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"Leistungs- und Aufgabenspektrums"


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Drucksache 586/04

... Das Achte Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) ist am 3. Oktober 1990 in den neuen Bundesländern, am 1. Januar 1991 in den alten Bundesländern in Kraft getreten und hat das aus dem Jahre 1922 stammende Jugendwohlfahrtsgesetz abgelöst. Mit ihm hat die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland, also die öffentlichen und die freien Träger, eine neue rechtliche Grundlage erhalten. Zentrales Anliegen der Reform des Kinder- und Jugendhilferechts war die rechtliche Fixierung eines neuen Verständnisses von Kinder- und Jugendhilfe sowie eines differenzierten, an den unterschiedlichen Lebens- und Erziehungssituationen von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern orientierten Leistungs- und Aufgabenspektrums. Nicht mehr der Eingriff in die Familie, wenn das Kind bereits gefährdet ist, sollte im Mittelpunkt stehen, sondern der präventive Familien unterstützende Auftrag: Kinder- und Jugendhilfe, wie sie das SGB VIII begreift, zielt deshalb auf die Förderung der Entwicklung junger Menschen und unterstützt und ergänzt damit die elterliche Erziehungsverantwortung. Sie schützt aber auch das Kind und den Jugendlichen vor Gefahren für sein Wohl

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 586/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkunqen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes

Artikel 4
Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Suchbeispiele:


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