2
Zu Vorschlag Nr. 3
Zu Vorschlag Nr. 4
Zu Vorschlag Nr. 6
Zu Vorschlag Nr. 8
Zu Vorschlag Nr. 11
Zu den Vorschlägen Nr. 12, 13 und 14
Zu Vorschlag Nr. 17
Zu Vorschlag Nr. 18
Zu Vorschlag Nr. 19
Zu Vorschlag Nr. 20
Zu Vorschlag Nr. 22
Zu Vorschlag Nr. 25
Zu Vorschlag Nr. 26
Zu Vorschlag Nr. 27
Zu den Vorschlägen Nr. 29 und 30
Zu Vorschlag Nr. 31
Zu Vorschlag Nr. 32
Zu Vorschlag Nr. 33
Zu Vorschlag Nr. 36
Zu Vorschlag Nr. 43
Zu Vorschlag Nr. 44
Zu Vorschlag Nr. 45
Zu Vorschlag Nr. 46
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 283/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Ausführungsgesetz zur Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung)
... a) die Regulierung von Rating-Agenturen weiter zu verbessern, vor allem indem die Abhängigkeit der Rating-Agenturen von ihren Auftraggebern verringert wird, indem die wirtschaftliche und finanzielle Verflechtung von Rating-Agenturen und Finanzmarktakteuren ausgeschlossen wird und indem mögliche Marktmanipulationen durch die Finanzdienstleistungsaufsicht nicht nur strenger kontrolliert, sondern – wenn nötig – auch geahndet werden können.
Drucksache 74/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen
... Eine Ursache der Finanzmarktkrise war die übermäßige Übernahme von Risiken durch die Finanzmarktakteure. Hierzu haben die gängigen Vergütungsstrukturen im Finanzsektor beigetragen. Eine Vergütungspolitik, die auf kurzfristige Parameter ausgerichtet ist und einseitig Erfolg belohnt, ohne Misserfolg ausreichend zu sanktionieren, kann dazu verleiten den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg aus dem Blick zu verlieren. Eine derartige Vergütungspolitik läuft einem angemessenen Risikomanagement zuwider. Wie die Finanzmarktkrise gezeigt hat, können die durch eine verfehlte Vergütungspolitik gesetzten Fehlanreize Risiken nicht nur für die Stabilität einzelner Unternehmen, sondern auch für die Finanzstabilität im Allgemeinen begründen.
Drucksache 738/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie KOM (2010) 639 endg.
... 7. Der Bundesrat begrüßt die Vorlage einer EU-Energiestrategie 2020 durch die Kommission und ist der Auffassung, dass hierdurch geeignete Rahmenbedingungen für die Marktakteure geschaffen werden können, um den notwendigen Aus- und Umbau der europäischen Energieversorgung voranzutreiben.
Drucksache 786/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten - Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung KOM (2010) 682 endg./2; Ratsdok. 17066/1/10
... Die meisten Mitgliedstaaten erheben Arbeitsmarktdaten zum aktuellen und künftigen Kompetenzbedarf; dies geschieht z. B. über Beobachtungsstellen, die Arbeitsmarktakteure sowie Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen zusammenbringen. Mithilfe dieser Analysen können die Qualifikationsstandards gestaltet und Schulungssysteme an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes angepasst werden.
Drucksache 283/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Ausführungsgesetz zur Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung)
... a) die Regulierung von Rating-Agenturen weiter zu verbessern, vor allem indem die Abhängigkeit der Rating-Agenturen von ihren Auftraggebern verringert wird, indem die wirtschaftliche und finanzielle Verflechtung von Rating-Agenturen und Finanzmarktakteuren ausgeschlossen wird und indem mögliche Marktmanipulationen durch die Finanzdienstleistungsaufsicht nicht nur strenger kontrolliert, sondern – wenn nötig – auch geahndet werden können.
Drucksache 56/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
a) Jahresgutachten 2008/09 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung b) Jahreswirtschaftsbericht 2009 der Bundesregierung Konjunkturgerechte Wachstumspolitik
... und die beiden Konjunkturpakete sind wichtige Schritte, um die Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die deutsche Wirtschaft zu begrenzen. Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz hat Deutschland seinen Beitrag zur Verhinderung einer systemischen Krise der Finanzinstitutionen geleistet. Das Rettungspaket schafft die Grundlage für neues Vertrauen unter den Finanzmarktakteuren und in die Funktionsfähigkeit des Finanzsektors. Der Bundesrat begrüßt die laufenden Prüfungen, ob weitere Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsektors ergriffen werden müssen. Die Maßnahmen der beiden Konjunkturpakete setzen Impulse für Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Energieeinsparung, entlasten Verbraucher und Unternehmen, tragen zur Sicherung der Kreditversorgung der Wirtschaft bei und ermöglichen Unternehmen, ihre Mitarbeiter in der Rezession zu halten und Phasen der Kurzarbeit für Qualifizierungsmaßnahmen zu nutzen.
Drucksache 56/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Jahresgutachten 2008/09 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung b) Jahreswirtschaftsbericht 2009 der Bundesregierung Konjunkturgerechte Wachstumspolitik
... und die beiden Konjunkturpakete sind wichtige Schritte, um die Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die deutsche Wirtschaft zu begrenzen. Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz hat Deutschland seinen Beitrag zur Verhinderung einer systemischen Krise der Finanzinstitutionen geleistet. Das Rettungspaket schafft die Grundlage für neues Vertrauen unter den Finanzmarktakteuren und in die Funktionsfähigkeit des Finanzsektors. Der Bundesrat begrüßt die laufenden Prüfungen, ob weitere Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsektors ergriffen werden müssen. Die Maßnahmen der beiden Konjunkturpakete setzen Impulse für Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Energieeinsparung, entlasten Verbraucher und Unternehmen, tragen zur Sicherung der Kreditversorgung der Wirtschaft bei und ermöglichen Unternehmen, ihre Mitarbeiter in der Rezession zu halten und Phasen der Kurzarbeit für Qualifizierungsmaßnahmen zu nutzen.
Drucksache 252/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu den Folgemaßnahmen zu den nationalen Energieeffizienz-Aktionsplänen: eine erste Bewertung (2008/2214(INI))
... 37. unterstreicht, dass die zweiten nationalen Aktionspläne 2011 umfassendere und eindeutigere Verpflichtungen enthalten müssen, um für die Marktakteure ein günstiges Geschäftsumfeld und berechenbare Investitionsbedingungen zu schaffen;
Drucksache 277/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
... bezeichnet als größtes Risiko für die Konjunktur ein Nachlassen der politischen Bemühungen zur Sanierung des Finanzsystems. Nur rasches und entschlossenes Handeln könne den Teufelskreis aus Rezession und Bankenkrise durchbrechen. Staatliche Hilfe zur Rekapitalisierung von Banken und anderen Finanzmarktakteuren ist vorrangig, um aus der lähmenden Kreditkrise herauszukommen.
Drucksache 794/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Oktober 2009 zum Gipfeltreffen der G20 am 24. und 25. September 2009 in Pittsburgh
... 20. begrüßt, dass die Verpflichtung bekräftigt wurde, dass für Finanzinstitutionen strengere Vorschriften in Bezug auf Risiken und Lenkungsformen, die die Vergütung von der langfristigen Leistung abhängig macht, und im Allgemeinen größere Transparenz gelten müssen; ist sehr erfreut über die Zusage, dass der Basel-II-Rahmen bis 2011 angenommen wird und ein auf internationaler Ebene abgestimmter Eigenkapitalanteil eingeführt wird; ist der Ansicht, dass diese allgemeinen Grundsätze und Zielsetzungen von allen Marktakteuren eingehalten werden sollten, wenn es um den Schutz von Investoren, Steuerzahlern und Verbrauchern geht;
Drucksache 603/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System KOM (2009) 279 endg.; Ratsdok. 11294/09
... 49. Im Hinblick auf einige Aspekte sind angesichts der langen Vorlaufzeiten von Veränderungen langfristige Strategien notwendig, um den verschiedenen Marktakteuren Planungssicherheit zu geben. Bei der Konzeption des künftigen Verkehrssystems sollte allen Aspekten der Nachhaltigkeit Rechnung getragen werden. Dies betrifft den Verkehrsbetrieb (Schadstoffemissionen, Lärm) ebenso wie die Bereitstellung von Infrastruktur (Landschaftsverbrauch, biologische Vielfalt).
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Europäische Verkehrspolitik im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts
3. Trends und Herausforderungen
3.1. Alterung
3.2. Zuwanderung und interne Mobilität
3.3. Ökologische Herausforderungen
3.4. Verknappung fossiler Brennstoffe
3.5. Verstädterung
3.6. Globale Trends von Belang für die europäische Verkehrspolitik
4. Politische Ziele für einen nachhaltigen Verkehr
4.1. Ein qualitativ hochwertiger und sicherer Verkehr
4.2. Ein gut in Stand gehaltenes und vollständig integriertes Netz
4.3. Ein ökologisch nachhaltigerer Verkehr
4.4. Wahrung der Führungsstellung der EU bei Verkehrsdiensten und -technologien
4.5. Schutz und Entwicklung des Humankapitals
4.6. Verkehrssteuerung durch intelligente Preisbildung
4.7. Planung mit Blick auf den Verkehr: Verbesserung der Zugänglichkeit
5. Politik im Interesse nachhaltigen Verkehrs auf verschiedenen Gebieten
5.1. Infrastruktur: Instandhaltung, Entwicklung und Integration der modalen Verkehrsnetze
5.2. Finanzierung: Mobilisierung der Ressourcen für einen nachhaltigen Verkehr
5.3. Technologie: Beschleunigung des Übergangs zu einer Gesellschaft mit geringer Kohlenstoffintensität und Führungsstellung bei der globalen Innovation
5.4. Rechtsrahmen: weitere Förderung der Marktöffnung und des Wettbewerbs
5.5. Verbraucherverhalten: aufklären, informieren und einbeziehen
5.6. Verwaltung: wirksame und koordinierte Maßnahmen
5.7. Die Außendimension: Europa muss mit einer Stimme sprechen
6. Wie geht es Weiter?
Drucksache 277/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
... bezeichnet als größtes Risiko für die Konjunktur ein Nachlassen der politischen Bemühungen zur Sanierung des Finanzsystems. Nur rasches und entschlossenes Handeln könne den Teufelskreis aus Rezession und Bankenkrise durchbrechen. Staatliche Hilfe zur Rekapitalisierung von Banken und anderen Finanzmarktakteuren ist vorrangig um aus der lähmenden Kreditkrise herauszukommen.
Drucksache 502/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zu dem G20-Gipfeltreffen vom 2. April 2009 in London
... sstandards zu vereinbaren; bedauert, dass das Financial Accounting Standards Board für Marktakteure in den USA die Definition des beizulegenden Zeitwerts geändert hat, und fordert die Kommission dringend auf, IAS 39 an die Vereinbarung anzupassen, ohne eine Entscheidung des International Accounting Standards Board abzuwarten;
Allgemeine Anmerkungen
Wiederherstellung von Wachstum und Beschäftigung
Stärkung von Finanzaufsicht und Regulierung
Stärkung unserer globalen Finanzinstitutionen
Widerstand gegen Protektionismus und Förderung von Handel und Investitionen weltweit
Sicherung eines fairen und nachhaltigen Wirtschaftsaufschwungs für alle
Drucksache 524/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft KOM (2008) 466 endg.; Ratsdok. 12089/08
... Eine zukunftsorientierte Analyse muss sich mit der Frage befassen, ob der mit der Richtlinie geschaffene Ausgleich dem sich rasch wandelnden Umfeld nach wie vor gerecht wird. Neue Technologien und gesellschaftliche und soziale Praktiken gefährden diesen Ausgleich permanent während neue Marktakteure, wie Suchmaschinen, versuchen, diese Veränderungen in neue Geschäftsmodelle zu fassen. Auch können solche Entwicklungen potenziell zu einer Werteverschiebung zwischen den einzelnen Akteuren im Internet führen und das Verhältnis zwischen den Inhabern digitaler Inhalte und den Unternehmen, die Navigationstechniken zur Verfügung stellen, aus dem Gleichgewicht bringen.
Grünbuch Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft
1. Einleitung
1.1. Zweck dieses Grünbuchs
1.2. Gegenstand des Grünbuchs
2. Allgemeines
3. Ausnahmen für spezielle Bereiche
3.1. Die Ausnahme für Bibliotheken und Archive
3.1.1. Digitalisierung Erhaltung
3.1.2. Zurverfügungstellung digitalisierter Werke
3.1.3. Verwaiste Werke
3.2. Die Ausnahme für Menschen mit Behinderung
3.3. Verbreitung geschützter Werke zu Unterrichts- und Forschungszwecken
3.4. Von Nutzern geschaffene Inhalte
4. Aufforderung zur Stellungnahme
Drucksache 309/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zur Halbzeitbewertung des Sechsten Umweltaktionsprogramms der Gemeinschaft (2007/2204(INI))
... 51. hebt hervor, dass es wichtig ist, den Verbrauchern Hilfestellung zu geben, damit sie ihre Entscheidungen bewusster treffen, was sich zusätzlich zu den nationalen Rechtsvorschriften positiv auf Umfang und Tragfähigkeit der Verpflichtungen der Marktakteure im Bereich des Umweltschutzes auswirken kann;
Drucksache 821/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zu Lamfalussy-Folgemaßnahmen: Künftige Aufsichtsstruktur (2008/2148(INI))
... (a) Überarbeitung der Mindestkapitalvorschriften durch Verstärkung der für Finanzmarktakteure geltenden Bestimmungen über Risikomanagement, Liquidität und Forderungen auf eine in sich schlüssige und gegebenenfalls antizyklische Weise und Sicherstellung angemessener Eigenkapitalanforderungen für alle Finanzmarktakteure unter Berücksichtigung des Systemrisikos.
Drucksache 10/08C
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... -Energien-Gesetz überlässt den Ausbau der Erneuerbaren Energien den Marktakteuren und regelt nur den Rahmen, in dem diese agieren. Die Einhaltung des Gesetzes wird über die Möglichkeit des Rechtsschutzes durch die ordentliche Gerichtsbarkeit sichergestellt.
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Zugrundeliegender Sachverhalt und wesentliche Erkenntnisquellen
1. Energiewirtschaftlicher Hintergrund
2. Bisherige Erfolge des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
3. Wesentliche Erkenntnisquellen
IV. Wesentliche Änderungen zur geltenden Rechtslage
1. Weitere Erhöhung von Effektivität und Effizienz
a. Wasserkraft
b. Biomasse
c. Windenergieanlagen
d. Fotovoltaik
2. Weiterentwicklung des Energiesystems
3. Marktintegration
V. Alternativen
VI. Mitteilungspflichten
VII. Gesetzesfolgen
1. Gewollte und ungewollte Auswirkungen
a. Entwicklung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien
b. Beitrag des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes zum Klimaschutz
c. Wirkungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf Natur und Landschaft
d. Einzel- und gesamtwirtschaftliche Aspekte des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
e. Innovationen, Umsätze und Arbeitsplätze durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz
2. Kosten für die öffentlichen Haushalte
3. Kosten für Wirtschaft und Verbraucher
4. Bürokratiekosten
a. Neue Informationspflichten
b. Geänderte Informationspflichten
c. Unveränderte Informationspflichten und ihre Standorte nach altem und neuem Recht
d. Abschaffung und Vereinfachungen von Informationspflichten
VIII. Zeitliche Geltung
IX. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
X. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
XI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
Drucksache 798/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zu Hedge-Fonds und Private Equity (2007/2238(INI))
... M. in der Erwägung, dass die Kommission die Möglichkeiten einer weltweiten Regulierung in Bezug auf von Offshore-Finanzzentren aus operierende Marktakteure prüfen sollte,
Anlage zur Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags / der verlangten Vorschläge
Empfehlung 1 zu finanzieller Stabilität, Eigenkapital und allgemeinen rechtlichen Vorgaben
Empfehlung 2 zu Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz
Empfehlung 3 zu Maßnahmen gegen Überschuldung
Empfehlung 4 zu Maßnahmen gegen Interessenkonflikte
Empfehlung 5 zu bestehenden Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen
Drucksache 292/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen und der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen KOM (2008) 213 endg.; Ratsdok. 8646/08
... Im Vorfeld der Ausarbeitung ihres Bewertungsberichts vom 20. Dezember 20069 über die Richtlinie über Finanzsicherheiten ersuchte die Kommission die Mitgliedstaaten, die Europäische Zentralbank und die EWR-Staaten Anfang 2006, einen Fragebogen über die Umsetzung und Anwendung dieser Richtlinie auszufüllen. Für die Befragung des privaten Sektors wurde ein weniger ausführlicher Fragebogen erstellt. Zusätzlich zu den Stellungnahmen der Mitgliedstaaten und der EZB gingen bei der Kommission 27 Antworten von einem breiten Spektrum wichtiger Finanzmarktakteure und Organisationen ein. Auch der FCD-Bericht gelangte zu dem Schluss, dass die Richtlinie gut funktioniere. Vorgeschlagen wurde eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Kreditforderungen. Informationen zu den beiden Richtlinien, den Anhörungen und den Berichten sind auf der Website der GDMARKT10 zu finden.
Drucksache 913/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz KOM (2008) 782 endg.; Ratsdok. 15927/08
... Im EU-Vertrag heißt es, dass die Gemeinschaft zum Auf- und Ausbau transeuropäischer Netze beiträgt und dass die Tätigkeit der Gemeinschaft auf die Förderung des Verbunds und der Interoperabilität der einzelstaatlichen Netze sowie des Zugangs zu diesen Netzen abzielt (Artikel 154). Die transeuropäischen Energienetze (TEN-E) sind das wichtigste energiepolitische Instrument der EU zur Förderung des Energienetzausbaus. Ursprünglich handelte es sich bei den transeuropäischen Netzen um ein Instrument des Binnenmarktes. Im Energiesektor ging man von der Annahme aus, dass die Marktakteure die Investitionen tragen und die Kosten dafür an die Verbraucher weitergeben würden.
Grünbuch Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz
1. Einleitung
2. Künftige Prioritäten für die Entwicklung des europäischen Netzes
2.1. Ein neuer Schwerpunkt für die EU-Politik im Bereich der Energienetze
2.2. EU-Förderung für die Entwicklung der Energienetze
2.3. Administrative und regulatorische Hemmnisse für Energienetzvorhaben
2.3.1. Planungs- und Genehmigungsverfahren Planungs- und Genehmigungsverfahren sind wegen der unterschiedlichen lokalen und nationalen Planungsvorschriften ein häufiger Grund für Verzögerungen bei Energievorhaben.
2.3.2. Regulierungsrahmen
2.4. Entwicklung hin zu einem wirklich integrierten und flexiblen europäischen Energienetz
2.5. Festlegung neuer Prioritäten
3. Ein neuer Ansatz der Eu für den Energienetzausbau
3.1. Energiepolitische Ziele der EU
3.1.1. Förderung des Verständnisses und der Solidarität der Öffentlichkeit
3.1.2. Erreichung der 20-20-20-Ziele bis 202013
3.1.3. Innovation und neue Technologien
3.1.4. Internationale Energienetze
3.2. Ein lückenloses europäisches Energienetz
3.2.1. Ein effizienter Energiebinnenmarkt
3.2.2. Die interregionale Dimension
3.2.3. Ein neuer Planungsansatz
3.3. Die TEN-E im Dienste der Sicherheit und Solidarität
3.3.1. Überarbeitete TEN-E-Leitlinien
3.3.2. Weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der TEN-E
3.3.3. Koordinierung zwischen den TEN-E und anderen EU-Finanzierungsinstrumenten
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 393/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zum Transatlantischen Wirtschaftsrat
... 14. fordert die USA auf, die Europäische Union über die Fortschritte bei der Umsetzung des Basel-II-Rahmens auf dem Laufenden zu halten; erinnert an die Bedeutung eines koordinierten Vorgehens bei der Entwicklung bzw. Änderung der globalen Regeln für international tätige Finanzmarktakteure; vertritt in diesem Zusammenhang die Ansicht, dass die Umsetzung von Basel II in den Vereinigten Staaten für die Wahrung weltweit gleicher Ausgangsbedingungen von wesentlicher Bedeutung ist;
Drucksache 978/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. November 2008 zu der WWU@10: Zehn Jahre Wirtschafts- und Währungsunion – Errungenschaften und Herausforderungen (2008/2156(INI))
... 32. stellt fest, dass sich das bedeutendste Finanzzentrum in der Europäischen Union außerhalb des Euroraums befindet; verweist nichtsdestoweniger darauf, dass die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft sämtliche Mitgliedstaaten und alle im Binnenmarkt aktiven Marktakteure abdecken; glaubt, dass die Europäischen Union dringend ihre Aufsichtsstruktur unter Berücksichtigung der spezifischen Rolle der EZB verstärken muss;
Drucksache 674/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/55 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt KOM (2007) 529 endg.; Ratsdok. 13045/07
... 3. Die Regulierungsbehörde kann beschließen, bestimmte dieser Informationen den Marktteilnehmern zugänglich zu machen, vorausgesetzt, es werden keine wirtschaftlich sensiblen Daten über einzelne Marktakteure oder einzelne Transaktionen preisgegeben. Dieser Absatz gilt nicht für Informationen über Finanzinstrumente, die unter die Richtlinie 2004/39/EG fallen.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2003/55/EG
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.