1195 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Lebenden"
Drucksache 103/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
... 2. die bei der Beförderung lebenden Viehs in den in Nummer 1 genannten Transportmitteln oder Teilen von ihnen oder in Flugzeugen benutzten Behältnisse und Gerätschaften." '
Drucksache 266/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Integrationsgesetzes
... "Eine Verpflichtung oder Zuweisung nach Absatz 2 ist auf Antrag des Ausländers auch dann aufzuheben, wenn ihm und seinem mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner und den minderjährigen ledigen Kindern an einem anderen Ort nicht nur vorübergehend angemessener Wohnraum zur Verfügung steht."
Drucksache 459/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters und zur Änderung weiterer Gesetze
... 4. die Daten des lebenden Organspenders, die im Rahmen der ärztlichen Beurteilung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c erhoben werden,
Drucksache 316/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie COM(2016) 382 final
... Die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) durchgeführte Studie zu den Kompetenzen Erwachsener im Rahmen des Programms für die internationale Kompetenzmessung bei Erwachsenen (PIAAC) zeigt, dass einer von fünf europäischen Erwachsenen (Altersgruppe 16-65) nur über rudimentäre Lese- und Schreibfertigkeiten verfügt, und dass jeder vierte nur das niedrigste Kompetenzniveau3 beim Rechnen erreicht und Informations- und Kommunikationstechnologien lediglich für sehr einfache Aufgaben einsetzen kann. Die OECD-Studie zeigt weiterhin, dass das Bildungsniveau eng mit der Beherrschung grundlegender Fertigkeiten bzw. Kompetenzen zusammenhängt, auch wenn das Kompetenzniveau bei Menschen mit ähnlichen Qualifikationen sehr unterschiedlich sein kann. Was den erreichten Bildungsabschluss anbelangt, so besitzt etwa ein Viertel der 25- bis 64-jährigen Europäerinnen und Europäer keinen Sekundarstufe-II-Abschluss; in einigen Ländern beläuft sich der entsprechende Anteil auf über 40 % bis hin zu 57 %. Darüber hinaus fallen die Bildungsergebnisse in den Teilgruppen der Bevölkerung unterschiedlich aus: So haben etwa 44 % der in der EU lebenden Nicht-EU-Bürger (Drittstaatsangehörige) keinen Sekundarstufe-II-Abschluss (etwa 7 % der Erwachsenen in der Europäischen Union verfügen also nicht über einen entsprechenden Bildungsabschluss) - und die Wahrscheinlichkeit, dass sie nur über geringe Grundfertigkeiten verfügen, ist viel höher als bei Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern.
Drucksache 541/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Zudem regelt die bezeichnete Vorschrift nach ihrem Wortlaut nur Sanktionen für erwerbsfähige Personen, nicht aber für die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden, nicht erwerbsfähigen Personen. Durch diese Vorschrift können folglich nicht alle Verstöße gegen eine Wohnsitzauflage leistungsrechtlich sanktioniert werden.
Drucksache 93/16
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates "Zusammenhalt stärken: Flüchtlinge aufnehmen und integrieren - eine gesamtstaatliche Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung"
... - indem weitere Mittel zum Ausbau und Erhalt von Studienplatzkapazitäten bereitgestellt werden. Spätestens ab dem Wintersemester 2017/2018 werden sich mehr Flüchtlinge an einer deutschen Hochschule für ein Studium bewerben. Die dafür nötigen Kapazitäten erfordern eine Unterstützung des Bundes. - durch Verbesserungen im Einbürgerungsrecht, mit dem auch Integrationsleistungen stärker honoriert werden können. Allen auf Dauer in Deutschland lebenden Menschen soll die Mitwirkung an der Gesellschaft und an Entscheidungen ermöglicht werden.
Drucksache 625/16
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung A. Problem und Ziel
... - Die Neufassung des ehemaligen Buchstaben d) des § 72 Absatz 2 Nummer 1 stellt klar, dass alle gesetzlichen Vertreter unter Angabe des Geschlechts benannt werden müssen. An den ausländischen Namen, welche dem Namensrecht des Herkunftslandes folgen, ist das Geschlecht oftmals nicht ablesbar. Die Ergänzung bei den Angaben der gesetzlichen Vertreter um Angaben zu deren Geschlecht gewährleistet eine ordnungsgemäße Zustellung an den gesetzlichen Vertreter und keine im gleichen Haushalt lebenden gleichnamigen Verwandten. Dieses Problem gilt es, insbesondere bei sensiblen personenbezogenen Informationen, zu vermeiden. Die Benennung des Geschlechts und die darauf folgende korrekte Ansprache vermeidet zudem die Diskriminierung von Personen aus anderen Kulturkreisen. Darüber hinaus spart die Verwaltung zeitlichen Aufwand, der durch die händische Eingabe des Geschlechts sowie das Anfordern und Prüfen der Dokumente heute entsteht.
Drucksache 542/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... Wie bereits nach geltendem Recht werden auch alleinstehende jugendliche Leistungsberechtigte vom Beginn des 15. und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der Regelbedarfsstufe 1 zugeordnet. Damit soll weiterhin der besonderen Situation von allein lebenden minderjährigen Flüchtlingen Rechnung getragen werden. Soweit diese allein in einer Wohnung - oder einer Wohnung gleichzusetzenden sonstigen Unterkunft - wohnen, sind Unterschiede zur Bedarfslage von Erwachsenen in Wohnungen nicht ersichtlich, so dass es gerechtfertigt ist, bei ihnen ebenfalls einen Bedarf der Stufe 1 anzuerkennen.
Drucksache 815/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz)
... b) erst nach dem Tod des Verbrauchers oder nach dem Tod des ihn überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners eine Rückzahlung fordert, außer der Verbraucher verstößt gegen die Vertragsbestimmungen, was dem Darlehensgeber erlaubt, den Vertrag zu kündigen."
Drucksache 103/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
... "1a. für in einer Schlachtstätte lebend geborene Kälber, soweit sichergestellt ist, dass die Kälber
Drucksache 155/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
... § 15 Absatz 1 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes bestimmt am 1. Januar 2015 in Gebieten, die in die Liste nach Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen eingetragen sind (FFH-Gebiete), bestehendes Dauergrünland zu umweltsensiblem Dauergrünland. Nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 455/1/16
... 1. der Biologie und der Lebensraumansprüche der Wildarten und anderer freilebender Tierarten,
Drucksache 377/16
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Zweite Verordnung zur Änderung der GrundsicherungsDatenabgleichsverordnung
... Folgeänderung zur Anfügung des Satzes 2 in § 52 Absatz 1 SGB II durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, der die in einer Bedarfsgemeinschaft mit den Leistungsberechtigten lebenden Personen in den Abgleich einbezieht.
Drucksache 172/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa - COM(2016) 197 final
... Zudem - und wie in der Mitteilung über das Europäische Semester 201627 hervorgehoben - ist eine erfolgreiche Integration von legal in der EU lebenden Drittstaatsangehörigen unverzichtbar, sowohl wegen der jüngsten Herausforderungen durch die Flüchtlingskrise als auch wegen der derzeitigen und künftigen Herausforderungen durch Migration. Aufbauend auf den bisherigen Arbeiten auf EU-Ebene will sich die Kommission nun mit einem EU-Aktionsplan zur Integration verstärkt der Integration von Menschen aus Drittländern widmen. Der Aktionsplan wird Maßnahmen für die für Integration maßgeblichen politischen Bereiche skizzieren (z.B. Bildung, Integration in den Arbeitsmarkt (einschließlich einer unternehmerischen Tätigkeit), soziale Inklusion, Antidiskriminierung), und zwar mit dem Ziel, die Mitgliedstaaten zu unterstützen, und unter Hinweis auf die verfügbaren Haushaltsmittel der EU.
Drucksache 572/16
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung der Lärmsanierung an Straßen in kommunaler Baulast (Lärmsanierungsfinanzierungsgesetz - LärmSanFinG )
... Vor allem in dicht besiedelten Räumen stellt der Straßenverkehrslärm eine große Belastung für die dort lebenden Menschen dar. Dauerhaft erhöhte Lärmpegel sind ein ernst zu nehmendes Umwelt- und Gesundheitsproblem. Verkehrslärm kann sich negativ auf die psychische wie auch die körperliche Gesundheit auswirken. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht davon aus, dass ein konsistenter Zusammenhang zwischen Verkehrslärm und Herz-Kreislauf-Erkrankungen besteht. Viele Städte und Gemeinden sind aber aktuell und auch in absehbarer Zeit nicht in der Lage, in Hinblick auf den Lärmschutz gesunde Wohnverhältnisse in ihren Quartieren zu schaffen. Ihnen fehlen die finanziellen Mittel, um dem hohen Lärmsanierungsbedarf an lauten Straßen in kommunaler Baulast Rechnung zu tragen. Für Nordrhein-Westfalen zeigt die Lärmkartierung der 1. Stufe (2007), dass mehr als 650.000 Menschen Lärmpegeln durch den Straßenverkehr ausgesetzt sind, die mit Pegel über 65/55 dB(A) tags/nachts die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung überschreiten. Die Lärmkartierung der 2. Stufe (2012) ergibt mehr als 800.000 Betroffene. Dabei besteht, wie auch in anderen Bundesländern, das Hauptlärmproblem an Straßen in kommunaler Baulast. Der ganz überwiegende Teil der von Straßenlärm Betroffenen lebt an Straßen in der Baulast der Kommunen. Laut Berechnungen der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz 2007 hatten die Kommunen 2007 in Deutschland einen Mittelbedarf in Höhe von ca. 2 Mrd. Euro für die Lärmsanierung an kommunalen Straßen. Nach den Ergebnissen der 2. Stufe der Lärmkartierung erhöht sich dieser Mittelbedarf auf 3,2 Mrd. Euro, wobei die allgemeinen Preissteigerungen berücksichtigt wurden.
Drucksache 66/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung
... 1. Hemmnisse bei der Eingliederung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in Ausbildung und Arbeit nur unter Einbeziehung der in § 45 Absatz 1 Satz 3 genannten im Haushalt lebenden Personen beseitigt werden können und für diese die Erbringung weiterer Leistungen erforderlich ist, oder
Drucksache 541/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Zudem regelt die bezeichnete Vorschrift nach ihrem Wortlaut nur Sanktionen für erwerbsfähige Personen, nicht aber für die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden, nicht erwerbsfähigen Personen. Durch diese Vorschrift können folglich nicht alle Verstöße gegen eine Wohnsitzauflage leistungsrechtlich sanktioniert werden.
Drucksache 279/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze
... 3. für Frauen im Alter von 15 bis 75 Jahren: Zahl der lebend geborenen Kinder.
Drucksache 97/16
... es bezeichneten nahen Angehörigen pflegt und die Pflege nicht von einem oder einer anderen im Haushalt lebenden Angehörigen übernommen werden kann und".‘
Drucksache 127/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 11. Januar 2016 zur Änderung des Abkommens vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
... "b) bedeutet der Ausdruck "Deutschland" die Bundesrepublik Deutschland und umfasst, wenn im geografischen Sinn verwendet, das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie das an das Küstenmeer angrenzende Gebiet des Meeresbodens, seines Untergrunds und der darüber liegenden Wassersäule, in dem die Bundesrepublik Deutschland in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften souveräne Rechte oder Hoheitsbefugnisse zum Zwecke der Erforschung, Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nicht lebenden natürlichen Ressourcen oder zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ausübt;
Drucksache 93/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Zusammenhalt stärken: Flüchtlinge aufnehmen und integrieren - eine gesamtstaatliche Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung"
... - durch Verbesserungen im Einbürgerungsrecht, mit dem auch Integrationsleistungen stärker honoriert werden können. Allen auf Dauer in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Menschen soll die Mitwirkung an der Gesellschaft und an Entscheidungen ermöglicht werden;
Drucksache 375/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... 1. Die Bundesregierung begrüßt, dass der Bundesrat dem Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung in seiner Sitzung am 10. Juli 2015 zugestimmt hat. Sie teilt die in Ziffer 1 der Entschließung zum Ausdruck gebrachte positive Einschätzung zur Einführung eines alters- und stichtagsunabhängigen Bleiberechts. Nach Auffassung der Bundesregierung wurde durch die gesetzlichen Regelung die Voraussetzung geschaffen, um nachhaltige Integrationsleistungen, die trotz des fehlenden rechtmäßigen Aufenthalts von einem Geduldeten erbracht wurden, durch die Erteilung eines Aufenthaltstitels zu honorieren und den seit längerem in Deutschland lebenden Ausländern eine dauerhafte Bleibeperspektive zu ermöglichen.
Drucksache 103/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
... 2. die bei der Beförderung lebenden Viehs in den in Nummer 1 genannten Transportmitteln oder Teilen von ihnen oder in Flugzeugen benutzten Behältnisse und Gerätschaften." '
Drucksache 653/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts
... "(4) An entsandte Beschäftige einer deutschen Auslandsvertretung und die in ihrer Privatwohnung lebenden Personen erfolgt die Zustellung auf Ersuchen des Vorsitzenden des Prozessgerichts durch die zuständige Auslandsvertretung."
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.