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"Landwirt"
Drucksache 156/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aufbau eines gemeinsamen europäischen Datenraums - COM(2018) 232 final
... In der Landwirtschaft kann beispielsweise eine Analyse der aktuellen Wetter- oder Bodenfeuchtedaten dazu beitragen, den Pflanzenanbau zu optimieren. In der Fertigung ermöglichen Echtzeit-Sensordaten eine vorausschauende Wartung.
Mitteilung
1 Einführung
2 Erschließung des sozioökonomischen Nutzens der datengesteuerten Innovation
3 Öffentliche und öffentlich finanzierte Daten im Dienste der datengesteuerten Innovation
a Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
b Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung
4 Daten des Privatsektors als wichtige Triebkraft für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa
a Gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen B2B
b Zugang zu Daten des Privatsektors im öffentlichen Interesse - gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen und Behörden B2G
5 Schlussfolgerung
Drucksache 498/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur Änderung der Neuartige Lebensmittel-Verordnung
... Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Neuartige Lebensmittel-Verordnung
§ 1 Aufgaben und Befugnisse
§ 1a Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Verordnungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 457/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Arbeitsgruppe der Kommission für heterogenes Material für Pflanzenpopulationen
... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragte des Bundesrates für die Arbeitsgruppe der Kommission für heterogenes Material für Pflanzenpopulationen eine Vertreterin des Freistaates Bayern, Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bayerische Landes anstalt für Landwirtschaft (Landwirtschaftsoberrätin Gerda Bauch).
Drucksache 216/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
... 5. Der Bundesrat sieht jedoch mit Sorge, dass die vorgesehenen Emissionsreduzierungsziele sehr ambitioniert sind. Mit diesen Zielen besteht die Gefahr, dass Bürger, Wirtschaft und Landwirtschaft zur Umsetzung der vorgesehenen Verpflichtungen sehr hoch belastet werden.
Drucksache 422/18
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Landwirtschaft durch zielgenaue steuerliche Maßnahmen
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Landwirtschaft durch zielgenaue steuerliche Maßnahmen
Drucksache 203/18
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
... es vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178, 2179; 2012 I S. 131), der durch Artikel 435 Nummer 1 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 167. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 14. März 2018 (BGBl. I S. 374) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, und nukleare Sicherheit, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem Bundesministerium der Verteidigung nach Anhörung des Ausschusses für Produktsicherheit:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Ermächtigungsgrundlage
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 61/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS \-Verordnung
... Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
One -in, one-out
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
§ 2a Dauergrünland
§ 5 Nichtanwendung von Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
§ 32a Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe m der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 )
Anlage 5 (zu § 32a Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3) Zulässige Arten auf für Honigpflanzen genutztem brachliegendem Land (pollen- und nektarreiche Arten), das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird
Artikel 2 Änderung der InVeKoS-Verordnung
§ 10a Zusätzliche Angaben für bestimmte Flächen im Antragsjahr 2018
§ 30a Anzeige des Umpflügens von bestimmten Flächen mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
aa Aktiver Betriebsinhaber
bb Dauergrünland
cc Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land pollen- und nektarreiche Arten , das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird
dd One-in, one-out
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1 Bund
2 Länder
a Aktiver Betriebsinhaber
b Dauergrünland
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 6
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
Neuregelung zum Dauergrünland
Verwaltung Bund, Länder/Kommunen
Neuregelungen zum Dauergrünland
II.2. Umsetzung von EU-Recht
II.3. ‚One in one Out‘-Regel
III. Ergebnis
Drucksache 174/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit Schreiben vom 27. April 2018 zu der o.g. Entschließung des Bundesrates* Folgendes mitgeteilt:
Drucksache 407/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Dritter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung
... Mit dem Bericht kommt die Bundesregierung der Aufforderung aus Ziffer II.5. des vom Deutschen Bundestag am 9. Februar 2012 beschlossenen interfraktionellen Antrags "Keine Patentierung von konventionell gezüchteten landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen" (Bundestagsdrucksache
Drucksache 246/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzierung
2 Direktzahlungen
Umwelt -, Natur- und Klimaschutz
Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen
2 Vereinfachung
Marktordnung und Risikomanagement
2 Strategieplanung
Zum System der Konditionalität
Zur Sanktionierung von Verstößen
2 Kontrollen
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse
Weitere Aspekte
Zur BR-Drucksache 248/18
Zum Begriff Alkoholgehalt
Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen
Zum Weinbereich
Zu den Vorlagen insgesamt
Drucksache 223/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung
... 6. Weiterhin bleibt unverständlich, dass der Verordnungsvorschlag zwar die Wiederverwendung durch den Betreiber bis zur Abgabe regelt, die Anwendung dann jedoch unreguliert lässt. Maßgebend für die Einhaltung der Mindestanforderungen ist jedoch die ordnungsgemäße Verwendung in der Landwirtschaft. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Güteklasse und damit verbundener Pflanzenkategorie erheblich.
Drucksache 404/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsions-fonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates in Bezug auf die Unterstützung von Strukturreformen in den Mitgliedstaaten
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsions-fonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates in Bezug auf die Unterstützung von Strukturreformen in den Mitgliedstaaten
Drucksache 544/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
... Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verordnet auf Grund:
Anlage Änderung zur Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
Zu Artikel 2
‚Artikel 2 Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung
§ 16 Berücksichtigungsfähigkeit von Rechnungen
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Drucksache 116/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette
... 4. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission, in einem EU-weiten Rahmen unlautere Handelspraktiken bezüglich Zahlungsfristen und kurzfristiger Stornierungen von Lieferverträgen für verderbliche Lebensmittel und einseitiger und rückwirkender Änderungen von bestimmten Vertragsbestimmungen sowie der Übernahme der Kosten für Warenverluste und -verschwendung zu verbieten. Der Vorschlag beschränkt sich aufgrund der damit gewollten weiteren Gestaltung und Durchführung der gemeinsamen Agrarpolitik auf landwirtschaftliche Produkte und alle gehandelten Lebensmittelerzeugnisse. Die stärkere Marktorientierung setzt ein verantwortungsvolles Handeln aller Marktbeteiligten in der Lebensmittelversorgungskette voraus.
Drucksache 207/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfern-straßenmautgesetzes
... es (BFStrMG) die Mautpflicht für Bundesstraßen ab dem 1. Juli 2018 beschlossen wurde, sollten nach Absicht des Gesetzgebers die Transporte der landwirtschaftlichen Betriebe unter anderem mit klassischen land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Zugmaschinen (Ackerschlepper, Geräteträger) für eigene Zwecke weiterhin umfänglich von der Maut befreit sein. Zusätzlich wurde ein Befreiungstatbestand für den geschäftsmäßigen (entgeltlichen) Güterverkehr im landwirtschaftlichen Bereich bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h eingeführt (§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 BFStrMG).
Drucksache 405/2/18
Antrag der Länder Niedersachsen, Bayern,
Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen
... Für die Inhalations-Narkose mit Isofluran® liegt eine arzneimittelrechtliche Zulassung für diese Anwendung beim Schwein bislang nicht vor, wird aber in einem überschaubaren Zeitraum erwartet. Die Methode ist grundsätzlich geeignet, die tierschutzfachlichen Erwartungen an eine Kastration mittels Betäubung zu erfüllen, sobald offene Fragen zur praktischen Anwendung in Bezug auf die Dosierung des Narkosegases und das Design der Inhalati-onsmasken geklärt sind. Vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft werden aktuell Studien zur Optimierung dieses Narkoseverfahrens gefördert, die bisher weder abgeschlossen noch ausgewertet sind.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Erweiterung der Regelung des § 6 Absatz 1 Satz 5 - Schmerzbehandlung
2. Änderung des § 21 Absatz 1 TierSchG
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 475/18
... Der Deutsche Bundestag hat in seiner 52. Sitzung am 27. September 2018 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft - Drucksache 19/4567 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
,Artikel 3 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis
Drucksache 318/18
Vorlage an den Bundesrat
Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Fachbeiräte der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Fachbeiräte der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Drucksache 375/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG)
... Der Aktienanteil für die Anlage der Mittel zur Finanzierung des Deckungskapitals für Altersrückstellungen der Krankenkassen, der Unfallversicherungsträger und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau wird von 10 auf 20 Prozent erhöht. Hierdurch wird ein Gleichlauf mit dem Versorgungsrücklagegesetz des Bundes erzielt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages
2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige
4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler
5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger
6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3 Parität
3 Selbstständige
3 Finanzreserven
3 Beitragsschulden
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4 Parität
4 Selbstständige
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Parität
4 Beitragsschulden
4 Finanzreserven
4 Altersrückstellungen
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
F. Weitere Kosten
3 Parität
3 Selbstständige
3 Finanzreserven
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 323 Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 188 Absatz 4
Artikel 2 Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Artikel 7 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
§ 66 Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 22 Absatz 3
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 9 Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Soldatengesetzes
§ 100 Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung
Artikel 11 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 11b Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung
§ 106
Artikel 12 Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages
2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige
3. Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Beitragsschulden
4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler
5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger
6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Parität
4 Selbstständige
4 Finanzreserven
4 Beitragsschulden
4 Altersrückstellungen
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
4. Erfüllungsaufwand
4 Parität
4 Selbstständige
4 Finanzreserven
4 Beitragsschulden
4 Altersrückstellungen
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
5. Weitere Kosten
4 Parität
4 Selbstständige
4 Finanzreserven
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4459, BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
II.2 Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 544/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
... Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verordnet auf Grund:
Zu Artikel 2
‚Artikel 2 Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung
§ 16 Berücksichtigungsfähigkeit von Rechnungen
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Drucksache 100/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, der Agrarzahlungen -Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS \-Verordnung
... Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit Schreiben vom 2. März 2018 Folgendes mitgeteilt:
Drucksache 227/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa
... -Reduzierung und zur sozialen Integration und Inklusion. Diese Fonds haben den großen Vorteil, dass sie vor Ort in den Regionen und Kommunen wirken. Sie machen Europa und die europäischen Prioritäten und Ziele direkt bei den Menschen sichtbar. Dies gilt außerhalb der Kohäsionspolitik auch für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Angesichts des erheblichen europäischen Mehrwerts der Kohäsionspolitik hält der Bundesrat daher an seiner Forderung fest, den Anteil der Kohäsionspolitik am EU-Haushalt nicht zu reduzieren und weiterhin alle Regionen in der EU an der Kohäsionspolitik teilhaben zu lassen.
Drucksache 178/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung und der BVL -Aufgabenübertragungsverordnung
... Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Futtermittelverordnung
§ 49a Übergangsregelungen
Artikel 2 Weitere Änderung der Futtermittelverordnung
Artikel 3 Änderung der BVL-Aufgabenübertragungsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 191/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013
über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe
... Für eine ernsthafte Überprüfung der Einhaltung der Verordnung ist es unerlässlich, auch die Abgabe von beschränkten Ausgangsstoffen an Mitglieder der Allgemeinheit (genehmigungsbedürftig) zu dokumentieren und alle diese Aufzeichnungen (also auch über die genehmigungsfreie Abgabe an gewerbliche Verwender und Landwirte) länger als ein Jahr aufbewahren zu müssen. Die hierfür übliche Frist (zum Beispiel
Zu Ziffer 10:
Zu Ziffer 11:
Zu Ziffer 12:
Zu Ziffer 13:
Drucksache 66/18
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Änderung der Anlage 1 Anhang 2 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Fünfzehnte Verordnung zur Änderung des ATP -Übereinkommens)
... -Übereinkommens (BGBl. 1988 II S. 630, 672), der zuletzt durch Artikel 17 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist. Beim Erlass der Rechtsverordnung ist Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft herzustellen; die Zustimmung des Bundesrates ist erforderlich.
Drucksache 216/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
... a) Der Bundesrat betont, dass die in der neuen NEC-Richtlinie für Deutschland festgelegten Verpflichtungen zur Emissionsreduktion für Ammoniak ambitioniert sind und die deutsche Landwirtschaft vor große Herausforderungen stellt. Die Reduktion um 29 Prozent bis zum Jahr 2030 kann vielfach nur mit hohem, zusätzlichen Aufwand realisiert werden, was sich auf die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe auswirken wird und zu tiefgreifenden Änderungen in den bäuerlichen Strukturen führen kann.
Anlage Entschließung zur Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
Drucksache 365/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Ersten Gesetz zur Änderung des Düngegesetz es und anderer Vorschriften
... Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit Schreiben vom 1. August 2018 zu der o.g. Entschließung des Bundesrates Folgendes mitgeteilt:
Drucksache 466/18
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates "Tierschutzgerechte Umsetzung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration"
... 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, unter Einbeziehung von Vertretern der Landwirtschaft, der Verarbeitungskette, des Handels, des Tierschutzes und Verbraucherschutzes sowie der Wissenschaft (einschließlich der Human- als auch Veterinärmedizin) im Rahmen einer Initiative weitere Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu diskutieren. Der Bund wird gebeten ausreichend Haushaltsmittel für die erforderlichen wissenschaftlichen Gutachten zur Verfügung zu stellen. Angestrebt wird, die Anzahl der nach Tierschutzrecht zugelassenen Verfahren, die eine Schmerzausschaltung gewährleisten, zu erhöhen, um so den Betrieben einen größeren Handlungsspielraum und bessere Rahmenbedingungen im europäischen und internationalen Wettbewerb zu verschaffen und um die hohe fachliche Kompetenz der Sauenhalter in Deutschland zu erhalten.
Drucksache 25/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe "Leiter der Pflanzengesundheitsdienste (COPHS)"
... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragte des Bundesrates für die Ratsarbeitsgruppe "Leiter der Pflanzengesundheitsdienste (COPHS)" eine Vertreterin des LandesMecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (LR’in Susanne Wolf).
Drucksache 140/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2018 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2018 - RWBestV 2018)
... Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2018 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2018 - RWBestV 2018)
Drucksache 318/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Fachbeiräte der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Fachbeiräte der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
1. Fachbeirat Getreide, Getreideerzeugnisse, Futtermittel, Reis, Ölsaaten, Pflanzenöle und Fette, Nachwachsende Rohstoffe
2. Fachbeirat Zucker
3. Fachbeirat Vieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse
4. Fachbeirat Milch und Milcherzeugnisse
5. Fachbeirat Obst, Gemüse und Kartoffeln
6. Fachbeirat Fischerei und Fischwirtschaft
7. Fachbeirat Nachhaltige Bioenergie
Drucksache 223/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung
... 6. Der Bundesrat erkennt an, dass Wasserknappheit in bestimmten EU-Regionen ein Problem für die landwirtschaftliche Pflanzenproduktion darstellt und die Wiederverwendung von aufbereitetem Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung zur Problemlösung beitragen kann.
Drucksache 626/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Fünfte Verordnung zur Änderung der Seefischereiverordnung
... Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Seefischereiverordnung
Artikel 1 Änderung der Seefischereiverordnung
§ 9 Überprüfung von Satellitenortungsanlagen und elektronischen Aufzeichnungs- und Meldesystemen
Abschnitt 3 Technische Beschreibung eines Siebnetzes/Trichternetzes und eines Sortiergitternetzeinsatzes, eines Trichternetzes und eines Netzes mit Sortiergittern
Anlage 5 (zu § 16 Absatz 1) Bezeichnung und Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Punktesystems
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 522/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG)
... Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 224 Beitragsfreiheit bei Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld.
§ 323 Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung
§ 324 Übergangsregelung für ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Artikel 7 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
§ 66 Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 9 Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Soldatengesetzes
§ 100 Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung
Artikel 11 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 11b Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung
§ 106 Auf die am 31. Dezember 2018 vorhandenen Empfängerinnen und Empfänger von Übergangsgebührnissen ist das Soldatenversorgungsgesetz in der bis dahin geltenden Fassung weiter anzuwenden.
Artikel 11a Änderung des Eignungsübungsgesetzes
Artikel 12 Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
Artikel 12a Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 150/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Elektro - und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung und der Anzeige- und Erlaubnisverordnung
... es vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178, 2179; 2012 I S. 131), von denen § 8 Absatz 1 Satz 1 durch Artikel 435 Nummer 1 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem Bundesministerium der Verteidigung nach Anhörung des Ausschusses für Produktsicherheit:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung*
Artikel 2 Änderung der Anzeige- und Erlaubnisverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung und der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (NKR-Nr. 4355, BMUB)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
4 Verwaltung
II.2 ‚One in one Out‘-Regel
III. Ergebnis
Drucksache 113/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Mitgliedern der unabhängigen Expertenkommission gemäß § 13a Absatz 6 Satz 4 Nummer 3 und 6 des Wasserhaushaltsgesetz es
... es Frau Angelika Seidemann (Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg) und Frau Sabine Rosenbaum (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein) zu Mitgliedern der unabhängigen Expertenkommission zu benennen.
Drucksache 143/18
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und weiterer Vorschriften an die delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/161 der Kommission vom 2. Oktober 2015 zur Ergänzung der Richtlinie 2001/83 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung genauer Bestimmungen über die Sicherheitsmerkmale auf der Verpackung von Humanarzneimitteln und an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46 /EG (Datenschutz -Grundverordnung) und zur Änderung arzneimittel- und apothekenrechtlicher Vorschriften
... Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Arzneimittelhandelsverordnung
Artikel 2 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
§ 21 Arzneimittelrisiken, Behandlung nicht verkehrsfähiger Arzneimittel
Artikel 3 Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
Artikel 4 Änderung der DIMDI-Arzneimittelverordnung
Artikel 5 Änderung der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung
Artikel 6 Änderung der DIMDI-Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Verordnungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Drucksache 443/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Abschaffung der jahreszeitlich bedingten Zeitumstellung und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/84/EG
... - Straßenverkehrssicherheit: Es gibt noch keine gesicherten Erkenntnisse zur Wechselwirkung zwischen der Sommerzeitregelung und Unfällen im Straßenverkehr. Aus einigen Studien geht hervor, dass Schlafverlust aufgrund der Vorstellung der Uhren im Frühjahr das Unfallrisiko erhöht. Allerdings ist es generell schwierig, die Auswirkung der Sommerzeitregelung auf Unfallzahlen im Vergleich zu anderen Faktoren nachzuweisen. - Landwirtschaft: Die Sommerzeitregelung hat zu Befürchtungen hinsichtlich der Störung des Biorhythmus der Tiere und der Verschiebung von Melk- und Fütterungszeiten aufgrund der Zeitumstellung geführt. Diese Bedenken scheinen jedoch dank der Einführung neuer Ausrüstungen, künstlicher Beleuchtung und Automatisierungstechnologien nach und nach gegenstandslos zu werden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Drucksache 456/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Neunten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... Die Europäische Kommission hat am 16. April 2018 den Vorschlag für eine "Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette" (kurz: UTP-RL) veröffentlicht. Ziel der UTP-RL soll es sein, die Stellung der Landwirte/Erzeuger in der Wertschöpfungskette zu stärken, da nach Ansicht der Kommission die Landwirtschaft innerhalb der Lieferkette einem höheren Risiko ungerechter Handelspraktiken ausgesetzt sei.
Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur 9. GWB-Novelle BR-Drucksache 207/17 B
1. Ausnahme vom Kartellverbot im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
2. Marktmacht im Lebensmitteleinzelhandel
2.1. Erkenntnisse zu den Marktverhältnissen beim LEH in Deutschland
2.2. Wirksamkeit des Wettbewerbsrechts in der Anwendungspraxis
2.3. Gesetzgeberische Maßnahmen mit Bezug zum LEH
a. Deutschland
b. Europäische Union
Drucksache 588/18
... Der Deutsche Bundestag hat in seiner 61. Sitzung am 8. November 2018 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft - Drucksache 19/5138 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Drucksache 173/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden - COM(2018) 218 final
... /EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (ABl. L 221 vom 8.8.1998, S. 23);
Drucksache 371/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens "Digitale Infrastruktur" (Digitalinfrastrukturfondsgesetz - DIFG )
... Der Bundesrat bekräftigt seinen Beschluss vom 16. Dezember 2016 (BR-Drucksache 537/16(B), Ziffer 5), dass zur Erreichung einer flächendeckenden Breitbandversorgung auch weniger dicht besiedelte Regionen stärker in den Fokus genommen werden müssen, da auch dort durch eine 5G-Konnektivität ein deutlicher Mehrwert für die wirtschaftliche Entwicklung zu erwarten ist. Die Digitalisierung bietet zusammen mit Robotik, Satellitentechnologie und "big data" insbesondere erhebliche Vorteile für die Entwicklung der Landwirtschaft und den Schutz der Umwelt. Auch außerhalb von Stadtgebieten und Landverkehrsverbindungen ist daher von einem Bedarf an einer durchgängigen 5G-Konnektivität im Jahr 2025 auszugehen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu § 2 Nummer 1 DIFG
4. Zu § 2 Nummer 1 und § 6 Absatz 3 Titelgruppe 01 DIFG
Drucksache 156/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aufbau eines gemeinsamen europäischen Datenraums
... 1. Der Bundesrat anerkennt das Ziel der Kommission, einen gemeinsamen Datenraum in der EU anzustreben. Er betont die Bedeutung der Digitalisierung für eine wettbewerbsfähige, umweltverträgliche und tiergerechte Landwirtschaft. Eine besondere Rolle nimmt dabei die intelligente Datennutzung von hochauflösenden Satellitendaten ein, die beispielsweise aus den Sentinell-Satelliten des Programms "Copernicus" oder aus dem europäischen globalen Ortungssystem "Galileo" stammen.
Drucksache 438/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der steuerlichen Unterstützung des betrieblichen Risikomanagements in der Landwirtschaft
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der steuerlichen Unterstützung des betrieblichen Risikomanagements in der Landwirtschaft
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der steuerlichen Unterstützung des betrieblichen Risikomanagements in der Landwirtschaft
Drucksache 16/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan der EU für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik - COM(2018) 10 final
... Mit dieser Mitteilung wird ein Aktionsplan für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik vorgestellt. Die Kommission soll künftig eng mit den Mitgliedstaaten und Angehörigen der einschlägigen Berufsgruppen wie Inspekteuren, Umweltprüfern, Polizeibeamten und Staatsanwälten zusammenarbeiten, um in Bezug auf die Umweltauflagen der EU in Bereichen wie Industrieproduktion, Abfallentsorgung und Landwirtschaft eine intelligente und partizipative Kultur der Rechtstreue zu schaffen.
Mitteilung
1. Einleitung und Hintergrund
2. Die Notwendigkeit der SICHERUNG des VOLLZUGS des UMWELTRECHTS
3. Herausforderungen
Tabelle
4. MASSNAHMENBEGRÜNDUNG
5. Massnahmen
Tabelle
6. Verbesserung der Zusammenarbeit
7. MONITORING und FOLLOW-UP
8. Schlussfolgerungen
Drucksache 368/18
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft
3. Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
§ 12 Einziehung
Artikel 2 Änderung des Milch- und Margarinegesetzes
§ 4a
§ 8 Strafvorschriften
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und luttermittelrecht
Artikel 4 Bekanntmachung
Artikel 5 Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Erfüllungsaufwand
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 227/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa
... -Reduzierung und zur sozialen Integration und Inklusion. Diese Fonds haben den großen Vorteil, dass sie vor Ort in den Regionen und Kommunen wirken. Sie machen Europa und die europäischen Prioritäten und Ziele direkt bei den Menschen sichtbar. Dies gilt außerhalb der Kohäsionspolitik auch für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Angesichts des erheblichen europäischen Mehrwerts der Kohäsionspolitik hält der Bundesrat daher an seiner Forderung fest, den Anteil der Kohäsionspolitik am EU-Haushalt nicht zu reduzieren und weiterhin alle Regionen in der EU an der Kohäsionspolitik teilhaben zu lassen.
Drucksache 551/18
Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare SicherheitVerordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
... 3. Feuerungsanlagen in landwirtschaftlichen Betrieben mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von höchstens 5 Megawatt, die als Brennstoff ausschließlich unverarbeitete Geflügelgülle gemäß Artikel 9 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 421/18
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2019 (Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2019 - AELV 2019)
Verordnung zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2019 (Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2019 - AELV 2019)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Ermittlung des Arbeitseinkommens
§ 2 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1)
Anlage 2 (zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2)
Anlage 3 (zu § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1)
Anlage 4 (zu § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Nachhaltigkeit
V. Demografische Auswirkungen
VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VII. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
VIII. Weitere Kosten
IX. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen der Verordnung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu Absatz 3
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3 und 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 2
Drucksache 345/18 (Beschluss)
... es, von denen § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und c, § 5 Absatz 1 Nummer 1 und 6, § 22 Absatz 1 Nummer 1, § 27 Absatz 3 und § 53 zuletzt durch Artikel 372 Nummer 1 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:"
Anlage Änderungen zur Vierten Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 6 RebPflV
2. Zu Artikel 2 - neu - Anlage 2 Nummer 2.4.5 SaatV , Artikel 3 neu - § 14 HaGeWeMaSaatVerkV
‚Artikel 2 Änderung der Saatgutverordnung
Anlage 2
Artikel 3 Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 400/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen -Verpflichtungenverordnung
... Ebenso konnte geklärt werden, dass aus Sicht der Europäischen Kommission auch die Beweidung mit Tieren oder die Schnittnutzung für Futterzwecke von ökologischen Vorrangflächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die durch Untersaat von Gras oder Leguminosen angelegt wurden, in Betracht kommt. Durch die vorgeschlagenen Änderungen wird die Beweidung und Schnittnutzung für Futterzwecke von ökologischen Vorrangflächen mit Zwi-schenfruchtanbau oder Gründecke im Jahr 2018 in von den zuständigen Behörden ausgewiesenen Gebieten, in denen auf Grund ungünstiger Witterungsereignisse nicht ausreichend Futter zur Verfügung steht oder stehen wird, sowohl für Flächen, die durch Aussaat einer Kulturpflanzenmischung angelegt worden sind, als auch für Untersaaten zugelassen, und zwar ohne Beschränkung des Nutzungszeitraums und ohne, dass es zuvor eines Genehmigungsverfahrens bedarf. Dadurch wird die Effektivität der Maßnahme verbessert und die Abwicklung für Landwirte und Verwaltung deutlich vereinfacht.
Anlage Änderung zur Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung
Zu Artikel 1
‚Artikel 1 Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
Artikel 2 Änderung der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung
Drucksache 285/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates
... 13. Strategien und Maßnahmen im Rahmen der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung ("Communityled local Development", CLLD), die künftig im Rahmen der Priorität "Ermöglichung des Wachstums einer nachhaltigen blauen Wirtschaft und Förderung florierender Küstengemeinschaften" aufgehen soll, muss effektiv weitergeführt werden. Hierzu sollte von vornherein eine Möglichkeit vorgesehen werden, die die Fortsetzung der bisherigen engen Kooperation mit dem im Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) angesiedelten Instrument LEADER bzw. dessen lokalen Institutionen und damit über den von dem Verordnungsvorschlag der Dachverordnung (BR-Drucksache 227/18) bisher abgedeckten Rahmen hinaus sichert.
Drucksache 345/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Vierte Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
... Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
G. Nachhaltigkeit
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Länder
b Bund
IV. Weitere Kosten
V. Auswirkungen auf die Umwelt
VI. Nachhaltigkeit
VII. Sonstige Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 542/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat des Klärschlamm-Entschädigungsfonds
... Ministerialrat Dr. Jörg Hüther (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) als ordentliches Mitglied und
Drucksache 598/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... Der Deutsche Bundestag hat in seiner 68. Sitzung am 29. November 2018 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft - Drucksache 19/6000 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des
Drucksache 554/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit - Stärkung ihrer Rolle bei der Politikgestaltung der EU
... Die Kommission hat bei der Suche nach Möglichkeiten, die Politik der Union durch weniger Maßnahmen auf Unionsebene und mehr auf nationaler Ebene effizienter zu gestalten, bereits Fortschritte erzielt. Derzeit werden mehr als 97 % der staatlichen Beihilfen anhand eindeutig festgelegter Kriterien direkt auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene durchgeführt, ohne dass eine vorherige Genehmigung der Kommission erforderlich ist. Dank der neuen Befugnisse der nationalen Wettbewerbsbehörden konnten diese seit 2004 rund 85 % der Entscheidungen über die Durchsetzung des Kartellrechts treffen. Mit der vorgeschlagenen Vereinfachung der gemeinsamen Agrarpolitik wird die Vielfalt der lokalen Bedingungen in der Union anerkannt, und es wird den nationalen Behörden die Verantwortung übertragen, wirksame und maßgeschneiderte Lösungen für die Unterstützung der Landwirtschaft und der Umwelt zu finden.
1. Einleitung
2. Die Bedeutung von Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT
3. Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT: SCHLÜSSELELEMENTE einer besseren Rechtsetzung
4. Maßnahmen zur STÄRKUNG der Rolle von Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT
4.1. Förderung eines gemeinsamen Verständnisses von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
4.2. Ermöglichung einer wirksameren Prüfung durch die nationalen Parlamente
4.3. Aktivere Einbindung lokaler und regionaler Behörden
4.4. Bessere Bewertung und Darstellung relevanter Auswirkungen
4.5. Bewertung bestehender Rechtsvorschriften unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität
5. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte: die KONFERENZ in BREGENZ
Themen der Konferenz in Bregenz
ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit: Stärkung ihrer Rolle bei der Politikgestaltung der EU
Anhang I Die neun Empfehlungen der Taskforce
Empfehlung 1 der Taskforce
Empfehlung 2 der Taskforce
Empfehlung 3 der Taskforce
Empfehlung 4 der Taskforce
Empfehlung 5 der Taskforce
Empfehlung 6 der Taskforce
Empfehlung 7 der Taskforce
Empfehlung 8 der Taskforce
Empfehlung 9 der Taskforce
Anhang II Modellraster zur Bewertung der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit während des gesamten Politikzyklus (dem Bericht der Taskforce über Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln entnommen)
Zweck und Erläuterung des Bewertungsrasters
Drucksache 116/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelver-sorgungskette
... 1. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission, in einem EU-weiten Rahmen unlautere Handelspraktiken bezüglich Zahlungsfristen und kurzfristiger Stornierungen von Lieferverträgen für verderbliche Lebensmittel und einseitiger und rückwirkender Änderungen von bestimmten Vertragsbestimmungen sowie der Übernahme der Kosten für Warenverluste und -verschwendung zu verbieten. Der Vorschlag beschränkt sich aufgrund der damit gewollten weiteren Gestaltung und Durchführung der gemeinsamen Agrarpolitik auf landwirtschaftliche Produkte und alle gehandelten Lebensmittelerzeugnisse. Die stärkere Marktorientierung setzt ein verantwortungsvolles Handeln aller Marktbeteiligten in der Lebensmittelversorgungskette voraus.
Drucksache 166/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 174. Der Bundesrat steht den Vorschlägen der Kommission zur Zukunft der GAP kritisch gegenüber. Er kritisiert die Fortschreibung des Zwei-Säulen-Modells der europäischen Agrarförderung. Die GAP muss den ökologischen Herausforderungen, die in den Vorschlägen zum MFR richtig beschrieben sind, gerecht werden. Die erweiterte Umschichtungsmöglich-keit von der ersten in die zweite Säule der GAP wird begrüßt. Gleichwohl befürchtet der Bundesrat, dass diese Möglichkeit nicht in dem Maße genutzt werden wird, um die überproportionalen Kürzungen in der zweiten Säule zu kompensieren. Damit besteht die Gefahr, dass Landwirte durch falsche Rahmensetzung daran gehindert werden, die an sie gerichteten gesellschaftlichen Anforderungen auch zu erfüllen.
I. Allgemeiner Teil
Strategische Ausrichtung
4 Ausgaben
4 Eigenmittelreform
Flexibilität und Stabilität
EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit
Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen
II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation
Europäische Strategische Investitionen
4 Binnenmarkt
Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm
III. Zusammenhalt und Werte
Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen
Finanzausstattung der Kohäsionspolitik
Kohäsionspolitik für alle Regionen
Regeln der Mittelverteilung
Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung
Umsetzung der Programme und Vereinfachung
Wirtschafts - und Währungsunion
In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte
IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt
4 Allgemeines
Landwirtschaft und Meerespolitik
171. Hauptempfehlung
172. Hauptempfehlung
173. Hilfsempfehlung
183. Hilfsempfehlung
Umwelt - und Klimaschutz
V. Migration und Grenzmanagement
4 Migration
4 Grenzmanagement
VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit
4 Verteidigung
4 Krisenreaktion
VII. Nachbarschaft und die Welt
VIII. Europäische öffentliche Verwaltung
IX. Verfahren
X. Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 132/18
... Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
G. Nachhaltigkeit/Gleichstellungspolitische Bedeutung
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
§ 2 Verbote
§ 5a Strafvorschriften
Artikel 2
Anhang
Zu Artikel 1 Nummer 4
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) Liste der von den Verboten erfassten Wildarten
Teil A (Besitz)
1. Haarwild
2. Federwild
Teil B (Handel)
1. Haarwild
2. Federwild
Teil C (Besitz und Handel)
1. Haarwild
2. Federwild
Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1) Liste der von bestimmten Verboten ausgenommenen Wildarten
Anlage 3 (zu § 2 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2) Liste der von bestimmten Verboten ausgenommenen Wildarten bei Tätigkeiten nicht zu gewerbsmäßigen Zwecken
Anlage 4 (zu § 3 Absatz 1) Liste der Greife und Falken, deren Haltung beschränkt ist
Anlage 5 (zu § 4 Absatz 1 und § 5) Liste der kennzeichnungspflichtigen Wildarten
1. Haarwild
2. Federwild
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. 2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
III. 3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
IV. Weitere Kosten
V. Auswirkungen auf die Umwelt
V. Nachhaltigkeit/Gleichstellungspolitische Bedeutung
B. Besonderer Teil
Artikel 1 Nummer 1:
Artikel 1 Nummer 2:
Artikel 1 Nummer 3:
Artikel 1 Nummer 4:
Artikel 2 :
Drucksache 595/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Wirksame Unterstützung der Forstbetriebe in Folge klimawandelbedingter Extremwetterereignisse
... 2. Der Bundesrat begrüßt die durch die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft am 13. November 2018 angekündigte Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) um einen neuen Fördergrundsatz von "Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald". Er hält die avisierten Mittel in Höhe von 25 Millionen Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren allerdings für in keiner Weise hinreichend, um dem extremen Schadensausmaß gerecht zu werden. Diese Höhe würde auf Jahr und Hektar bezogen weniger als einen Euro ausmachen.
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