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29 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Lohnsteigerungen"


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Drucksache 65/18

... Die Erweiterung der ergänzenden Altersvorsorge kann durch verschiedene Übergangsregelungen begleitet werden, die die Umstellung erleichtern und die Akzeptanz des neuen Verfahrens erhöhen. Z. B. kann die automatische Einbeziehung anfangs nur für neu begründete Arbeitsverhältnisse gelten. Erst nach einem Übergangszeitraum wird dann die automatische Einbeziehung auf bestehende Beschäftigungsverhältnisse angewendet. Die automatische Einbeziehung in die Altersvorsorge kann weiterhin an Lohnsteigerungen geknüpft werden oder der Eigensparanteil wird anfangs reduziert, für Bezieher geringer Einkommen ggf. auf Dauer. Bereits mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 17. August 2017 (BGBl. I, S. 3214) wurde ein wichtiger Anreiz zur Altersvorsorge auch für Bezieher niedriger Einkommen geschaffen. Ab diesem Jahr werden Leistungen aus Riesterrenten in bestimmtem Umfang nicht mehr auf die Grundsicherung im Alter und auf die Rente bei Erwerbsminderung angerechnet.

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Drucksache 65/18




Entschließung

Begründung

Zu 1.-3.

Zu 4.

Zu 5.

Zu 6.

Zu 7.

Zu 8.

Zu 9.

Zu 10.


 
 
 


Drucksache 155/17 (Beschluss)

... Eine Rentenangleichung vor einer Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse führt zu einer Belastung der Versichertengemeinschaft. Denn den zusätzlichen Aufwendungen aus den Rentenanpassungen stehen keine entsprechenden Lohnsteigerungen in den neuen Ländern und damit auch keine steigenden Beitragseinnahmen gegenüber. Diese Aufwendungen sind als Folge der Wiedervereinigung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sind deshalb allein aus dem Bundeshaushalt zu erstatten.



Drucksache 155/1/17

... Eine Rentenangleichung vor einer Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse führt zu einer Belastung der Versichertengemeinschaft. Denn den zusätzlichen Aufwendungen aus den Rentenanpassungen stehen keine entsprechenden Lohnsteigerungen in den neuen Ländern und damit auch keine steigenden Beitragseinnahmen gegenüber. Diese Aufwendungen sind als Folge der Wiedervereinigung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sind deshalb allein aus dem Bundeshaushalt zu erstatten.

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Drucksache 155/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 154 Absatz 1 Satz 2 SGB VI

2. Zur Finanzierung der Rentenangleichung


 
 
 


Drucksache 765/17

... Die für das Jahr 2020 festgesetzten Kosten erhöhen sich je folgendem Kalenderjahr pauschal um 3 Prozent des Vorjahresbetrages. Durch die pauschale Erhöhung der zu erstattenden Kosten um jährlich 3 Prozent, die an vergleichbare Regelungen in anderen Datenabgleichsverfahren angelehnt ist, wird das bisherige an die Lohnsteigerungen angepasste Verfahren abgelöst. Somit entfällt der hiermit verbundene, erhöhte Verwaltungsaufwand zur bisherigen Festlegung der Steigerungsbeträge. Gleichzeitig ist es den Trägern der Sozialhilfe leichter möglich, die jährlichen Kosten des Datenabgleichs im Voraus in den Haushaltsplan aufzunehmen.

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Drucksache 765/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Auswahl der Abgleichsfälle und des Abgleichszeitraums

§ 3
Übermittlung der Anfragedatensätze an die Vermittlungsstelle

§ 4
Verfahren bei der Vermittlungsstelle; Weiterleitung der Anfragedatensätze

§ 5
Anforderungen an die Datenübermittlung

§ 6
Automatisierter Datenabgleich bei den Auskunftsstellen

§ 7
Rückübermittlung der Antwortdatensätze

§ 8
Weiterverwendung der Antwortdatensätze

§ 9
Verfahrensgrundsätze

§ 10
Kosten der Vermittlungsstelle

§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Rechtsetzungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Bürgerinnen und Bürger

4.2 Wirtschaft

4.3 Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4


 
 
 


Drucksache 552/16

... -Verordnung erst zum 19.01.2013 geschaffen. Sie orientieren sich aufgrund des vergleichbaren Aufwandes an den Gebühren für die praktische Prüfung für den direkten Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse A (die Gebühr für die Aufstiegsprüfung beträgt 2/3 dieser Gebühr) bzw. für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen A1, B und BE (identischer Aufwand bei der praktischen Prüfung für die Fahrerlaubnis der Klasse AM) . Alle diese Gebühren der von der Anpassung betroffenen Maßnahmen sind zwischenzeitlich aufgrund der allgemeinen Preis- und Lohnsteigerungen nicht mehr kostendeckend.

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Drucksache 552/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 2
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeines

I. Lösung

II. Alternativen

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Belange

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 10

Zu Nummer 19

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3495: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Erfüllungsaufwand:

Weitere Kosten:


 
 
 


Drucksache 295/13 (Beschluss)

... -Energien-Gesetz die finanzielle Situation der Krankenhäuser. Diese müssen wieder in die Lage versetzt werden, ohne Mehrleistungen solche unabweisbaren Kostensteigerungen zu finanzieren. Um sicherzustellen, dass die Tariflohnsteigerungen nicht über Personalabbau finanziert werden, muss ein bereits im Jahr 2013 wirksamer Zuschlag zum Landesbasisfallwert in Höhe von 1 Prozent gewährt werden. Im Gegensatz zur Tarifberichtigungsrate 2012 müssen die psychiatrischen Krankenhäuser in diese Soforthilfe einbezogen und sichergestellt werden, dass eine Soforthilfe im Jahr 2013 im Folgejahr bei den Verhandlungen über den Veränderungswert auf der Bundesebene nicht absenkend berücksichtigt wird.



Drucksache 295/13

... Die Erhöhung des Landesbasisfallwertes ist in 2013 auf 2% beschränkt. Diese Erhöhung deckt nicht einmal die Inflationsrate ab. Neben den Tariflohnerhöhungen belasten die Verpflichtungen durch die MedHygVO, die stark steigenden Prämien für die Haftpflichtversicherungen und die steigenden Umlagen aus dem Erneuerbare Energien-Gesetz die finanzielle Situation der Krankenhäuser. Diese müssen wieder in die Lage versetzt werden, ohne Mehrleistungen solche unabweisbaren Kostensteigerungen zu finanzieren. Um sicherzustellen, dass die Tariflohnsteigerungen nicht über Personalabbau finanziert werden, muss ein bereits 2013 wirksamer Zuschlag zum Landesbasisfallwert in Höhe von 1 % gewährt werden. Im Gegensatz zur Tarifberichtigungsrate 2012 müssen die psychiatrischen Krankenhäuser in diese Soforthilfe einbezogen und sichergestellt werden, dass eine Soforthilfe 2013 im Folgejahr bei den Verhandlungen über den Veränderungswert auf der Bundesebene nicht absenkend berücksichtigt wird.



Drucksache 470/13

... In der jüngsten Vergangenheit wurde die Wettbewerbsfähigkeit in einer Reihe von Mitgliedstaaten durch Lohnsteigerungen beeinträchtigt, die über der Produktivitätsentwicklung lagen. Im Fall dieser Mitgliedstaaten hat die Kommission empfohlen, die Lohnfindungsmechanismen im Hinblick auf eine Anpassung der Löhne an die Produktivitätsentwicklung zu überprüfen, was bereits in Angriff genommen wurde. Einige Mitgliedstaaten haben ihre Rechtsvorschriften reformiert oder Anreize für eine derartige Koppelung eingeführt. In anderen Fällen wurden zwar die Lohnindexierungssysteme teilweise reformiert oder vorübergehend ausgesetzt, die zur dauerhaften Koppelung der Lohnentwicklung an die Produktivität notwendigen strukturellen Reformen stehen aber noch aus. Die länderspezifischen Empfehlungen wurden für das Jahr 2013 aufrechterhalten, jedoch neu formuliert, um den aktuellen Veränderungen Rechnung zu tragen.

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Drucksache 470/13




1. Einleitung

2. Allgemeine Bewertung

3. Wichtigste Aktionsschwerpunkte

Kasten 2: Beispiele für jüngste Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast weg von wachstumsverzerrenden Steuergegenständen

Kasten 3: Beispiele für jüngste Bemühungen, Finanzmittel für Unternehmen leichter zugänglich zu machen

Kasten 4: Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Dienstleistungssektor

Kasten 5: Umsetzung der EU-Jugendgarantie

Kasten 6: Beispiele für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und der Steuerverwaltung

4. Fazit

Anhang 1
Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2013-2014

Anhang 2
Überblick über die Europa-2020-Ziele12 *Länder, die ihr nationales Ziel im Verhältnis zu einem anderen Indikator als dem EU-Kernzielindikator angegeben haben


 
 
 


Drucksache 338/12

... Manche Mitgliedstaaten haben ihre Lohnbildungs- und Lohnindexierungssysteme grundlegend reformiert, um zu gewährleisten, dass die Lohnentwicklung mit der Zeit die Produktivität besser widerspiegelt. In anderen Ländern, in denen bestimmte Lohnindexierungssysteme als mögliche Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit eingestuft wurden, waren die Fortschritte begrenzt. Diese Länder müssen in Abstimmung mit den Sozialpartnern Wege finden, wie sie ihr Handicap in Zukunft verringern. In Ländern mit hohen Leistungsbilanzüberschüssen ist eine gewisse Verlagerung zugunsten der Binnennachfrage - auch durch Lohnsteigerungen - festzustellen. Dieser Kurs sollte beibehalten werden. Das Lohnniveau sollte nicht zu hoch sein, um die Einstellung insbesondere von jungen Menschen und Geringqualifizierten nicht zu gefährden, es darf aber auch nicht so niedrig sein, dass die Gefahr besteht, Armutsfallen in der Beschäftigung zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/12




1. Einleitung

2. die Aufgabe der EU BEI der neuen Wachstumsinitiative

2.1. Erschließung des Wachstumspotenzials der Wirtschafts- und Währungsunion

2.2. Erschließung des Potenzials des Binnenmarkts

2.3. Erschließung des Humankapitalpotenzials

2.4. Erschließung externer Wachstumsquellen

2.5. Erschließung des Potenzials wachstumsorientierter EU-Finanzmittel zugunsten Europas

3. Aufgabe der Mitgliedstaaten BEI der neuen Wachstumsinitiative

3.1. Erschließung des Potenzials des Europäischen Semesters 2012

3.2. Bewertung der Kommission und Empfehlungen

Inangriffnahme einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung

Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft

Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für heute und morgen

Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise

Modernisierung der Verwaltungen

4. Fazit

Anhang 1
das Europäische Semester für die Wirtschaftspolitische Koordinierung

Der Euro-Plus-Pakt

Tabelle

Tabelle

Anhang 2
Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen der Defizitverfahren Anhang 2: Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen


 
 
 


Drucksache 349/1/12

... Da bis zur Einführung des Orientierungswerts als Veränderungswert im Jahr 2013 Tariflohnsteigerungen nicht bei der Deckelung des Landesbasisfallwerts berücksichtigt werden, ist für 2012 eine Refinanzierung vorzusehen, die als Basiserhöhung für die Folgejahre wirkt. Damit wird das Missverhältnis zwischen Kosten und Einnahmeentwicklung der Krankenhäuser für den Personalkostenanteil ausgeglichen.



Drucksache 31/1/09

... Der Bundesrat unterstützt insbesondere die Verbesserungen im Bereich der Betriebskostenfinanzierung. So waren die Streichung des sogenannten Sanierungsbeitrags und die anteilige Berücksichtigung der Tariflohnsteigerungen stets Forderungen der Länder. Von besonderer Bedeutung ist zudem, dass die bisherige Bindung der Budgetsteigerungen an die Grundlohnrate entfällt und durch einen realistischeren Orientierungswert ersetzt wird. Auch das Förderprogramm zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in Krankenhäusern findet die Zustimmung der Länder.



Drucksache 56/09 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat ist wie die Bundesregierung der Auffassung, dass die deutsche Wirtschaft bei der Bewältigung der Rezession von ihrer zuletzt sehr guten Verfassung, die insbesondere auch in der erstmals erreichten Erwerbstätigenzahl von über 40 Mio. zum Ausdruck kommt, profitieren wird. Die deutschen Unternehmen konnten ihre Wettbewerbfähigkeit in den letzten Jahren durch Restrukturierungsmaßnahmen und durch moderate Lohnsteigerungen wesentlich verbessern.



Drucksache 31/09 (Beschluss)

... Der Bundesrat unterstützt insbesondere die Verbesserungen im Bereich der Betriebskostenfinanzierung. So waren die Streichung des sogenannten Sanierungsbeitrags und die anteilige Berücksichtigung der Tariflohnsteigerungen stets Forderungen der Länder. Von besonderer Bedeutung ist zudem dass die bisherige Bindung der Budgetsteigerungen an die Grundlohnrate entfällt und durch einen realistischeren Orientierungswert ersetzt wird. Auch das Förderprogramm zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in Krankenhäusern findet die Zustimmung der Länder.



Drucksache 56/1/09

... 3. Der Bundesrat ist wie die Bundesregierung der Auffassung, dass die deutsche Wirtschaft bei der Bewältigung der Rezession von ihrer zuletzt sehr guten Verfassung, die insbesondere auch in der erstmals erreichten Erwerbstätigenzahl von über 40 Mio. zum Ausdruck kommt, profitieren wird. Die deutschen Unternehmen konnten ihre Wettbewerbfähigkeit in den letzten Jahren durch Restrukturierungsmaßnahmen und durch moderate Lohnsteigerungen wesentlich verbessern.



Drucksache 982/08

... L. in der Erwägung, dass die berufliche Laufbahn von Frauen im Allgemeinen weniger homogen und ihre Lohnentwicklung langsamer verläuft, während Männer eher eine kontinuierlichere Karriere mit regelmäßigeren Lohnsteigerungen aufweisen, was zu einem Gefälle bei den Beiträgen zum Rentensystem und einem größeren Armutsrisiko für Frauen führt, welches außerdem aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung längerfristiger ist,

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Drucksache 982/08




Allgemeine Erwägungen

2 Arbeitskräfte

2 Renten

Finanzielle Tragfähigkeit

Gesundheitsfürsorge und Langzeitpflege


 
 
 


Drucksache 287/05

... Die Lohnentwicklung kann sich auf die makroökonomischen Bedingungen stabilisierend auswirken und zu einem beschäftigungsfreundlichen Policymix beitragen. Voraussetzung hierfür ist, dass die realen Lohnerhöhungen mit dem mittelfristigen Produktivitätswachstumstrend in Einklang stehen und eine Kapitalwertrate ergeben, die produktivitäts-, kapazitäts- und beschäftigungsfördernde Investitionen zulässt. Dabei muss garantiert sein, dass vorübergehend wirksame Faktoren, wie etwa Produktivitätsanstiege im Zuge einer Konjunkturbelebung oder einmalige Anstiege der Gesamtinflation, nicht zu unnachhaltigen Lohnsteigerungen führen, und dass die Lohnentwicklung die lokalen Arbeitsmarktbedingungen widerspiegelt.

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Drucksache 287/05




Begründung

1.1. Den Schwerpunkt noch stärker auf Wachstum und Beschäftigung legen

1.2. Ausblick

1.3. Die integrierten Leitlinien 2005-2008

Neubesinnung auf Wachstum und Beschäftigung

Ein neuer Governance-Zyklus

1.4. Inhalt und Struktur

Teil 1
- Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik

Teil 2
- Die beschäftigungspolitischen Leitlinien

Integrierte Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung 2005-2008

Mikroökonomische Leitlinien

Beschäftigungspolitische Leitlinien

Empfehlung der Kommission zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft gemäß Artikel 99 EG-Vertrag

Teil 1
Empfehlung der Kommission zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik (2005-2008)

Abschnitt
A - Makroökonomische Politik für Wachstum und Beschäftigung8

A.1 Die makroökonomische Politik auf Wachstum und Beschäftigung ausrichten

A.2 Dynamik und Funktionieren des Eurogebiets verbessern

Abschnitt
B - Mikroökonische Reformen zur Stärkung des Wachstumspotenzials Europas

B.1 Europa attraktiver machen für Investoren und Arbeitskräfte

B.2 Wissen und Innovation für Wachstum

Teil 2
Die beschäftigungspolitischen Leitlinien (2005-2008)

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang

1 MEHR Menschen IN Arbeit bringen und halten und die sozialen Sicherungssysteme modernisieren

2 die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen Verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern

3 Die Investitionen IN Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung


 
 
 


Drucksache 139/18 PDF-Dokument



Drucksache 155/17 PDF-Dokument



Drucksache 174/16 PDF-Dokument



Drucksache 281/17 PDF-Dokument



Drucksache 331/18 PDF-Dokument



Drucksache 401/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.