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"Liberalisierungen"
Drucksache 311/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind KOM (2011) 290 endg.; Ratsdok. 10834/11
... 2. Bei den Merkmalen zur Feststellung einer entsprechenden Notlage in einem oder mehreren Mitgliedstaaten stellt der Vorschlag der Kommission jeweils auf einen zu betrachtenden Sechsmonatszeitraum ab. Es bleibt in dem vorliegenden Vorschlag unklar, ob dieser Zeitraum im jeweiligen Einzelfall auch unterschritten werden kann. In Verbindung mit den zusätzlichen drei Monaten, die der Kommission bis zur Fassung eines Beschlusses eingeräumt werden sollen, erscheint dem Bundesrat ein verbindlicher Zeitraum von sechs Monaten für eine Bewertung der Notlage als zu lang bemessen. Das Ziel der Regelung, die Befreiung von der Visumpflicht in dringenden Notfällen kurzfristig aufheben zu können, würde damit allenfalls eingeschränkt erreicht. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, sich bei den Verhandlungen zum Verordnungsvorschlag auf europäischer Ebene für eine Verkürzung der Frist auf drei Monate und eine Klarstellung, dass diese im Einzelfall unterschritten werden kann, einzusetzen. Die jüngsten Erfahrungen mit Visaliberalisierungen für Länder des westlichen Balkans haben gezeigt, dass bereits in dieser kürzeren Frist aussagekräftige Zahlen für eine Bewertung vorgelegt werden können.
Drucksache 112/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Evaluierung der EU-Rückübernahmeabkommen KOM (2011) 76 endg.
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Bestrebungen der EU, die Durchführung der geltenden EU-Rückübernahmeabkommen zu evaluieren. Er teilt die Auffassung der Kommission, dass sich Rückübernahmeabkommen als wichtiges Instrument zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung aus Drittstaaten bewährt haben. Er stimmt auch der Einschätzung der Kommission zu, dass die Verhandlungen über EU-Rückübernahmeabkommen in vielen Fällen zu lange Zeit in Anspruch genommen haben bzw. nehmen. Wichtigstes Ziel aller Rückübernahmeabkommen muss es sein, das völkerrechtliche Gewohnheitsrecht, die Pflicht zur Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen, auf eine für alle Beteiligten verbindliche Grundlage zu stellen. Zur Fortentwicklung der EU-Rückübernahmepolitik tritt er aber den Bestrebungen, bei Aufnahme der Verhandlungen zum Abschluss von Rückübernahmeabkommen migrationspolitische Anreize anzubieten, entschieden entgegen. Insbesondere dürfen Visumliberalisierungen nicht aktiv und ohne Prüfung von Alternativen z.B. im Bereich der Wirtschafts- oder Entwicklungszusammenarbeit in Aussicht gestellt werden. Die negativen Erfahrungen mit der Visumfreiheit für die westlichen Balkan-Staaten, die zu einem signifikanten Anstieg der Asylbewerberzahlen aus diesen Ländern geführt haben, müssen einbezogen werden. Aus diesem Grund unterstützt der Bundesrat auch den von Frankreich und den Niederlanden unterbreiteten Vorschlag, die Verordnung (EG) Nr. 539/2001 um einen (Eil-)Mechanismus zur Aussetzung der Visumfreiheit zu ergänzen. Der Bundesrat weist zudem erneut darauf hin, dass der Umfang der legalen Zuwanderung, insbesondere die Festlegung, wie viele Drittstaatsangehörige aus Drittländern in ihr Hoheitsgebiet einreisen dürfen, gemäß Artikel 79 Absatz 5 AEUV in der nationalen Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten liegt.
Drucksache 311/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind KOM (2011) 290 endg.; Ratsdok. 10834/11
... 2. Bei den Merkmalen zur Feststellung einer entsprechenden Notlage in einem oder mehreren Mitgliedstaaten stellt der Vorschlag der Kommission jeweils auf einen zu betrachtenden Sechsmonatszeitraum ab. Es bleibt in dem vorliegenden Vorschlag unklar, ob dieser Zeitraum im jeweiligen Einzelfall auch unterschritten werden kann. In Verbindung mit den zusätzlichen drei Monaten, die der Kommission bis zur Fassung eines Beschlusses eingeräumt werden sollen, erscheint dem Bundesrat ein verbindlicher Zeitraum von sechs Monaten für eine Bewertung der Notlage als zu lang bemessen. Das Ziel der Regelung, die Befreiung von der Visumpflicht in dringenden Notfällen kurzfristig aufheben zu können, würde damit allenfalls eingeschränkt erreicht. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, sich bei den Verhandlungen zum Verordnungsvorschlag auf europäischer Ebene für eine Verkürzung der Frist auf drei Monate und eine Klarstellung, dass diese im Einzelfall unterschritten werden kann, einzusetzen. Die jüngsten Erfahrungen mit Visaliberalisierungen für Länder des westlichen Balkans haben gezeigt, dass bereits in dieser kürzeren Frist aussagekräftige Zahlen für eine Bewertung vorgelegt werden können.
Drucksache 21/11
Verordnung der Bundesregierung
Einhundertsechzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -
... Berücksichtigt werden Liberalisierungen des EU-Einfuhrregimes für Textilwaren. Das Doppelkontrollverfahren zu Überwachungszwecken für Textilwaren aus der Republik Usbekistan wird aufgehoben.
Drucksache 698/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu untenehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... Fast 60 Jahre nach Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl ist der Nutzen des Binnenmarkts unbestreitbar. In den vergangenen beiden Jahrzehnten waren die Schaffung des Binnenmarkts und die Öffnung der Grenzen die wichtigsten Wachstumsmotoren in Europa. Der kombinierte Effekt der Binnenmarktintegration, insbesondere im Zuge der Liberalisierung der Netzindustrien, einerseits und der Erweiterung andererseits hat nach Schätzungen der Kommission 2,75 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen und im Zeitraum 1992-2009 ein Wachstum von 1,85 % generiert.
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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