565 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Luftfahrt"
Drucksache 577/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... Luftfahrt
Viertes Gesetz
Artikel 1 Änderung des Sprengstoffgesetzes
§ 5 Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör
§ 42 Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften
§ 45 Aufgaben der Bundesanstalt
Artikel 2 Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
§ 3
§ 6
§ 6a
§ 12b
§ 13
§ 14
§ 15
§ 17
§ 21
§ 22
§ 23
§ 39
§ 40
§ 40a
§ 49
Anlage 1
1. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes
2. Sprengzubehör
2.1 Zündleitungen
2.2 Verlängerungsdrähte
2.3 Isolierhülsen
2.4 Zündmaschinen
2.4.1 Mechanische Beschaffenheit
2.4.2 Elektrische Beschaffenheit
2.4.3 Leistungsfähigkeit
2.4.4 Sonstige Anforderungen an schlagwettersichere Zündmaschinen
2.5 Zündgeräte für elektronische Zünder
2.5.1 Mechanische Beschaffenheit
2.5.2 Elektrische Beschaffenheit
2.5.3 Leistungsfähigkeit
2.6 Zündmaschinenprüfgeräte
2.7 Prüfgeräte für Zündgeräte für elektronische Zünder
2.8 Zündkreisprüfer
2.8.1 Allgemeine Anforderungen
2.8.2 Besondere Anforderungen an Ohmmeter
2.9 Prüfgeräte für elektronische Zündkreise
2.9.1 Allgemeine Anforderungen
2.9.2 Besondere Anforderungen an Zeigerinstrumente
2.10 Ladegeräte
2.11 Mischladegeräte
Anlage 3
I. Für alle pyrotechnischen Gegenstände gelten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Anforderungen:
II. Die einzelnen Gruppen pyrotechnischer Gegenstände müssen mindestens auch die folgenden Anforderungen erfüllen:
A. Feuerwerkskörper
B. Sonstige pyrotechnische Gegenstände
C. Anzündmittel
Artikel 3 Änderung weiterer Vorschriften
§ 43a Nationales Waffenregister
§ 52a Strafvorschriften
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
Drucksache 856/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA und dem Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats
... 19. fordert die USA auf, die vollständige und wirksame Umsetzung der ersten Stufe des Luftfahrtübereinkommens zwischen der Europäischen Union und den USA sowie des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den USA über die Flugsicherheit zu ermöglichen; erinnert die Kommission und die US-Behörden daran, dass das Abkommen der ersten Stufe von einigen Mitgliedstaaten aufgekündigt werden könnte, wenn es nicht gelingt, ein Abkommen der zweiten Stufe zu schließen; fordert die USA auf, alle Maßnahmen gegen verstärkte Zusammenarbeit, wie z. B. die in der Resolution 915 des Abgeordnetenhauses genannten Maßnahmen betreffend ausländische Instandsetzungsstützpunkte, Ausnahmen von Kartellrechtsbestimmungen und die Staatszugehörigkeit von Fluglinien, zu vermeiden;
Gipfeltreffen EU-USA
Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats und dessen Stärkung
Rolle des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber im TWR
TWR und Wirtschafts- und Finanzkrisen
TWR und geistiges Eigentum
TWR und Verbraucherschutz
Bilateraler Handel – Zollfragen, Marktüberwachung und Handelssicherheit
Gegenseitige Anerkennung und Standardisierung
Umweltfragen und Fragen der öffentlichen Gesundheit
Energie, Industrie und Wissenschaft
Internationaler Handel
Justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit, Visa
Drucksache 78/09
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005
... Dieses Dokument ist Teil der Allgemeinen Erklärung für Luftfahrzeuge, bekanntgemacht von der internationalen Zivilluftfahrt-Organisation
Drucksache 318/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zur Schaffung eines gemeinsamen Luftverkehrsraums mit Israel (2008/2136(INI))
... – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2006 zu der Weiterentwicklung der Luftfahrtaußenpolitik der Gemeinschaft1,
Drucksache 679/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... Für die Luftfahrtindustrie ist es von außerordentlich großer Bedeutung, dass internationale Vorgaben in das deutsche Recht übernommen werden, um dauerhaft die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland zu sichern. So sind auch die nationalen Anforderungen an die Lizenzierung von Flugdienstberatern unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zu aktualisieren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu 1. Buchstabe a § 112 Absatz 2 Nummer 2 :
Zu 1. Buchstabe b § 112 Absatz 3 :
Zu 1. Buchstabe c § 112 Absatz 5 Satz 1 :
Zu 1. Buchstabe d § 112 Absatz 6 :
Zu 2. § 113 Absatz 2 Nummer 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 950: Verordnung zur Ergänzung und Anpassung der Anforderungen an Flugdienstberater
Drucksache 816/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs
... "(3) Der Betrieb von unbemanntem Luftfahrtgerät im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 11 des
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 15a Absatz 3 LuftVO
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 15a Absatz 5 - neu - LuftVO und Nummer 3 Buchstabe d - neu - § 16a Absatz 3 - neu - LuftVO
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 16a Absatz 1 Nummer 3 LuftVO
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 16a Absatz 1 Nummer 4 LuftVO
5. Zu Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis
Drucksache 481/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftsicherheitsentgelte KOM (2009) 217 endg.; Ratsdok. 9864/09
... " vom 6. Februar 2009 ist es eher unwahrscheinlich, dass sich unterschiedliche Sicherheitsabgaben unter den Mitgliedstaaten wesentlich auf den Wettbewerb zwischen Flughäfen und zwischen Luftfahrtunternehmen auswirken. Auch konnte in der 2004 durchgeführten Studie nicht nachgewiesen werden, dass Sicherheitsabgaben eine abschreckende Wirkung auf die Nachfrage nach Flugreisen haben. Da auch nicht belegt wird, dass die grundlegenden Anforderungen in den Beziehungen zwischen Leitungsorganen von Flughäfen und Flughafennutzern nicht eingehalten werden, besteht kein Bedarf für europaweite, bürokratische Regelungen.
Drucksache 88/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
1. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt III Spalte Gebühr Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Nummer 5 Buchstabe a und Nummer 8 Buchstabe a LuftKostV
2. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt III Nummern 20 bis 22 und 33 LuftKostV
3. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt III Nummer 29 LuftKostV
4. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt III Nummer 35 - neu - LuftKostV
5. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt IV Nummer 16 LuftKostV
6. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt IV Nummern 17 - neu - , 18 - neu - und 19 - neu - LuftKostV
7. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt IV Nummer 20 - neu - LuftKostV
8. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Nummer 1 Buchstabe c, Nummer 3 Buchstabe d, Nummer 4 Buchstabe d, Nummer 5 Buchstabe c und Nummer 7 Buchstabe c LuftKostV
9. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 2 Buchstabe a LuftKostV
10. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Nummer 2 Buchstabe b LuftKostV
11. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 4 Buchstabe a LuftKostV
12. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 6 Buchstaben a bis d LuftKostV
13. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 7 Buchstabe a LuftKostV
14. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 10 Buchstabe a LuftKostV
15. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 16 Buchstabe a LuftKostV
19. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt V Spalte Gebühr Nummer 21 Buchstabe b LuftKostV
20. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt VI Spalte Gebühr Nummern 11 bis 14 LuftKostV
21. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt VI Nummer 15a - neu - LuftKostV
22. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt VI Nummer 16 LuftKostV
23. Zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 6 der Anlage zu § 2 Absatz 1 Abschnitt VII Nummer 34a - neu - LuftKostV
Drucksache 909/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2009 zu der Strategie der Europäischen Union für die Konferenz zum Klimawandel in Kopenhagen (COP 15)
... 64. fordert nachdrücklich, dass angesichts des Scheiterns der Verhandlungen in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) der internationale Luft- und Seeverkehr in eine Vereinbarung im Rahmen des UNFCCC einbezogen werden;
Drucksache 827/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt KOM (2009) 611 endg.; Ratsdok. 15469/09
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt KOM (2009)
Drucksache 679/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... Luftfahrtpersonal
Drucksache 283/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften
... es vom 25. August 1998 (BGBl I S. 2432) mit Zustimmung des Bundesrates auferlegt. Die dabei vorgenommene Festlegung der für die Wahrnehmung der Unterrichtungspflicht zuständigen Behörde, der jeweils obersten Luftfahrtbehörde eines Landes, ist nicht mehr sachgerecht. Die Länder sind zur Straffung ihrer Verwaltungen verpflichtet und es müssen insofern Vollzugsaufgaben bei den nachgeordneten Behörden gebündelt werden. Es bleibt deshalb den Ländern überlassen, auf welcher Ebene sie die Aufgabe nach § 18b Absatz 2 LuftVG wahrnehmen wollen. Hinzu kommt, dass mit dem Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften (vgl. BT-Drucksache
1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 18b Absatz 2 LuftVG
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 27c Absatz 1 Satz 2 LuftVG
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 27c Absatz 2 Satz 2 und 3 LuftVG , Nummer 9 § 31f Absatz 1 LuftVG
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 31b Absatz 1 Satz 1 LuftVG
5. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 31f Absatz 2 Satz 2 LuftVG
6. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 32 Absatz 4 Nummer 4 LuftVG
Drucksache 679/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... Luftfahrtpersonal
Drucksache 603/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System KOM (2009) 279 endg.; Ratsdok. 11294/09
... 9 Die Zahl der innergemeinschaftlichen Strecken stieg zwischen 1992 und 2008 um 120 % an. Im gleichen Zeitraum nahm die Zahl der innergemeinschaftlichen Strecken, die von mehr als zwei Luftfahrtunternehmen bedient werden, um 320 % zu. Mehr als ein Drittel der gesamten innergemeinschaftlichen Linienflugkapazität entfallen heute auf Billigfluggesellschaften.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Europäische Verkehrspolitik im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts
3. Trends und Herausforderungen
3.1. Alterung
3.2. Zuwanderung und interne Mobilität
3.3. Ökologische Herausforderungen
3.4. Verknappung fossiler Brennstoffe
3.5. Verstädterung
3.6. Globale Trends von Belang für die europäische Verkehrspolitik
4. Politische Ziele für einen nachhaltigen Verkehr
4.1. Ein qualitativ hochwertiger und sicherer Verkehr
4.2. Ein gut in Stand gehaltenes und vollständig integriertes Netz
4.3. Ein ökologisch nachhaltigerer Verkehr
4.4. Wahrung der Führungsstellung der EU bei Verkehrsdiensten und -technologien
4.5. Schutz und Entwicklung des Humankapitals
4.6. Verkehrssteuerung durch intelligente Preisbildung
4.7. Planung mit Blick auf den Verkehr: Verbesserung der Zugänglichkeit
5. Politik im Interesse nachhaltigen Verkehrs auf verschiedenen Gebieten
5.1. Infrastruktur: Instandhaltung, Entwicklung und Integration der modalen Verkehrsnetze
5.2. Finanzierung: Mobilisierung der Ressourcen für einen nachhaltigen Verkehr
5.3. Technologie: Beschleunigung des Übergangs zu einer Gesellschaft mit geringer Kohlenstoffintensität und Führungsstellung bei der globalen Innovation
5.4. Rechtsrahmen: weitere Förderung der Marktöffnung und des Wettbewerbs
5.5. Verbraucherverhalten: aufklären, informieren und einbeziehen
5.6. Verwaltung: wirksame und koordinierte Maßnahmen
5.7. Die Außendimension: Europa muss mit einer Stimme sprechen
6. Wie geht es Weiter?
Drucksache 816/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs
... klarstellende Regelungen hinsichtlich des Betriebes bestimmter Arten von unbemanntem Luftfahrtgerät ("
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
Artikel 2 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 3 Aufhebung der Luftsicherheitsverordnung
Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden
Artikel 5 Änderung der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen
Artikel 6 Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 860: Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs
Drucksache 283/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften
... es vom 25. August 1998 (BGBl I S. 2432) mit Zustimmung des Bundesrates auferlegt. Die dabei vorgenommene Festlegung der für die Wahrnehmung der Unterrichtungspflicht zuständigen Behörde, der jeweils obersten Luftfahrtbehörde eines Landes, ist nicht mehr sachgerecht. Die Länder sind zur Straffung ihrer Verwaltungen verpflichtet und es müssen insofern Vollzugsaufgaben bei den nachgeordneten Behörden gebündelt werden. Es bleibt deshalb den Ländern überlassen, auf welcher Ebene sie die Aufgabe nach § 18b Absatz 2 LuftVG wahrnehmen wollen. Hinzu kommt, dass mit dem Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften (vgl. BT-Drucksache
1. Zu Artikel 1 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 18b Absatz 2 LuftVG
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 27c Absatz 1 Satz 2 LuftVG
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 27c Absatz 2 Satz 2 und 3 LuftVG , Nummer 9 § 31f Absatz 1 LuftVG
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 31b Absatz 1 Satz 1 LuftVG
6. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 31f Absatz 2 Satz 2 LuftVG
7. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 32 Absatz 4 Nummer 4 LuftVG
Drucksache 912/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2009 zur Entschädigung von Fluggästen im Falle einer Insolvenz der Fluggesellschaft
... – unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 des Rates vom 9. Oktober 1997 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr2,
Drucksache 731/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: H1N1-Pandemie 2009 KOM (2009) 481 endg.; Ratsdok. 13355/09
... Zum Thema Luftverkehr fand am 5. Mai 2009 eine eigene Sitzung mit den Zivilluftfahrtbehörden statt. Als Ergebnis verständigte man sich darauf, das Netz der nationalen Kontaktstellen für Gesundheitsfragen zu aktivieren, das den Informationsaustausch zu allen Luftverkehrsfragen im Zusammenhang mit der H1N1-Pandemie 2009 zwischen den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ergänzende Massnahmen für EU-Mitgliedstaaten
3. Hintergrund
4. EU-Koordinierung der Reaktion des Gesundheitswesens – Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten
Schnittstelle zwischen Mensch und Tier
4 Luftverkehr
Siebtes Forschungsrahmenprogramm FP7
5. Internationale Koordinierung
6. Soziale und wirtschaftliche Auswirkungen der Pandemie
Langfristige Auswirkungen wirtschaftliche Ungewissheit
7. Zentrale strategische Linien12
Unterstützung von Drittländern bei der Bekämpfung der H1N1-Pandemie 2009
4 Impfstrategien
Regulierungsverfahren für die Zulassung von antiviralen Arzneimitteln und von Impfstoffen
Kommunikation mit der Öffentlichkeit und den Medien über die H1N1-Pandemie 2009
8. Schlussfolgerungen
Drucksache 671/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... Die Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft (ABl. Nr. L 293 vom 31. Oktober 2008, S. 3) fasst die drei Verordnungen des sog. 3. Liberalisierungspaketes – Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen (ABl. Nr. L 240 vom 24. August 1992, S. 1), Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs (ABl. Nr. L 240 vom 24. August 1992, S. 8) und die Verordnung (EWG) Nr. 2409/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über Flugpreise und Luftfrachtraten (ABl. Nr. L 240 vom 24. August 1992, S. 15) - in einer konsolidierten Verordnung zusammen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dreizehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 939: 13. Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Drucksache 827/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt KOM (2009) 611 endg.; Ratsdok. 15469/09
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt KOM (2009)
Begründung
1. Hintergrund
2. Erforderliche Änderungen
3. Detaillierte Problemstellung
4. Mögliche Handlungsoptionen
5. Inhalt des Verordnungsvorschlags
5.1. Förderung der freiwilligen Zusammenarbeit
5.2. Untermauerung durch rechtsverbindliche Verpflichtungen
6. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Verpflichtung zur Durchführung einer Untersuchung
Artikel 5 Untersuchungsstelle für die Sicherheit der Zivilluftfahrt
Artikel 6 Zusammenarbeit der Sicherheitsuntersuchungsstellen
Artikel 7 Europäisches Netz der Untersuchungsstellen für die Sicherheit der Zivilluftfahrt
Artikel 8 Organisation der Arbeiten des Netzes
Artikel 9 Beteiligung der EASA an Sicherheitsuntersuchungen
Artikel 10 Beteiligung des Entwurfsstaats an Sicherheitsuntersuchungen
Artikel 11 Pflicht zur Meldung von Unfällen und schweren Störungen
Artikel 12 Status der Untersuchungsbeauftragten
Artikel 13 Koordinierung der Untersuchungen
Artikel 14 Beweissicherung
Artikel 15 Schutz sensibler Sicherheitsinformationen
Artikel 16 Verwendung von Aufzeichnungen
Artikel 17 Veröffentlichung von Informationen
Artikel 18 Weitergabe von Informationen
Artikel 19 Untersuchungsbericht
Artikel 20 Sicherheitsempfehlungen
Artikel 21 Folgemaßnahmen zu Sicherheitsempfehlungen und Datenbank für Sicherheitsempfehlungen
Artikel 22 Verfügbarkeit von Passagierlisten
Artikel 23 Unterstützung der Opfer von Flugunfällen und ihrer Angehörigen
Artikel 24 Ausschuss
Artikel 25 Sanktionen
Artikel 26 Aufhebungen
Artikel 27 Inkrafttreten
Anhang Beispiele für schwere Störungen
Finanzbogen
Drucksache 9/09
... 2) Technische Vorschriften der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde – ICAO-TI;
Drucksache 758/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - "An die Zukunft denken: Entwicklung einer gemeinsamen EU-Strategie für Schlüsseltechnologien" KOM (2009) 512 endg.; Ratsdok. 13000/09
... Fortgeschrittene Werkstoffe: führen zu bedeutenden Verbesserungen in einer Vielzahl unterschiedlicher Bereiche, z. B. Luftfahrt, Verkehr, Baugewerbe und Gesundheitswesen. Der Einsatz solcher Werkstoffe erleichtert die Wiederverwertung, die Verringerung des CO
Mitteilung
1. Die Gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung von Schlüsseltechnologien
2. Ermittlung von Schlüsseltechnologien
3. Bericht über Fortschritte, verwirklichte Ziele und Herausforderungen
4. Förderung der Schlüsseltechnologien in der EU
4.1. Mehr Gewicht auf die Innovation für Schlüsseltechnologien
4.2. Mehr Gewicht auf Technologietransfer und EU-weite Lieferketten
4.3. Mehr Gewicht auf gemeinsame strategische Planung und Demonstrationsprojekte
4.4. Staatliche Beihilfepolitik
4.5. Kombination des Einsatzes von Schlüsseltechnologien mit der Klimaschutzpolitik
4.6. Leitmärkte und öffentliches Auftragswesen
4.7. Internationaler Vergleich der politischen Maßnahmen im Bereich Spitzentechnologie und verstärkte internationale Zusammenarbeit
4.8. Handelspolitik
4.9. Finanzierungsinstrument der EIB und Risikokapitalfinanzierung
4.10. Qualifikationen, Hochschulbildung und Ausbildung
5. Zukunftsperspektiven
Drucksache 88/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Sechste Verordnung
Artikel 1
§ 9 Übergangsregelung
Artikel 2
Anhang zu Artikel 1 Nummer 6
Anlage (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
3 Inhaltsverzeichnis
I. Anerkennungen, Genehmigungen und Ermächtigungen bei der Entwicklung, Herstellung oder Instandhaltung von Luftfahrtgerät
II. Zulassung von Luftfahrtgerät und Eintragung von Luftfahrzeugen
III. Prüfungen und Überprüfungen von Luftfahrt- und Flugsicherungspersonal für Erlaubnisse und Berechtigungen
IV. Lizenzen, Luftfahrerscheine, Erlaubnisse Registrierung und Berechtigungen für Luftfahrt- und Flugsicherungspersonal
V. Anlage und Betrieb von Flugplätzen
VI. Verwendung und Betrieb von Luftfahrtgerät
VII. Sonstige Amtshandlungen der Luftfahrtverwaltungen
Begründung
Allgemeiner Teil
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Im Einzelnen:
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 601: Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
Drucksache 184/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Juli 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... Seeschifffahrt und Luftfahrt
Drucksache 816/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs
... "(3) Der Betrieb von unbemanntem Luftfahrtgerät im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 11 des
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 15a Absatz 3 LuftVO
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 15a Absatz 5 - neu - LuftVO und Nummer 3 Buchstabe d - neu - § 16a Absatz 3 - neu - LuftVO
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 16a Absatz 1 Nummer 3 LuftVO
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 16a Absatz 1 Nummer 4 LuftVO
5. Zu Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis
Drucksache 235/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands KOM (2009) 102 endg.; Ratsdok. 7348/09
... Experten aus den Mitgliedstaaten sind auch daran beteiligt, die ordnungsgemäße Anwendung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften in anderen Bereichen, zum Beispiel bei der Gefahrenabwehr in der Luftfahrt und im Seeverkehr, zu überprüfen. Da eine ordnungsgemäße Anwendung der Begleitmaßnahmen, die eine Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen ermöglichen, für die innere Sicherheit der Mitgliedstaaten von grundlegender Bedeutung ist, werden Experten aus den Mitgliedstaaten weiterhin eine wichtige Rolle bei den Evaluierungen spielen. Sie werden an angekündigten und unangekündigten Ortsterminen teilnehmen und die Kommission bei der Erstellung der Mehrjahres- und Jahresprogramme für die Evaluierungen beraten.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bessere Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Besitzstands
5 Evaluierungsmethoden
Experten aus den Mitgliedstaaten
Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5 Dänemark:
5 Schweiz:
5 Liechtenstein:
Vorschlag
Artikel 1 Zweck und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zuständigkeiten
Artikel 4 Evaluierungen
Artikel 5 Mehrjahresprogramm
Artikel 6 Risikoanalyse
Artikel 7 Jahresprogramm
Artikel 8 Liste der Experten
Artikel 9 Teams für Ortstermine
Artikel 10 Durchführung der Ortstermine
Artikel 11 Fragebogen
Artikel 12 Überprüfung des freien Personenverkehrs an den Binnengrenzen
Artikel 13 Evaluierungsberichte
Artikel 14 Vertraulichkeit
Artikel 15 Übergangsbestimmungen
Artikel 16 Bericht an das Europäische Parlament und den Rat
Artikel 17 Aufhebung
Artikel 18 Inkrafttreten
Anhang
• Binnengrenzen:
• Außengrenzen:
• Visa:
• Datenschutz
• Schengener Informationssystem SIS /Sirene
• Drogen
Finanzbogen
Drucksache 827/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt KOM (2009) 611 endg.; Ratsdok. 15469/09
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt KOM (2009)
Drucksache 696/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschriften - PassVwV )
... 1.3.1 Grundsätzlich nur ein Pass Jeder Deutsche/jede Deutsche darf grundsätzlich nur einen Reisepass, Kinderreisepass, vorläufigen Reisepass oder amtlichen Pass der Bundesrepublik Deutschland besitzen. Legt die antragstellende Person schlüssig, möglichst durch Vorlage von Unterlagen (Flugticket, Briefwechsel mit Geschäftspartnern, Visabeschaffung u. a.) dar, dass ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines zweiten Passes besteht, kann dieser Pass ausgestellt werden. Die Verpflichtung zum Nachweis des berechtigten Interesses obliegt der antragstellenden Person. Ein berechtigtes Interesse liegt in der Regel immer dann vor, wenn die antragstellende Person in einen Staat einreisen will, der Deutschen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben. Gleiches gilt auch für Mitglieder des zivilen Gefolges und bei Angehörigen gemäß Artikel III Absatz 3 des NATO-Truppenstatuts, deren Reisepass eine Statusbescheinigung enthält sowie für das fliegende Personal von Luftfahrtunternehmen und das seefahrende Personal von Seeschifffahrtsunternehmen. Die blose Möglichkeit, dass in Zukunft ein zweiter Pass benötigt wird, genügt allerdings nicht. In Ausnahmefällen können auch weitere Pässe ausgestellt werden.
Drucksache 314/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2009 zu einer gemeinschaftlichen Strategie für ein umfassendes Klimaschutzabkommen in Kopenhagen und zur angemessenen Finanzierung der Klimaschutzpolitik
... 14. begrüßt die beiden Alternativen für eine innovative Finanzierung, die in der genannten Mitteilung vom 28. Januar 2009 präsentiert werden, sofern sie so gestaltet werden, dass gewährleistet ist, dass die Höhe der Finanzierung ausreichend vorhersagbar ist; stimmt ferner dem Vorschlag zu, dies mit einer Finanzierung mit den Einnahmen aus der Versteigerung von Zertifikaten für die Luftfahrt und die Schifffahrt im Rahmen von Systemen für Höchstgrenzen und Handel zu kombinieren;
Drucksache 256/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu der behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen
... – der Tatsache, dass einige Regierungen Informationen zu den Untersuchungen von Überstellungen als Staatsgeheimnis einstufen, wie in Italien geschehen, wo das Verfahren, in dem es um die Überstellung von Abu Omar geht, derzeit ausgesetzt ist und auf ein Urteil des Verfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit der Einstufung als Staatsgeheimnis gewartet wird, C. in der Erwägung, dass das für Recht, Freiheit und Sicherheit zuständige Kommissionsmitglied am 3. Februar 2009 vor dem Parlament erklärt hat, dass es eine Reihe von Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen des Parlaments ergriffen habe, einschließlich Schreiben an die Behörden Polens und Rumäniens, in denen diese aufgefordert werden, den Stand hinsichtlich des behaupteten Bestehens von Geheimgefängnissen in ihrem Hoheitsgebiet vollständig offenzulegen, sowie einer Mitteilung, in der neue Maßnahmen auf dem Gebiet der Zivilluftfahrt vorgeschlagen werden, D. in der Erwägung, dass außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse gegen die internationalen Menschenrechtsnormen, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter, die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstoßen, und in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten diese Praktiken derzeit überprüfen, E. in der Erwägung, dass die Personen, die im Rahmen des Programms außerordentlicher Überstellungen in einigen Mitgliedstaaten entführt wurden, von den US-Behörden auf Militär- oder CIA-Flügen nach Guantánamo oder in andere Staaten verbracht worden sind und dass dabei häufig EU-Gebiet überflogen wurde und in einigen Fällen auch Zwischenlandungen in bestimmten Mitgliedstaaten erfolgt sind; ferner in der Erwägung, dass diejenigen, die in Drittstaaten verbracht worden sind, in dortigen örtlichen Gefängnissen gefoltert wurden, F. in der Erwägung, dass sich einige Mitgliedstaaten an die US-Behörden gewandt haben, um die Freilassung und Rückführung von Personen zu beantragen, die von außerordentlichen Überstellungen betroffen waren und die Staatsangehörigkeit des jeweiligen Mitgliedstaates besitzen oder vorher auf seinem Hoheitsgebiet ansässig waren; ferner in der Erwägung, dass Beamten einiger Mitgliedstaaten Zugang zu Gefangenen in Guantánamo oder in anderen Gefangenenlagern gewährt wurde, u. a. auch um Verhöre durchzuführen, in denen die von den US-Behörden gegenüber den Gefangenen vorgebrachten Vorwürfe geprüft werden sollten, wodurch das Bestehen solcher Gefangenenlager legitimiert wurde, G. in der Erwägung, dass aus seiner Entschließung vom 14. Februar 2007 hervorgeht und nachfolgende Ereignisse bestätigt haben, dass mehrere Mitgliedstaaten an der rechtswidrigen Beförderung und/oder dem Festhalten von Gefangenen durch die CIA und das US-Militär in Guantánamo und in den "
Drucksache 204/09
... Der Frequenzbereich 108 - 117,975 MHz ist zusätzlich dem mobilen Flugfunkdienst (R) auf primärer Basis zugewiesen. Die Nutzung durch den mobilen Flugfunkdienst (R) ist begrenzt auf Systeme, die in Übereinstimmung mit internationalen Luftfahrtstandards betrieben werden. Die Nutzung des Frequenzbandes 108 - 112 MHz durch den mobilen Flugfunkdienst (R) ist beschränkt auf Systeme, die aus Bodenfunkstellen und dazugehörigen Empfängern bestehen, die Informationen zur Unterstützung der Flugnavigation in Übereinstimmung mit internationalen Luftfahrtstandards übertragen. Die Nutzung darf keine Störungen bei Funkstellen des Flugnavigationsfunkdienstes, die nach internationalen Flugfunkstandards betrieben werden, verursachen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:
2. Vollzugsaufwand:
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung vom 28. September 2004 (BGBl. I S. 2499), die durch die Verordnung vom 23. August 2006 (BGBl. I S. 1977) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 2 wird wie folgt geändert:
2. In § 3 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort durchgehende gestrichen.
3. Die Anlage wird wie folgt gefasst:
Anlage Frequenzbereichszuweisungsplan mit Nutzungsbestimmungen
Teil A: Tabelle
Teil B: Nutzungsbestimmungen
Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zur Praxis der Frequenzbereichszuweisung
II. Notwendigkeit der Verordnung
III. Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 641: Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung
Drucksache 698/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur beschleunigten Herstellung der Arbeitsfähigkeit von SESAR und zur Einrichtung Funktionaler Luftraumblöcke mit dem Ziel, den europäischen Luftraum effizient und umweltschonend zu nutzen "Einheitlichen europäischen Luftraum bald verwirklichen "
... Die Verantwortung für die fachlich inhaltliche Umsetzung und Fortschreibung des Programms SESAR liegt nun maßgeblich in den Händen der beteiligten Industriebranchen, die sich unter dem Dach des GU SESAR zusammenfinden. Neben den beiden Gründungsmitgliedern sind mit weiteren 15 Mitgliedskandidaten aus verschiedenen Bereichen der Luftfahrtindustrie Verhandlungen geführt worden, der Abschluss der Verträge ist für den Juni 2009 zu erwarten.
Drucksache 577/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung zur Ergänzung und Anpassung der Anforderungen an Luftfahrer
... Auf Grund geänderter Bestimmungen in der europäischen und internationalen Luftfahrt sind auch die deutschen Anforderungen an das
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 2 Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
Artikel 3 Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
Artikel 4 Aufhebung der Ersten Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu 1. § 20 Abs. 2 :
Zu 2. § 22 Abs. 1 Nr. 2 und § 23 Abs. 1 Nr. 4 :
Zu 3. § 24e Abs. 3 :
Zu Artikel 2
Zu 1. und 2. § 1 Abs. 6 und § 36 Abs. 6 :
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 492: Verordnung zur Ergänzung und Anpassung der Anforderungen an Luftfahrer
Drucksache 471/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2008 zu den Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten im Bereich der Visumfreiheit
... – die Flughafensicherheit gemäß den Standards der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) durch die bestehenden EG-Vorschriften hinreichend gewährleistet wird (US-Inspektionen könnten zugelassen werden, wenn Direktflüge zwischen Flughäfen in der Europäischen Union und den USA durchgeführt werden),
Drucksache 241/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Saudi-Arabien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen und der Steuern von den Vergütungen ihrer Arbeitnehmer
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Saudi-Arabien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen und der Steuern von den Vergütungen ihrer Arbeitnehmer
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Abkommen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern
Artikel 3 Einkünfte und Vermögen
Artikel 4 Vergütungen für unselbständige Arbeit
Artikel 5 Verständigungsverfahren
Artikel 6 Inkrafttreten
Artikel 7 Kündigung
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Saudi-Arabien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen und der Steuern von den Vergütungen ihrer Arbeitnehmer
Drucksache 960/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM (2008) 817 endg.; Ratsdok. 16933/08
... 9 Verordnung (EG) Nr. 2027/97 vom 9. Oktober 1997 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen, ABl. L 285 vom 17.10.1997, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 vom 13. Mai 2002, ABl. L 140 vom 30.5.2002, S. 2;
Begründung
1. Hintergrund dieses Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele
1.2. Kraftomnibusverkehr
1.3. Behandelte Themen
2. Geltungsbereich
3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU
3.1. Verbraucherschutz
3.2. Soziale Eingliederung und Grundrechte
3.3. Binnenmarkt
4. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
4.1. Anhörung von interessierten Kreisen
4.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4.3. Folgenabschätzung
5. Rechtliche Aspekte
5.1. Rechtsgrundlage
5.2. Wahl des Instruments
5.3. Subsidiaritätsprinzip
5.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
5.5. Durchsetzung
5.6. Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz
5.7. Selbstregulierung
6. Einzelne Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Beförderungsvertrag und nichtdiskriminierende Beförderungsbedingungen
Artikel 5 Ausschluss des Rechtsverzichts und der Rechtsbeschränkung
Kapitel II Haftung von Omnibusunternehmen gegenüber den Fahrgästen und für deren Gepäck
Artikel 6 Haftung für Personenschäden
Artikel 7 Schadenersatz
Artikel 8 Vorauszahlungen
Artikel 9 Haftung für Verlust und Beschädigung von Gepäck
Kapitel III Rechte von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
Artikel 10 Beförderungspflicht
Artikel 11 Ausnahmen und besondere Bedingungen
Artikel 12 Zugänglichkeit und Information
Artikel 13 Recht auf Hilfeleistung
Artikel 14 Recht auf Hilfeleistung an Busbahnhöfen
Artikel 15 Recht auf Hilfeleistung im Fahrzeug
Artikel 16 Voraussetzungen für Hilfeleistung
Artikel 17 Mitteilungen an Dritte
Artikel 18 Schulung
Artikel 19 Haftung für Rollstühle und Mobilitätshilfen
Kapitel IV Pflichten von Omnibusunternehmen bei Fahrtunterbrechung
Artikel 20 Haftung bei Annullierung und großer Verspätung von Fahrten
Artikel 21 Bereitstellung von Informationen
Artikel 22 Weiter gehende Ansprüche
Artikel 23 Zusätzliche Maßnahmen zu Gunsten der Fahrgäste
Kapitel V Information der Fahrgäste und Umgang mit Beschwerden
Artikel 24 Recht auf Reiseinformationen
Artikel 25 Unterrichtung über Fahrgastrechte
Artikel 26 Beschwerden
Kapitel VI Durchsetzung und nationale Durchsetzungsstellen
Artikel 27 Nationale Durchsetzungsstellen
Artikel 28 Berichterstattung über die Durchsetzung
Artikel 29 Zusammenarbeit der Durchsetzungsstellen
Artikel 30 Sanktionen
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 31 Bericht
Artikel 32 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
Artikel 33 Inkrafttreten
Anhang I Hilfeleistung für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
Anhang II Schulung in Behindertenfragen
Drucksache 759/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
... 22. Der Bundesrat hält es nicht für sachgerecht, den Luftverkehr in den Regelungsbereich der Schlichtungsstelle mit aufzunehmen, da hier das Luftfahrtbundesamt als gesetzlich vorgeschriebene Umsetzungs- und Entscheidungsstelle bereits etabliert ist, das Verbraucherbeschwerden zu Annullierungen, Verspätungen, Überbuchungen und Aspekten barrierefreien Reisens abschließend und unabhängig regelt.
6. Zu Artikel 1
7. Zu Artikel 1 § 1 Satz 1 Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz
8. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe c § 5a Abs. 8 AEG
9. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, Satz 2 AEG
10. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 1 Satz 3 EVO Nr. 5 § 14 Abs. 2 EVO
11. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 1 Satz 3 EVO
12. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 5 Satz 2 EVO
13. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 8 Abs. 3 Satz 2 - neu - EVO
14. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Satz 1 EVO
15. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO
16. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 2 EVO
17. Zu Artikel 3 Nr. 10 § 37 Abs. 1 Satz 2 - neu - EVO
18. Zu Artikel 3 Nr. 10 § 37 Abs. 2 Satz 3 - neu - EVO
Zu Artikel 3
23. Zu Artikel 3
Drucksache 935/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2008 zu den Auswirkungen der Sicherheitsmaßnahmen im Flugverkehr und von Ganzkörperscannern auf die Menschenrechte, die Privatsphäre, die persönliche Würde und den Datenschutz
... – unter Hinweis auf die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Charta der Grundrechte, Artikel 6 des EU-Vertrags, Artikel 80 Absatz 2 des EG-Vertrags sowie die Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt1,
Drucksache 703/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
... Es können nur solche Flugzeuge mit einem Registerpfandrecht belastet werden, die in der vom Luftfahrt-Bundesamt geführten Luftfahrzeugrolle geführt werden. Dieses Register führt im Wesentlichen die Luftverkehrszulassungen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Pfandbriefgesetzes
§ 21 Deckungswerte
Unterabschnitt 4 Flugzeugpfandbriefe
§ 26a Deckungswerte
§ 26b Beleihungsgrenze
§ 26c Versicherung
§ 26d Beleihungswertermittlung
§ 26e Abzahlungsbeginn
§ 26f Weitere Deckungswerte
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 2d Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
§ 64l Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung
Artikel 3 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
§ 13a Mündelsicherheit
§ 14 Arreste und Zwangsvollstreckungen
§ 16 Auflösung
Artikel 5 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung
Artikel 7 Änderung der Deckungsregisterverordnung
Artikel 8 Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
Artikel 9 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 10 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
§ 5 Ermittlung der Kosten für ein Umlagejahr; Trennung nach Aufsichtsbereichen und Gruppen; Umlagefähige Kosten
§ 6 Umlagebetrag, Verteilungsschlüssel
§ 7 Umlagepflicht
§ 11 Festsetzung des Umlagebetrags
§ 11a Festsetzung der Umlagevorauszahlung
§ 11b Differenz Umlagebetrag und Vorauszahlung
§ 12 Entstehung und Fälligkeit der Umlageforderung, Säumniszuschläge, Beitreibung
§ 12a Festsetzungsverjährung
§ 12b Zahlungsverjährung
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
A. Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
B. Finanzholding-Gesellschaften
C. Anlageverwaltung
D. Änderungen von FinDAG und FinDAGKostV
1. Kostenregelungen für neue Aufgaben
2. Verursachergerechtere Verteilung der Kosten
3. Schließung von Regelungslücken und bessere Verständlichkeit
V. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 24
Zu den einzelnen Rechtsvorschriften:
Zu § 26a
a. Chicago-Abkommen
b. Das Genfer Pfandrechtsabkommen
c. Die Kapstadt-Konvention
Zu § 26b
Zu § 26c
Zu § 26d
Zu § 26e
Zu § 26f
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 6
Zu § 11a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 11b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 12a
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Nummer 12
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 592: Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
Drucksache 483/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in Bezug auf Flugplätze, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2006/23/EG KOM (2008) 390 endg.; Ratsdok. 11285/08
... 5. Die künftigen Anforderungen an Flugplätze, Flugplatzbetreiber und Flugplatzausrüstung, die in ausführenden Durchführungsbestimmungen noch zu konkretisieren sind, dürfen keine strikteren Anforderungen als die Vorgaben der ICAO für die Internationale Zivilluftfahrt enthalten und nicht um besondere Vorgaben der EASA verschärft werden, insbesondere dürfen ICAO-Empfehlungen nicht zu verbindlichen Regelungen verschärft werden.
Drucksache 483/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in Bezug auf Flugplätze, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2006/23/EG KOM (2008) 390 endg.; Ratsdok. 11285/08
... 5. Die künftigen Anforderungen an Flugplätze, Flugplatzbetreiber und Flugplatzausrüstung, die in ausführenden Durchführungsbestimmungen noch zu konkretisieren sind, dürfen keine strikteren Anforderungen als die Vorgaben der ICAO für die Internationale Zivilluftfahrt enthalten und nicht um besondere Vorgaben der EASA verschärft werden, insbesondere dürfen ICAO-Empfehlungen nicht zu verbindlichen Regelungen verschärft werden.
Drucksache 423/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 8. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Saudi-Arabien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen und der Steuern von den Vergütungen ihrer Arbeitnehmer
Gesetz zu dem Abkommen vom 8. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Saudi-Arabien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen und der Steuern von den Vergütungen ihrer Arbeitnehmer
Drucksache 60/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetz es und anderer Gesetze
... Präsident des Luftfahrt-Bundesamtes
Artikel 1a Änderung des Bundesbeamtengesetzes
Artikel 1b Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 13a Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes
Drucksache 241/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Saudi-Arabien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen und der Steuern von den Vergütungen ihrer Arbeitnehmer
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Saudi-Arabien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen und der Steuern von den Vergütungen ihrer Arbeitnehmer
Drucksache 831/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften
... zuständige Luftfahrtbehörde des Landes
1. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b § 18a Abs. 1a Satz 1 und 3 LuftVG
Drucksache 932/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat vom 22. Oktober 2008 zu dem Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Australien über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records – PNR) aus der Europäischen Union und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an die australische Zollbehörde (2008/2187(INI))
... 3 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2003 zur Übermittlung personenbezogener Daten durch Luftfahrtgesellschaften bei transatlantischen Flügen (ABl. C 61 E vom 10.3.2004, S. 381), Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2003 zur Weitergabe personenbezogener Daten durch Fluggesellschaften bei Transatlantikflügen: Stand der Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten (ABl. C 81 E vom 31. März 2004, S. 105), Entschließung des Europäischen Parlaments vom 31. März 2004 zu dem Entwurf einer Entscheidung der Kommission über die Angemessenheit des Schutzes personenbezogener Daten, die in den Fluggastdatensätzen (PNR) enthalten sind, welche dem United States Bureau of Customs and Border Protection (Zoll- und Grenzschutzbehörde der Vereinigten Staaten) übermittelt werden (ABl. C 103 E vom 29.4.2004, S. 665), Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat vom 7. September 2006 zu den Verhandlungen über ein Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR) zur Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität, einschließlich organisierter Kriminalität (ABl. C 305 E vom 14.12.2006, S. 250) und Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2005 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Kanadas über die Verarbeitung von erweiterten Fluggastdaten (Advanced Passenger Information - API) und Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records - PNR) (ABl. C 157 E vom 6.7.2006, S. 464).
Drucksache 32/08
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Einführung von Luftsicherheitsschulungen
... Die Bundesrepublik Deutschland ist durch Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt (ABl. EG 2002 Nr. L 355 S. 1) verpflichtet, ein Schulungsprogramm zu erlassen. Der Entwurf regelt Einzelheiten der Schulung von Personal, das auf Verkehrsflughäfen und in Luftfahrzeugen tätig ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ausbildungspersonal
§ 3 Schulungen für Sicherheitspersonal und Luftsicherheitskontrollkräfte
§ 4 Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personal- und Warenkontrollen
§ 5 Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personalkontrollen
§ 6 Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Frachtkontrollen
§ 7 Zusatzschulungen für Luftsicherheitsassistenten
§ 8 Schulungen für sonstiges Personal
§ 9 Lernerfolgskontrollen, Prüfungen
§ 10 Prüfungszweck
§ 11 Prüfungsausschuss
§ 12 Zulassungsvoraussetzungen, Fristen
§ 13 Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Personal- und Warenkontrollen
§ 14 Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Personalkontrollen
§ 15 Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Frachtkontrollen
§ 16 Zulassung zur praktischen Prüfung
§ 17 Bewertung von Prüfungsleistungen
§ 18 Täuschung, sonstige Verstöße
§ 19 Wiederholung der Prüfung
§ 20 Schulungsbescheinigungen, Befähigungszeugnisse, Zulassungen
§ 21 Musterlehrpläne und Formulare
§ 22 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung
§ 4 Prüfungsgebühren
Artikel 3 Änderung der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu §§ 4
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 235: Verordnung zur Einführung von Luftsicherheitsschulungen
Drucksache 483/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in Bezug auf Flugplätze, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2006/23/EG KOM (2008) 390 endg.; Ratsdok. 11285/08
... Die Europäische Agentur für Flugsicherheit wurde durch die Verordnung Nr. 1592/20021 ins Leben gerufen, die im September 2002 in Kraft getreten ist. Durch die ursprüngliche Verordnung wurden der Agentur Aufgaben in zwei Bereichen übertragen, nämlich die Bescheinigung der Lufttüchtigkeit und der Umweltverträglichkeit luftfahrttechnischer Erzeugnisse, Teile und Ausrüstungen, die nun ebenso wie die für die Konstruktion, Herstellung oder Instandhaltung verantwortlichen Organisationen den von der Kommission festgelegten einheitlichen und verbindlichen Vorschriften entsprechen müssen2.
1. Hintergrund
2. Gegenwärtig anstehende Herausforderungen
3. Stellungnahme der Europäischen Agentur für Flugsicherheit und Konsultation der Interessengruppen
4. Folgenabschätzung
5. Vorschlag für eine Verordnung
5.1. Instrument und Methode
5.2. Inhalt
5.2.1. Änderungen an der Stellungnahme der Agentur
5.2.2. Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung
5.2.2.1. Flugplätze
5.2.2.2 ATM/ANS
5.2.3. Sonstige Änderungen der Verordnung
6. Entsprechungstabelle mit der neuen und der alten Artikelnummerierung sowie Angabe der Änderungen der Verordnung EG NR. 216/2008
7. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
8. Bewertung
Vorschlag
Artikel 1 Die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 wird wie folgt geändert:
Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 8a Flugplätze
Artikel 8b ATM/ANS
Artikel 8c Fluglotsen
Artikel 8d Akkreditierte Stellen
Artikel 22a Zulassung von Flugplatzbetreibern
Artikel 22b ATM/ANS
Artikel 22c Zulassung von Fluglotsen
Artikel 22d Akkreditierte Stellen
Artikel 65a Abänderungen
Artikel 2
Artikel 3
Anhang
Anhang Va Grundlegende Anforderungen an Flugplätze
A – Physische Merkmale, Infrastruktur und Einrichtungen von Flugplätzen
Roll - und Vorfeld
5 Hindernisfreiheit
Optische und nicht-optische Hilfen und Flugplatzeinrichtungen
5 Flugplatzdaten
B – Betrieb und Verwaltung
C - Flugplatzumgebung
Anhang Vb Grundlegende Anforderungen an Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste
1 Luftraumnutzung
2 Dienste
a Luftfahrtinformationen und Daten für Luftraumnutzer für Flugsicherungszwecke
b Meteorologische Informationen
c Flugverkehrsdienste
d Kommunikationsdienste
e Navigationsdienste
f Überwachungsdienste
g Verkehrsflussregelung
h Luftraummanagement
3 Systeme und Komponenten
a Allgemeines
b Integrität, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit von Systemen und Komponenten
c Auslegung von Systemen und Komponenten
d Anhaltende Dienstgüte
e Modifizierung von Systemen und Komponenten
4 Qualifikation von Fluglotsen
a Allgemeines
b Theoretische Kenntnisse
c Praktische Fertigkeiten
d Sprachkenntnisse
e Simulationsübungsgeräte
f Ausbildungslehrgang
g Ausbilder
h Prüfer
i Medizinische Tauglichkeit von Fluglotsen
5 Dienstleister und Ausbildungseinrichtungen
Finanzbogen
Drucksache 102/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgas -Emissionszertifikaten KOM (2008) 16 endg.; Ratsdok. 5862/08
... -Emissionszertifikaten einbezogen werden. Die Kommission stellte in ihrer Folgenabschätzung fest dass die Luftfahrtindustrie in der Lage sein dürfte, die Kosten der Teilnahme an dem System weitgehend oder gar vollständig an ihre Kunden weiterzugeben, legte sich in der Frage, welcher Anteil der Zertifikate nach 2012 versteigert werden sollte, aber nicht fest und erklärte stattdessen, für künftige Zeiträume solle bei dem zu versteigernden Anteil die allgemeine Überarbeitung der Richtlinie berücksichtigt werden. Diese Überarbeitung ist nun abgeschlossen. Der Luftverkehr sollte wie andere Industrien, die übergangsweise kostenfreie Zuteilungen erhalten – und nicht wie Stromgeneratoren - behandelt werden, d. h. ab 2013 sollte die Zuteilung von Zertifikaten für den Luftverkehr so erfolgen, dass im Jahr 2013 80 % der Zertifikate kostenfrei zugeteilt werden und anschließend die kostenfreie Zuteilung für den Luftverkehr jährlich um die gleiche Menge zurückgeführt wird, bis 2020 ein Nullstand erreicht ist. Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten sollten sich weiterhin um ein Übereinkommen über globale Maßnahmen zur Verringerung der
Begründung
1. Einleitung
2. Geltungsbereich
3. Überwachung, Berichterstattung, Prüfung
4. Weitere Harmonisierung und stärkere Berechenbarkeit
5. Verknüpfung mit Emissionshandelssystemen in Drittländern und geeignete Wege zur Einbeziehung von Entwicklungs- und Schwellenländern
6. Inkrafttreten
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Richtlinie 2003/87/EG
Artikel 9 Menge der für die Gemeinschaft als Ganze zugeteilten Zertifikate
Artikel 9a Anpassung der Menge der für die Gemeinschaft als Ganze zugeteilten Zertifikate
Artikel 10 Versteigerung von Zertifikaten
Artikel 10a Gemeinschaftsweite Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenfreien Zuteilung
Artikel 10b Maßnahmen zur Unterstützung bestimmter energieintensiver Industrien im Falle der Verlagerung von CO2-Emissionen
Artikel 11 Nationale Umsetzungsmaßnahmen
Artikel 11a Nutzung von CER und ERU aus Projektmaßnahmen im Gemeinschaftssystem vor Inkrafttreten eines künftigen internationalen Klimaschutzübereinkommens
Artikel 14 Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen
Artikel 22 Änderungen der Anhänge
Artikel 24a Harmonisierte Vorschriften für Projekte zur Emissionsminderung
Artikel 27 Ausschluss von Kleinfeuerungsanlagen vorbehaltlich der Durchführung gleichwertiger Maßnahmen
Artikel 28 Anpassungen nach Abschluss eines internationalen Klimaschutzübereinkommens
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Übergangsbestimmung
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 5 Adressaten
Anhang I
Anhang II
Finanzbogen
Drucksache 759/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
... 30. Der Bundesrat hält es nicht für sachgerecht, den Luftverkehr in den Regelungsbereich der Schlichtungsstelle mit aufzunehmen, da hier das Luftfahrtbundesamt als gesetzlich vorgeschriebene Umsetzungs- und Entscheidungsstelle bereits etabliert ist, das Verbraucherbeschwerden zu Annullierungen, Verspätungen,
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
8. Zum Gesetzentwurf allgemein Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob eine Bagatellgrenze von vier Euro notwendig ist.
9. Zum Gesetzentwurf allgemein Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob die Mitnahmemöglichkeiten von Fahrrädern in Fernzügen deutlich ausgeweitet werden können.
10. Zu Artikel 1
11. Zu Artikel 1 § 1 Satz 1 Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz
12. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe c § 5a Abs. 8 AEG
13. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, Satz 2 AEG
14. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 1 Satz 3 EVO Nr. 5 § 14 Abs. 2 EVO
15. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 1 Satz 3 EVO
16. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 5 Satz 2 EVO
19. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 8 Abs. 3 Satz 2 - neu - EVO
20. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Satz 1 EVO
21. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO
22. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, 2 - neu - EVO
23. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 2 EVO
24. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 2 EVO
25. Zu Artikel 3 Nr. 10 § 37 Abs. 1 Satz 2 - neu - EVO
26. Zu Artikel 3 Nr. 10 § 37 Abs. 2 Satz 3 - neu - EVO
27. Zu Artikel 3 Nr. 10 § 37 EVO
31. Zu Artikel 3
Drucksache 711/08
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung über die Einfuhrabgabenfreiheit von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden (Einreise-Freimengen-Verordnung - EFVO )
... sowie die private nichtgewerbliche Luftfahrt und die private nichtgewerbliche Seefahrt;
A. Problem und Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten – Auswirkungen auf die Wirtschaft
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Gegenstand, Begriffsbestimmungen
§ 2 Höchstmengen und Wertgrenzen
§ 3 Sonderfälle
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 703: Entwurf einer Verordnung über die Einfuhrabgabenfreiheit von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden (Einreise-Freimengen-Verordnung)
Drucksache 492/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juni 2008 zur Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie und der ESVP (2008/2003(INI))
... 27. betont die führende diplomatische Rolle, die die Europäische Union im Hinblick auf das iranische Atomprogramm einnimmt, und an der nicht nur der im Namen der Europäischen Union und der EU-3 (Frankreich, Deutschland und Vereinigtes Königreich) agierende Hohe Vertreter beteiligt ist, sondern auch die Vereinigten Staaten, Russland und China, so dass unterschiedliche Interessen und Ansätze in der Verfolgung eines gemeinsamen Ziels zusammengeführt werden; bringt erneut zum Ausdruck, dass die mit dem iranischen Atomprogramm verbundene Verbreitungsgefahr nach wie vor einen Grund zu ernsthafter Besorgnis für die Europäische Union und die internationale Gemeinschaft darstellt; verweist in diesem Zusammenhang besonders auf seine Entschließung zu Iran vom 31. Januar 20086 und unterstützt die Resolution 1803 (2008) des UN-Sicherheitsrates vom 3. März 2008; ebenso wie das dem Iran von den EU-3, den Vereinigten Staaten, Russland und China unterbreitete Angebot betreffend die friedliche Nutzung von Kernenergie, politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit, Energiepartnerschaft, Landwirtschaft, Umwelt und Infrastruktur, Zivilluftfahrt sowie Entwicklungszusammenarbeit in den Bereichen wirtschaftliche, soziale und humanitäre Hilfe; Transport, Kommunikation und Informationsbeschaffung
Drucksache 883/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2009 - Jetzt für ein besseres Europa handeln KOM (2008) 712 endg.; Ratsdok. 15256/08
... Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Unterzeichnung des Übereinkommens über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung und dessen Protokolls über Luftfahrtausrüstung, die gemeinsam am 16. November 2001 in Kapstadt angenommen wurden, durch die Europäische Gemeinschaft
Mitteilung
1. Bewährungsproben für Europa
2. Prioritäten für 2009
2.1. Wachstum und Beschäftigung
2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas
2.3. Ein bürgernahes Europa
2.4. Europa als Partner in der Welt
3. Bessere Rechtsetzung – Erfüllung von Zusagen und Wandel der Regelungskultur
4. Europa vermitteln
Anhang 1 Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen
Strategische Initiativen
Vorrangige Initiativen
Anhang 2 Verzeichnis der Vereinfachungsinitiativen
Anhang 3 Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
Drucksache 260/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2008 zu der nachhaltigen europäischen Verkehrspolitik unter Berücksichtigung der europäischen Energie- und Umweltpolitik (2007/2147(INI))
... 19. ist der Auffassung, dass die Luftfahrtunternehmen zwar den Treibstoffverbrauch je Fluggast und Flugkilometer in den letzten zehn Jahren um 1 - 2 % verringert haben und die Lärmemissionen der Flugzeuge deutlich zurückgegangen sind, die gesamten Auswirkungen der zivilen Luftfahrt auf die Umwelt aber durch den starken Anstieg des Verkehrsaufkommens zugenommen haben; fordert daher:
Drucksache 144/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 31. Januar 2008 zu den Ergebnissen der Konferenz von Bali zum Klimawandel (COP 13 und COP/MOP 3)
... -Emissionen im Zeitraum nach 2012 einzubeziehen, und zwar im Rahmen des UNFCCC, da weder die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) noch die Internationale Seeschiffahrtsorganisation (IMO) erfolgreich gegen dieses Problem vorgegangen sind;
Drucksache 354/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... Mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität (ABl. EU L 204 S. 1), die an sich unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gilt und daher keiner weiteren Umsetzung bedarf, wird den Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgegeben nationale Durchsetzungs- und Beschwerdestellen einzurichten sowie Sanktionen für Verstöße gegen die in der Verordnung geregelten Verpflichtungen festzulegen. Die Artikel 3 bis 12 der Verordnung enthalten Leistungs- und Informationsverpflichtungen der Luftfahrtunternehmen, ihrer Erfüllungsgehilfen, der Reiseveranstalter und -vermittler sowie der Leistungsorgane der Flughäfen gegenüber behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität. Die im nationalen Recht gegen Verstöße vorzunehmenden Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Vorgaben der Verordnung müssen bis zum 26. Juli 2008 in nationales Recht umgesetzt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
§ 46a Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006
Artikel 2 Neubekanntmachung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummern 5 bis 19
Zu Nummer n
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Drucksache 298/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuervermeidung und Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... Seeschifffahrt und Luftfahrt
Drucksache 831/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften
... Ziel der SES-Verordnungen ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums - Single European Sky -. Die Mitgliedstaaten sind danach aufgefordert, eine funktionale Trennung von Aufsichts- und Durchführungsaufgaben für diesen Bereich der Luftfahrt zu gewährleisten. Folgende Verordnungen (EG) legen insbesondere die Rolle und Funktionen der nationalen Aufsichtsbehörden fest:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Errichtung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAFG)
§ 1 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
§ 2 Übergangsregelungen
Artikel 2 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben
Artikel 4 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Flugunfall-Untersuchungs-Gesetzes
Artikel 7 Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung
§ 4
§ 5
Artikel 9 Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst
Artikel 11 Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
Artikel 12 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 13 Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
Artikel 14 Änderung der Verordnung über Art, Umfang, Beschaffenheit, Zulassung, Kennzeichnung und Betrieb von Anlagen und Geräten für die Flugsicherung
Artikel 15 Änderung der Bergverordnung für den Festlandsockel
Artikel 16 Änderung der Verordnung über die Durchführung der Flughafenkoordinierung
Artikel 17 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel der Regelung
II. Lösung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Begleitende Maßnahmen
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Finanzielle Auswirkungen
VII. Sonstige Kosten- und Preiswirkungen
VIII. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu den Nummern 19 bis 21
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 17
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 596: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung und zur Anpassung von Vorschriften über die Flugsicherung
Drucksache 983/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2008 zu dem Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken
... "-System, dem System zur elektronischen Erteilung von Reisebewilligungen (Electronic System of Travel Authorisation – ESTA), den biometrischen Daten in Reisepässen und Visa, SIS, VIS, der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt und den nationalen Grenzschutzregelungen6; stellt mit Bedauern fest, dass sich die Umsetzung einiger dieser Maßnahmen erheblich verzögert hat, und ist der Auffassung, dass eine umfassende und systematische Prüfung der derzeitigen sicherheitspolitischen Kooperationsmechanismen und -instrumente der Europäischen Union und des Schengen-Raumes zur Gewährleistung der Sicherheit im Luftverkehr, zum Schutz der Außengrenzen und zur Bekämpfung des Terrorismus dazu beitragen könnte den zusätzlichen Nutzen des vorgeschlagenen Systems der Europäischen Union zur Verwertung von Fluggastdatensätzen festzustellen;
Drucksache 928/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2008 zur besseren Rechtsetzung 2006 gemäß Artikel 9 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (2008/2045(INI))
... " als Anhang beigefügt ist, die Überarbeitung und die Neufassung der in einigen Bereichen geltenden Rechtsakte (Energieeffizienz von Gebäuden, Zivilluftfahrt usw.) für gleichwertig hält,
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.