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"Marke"
Drucksache 158/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
... Regionale Gutscheinsysteme sind ein wichtiges Instrument des Stadtmarketing insbesondere für kleine und mittlere Handelsunternehmen gerade in Klein- und Mittelstädten oder Stadtteilen. Die Gutscheinsysteme dienen dazu, die regionale Kaufkraftbindung zu stärken und fördern den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen des Handels und Gewerbes gegenüber Großkonzernen.
Drucksache 535/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG )
... (1) Das Deutsche Patent- und Markenamt darf Werke oder andere nach dem
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
Unterabschnitt 4 Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen
§ 60a Unterricht und Lehre
§ 60b Unterrichts- und Lehrmedien
§ 60c Wissenschaftliche Forschung
§ 60d Text und Data Mining
§ 60e Bibliotheken
§ 60f Archive, Museen und Bildungseinrichtungen
§ 60g Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis
§ 60h Angemessene Vergütung der gesetzlich erlaubten Nutzungen
§ 137o Übergangsregelung zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz
§ 142 Evaluierung, Befristung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek
§ 16a Urheberrechtlich erlaubte Nutzungen
Artikel 3 Änderung des Patentgesetzes
§ 29a
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 326/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen
... 4. Folgenabschätzung zur Modernisierung des EU-Urheberrechts: https://ec.europa.eu/digital\-single\-market/en/news/impact\-assessment\-modernisation\-eu\-copyright\-rules
Drucksache 406/17
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
... es mit den Angaben über die Anzahl der spendewilligen und spendenden Personen, die in der Spendeeinrichtung auf einen Infektionsmarker bestätigt positiv getestet worden sind, über Alter und Geschlecht dieser Personen, über die verschiedenen Infektionsmarker, über die Gesamtzahl der in der Spendeeinrichtung getesteten Personen sowie über die Anzahl der durchgeführten Untersuchungen ist auf dem Formblatt zu erstellen, das für diese Zwecke von der für die Epidemiologie zuständigen Bundesoberbehörde herauszugeben und im Bundesanzeiger bekannt zu machen ist."
Drucksache 62/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes
... Markengesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des E-Government-Gesetzes
§ 12a Offene Daten der Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung
§ 19 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Evaluierung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung der Regelung
II. Wesentlicher Inhalt der Regelung
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4030, BMI: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund
Verwaltung Länder Kommunen
II.2 Evaluierung
III. Zusammenfassung
Drucksache 565/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) sowie der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 hinsichtlich der für die Zulassung von zentralen Gegenparteien anwendbaren Verfahren und zuständigen Behörden und der Anforderungen für die Anerkennung zentraler Gegenparteien aus Drittstaaten - COM(2017) 331 final; Ratsdok. 10363/17
... 1. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (European Market Infrastructure Regulation -
Drucksache 573/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der Innovation in Europas Regionen - Beitrag zu einem widerstandsfähigen, inklusiven und nachhaltigen Wachstum auf territorialer Ebene - COM(2017) 376 final
... 17. https://ec.europa.eu/digital\-single\-market/en/digital\-skills\-jobs\-coalition
Drucksache 565/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) sowie der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 hinsichtlich der für die Zulassung von zentralen Gegenparteien anwendbaren Verfahren und zuständigen Behörden und der Anforderungen für die Anerkennung zentraler Gegenparteien aus Drittstaaten - COM(2017) 331 final; Ratsdok. 10363/17
... 1. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (European Market Infrastructure Regulation -
Drucksache 418/17
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung der Mess - und Eichverordnung
... "1. dem Zeichen oder dem Namen oder der Fabrikmarke des Herstellers und bei eingeführten Produkten des Einführers sowie einer zustellungsfähigen Anschrift des Herstellers und bei eingeführten Produkten des Einführers,"
Drucksache 775/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013
, (EU) Nr. 600/2014
und (EU) Nr. 1093/2010 - COM(2017) 790 final; Ratsdok. 16017/17
... bezieht aber Geschäfte, bei denen vor ihrem Zustandekommen am regulierten Markt (= Börse) zunächst außerbörslich Absprachen oder Abschlüsse so erfolgen, dass im Zeitpunkt des (erneuten) Vertragsschlusses am regulierten Markt der Eintritt Dritter in diese Geschäfte ausgeschlossen ist, nicht in die genannte Schwellenwertbe-rechnung mit ein. Dies betrifft insbesondere - aber nicht nur - Händler und Handelsteilnehmer an Waren- und Warenderivatebörsen (Commodity Markets), die jeweils derartige Funktionalitäten des Börsenhandels anbieten.
Drucksache 350/17
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung - NELEV )
... 2) Zu beziehen bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, und beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Nachweis der Einhaltung der allgemeinen technischen Mindestanforderungen von Erzeugungsanlagen
§ 3 Allgemein anerkannte Regeln der Technik
§ 4 Rechtsfolgen bei Nichterfüllung
§ 5 Übergangsregelungen
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für Anlagen des Typs B:
Tabelle
Erfüllungsaufwand für Anlagen des Typs D:
Tabelle
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3911, BMWi: Entwurf einer Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
II.2 Umsetzung von EU-Recht
II.3 ‚One in one out‘-Regel
Drucksache 347/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare -Energien-Gesetzes
... Mit der Bindung der Vertragslaufzeit auf ein Jahr im vorliegenden Gesetzentwurf werden die in § 41 EnWG bestehenden Regelungen deutlich eingeschränkt. Die Erstvertragslaufzeit für Stromlieferverträge mit Haushaltskunden weist marktüblich unter Berücksichtigung der Vorgaben des AGB-Rechts (BGB § 309, BGB § 310) eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren auf. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb dieser rechtliche Standard nicht für Stromlieferungen an Haushaltskunden aus PV-basierten Mieterstrommodellen gelten soll. Die grundsätzlich bestehende, freie Stromanbieterwahl der Letztverbraucher ist ein ausreichendes und weitreichendes Wettbewerbsinstrument. Die bestehende Regelung in § 42a Absatz 2 zur Beendigung des Mieterstromvertrages bei Beendigung des Mietverhältnisses ist darüber hinaus ebenfalls ausreichend, um eine ungerechtfertigte Benachteiligung von Mietern zu vermeiden. Die zusätzliche Festlegung weiterer Leitplanken, die zu einem höheren administrativen Aufwand für den Mieterstromanbieter führen und diesen gegenüber anderen Grünstromanbietern unnötigerweise schlechter stellen, indem beispielsweise gängige Marketingstrategien eingeschränkt werden, sind zu vermeiden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe n
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 *
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 und Nummer 19 Buchstabe b § 79 Absatz 8 EEG 2017
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 *
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 und Nummer 19 Buchstabe b § 79 Absatz 8 EEG 2017
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 und 2 EEG 2017 *
Hilfsempfehlung zu Ziffer 8
9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 *
10. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 *
11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 23b Absatz 3 und 4 EEG 2017
14. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b und Buchstaben c und d - neu - EEG 2017
15. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 EnWG
16. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 EnWG
17. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 2 EnWG
18. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 3 Satz 1 EnWG
19. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 3 EnWG
20. Zu Artikel 3a - neu - § 5 Absatz 1 Nummer 10 Satz 2 KStG Artikel 3b - neu - § 9 Nummer 1 Satz 5 - neu - GewStG
'Artikel 3a Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 3b Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Drucksache 279/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Justizbarometer 2017 - COM(2017) 167 final
... 3. Das Justizbarometer leidet weiterhin unter dem Mangel an belastbarem Datenmaterial. So wurde beispielsweise im Justizbarometer 2017 erstmals eine Statistik zur Verfahrensdauer bei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auf bestimmten Rechtsgebieten aufgenommen. Der Bundesrat pflichtet der Kommission zwar insoweit bei, als Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes für die wirksame Rechtsverwirklichung von großer Bedeutung sein können. Das Schaubild 18 eignet sich jedoch nicht für einen Vergleich. Wie auch bei der Dauer von Hauptsacheverfahren in den Rechtsgebieten Wettbewerb (Schaubild 13), Elektronische Kommunikation (Schaubild 14), Unionsmarke (Schaubild 15) und Verbraucherschutz (Schaubild 16) basiert der Vergleich bei zahlreichen Ländern auf einer äußerst geringen Verfahrensanzahl. Dies führt dazu, dass sich einzelne Verfahren in ganz erheblichem Maße auf die Gesamtstatistik auswirken können. Die mit der Staffelung nach Verfahrensdauer erzeugte Rangfolge muss deshalb mit großen Vorbehalten betrachtet werden. Auch die Bewertbarkeit und Validität der Daten, die Eingang in das Schaubild 51, welches die Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz wiedergibt, gefunden haben, erscheint fraglich. Um das Zustandekommen der zugrunde gelegten Werte transparent zu machen, wären Angaben zu der Anzahl der befragten Unternehmen und Personen ("breite Öffentlichkeit") und - mit Blick auf insbesondere die Verwaltungsgerichtsbarkeit - auch Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen ebenso wünschenswert wie Mitteilungen dazu, wie häufig diese im Erhebungszeitraum an gerichtlichen Auseinandersetzungen beteiligt waren. Die in diesem Zusammenhang im Justizbarometer 2017 enthaltenen Quellenangaben (Fußnote 82 des Justizbarometers 2017) sind insoweit nicht aufschlussreich. Die Wirksamkeit der Garantie richterlicher Unabhängigkeit lässt sich vornehmlich in ihrer Wahrnehmung durch die geschützte Richterschaft selbst bestimmen. Bereits in seiner Stellungnahme aus dem Jahr 2015 hat der Bundesrat darauf verwiesen, dass eine Ausweitung des Justizbarometers auf weitere Felder wenig zielführend ist, wenn die Datengrundlagen unzureichend sind. Er wiederholt seine Anregung, weniger Bereiche, diese dafür jedoch mit tragfähigerem Datenmaterial, darzustellen.
Drucksache 406/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EUAmtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
... In mehreren Bundesländern sind (Gewerbe-)Steuervermeidungsmodelle durch Zwischenschaltung ausländischer Personengesellschaften in erheblichem Umfang bekannt geworden. Dabei überlässt regelmäßig eine inländische Gesellschaft mit inländischer Betriebsstätte Lizenzen oder Markenrechte gegen Entgelt an eine ausländische Personengesellschaft, an der die inländische Gesellschaft als Mitunternehmerin beteiligt ist. Die ausländische Personengesellschaft überlässt die Markenrechte bzw. Lizenzen entgeltlich weiter, kürzt ihren daraus resultierenden Gewinn aber um die Entgelte, die an die inländische Gesellschaft zu leisten sind. Nach dem deutschen Verständnis des § 15 Absatz 1 Nummer 2 EStG müssten die Lizenzerträge der inländischen Gesellschaft im Rahmen ihrer Mitunternehmerstellung im Ausland mit besteuert werden. Dies unterbleibt aber, weil der ausländische Staat das Konzept des § 15 Absatz 1 Nummer 2 EStG nicht kennt und zudem die ausländische Personengesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft besteuert.
1. Zu Artikel 2 Nummer 2 - neu - und 3 - neu - § 52 Absatz 2 Nummer 10 und 68 Nummer 4 AO
Artikel 2 Weitere Änderung der Abgabenordnung
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
2. Zu Artikel 7 Nummer 1
§ 4i Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug
4 Allgemein
Zu Satz 1
Zu Satz 2
3. Zu Artikel 7 Nummer 1b - neu -, Nummer 2a - neu -, Nummer 3 § 6 Absatz 3, § 50i Absatz 1 und 2, § 52 Absatz 48 EStG
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1b
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 2a
4 Unionsrecht
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
5. Zu Artikel 7 Nummer 1c - neu - und 1d - neu - § 7h Absatz 1a - neu -, Absatz 2 und 3, § 11a Absatz 4 EStG
Zu Nummer 1c
Zu Nummer 1c
Zu Nummer 1c
Zu Nummer 1d
6. Zu Artikel 7 Nummer 1c - neu -* § 7h Absatz 2 Satz 1 EStG
7. Zu Artikel 7 Nummer 1e - neu - § 10 Absatz 1a EStG
8. Zu Artikel 7 Nummer 1f - neu - und 3 § 23 Absatz 1 und § 52 EStG Artikel 12 Inkrafttreten
Zu Artikel 7 Nummer 1f
Zu Artikel 7 Nummer 3
Zu Artikel 12
9. Zu Artikel 7 Nummer 1g - neu - § 32d Absatz 2 Satz 1 EStG
10. Zu Artikel 7 Nummer 1h - neu - § 49 Absatz 1 Nummer 5 EStG
11. Zu Artikel 7 Nummer 1h - neu - und 1i - neu - § 49 Absatz 1 Nummer 7a - neu -, § 50 Absatz 1, § 52 Absatz 46 EStG
12. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 50d Absatz 9 und 12 - neu - EStG
13. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 52 Absatz 45a EStG Artikel 11a - neu - Änderung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung
Artikel 11a Änderung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung
Zu Artikel 7
Zu Artikel 11a
14. Zu Artikel 8 Nummer 01 - neu -, 1a - neu -, 1b - neu - Inhaltsübersicht, Zwischenüberschrift, § 21b KStG
15. Zu Artikel 9 § 1 Absatz 1 AStG
16. Zu Artikel 11 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 2 GewStG
17. Zu Artikel 11 Nummer 2 und 4 §§ 7 und 9 GewStG
18. Zu Artikel 11 Nummer 3 § 7a GewStG
19. Zu Artikel 11 Nummer 3 § 7a GewStG
20. Zu Artikel 11 nach Nummer 3 § 8 Nummer 12 GewStG
21. Zu Artikel 11 Nummer 5 § 36 Absatz 2b GewStG
22. Zu Artikel 11b - neu - Änderung des Zerlegungsgesetzes
Artikel 11b Änderung des Zerlegungsgesetzes
23. Zu Artikel 11c - neu - Änderung des Umwandlungssteuergesetzes Nach dem neuen Artikel 11b ist folgender Artikel 11c einzufügen:
Artikel 11c Änderung des Umwandlungssteuergesetzes
Drucksache 196/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Digitalisierung der europäischen Industrie - Die Chancen des digitalen Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen - COM(2016) 180 final
... 10. The Digital Economy & Society Index (DESI), ec.europa.eu/digital\-single\-market/en/desi.
Drucksache 11/16
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über elektrische Betriebsmittel - 1. ProdSV)
... 3. Hersteller: jede natürliche oder juristische Person, die ein elektrisches Betriebsmittel herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und dieses elektrische Betriebsmittel unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Handelsmarke vermarktet,
Drucksache 49/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge - COM(2016) 31 final
... Antragsberechtigt nach Artikel 47 sind wie bisher nur die Fahrzeughersteller. Diese können Lagerfahrzeuge ihrer markengebundenen Händler bevorzugen. Dies diskriminiert markenungebundene freie Händler und behindert den freien EU-Binnenmarkt.
Drucksache 568/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte zulässige Formen der Nutzung urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen und zur Änderung der Richtlinie 2001/29 /EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft - COM(2016) 596 final
... 12. "Report on the responses to the Public Consultation on the Review of the EU Copyright Rules" (Bericht über die Antworten auf die öffentliche Konsultation zur Überprüfung des EU-Urheberrechts), Juli 2014, S. 61-63, http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2013/copyrightrules/index_de.htm.
Drucksache 290/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt - Chancen und Herausforderungen für Europa COM(2016) 288 final
... Bestehenden Verbraucher- und Marketingrechtsvorschriften zufolge müssen Online-Plattformen bereits transparent sein und dürfen Verbraucher nicht in die Irre führen, beispielsweise bei gesponserten Suchergebnissen und Online-Rezensionen und Bewertungen. Eine bessere Durchsetzung und Befolgung dieser Vorschriften werden für mehr Vertrauen, Transparenz und Fairness sorgen.
1. Einleitung
2. ZUNEHMENDE Bedeutung von ONLINE-PLATTFORMEN in der Digitalen Wirtschaft
3. Schaffung GEEIGNETER AUSGANGSBEDINGUNGEN für Einrichtung, FESTIGUNG und Wachstum NEUER ONLINE-PLATTFORMEN
4. EIN AUSGEWOGENER REGELUNGSRAHMEN für ONLINE-PLATTFORMEN IM Digitalen Binnenmarkt
5. Umsetzung der wichtigsten Grundsätze für die Entwicklung von PLATTFORMEN in der EU
i Gewährleistung gleicher Ausgangsbedingungen für vergleichbare digitale Dienste
ii Verantwortungsvolles Management von Online-Plattformen
iii Vertrauensbildung, Förderung von Transparenz und Gewährleistung von Fairness
- Aufklärung der Bürger und Verbraucher und Stärkung ihrer Position
- Gewährleistung eines gerechten und innovationsfreundlichen Unternehmensumfelds
iv Erhalt diskriminierungsfreier, offener Märkte zur Förderung einer datengesteuerten Wirtschaft
6. Schlussfolgerung
Drucksache 540/16
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Neuregelung produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften über Sportboote und Wassermotorräder
... (2) Jeder Hersteller hat beim Inverkehrbringen seinen Namen, seinen eingetragenen Handelsnamen oder seine eingetragene Handelsmarke sowie seine Postanschrift auf dem Produkt anzubringen. Soweit dies aufgrund der Größe oder der Art des Produkts nicht möglich ist, müssen die Kontaktdaten auf der Verpackung oder in den dem Produkt beigefügten Unterlagen angegeben werden. Bei der Postanschrift handelt es sich um die Anschrift einer zentralen Stelle, unter der der Hersteller kontaktiert werden kann.
Drucksache 280/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform
... angepasst, indem die Angaben, welche in das vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Register einzutragen sind, um solche in Bezug auf das neue Schutzrecht des europäischen Patents mit einheitlicher Schutzwirkung ergänzt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen
§ 15 Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung
§ 16 Zwangslizenz an einem europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung
§ 17 Verzicht auf das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung
§ 18 Doppelschutz und Einrer doppelten Inanspruchnahme
§ 19 Anwendung der Zivilprozessordnung für die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen und Anordnungen des Einheitlichen Patentgerichts
§ 20 Anwendung der Justizbeitreibungsordnung für die Beitreibung von Ansprüchen des Einheitlichen Patentgerichts
§ 5
Artikel 2 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Gesetz über internationale Patentübereinkommen
2. Patentgesetz
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Dreifachbuchstabe ccc
Zu Dreifachbuchstabe ddd
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu § 1
Zu § 3
Zu § 5
Zu § 6a
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3623: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform
I Zusammenfassung
II Im Einzelnen
Drucksache 532/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank: Kaptalmarktunion - die Reform rasch voranbringen - COM(2016) 601 final
... 17. Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen "Capital Markets Union: First Status Report", SWD(2016) 147 final,
2 Einleitung
1 Abschließende Ausarbeitung der ersten Maßnahmen zur Vollendung der Kapitalmarktunion
2 Zügigere Umsetzung der im Rahmen der nächsten Stufe vorgesehenen Maßnahmen zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion
3 Nächste Schritte: Festlegung weiterer Prioritäten
2 Fazit
Anhang STAND der IM Rahmen des Aktionsplans zur KAPITALMARKTUNION ERGRIFFENEN Initiativen
Drucksache 567/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den grenzüberschreitenden Austausch von Kopien bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände in einem zugänglichen Format zwischen der Union und Drittländern zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen - COM(2016) 595 final
... 7. "Report on the responses to the Public Consultation on the Review of the EU Copyright Rules" (Bericht über die Antworten auf die öffentliche Konsultation zur Überprüfung des EU-Urheberrechts), Juli 2014, S. 61-63, http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2013/copyrightrules/index_de.htm.
Drucksache 300/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Normen für das 21. Jahrhundert - COM(2016) 358 final
... 6) Runder Tisch zur Marktrelevanz von Normen (Standards Market Relevance Roundtable - SMARRT)
Normungspaket Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Europäische NORMEN für das 21. JAHRHUNDERT
Europäische NORMEN für das 21. JAHRHUNDERT
1. NORMEN SIND von Bedeutung
... weil sie innovationsfördernd sind
2. ZUSAMMENSPIEL der NORMEN: eine Plattform für VIELE POLITIKFELDER
3. NORMEN als Unterstützung einer BRANCHENÜBERGREIFENDEN Politik: Dienstleistungen und IKT
4. Ausblick
5. Fazit
Anhang I Vorschlag der Gemeinsamen Initiative für ein erstes Maßnahmenpaket mit Pilotprojekten
1. Sensibilisierung für das europäische Normungssystem und dessen Funktionsweise sowie relevante Weiterbildung
2. Koordinierung, Zusammenarbeit, Transparenz und Integration
3. Wettbewerbsfähigkeit und internationale Dimension
Drucksache 200/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur Änderung der BVDV -Verordnung
... 1. der Anzahl der geimpften Rinder einschließlich deren Ohrmarkennummern,
Drucksache 359/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige - COM(2016) 434 final
... Mit Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 in der zuletzt durch Verordnung (EG) Nr. 380/2008 geänderten Fassung wurde ein einheitliches Format für den Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige eingeführt. Bedingt durch die Einführung biometrischer Merkmale (Gesichtsbild und Fingerabdrücke) wurr Aufenthaltstitel mit Visummarke aufgegeben und seit 20. Mai 2011 sind ausschließlich Aufenthaltskarten zulässig. Während der 2008 geführten Verhandlungen zur Änderung der Verordnung - mit der biometrische Identifikatoren in Form eines kontaktlosen Chips für den Aufenthaltstitel eingeführt wurden - äußerten einige Mitgliedstaaten den Wunsch, zu nationalen Verwendungszwecken einen optionalen Kontaktchip für elektronische Behördendienste zu integrieren. Dies wurde ebenso wie die fakultative Verwendung zusätzlicher (nationaler) Sicherheitsmerkmale zugelassen.
Drucksache 782/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Weingesetz es
... Die neue Fassung dient der Klarstellung, dass nur das tatsächlich von den Winzern in Form der Bestockung realisierte Vermarktungspotenzial Grundlage der Abgabe und damit des Beitrages der Bewirtschafter der Flächen zum Gemeinschaftsmarketing ist.
Drucksache 569/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Kompetenzen und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG COM(2016) 625 final
... Die derzeit existierenden EU-Instrumente und -Dienste für die Beschreibung von Kompetenzen und Qualifikationen werden durch nationale Zentren oder Kontaktstellen gefördert und unterstützt (nationale Europass-Zentralstellen, nationale EQRKoordinierungsstellen, Euroguidance-Zentren), die Finanzmittel aus dem Erasmus+ Programm der EU erhalten. Sie alle werden getrennt voneinander verwaltet und unterliegen eigenen Berichterstattungsverfahren. Jedes Zentrum verfügt über einen eigenen Kommunikationsplan und einen eigenen Markenauftritt (Branding). Zwar ist in einigen Mitgliedstaaten für die notwendige Koordinierung gesorgt - in anderen dagegen ist dies nicht der Fall. Aus diesem Grund kann oft auf nationaler Ebene nicht der Eindruck eines einheitlichen Dienstes für die Darstellung von Kompetenzen und Qualifikationen entstehen, und es gibt kaum Anreize für die Zentren, strategisch zusammenzuarbeiten und systematisch zu kommunizieren, um kohärentere Dienste anzubieten. Die Zentren erreichen ihr Zielpublikum nicht in vollem Umfang, sodass auch die EU-Instrumente und -Dienste nicht alle potenziellen Nutzer erreichen können.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
Option 1 - Verbesserung der Dokumente und der Online-Präsenz
Option 2 - Bessere Integration der Dienste
Option 3 - Bessere Koordinierung der Unterstützungsnetzwerke
Option 4 - Bessere Interoperabilität der Instrumente
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Entfällt. Es besteht kein Bezug zum REFIT-Programm.
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Instrumente und Informationen
Artikel 4 Wichtigste Grundsätze und Hauptmerkmale
Artikel 5 Europass-Qualifikationserläuterung(en)
Artikel 6 Europäische Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO)
Artikel 7 Durchführung und Monitoring
Artikel 8 Rolle der Mitgliedstaaten
Artikel 9 Datenverarbeitung und Datenschutz
Artikel 10 Evaluierung
Artikel 11 Teilnehmende Länder
Artikel 12 Finanzbestimmungen
Artikel 13 Aufhebung
Artikel 14 Inkrafttreten
Drucksache 565/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 593 final
... Nutzung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen für digitale und grenzübergreifende Lehrtätigkeiten: Option 1 basierte auf der Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Anwendung der bestehenden Ausnahme für Lehrtätigkeiten im digitalen Umfeld und der Organisation eines Dialogs mit den Interessenträgern. Dies wurde jedoch nicht als study_en.pdf; Studie zur Vergütung von Urhebern und ausübenden Künstlern für die Verwertung ihrer Werke und die Aufzeichnung ihrer Darbietungen: https://ec.europa.eu/digitalsinglemarket/en/news/commissiongathersevidenceremunerationauthorsandperformersusetheirworksandfixations; Study on the remuneration of authors of books and scientific journals, translators, journalists and visual artists for the use of their works: [hyperlink to be included - publication pending] ausreichend erachtet, um Rechtssicherheit insbesondere bei grenzübergreifenden Nutzungen zu gewährleisten. Option 2 erforderte die Einführung einer verbindlichen Ausnahme mit grenzübergreifender Wirkung für digitale Nutzungen. Option 3 ähnelt Option 2, sieht jedoch eine gewisse Flexibilität für die Mitgliedstaaten vor, die je nach Verfügbarkeit von Lizenzen entscheiden können, ob sie die Ausnahme anwenden. Diese Option wurde als die ausgewogenste erachtet.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Titel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Titel II Massnahmen zur Anpassung von Ausnahmen und BESCHRÄNKUNGEN an das DIGITALE und Grenzübergreifende Umfeld
Artikel 3 Text- und Data-Mining
Artikel 4 Nutzung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen für digitale und grenzübergreifende Lehrtätigkeiten
Artikel 5 Erhalt des Kulturerbes
Artikel 6 Gemeinsame Bestimmungen
Titel III Massnahmen zur Verbesserung der LIZENZIERUNGSPRAXIS und zur Gewährleistung eines breiteren Zugangs zu INHALTEN
Kapitel 1 Vergriffene Werke
Artikel 7 Nutzung von vergriffenen Werken durch Einrichtungen des Kulturerbes
Artikel 8 Grenzübergreifende Nutzungen
Artikel 9 Dialog der Interessenträger
Kapitel 2 Zugänglichkeit und Verfügbarkeit audiovisueller Werke auf Plattformen für den Videoabruf
Artikel 10 Verhandlungsmechanismus
Titel IV Schaffung eines FUNKTIONSFÄHIGEN MARKTES für den URHEBERRECHTSSCHUTZ
Kapitel 1 Rechte an Veröffentlichungen
Artikel 11 Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf digitale Nutzungen
Artikel 12 Ausgleichsansprüche
Kapitel 2 Bestimmte Nutzungen geschützter Inhalte durch Online-Dienste
Artikel 13 Nutzung geschützter Inhalte durch
Kapitel 3 Faire Verträge mit den Urhebern und ausübenden Künstlern über die Vergütung
Artikel 14 Transparenzpflicht
Artikel 15 Vertragsanpassungsmechanismus
Artikel 16 Streitbeilegung
Titel V Schlussbestimmungen
Artikel 17 Änderungen anderer Richtlinien
Artikel 18 Zeitliche Anwendung
Artikel 19 Übergangsbestimmungen
Artikel 20 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 21 Umsetzung
Artikel 22 Überprüfung
Artikel 23 Inkrafttreten
Artikel 24 Adressaten
Drucksache 569/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer
... 2. In Bezug auf die von der Kommission vorgeschlagene weitreichende Umgestaltung des Europasses gibt der Bundesrat zu bedenken, dass der bisherige Europass nicht mit zusätzlichen Instrumenten und Zielsetzungen überfrachtet werden darf. Der Europass muss seine bisherige Stärke, grenzüberschreitend erworbene Qualifikationen und Kompetenzen zu dokumentieren, beibehalten. Eine Umwandlung des Europasses in Richtung eines Anerkennungsinstruments lehnt der Bundesrat ab. Auch angesichts der Tatsache, dass der Europass in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Akzeptanz findet, sollte davon abgesehen werden, unter dem Markennamen "Europass" neue Instrumente zu schaffen, deren Mehrwert nicht dargelegt wurde, zumal auch im Vorfeld des Vorhabens weder eine Folgenabschätzung noch eine öffentliche Konsultation durchgeführt wurden.
Drucksache 492/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EMöGG )
... Es handelt sich um eine Folgeänderung allein deshalb, weil § 169 GVG um zwei Absätze erweitert wird. In Anhörungen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt soll weiterhin die bisherige und fortbestehende Regelung angewendet werden, die Ton- und FernsehRundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder zur Veröffentlichung ihres Inhalts für unzulässig erklärt. Die neuen Regelungen zur erweiterten Medienöffentlichkeit finden keine Anwendung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
§ 17a
Artikel 3 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 5 Übergangsvorschriften
§ 43
§ 112 Übergangsregelungen.
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit
a Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zeitgemäße Neufassung des § 169 GVG
b Erforderlichkeit der Regelung
2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Hör- und sprachbehinderte Personen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit
a Medienübertragungen von Entscheidungsverkündungen
aa Ausgangspunkt
bb Keine Abgrenzung nach Verfahrensarten
cc Abwägung der Interessen von am Verfahren Beteiligten, von Dritten sowie der Öffentlichkeit
dd Keine weitere gesetzliche Öffnung
aaa Andere Teile der Verhandlung
bbb Nur oberste Bundesgerichte
b Gerichtsinterne Übertragungen
aa Geringere Eingriffsintensität
bb Medienarbeitsraum
cc Beschränkung auf die Tonübertragung
c Audiovisuelle Dokumentation von Verfahren mit herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung
d Keine Erweiterung der Medienöffentlichkeit im Falle des Ausschlusses der Öffentlichkeit
e Andere Gerichtsbarkeiten
2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen
3. Weitere Folgeänderungen
III. Alternativen
1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren
2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Hör- und sprachbehinderte Personen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
aa Zusatzkosten für die Erweiterung der Medienöffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren
bb Zusatzkosten für Übersetzungsleistungen für hör- und sprachbehinderte Personen
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Im Einzelnen
Zu Absatz 4
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR Nr. 3823: Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Regelungsinhalt und Erfüllungsaufwand
- Medienöffentlichkeit/Dokumentation
- Übersetzungsleistungen
II.2 Evaluierung
Drucksache 752/16
Verordnungsantrag des Saarlandes
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis -Verordnung - AVV )
... Aktuell zeigt sich, dass die Anwendung dieser Regelung der AVV auf HBCD-haltige Wärmedämmstoffe für die Entsorgung eines solchen Massenabfalls zu erheblichen Problemen, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Bau-, Abbruch- und Dachdeckerbetrieben führt. Für die bisher als nicht gefährlich eingestuften Abfälle brechen etablierte Entsorgungswege weg. Die Entwicklung neuer Wege ist nach Einschätzung aller Experten und der betroffenen Wirtschaft unkalkulierbar zeitaufwändig, beispielsweise weil Anlagenzulassungen in einem Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzrecht erweitert werden müssen. Die Regelung, mit der Deutschland über die Vorgaben der EU-POP-Verordnung hinausgeht, hat im Laufe des Monats Oktober zu erheblichen Entsorgungsschwierigkeiten von Abfällen geführt. Die Situation konzentriert sich dabei auf (potentiell) das Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododekan) enthaltende Dämmstoffe aus Polystyrol (dazu gehört auch der Markenname "Styropor").
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 765/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
... 3. das Werk mit Zustimmung des Urhebers für eine Marke oder ein sonstiges Kennzeichen, ein Design oder ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster bestimmt ist oder
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
§ 32d Anspruch auf Auskunft und Rechenschaft
§ 32e Anspruch auf Auskunft und Rechenschaft in der Lizenzkette
§ 36b Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen gemeinsame Vergütungsregeln
§ 36c Individualvertragliche Folgen des Verstoßes gegen gemeinsame Vergütungsregeln
§ 40a Recht zur anderweitigen Verwertung nach zehn Jahren bei pauschaler Vergütung
§ 79b Vergütung des ausübenden Künstlers für später bekannte Nutzungsarten
§ 90 Einschränkung der Rechte
Artikel 2 Änderung des Verwertungsgesellschaftengesetzes
§ 27a Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen des Urhebers
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 49/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge - COM(2016) 31 final
... Antragsberechtigt nach Artikel 47 sind wie bisher nur die Fahrzeughersteller. Diese können Lagerfahrzeuge ihrer markengebundenen Händler bevorzugen. Dies diskriminiert markenungebundene freie Händler und behindert den freien EU-Binnenmarkt.
Drucksache 258/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
... 2. beim Deutschen Patent- und Markenamt die DPMA-Verwaltungskostenverordnung vom 14. Juli 2006 (BGBl. I S. 1586), die zuletzt durch Artikel 211 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Bundesgebührengesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
Artikel 3 Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern
Artikel 4 Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz zum 1. Oktober 2021 sowie Änderung von Regelungen für die Gebührenerhebung der Länder
§ 33 Aufwendungsersatz und Entgelte.
§ 7 Gebührenschuldnerschaft
§ 6
§ 25 Gebühren und Auslagen
§ 25a Gebühren- und Auslagenerhebung der Honorarkonsularbeamten
§ 25b Gebührenbemessung
§ 25c Wertgebühren
§ 25d Zuschläge
§ 25e Auslagen
§ 26 Erstattungsansprüche bei Amtshilfe
§ 2 Die Gebühr für die Ausstellung der Apostille und für die Prüfung gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Übereinkommens beträgt je 13 Euro. Im Übrigen gilt für die Erhebung von Gebühren und Auslagen
§ 54 Gebühren
§ 33 Gebühren
§ 7 Gebühren und Auslagen
§ 25a Aufwendungen des Auskunftspflichtigen.
§ 7h Zurücknahme oder Einschränkung des Antrags bei Einsatz von Verwaltungshelfern
Artikel 6 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 7 Inkrafttreten
Drucksache 507/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Zertifizierungssystems der Union für Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen - COM(2016) 491 final
... 11. Die Hersteller geben ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre eingetragene Handelsmarke und ihre Kontaktadresse entweder auf der Ausrüstung selbst oder, wenn dies nicht möglich ist, auf der Verpackung oder einem neben der Übereinstimmungsbescheinigung der Ausrüstung beigefügten Dokument an. Als Adresse muss eine zentrale Stelle angegeben sein, unter der der Hersteller kontaktiert werden kann.
Drucksache 229/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
... Der Aufwand für die erstmalige Erfassung aller relevanten Daten des Herstellers und des Produktes wird danach von PwC auf insgesamt 503.200 Euro geschätzt. Dieser setzt sich aus einmaligen Bearbeitungskosten von 420.000 Euro für 3.000 unterschiedliche Ausführungen einer Marke und einmaligen Initialkosten von 83.200 Euro für ca. 200 betroffene Unternehmen zusammen. Unter der Annahme, dass es eine jährliche Änderungsquote von 8 Prozent gibt, die zu Neu- bzw. Änderungsmeldungen führt, ergibt sich daraus ein laufender Erfüllungsaufwand in Höhe von 6.254 Euro.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
§ 20a Verbot der Außenwerbung
§ 20b Verbot der kostenlosen Abgabe und der Ausspielung
Artikel 2 Änderung des Jugendschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung des Tabaksteuergesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3576: Entwurf eines Gesetzes einer Ersten Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1. Regelungsinhalt
2.2. Erfüllungsaufwand
Im Einzelnen
2.3. Weitere Kosten
Drucksache 287/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Paketzustelldienste COM(2016) 285 final
... 4. COM(2015) 192 final. http://ec.europa.eu/priorities/digital-single-market/docs/dsm-communication_en.pdf.
Drucksache 160/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG )
... Die Prädikate werden nach filmkünstlerischen Kriterien vergeben und dokumentieren einen kulturellen Wert. Sie tragen darüber hinaus zur Wirtschaftlichkeit bei, da sie von den Zuschauern als unabhängige Filmempfehlungen und Marke für den guten Film verstanden werden. Beide Prädikate vereinen wichtige Grundprämissen und Zielvorgaben der Filmförderung.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu § 2 Satz 1 Nummer 9 - neu - FFG In § 2 ist Satz 1 wie folgt zu ändern:
3. Zu § 54 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 FFG § 54 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:
4. Zu § 56 Absatz 3 FFG
5. Zu § 73 Absatz 1 Satz 3, § 76 Absatz 1 Satz 2, § 91 Absatz 2 Satz 2 FFG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
6. Zu § 77 Absatz 2 Satz 4 - neu - FFG
Drucksache 748/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung und Modernisierung der Bildung - COM(2016) 941 final
... 2. "Survey of Schools: ICT in Education. Benchmarking Access, Use and Attitudes to Technology in Europe’s Schools" (https://ec.europa.eu/digital-single-market/sites/digital-agenda/files/KK-31-13-401-ENN.pdf).
Drucksache 569/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Kompetenzen und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG - COM(2016) 625 final
... 2. In Bezug auf die von der Kommission vorgeschlagene weitreichende Umgestaltung des Europasses gibt der Bundesrat zu bedenken, dass der bisherige Europass nicht mit zusätzlichen Instrumenten und Zielsetzungen überfrachtet werden darf. Der Europass muss seine bisherige Stärke, grenzüberschreitend erworbene Qualifikationen und Kompetenzen zu dokumentieren, beibehalten. Eine Umwandlung des Europasses in Richtung eines Anerkennungsinstruments lehnt der Bundesrat ab. Auch angesichts der Tatsache, dass der Europass in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Akzeptanz findet, sollte davon abgesehen werden, unter dem Markennamen "Europass" neue Instrumente zu schaffen, deren Mehrwert nicht dargelegt wurde, zumal auch im Vorfeld des Vorhabens weder eine Folgenabschätzung noch eine öffentliche Konsultation durchgeführt wurden.
Drucksache 601/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz - AMVSG )
... Bestimmte Arzneimittel erfordern zu ihrer Anwendung bzw. zur genauen Diagnostik als Voraussetzung für die Anwendung die Erbringung ärztlicher Leistungen. Im Rahmen der sogenannten personalisierten Medizin spielen insbesondere diese Begleitdiagnostika (sogenannte companion diagnostics) eine zunehmende Rolle. Darunter fallen insbesondere Labortests und Tests zur Feststellung genetischer oder molekularbiologischer Eigenschaften (sogenannte Biomarker). Begleitdiagnostika finden überwiegend Anwendung im Bereich der Onkologie.
Drucksache 704/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europas Marktführer von morgen: die Start-up- und die Scale-up-Initiative COM(2016) 733 final; Ratsdok. 14261/16
... Auf EU-Ebene hat sich die Initiative "Startup Europe" als eine anerkannte Marke für die Schaffung von Verknüpfungen zwischen Ökosystemen etabliert26, wobei der Schwerpunkt auf der Vernetzung von Menschen, lokalen Ökosystemen, internationaler Reichweite und der Bereitstellung von Informationen durch eine zentrale Anlaufstelle für Start-ups liegt. Wenn auch gewisse Fortschritte erzielt wurden, so werden die Aktivitäten intensiviert, was insbesondere für die Vermittlung zwischen Investoren, Unternehmen und Unternehmern sowie die Vernetzung regionaler Entscheidungsträger gilt.
1. Einleitung
2. BESEITIGUNG der Hindernisse
3. Schaffung NEUER MÖGLICHKEITEN
3.1 Partner, Cluster und Ökosysteme
3.2 Mit öffentlichen Aufträgen verbundene Möglichkeiten
3.3 Kompetenzen
3.4 Verbesserung der Innovationschancen für Start-ups und Scale-ups in der EU
3.5 Solidarwirtschaft und soziale Unternehmen
4. Zugang zu FINANZMITTELN
5. Fazit
Drucksache 738/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Saubere Energie für alle Europäer - COM(2016) 860 final
... 3. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass die gesetzten Zielmarken insgesamt zu wenig ambitioniert sind, um die völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz des Klimas aus dem Pariser Abkommen zu erfüllen. Damit die Erderwärmung auf das 1,5- bzw. 2-Grad-Ziel begrenzt werden kann, muss die Kommission weitreichendere Zielmarken formulieren.
Drucksache 738/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Saubere Energie für alle Europäer - COM(2016) 860 final
... 3. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass die gesetzten Zielmarken insgesamt zu wenig ambitioniert sind, um die völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz des Klimas aus dem Pariser Abkommen zu erfüllen. Damit die Erderwärmung auf das 1,5- bzw. 2-Grad-Ziel begrenzt werden kann, muss die Kommission weitreichendere Zielmarken formulieren.
Drucksache 635/16
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung von Gestaltungsmodellen zur Minderung der Gewerbesteuer mittels Lizenzzahlungen - "Gerechte Verteilung der Gewerbesteuer zwischen den Gemeinden gewährleisten"
... Hierfür wird das "geistige Eigentum" des Betriebs in Form verschiedener Patente, Markenrechte und Lizenzen steuerneutral zum Buchwert auf eine eigens zu diesem Zweck gegründete konzernzugehörige Tochter-Personengesellschaft ("Lizenzgesellschaft") übertragen; diese Tochter-Personengesellschaft ist ein eigenständiges Gewerbesteuersubjekt. Die Lizenzgesellschaft überlässt die übertragenen Rechte sodann der operativ tätigen Konzerngesellschaft ("Produktionsgesellschaft") gegen Lizenzzahlungen zur Nutzung.
Drucksache 482/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 in Bezug auf den Informationsaustausch, das Frühwarnsystem und das Risikobewertungsverfahren für neue psychoaktive Substanzen COM(2016) 547 final
... 1. EU Drugs Market Report 2016, S. 28.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Begründung und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der FOLGEABSCHÄTZUNG
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006
1. In Artikel 2 wird folgender Buchstabe f angefügt:
2. Artikel 5 Absatz 2 Unterabsätze 2 und 3 werden gestrichen.
3. Die folgenden Artikel 5a, 5b, 5c und 5d werden eingefügt:
Artikel 5a Informationsaustausch und Frühwarnsystem für neue psychoaktive Substanzen
Artikel 5b Erstbericht
Artikel 5c Risikobewertungsverfahren und -bericht
Artikel 5d Ausschluss von der Risikobewertung
4. Artikel 13 Absatz 2 Unterabsatz 4 erhält folgende Fassung:
Artikel 2
Finanzbogen
Drucksache 311/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft - COM(2016) 356 final; Ratsdok. 9911/16
... Herkömmlicherweise zielen die Verbraucher- und Marketingvorschriften der EU auf Transaktionen ab, bei denen eine schwächere Partei zu schützen ist (in der Regel der Verbraucher). Bei der kollaborativen Wirtschaft verschwimmen jedoch die Grenzen zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Hier kommt es zu vielseitigen Beziehungen, zu denen Transaktionen zwischen verschiedenen Unternehmen, zwischen Unternehmen und Verbrauchern sowie zwischen verschiedenen Verbrauchern zählen können. Bei diesen Beziehungen ist nicht immer klar, wer die schutzbedürftige schwächere Partei ist.
Mitteilung
1. Einführung
2. Zentrale Fragen
2.1. Marktzugangsanforderungen
Plattformen und Dienstleistungsanbieter nach bestehendem EU-Recht
Gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen
Erbringung von Dienstleistungen Peerto-Peer
Kollaborative Plattformen
2.2 Haftungsregelung
2.3 Schutz der Nutzer
2.4 Selbständige und Arbeitnehmer in der kollaborativen Wirtschaft
Die EU-Definition des Begriffs Arbeitnehmer
2.5 Besteuerung
Anpassung an neue Geschäftsmodelle
Verringerung des Verwaltungsaufwands
5 Mehrwertsteuer
3. Überwachung
4. Fazit
Drucksache 88/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des Rechtsrahmens an das Zeitalter der Digitalisierung im Telekommunikationsbereich - Rechtssicherheit bei Messengerdiensten, standortbezogenen Diensten und anderen neuen Geschäftsmodellen
... 5. Des Weiteren wird die Bundesregierung gebeten, auch in der Begleitung der "Digital Single Market"-Strategie der Kommission und im Rahmen der Überarbeitung des europäischen Telekommunikationsrechtsrahmens für Regelungen einzutreten, die sowohl der technischen Weiterentwicklung als auch einem hohen Schutz- und Sicherheitsniveau der Privatsphäre sowie von Unternehmensdaten Rechnung tragen. Die Veränderung des europäischen Rechtsrahmens wird jedoch erst mittelfristig greifen. Gleichzeitig betont der Bundesrat noch einmal die grundsätzliche Anwendbarkeit der Marktregulierungsmechanismen des Telekommunikationsrechtsrahmens.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des Rechtsrahmens an das Zeitalter der Digitalisierung im Telekommunikationsbereich - Rechtssicherheit bei Messengerdiensten, standortbezogenen Diensten und anderen neuen Geschäftsmodellen
Drucksache 160/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG )
... Die Prädikate werden nach filmkünstlerischen Kriterien vergeben und dokumentieren einen kulturellen Wert. Sie tragen darüber hinaus zur Wirtschaftlichkeit bei, da sie von den Zuschauern als unabhängige Filmempfehlungen und Marke für den guten Film verstanden werden. Beide Prädikate vereinen wichtige Grundprämissen und Zielvorgaben der Filmförderung.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu § 2 Satz 1 Nummer 9 - neu - FFG
3. Zu § 54 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 FFG
4. Zu § 56 Absatz 3 FFG
5. Zu § 73 Absatz 1 Satz 3, § 76 Absatz 1 Satz 2, § 91 Absatz 2 Satz 2 FFG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
6. Zu § 77 Absatz 2 Satz 4 - neu - FFG
Drucksache 555/16
Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer - und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
... "3. Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken und Archive, Münzen, Edelmetalle und Edelsteine, Briefmarkensammlungen, Oldtimer, Yachten, Segelflugzeuge sowie sonstige typischerweise der privaten Lebensführung dienende Gegenstände, wenn der Handel mit diesen Gegenständen, deren Herstellung oder Verarbeitung oder die entgeltliche Nutzungsüberlassung an Dritte nicht der Hauptzweck des Betriebs ist;".
Drucksache 566/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen - COM(2016) 594 final
... Zur Anwendung der Urheberrechtsvorschriften der Union auf das digitale Umfeld (insbesondere im Hinblick auf Online-Übertragungen und -Weiterverbreitung in digitalen 7Siehe den zusammenfassenden Bericht über die Beiträge im Rahmen der öffentlichen Konsultation zur Überprüfung der Satelliten- und Kabelrichtlinie: https://ec.europa.eu/digitalsinglemarket/en/news/fullreportpublicconsultationrevieweusatelliteandcabledirective Netzen) wurden rechtswissenschaftliche8 und wirtschaftswissenschaftliche9 Studien durchgeführt. Zudem wurde im Zeitraum 2015-2016 eine Studie zur Unterstützung der Bewertung der Satelliten- und Kabelrichtlinie und der etwaigen Ausweitung ihrer Anwendung durchgeführt10.
Drucksache 612/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) - COM(2016) 590 final; Ratsdok. 12252/16
... 3. Der Bundesrat begrüßt es daher, dass der neue Rechtsrahmen grundsätzlich am Prinzip der Regulierung der Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht ("significant market power"/ SMP-Regulierung) sowie am Wettbewerb als Grundprinzip der Regulierung festhält. Eine Reduzierung der SMP-Regulierung ist aus Sicht des Bundesrates nur dann gerechtfertigt, wenn der Wettbewerb dadurch nicht gefährdet wird.
Drucksache 677/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Jahreswachstumsbericht 2017 COM(2016) 725 final
... - Gleichzeitig ist die Beschäftigungsquote in der Altersgruppe 20-64 erstmals über den Wert des Jahres 2008 geklettert und beträgt nun 71,1 % (zweites Quartal 2016). Das bedeutet, dass die in der Strategie Europa 2020 für die Beschäftigungsquote festgelegte Zielmarke von 75 % erreicht werden könnte, sofern der aktuelle Trend anhält. - Seit dem Jahr 2014 nehmen die Gesamtinvestitionen in der EU wieder zu, und sie dürften weiter ansteigen (EU: 2014: +1,2 %, 2015: +2,2 %, 2016: +2,0 %, 2017: +2,1%, 2018: +2,8%).
Drucksache 535/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für eine faire, effiziente und wettbewerbsfähige auf dem Urheberrechtsschutz beruhende europäische Wirtschaft im digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 592 final; Ratsdok. 12253/16
... Die im Mai 2015 von der Kommission angenommene Strategie für einen digitalen Binnenmarkt1 (Digital Single Market Strategy - DSM-Strategie) stellt digitale Inhalte als eine der Hauptwachstumskräfte der digitalen Wirtschaft heraus. Betont wird, wie notwendig es ist, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen den Nutzern ein umfassenderer Online-Zugang zu Inhalten, darunter audiovisuellen Werken, Musik, Büchern sowie anderen Bereichen, ermöglicht und für ein Markt- und Regulierungsumfeld gesorgt wird, das dem kreativen Schaffen und seiner tragfähigen Finanzierung sowie der kulturellen Vielfalt förderlich ist.
1. Einleitung
2. Massnahmen zur Gewährleistung eines breiteren EU-WEITEN Zugangs zu INHALTEN
3. Massnahmen zur Anpassung von Ausnahmeregelungen an das DIGITALE und grenzüberschreitende Umfeld
4. Massnahmen zur Schaffung eines FUNKTIONSFÄHIGEN MARKTES für URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERKE
5. Massnahmen zur Schaffung eines WIRKSAMEN und AUSGEWOGENEN SYSTEMS der RECHTEDURCHSETZUNG
6. Schlussfolgerung
Drucksache 15/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht - COM(2015) 626 final; Ratsdok. 15264/15
... Diese komplexe Problematik darf aber kein Grund sein, dieses Konzept als langfristiges Ziel aufzugeben. Trotz aller Besonderheiten des Urheberrechts und seiner Verknüpfung mit nationalen Kulturen sei daran erinnert, dass Schwierigkeiten und lange Anlaufzeiten auch ständige Begleiter einheitlicher Rechtstitel und Regelwerke in anderen Bereichen des geistigen Eigentums wie dem Marken- und des Patentrecht waren und letztere doch inzwischen Wirklichkeit geworden sind.
Mitteilung
1. Das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt
2. Gewährleistung eines breiteren EU-weiten Zugangs zu Inhalten
3. Anpassung von Ausnahmen an ein digitales und grenzübergreifendes Umfeld
4. Schaffung eines funktionsfähigen Marktes für urheberrechtlich geschützte Werke
5. Ein wirksames und ausgewogenes System der Rechtedurchsetzung
6. Heranbildung eines langfristigen Konzepts
Drucksache 538/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: 5G für Europa - ein Aktionsplan - COM(2016) 588 final
... 3 https://ec.europa.eu/digital\-single\-market/en/digitising\-european\-industry
Drucksache 338/16 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme - Digitaler Hausfriedensbruch
... In strafrechtlicher Hinsicht eröffnet die umfassende Vernetzung unterschiedlicher IT-Systeme wie etwa Produktionsanlagen, Marketing, Vertrieb und Einkauf, die gemeinhin mit dem Begriff "Industrie 4.0" bezeichnet wird, neue Angriffsflächen für kriminelle Aktivitäten in einem bisher nie dagewesenen Ausmaß. Es werden IT-Systeme angreifbar, die bislang aus dem Internet nicht erreichbar waren. Dadurch vergrößert sich das Risiko existenzgefährdender Situationen durch Ausfall oder Fehlfunktion von Produktions- oder Geschäftsprozessen erheblich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme - Digitaler Hausfriedensbruch
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 202e Unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 205/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schwerpunkte der IKT-Normung für den digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 176 final
... Öffentlichprivate Partnerschaften und andere groß angelegte industrieorientierte Forschungsinitiativen versetzen europäische Unternehmen in die Lage, ihre Forschung mit der Normungsarbeit zu verknüpfen. Wie in der begleitenden Mitteilung "Digitising European Industry - Reaping the full benefits of a Digital Single Market" dargestellt, ist weitere Zusammenarbeit zwischen den relevanten Interessenträgern, einschließlich der europäischen Industrie, der europäischen und internationalen Normungsorganisationen sowie Foren wie AIOTI30 und IIC31 mit dem Ziel eines umfassenden Normungsplans erforderlich.
1. IKT-NORMEN als Eckpfeiler des Digitalen Binnenmarkts
2. FESTLEGUNG von NORMEN für IKT in einem SICH RASCH WANDELNDEN und SCHWIERIGEN Globalen Kontext
3. EUROPAS Antwort: EIN ZWEI-SÄULEN-PLAN zur SCHWERPUNKTSETZUNG in der IKT-NORMUNG für den Digitalen Binnenmarkt und zu DEREN Durchführung
3.1. Fünf Schwerpunktbereiche: die Bausteine der IKT-Normung
3.1.1. Cloud Computing
3.1.2. Internet der Dinge
3.1.3. 5G-Kommunikationsnetze
3.1.4. Cybersicherheit
3.1.5. Daten
3.1.6. Die weitergehenden Auswirkungen der Digitalisierung auf die Industrie und die Verbraucher
3.2. Durch Normen eine Führungsrolle erringen und behaupten - eine Verpflichtung auf hoher Ebene
1 Validierung von Prioritäten und Steigerung der Effizienz des Normungsprozesses in Europa:
2 Regelmäßige Überprüfung und Überwachung der Fortschritte:
3 Verbesserte EU-Unterstützung für die Normungsschwerpunkte im IKT-Bereich:
4 Gewährleistung eines fairen und nicht diskriminierenden Zugangs
5 Verstärkung der Präsenz der EU im internationalen Dialog und in der IKT-Normen betreffenden Zusammenarbeit:
Drucksache 612/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) - COM(2016) 590 final; Ratsdok. 12252/16
... 3. Der Bundesrat begrüßt es daher, dass der neue Rechtsrahmen grundsätzlich am Prinzip der Regulierung der Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht ("significant market power"/ SMP-Regulierung) sowie am Wettbewerb als Grundprinzip der Regulierung festhält. Eine Reduzierung der SMP-Regulierung ist aus seiner Sicht nur dann gerechtfertigt, wenn der Wettbewerb dadurch nicht gefährdet wird.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.