[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1242 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Marke"


⇒ Schnellwahl ⇒

0015/20
0257/20
0468/1/20
0500/20
0164/20
0088/1/20
0033/20
0029/20
0157/20
0015/1/20
0255/20
0468/20B
0265/20B
0005/20
0055/20
0015/20B
0265/1/20
0576/19
0435/19
0033/19B
0517/19
0248/19
0573/1/19
0232/1/19
0435/19B
0355/1/19
0232/19
0541/1/19
0299/19B
0532/19
0495/19
0168/19
0308/19
0264/19
0518/19
0299/19
0230/1/19
0522/19
0573/19
0584/19
0429/19
0244/19B
0115/19
0355/19B
0072/1/18
0158/18
0219/18
0193/18
0347/18
0073/1/18
0170/18
0468/18
0073/18B
0102/18
0116/18
0525/18
0229/18B
0134/18
0127/18
0391/18
0234/18B
0020/18
0229/1/18
0067/18
0075/18
0102/1/18
0270/18B
0148/18B
0156/18
0157/18
0630/18
0383/18
0069/18B
0151/18
0152/18
0072/18
0270/1/18
0357/18
0526/18
0224/18
0258/18
0525/18B
0069/1/18
0073/18
0234/1/18
0072/18B
0213/18
0070/18
0469/18
0096/18
0536/18
0005/18
0185/18
0577/18
0222/18
0102/18B
0148/1/18
0667/17
0777/17
0045/17
0757/17
0678/17
0158/17B
0709/17
0221/17
0645/17
0775/17B
0732/17
0721/17
0434/17
0144/17
0385/17
0654/17
0004/17
0347/17B
0279/1/17
0277/17
0220/1/17
0220/17B
0726/17
0158/1/17
0535/17
0326/17
0406/17
0062/17
0565/17B
0573/17
0565/1/17
0418/17
0775/1/17
0350/17
0347/1/17
0279/17B
0406/1/16
0196/16
0011/16
0049/16B
0568/16
0290/16
0540/16
0280/16
0532/16
0567/16
0300/16
0200/16
0359/16
0782/16B
0569/16
0565/16
0569/1/16
0492/16
0752/16
0765/16
0049/1/16
0258/16
0507/16
0229/16
0287/16
0160/1/16
0748/16
0569/16B
0601/16
0704/16
0738/1/16
0738/16B
0635/16
0482/16
0311/16
0088/16B
0160/16B
0555/16
0566/16
0612/1/16
0677/16
0535/16
0015/16
0538/16
0338/16B
0205/16
0612/16B
0701/16
0338/16
0088/16
0335/16
0289/16
0207/16
0690/16
0060/16
0052/16
0543/1/15
0055/15B
0360/15
0634/1/15
0543/15B
0510/1/15
0022/15
0104/15
0196/15
0440/15B
0509/15
0016/15
0212/15B
0237/15
0063/15
0318/15
0500/15
0197/15B
0197/1/15
0258/15B
0540/15
0278/15
0499/15
0440/1/15
0055/1/15
0298/14
0045/14B
0178/1/14
0309/14
0068/14
0535/14
0200/14B
0318/14
0550/14
0200/1/14
0320/1/14
0325/14
0604/14
0084/14
0320/14B
0312/14
0178/14B
0088/13
0709/13
0004/13
0128/13B
0768/13B
0638/13
0032/13
0589/13
0266/13B
0677/13
0461/13B
0418/13
0479/13
0539/13
0768/1/13
0245/13B
0128/1/13
0692/13
0127/1/13
0717/13
0246/13B
0183/13
0059/13
0199/13
0321/13
0094/13
0141/13
0558/13
0200/13
0515/13
0290/13
0247/13
0558/1/13
0094/1/13
0262/13
0060/13
0526/13
0382/13
0558/13B
0185/13
0068/13
0072/13
0188/13
0127/13B
0500/13
0208/1/13
0347/13
0461/13
0521/13
0180/13
0820/1/12
0399/12
0127/12B
0278/12
0160/12B
0197/12
0363/12
0429/12
0440/12
0144/12
0745/12
0607/1/12
0052/1/12
0253/1/12
0356/12
0676/12
0557/12
0223/12
0372/12
0183/12B
0184/12
0814/12
0420/12
0127/12
0388/12
0581/12
0330/12
0422/12
0687/12
0355/12
0160/1/12
0224/12
0548/12
0651/12
0016/12
0575/12
0607/12B
0127/1/12
0307/12
0820/12B
0217/12B
0615/12
0564/12
0345/12
0253/12
0661/12
0074/12
0214/12
0607/12
0217/12
0721/12
0610/12
0820/12
0606/12
0308/12
0339/12
0021/12
0253/12B
0730/12
0387/12
0298/12
0355/12B
0134/12
0038/12
0577/12
0459/1/12
0746/12
0757/12
0695/11
0409/11
0233/11
0072/11
0052/11
0342/11
0646/11
0518/11
0060/11
0022/11
0820/11
0870/11
0129/11
0631/11
0131/11
0409/11B
0664/11
0739/11
0380/11
0378/11
0114/11
0176/1/11
0767/1/11
0314/11
0694/11B
0822/11
0234/11
0271/11
0870/11B
0189/11
0179/1/11
0179/11B
0767/11B
0281/4/11
0370/11
0665/11
0817/11
0578/11B
0121/11
0144/11
0271/11B
0512/11B
0525/11
0313/1/11
0809/11
0556/11B
0216/11
0216/11X
0877/11
0853/11
0308/11
0028/11
0096/1/11
0645/1/11
0313/11B
0800/11
0281/11
0409/1/11
0588/1/11
0096/11B
0142/11
0738/11
0818/11
0399/11B
0089/11
0720/11
0578/1/11
0038/11
0133/11
0623/11
0232/11
0784/11
0829/11
0584/11
0306/11
0068/11
0512/1/11
0045/11
0181/11
0556/1/11
0025/1/11
0231/11
0869/11
0733/11
0825/11
0037/11
0763/11
0176/11
0190/11
0874/11
0317/11
0774/11
0645/11B
0305/11
0096/11
0176/11B
0616/10
0744/1/10
0744/10B
0710/10
0723/10
0810/10
0080/10
0432/10
0337/10
0080/2/10
0737/10
0642/1/10
0188/1/10
0744/10
0774/10
0188/10B
0629/10
0705/10
0701/10
0312/10
0662/10
0080/10B
0529/10B
0733/10
0642/10B
0414/10
0483/10
0739/10
0713/10
0694/10
0732/10
0698/10
0856/10
0851/10
0096/1/10
0698/10B
0260/10
0174/10
0642/10
0379/1/10
0210/10
0861/10
0850/10
0141/10B
0675/10
0379/10
0725/10
0216/10
0664/10
0693/10
0436/10
0802/10
0698/1/10
0001/10
0230/10
0557/10
0264/10
0141/1/10
0439/10
0811/10
0772/10
0293/10
0075/10
0096/10B
0793/10
0834/10
0539/10
0182/10
0117/10
0440/10
0428/10
0497/10
0057/10
0818/10
0113/10
0379/10B
0080/1/10
0712/09
0747/09
0372/1/09
0116/1/09
0868/09
0221/09
0270/09
0070/09
0195/09
0441/09
0169/09C
0116/09B
0195/2/09
0004/1/09
0675/09
0022/09
0429/09
0871/09
0266/09
0164/09B
0094/09
0870/09
0727/09B
0173/09
0231/09
0535/09
0819/1/09
0795/09B
0577/09
0727/1/09
0820/09
0163/09B
0795/1/09
0478/09
0400/09
0163/1/09
0190/09
0797/09
0843/1/09
0843/09
0005/09
0616/09
0293/09
0296/09
0740/09
0739/09
0590/09
0540/2/09
0819/09
0843/09B
0769/09
0641/09
0004/09B
0171/09
0398/09
0603/09
0771/09
0822/09
0195/09B
0172/09
0164/09
0233/09
0702/09
0191/09
0291/1/09
0521/09
0522/09
0738/09
0825/09
0736/09
0235/09
0727/09
0819/09B
0181/09
0114/09
0215/09
0735/09
0310/09
0625/09
0103/09
0824/09
0317/09
0164/1/09
0389/08
0650/08
0525/08
0022/08
0841/08
0400/08
0551/08
0822/08
0917/08
0536/08
0087/08
0757/08
0165/08
0554/08
0775/08
0524/08
0266/08
0385/08
0361/1/08
0878/08
0479/1/08
0765/08
0095/08
0345/08
0951/08
0637/08
0019/08
0133/08
0553/08
0034/08
0145/08
0034/08B
0350/08
0520/08
0691/08
0625/08
0107/08
0168/08
0996/08
0718/08
0107/1/08
0537/08
0999/08
0716/08
0732/08
0037/08
0035/08
0486/08
0111/08
0142/08
0021/08
0490/08
0543/08
0833/08
0149/08
0409/08
0168/1/08
0808/08
0398/08
0228/08
0857/08
0102/08
0168/08B
0803/08
0768/08
0883/08
0146/08
0605/08
0345/08B
0026/08
0023/08
0090/08
0821/08
0279/08
0345/1/08
0333/08
0800/08
0832/08
0571/08
0745/08
0532/08
0479/08
0575/1/08
0292/08
0526/08
0581/08
0537/08B
0393/08
0107/08B
0682/08
0778/08
0664/08
0537/1/08
0182/08
0361/08B
0879/08
0782/08
0020/08
0142/1/08
0253/08
0479/08B
0426/07
0086/07
0838/07
0715/07
0558/07
0558/07B
0082/07
0129/07B
0064/1/07
0136/07B
0378/07
0337/07
0108/1/07
0950/07
0853/07
0545/07
0475/07
0007/07
0811/07
0377/07
0666/07
0601/07
0241/1/07
0800/07
0247/07
0073/1/07
0694/07
0253/07
0558/1/07
0492/07
0064/07B
0412/07
0894/07
0014/07
0244/07
0567/1/07
0626/07
0306/07
0470/07
0251/07
0865/1/07
0889/07
0072/07
0064/07
0136/1/07
0129/1/07
0376/07
0931/07
0129/07
0108/07B
0788/07
0241/07B
0860/07
0086/07B
0088/07
0865/07
0135/07
0582/07
0626/07B
0511/07
0705/07
0241/07
0800/1/07
0778/07
0299/07
0063/07
0333/07
0340/07
0865/07B
0489/07
0136/07
0748/07
0380/07
0502/07
0690/07
0518/07
0815/07
0139/07
0073/3/07
0444/07
0073/07B
0522/07
0022/07
0807/07
0568/07
0179/07
0567/07B
0563/07
0365/06
0833/06B
0172/06B
0621/06
0499/06
0572/06
0658/06
0172/1/06
0555/06
0505/06
0824/06
0096/06
0303/1/06
0753/06
0308/06
0096/1/06
0569/06
0556/06
0159/06
0539/06
0059/1/06
0824/1/06
0936/06
0151/06
0173/06
0300/06
0172/06
0016/06
0729/06
0059/06B
0833/1/06
0246/06
0891/06
0537/06
0866/06
0078/1/06
0078/06B
0096/06B
0868/06
0865/06
0029/06
0474/06
0417/06
0588/06
0013/06
0258/06
0507/06
0830/06
0827/06
0290/06
0017/06
0261/06
0006/06
0509/06
0081/06
0014/06
0304/06
0910/06
0634/06
0680/06
0512/06
0303/06B
0104/06
0257/06
0909/06
0215/06
0015/06
0132/06
0327/06
0824/06B
0623/06
0477/06
0903/06
0398/06
0207/06
0176/06
0918/06
0175/06
0245/06
0153/06
0745/1/06
0745/06
0358/06
0745/06B
0485/06
0742/06
0948/05
0852/05
0320/1/05
0606/05
0655/05
0025/05
0870/05
0396/05
0593/05
0540/05
0285/05
0703/05B
0212/05
0286/1/05
0897/05
0009/05
0780/05
0391/05
0053/05
0871/05
0947/05
0361/2/05
0319/05
0013/05
0004/05
0364/05
0011/05
0635/1/05
0911/05
0783/05
0286/05B
0609/1/05
0773/05
0490/05
0428/05
0875/05
0758/05B
0806/05
0536/05
0245/05
0010/05
0588/05
0766/05
0595/05
0687/05
0569/05
0744/05
0817/05
0037/05
0758/05
0726/05
0650/05
0600/05
0361/4/05
0830/05
0758/4/05
0703/1/05
0609/05B
0012/05
0939/05
0183/05
0158/05
0204/05
0210/1/05
0330/05
0758/1/05
0703/05
0008/05
0513/05
0846/05
0635/05B
0607/05
0872/04B
0860/1/04
0844/04
0919/04
0596/04
0664/2/04
0872/1/04
0622/04
0270/04
0860/04
0408/04
0688/1/04
0232/04
0578/04
0688/04B
0905/04
0939/04
0688/04
0664/04
0702/04
0693/04
0441/04
0707/04
0967/04
0021/04B
0860/04B
0244/03
0049/03
0546/03
0450/03
0504/03
0715/03
Drucksache 158/1/17

... Regionale Gutscheinsysteme sind ein wichtiges Instrument des Stadtmarketing insbesondere für kleine und mittlere Handelsunternehmen gerade in Klein- und Mittelstädten oder Stadtteilen. Die Gutscheinsysteme dienen dazu, die regionale Kaufkraftbindung zu stärken und fördern den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen des Handels und Gewerbes gegenüber Großkonzernen.



Drucksache 535/17

... (1) Das Deutsche Patent- und Markenamt darf Werke oder andere nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/17




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Unterabschnitt 4
Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen

§ 60a
Unterricht und Lehre

§ 60b
Unterrichts- und Lehrmedien

§ 60c
Wissenschaftliche Forschung

§ 60d
Text und Data Mining

§ 60e
Bibliotheken

§ 60f
Archive, Museen und Bildungseinrichtungen

§ 60g
Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis

§ 60h
Angemessene Vergütung der gesetzlich erlaubten Nutzungen

§ 137o
Übergangsregelung zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz

§ 142
Evaluierung, Befristung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek

§ 16a
Urheberrechtlich erlaubte Nutzungen

Artikel 3
Änderung des Patentgesetzes

§ 29a

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 326/17

... 4. Folgenabschätzung zur Modernisierung des EU-Urheberrechts: https://ec.europa.eu/digital\-single\-market/en/news/impact\-assessment\-modernisation\-eu\-copyright\-rules



Drucksache 406/17

... es mit den Angaben über die Anzahl der spendewilligen und spendenden Personen, die in der Spendeeinrichtung auf einen Infektionsmarker bestätigt positiv getestet worden sind, über Alter und Geschlecht dieser Personen, über die verschiedenen Infektionsmarker, über die Gesamtzahl der in der Spendeeinrichtung getesteten Personen sowie über die Anzahl der durchgeführten Untersuchungen ist auf dem Formblatt zu erstellen, das für diese Zwecke von der für die Epidemiologie zuständigen Bundesoberbehörde herauszugeben und im Bundesanzeiger bekannt zu machen ist."



Drucksache 62/17

... Markengesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des E-Government-Gesetzes

§ 12a
Offene Daten der Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung

§ 19
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Evaluierung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt der Regelung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4030, BMI: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder Kommunen

II.2 Evaluierung

III. Zusammenfassung


 
 
 


Drucksache 565/17 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (European Market Infrastructure Regulation -



Drucksache 573/17

... 17. https://ec.europa.eu/digital\-single\-market/en/digital\-skills\-jobs\-coalition



Drucksache 565/1/17

... 1. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (European Market Infrastructure Regulation -



Drucksache 418/17

... "1. dem Zeichen oder dem Namen oder der Fabrikmarke des Herstellers und bei eingeführten Produkten des Einführers sowie einer zustellungsfähigen Anschrift des Herstellers und bei eingeführten Produkten des Einführers,"



Drucksache 775/1/17

... bezieht aber Geschäfte, bei denen vor ihrem Zustandekommen am regulierten Markt (= Börse) zunächst außerbörslich Absprachen oder Abschlüsse so erfolgen, dass im Zeitpunkt des (erneuten) Vertragsschlusses am regulierten Markt der Eintritt Dritter in diese Geschäfte ausgeschlossen ist, nicht in die genannte Schwellenwertbe-rechnung mit ein. Dies betrifft insbesondere - aber nicht nur - Händler und Handelsteilnehmer an Waren- und Warenderivatebörsen (Commodity Markets), die jeweils derartige Funktionalitäten des Börsenhandels anbieten.



Drucksache 350/17

... 2) Zu beziehen bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, und beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 350/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Nachweis der Einhaltung der allgemeinen technischen Mindestanforderungen von Erzeugungsanlagen

§ 3
Allgemein anerkannte Regeln der Technik

§ 4
Rechtsfolgen bei Nichterfüllung

§ 5
Übergangsregelungen

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für Anlagen des Typs B:

Tabelle

Erfüllungsaufwand für Anlagen des Typs D:

Tabelle

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3911, BMWi: Entwurf einer Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Umsetzung von EU-Recht

II.3 ‚One in one out‘-Regel


 
 
 


Drucksache 347/1/17

... Mit der Bindung der Vertragslaufzeit auf ein Jahr im vorliegenden Gesetzentwurf werden die in § 41 EnWG bestehenden Regelungen deutlich eingeschränkt. Die Erstvertragslaufzeit für Stromlieferverträge mit Haushaltskunden weist marktüblich unter Berücksichtigung der Vorgaben des AGB-Rechts (BGB § 309, BGB § 310) eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren auf. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb dieser rechtliche Standard nicht für Stromlieferungen an Haushaltskunden aus PV-basierten Mieterstrommodellen gelten soll. Die grundsätzlich bestehende, freie Stromanbieterwahl der Letztverbraucher ist ein ausreichendes und weitreichendes Wettbewerbsinstrument. Die bestehende Regelung in § 42a Absatz 2 zur Beendigung des Mieterstromvertrages bei Beendigung des Mietverhältnisses ist darüber hinaus ebenfalls ausreichend, um eine ungerechtfertigte Benachteiligung von Mietern zu vermeiden. Die zusätzliche Festlegung weiterer Leitplanken, die zu einem höheren administrativen Aufwand für den Mieterstromanbieter führen und diesen gegenüber anderen Grünstromanbietern unnötigerweise schlechter stellen, indem beispielsweise gängige Marketingstrategien eingeschränkt werden, sind zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe n

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 *

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 und Nummer 19 Buchstabe b § 79 Absatz 8 EEG 2017

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 *

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 und Nummer 19 Buchstabe b § 79 Absatz 8 EEG 2017

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 und 2 EEG 2017 *

Hilfsempfehlung zu Ziffer 8

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 *

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 *

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 23b Absatz 3 und 4 EEG 2017

14. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b und Buchstaben c und d - neu - EEG 2017

15. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 EnWG

16. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 EnWG

17. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 2 EnWG

18. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 3 Satz 1 EnWG

19. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 3 EnWG

20. Zu Artikel 3a - neu - § 5 Absatz 1 Nummer 10 Satz 2 KStG Artikel 3b - neu - § 9 Nummer 1 Satz 5 - neu - GewStG

'Artikel 3a Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 3b
Änderung des Gewerbesteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 279/17 (Beschluss)

... 3. Das Justizbarometer leidet weiterhin unter dem Mangel an belastbarem Datenmaterial. So wurde beispielsweise im Justizbarometer 2017 erstmals eine Statistik zur Verfahrensdauer bei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auf bestimmten Rechtsgebieten aufgenommen. Der Bundesrat pflichtet der Kommission zwar insoweit bei, als Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes für die wirksame Rechtsverwirklichung von großer Bedeutung sein können. Das Schaubild 18 eignet sich jedoch nicht für einen Vergleich. Wie auch bei der Dauer von Hauptsacheverfahren in den Rechtsgebieten Wettbewerb (Schaubild 13), Elektronische Kommunikation (Schaubild 14), Unionsmarke (Schaubild 15) und Verbraucherschutz (Schaubild 16) basiert der Vergleich bei zahlreichen Ländern auf einer äußerst geringen Verfahrensanzahl. Dies führt dazu, dass sich einzelne Verfahren in ganz erheblichem Maße auf die Gesamtstatistik auswirken können. Die mit der Staffelung nach Verfahrensdauer erzeugte Rangfolge muss deshalb mit großen Vorbehalten betrachtet werden. Auch die Bewertbarkeit und Validität der Daten, die Eingang in das Schaubild 51, welches die Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz wiedergibt, gefunden haben, erscheint fraglich. Um das Zustandekommen der zugrunde gelegten Werte transparent zu machen, wären Angaben zu der Anzahl der befragten Unternehmen und Personen ("breite Öffentlichkeit") und - mit Blick auf insbesondere die Verwaltungsgerichtsbarkeit - auch Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen ebenso wünschenswert wie Mitteilungen dazu, wie häufig diese im Erhebungszeitraum an gerichtlichen Auseinandersetzungen beteiligt waren. Die in diesem Zusammenhang im Justizbarometer 2017 enthaltenen Quellenangaben (Fußnote 82 des Justizbarometers 2017) sind insoweit nicht aufschlussreich. Die Wirksamkeit der Garantie richterlicher Unabhängigkeit lässt sich vornehmlich in ihrer Wahrnehmung durch die geschützte Richterschaft selbst bestimmen. Bereits in seiner Stellungnahme aus dem Jahr 2015 hat der Bundesrat darauf verwiesen, dass eine Ausweitung des Justizbarometers auf weitere Felder wenig zielführend ist, wenn die Datengrundlagen unzureichend sind. Er wiederholt seine Anregung, weniger Bereiche, diese dafür jedoch mit tragfähigerem Datenmaterial, darzustellen.



Drucksache 406/1/16

... In mehreren Bundesländern sind (Gewerbe-)Steuervermeidungsmodelle durch Zwischenschaltung ausländischer Personengesellschaften in erheblichem Umfang bekannt geworden. Dabei überlässt regelmäßig eine inländische Gesellschaft mit inländischer Betriebsstätte Lizenzen oder Markenrechte gegen Entgelt an eine ausländische Personengesellschaft, an der die inländische Gesellschaft als Mitunternehmerin beteiligt ist. Die ausländische Personengesellschaft überlässt die Markenrechte bzw. Lizenzen entgeltlich weiter, kürzt ihren daraus resultierenden Gewinn aber um die Entgelte, die an die inländische Gesellschaft zu leisten sind. Nach dem deutschen Verständnis des § 15 Absatz 1 Nummer 2 EStG müssten die Lizenzerträge der inländischen Gesellschaft im Rahmen ihrer Mitunternehmerstellung im Ausland mit besteuert werden. Dies unterbleibt aber, weil der ausländische Staat das Konzept des § 15 Absatz 1 Nummer 2 EStG nicht kennt und zudem die ausländische Personengesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft besteuert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 406/1/16




1. Zu Artikel 2 Nummer 2 - neu - und 3 - neu - § 52 Absatz 2 Nummer 10 und 68 Nummer 4 AO

Artikel 2
Weitere Änderung der Abgabenordnung

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

2. Zu Artikel 7 Nummer 1

§ 4i
Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug

4 Allgemein

Zu Satz 1

Zu Satz 2

3. Zu Artikel 7 Nummer 1b - neu -, Nummer 2a - neu -, Nummer 3 § 6 Absatz 3, § 50i Absatz 1 und 2, § 52 Absatz 48 EStG

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2a

4 Unionsrecht

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

5. Zu Artikel 7 Nummer 1c - neu - und 1d - neu - § 7h Absatz 1a - neu -, Absatz 2 und 3, § 11a Absatz 4 EStG

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 1d

6. Zu Artikel 7 Nummer 1c - neu -* § 7h Absatz 2 Satz 1 EStG

7. Zu Artikel 7 Nummer 1e - neu - § 10 Absatz 1a EStG

8. Zu Artikel 7 Nummer 1f - neu - und 3 § 23 Absatz 1 und § 52 EStG Artikel 12 Inkrafttreten

Zu Artikel 7 Nummer 1f

Zu Artikel 7 Nummer 3

Zu Artikel 12

9. Zu Artikel 7 Nummer 1g - neu - § 32d Absatz 2 Satz 1 EStG

10. Zu Artikel 7 Nummer 1h - neu - § 49 Absatz 1 Nummer 5 EStG

11. Zu Artikel 7 Nummer 1h - neu - und 1i - neu - § 49 Absatz 1 Nummer 7a - neu -, § 50 Absatz 1, § 52 Absatz 46 EStG

12. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 50d Absatz 9 und 12 - neu - EStG

13. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 52 Absatz 45a EStG Artikel 11a - neu - Änderung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung

Artikel 11a
Änderung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung

Zu Artikel 7

Zu Artikel 11a

14. Zu Artikel 8 Nummer 01 - neu -, 1a - neu -, 1b - neu - Inhaltsübersicht, Zwischenüberschrift, § 21b KStG

15. Zu Artikel 9 § 1 Absatz 1 AStG

16. Zu Artikel 11 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 2 GewStG

17. Zu Artikel 11 Nummer 2 und 4 §§ 7 und 9 GewStG

18. Zu Artikel 11 Nummer 3 § 7a GewStG

19. Zu Artikel 11 Nummer 3 § 7a GewStG

20. Zu Artikel 11 nach Nummer 3 § 8 Nummer 12 GewStG

21. Zu Artikel 11 Nummer 5 § 36 Absatz 2b GewStG

22. Zu Artikel 11b - neu - Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 11b
Änderung des Zerlegungsgesetzes

23. Zu Artikel 11c - neu - Änderung des Umwandlungssteuergesetzes Nach dem neuen Artikel 11b ist folgender Artikel 11c einzufügen:

Artikel 11c
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 196/16

... 10. The Digital Economy & Society Index (DESI), ec.europa.eu/digital\-single\-market/en/desi.



Drucksache 11/16

... 3. Hersteller: jede natürliche oder juristische Person, die ein elektrisches Betriebsmittel herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und dieses elektrische Betriebsmittel unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Handelsmarke vermarktet,



Drucksache 49/16 (Beschluss)

... Antragsberechtigt nach Artikel 47 sind wie bisher nur die Fahrzeughersteller. Diese können Lagerfahrzeuge ihrer markengebundenen Händler bevorzugen. Dies diskriminiert markenungebundene freie Händler und behindert den freien EU-Binnenmarkt.



Drucksache 568/16

... 12. "Report on the responses to the Public Consultation on the Review of the EU Copyright Rules" (Bericht über die Antworten auf die öffentliche Konsultation zur Überprüfung des EU-Urheberrechts), Juli 2014, S. 61-63, http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2013/copyrightrules/index_de.htm.



Drucksache 290/16

... Bestehenden Verbraucher- und Marketingrechtsvorschriften zufolge müssen Online-Plattformen bereits transparent sein und dürfen Verbraucher nicht in die Irre führen, beispielsweise bei gesponserten Suchergebnissen und Online-Rezensionen und Bewertungen. Eine bessere Durchsetzung und Befolgung dieser Vorschriften werden für mehr Vertrauen, Transparenz und Fairness sorgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/16




1. Einleitung

2. ZUNEHMENDE Bedeutung von ONLINE-PLATTFORMEN in der Digitalen Wirtschaft

3. Schaffung GEEIGNETER AUSGANGSBEDINGUNGEN für Einrichtung, FESTIGUNG und Wachstum NEUER ONLINE-PLATTFORMEN

4. EIN AUSGEWOGENER REGELUNGSRAHMEN für ONLINE-PLATTFORMEN IM Digitalen Binnenmarkt

5. Umsetzung der wichtigsten Grundsätze für die Entwicklung von PLATTFORMEN in der EU

i Gewährleistung gleicher Ausgangsbedingungen für vergleichbare digitale Dienste

ii Verantwortungsvolles Management von Online-Plattformen

iii Vertrauensbildung, Förderung von Transparenz und Gewährleistung von Fairness

- Aufklärung der Bürger und Verbraucher und Stärkung ihrer Position

- Gewährleistung eines gerechten und innovationsfreundlichen Unternehmensumfelds

iv Erhalt diskriminierungsfreier, offener Märkte zur Förderung einer datengesteuerten Wirtschaft

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 540/16

... (2) Jeder Hersteller hat beim Inverkehrbringen seinen Namen, seinen eingetragenen Handelsnamen oder seine eingetragene Handelsmarke sowie seine Postanschrift auf dem Produkt anzubringen. Soweit dies aufgrund der Größe oder der Art des Produkts nicht möglich ist, müssen die Kontaktdaten auf der Verpackung oder in den dem Produkt beigefügten Unterlagen angegeben werden. Bei der Postanschrift handelt es sich um die Anschrift einer zentralen Stelle, unter der der Hersteller kontaktiert werden kann.



Drucksache 280/16

... angepasst, indem die Angaben, welche in das vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Register einzutragen sind, um solche in Bezug auf das neue Schutzrecht des europäischen Patents mit einheitlicher Schutzwirkung ergänzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen

§ 15
Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung

§ 16
Zwangslizenz an einem europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung

§ 17
Verzicht auf das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung

§ 18
Doppelschutz und Einrer doppelten Inanspruchnahme

§ 19
Anwendung der Zivilprozessordnung für die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen und Anordnungen des Einheitlichen Patentgerichts

§ 20
Anwendung der Justizbeitreibungsordnung für die Beitreibung von Ansprüchen des Einheitlichen Patentgerichts

§ 5

Artikel 2
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Gesetz über internationale Patentübereinkommen

2. Patentgesetz

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Dreifachbuchstabe ddd

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu § 1

Zu § 3

Zu § 5

Zu § 6a

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3623: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform

I Zusammenfassung

II Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 532/16

... 17. Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen "Capital Markets Union: First Status Report", SWD(2016) 147 final,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/16




2 Einleitung

1 Abschließende Ausarbeitung der ersten Maßnahmen zur Vollendung der Kapitalmarktunion

2 Zügigere Umsetzung der im Rahmen der nächsten Stufe vorgesehenen Maßnahmen zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion

3 Nächste Schritte: Festlegung weiterer Prioritäten

2 Fazit

Anhang
STAND der IM Rahmen des Aktionsplans zur KAPITALMARKTUNION ERGRIFFENEN Initiativen


 
 
 


Drucksache 567/16

... 7. "Report on the responses to the Public Consultation on the Review of the EU Copyright Rules" (Bericht über die Antworten auf die öffentliche Konsultation zur Überprüfung des EU-Urheberrechts), Juli 2014, S. 61-63, http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2013/copyrightrules/index_de.htm.



Drucksache 300/16

... 6) Runder Tisch zur Marktrelevanz von Normen (Standards Market Relevance Roundtable - SMARRT)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/16




Normungspaket Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Europäische NORMEN für das 21. JAHRHUNDERT

Europäische NORMEN für das 21. JAHRHUNDERT

1. NORMEN SIND von Bedeutung

... weil sie innovationsfördernd sind

2. ZUSAMMENSPIEL der NORMEN: eine Plattform für VIELE POLITIKFELDER

3. NORMEN als Unterstützung einer BRANCHENÜBERGREIFENDEN Politik: Dienstleistungen und IKT

4. Ausblick

5. Fazit

Anhang I
Vorschlag der Gemeinsamen Initiative für ein erstes Maßnahmenpaket mit Pilotprojekten

1. Sensibilisierung für das europäische Normungssystem und dessen Funktionsweise sowie relevante Weiterbildung

2. Koordinierung, Zusammenarbeit, Transparenz und Integration

3. Wettbewerbsfähigkeit und internationale Dimension


 
 
 


Drucksache 200/16

... 1. der Anzahl der geimpften Rinder einschließlich deren Ohrmarkennummern,



Drucksache 359/16

... Mit Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 in der zuletzt durch Verordnung (EG) Nr. 380/2008 geänderten Fassung wurde ein einheitliches Format für den Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige eingeführt. Bedingt durch die Einführung biometrischer Merkmale (Gesichtsbild und Fingerabdrücke) wurr Aufenthaltstitel mit Visummarke aufgegeben und seit 20. Mai 2011 sind ausschließlich Aufenthaltskarten zulässig. Während der 2008 geführten Verhandlungen zur Änderung der Verordnung - mit der biometrische Identifikatoren in Form eines kontaktlosen Chips für den Aufenthaltstitel eingeführt wurden - äußerten einige Mitgliedstaaten den Wunsch, zu nationalen Verwendungszwecken einen optionalen Kontaktchip für elektronische Behördendienste zu integrieren. Dies wurde ebenso wie die fakultative Verwendung zusätzlicher (nationaler) Sicherheitsmerkmale zugelassen.



Drucksache 782/16 (Beschluss)

... Die neue Fassung dient der Klarstellung, dass nur das tatsächlich von den Winzern in Form der Bestockung realisierte Vermarktungspotenzial Grundlage der Abgabe und damit des Beitrages der Bewirtschafter der Flächen zum Gemeinschaftsmarketing ist.



Drucksache 569/16

... Die derzeit existierenden EU-Instrumente und -Dienste für die Beschreibung von Kompetenzen und Qualifikationen werden durch nationale Zentren oder Kontaktstellen gefördert und unterstützt (nationale Europass-Zentralstellen, nationale EQRKoordinierungsstellen, Euroguidance-Zentren), die Finanzmittel aus dem Erasmus+ Programm der EU erhalten. Sie alle werden getrennt voneinander verwaltet und unterliegen eigenen Berichterstattungsverfahren. Jedes Zentrum verfügt über einen eigenen Kommunikationsplan und einen eigenen Markenauftritt (Branding). Zwar ist in einigen Mitgliedstaaten für die notwendige Koordinierung gesorgt - in anderen dagegen ist dies nicht der Fall. Aus diesem Grund kann oft auf nationaler Ebene nicht der Eindruck eines einheitlichen Dienstes für die Darstellung von Kompetenzen und Qualifikationen entstehen, und es gibt kaum Anreize für die Zentren, strategisch zusammenzuarbeiten und systematisch zu kommunizieren, um kohärentere Dienste anzubieten. Die Zentren erreichen ihr Zielpublikum nicht in vollem Umfang, sodass auch die EU-Instrumente und -Dienste nicht alle potenziellen Nutzer erreichen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

Option 1 - Verbesserung der Dokumente und der Online-Präsenz

Option 2 - Bessere Integration der Dienste

Option 3 - Bessere Koordinierung der Unterstützungsnetzwerke

Option 4 - Bessere Interoperabilität der Instrumente

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Entfällt. Es besteht kein Bezug zum REFIT-Programm.

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Instrumente und Informationen

Artikel 4
Wichtigste Grundsätze und Hauptmerkmale

Artikel 5
Europass-Qualifikationserläuterung(en)

Artikel 6
Europäische Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO)

Artikel 7
Durchführung und Monitoring

Artikel 8
Rolle der Mitgliedstaaten

Artikel 9
Datenverarbeitung und Datenschutz

Artikel 10
Evaluierung

Artikel 11
Teilnehmende Länder

Artikel 12
Finanzbestimmungen

Artikel 13
Aufhebung

Artikel 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 565/16

... Nutzung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen für digitale und grenzübergreifende Lehrtätigkeiten: Option 1 basierte auf der Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Anwendung der bestehenden Ausnahme für Lehrtätigkeiten im digitalen Umfeld und der Organisation eines Dialogs mit den Interessenträgern. Dies wurde jedoch nicht als study_en.pdf; Studie zur Vergütung von Urhebern und ausübenden Künstlern für die Verwertung ihrer Werke und die Aufzeichnung ihrer Darbietungen: https://ec.europa.eu/digitalsinglemarket/en/news/commissiongathersevidenceremunerationauthorsandperformersusetheirworksandfixations; Study on the remuneration of authors of books and scientific journals, translators, journalists and visual artists for the use of their works: [hyperlink to be included - publication pending] ausreichend erachtet, um Rechtssicherheit insbesondere bei grenzübergreifenden Nutzungen zu gewährleisten. Option 2 erforderte die Einführung einer verbindlichen Ausnahme mit grenzübergreifender Wirkung für digitale Nutzungen. Option 3 ähnelt Option 2, sieht jedoch eine gewisse Flexibilität für die Mitgliedstaaten vor, die je nach Verfügbarkeit von Lizenzen entscheiden können, ob sie die Ausnahme anwenden. Diese Option wurde als die ausgewogenste erachtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Massnahmen zur Anpassung von Ausnahmen und BESCHRÄNKUNGEN an das DIGITALE und Grenzübergreifende Umfeld

Artikel 3
Text- und Data-Mining

Artikel 4
Nutzung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen für digitale und grenzübergreifende Lehrtätigkeiten

Artikel 5
Erhalt des Kulturerbes

Artikel 6
Gemeinsame Bestimmungen

Titel III
Massnahmen zur Verbesserung der LIZENZIERUNGSPRAXIS und zur Gewährleistung eines breiteren Zugangs zu INHALTEN

Kapitel 1
Vergriffene Werke

Artikel 7
Nutzung von vergriffenen Werken durch Einrichtungen des Kulturerbes

Artikel 8
Grenzübergreifende Nutzungen

Artikel 9
Dialog der Interessenträger

Kapitel 2
Zugänglichkeit und Verfügbarkeit audiovisueller Werke auf Plattformen für den Videoabruf

Artikel 10
Verhandlungsmechanismus

Titel IV
Schaffung eines FUNKTIONSFÄHIGEN MARKTES für den URHEBERRECHTSSCHUTZ

Kapitel 1
Rechte an Veröffentlichungen

Artikel 11
Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf digitale Nutzungen

Artikel 12
Ausgleichsansprüche

Kapitel 2
Bestimmte Nutzungen geschützter Inhalte durch Online-Dienste

Artikel 13
Nutzung geschützter Inhalte durch

Kapitel 3
Faire Verträge mit den Urhebern und ausübenden Künstlern über die Vergütung

Artikel 14
Transparenzpflicht

Artikel 15
Vertragsanpassungsmechanismus

Artikel 16
Streitbeilegung

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Änderungen anderer Richtlinien

Artikel 18
Zeitliche Anwendung

Artikel 19
Übergangsbestimmungen

Artikel 20
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 21
Umsetzung

Artikel 22
Überprüfung

Artikel 23
Inkrafttreten

Artikel 24
Adressaten


 
 
 


Drucksache 569/1/16

... 2. In Bezug auf die von der Kommission vorgeschlagene weitreichende Umgestaltung des Europasses gibt der Bundesrat zu bedenken, dass der bisherige Europass nicht mit zusätzlichen Instrumenten und Zielsetzungen überfrachtet werden darf. Der Europass muss seine bisherige Stärke, grenzüberschreitend erworbene Qualifikationen und Kompetenzen zu dokumentieren, beibehalten. Eine Umwandlung des Europasses in Richtung eines Anerkennungsinstruments lehnt der Bundesrat ab. Auch angesichts der Tatsache, dass der Europass in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Akzeptanz findet, sollte davon abgesehen werden, unter dem Markennamen "Europass" neue Instrumente zu schaffen, deren Mehrwert nicht dargelegt wurde, zumal auch im Vorfeld des Vorhabens weder eine Folgenabschätzung noch eine öffentliche Konsultation durchgeführt wurden.



Drucksache 492/16

... Es handelt sich um eine Folgeänderung allein deshalb, weil § 169 GVG um zwei Absätze erweitert wird. In Anhörungen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt soll weiterhin die bisherige und fortbestehende Regelung angewendet werden, die Ton- und FernsehRundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder zur Veröffentlichung ihres Inhalts für unzulässig erklärt. Die neuen Regelungen zur erweiterten Medienöffentlichkeit finden keine Anwendung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 492/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

§ 17a

Artikel 3
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 5
Übergangsvorschriften

§ 43

§ 112
Übergangsregelungen.

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit

a Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zeitgemäße Neufassung des § 169 GVG

b Erforderlichkeit der Regelung

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Hör- und sprachbehinderte Personen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit

a Medienübertragungen von Entscheidungsverkündungen

aa Ausgangspunkt

bb Keine Abgrenzung nach Verfahrensarten

cc Abwägung der Interessen von am Verfahren Beteiligten, von Dritten sowie der Öffentlichkeit

dd Keine weitere gesetzliche Öffnung

aaa Andere Teile der Verhandlung

bbb Nur oberste Bundesgerichte

b Gerichtsinterne Übertragungen

aa Geringere Eingriffsintensität

bb Medienarbeitsraum

cc Beschränkung auf die Tonübertragung

c Audiovisuelle Dokumentation von Verfahren mit herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung

d Keine Erweiterung der Medienöffentlichkeit im Falle des Ausschlusses der Öffentlichkeit

e Andere Gerichtsbarkeiten

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

3. Weitere Folgeänderungen

III. Alternativen

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Hör- und sprachbehinderte Personen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

aa Zusatzkosten für die Erweiterung der Medienöffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren

bb Zusatzkosten für Übersetzungsleistungen für hör- und sprachbehinderte Personen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Im Einzelnen

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR Nr. 3823: Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Regelungsinhalt und Erfüllungsaufwand

- Medienöffentlichkeit/Dokumentation

- Übersetzungsleistungen

II.2 Evaluierung


 
 
 


Drucksache 752/16

... Aktuell zeigt sich, dass die Anwendung dieser Regelung der AVV auf HBCD-haltige Wärmedämmstoffe für die Entsorgung eines solchen Massenabfalls zu erheblichen Problemen, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Bau-, Abbruch- und Dachdeckerbetrieben führt. Für die bisher als nicht gefährlich eingestuften Abfälle brechen etablierte Entsorgungswege weg. Die Entwicklung neuer Wege ist nach Einschätzung aller Experten und der betroffenen Wirtschaft unkalkulierbar zeitaufwändig, beispielsweise weil Anlagenzulassungen in einem Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzrecht erweitert werden müssen. Die Regelung, mit der Deutschland über die Vorgaben der EU-POP-Verordnung hinausgeht, hat im Laufe des Monats Oktober zu erheblichen Entsorgungsschwierigkeiten von Abfällen geführt. Die Situation konzentriert sich dabei auf (potentiell) das Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododekan) enthaltende Dämmstoffe aus Polystyrol (dazu gehört auch der Markenname "Styropor").

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 752/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 765/16

... 3. das Werk mit Zustimmung des Urhebers für eine Marke oder ein sonstiges Kennzeichen, ein Design oder ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster bestimmt ist oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 765/16




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 32d
Anspruch auf Auskunft und Rechenschaft

§ 32e
Anspruch auf Auskunft und Rechenschaft in der Lizenzkette

§ 36b
Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen gemeinsame Vergütungsregeln

§ 36c
Individualvertragliche Folgen des Verstoßes gegen gemeinsame Vergütungsregeln

§ 40a
Recht zur anderweitigen Verwertung nach zehn Jahren bei pauschaler Vergütung

§ 79b
Vergütung des ausübenden Künstlers für später bekannte Nutzungsarten

§ 90
Einschränkung der Rechte

Artikel 2
Änderung des Verwertungsgesellschaftengesetzes

§ 27a
Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen des Urhebers

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 49/1/16

... Antragsberechtigt nach Artikel 47 sind wie bisher nur die Fahrzeughersteller. Diese können Lagerfahrzeuge ihrer markengebundenen Händler bevorzugen. Dies diskriminiert markenungebundene freie Händler und behindert den freien EU-Binnenmarkt.



Drucksache 258/16

... 2. beim Deutschen Patent- und Markenamt die DPMA-Verwaltungskostenverordnung vom 14. Juli 2006 (BGBl. I S. 1586), die zuletzt durch Artikel 211 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/16




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bundesgebührengesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes

Artikel 3
Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern

Artikel 4
Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz zum 1. Oktober 2021 sowie Änderung von Regelungen für die Gebührenerhebung der Länder

§ 33
Aufwendungsersatz und Entgelte.

§ 7
Gebührenschuldnerschaft

§ 6

§ 25
Gebühren und Auslagen

§ 25a
Gebühren- und Auslagenerhebung der Honorarkonsularbeamten

§ 25b
Gebührenbemessung

§ 25c
Wertgebühren

§ 25d
Zuschläge

§ 25e
Auslagen

§ 26
Erstattungsansprüche bei Amtshilfe

§ 2
Die Gebühr für die Ausstellung der Apostille und für die Prüfung gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Übereinkommens beträgt je 13 Euro. Im Übrigen gilt für die Erhebung von Gebühren und Auslagen

§ 54
Gebühren

§ 33
Gebühren

§ 7
Gebühren und Auslagen

§ 25a
Aufwendungen des Auskunftspflichtigen.

§ 7h
Zurücknahme oder Einschränkung des Antrags bei Einsatz von Verwaltungshelfern

Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 507/16

... 11. Die Hersteller geben ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre eingetragene Handelsmarke und ihre Kontaktadresse entweder auf der Ausrüstung selbst oder, wenn dies nicht möglich ist, auf der Verpackung oder einem neben der Übereinstimmungsbescheinigung der Ausrüstung beigefügten Dokument an. Als Adresse muss eine zentrale Stelle angegeben sein, unter der der Hersteller kontaktiert werden kann.



Drucksache 229/16

... Der Aufwand für die erstmalige Erfassung aller relevanten Daten des Herstellers und des Produktes wird danach von PwC auf insgesamt 503.200 Euro geschätzt. Dieser setzt sich aus einmaligen Bearbeitungskosten von 420.000 Euro für 3.000 unterschiedliche Ausführungen einer Marke und einmaligen Initialkosten von 83.200 Euro für ca. 200 betroffene Unternehmen zusammen. Unter der Annahme, dass es eine jährliche Änderungsquote von 8 Prozent gibt, die zu Neu- bzw. Änderungsmeldungen führt, ergibt sich daraus ein laufender Erfüllungsaufwand in Höhe von 6.254 Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

§ 20a
Verbot der Außenwerbung

§ 20b
Verbot der kostenlosen Abgabe und der Ausspielung

Artikel 2
Änderung des Jugendschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung des Tabaksteuergesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3576: Entwurf eines Gesetzes einer Ersten Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Regelungsinhalt

2.2. Erfüllungsaufwand

Im Einzelnen

2.3. Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 287/16

... 4. COM(2015) 192 final. http://ec.europa.eu/priorities/digital-single-market/docs/dsm-communication_en.pdf.



Drucksache 160/1/16

... Die Prädikate werden nach filmkünstlerischen Kriterien vergeben und dokumentieren einen kulturellen Wert. Sie tragen darüber hinaus zur Wirtschaftlichkeit bei, da sie von den Zuschauern als unabhängige Filmempfehlungen und Marke für den guten Film verstanden werden. Beide Prädikate vereinen wichtige Grundprämissen und Zielvorgaben der Filmförderung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Satz 1 Nummer 9 - neu - FFG In § 2 ist Satz 1 wie folgt zu ändern:

3. Zu § 54 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 FFG § 54 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:

4. Zu § 56 Absatz 3 FFG

5. Zu § 73 Absatz 1 Satz 3, § 76 Absatz 1 Satz 2, § 91 Absatz 2 Satz 2 FFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

6. Zu § 77 Absatz 2 Satz 4 - neu - FFG


 
 
 


Drucksache 748/16

... 2. "Survey of Schools: ICT in Education. Benchmarking Access, Use and Attitudes to Technology in Europe’s Schools" (https://ec.europa.eu/digital-single-market/sites/digital-agenda/files/KK-31-13-401-ENN.pdf).



Drucksache 569/16 (Beschluss)

... 2. In Bezug auf die von der Kommission vorgeschlagene weitreichende Umgestaltung des Europasses gibt der Bundesrat zu bedenken, dass der bisherige Europass nicht mit zusätzlichen Instrumenten und Zielsetzungen überfrachtet werden darf. Der Europass muss seine bisherige Stärke, grenzüberschreitend erworbene Qualifikationen und Kompetenzen zu dokumentieren, beibehalten. Eine Umwandlung des Europasses in Richtung eines Anerkennungsinstruments lehnt der Bundesrat ab. Auch angesichts der Tatsache, dass der Europass in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Akzeptanz findet, sollte davon abgesehen werden, unter dem Markennamen "Europass" neue Instrumente zu schaffen, deren Mehrwert nicht dargelegt wurde, zumal auch im Vorfeld des Vorhabens weder eine Folgenabschätzung noch eine öffentliche Konsultation durchgeführt wurden.



Drucksache 601/16

... Bestimmte Arzneimittel erfordern zu ihrer Anwendung bzw. zur genauen Diagnostik als Voraussetzung für die Anwendung die Erbringung ärztlicher Leistungen. Im Rahmen der sogenannten personalisierten Medizin spielen insbesondere diese Begleitdiagnostika (sogenannte companion diagnostics) eine zunehmende Rolle. Darunter fallen insbesondere Labortests und Tests zur Feststellung genetischer oder molekularbiologischer Eigenschaften (sogenannte Biomarker). Begleitdiagnostika finden überwiegend Anwendung im Bereich der Onkologie.



Drucksache 704/16

... Auf EU-Ebene hat sich die Initiative "Startup Europe" als eine anerkannte Marke für die Schaffung von Verknüpfungen zwischen Ökosystemen etabliert26, wobei der Schwerpunkt auf der Vernetzung von Menschen, lokalen Ökosystemen, internationaler Reichweite und der Bereitstellung von Informationen durch eine zentrale Anlaufstelle für Start-ups liegt. Wenn auch gewisse Fortschritte erzielt wurden, so werden die Aktivitäten intensiviert, was insbesondere für die Vermittlung zwischen Investoren, Unternehmen und Unternehmern sowie die Vernetzung regionaler Entscheidungsträger gilt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 704/16




1. Einleitung

2. BESEITIGUNG der Hindernisse

3. Schaffung NEUER MÖGLICHKEITEN

3.1 Partner, Cluster und Ökosysteme

3.2 Mit öffentlichen Aufträgen verbundene Möglichkeiten

3.3 Kompetenzen

3.4 Verbesserung der Innovationschancen für Start-ups und Scale-ups in der EU

3.5 Solidarwirtschaft und soziale Unternehmen

4. Zugang zu FINANZMITTELN

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 738/1/16

... 3. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass die gesetzten Zielmarken insgesamt zu wenig ambitioniert sind, um die völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz des Klimas aus dem Pariser Abkommen zu erfüllen. Damit die Erderwärmung auf das 1,5- bzw. 2-Grad-Ziel begrenzt werden kann, muss die Kommission weitreichendere Zielmarken formulieren.



Drucksache 738/16 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass die gesetzten Zielmarken insgesamt zu wenig ambitioniert sind, um die völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz des Klimas aus dem Pariser Abkommen zu erfüllen. Damit die Erderwärmung auf das 1,5- bzw. 2-Grad-Ziel begrenzt werden kann, muss die Kommission weitreichendere Zielmarken formulieren.



Drucksache 635/16

... Hierfür wird das "geistige Eigentum" des Betriebs in Form verschiedener Patente, Markenrechte und Lizenzen steuerneutral zum Buchwert auf eine eigens zu diesem Zweck gegründete konzernzugehörige Tochter-Personengesellschaft ("Lizenzgesellschaft") übertragen; diese Tochter-Personengesellschaft ist ein eigenständiges Gewerbesteuersubjekt. Die Lizenzgesellschaft überlässt die übertragenen Rechte sodann der operativ tätigen Konzerngesellschaft ("Produktionsgesellschaft") gegen Lizenzzahlungen zur Nutzung.



Drucksache 482/16

... 1. EU Drugs Market Report 2016, S. 28.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 482/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Begründung und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der FOLGEABSCHÄTZUNG

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006

1. In Artikel 2 wird folgender Buchstabe f angefügt:

2. Artikel 5 Absatz 2 Unterabsätze 2 und 3 werden gestrichen.

3. Die folgenden Artikel 5a, 5b, 5c und 5d werden eingefügt:

Artikel 5a
Informationsaustausch und Frühwarnsystem für neue psychoaktive Substanzen

Artikel 5b
Erstbericht

Artikel 5c
Risikobewertungsverfahren und -bericht

Artikel 5d
Ausschluss von der Risikobewertung

4. Artikel 13 Absatz 2 Unterabsatz 4 erhält folgende Fassung:

Artikel 2

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 311/16

... Herkömmlicherweise zielen die Verbraucher- und Marketingvorschriften der EU auf Transaktionen ab, bei denen eine schwächere Partei zu schützen ist (in der Regel der Verbraucher). Bei der kollaborativen Wirtschaft verschwimmen jedoch die Grenzen zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Hier kommt es zu vielseitigen Beziehungen, zu denen Transaktionen zwischen verschiedenen Unternehmen, zwischen Unternehmen und Verbrauchern sowie zwischen verschiedenen Verbrauchern zählen können. Bei diesen Beziehungen ist nicht immer klar, wer die schutzbedürftige schwächere Partei ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 311/16




Mitteilung

1. Einführung

2. Zentrale Fragen

2.1. Marktzugangsanforderungen

Plattformen und Dienstleistungsanbieter nach bestehendem EU-Recht

Gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen

Erbringung von Dienstleistungen Peerto-Peer

Kollaborative Plattformen

2.2 Haftungsregelung

2.3 Schutz der Nutzer

2.4 Selbständige und Arbeitnehmer in der kollaborativen Wirtschaft

Die EU-Definition des Begriffs Arbeitnehmer

2.5 Besteuerung

Anpassung an neue Geschäftsmodelle

Verringerung des Verwaltungsaufwands

5 Mehrwertsteuer

3. Überwachung

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 88/16 (Beschluss)

... 5. Des Weiteren wird die Bundesregierung gebeten, auch in der Begleitung der "Digital Single Market"-Strategie der Kommission und im Rahmen der Überarbeitung des europäischen Telekommunikationsrechtsrahmens für Regelungen einzutreten, die sowohl der technischen Weiterentwicklung als auch einem hohen Schutz- und Sicherheitsniveau der Privatsphäre sowie von Unternehmensdaten Rechnung tragen. Die Veränderung des europäischen Rechtsrahmens wird jedoch erst mittelfristig greifen. Gleichzeitig betont der Bundesrat noch einmal die grundsätzliche Anwendbarkeit der Marktregulierungsmechanismen des Telekommunikationsrechtsrahmens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des Rechtsrahmens an das Zeitalter der Digitalisierung im Telekommunikationsbereich - Rechtssicherheit bei Messengerdiensten, standortbezogenen Diensten und anderen neuen Geschäftsmodellen


 
 
 


Drucksache 160/16 (Beschluss)

... Die Prädikate werden nach filmkünstlerischen Kriterien vergeben und dokumentieren einen kulturellen Wert. Sie tragen darüber hinaus zur Wirtschaftlichkeit bei, da sie von den Zuschauern als unabhängige Filmempfehlungen und Marke für den guten Film verstanden werden. Beide Prädikate vereinen wichtige Grundprämissen und Zielvorgaben der Filmförderung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Satz 1 Nummer 9 - neu - FFG

3. Zu § 54 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 FFG

4. Zu § 56 Absatz 3 FFG

5. Zu § 73 Absatz 1 Satz 3, § 76 Absatz 1 Satz 2, § 91 Absatz 2 Satz 2 FFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

6. Zu § 77 Absatz 2 Satz 4 - neu - FFG


 
 
 


Drucksache 555/16

... "3. Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken und Archive, Münzen, Edelmetalle und Edelsteine, Briefmarkensammlungen, Oldtimer, Yachten, Segelflugzeuge sowie sonstige typischerweise der privaten Lebensführung dienende Gegenstände, wenn der Handel mit diesen Gegenständen, deren Herstellung oder Verarbeitung oder die entgeltliche Nutzungsüberlassung an Dritte nicht der Hauptzweck des Betriebs ist;".



Drucksache 566/16

... Zur Anwendung der Urheberrechtsvorschriften der Union auf das digitale Umfeld (insbesondere im Hinblick auf Online-Übertragungen und -Weiterverbreitung in digitalen 7Siehe den zusammenfassenden Bericht über die Beiträge im Rahmen der öffentlichen Konsultation zur Überprüfung der Satelliten- und Kabelrichtlinie: https://ec.europa.eu/digitalsinglemarket/en/news/fullreportpublicconsultationrevieweusatelliteandcabledirective Netzen) wurden rechtswissenschaftliche8 und wirtschaftswissenschaftliche9 Studien durchgeführt. Zudem wurde im Zeitraum 2015-2016 eine Studie zur Unterstützung der Bewertung der Satelliten- und Kabelrichtlinie und der etwaigen Ausweitung ihrer Anwendung durchgeführt10.



Drucksache 612/1/16

... 3. Der Bundesrat begrüßt es daher, dass der neue Rechtsrahmen grundsätzlich am Prinzip der Regulierung der Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht ("significant market power"/ SMP-Regulierung) sowie am Wettbewerb als Grundprinzip der Regulierung festhält. Eine Reduzierung der SMP-Regulierung ist aus Sicht des Bundesrates nur dann gerechtfertigt, wenn der Wettbewerb dadurch nicht gefährdet wird.



Drucksache 677/16

... - Gleichzeitig ist die Beschäftigungsquote in der Altersgruppe 20-64 erstmals über den Wert des Jahres 2008 geklettert und beträgt nun 71,1 % (zweites Quartal 2016). Das bedeutet, dass die in der Strategie Europa 2020 für die Beschäftigungsquote festgelegte Zielmarke von 75 % erreicht werden könnte, sofern der aktuelle Trend anhält. - Seit dem Jahr 2014 nehmen die Gesamtinvestitionen in der EU wieder zu, und sie dürften weiter ansteigen (EU: 2014: +1,2 %, 2015: +2,2 %, 2016: +2,0 %, 2017: +2,1%, 2018: +2,8%).



Drucksache 535/16

... Die im Mai 2015 von der Kommission angenommene Strategie für einen digitalen Binnenmarkt1 (Digital Single Market Strategy - DSM-Strategie) stellt digitale Inhalte als eine der Hauptwachstumskräfte der digitalen Wirtschaft heraus. Betont wird, wie notwendig es ist, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen den Nutzern ein umfassenderer Online-Zugang zu Inhalten, darunter audiovisuellen Werken, Musik, Büchern sowie anderen Bereichen, ermöglicht und für ein Markt- und Regulierungsumfeld gesorgt wird, das dem kreativen Schaffen und seiner tragfähigen Finanzierung sowie der kulturellen Vielfalt förderlich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/16




1. Einleitung

2. Massnahmen zur Gewährleistung eines breiteren EU-WEITEN Zugangs zu INHALTEN

3. Massnahmen zur Anpassung von Ausnahmeregelungen an das DIGITALE und grenzüberschreitende Umfeld

4. Massnahmen zur Schaffung eines FUNKTIONSFÄHIGEN MARKTES für URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERKE

5. Massnahmen zur Schaffung eines WIRKSAMEN und AUSGEWOGENEN SYSTEMS der RECHTEDURCHSETZUNG

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 15/16

... Diese komplexe Problematik darf aber kein Grund sein, dieses Konzept als langfristiges Ziel aufzugeben. Trotz aller Besonderheiten des Urheberrechts und seiner Verknüpfung mit nationalen Kulturen sei daran erinnert, dass Schwierigkeiten und lange Anlaufzeiten auch ständige Begleiter einheitlicher Rechtstitel und Regelwerke in anderen Bereichen des geistigen Eigentums wie dem Marken- und des Patentrecht waren und letztere doch inzwischen Wirklichkeit geworden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/16




Mitteilung

1. Das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt

2. Gewährleistung eines breiteren EU-weiten Zugangs zu Inhalten

3. Anpassung von Ausnahmen an ein digitales und grenzübergreifendes Umfeld

4. Schaffung eines funktionsfähigen Marktes für urheberrechtlich geschützte Werke

5. Ein wirksames und ausgewogenes System der Rechtedurchsetzung

6. Heranbildung eines langfristigen Konzepts


 
 
 


Drucksache 538/16

... 3 https://ec.europa.eu/digital\-single\-market/en/digitising\-european\-industry



Drucksache 338/16 (Beschluss)

... In strafrechtlicher Hinsicht eröffnet die umfassende Vernetzung unterschiedlicher IT-Systeme wie etwa Produktionsanlagen, Marketing, Vertrieb und Einkauf, die gemeinhin mit dem Begriff "Industrie 4.0" bezeichnet wird, neue Angriffsflächen für kriminelle Aktivitäten in einem bisher nie dagewesenen Ausmaß. Es werden IT-Systeme angreifbar, die bislang aus dem Internet nicht erreichbar waren. Dadurch vergrößert sich das Risiko existenzgefährdender Situationen durch Ausfall oder Fehlfunktion von Produktions- oder Geschäftsprozessen erheblich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/16 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme - Digitaler Hausfriedensbruch

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 202e
Unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 205/16

... Öffentlichprivate Partnerschaften und andere groß angelegte industrieorientierte Forschungsinitiativen versetzen europäische Unternehmen in die Lage, ihre Forschung mit der Normungsarbeit zu verknüpfen. Wie in der begleitenden Mitteilung "Digitising European Industry - Reaping the full benefits of a Digital Single Market" dargestellt, ist weitere Zusammenarbeit zwischen den relevanten Interessenträgern, einschließlich der europäischen Industrie, der europäischen und internationalen Normungsorganisationen sowie Foren wie AIOTI30 und IIC31 mit dem Ziel eines umfassenden Normungsplans erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 205/16




1. IKT-NORMEN als Eckpfeiler des Digitalen Binnenmarkts

2. FESTLEGUNG von NORMEN für IKT in einem SICH RASCH WANDELNDEN und SCHWIERIGEN Globalen Kontext

3. EUROPAS Antwort: EIN ZWEI-SÄULEN-PLAN zur SCHWERPUNKTSETZUNG in der IKT-NORMUNG für den Digitalen Binnenmarkt und zu DEREN Durchführung

3.1. Fünf Schwerpunktbereiche: die Bausteine der IKT-Normung

3.1.1. Cloud Computing

3.1.2. Internet der Dinge

3.1.3. 5G-Kommunikationsnetze

3.1.4. Cybersicherheit

3.1.5. Daten

3.1.6. Die weitergehenden Auswirkungen der Digitalisierung auf die Industrie und die Verbraucher

3.2. Durch Normen eine Führungsrolle erringen und behaupten - eine Verpflichtung auf hoher Ebene

1 Validierung von Prioritäten und Steigerung der Effizienz des Normungsprozesses in Europa:

2 Regelmäßige Überprüfung und Überwachung der Fortschritte:

3 Verbesserte EU-Unterstützung für die Normungsschwerpunkte im IKT-Bereich:

4 Gewährleistung eines fairen und nicht diskriminierenden Zugangs

5 Verstärkung der Präsenz der EU im internationalen Dialog und in der IKT-Normen betreffenden Zusammenarbeit:


 
 
 


Drucksache 612/16 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat begrüßt es daher, dass der neue Rechtsrahmen grundsätzlich am Prinzip der Regulierung der Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht ("significant market power"/ SMP-Regulierung) sowie am Wettbewerb als Grundprinzip der Regulierung festhält. Eine Reduzierung der SMP-Regulierung ist aus seiner Sicht nur dann gerechtfertigt, wenn der Wettbewerb dadurch nicht gefährdet wird.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.