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"Landesjustizverwaltung"


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0122/05
0539/1/05
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0267/04B
0438/1/04
0945/04B
0613/04
0945/1/04
0850/04
0267/1/04
0226/04
0155/03B
0325/03B
0830/03B
Drucksache 127/11

... (6) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über die Form der Angaben zu treffen, die den zuständigen Amtsgerichten von Insolvenzverwaltern, Sachwaltern und Treuhändern zu übermitteln sind. Dabei können sie auch Vorgaben für die Datenformate der elektronischen Einreichung machen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

a Bund

b Länder

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 21
Anordnung vorläufiger Maßnahmen.

§ 22a
Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses

§ 104a
Teilnahme am System eines zentralen Kontrahenten

§ 210a
Insolvenzplan bei Masseunzulänglichkeit

§ 225a
Rechte der Anteilsinhaber

§ 238a
Stimmrecht der Anteilsinhaber

§ 246a
Zustimmung der Anteilsinhaber

§ 251
Minderheitenschutz

§ 253
Rechtsmittel

§ 254a
Rechte an Gegenständen. Sonstige Wirkungen des Plans

§ 254b
Wirkung für alle Beteiligten

§ 259a
Vollstreckungsschutz

§ 259b
Besondere Verjährungsfrist

§ 270a
Eröffnungsverfahren

§ 270b
Vorbereitung einer Sanierung

§ 270c
Bestellung des Sachwalters

§ 271
Nachträgliche Anordnung

§ 276a
Mitwirkung der Überwachungsorgane

§ 348
Zuständiges Insolvenzgericht, Zusammenarbeit der Insolvenzgerichte.

Artikel 2
Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103
[einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz]

Artikel 4
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

Artikel 7
Gesetz über die Insolvenzstatistik (Insolvenzstatistikgesetz – InsStatG)

§ 1
Insolvenzstatistik

§ 2
Erhebungsmerkmale

§ 3
Hilfsmerkmale

§ 4
Auskunftspflicht und Erteilung der Auskunft; Verordnungsermächtigung

§ 5
Veröffentlichung und Übermittlung

§ 6
Übergangsregelung

Artikel 8
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Artikel 9
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Überblick

II. Änderung der Insolvenzordnung

1. Gläubigereinfluss stärken

2. Insolvenzplanverfahren ausbauen

3. Blockaden durch Rechtsmittel vermeiden

4. Insolvenzplan und Masseverbindlichkeiten

5. Eigenverwaltung stärken

6. Stärkere Konzentration von Zuständigkeiten

III. Einführung des Insolvenzstatistikgesetzes

IV. EU-rechtliche Vorgaben

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Gesetzesfolgen; Nachhaltigkeitsaspekte; Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu § 259a

Zu § 259b

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 43

Zu § 270a

Zu § 270b

Zu § 270c

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu § 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1390: Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen


 
 
 


Drucksache 60/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, welche Rolle den durch die Landesjustizverwaltung anerkannten Gütestellen im Sinne des § 794 Absatz 1 Nummer 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 MediationsG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 Satz 2 - neu - MediationsG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 Satz 2 MediationsG

5. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 MediationsG

Zu Artikel 1

8. Zu Artikel 2 § 15 Satz 1 GVG

9. Zu Artikel 2 § 15 Satz 3 - neu - GVG

10. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 253 Absatz 3 Nummer 1 ZPO ,

11. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 278 Absatz 5 ZPO

12. Zu Artikel 3 Nummer 5 § 278a Absatz 1 Satz 2, Absatz 1a - neu - ZPO , Nummer 6 § 794 Absatz 1 Nummer 1 ZPO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 794 Absatz 1 Nummer 1 ZPO , Nummer 7 § 796d ZPO

14. Zu den Artikeln 3, 4, 5, 6, 7

15. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 36a Absatz 1 Satz 2, Absatz 1a - neu - FamFG , Artikel 5 Nummer 2 § 54a Absatz 1 Satz 2, Absatz 1a - neu - ArbGG

16. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 36a Absatz 1 Satz 3 - neu - FamFG

17. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 54 Absatz 1 Satz 6 - neu - ArbGG , Artikel 6 Nummer 3 § 202 Satz 1 SGG ,

18. Zu Artikel 7 Nummer 01 - neu - § 86a - neu - VwGO , Nummer 3 § 173 Satz 1 VwGO

§ 86a

19. Zu Artikel 8 Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 GKG

'Artikel 8 Änderung des Gerichtskostengesetzes

20. Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 349/11

... l. I S. 2255) wurde die gesetzliche Grundlage zur Führung eines zentralen Testamentsregisters geschaffen. Im Unterschied zum bisherigen Recht über das Mitteilungswesen in Nachlasssachen soll das Vorhandensein einer notariell errichteten erbfolgerelevanten Urkunde oder eines in der besonderen amtlichen Verwahrung befindlichen Testaments nicht mehr beim jeweiligen Geburtsstandesamt der letztwillig verfügenden Person, sondern zentral bei der Bundesnotarkammer registriert werden. Derartige Verfügungen von Todes wegen sind von den Notaren oder den Gerichten der Bundesnotarkammer als Registerbehörde zu melden. Verstirbt eine Person übermittelt das den Todesfall beurkundende Standesamt die Sterbefallmitteilung an die Registerbehörde. Diese prüft, ob zu dem Verstorbenen Verwahrangaben im Register vorhanden sind. Ist dies der Fall, benachrichtigt die Registerbehörde die Verwahrstelle und das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht. Die Sterbefallmitteilung erhält das Nachlassgericht auch dann, wenn keine Verwahrangaben im Register vorhanden sind. Ausnahmen davon können die Landesjustizverwaltungen mit der Registerbehörde vereinbaren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 349/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Inhalt des Registers

§ 2
Meldung zum Register

§ 3
Registrierungsverfahren

§ 4
Verfahren bei Änderungen der Verwahrstelle oder Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung

§ 5
Löschung, Berichtigung und Ergänzung Ein Verwahrdatensatz wird von der Registerbehörde

§ 6
Inhalt der Sterbefallmitteilungen

§ 7
Benachrichtigungen im Sterbefall

§ 8
Registerauskünfte

§ 9
Elektronische Kommunikation

§ 10
Elektronische Aufbewahrung und Löschung

§ 11
Nacherfassungen

§ 12
Datenschutz und Datensicherheit

§ 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Kosten und Preise; Nachhaltigkeitsaspekte

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Folgenabschätzung und Auswirkungen auf das Preisniveau

3. Nachhaltigkeitsaspekte

III. Bürokratiekosten

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1721: Verordnung zur Einrichtung und Führung des Zentralen Testamentsregisters


 
 
 


Drucksache 317/11

... Absatz 6 stellt klar, dass die jeweils zuständige Behörde im Sinne des § 16 Absatz 2 die Verpflichteten über gleichwertige Drittstatten informiert. Gemäß Satz 2 erfolgt diese Information für die freien Berufe, die nach § 16 Absatz 2 dieses Gesetzes der Aufsicht regionaler Berufskammern unterliegen (Rechtsanwälte, Kammerrechtsanwälte, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte), bzw. für Notare, die nach § 16 Absatz 2 dieses Gesetzes der Aufsicht durch den jeweiligen Präsidenten des Landgerichts, in dessen Bezirk der Notar seinen Sitz hat, unterliegen, durch die jeweilige Bundesberufskammer bzw. für Notare, die nicht Mitglied einer Notarkammer sind, durch die Landesjustizverwaltung als oberste Landesbehörde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 317/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Geldwäschegesetzes

§ 10
Zentralstelle für Verdachtsmeldungen

§ 14
Meldepflicht von Behörden

Abschnitt 4
Aufsicht, Zusammenarbeit und Bußgeldvorschriften

§ 16a
Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung sowie mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

Artikel 2
Änderungen des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

§ 25f
Absatz 1 und 2 KWG

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

III. Untergesetzliche Maßnahmen - Forum für Geldwäscheprävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung

IV. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VI. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

VII. Bürokratiekosten

1. Vorbemerkung

2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger

4. Bürokratiekosten für die Verwaltung

VIII. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu § 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1657: Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention

1. Bestellung eines Geldwäschebeauftragten

2. Verdachtsmeldewesen

3. Bewertung des NKR

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 4. Mai 2011 zum Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention


 
 
 


Drucksache 45/1/10

... "(2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass die Einsicht in das Grundbuch nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze 3 bis 5 auch von einem Notar gewährt werden kann. Die Landesregierungen können diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/1/10




Entwurf

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

3 Nachlassgericht

Wechsel - und Scheckproteste

Nachlassinventar, Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen

Notarielle Vollmachtsbescheinigungen

Gewährung von Grundbucheinsichten

Erteilung von weiteren vollstreckbaren Ausfertigungen

Führung des Hauptverzeichnisses für Testamente und der Nichtehelichenkartei durch die Bundesnotarkammer

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 4
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 78d

Artikel 5
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7
Änderung der Grundbuchordnung

§ 34

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 364
Pflegschaft für abwesende Beteiligte

§ 492
Anwendbare Vorschriften bei Zuständigkeit von Notaren

§ 493
Übergangsvorschrift

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

§ 116
Öffentliche Zustellung in Nachlass- und Gütergemeinschaftsauseinandersetzungen

§ 148
Nachlassauseinandersetzungen und Auseinandersetzungen von Gütergemeinschaften

Artikel 10
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

§ 12
Siegelungen, Vermögensverzeichnisse und ähnliche Geschäfte

Artikel 11
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 12
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 13
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 14
Änderung des Wechselgesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten, Übernahme der Bestände

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Ziele des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15


 
 
 


Drucksache 540/10 (Beschluss)

... "Die Landesregierungen werden ermächtigt, in Ländern, in denen mehrere Oberlandesgerichte bestehen, durch Rechtsverordnung die Zuständigkeit weiterer Oberlandesgerichte für deren Bezirk oder eines anderen Oberlandesgerichts zu bestimmen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung nach Satz 5 durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. Die Länder können die Zuständigkeit eines Oberlandesgerichts für einzelne Bezirke oder das gesamte Gebiet mehrerer Länder bestimmen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 540/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

2. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 1 Satz 1 GVG

3. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 1 Satz 2 GVG

4. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 2 Satz 1, 2 GVG

5. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 3 Satz 2 GVG

6. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 5 Satz 1 GVG

7. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 5 Satz 3 - neu - bis 8 - neu - GVG

8. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 5a - neu - GVG

9. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 6 Nummer 1 GVG

10. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 6 Nummer 2 GVG

11. Zu Artikel 1 § 199 Absatz 1, 4 - neu - GVG

12. Zu Artikel 1 § 201 Absatz 1 Satz 4 GVG Artikel 1 § 201 Absatz 1 Satz 4 ist zu streichen.

13. Zu Artikel 1 § 201 Absatz 1 Satz 5 - neu - bis 7 - neu - GVG

14. Zu Artikel 1a - neu - Änderung der Zivilprozessordnung

'Artikel 1a Änderung der Zivilprozessordnung

15. Zu Artikel 4 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

16. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 9 Absatz 2 Satz 2 ArbGG , Artikel 6 Nummer 3 § 202 Satz 2 SGG , Artikel 7 § 173 Satz 1a VwGO , Artikel 8 § 155 Satz 2, 3 FGO , Artikel 5 bis 8 allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 519/10

... "Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. Die Zulassung der elektronischen Übermittlung nach § 77a Absatz 1 kann auf einzelne Gerichte und Behörden sowie auf einzelne Verfahren beschränkt werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 519/10




Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 540/1/10

... "Die Landesregierungen werden ermächtigt, in Ländern, in denen mehrere Oberlandesgerichte bestehen, durch Rechtsverordnung die Zuständigkeit weiterer Oberlandesgerichte für deren Bezirk oder eines anderen Oberlandesgerichts zu bestimmen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung nach Satz 5 durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. Die Länder können die Zuständigkeit eines Oberlandesgerichts für einzelne Bezirke oder das gesamte Gebiet mehrerer Länder bestimmen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 540/1/10




1. Zu Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

2. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 1 Satz 1 GVG

3. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 1 Satz 1 GVG

4. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 1 Satz 2 GVG

5. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 2 Satz 1, 2 GVG

6. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 3 Satz 2 GVG

7. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 5 Satz 1 GVG

8. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 5 Satz 3 - neu - bis 8 - neu - GVG

9. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 5a - neu - GVG

10. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 6 Nummer 1 GVG

11. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 6 Nummer 2 GVG

12. Zu Artikel 1 § 199 Absatz 1, 4 - neu - GVG

13. Zu Artikel 1 § 201 Absatz 1 Satz 4 GVG Artikel 1 § 201 Absatz 1 Satz 4 ist zu streichen.

14. Zu Artikel 1 § 201 Absatz 1 Satz 5 - neu - bis 7 - neu - GVG

15. Zu Artikel 1a - neu - Änderung der Zivilprozessordnung

'Artikel 1a Änderung der Zivilprozessordnung

16. Zu Artikel 4 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

17. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 9 Absatz 2 Satz 2 ArbGG , Artikel 6 Nummer 3 § 202 Satz 2 SGG , Artikel 7 § 173 Satz 1a VwGO , Artikel 8 § 15 5 Satz 2, 3 FGO , Artikel 5 bis 8 allgemein

18. Zu Artikel 22

Artikel 22
Übergangsvorschrift

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 34/1/10

... Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. Die Zulassung der elektronischen Übermittlung nach § 77a Absatz 1 kann auf einzelne Gerichte und Behörden sowie auf einzelne Verfahren beschränkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 34/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 77b IRG

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 87n Absatz 5 Satz 1 IRG


 
 
 


Drucksache 659/10

... Das Gebührenverzeichnis in der Anlage zur HRegGebV soll aufgrund der neu berechneten Gebühren, die sich im Vergleich zu den bisher geltenden Gebühren in der überwiegenden Zahl der Fälle erhöht haben, insgesamt neu gefasst werden. Grundlage für die Bemessung der neuen Gebührenbeträge ist der für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Oktober 2008 von den Landesjustizverwaltungen in einer umfangreichen Erhebung bei 30 ausgewählten Registergerichten ermittelte Zeitaufwand, der mit den Eintragungen in das Handels-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister und den sonstigen Tätigkeiten der Registergerichte verbunden ist. In die Berechnungen sind auch die infolge der Föderalismusreform in jedem Bundesland unterschiedlich hoch ausfallenden durchschnittlichen Personal- und Sachkosten eingeflossen. Dabei wurde die allgemeine Sachkostenpauschale der Übersicht des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. Juli 2007 entnommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 659/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

§ 3
Zurücknahme

§ 4
Zurückweisung

§ 5a
Übergangsvorschrift

„Anlage zu § 1 Gebührenverzeichnis

Teil 1
Eintragungen in das Handelsregister Abteilung A und das Partnerschaftsregister

Abschnitt 1
Ersteintragung

Abschnitt 2
Errichtung einer Zweigniederlassung

Abschnitt 3
Verlegung der Hauptniederlassung oder des Sitzes

Abschnitt 4
Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz

Abschnitt 5
Sonstige spätere Eintragung

Teil 2
Eintragungen in das Handelsregister Abteilung B

Abschnitt 1
Ersteintragung

Abschnitt 2
Errichtung einer Zweigniederlassung

Abschnitt 3
Verlegung des Sitzes

Abschnitt 4
Besondere spätere Eintragung

Abschnitt 5
Sonstige spätere Eintragung

Teil 3
Eintragungen in das Genossenschaftsregister

Abschnitt 1
Ersteintragung

Abschnitt 2
Errichtung einer Zweigniederlassung

Abschnitt 3
Verlegung des Sitzes

Abschnitt 4
Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz

Abschnitt 5
Sonstige spätere Eintragung

Teil 4
Prokuren

Teil 5
Weitere Geschäfte

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Kosten und Preise; Nachhaltigkeitsaspekte

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Folgenabschätzung und Auswirkungen auf das Preisniveau

3. Nachhaltigkeitsaspekte

III. Bürokratiekosten; Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IV. Befristung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

VI. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Teil 1

Zu Abschnitt 2 Errichtung einer Zweigniederlassung

Zu Abschnitt 5 Sonstige spätere Eintragung

Zu Teil 2

Zu Nummer 2100

Zu Abschnitt 4 Besondere spätere Eintragung Zu Nummer 2405

Zu Abschnitt 5 Sonstige spätere Eintragung Zu Nummer 2501 und 2502

Zu Teil 3

Zu Nummer 3501

Zu Teil 4

Zu Teil 5

Zu Nummer 5002

Zu Nummer 5003

Zu Nummer 5005

Zu Nummer 5006

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1460: Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung


 
 
 


Drucksache 34/10 (Beschluss)

... Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. Die Zulassung der elektronischen Übermittlung nach § 77a Absatz 1 kann auf einzelne Gerichte und Behörden sowie auf einzelne Verfahren beschränkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 34/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 77b IRG

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 87n Absatz 5 Satz 1 IRG


 
 
 


Drucksache 485/10

... )). Darüber hinaus wird ein Hinweis bekanntgemacht, dass der Vertrag oder sein Entwurf eingereicht worden sind. Entsprechend § 10 HGB erfolgt diese Bekanntmachung über die von den Landesjustizverwaltungen bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssysteme. Spezifische Kosten im Sinne des Artikels 2 Nummer 2 der Änderungsrichtlinie (betr. Artikel 6 Absatz 3 Satz 3, Absatz 5 der Richtlinie 78/855/EWG) entstehen den Gesellschaften hierbei nicht. Hinsichtlich des Unternehmensregisters fallen nur die Gebühren gemäß den Nummern 500 bis 502 der Anlage zur Justizverwaltungskostenordnung (JVKostO) an. Hierbei handelt es sich jedoch um allgemeine Kosten des Betriebs der elektronischen Plattform in Gestalt einer Jahrespauschale. Für die Bekanntmachung im Sinne von § 10

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 485/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umwandlungsgesetzes

§ 62
Konzernverschmelzungen.

§ 143
Verhältniswahrende Spaltung zur Neugründung

Artikel 2
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Kostenordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

I. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat; Umsetzungsbedarf infolge gemeinschaftsrechtlicher Änderungen

II. Änderungen der Richtlinien 78/855/EWG und 82/891/EWG, denen das deutsche Recht bereits Rechnung trägt

III. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zur Einfügung des § 8 Absatz 3 UmwG

Zur Einfügung des § 8 Absatz 4 UmwG

Zu den Nummern 2 bis 4

Zu Nummer 5

Zu den Nummer n

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zur Einfügung des 62 Absatz 5 UmwG

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1223: Drittes Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes (NKR-Nr. 1223)


 
 
 


Drucksache 792/10

... (3) Soweit Übergeber, Behörden oder Gerichte Informationen zu Verwahrungsnachrichten über erbfolgerelevante Urkunden in elektronischer Form vorhalten, stellen sie diese der Registerbehörde auf Anforderung zur Verfügung. Die zuständige Landesjustizverwaltung wirkt an der Zurverfügungstellung mit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 792/10




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 78a

§ 78b

§ 78c

§ 78d

§ 78e

§ 78f

Artikel 2
Änderung des Beurkundungsgesetzes

§ 34a
Mitteilungs- und Ablieferungspflichten

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung des Personenstandsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Personenstandsverordnung

Artikel 6
Gesetz zur Überführung der Testamentsverzeichnisse und der Hauptkartei beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer (Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz – TVÜG)

§ 1
Grundsatz

§ 2
Übernahme

§ 3
Weiterverarbeitung

§ 4
Mitteilungswesen im Übergangszeitraum

§ 5
Vernichtung

§ 6
Protokollierung

§ 7
Auftragnehmer

§ 8
Datenschutz und Datensicherheit

§ 9
Außerkrafttreten

Artikel 7
Änderung der Kostenordnung

Artikel 8
Änderung des Bodensonderungsgesetzes

§ 23
Verordnungsermächtigung

Artikel 9
Änderung der Hofraumverordnung

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 69/10 (Beschluss)

... "(3) Die Landesjustizverwaltungen oder die von ihnen bestimmten Stellen können Verzeichnisse über andere Möglichkeiten für die Hilfe nach Absatz 1 Nummer 2 führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts

Artikel 1
Änderung des Beratungshilfegesetzes

§ 11

§ 13

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe

2. Uneinheitliche Rechtsanwendung

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen

a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 4 BerHG-E

b Möglichkeit zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Absatz 3 BerHG-E

c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - BerHG-E

2. Verfahrensverbesserungen

a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Absatz 2 BerHG-E

b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Absatz 2 und 3 - neu - BerHG-E

c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Absatz 4 - neu - BerHG-E

3. Änderungen des Gebührenrechts

4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 42/10

... (3) Die Landesregierungen können die Ermächtigung nach den Absätzen 1 und 2 auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 42/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

2. Länder

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 114a

§ 114b

§ 114c

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 38

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

§ 114a
GVG

§ 114b
GVG

§ 114c

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 534/1/10

... in der Fassung des am 3. September 2010 durch das Bundesministerium der Justiz an die Landesjustizverwaltungen übermittelten Diskussionsentwurfs eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen anzupassen ("Der Antrag ist abzuweisen, wenn im gestaltenden Teil des Plans Mittel für den Fall bereitgestellt werden, dass ein Beteiligter eine Schlechterstellung nachweist. Ob der Beteiligte einen Ausgleich aus diesen Mitteln erhält, ist außerhalb des Insolvenzverfahrens zu klären.").

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 534/1/10




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 KredReorgG allgemein

3. Zu Artikel 1 KredReorgG

4. Zu Artikel 1 § 2 KredReorgG

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 bis 6 KredReorgG

6. Zu Artikel 1 § 2 bis 7, 9, 11, 16 bis 18, 20 bis 22 KredReorgG , Artikel 15a - neu - § 3 Absatz 3 - neu - InsO , Artikel 15b - neu - 103e - neu - EGInsO

Artikel 15a
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 15b
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103e
Überleitungsvorschrift zum Restrukturierungsgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 2 KredReorgG

8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KredReorgG

9. Zu Artikel 1 § 9 KredReorgG

10. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, § 16 Satz 2 KredReorgG

11. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 2 KredReorgG

12. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2, 3 KredReorgG

13. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 45c Absatz 1 Satz 1 KWG

14. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 48g Absatz 1, 3 Satz 1, Absatz 7 Satz 2 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

15. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 481 Absatz 4 KWG

16. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

17. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

18. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

19. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

20. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 1 RStruktFG

23. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG allgemein

24. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG

25. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 RStruktFG allgemein

26. Zu Artikel 4 Nummer 9 § 13 Absatz 1b Satz 2 FMStFG

27. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG

28. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG


 
 
 


Drucksache 42/10 (Beschluss)

... (3) Die Landesregierungen können die Ermächtigung nach den Absätzen 1 und 2 auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 42/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG)

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 114a

§ 114b

§ 114c

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 38

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 114a

Zu § 114b

Zu § 114c

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 69/1/10

... Der Gesetzentwurf räumt den Ländern die Möglichkeit zur Erstellung derartiger Listen ein, sieht jedoch davon ab, die einzelnen Länder hierzu zu verpflichten. Soweit Listen über andere Hilfemöglichkeiten im Sinne von § 1 Absatz 1 Nummer 2 BerHG vorliegen, ist - abhängig von den lokalen Gegebenheiten - mit einer höheren Anzahl von entsprechenden Hinweisen an den Rechtsuchenden und infolgedessen mit einer Verringerung von positiven Bewilligungsentscheidungen zu rechnen. Diese Möglichkeit birgt ein nicht zu unterschätzendes, wenn auch nicht bezifferbares Potenzial für die Reduzierung der Ausgaben für die Beratungshilfe. Dem steht ein ebenfalls nicht bezifferbarer Aufwand für Erstellung und Pflege dieser Listen durch die Landesjustizverwaltungen gegenüber. Der Gesetzentwurf stellt es den Ländern daher frei, ob und in welchem Umfang sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/1/10




Zu Artikel 1 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 854/10

... (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, diese Zuständigkeit durch Rechtsverordnung einem anderen Amtsgericht des Oberlandesgerichtsbezirks oder, wenn in einem Land mehrere Oberlandesgerichte errichtet sind, einem Amtsgericht für die Bezirke aller oder mehrerer Oberlandesgerichte zuzuweisen. Die Landesregierungen können diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 854/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten (Auslandsunterhaltsgesetz – AUG)

Kapitel 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Zentrale Behörde

§ 4
Zentrale Behörde

§ 5
Aufgaben und Befugnisse der zentralen Behörde

§ 6
Unterstützung durch das Jugendamt

Abschnitt 3
Ersuchen um Unterstützung in Unterhaltssachen

Unterabschnitt 1
Ausgehende Ersuchen

§ 7
Vorprüfung durch das Amtsgericht; Zuständigkeitskonzentration

§ 8
Inhalt und Form des Antrages

§ 9
Umfang der Vorprüfung

§ 10
Übersetzung des Antrages

§ 11
Weiterleitung des Antrages durch die zentrale Behörde

§ 12
Registrierung eines bestehenden Titels im Ausland

Unterabschnitt 2
Eingehende Ersuchen

§ 13
Übersetzung des Antrages

§ 14
Inhalt und Form des Antrages

§ 15
Behandlung einer vorläufigen Entscheidung

Abschnitt 4
Datenerhebung durch die zentrale Behörde

§ 16
Auskunftsrecht der zentralen Behörde zur Herbeiführung oder Änderung eines Titels

§ 17
Auskunftsrecht zum Zweck der Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung eines Titels

§ 18
Benachrichtigung über die Datenerhebung

§ 19
Übermittlung und Löschung von Daten

Abschnitt 5
Verfahrenskostenhilfe

§ 20
Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

§ 21
Zuständigkeit für Anträge auf Verfahrenskostenhilfe nach der Richtlinie 2003/8/EG

§ 22
Verfahrenskostenhilfe nach Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009

§ 23
Verfahrenskostenhilfe für die Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung von unterhaltsrechtlichen Titeln

§ 24
Verfahrenskostenhilfe für Verfahren mit förmlicher Gegenseitigkeit

Abschnitt 6
Ergänzende Zuständigkeitsregelungen; Zuständigkeitskonzentration

§ 25
Internationale Zuständigkeit nach Artikel 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 4/2009

§ 26
Örtliche Zuständigkeit

§ 27
Örtliche Zuständigkeit für die Auffang- und Notzuständigkeit

§ 28
Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigung

§ 29
Zuständigkeit im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006

Kapitel 2
Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

Abschnitt 1
Verfahren ohne Exequatur nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009

§ 30
Verzicht auf Vollstreckungsklausel; Unterlagen

§ 31
Anträge auf Verweigerung, Beschränkung oder Aussetzung der Vollstreckung nach Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009

§ 32
Einstellung der Zwangsvollstreckung

§ 33
Einstweilige Einstellung bei Wiedereinsetzung, Rechtsmittel und Einspruch

§ 34
Bestimmung des vollstreckungsfähigen Inhalts eines ausländischen Titels

Abschnitt 2
Gerichtliche Zuständigkeit für Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen

§ 35
Gerichtliche Zuständigkeit; Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Verfahren mit Exequatur nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und den Abkommen der Europäischen Union

Unterabschnitt 1
Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln

§ 36
Antragstellung

§ 37
Zustellungsempfänger

§ 38
Verfahren

§ 39
Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen

§ 40
Entscheidung

§ 41
Vollstreckungsklausel

§ 42
Bekanntgabe der Entscheidung

Unterabschnitt 2
Beschwerde, Rechtsbeschwerde

§ 43
Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist

§ 44
Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren

§ 45
Verfahren und Entscheidung über die Beschwerde

§ 46
Statthaftigkeit und Frist der Rechtsbeschwerde

§ 47
Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde

§ 48
Verfahren und Entscheidung über die Rechtsbeschwerde

Unterabschnitt 3
Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung

§ 49
Prüfung der Beschränkung

§ 50
Sicherheitsleistung durch den Schuldner

§ 51
Versteigerung beweglicher Sachen

§ 52
Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen

§ 53
Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung

§ 54
Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung

Unterabschnitt 4
Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung

§ 55
Verfahren

§ 56
Kostenentscheidung

Abschnitt 4
Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach völkerrechtlichen Verträgen

Unterabschnitt 1
Allgemeines

§ 57
Anwendung von Vorschriften

§ 58
Anhörung

§ 59
Beschwerdefrist

§ 60
Beschränkung der Zwangsvollstreckung kraft Gesetzes

Unterabschnitt 2
Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach dem Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen

§ 61
Einschränkung der Anerkennung und Vollstreckung

§ 62
Beschwerdeverfahren im Anwendungsbereich des Haager Übereinkommens

Unterabschnitt 3
Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16. September 1988

§ 63
Sonderregelungen für das Beschwerdeverfahren

Abschnitt 5
Verfahren bei förmlicher Gegenseitigkeit

§ 64
Vollstreckbarkeit ausländischer Titel

Kapitel 3
Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren; Schadensersatz

Abschnitt 1
Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren

§ 65
Vollstreckung

§ 66
Vollstreckungsabwehrantrag

§ 67
Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat

§ 68
Aufhebung oder Änderung ausländischer Entscheidungen, deren Anerkennung festgestellt ist

Abschnitt 2
Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung

§ 69
Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung

Kapitel 4
Entscheidungen deutscher Gerichte; Mahnverfahren

§ 70
Antrag des Schuldners nach Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009

§ 71
Bescheinigungen zu inländischen Titeln

§ 72
Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland

§ 73
Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland

§ 74
Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland

§ 75
Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland

Kapitel 5
Kosten; Übergangsvorschriften

Abschnitt 1
Kosten

§ 76
Übersetzungen

Abschnitt 2
Übergangsvorschriften

§ 77
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Beratungshilfegesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 6
Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 11
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 13
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 14
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 15
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 16
Weitere Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 17
Weitere Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 18
Änderung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Artikel 19
Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

Artikel 20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Wesentliche Neuregelungen durch die Unterhaltsverordnung; Verhältnis zu bestehenden Übereinkommen

III. Durchführungsbedarf im deutschen Recht; Regelungsstandort

IV. Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

V. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

VI. Gesetzesfolgenabschätzung; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte; gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Abschnitt 2 Zentrale Behörde

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Abschnitt 3 Ersuchen um Unterstützung in Unterhaltssachen

Zu Unterabschnitt 1 Ausgehende Ersuchen

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Abschnitt 4 Datenerhebung durch die zentrale Behörde

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 5 Verfahrenskostenhilfe

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 6 Ergänzende Zuständigkeitsregelungen; Zuständigkeitskonzentration

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu Kapitel 2 Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

Zu Abschnitt 1 Verfahren ohne Exequatur nach der Verordnung EG Nr. 4/2009

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu Abschnitt 2 Gerichtliche Zuständigkeit für Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen

Zu § 35

Zu Abschnitt 3 Verfahren mit Exequatur nach der Verordnung EG Nr. 4/2009 und den Abkommen der Europäischen Union

Zu Unterabschnitt 1 Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu Unterabschnitt 3 Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung und zu Unterabschnitt 4 Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung

Zu § 49

Zu den §§ 50

Zu Abschnitt 4 Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach völkerrechtlichen Verträgen

Zu Unterabschnitt 1 Allgemeines

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu Unterabschnitt 2 Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach dem Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen

Zu Unterabschnitt 3 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16. September 1988

Zu Abschnitt 5 Verfahren bei förmlicher Gegenseitigkeit

Zu § 64

Zu Kapitel 3 Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren; Schadensersatz

Zu Abschnitt 1 Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Abschnitt 2 Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung

Zu § 69

Zu Kapitel 4 Entscheidungen deutscher Gerichte; Mahnverfahren

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu Kapitel 5 Kosten; Übergangsvorschriften

Zu Abschnitt 1 Kosten

Zu § 76

Zu Abschnitt 2 Übergangsvorschriften

Zu § 77

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu den Artikeln 16

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1420: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts


 
 
 


Drucksache 539/10 (Beschluss)

... ) nicht beabsichtigt. Die erbetene Regelung soll bewirken, dass in den Ländern, in denen es mehrere Oberlandesgerichte gibt und in denen von einer landesrechtlichen Zuständigkeitskonzentration kein Gebrauch gemacht wurde, dasjenige Oberlandesgericht über die Anfechtung oder die Vornahme eines Verwaltungsakts einer (landesweit zuständigen) Behörde der Landesjustizverwaltung entscheidet, in dessen Bezirk der Verwaltungsakt seine Wirkung entfaltet oder entfalten würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 539/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2a - neu - Änderung der Insolvenzordnung

2. Zu Artikel 3 Artikel 102a EGInsO Artikel 3 ist zu streichen.

3. Zu Artikel 6 Änderung der Bundesnotarordnung

4. Zu Artikel 7 § 51 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 GVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 8 Nummer 2 § 850k Absatz 8, 9 Satz 1 ZPO , Nummer 3 § 850l Absatz 4 Satz 1 ZPO Artikel 8 Nummer 2 und 3 ist zu streichen.

6. Zu Artikel 12 Nummer 4a - neu - § 73 - neu - GKG ,

§ 73

'Artikel 13 Änderung der Kostenordnung

§ 165
Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten

§ 64
Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten

§ 18


 
 
 


Drucksache 534/10 (Beschluss)

... in der Fassung des am 3. September 2010 durch das Bundesministerium der Justiz an die Landesjustizverwaltungen übermittelten Diskussionsentwurfs eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen anzupassen ("Der Antrag ist abzuweisen, wenn im gestaltenden Teil des Plans Mittel für den Fall bereitgestellt werden, dass ein Beteiligter eine Schlechterstellung nachweist. Ob der Beteiligte einen Ausgleich aus diesen Mitteln erhält, ist außerhalb des Insolvenzverfahrens zu klären.").

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 534/10 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 KredReorgG

3. Zu Artikel 1 § 2 KredReorgG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 bis 6 KredReorgG

5. Zu Artikel 1 § 2 bis 7, 9, 11, 16 bis 18, 20 bis 22 KredReorgG , Artikel 15a - neu - § 3 Absatz 3 - neu - InsO , Artikel 15b - neu - 103e - neu - EGInsO

Artikel 15a
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 15b
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103e
Überleitungsvorschrift zum Restrukturierungsgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 2 KredReorgG

7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KredReorgG

8. Zu Artikel 1 § 9 KredReorgG

9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, § 16 Satz 2 KredReorgG

10. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 2 KredReorgG

11. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2, 3 KredReorgG

12. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 45c Absatz 1 Satz 1 KWG

13. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 48g Absatz 1, 3 Satz 1, Absatz 7 Satz 2 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

14. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 481 Absatz 4 KWG

15. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

16. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

17. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 1 RStruktFG

18. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG allgemein

19. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 RStruktFG allgemein

20. Zu Artikel 4 Nummer 9 § 13 Absatz 1b Satz 2 FMStFG

21. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG


 
 
 


Drucksache 854/2/10

... "(1) Die Entgegennahme und Prüfung eines Antrags auf Unterstützung in Unterhaltssachen erfolgt durch das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Landesregierungen können diese Zuständigkeit einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte durch Rechtsverordnung zuweisen. Sie können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 854/2/10




Zu Artikel 1

§ 28
Örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung


 
 
 


Drucksache 202/10

... Mit dem Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung (Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat) vom 2. April 2009 (BGBl. I S. 696) wurde ein neues Zugangs- und Auswahlsystem für die Besetzung der von den Landesjustizverwaltungen ausgeschriebenen Stellen für Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare eingeführt. Im Mittelpunkt steht die Einführung einer notariellen Fachprüfung, deren Bestehen ab 1. Mai 2011 grundsätzlich Voraussetzung für die Bestellung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts zur Anwaltsnotarin oder zum Anwaltsnotar sein wird. Die notarielle Fachprüfung wird durch ein bei der Bundesnotarkammer einzurichtendes Prüfungsamt durchgeführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 202/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Teil 1
Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer

§ 1
Leitung des Prüfungsamtes

§ 2
Verwaltungsrat

§ 3
Aufgabenkommission

§ 4
Prüferinnen und Prüfer

Teil 2
Notarielle Fachprüfung

§ 5
Prüfungsgebiete

§ 6
Prüfungstermine

§ 7
Prüfungsorte

§ 8
Zulassung zur Prüfung

§ 9
Rücktritt und Versäumnis

§ 10
Vorbereitung der schriftlichen Prüfung

§ 11
Anfertigung der Aufsichtsarbeiten

§ 12
Bewertung der Aufsichtsarbeiten

§ 13
Ladung zur mündlichen Prüfung

§ 14
Mündliche Prüfung

§ 15
Bewertung der mündlichen Prüfung

§ 16
Nachteilsausgleich

§ 17
Einsicht in Prüfungsunterlagen

§ 18
Mängel im Prüfungsverfahren

§ 19
Wiederholungsprüfung

§ 20
Widerspruchsverfahren

Teil 3
Schlussvorschriften

§ 21
Aufbewahrungsfristen

§ 22
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

4. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiekosten der Verwaltung

c Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

5. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Teil 2

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Teil 3

Zu § 21

Zu § 22

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1149: Verordnung über die notarielle Fachprüfung


 
 
 


Drucksache 247/10 (Beschluss)

... (3) Soweit Übergeber, Behörden oder Gerichte Informationen zu Verwahrungsnachrichten über erbfolgerelevante Urkunden in elektronischer Form vorhalten, stellen sie diese der Registerbehörde auf Anforderung zur Verfügung. Die zuständige Landesjustizverwaltung wirkt an der Zurverfügungstellung mit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten (Kosten der öffentlichen Haushalte/sonstige Kosten)

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer

Artikel 1
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 78a

§ 78b

§ 78c

§ 78d

§ 78e

§ 78f

Artikel 2
Änderung des Beurkundungsgesetzes

§ 34a
Mitteilungs- und Ablieferungspflichten

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 163a
Registrierung des Protokolls

Artikel 5
Änderung des Personenstandsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Personenstandsverordnung

Artikel 7
Gesetz zur Überführung der Testamentsverzeichnisse und der Hauptkartei des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer (Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz - TVÜG)

§ 1
Grundsatz

§ 2
Übernahme

§ 3
Weiterverarbeitung

§ 4
Mitteilungswesen im Übergangszeitraum

§ 5
Vernichtung

§ 6
Protokollierung

§ 7
Auftragnehmer

§ 8
Datenschutz und Datensicherheit

§ 9
Außerkrafttreten

Artikel 8
Änderung der Kostenordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Defizite des Benachrichtigungssystems in Nachlasssachen

II. Vorteile des Zentralen Testamentsregisters

1. Das Meldewesen wird so einfach gestaltet wie möglich.

2. Das Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen wird effektiver.

3. Die Innenverwaltungen werden von der Führung der Testamentsverzeichnisse entlastet.

4. Das Zentrale Testamentsregister schafft Transparenz im Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen.

5. Deutschland kann an europäischen Bestrebungen zur Vernetzung von Testamentskarteien mitwirken.

III. Errichtung und Betrieb durch die Bundesnotarkammer

- Effiziente Verwahrdatenpflege

- Konzept zum Betrieb, zur elektronischen Erfassung bestehender Verwahrungsnachrichten und zur Finanzierung

- Praktische Erfahrungen durch Zentrales Vorsorgeregister

- Materielle Sachnähe

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 78

Zu Nummer 2

Zu § 78a

Zu § 78b

Zu § 78c

Zu § 78d

Zu § 78e

Zu § 78f

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu den Nummern 2 bis 4

Zu Artikel 7

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

1. Zugang der Sterbefallmitteilung beim Geburtsstandesamt vor dem Übernahmestichtag:

2. Zugang der Sterbefallmitteilung beim Geburtsstandesamt nach dem Übernahmestichtag: Die Benachrichtigung erfolgt mangels Testamentsverzeichnis beim Standesamt notwendig durch die Registerbehörde.

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 793/10

... "Sind in einem Land mehrere Oberlandesgerichte errichtet, so kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung die Zuständigkeit eines oder mehrerer Oberlandesgerichte abweichend regeln. Die Landesregierungen können die Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 793/10




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 73b
Verwaltungsbehörde

Artikel 2
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 102a
Insolvenzverwalter aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Artikel 4
Änderung der Patentanwaltsordnung

§ 69a
Verwaltungsbehörde

Artikel 5
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 7
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 51

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 10
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 70a
Bekanntmachung von Neufassungen

§ 73
Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten

Artikel 13
Änderung der Kostenordnung

§ 165
Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 62a
Bekanntmachung von Neufassungen

§ 64
Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten

Artikel 15
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

§ 1
18

Artikel 16
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 59a
Bekanntmachung von Neufassungen

Artikel 17
Änderung des Markengesetzes

Artikel 18
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

§ 4b
Frist für den Erlass von Verwaltungsakten

Artikel 19
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 539/10

... Für Rechtsanwaltskammern, Patentanwaltskammern und Landesjustizverwaltungen wird jeweils eine Pflicht zur Begründung und Mitteilung einer Verlängerung der gesetzlichen Entscheidungsfrist eingeführt (§ 32 Absatz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung in der Entwurfsfassung, § 30 Absatz 2 der Patentanwaltsordnung in der Entwurfsfassung, § 13 Absatz 2 Satz 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 539/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 73b
Verwaltungsbehörde

Artikel 2
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 102a
Insolvenzverwalter aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

Artikel 4
Änderung der Patentanwaltsordnung

§ 69a
Verwaltungsbehörde

Artikel 5
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 7
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 10
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 70a
Bekanntmachung von Neufassungen

Artikel 13
Änderung der Kostenordnung

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 62a
Bekanntmachung von Neufassungen

Artikel 15
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 16
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 59a
Bekanntmachung von Neufassungen

Artikel 17
Änderung des Markengesetzes

Artikel 18
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

III. Gesetzesfolgen

IV. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu § 51

Zu § 51

Zu § 51

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 18

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1336/1392: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 67/10

... "(2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass die Einsicht in das Grundbuch nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze 3 bis 5 auch bei einem Notar genommen werden kann. Die Landesregierungen können diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

3 Nachlassgericht

Wechsel - und Scheckproteste

Nachlassinventar, Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen

Notarielle Vollmachtsbescheinigungen

Gewährung von Grundbucheinsichten

Erteilung der weiteren vollstreckbaren Ausfertigung

Führung des Hauptverzeichnisses für Testamente und der Nichtehelichenkartei durch die Bundesnotarkammer

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 4
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 78d

Artikel 5
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 492
Anwendbare Vorschriften bei Zuständigkeit von Notaren

§ 493
Übergangsvorschrift

Artikel 8
Änderung der Grundbuchordnung

§ 32a

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

§ 116
Öffentliche Zustellung in Nachlass- und Gütergemeinschaftsauseinandersetzungen

§ 148
Nachlassauseinandersetzungen und Auseinandersetzungen von Gütergemeinschaften

Artikel 10
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

§ 12
Siegelungen, Vermögensverzeichnisse und ähnliche Geschäfte

Artikel 11
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 12
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 13
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 14
Änderung des Wechselgesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten, Übernahme der Bestände

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Ziele des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15


 
 
 


Drucksache 539/1/10

... ) nicht beabsichtigt. Die erbetene Regelung soll bewirken, dass in den Ländern, in denen es mehrere Oberlandesgerichte gibt und in denen von einer landesrechtlichen Zuständigkeitskonzentration kein Gebrauch gemacht wurde, dasjenige Oberlandesgericht über die Anfechtung oder die Vornahme eines Verwaltungsakts einer (landesweit zuständigen) Behörde der Landesjustizverwaltung entscheidet, in dessen Bezirk der Verwaltungsakt seine Wirkung entfaltet oder entfalten würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 539/1/10




1. Zu Artikel 2a - neu - Änderung der Insolvenzordnung

2. Zu Artikel 3 Artikel 102a EGInsO

3. Zu Artikel 3 Artikel 102a EG InsO

4. Zu Artikel 6 Änderung der Bundesnotarordnung

5. Zu Artikel 7 § 51 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 GVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 8 Nummer 2 § 850k Absatz 8, 9 Satz 1 ZPO , Nummer 3 § 850l Absatz 4 Satz 1 ZPO

7. Zu Artikel 12 Nummer 4a - neu - § 73 - neu - GKG ,

§ 73
Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten

'Artikel 13 Änderung der Kostenordnung

§ 165
Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten

§ 64
Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten

§ 18


 
 
 


Drucksache 247/10

... (3) Soweit Übergeber, Behörden oder Gerichte Informationen zu Verwahrungsnachrichten über erbfolgerelevante Urkunden in elektronischer Form vorhalten, stellen sie diese der Registerbehörde auf Anforderung zur Verfügung. Die zuständige Landesjustizverwaltung wirkt an der Zurverfügungstellung mit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 78a

§ 78b

§ 78c

§ 78d

§ 78e

§ 78f

Artikel 2
Änderung des Beurkundungsgesetzes

§ 34a
Mitteilungs- und Ablieferungspflichten

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 163a
Registrierung des Protokolls

Artikel 5
Änderung des Personenstandsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Personenstandsverordnung

Artikel 7
Gesetz zur Überführung der Testamentsverzeichnisse und der Hauptkartei des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer

§ 1
Grundsatz

§ 2
Übernahme

§ 3
Weiterverarbeitung

§ 4
Mitteilungswesen im Übergangszeitraum

§ 5
Vernichtung

§ 6
Protokollierung

§ 7
Auftragnehmer

§ 8
Datenschutz und Datensicherheit

§ 9
Außerkrafttreten

Artikel 8
Änderung der Kostenordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Defizite des Benachrichtigungssystems in Nachlasssachen

II. Vorteile des Zentralen Testamentsregisters

1. Das Meldewesen wird so einfach gestaltet wie möglich.

2. Das Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen wird effektiver.

3. Die Innenverwaltungen werden von der Führung der Testamentsverzeichnisse entlastet.

4. Das Zentrale Testamentsregister schafft Transparenz im Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen.

5. Deutschland kann an europäischen Bestrebungen zur Vernetzung von Testamentskarteien mitwirken.

III. Errichtung und Betrieb durch die Bundesnotarkammer

Effiziente Verwahrdatenpflege

Konzept zum Betrieb, zur elektronischen Erfassung bestehender Verwahrungsnachrichten und zur Finanzierung

Praktische Erfahrungen durch Zentrales Vorsorgeregister

Materielle Sachnähe

IV. Gesetzgebungskompetenz

B.Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1

1. § 78 Absatz 2 BNotO

2. § 78a BNotO

3. § 78b BNotO

4. § 78c

5. § 78d

6. § 78e

7. § 78f

II. Zu Artikel 2

III. Zu Artikel 3

IV. Zu Artikel 4

V. Zu Artikel 5

VI. Zu Artikel 6

1. § 42 Absatz 3 Personenstandsverordnung

2. §§ 58 Absatz 4, 59 Absatz 4, 60 Absatz 1 und 2 Personenstandsverordnung

VII. Zu Artikel 7

1. § 1 Grundsatz

2. § 2 Übernahme

3. § 3 Weiterverarbeitung

4. § 4 Mitteilungswesen im Übergangszeitraum

5. § 5 Vernichtung

6. § 6 Protokollierung

7. § 7 Auftragnehmer

8. § 8 Datensicherheit und Datenschutz

9. § 9 Außerkrafttreten

VIII. Zu Artikel 8

IX. Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 45/10 (Beschluss)

... "(2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass die Einsicht in das Grundbuch nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze 3 bis 5 auch von einem Notar gewährt werden kann. Die Landesregierungen können diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

3 Nachlassgericht

Wechsel - und Scheckproteste

Nachlassinventar, Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen

Notarielle Vollmachtsbescheinigungen

Gewährung von Grundbucheinsichten

Erteilung von weiteren vollstreckbaren Ausfertigungen

Führung des Hauptverzeichnisses für Testamente und der Nichtehelichenkartei durch die Bundesnotarkammer

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 4
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 78d

Artikel 5
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7
Änderung der Grundbuchordnung

§ 34

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 364
Pflegschaft für abwesende Beteiligte

§ 492
Anwendbare Vorschriften bei Zuständigkeit von Notaren

§ 493
Übergangsvorschrift

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

§ 116
Öffentliche Zustellung in Nachlass- und Gütergemeinschaftsauseinandersetzungen

§ 148
Nachlassauseinandersetzungen und Auseinandersetzungen von Gütergemeinschaften

Artikel 10
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

§ 12
Siegelungen, Vermögensverzeichnisse und ähnliche Geschäfte

Artikel 11
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 12
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 13
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 14
Änderung des Wechselgesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten, Übernahme der Bestände

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Ziele des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15


 
 
 


Drucksache 270/09

... Die Landesregierung des Landes, in dem das Bundesamt seinen Sitz unterhält, wird ermächtigt, zur Vermeidung von erheblichen Verfahrensrückständen oder zum Ausgleich einer übermäßigen Geschäftsbelastung durch Rechtsverordnung die Entscheidung über die Rechtsmittel nach Satz 1 einem anderen Landgericht oder weiteren Landgerichten zu übertragen. Die Landesregierung kann diese Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltung übertragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 270/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 241a
Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars

§ 248
Bilanzierungsverbote und -wahlrechte

§ 253
Zugangs- und Folgebewertung

§ 254
Bildung von Bewertungseinheiten

§ 255
Bewertungsmaßstäbe.

§ 256a
Währungsumrechnung

§ 264d
Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft

§ 274
Latente Steuern

§ 288
Größenabhängige Erleichterungen

§ 289a
Erklärung zur Unternehmensführung

§ 306
Latente Steuern

§ 308a
Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen

§ 319b
Netzwerk

§ 324
Prüfungsausschuss

§ 340h
Währungsumrechnung

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

4. Folgender Neunundzwanzigster Abschnitt wird angefügt:

Neunundzwanzigster Abschnitt

Artikel 66

Artikel 67

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Publizitätsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Aktiengesetzes

§ 161
Erklärung zum Corporate Governance Kodex

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

Artikel 7
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Abschnitt 7
Schlussbestimmungen

§ 54
Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Artikel 8
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 9
Änderung des GmbHG-Einführungsgesetzes

§ 4
Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Artikel 10
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

§ 63h
Sonderuntersuchungen

§ 64
Staatsaufsicht

§ 167
Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Artikel 11
Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes

Abschnitt 7
Schlussbestimmungen

§ 37
Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Artikel 12
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

§ 40a
Register für genossenschaftliche Prüfungsverbände und Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände

§ 133a
Unbefugte Ausübung einer Führungsposition bei dem geprüften Unternehmen

§ 140
Übergangsregelung für § 43 Abs. 3, § 133a

Artikel 13
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 14
Änderungen des FGG-Reformgesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 177/09

... Sie können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 177/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Geltende Rechtslage

III. Künftiges Recht

1. Änderung der Zivilprozessordnung

2. Änderung der Abgabenordnung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Finanzielle Auswirkungen

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung/Recht der Europäischen Union

VII. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 865: Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung


 
 
 


Drucksache 568/09

... (3) Die Landesregierungen bestimmen durch Rechtsverordnung, welches Gericht die Aufgaben des zentralen Vollstreckungsgerichts nach Absatz 1 wahrzunehmen hat. Sie können diese Befugnis auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. Das zentrale Vollstreckungsgericht nach Absatz 1 kann andere Stellen mit der Datenverarbeitung beauftragen; die jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag sind anzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 568/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 754
Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung

§ 755
Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners

Titel 1
Allgemeine Vorschriften § 802a Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers

§ 802b
Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Zahlungsvereinbarung

§ 802c
Vermögensauskunft des Schuldners

§ 802d
Erneute Vermögensauskunft

§ 802e
Zuständigkeit

§ 802f
Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft

§ 802g
Erzwingungshaft

§ 802h
Unzulässigkeit der Haftvollstreckung

§ 802i
Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners

§ 802j
Dauer der Haft; erneute Haft

§ 802k
Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse

§ 802l
Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers

§ 807
Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch

§ 829a
Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden

Titel 6
Schuldnerverzeichnis

§ 882b
Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

§ 882c
Eintragungsanordnung

§ 882d
Vollziehung der Eintragungsanordnung

§ 882e
Löschung

§ 882f
Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

§ 882g
Erteilung von Abdrucken

§ 882h
Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses

Artikel 2
Änderung der Abgabenordnung

§ 284
Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners

Artikel 3
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 4
Änderung anderer Rechtsvorschriften

§ 68
Übermittlung für Aufgaben der Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaften, Gerichte und der Behörden der Gefahrenabwehr.

§ 74a
Übermittlung zur Durchsetzung öffentlichrechtlicher Ansprüche und im Vollstreckungsverfahren

Artikel 5
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 39

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 174/1/09

... Die Landesregierung des Landes, in dem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik seinen Sitz unterhält, wird ermächtigt, zur schnelleren Erledigung der Verfahren und Sicherstellung einer gleichmäßigen Belastung durch Rechtsverordnung die Entscheidung über Einsprüche gegen die Bußgeldbescheide der Verwaltungsbehörde einem anderen Amtsgericht oder zusätzlichen Amtsgerichten zu übertragen. Die Landesregierung kann diese Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltung übertragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/1/09




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

aa Praktikabilität

bb Verschiebung des verwaltungsverfahrensrechtlichen und prozessualen Gleichgewichts

cc Fehlende Auseinandersetzung mit den Konzeptionen zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt DLRL und zum Deutschland-Online-Projekt S.A.F.E.

dd Technische Fragen

ee Zustimmungsbedürftigkeit

2. Zur Einleitungsformel

3. Zu Artikel 1 §§ 2 und 24 Absatz 2 Bürgerportalgesetz

§ 2
Zuständige Behörde

4. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 und 2 Bürgerportalgesetz

5. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 Bürgerportalgesetz

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Bürgerportalgesetz

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Satz 1 Bürgerportalgesetz

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Bürgerportalgesetz

9. Zu Artikel 1 § 8 Überschrift, Satz 1 und 2 Bürgerportalgesetz

§ 8
Dokumentenablage

10. Zu Artikel 1 §§ 8, 25 Bürgerportalgesetz

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Bürgerportalgesetz

12. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Bürgerportalgesetz

13. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 2 Bürgerportalgesetz

14. Zu Artikel 1 § 14 Bürgerportalgesetz

15. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 01 - neu - , Nummer 2, Absatz 1a - neu - Bürgerportalgesetz

16. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3 - neu - Bürgerportalgesetz

17. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Nummer 3a - neu - Bürgerportalgesetz

18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 und 2 Bürgerportalgesetz

19. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - Bürgerportalgesetz

20. Zu Artikel 1 § 25 Bürgerportalgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

21. Zu Artikel 1 § 25 Bürgerportalgesetz

22. Zu Artikel 1 Bürgerportalgesetz

23. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 7 Satz 3 und 4 VwZG , Nummer 2 § 5a Absatz 4 VwZG und Nummer 3 Buchstabe b § 9 Absatz 2 Satz 3 VwZG

24. Zu Artikel 3 Verwaltungszustellungsgesetz


 
 
 


Drucksache 456/09

... (5) Zugang zum Anwärterdienst im Sinne des § 7 hat auch, wer die Befähigung für die Laufbahn des Bezirksnotars besitzt. Die Landesjustizverwaltung kann davon absehen, Personen mit Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/09




Artikel 1
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 114

Artikel 2
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 114
Für das Land Baden-Württemberg gelten folgende besondere Vorschriften:

Artikel 3
Aufhebung des Gesetzes über die Ermächtigung des Landes Baden-Württemberg zur Rechtsbereinigung

Artikel 4
Entfallen

Artikel 5
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 7
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Grundbuchordnung

§ 143

Artikel 9
entfallen

Artikel 10
entfallen

Artikel 11
entfallen

Artikel 12
Schlussvorschriften


 
 
 


Drucksache 377/09

... (2) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, die Aufgaben und Befugnisse, die ihm nach diesem Gesetz zustehen, auf den Präsidenten des Bundesgerichtshofes zu übertragen. Die Landesregierungen werden ermächtigt, die Aufgaben und Befugnisse, die den Landesjustizverwaltungen nach diesem Gesetz zustehen, durch Rechtsverordnung auf diesen nachgeordnete Behörden zu übertragen. Die Landesregierungen können diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 377/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 15
Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung

Dritter Abschnitt

§ 32
Ergänzende Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 33
Sachliche und örtliche Zuständigkeit

§ 34
Zustellung

§ 35
Bestellung eines Vertreters im Verwaltungsverfahren

§ 36
Ermittlung des Sachverhalts, personenbezogene Daten, Mitteilungspflichten

Fünfter Teil

Vierter Abschnitt

§ 112a
Rechtsweg und sachliche Zuständigkeit

§ 112b
Örtliche Zuständigkeit

§ 112c
Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 112d
Klagegegner und Vertretung

§ 112e
Berufung

§ 112f
Klagen gegen Wahlen und Beschlüsse

§ 173
Bestellung eines Vertreters und eines Abwicklers der Kanzlei

Dritter Abschnitt

§ 191f
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Erster Abschnitt

§ 192
Erhebung von Gebühren und Auslagen

Zweiter Abschnitt

§ 193
Gerichtskosten

§ 194
Streitwert

§ 208
Landesrechtliche Beschränkungen der Parteivertretung und Beistandschaft

§ 210
Bestehenbleiben von Rechtsanwaltskammern

§ 215
Übergangsregelungen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

§ 34a
Mitteilungspflichten

Teil 6
Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen und allgemeine Vorschriften für das Verwaltungsverfahren.

§ 35
Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen

§ 39
Gebühren und Auslagen

Teil 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen.

§ 43
Übergangsregelungen

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 111

§ 111a

§ 111b

§ 111c

§ 111d

§ 111e

§ 111f

§ 111g

§ 112

§ 118

Anlage
(zu § 111f Satz 1) Gebührenverzeichnis

Artikel 4
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

Artikel 5
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 6
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 7
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

§ 15a
Anrechnung einer Gebühr

Artikel 8
Änderung des FGG-Reformgesetzes

Artikel 9
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 66/09

... Für die Landesjustizverwaltungen bzw. die Grundbuchämter werden sieben neue Informationspflichten eingeführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Grundbuchordnung

§ 12b

§ 32

Achter Abschnitt

§ 135
Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Grundakte; Verordnungsermächtigungen

§ 136
Eingang elektronischer Dokumente beim Grundbuchamt

§ 137
Form elektronischer Dokumente

§ 138
Übertragung von Dokumenten

§ 139
Aktenausdruck, Akteneinsicht und Datenabruf

§ 140
Entscheidungen, Verfügungen und Mitteilungen

§ 141
Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz

Artikel 2
Änderung der Grundbuchverfügung

Abschnitt XV
Vorschriften über den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Grundakte

§ 94
Grundsatz

§ 95
Allgemeine technische und organisatorische Maßgaben

§ 96
Anlegung und Führung der elektronischen Grundakte

§ 97
Übertragung von Papierdokumenten in die elektronische Form

§ 98
Übertragung elektronischer Dokumente in die Papierform oder in andere Dateiformate

§ 99
Aktenausdruck, Akteneinsicht und Datenabruf

§ 100
Wiederherstellung des Grundakteninhalts

§ 101
Ausführungsvorschriften

Artikel 3
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 4
Änderungen sonstigen Bundesrechts

§ 70

§ 113

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Gegenstand und Ziel des Gesetzentwurfs

1. Einleitung

2. Elektronischer Rechtsverkehr

3. Elektronische Grundakte

4. Gebühren für den Grundbuchabruf

II. Die wesentlichen Regelungen im Überblick

1. Elektronischer Rechtsverkehr

2. Elektronische Grundakte

3. Gebühren für den Grundbuchabruf

4. Sonstige Regelungen

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Kosten und Preise

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

V. Bürokratiekosten

1. Informationspflichten der Wirtschaft

2. Informationspflichten der Verwaltung

VI. Sonstige Angaben nach den §§ 43 und 44 GGO

1. Andere Lösungsmöglichkeiten

3. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

4. Vereinbarkeit mit EU-Recht

5. Gleichstellungsrelevante Regelungsfolgen

6. Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 135

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 136

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 137

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 138

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 139

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 140

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 141

Zu den Nummern 18 bis 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu § 94

Zu § 95

Zu § 96

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 97

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 98

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 99

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 100

Zu § 101

Zu den Nummern 9 bis 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 23

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 610: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 179/09

... klargestellt. Die Vorschrift soll bestimmen, welche Landesjustizverwaltung örtlich zuständig ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 43
Entziehung der Rechtsfähigkeit

§ 44
Zuständigkeit und Verfahren

§ 66
Bekanntmachung der Eintragung und Aufbewahrung von Dokumenten.

§ 75
Eintragungen bei Insolvenz.

§ 76
Eintragungen bei Liquidation.

§ 77
Form der Anmeldungen

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ 23
Übergangsvorschrift zu dem Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 4
Änderung der Kostenordnung

Artikel 5
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Vereinsregisterverordnung

§ 8
Führung des Namensverzeichnisses

§ 16
Einsicht in das Vereinsregister

§ 26
Registerakten, Namensverzeichnis und Handblatt

§ 30
Behandlung der nach Neufassung geschlossenen Registerblätter

§ 31
Einsicht in das maschinell geführte Vereinsregister

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Inhalt des Entwurfs

2. Gesetzgebungszuständigkeit

3. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

4. Kosten

5. Informationspflichten

6. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:


 
 
 


Drucksache 174/09 (Beschluss)

... Die Landesregierung des Landes, in dem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik seinen Sitz unterhält, wird ermächtigt, zur schnelleren Erledigung der Verfahren und Sicherstellung einer gleichmäßigen Belastung durch Rechtsverordnung die Entscheidung über Einsprüche gegen die Bußgeldbescheide der Verwaltungsbehörde einem anderen Amtsgericht oder zusätzlichen Amtsgerichten zu übertragen. Die Landesregierung kann diese Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltung übertragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/09 (Beschluss)




1. Zur Einleitungsformel

2. Zu Artikel 1 §§ 2 und 24 Absatz 2 Bürgerportalgesetz

§ 2
Zuständige Behörde

3. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 und 2 Bürgerportalgesetz

4. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Bürgerportalgesetz

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Satz 1 Bürgerportalgesetz

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Bürgerportalgesetz

7. Zu Artikel 1 § 8 Überschrift, Satz 1 und 2 Bürgerportalgesetz

§ 8
Dokumentenablage

8. Zu Artikel 1 §§ 8, 25 Bürgerportalgesetz

9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Bürgerportalgesetz

10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Bürgerportalgesetz

11. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 2 Bürgerportalgesetz

12. Zu Artikel 1 § 14 Bürgerportalgesetz

13. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 01 - neu - , Nummer 2, Absatz 1a - neu - Bürgerportalgesetz

14. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3 - neu - Bürgerportalgesetz

15. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Nummer 3a - neu - Bürgerportalgesetz

16. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 und 2 Bürgerportalgesetz

17. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - Bürgerportalgesetz

18. Zu Artikel 1 § 25 Bürgerportalgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

19. Zu Artikel 1 § 25 Bürgerportalgesetz

20. Zu Artikel 1 Bürgerportalgesetz

21. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 7 Satz 3 und 4 VwZG , Nummer 2 § 5a Absatz 4 VwZG und Nummer 3 Buchstabe b § 9 Absatz 2 Satz 3 VwZG

22. Zu Artikel 3 Verwaltungszustellungsgesetz


 
 
 


Drucksache 67/1/09

... Nach Auskünften der Landesjustizverwaltungen gegenüber dem Bundesministerium der Justiz im Jahr 2008 können für die Länderhaushalte folgende jährliche Mehrbelastungen geschätzt werden:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/1/09




1. Zur Eingangsformel, Zu Artikel 2a - neu - § 7 Absatz 3 StrEG

Artikel 2a
Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 JVKostO


 
 
 


Drucksache 5/09

... l. I S. 358) wesentliche Aufgaben im Bereich der Zulassung und Aufsicht übertragen, die früher den Landesjustizverwaltungen oblagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Patentanwaltsordnung

§ 18
Zulassung

§ 19
Vereidigung

§ 22
Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung

§ 26
Kanzlei

§ 28
Zustellungsbevollmächtigter

§ 29
Patentanwaltsverzeichnis

Zweiter Abschnitt

§ 30
Ergänzende Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 31
Sachliche Zuständigkeit

§ 32
Zustellung

§ 33
Bestellung eines Vertreters im Verwaltungsverfahren

§ 34
Ermittlung des Sachverhalts, personenbezogene Daten, Mitteilungspflichten

Fünfter Teil

§ 89
Ende des Amtes des patentanwaltlichen Mitglieds.

§ 93
Beendigung des Amtes des Beisitzers

Dritter Abschnitt

§ 94a
Rechtsweg und sachliche Zuständigkeit

§ 94b
Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 94c
Klagegegner und Vertretung

§ 94d
Berufung

§ 94e
Klagen gegen Wahlen und Beschlüsse

Erster Abschnitt

§ 145
Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen

Zweiter Abschnitt

§ 146
Gerichtskosten

§ 147
Streitwert

Elfter Teil

§ 157
Maßgaben nach dem Einigungsvertrag

§ 158
Patentsachbearbeiter

§ 159
Befreiung von der Tätigkeit bei einem Patentanwalt

§ 160
Inhaber von Erlaubnisscheinen

§ 161
Übergangsregelungen

Teil 1
Berufsgerichtliches Verfahren.

Teil 2
Gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfs

1. Übertragung von Aufgaben auf die Patentanwaltskammer

2. Modernisierung des Verwaltungsverfahrens und des gerichtlichen Verfahrens in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen

a Vorverfahren

b Rechtbehelfsbelehrung

c Klagearten

d Kein Normenkontrollverfahren

e Vertretungszwang

f Obligatorische mündliche Verhandlung

g Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung

h Kosten der Verfahren

i Aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen und einstweiliger Rechtsschutz

j Rechtsmittel

3. Sonstige Regelungen in der PAO

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Kosten und Preise

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

V. Andere Lösungsmöglichkeiten

VI. Informationspflichten

VII. Befristung

VIII. Rechtsvereinfachung

IX. Vereinbarkeit mit EU-Recht

X. Geschlechterspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 14

Zu § 28

Zu § 29

Zu den §§ 30

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu den §§ 33

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu § 94a

Zu § 94b

Zu § 94c

Zu § 94d

Zu § 94e

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu § 146

Zu § 147

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Abschnitt 1 Erster Rechtszug

Zu Unterabschnitt 1 Oberlandesgericht

Zu Unterabschnitt 2 Bundesgerichtshof

Zu Abschnitt 2 Zulassung und Durchführung der Berufung

Zu Abschnitt 3 Vorläufiger Rechtsschutz

Zu Abschnitt 4

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 746: Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht


 
 
 


Drucksache 6/09

... es entsprechend anzuwenden. Die in diesen Vorschriften den Dienstvorgesetzten zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse nehmen die Aufsichtsbehörden, die Aufgaben und Befugnisse der obersten Dienstbehörde nimmt die Landesjustizverwaltung wahr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 96

§ 105

§ 109

§ 120

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Grundzüge der Neuregelung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung/Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 674: Gesetz zur Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts


 
 
 


Drucksache 127/09

... Die Einzelheiten zu den Sätzen 2 und 3 regelt die Notarkammer in einer Ausbildungsordnung, die der Genehmigung der Landesjustizverwaltung bedarf. Auf die Tätigkeit nach Satz 1 Nr. 1 werden auf Antrag Zeiten nach Absatz 4 und Zeiten eines vorübergehenden Verzichts auf die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Schwangerschaft oder Betreuung eines Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen bis zur Dauer von zwölf Monaten angerechnet. Unterbrechungen der Tätigkeiten nach Satz 1 Nr. 1 und 2 auf Grund von Ereignissen des täglichen Lebens bleiben außer Betracht. Nicht als Unterbrechung der Tätigkeit nach Satz 1 Nr. 2 gelten die in Satz 5 genannten Zeiten für die Dauer von bis zu zwölf Monaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 7a

§ 7b

§ 7c

§ 7d

§ 7e

§ 7f

§ 7g

§ 7h

§ 7i

§ 120

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 179/09 (Beschluss)

... (1) Das Amtsgericht hat die Eintragung in das Vereinsregister in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem zu veröffentlichen. Die Länder können ein länderübergreifendes, zentrales elektronisches Informations- und Kommunikationssystem bestimmen. Sie können auch eine Übertragung der Abwicklungsaufgaben auf die zuständige Stelle eines anderen Landes sowie mit dem Betreiber des Unternehmensregisters eine Übertragung der Abwicklungsaufgaben auf das Unternehmensregister vereinbaren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 26 BGB , Nummer 3b - neu - § 28 BGB

§ 26
Vorstand; Vertretung

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 43, Überschrift, Absatz 1 BGB

§ 43
Zweckwidrige Betätigung

3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 59 Absatz 1, 2 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 66 BGB

§ 66
Bekanntmachung der Eintragung und Aufbewahrung von Dokumenten

5. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 67/09 (Beschluss)

... Nach Auskünften der Landesjustizverwaltungen gegenüber dem Bundesministerium der Justiz im Jahr 2008 können für die Länderhaushalte folgende jährliche Mehrbelastungen geschätzt werden:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/09 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel, Zu Artikel 2a - neu - § 7 Absatz 3 StrEG

Artikel 2a
Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 JVKostO


 
 
 


Drucksache 67/09

... (§ 56 Absatz 4 IRG). Die Bundesregierung hat gemäß § 74 Absatz 2 IRG die Ausübung der Befugnis, über Rechtshilfeersuchen anderer EU-Mitgliedstaaten zu entscheiden, durch eine Vereinbarung mit den Ländern (neugefasst am 28. April 2004, Bundesanzeiger Nummer 100 vom 29. Mai 2004, S. 11494) auf die Regierungen der Länder übertragen. Die Landesregierungen haben die Zuständigkeiten auf die Landesjustizverwaltungen, die Staatsanwaltschaften bei den Oberlandesgerichten oder auf die Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten weiter übertragen (vgl. auch die Ausführungen unter V. zu Artikel 3). Die zuständige Behörde kann das Ersuchen erst nach Erlass einer rechtskräftigen gerichtlichen Exequaturentscheidung bewilligen (§ 56 Absatz 1 IRG).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 56a
Entschädigung der verletzten Person

§ 56b
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

§ 57a
Kosten der Vollstreckung

§ 61b
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

§ 88
Grundsatz

§ 88a
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 88b
Unterlagen

§ 88c
Ablehnungsgründe

§ 88d
Verfahren

§ 88e
Vollstreckung

§ 88f
Aufteilung der Erträge

§ 90
Ausgehende Ersuchen

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

II. Vermögensabschöpfung im deutschen Recht

1. Verfall

2. Einziehung

III. Rechtshilfe bei der Vermögensabschöpfung

1. Materielle Voraussetzungen

2. Verfahren

IV. Harmonisierung des materiellen Rechts in der Europäischen Union

V. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Zu den Regelungen des Rahmenbeschlusses im Einzelnen:

VI. Änderungen im IRG

VII. Gesetzgebungszuständigkeit

VIII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IX. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

1. Zu § 49 – Voraussetzungen der Zulässigkeit

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

2. Zu § 54 – Umwandlung der ausländischen Sanktion

3. Zu § 55 – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit

4. Zu § 56 – Bewilligung der Rechtshilfe

5. Zu § 56a – Entschädigung der verletzten Person

Zu Absatz 1

Zu § 56a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

6. Zu § 56b – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

7. Zu § 57 – Vollstreckung

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

8. Zu § 57a – Kosten der Vollstreckung

9. Zu § 58 – Sicherung der Vollstreckung

10. Zu § 61b – Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Zu § 93

11. Zu § 61c – Audiovisuelle Vernehmung

12. Zu § 67a – Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche

13. Zu § 71a – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

14. Zu § 74a – Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen

15. Zu § 81 – Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung

16. Zu § 88 – Grundsatz

17. Zu § 88a – Voraussetzungen der Zulässigkeit

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

18. Zu § 88b – Unterlagen

19. Zu § 88c – Ablehnungsgründe

20. Zu § 88d –Verfahren

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

21. Zu § 88e – Vollstreckung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

22. Zu § 88f – Aufteilung der Erträge

23. Zu § 90 – Ausgehende Ersuchen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

24. Zu § 93 – Gemeinsame Ermittlungsgruppen

25. Zu § 94 – Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung

26. Zu § 95 – Sicherungsunterlagen

II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

1. Zu § 5 Absatz 4

2. Zu § 6 Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 760: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JL des Rates


 
 
 


Drucksache 889/09

... A 6.2.7. Wird eine Entscheidung, die von der EG-Verordnung nicht erfasst wird, vorgelegt, ist sie im deutschen Rechtsbereich nur dann wirksam, wenn die zuständige Landesjustizverwaltung oder das gegen die Entscheidung der Landesjustizverwaltung angerufene Oberlandesgericht festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen. Die Feststellung wird durch eine Befreiung von der Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses nicht entbehrlich. Kann eine ausländische Entscheidung in Ehesachen trotz aller Bemühungen von den Beteiligten nicht beschafft werden, so ist der Antrag gleichwohl vorzulegen. Wird dem Standesamt eine ausländische Entscheidung in Ehesachen vorgelegt, für die eine Feststellung der Anerkennungsvoraussetzungen durch die Landesjustizverwaltung erforderlich ist, soll der Antrag aufgenommen und der zuständigen Landesjustizverwaltung vorgelegt werden. Örtlich zuständig für die Feststellung ist die Justizverwaltung des Landes, in dem ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat keiner der Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist die Justizverwaltung des Landes zuständig, in dem eine neue Ehe geschlossen oder eine neue Lebenspartnerschaft begründet werden soll. Soweit hiernach keine Zuständigkeit besteht, ist die Justizverwaltung des Landes Berlin zuständig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 889/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeiner Teil

A 1. Namensführung

A 2. Orts- und Zeitangaben

A 3. Religion

A 4. Sprache und Schrift

A 5. Ausländische öffentliche Urkunden

A 6. Anerkennung ausländischer Entscheidungen

A 7. Prüfung der Staatsangehörigkeit

A 8. Abkürzungen

Besonderer Teil

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Kapitel 2
Führung der Personenstandsregister

Kapitel 3
Eheschließung

Abschnitt 1
Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung

Abschnitt 2
Fortführung des Eheregisters

Kapitel 4
Begründung der Lebenspartnerschaft

Kapitel 5
Geburt

Abschnitt 1
Anzeige und Beurkundung

Abschnitt 2
Besonderheiten

Abschnitt 3
Fortführung des Geburtenregisters

Kapitel 6
Sterbefall

Abschnitt 1
Anzeige und Beurkundung

Abschnitt 2
Fortführung des Sterberegisters, Todeserklärungen

Kapitel 7
Besondere Beurkundungen

Abschnitt 1
Beurkundungen mit Auslandsbezug; besondere Beurkundungsfälle

Abschnitt 2
Familienrechtliche Beurkundungen

Kapitel 8
Berichtigungen und gerichtliches Verfahren

Abschnitt 1
Berichtigungen ohne Mitwirkung des Gerichts

Abschnitt 2
Gerichtliches Verfahren

Kapitel 9
Beweiskraft und Benutzung der Personenstandsregister

Abschnitt 1
Beweiskraft; Personenstandsurkunden

Abschnitt 2
Benutzung der Personenstandsregister

Kapitel 10
Zwangsmittel, Bußgeldvorschriften, Besonderheiten, Gebühren

Kapitel 11
Verordnungsermächtigungen

Kapitel 12
Übergangsvorschriften

77.1. Fortführung des Familienbuchs als Heiratseintrag § 67 PStV

77.2. Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch § 49 PStV

78.1. Fortführung des Heiratseintrags § 68 PStV

78.2. Verlust des Familienbuchs

Anlage 1
zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Eheregister

1. Tod, Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten

2. Auflösung der Ehe durch Entscheidung

3. Namensänderung

3.1. Ehename

3.2. Behördliche Namensänderung

3.3. Sonstige

3.4. Religion

3.5. Berichtigung

Anlage 2
zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Geburtenregister

1. Bestehen/ Nichtbestehen eines Kindschaftsverhältnisses

2. Annahme als Kind

3. Namensänderung

4. Änderungen nach Transsexuellengesetz

5. Religion

6. Berichtigungen

Anlage 3
zur PStG-VwV

Begründung

3 Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 932: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz


 
 
 


Drucksache 691/09

... (1) Das Amtsgericht hat die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister durch Veröffentlichung in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations-und Kommunikationssystem bekannt zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 691/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 26
Vorstand und Vertretung

§ 28
Beschlussfassung des Vorstands

§ 40
Nachgiebige Vorschriften

§ 43
Entziehung der Rechtsfähigkeit

§ 44
Zuständigkeit und Verfahren

§ 66
Bekanntmachung der Eintragung und Aufbewahrung von Dokumenten.

§ 70
Vertrauensschutz bei Eintragungen zur Vertretungsmacht

§ 75
Eintragungen bei Insolvenz.

§ 76
Eintragungen bei Liquidation.

§ 77
Anmeldepflichtige und Form der Anmeldungen

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ [24] Übergangsvorschrift zu dem Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 4
Änderung der Kostenordnung

Artikel 5
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 5a
Änderung des Parteiengesetzes

Artikel 6
Änderung der Vereinsregisterverordnung

§ 8
Führung des Namensverzeichnisses

§ 16
Einsicht in das Vereinsregister

§ 26
Registerakten, Namensverzeichnis und Handblatt

§ 30
Behandlung der nach Neufassung geschlossenen Registerblätter

§ 31
Einsicht in das maschinell geführte Vereinsregister

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 591/09

... Sie können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 591/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 7
Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 179/1/09

... (1) Das Amtsgericht hat die Eintragung in das Vereinsregister in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem zu veröffentlichen. Die Länder können ein länderübergreifendes, zentrales elektronisches Informations- und Kommunikationssystem bestimmen. Sie können auch eine Übertragung der Abwicklungsaufgaben auf die zuständige Stelle eines anderen Landes sowie mit dem Betreiber des Unternehmensregisters eine Übertragung der Abwicklungsaufgaben auf das Unternehmensregister vereinbaren.

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Drucksache 179/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 26 BGB , Nummer 3b - neu - § 28 BGB

§ 26
Vorstand; Vertretung

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 43, Überschrift, Absatz 1 BGB

§ 43
Zweckwidrige Betätigung

3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 59 Absatz 1, 2 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 66 BGB

§ 66
Bekanntmachung der Eintragung und Aufbewahrung von Dokumenten

5. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 763/08

... (2) Das Übermittlungsverfahren nach Absatz 1 regeln Richtlinien, die von der Registerbehörde mit Zustimmung des Bundesministeriums der Justiz und im Einvernehmen mit den Landesjustizverwaltungen erlassen und geändert werden. Kann ein Einvernehmen mit den Landesjustizverwaltungen nicht erreicht werden, werden die Richtlinien von der Registerbehörde mit Zustimmung des Bundesministeriums der Justiz erlassen, wenn die Mehrheit der Landesjustizverwaltungen zugestimmt hat; Artikel 51 Abs. 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 763/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

§ 1
Mitteilungen zum Zentralregister

§ 2
Mitteilungen zum Erziehungsregister

§ 3
Mitteilungsfrist

§ 4
Datenfernübertragung

§ 5
Dringende Anfragen

§ 6
Antragstellung aus dem Ausland

§ 7
Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses

§ 8
Hinweispflicht

§ 9
Einsicht in Auskünfte bei dem Amtsgericht, der Anstaltsleitung oder der amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland

§ 10
Einholung eines Führungszeugnisses durch Behörden

§ 11
Gestaltung, Form und Übermittlungsweg

§ 12
Abführen von Gebühren

§ 13
Antrag auf Anordnung einer Registervergünstigung; Prüfung des Antrags

§ 14
Antrag auf Tilgung einer Jugendstrafe

§ 15
Begründungspflicht

§ 16
Rechtsbehelfsbelehrung

§ 17
Bekanntmachung ablehnender Entscheidungen

§ 18
Behandlung von förmlichen Beschwerden durch die Registerbehörde

§ 19
Mitteilungen zum Verkehrszentralregister

§ 20
Entscheidungen des Bundesministeriums der Justiz

§ 21
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 18

Zu § 21

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 637: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRGVwV)


 
 
 


Drucksache 343/1/08

... Die Landesregierungen können die Ermächtigung nach Satz 1 auf die Landesjustizverwaltungen übertragen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/1/08




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

13. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 3 VersAusglG

15. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 4 VersAusglG

16. Zu Artikel 1 § 13 VersAusglG

17. Zu Artikel 1 § 13 VersAusglG

18. Zu Artikel 1 § 16 VersAusglG

19. Zu Artikel 1 § 26a - neu - VersAusglG

Unterabschnitt 4
Nachträglicher Ausgleich von Anrechten nach dem Betriebsrentengesetz

§ 26a
Anspruch auf nachträgliche Teilung

20. Zu Artikel 1 § 27 VersAusglG

21. Zu Artikel 1 § 34 VersAusglG

22. Zu Artikel 1 § 48 Satz 2 VersAusglG ,

Artikel 21a
Änderung des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz – FGG-RG)

23. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 1 VersAusglG

24. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 220 Abs. 2 Satz 1 FamFG

25. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 229 FamFG

§ 229
Elektronischer Rechtsverkehr zwischen den Familiengerichten und den Versorgungsträgern

27. Zu Artikel 5 § 5 BVersTG

28. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 348/08

... Für den Bundeshaushalt entstehen keine Mehrkosten. Für die Haushalte der Länder und Gemeinden ergeben sich voraussichtlich Mehreinnahmen aus Bußgeldverfahren. Die Mehreinnahmen fallen in Abhängigkeit davon an, welcher Körperschaft das Landesrecht die Einnahmen aus Bußgeldverfahren zugewiesen hat. Die Verkehrsministerkonferenz der Länder hat sich dafür ausgesprochen, dass diese Einnahmen für Zwecke der Verkehrssicherheitsarbeit eingesetzt werden. Maßnahmen auf der Ebene der Länder werden deshalb erwartet. Etwaige Mehrbelastungen auf Seiten der Justiz durch vermehrte Einsprüche werden aller Voraussicht nach nicht wesentlich sein und sollten im Interesse der Verbesserung der Verkehrssicherheit hingenommen werden. Die Landesjustizverwaltungen der Länder beurteilen sie als vertretbar.

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Drucksache 348/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten und Einnahmen der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Sonstige Auswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 23
Feilbieten nicht genehmigter Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Ausrüstungen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

1. Notwendigkeit der Verbesserung der Allgemein- und Spezialprävention

2. Berücksichtigung positiver Erfahrungen anderer europäischer Mitgliedstaaten

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

4 Kosten/Einnahmen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Überarbeitung der Bußgeldregelsätze für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten


 
 
 


Drucksache 648/08 (Beschluss)

... Die Landesjustizverwaltungen werden zur Erstellung von Listen mit anderen Hilfemöglichkeiten im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG verpflichtet. Die Listen dienen zur Information der Rechtsantragstellen der Gerichte und damit der dort um Beratungshilfe nachsuchenden Bürger. Nach der erstmaligen Erstellung der Listen wird nur noch ein geringer Aktualisierungsaufwand anfallen. Dieser lässt sich nicht genauer bestimmen.

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Drucksache 648/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts

Artikel 1
Änderung des Beratungshilfegesetzes

§ 11

§ 13

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 62
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Beratungshilferechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe

2. Uneinheitliche Rechtsanwendung

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen

a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 BerHG-E

b Pflicht zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Abs. 3 BerHG-E

c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Abs. 1 Satz 2 - neu - BerHG-E

2. Verfahrensverbesserungen

a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Abs. 2 BerHG-E

b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Abs. 2 und 3 - neu - BerHG-E

c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Abs. 4 - neu - BerHG-E

3. Änderungen des Gebührenrechts

4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 347/08

... " sein wird, ist der EuGH künftig nicht nur zur Auslegung der Brüssel-I-Verordnung und – für Altfälle – des Brüsseler Übereinkommens von 1968 zuständig. Er wird auch Vorlagefragen zur Auslegung des Lugano Übereinkommens von 2007 beantworten. Ferner wird es einen Erläuternden Bericht zu dem Übereinkommen geben. Um darüber hinaus eine einheitliche Auslegung des Übereinkommens durch die Gerichte aller durch das Übereinkommen gebundenen Staaten zu erleichtern, wurde – nach dem Vorbild des geltenden Übereinkommens von 1988 – ein Protokoll 2 über die einheitliche Auslegung des neuen Übereinkommens vorgesehen. Das Protokoll gibt den Vertragsstaaten, die nicht Mitgliedstaaten der Gemeinschaft sind, die Möglichkeit, in Vorlageverfahren vor dem EuGH schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Ferner wird die Kommission ein System für den Austausch von Informationen über Gerichtsentscheidungen nach dem Lugano Übereinkommen von 2007 und den Vorgänger- und Parallelrechtsakten (Lugano Übereinkommen von 1988, Brüsseler Übereinkommen von 1968 und Auslegungsprotokoll in der Fassung der jeweiligen Beitrittsübereinkommen, Brüssel-I-Verordnung, Parallelabkommen mit Dänemark) einrichten. Nach dem bisherigen Lugano Übereinkommen von 1988 wird das System zum Informationsaustausch vom Kanzler des EuGH betrieben (vgl. Artikel 2 Abs. 2 des Protokolls Nr. 2 über die einheitliche Auslegung des Übereinkommens von 1988). Das Bundesministerium der Justiz übermittelt dem EuGH nach dem bisherigen Übereinkommen letztinstanzliche und andere besonders wichtige, rechtskräftig gewordene Entscheidungen zu diesem Übereinkommen und Parallelrechtsakten (Artikel 2 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 16. September 1988 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, BGBl. 1994 II S. 2658, 3772). Die Entscheidungen werden von den Landesjustizverwaltungen an das Bundesministerium der Justiz gesandt. Nach Artikel 1 des Entwurfs (Gesetz über die Übermittlung gerichtlicher Entscheidungen nach dem Protokoll 2 zum Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen) wird das Bundesministerium der Justiz die Aufgabe der Übermittlung von Entscheidungen auch für das Lugano Übereinkommen von 2007 fortführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Übermittlung gerichtlicher Entscheidungen nach dem Protokoll 2 zum Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und

Artikel 2
Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes

Abschnitt 6
Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft nach § 1 Abs. 1 Nr. 2.

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 430: Durchführungsgesetz zum Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Lugano Übereinkommen von 2007)


 
 
 


Drucksache 635/08

... Andererseits überzeugt der Ansatz, dass das während der Ehe erworbene Vermögen beiden Ehegatten zusteht. In gut 50 Jahren sind aber auch Gerechtigkeitsdefizite zu Tage getreten. In der Praxis haben sich Missbrauchsmöglichkeiten zulasten des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten gezeigt. Manche Bestimmung lässt sich vereinfachen oder den Bedürfnissen der Praxis anpassen. Eine Praxisbefragung des Bundesministeriums der Justiz, an der sich seit 2003 die Landesjustizverwaltungen, der Bundesgerichtshof, die Bundesnotarkammer und die Bundesrechtsanwaltskammer beteiligt haben, hat insbesondere folgende Kritikpunkte am geltenden Recht ergeben:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 635/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1384
Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei Scheidung

§ 1385
Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

§ 1386
Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

§ 1387
Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei vorzeitigem Ausgleich oder vorzeitiger Aufhebung

§ 1388
Eintritt der Gütertrennung

Untertitel 1a Behandlung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Scheidung

§ 1568a
Ehewohnung

§ 1568b
Haushaltsgegenstände

Artikel 2
Aufhebung der Hausratsverordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Abschnitt 6
Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen

§ 200
Ehewohnungssachen; Haushaltssachen

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 48
Ehewohnungs- und Haushaltssachen

Artikel 5
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ...[18] Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom (Einsetzen: Datum des Tages der Ausfertigung)

Artikel 7
Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes

§ 17
Behandlung der gemeinsamen Wohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Artikel 8
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Artikel 9
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 10
Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung

§ 10
Betreuungsverfügungen

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Die Ausgangslage im Zugewinnausgleichsrecht

2. Probleme und Lösungen im Zugewinnausgleichsrecht

a Berücksichtigung von Schulden bei der Eheschließung negatives Anfangsvermögen

b Schutz vor Vermögensmanipulationen bei Trennung und Scheidung - Auseinanderfallen der Stichtage in § 1378 Abs. 2 und § 1384 BGB

c Schutz vor Vermögensmanipulationen bei Trennung und Scheidung - Verbesserung des vorläufigen Rechtsschutzes

d Auskunftspflicht in § 1379 BGB

e Hausratsverordnung

3. Anpassung der vormundschaftsrechtlichen Genehmigungspflichten an den modernen Zahlungsverkehr

4. Haltung der Landesjustizverwaltungen und der beteiligten Fachkreise und Verbände

5. Kosten, Preiswirkungen/Bürokratiekosten

6. Gesetzgebungszuständigkeit

7. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

1. Zu Buchstabe a

2. Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

1. Zu Buchstabe a

2. Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

1. § 1384 BGB Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichszahlung bei Scheidung

2. § 1385 BGB Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

3. § 1386 BGB Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

4. § 1387 BGB Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei vorzeitigem Ausgleich oder vorzeitiger Aufhebung

5. § 1388 BGB Eintritt der Gütertrennung

Zu Nummer 10

1. Zu Buchstabe a

2. Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

1. Zu § 1568a BGB-E Ehewohnung

a Zu Absatz 1:

b Zu Absatz 2:

c Zu Absatz 3:

d Zu Absatz 4:

e Zu Absatz 5:

f Zu Absatz 6:

2. Zu § 1568b BGB-E Haushaltsgegenstände

a Zu Absatz 1:

b Zu Absatz 2:

c Zu Absatz 3:

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu den Artikeln 3

Zu Artikel 6

a Zu Absatz 1:

b Zu Absatz 2:

c Zu Absatz 3:

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 228: Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts


 
 
 


Drucksache 343/08

... Die Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte lassen sich nicht quantifizieren. Durch die Vereinfachung und Flexibilisierung des Rechts, insbesondere durch größere Spielräume für Vereinbarungen zwischen den Eheleuten, kann es zu Entlastungseffekten für die öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger kommen, die ganz oder teilweise über öffentliche Haushalte finanziert werden. Aus denselben Gründen ist mittelfristig mit Entlastungseffekten für die Familiengerichtsbarkeit zu rechnen, was sich vor allem auf die Haushalte der Landesjustizverwaltungen auswirken kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Gesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz – VersAusglG)

Teil 1
Der Versorgungsausgleich

Kapitel 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Halbteilung der Anrechte

§ 2
Auszugleichende Anrechte

§ 3
Ehezeit, Ausschluss bei kurzer Ehezeit

§ 4
Auskunftsansprüche

§ 5
Bestimmung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert

Kapitel 2
Ausgleich

Abschnitt 1
Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

§ 6
Regelungsbefugnisse der Ehegatten

§ 7
Besondere formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen

§ 8
Besondere materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen

Abschnitt 2
Wertausgleich bei der Scheidung

Unterabschnitt 1
Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung

§ 9
Rangfolge der Ausgleichsformen, Ausnahmen

Unterabschnitt 2
Interne Teilung

§ 10
Interne Teilung

§ 11
Anforderungen an die interne Teilung

§ 12
Rechtsfolge der internen Teilung von Betriebsrenten

§ 13
Teilungskosten des Versorgungsträgers

Unterabschnitt 3
Externe Teilung

§ 14
Externe Teilung

§ 15
Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung

§ 16
Externe Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis

§ 17
Besondere Fälle der externen Teilung von Betriebsrenten

Unterabschnitt 4
Ausnahmen

§ 18
Geringfügigkeit

§ 19
Fehlende Ausgleichsreife

Abschnitt 3
Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

Unterabschnitt 1
Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen

§ 20
Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente

§ 21
Abtretung von Versorgungsansprüchen

§ 22
Anspruch auf Ausgleich von Kapitalzahlungen

Unterabschnitt 2
Abfindung

§ 23
Anspruch auf Abfindung, Zumutbarkeit

§ 24
Höhe der Abfindung, Zweckbindung

Unterabschnitt 3
Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung

§ 25
Anspruch gegen den Versorgungsträger

§ 26
Anspruch gegen die Witwe oder den Witwer

Abschnitt 4
Härtefälle

§ 27
Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs

Kapitel 3
Ergänzende Vorschriften

§ 28
Ausgleich eines Anrechts der Privatvorsorge wegen Invalidität

§ 29
Leistungsverbot bis zum Abschluss des Verfahrens

§ 30
Schutz des Versorgungsträgers

§ 31
Tod eines Ehegatten

Kapitel 4
Anpassung nach Rechtskraft

§ 32
Anpassungsfähige Anrechte

§ 33
Anpassung wegen Unterhalt

§ 34
Durchführung einer Anpassung wegen Unterhalt

§ 35
Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person

§ 36
Durchführung einer Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person

§ 37
Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person

§ 38
Durchführung einer Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person

Teil 2
Wertermittlung

Kapitel 1
Allgemeine Wertermittlungsvorschriften

§ 39
Unmittelbare Bewertung einer Anwartschaft

§ 40
Zeitratierliche Bewertung einer Anwartschaft

§ 41
Bewertung einer laufenden Versorgung

§ 42
Bewertung nach Billigkeit

Kapitel 2
Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger

§ 43
Sondervorschriften für Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung

§ 44
Sondervorschriften für Anrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis

§ 45
Sondervorschriften für Anrechte nach dem Betriebsrentengesetz

§ 46
Sondervorschriften für Anrechte aus Privatversicherungen

Kapitel 3
Korrespondierender Kapitalwert

§ 47
Berechnung des korrespondierenden Kapitalwerts

Teil 3
Übergangsvorschriften

§ 48
Allgemeine Übergangsvorschrift

§ 49
Übergangsvorschrift für Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen

§ 50
Wiederaufnahme von ausgesetzten Verfahren nach dem Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz

§ 51
Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs

§ 52
Durchführung einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs

§ 53
Bewertung eines Teilausgleichs bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung

§ 54
Weiter anwendbare Übergangsvorschriften des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts und des Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs für Sachverhalte vor dem 1. Juli 1977

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 219
Beteiligte

§ 220
Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht

§ 221
Erörterung, Aussetzung

§ 222
Durchführung der externen Teilung

§ 223
Antragserfordernis für Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

§ 224
Entscheidung über den Versorgungsausgleich

§ 225
Zulässigkeit einer Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung

§ 226
Durchführung einer Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung

§ 227
Sonstige Abänderungen

§ 228
Zulässigkeit der Beschwerde

Artikel 3
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Untertitel 3 Versorgungsausgleich

§ 1587
Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz.

Untertitel 3 Versorgungsausgleich

§ 1587
Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 120b
Tod eines Ehegatten vor Empfang angemessener Leistungen

Vierter Unterabschnitt Besonderheiten beim Versorgungsausgleich

§ 120f
Interne Teilung und Verrechnung von Anrechten

§ 120g
Externe Teilung

§ 120h
Abzuschmelzende Anrechte

§ 187
Zahlung von Beiträgen und Ermittlung von Entgeltpunkten aus Beiträgen beim Versorgungsausgleich.

§ 268a
Änderung von Renten beim Versorgungsausgleich

Artikel 5
Gesetz über die interne Teilung beamtenversorgungsrechtlicher Ansprüche von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Versorgungsausgleich (Bundesversorgungsteilungsgesetz – BVersTG)

§ 1
Zweckbestimmung

§ 2
Anspruch

§ 3
Anpassung

§ 4
Rückforderung

§ 5
Erstattung

Artikel 6
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Abgeordnetengesetzes

§ 25a
Versorgungsausgleich

Artikel 8
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 55e

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 43
Interne Teilung

Artikel 10
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 11
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 12
Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 50
Versorgungsausgleichssachen

Artikel 14
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 15
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 16
Änderung der Kostenordnung

Artikel 17
Änderung des Schornsteinfegergesetzes

§ 33a
Interne Teilung beim Versorgungsausgleich

Artikel 18
Änderung des Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherungs-Gesetzes

Artikel 19
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 20
Änderung des Einführungsgesetzes zum

Artikel 21
Änderung des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts

Artikel 22
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung


 
 
 


Drucksache 553/08 (Beschluss)

... ihren Sitz unterhält, wird ermächtigt, zur schnelleren Erledigung der Verfahren und zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Belastung durch Rechtsverordnung die Entscheidung über Einsprüche gegen die Bußgeldbescheide der Verwaltungsbehörde einem anderen Amtsgericht oder zusätzlichen Amtsgerichten zu übertragen. Die Landesregierung kann diese Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltung übertragen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 312e Abs. 1a - neu - BGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 312f Nr. 1, 2 BGB

3. Zu Artikel 1a - neu - § 43 Abs. 2a - neu - , 3 BDSG

Artikel 1a
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

4. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG Nr. 4 § 20 Abs. 1 UWG

5. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b - neu - § 7 Abs. 4 - neu - UWG

6. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 20 Abs. 2 UWG

7. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 20 Abs. 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - UWG

8. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b § 102 Abs. 2 Satz 1 TKG

9. Zu Artikel 5 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 95/08

... " wird die Anwendung der Vorschrift in der Praxis erleichtern und das Problembewusstsein erhöhen. Mit der offenen Formulierung der Alternative 3 weist die Regelung die angesichts der möglichen Vielfalt konkreter Einzelfälle erforderliche Flexibilität auf. Besondere Gründe, die die diplomatische Zustellung immer rechtfertigen, sind dabei Zustellungen an ausländische Diplomaten oder Staaten, soweit sie der deutschen Gerichtsbarkeit überhaupt unterliegen. Da in diesem Fall außenpolitische Belange des Bundes berührt sind, ist der diplomatische Weg über das Auswärtige Amt unter Einbeziehung der jeweiligen Landesjustizverwaltung zwingend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 183
Zustellung im Ausland

Abschnitt 1
Zustellung nach der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007.

§ 1067
Zustellung durch diplomatische oder konsularische Vertretungen

§ 1068
Zustellung durch die Post

Abschnitt 5
Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG)Nr.1896/2006

Titel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1087
Zuständigkeit

§ 1088
Maschinelle Bearbeitung

§ 1089
Zustellung

Titel 2
Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl

§ 1090
Verfahren nach Einspruch

§ 1091
Einleitung des Streitverfahrens

Titel 3
Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls in Ausnahmefällen

§ 1092
Verfahren

Titel 4
Zwangsvollstreckung aus dem Europäischen Zahlungsbefehl

§ 1093
Vollstreckungsklausel

§ 1094
Übersetzung

§ 1095
Vollstreckungsschutz und Vollstreckungsabwehrklage gegen den im Inland erlassenen Europäischen Zahlungsbefehl

§ 1096
Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006; Vollstreckungsabwehrklage

Abschnitt 6
Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr.861/2007

Titel 1
Erkenntnisverfahren

§ 1097
Einleitung und Durchführung des Verfahrens

§ 1098
Annahmeverweigerung auf Grund der verwendeten Sprache

§ 1099
Widerklage

§ 1100
Mündliche Verhandlung

§ 1101
Beweisaufnahme

§ 1102
Urteil

§ 1103
Säumnis

§ 1104
Abhilfe bei unverschuldeter Säumnis des Beklagten

Titel 2
Zwangsvollstreckung

§ 1105
Zwangsvollstreckung inländischer Titel

§ 1106
Bestätigung inländischer Titel

§ 1107
Ausländische Vollstreckungstitel

§ 1108
Übersetzung

§ 1109
Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007; Vollstreckungsabwehrklage

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 46b
Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006

Artikel 4
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 1
Geltungsbereich

Artikel 5
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gegenstand und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Der wesentliche Inhalt des Entwurfs im Überblick

1. Durchführungsvorschriften zur Einführung des Europäischen Mahnverfahrens

2. Durchführungsvorschriften zur Einführung des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen

3. Änderungen aufgrund der Neufassung der Zustellungsverordnung

4. Änderung der Vorschriften über die Auslandszustellung

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Kosten und Preise; geschlechtsspezifische Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

V. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 183

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu § 184

Zu Nummer 4

Zu § 688

Zu Nummer 5

Zu § 689

Zu Nummer 6

Zu § 794

Zu Nummer 7

Zu § 795

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 1067

Zu § 1068

Zu Nummer 10

Zu § 1069

Zu Nummer 11

Zu § 1070

Zu § 1071

Zu Nummer 12

Zu § 1087

Zu § 1088

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1089

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1090

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 1091

Zu § 1092

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 1093

Zu § 1094

Zu § 1095

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1096

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 13

Zu § 1097

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1098

Zu § 1099

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1100

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1101

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1102

Zu § 1103

Zu § 1104

Zu § 1105

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1106

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1107

Zu § 1108

Zu § 1109

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu § 20

Zu Nummer 2

Zu § 20

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu § 13a

Zu Nummer 2

Zu § 46b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu §§ 46c

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu § 204

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 272: Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung


 
 
 


Drucksache 304/08 (Beschluss)

... (3) Die Landesregierungen bestimmen durch Rechtsverordnung, welches Gericht die Aufgaben des zentralen Vollstreckungsgerichts nach Absatz 1 wahrzunehmen hat. Sie können diese Befugnis auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/08 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 754
Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung

§ 755
Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners

Titel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 802a
Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers

§ 802b
Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Stundung

§ 802c
Vermögensauskunft des Schuldners

§ 802d
Erneute Vermögensauskunft

§ 802e
Zuständigkeit

§ 802f
Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft

§ 802g
Erzwingungshaft

§ 802h
Unzulässigkeit der Haftvollstreckung

§ 802i
Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners

§ 802j
Dauer der Haft; erneute Haft

§ 802k
Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse

§ 802l
Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers

§ 807
Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch

§ 829a
Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden

Titel 6
Schuldnerverzeichnis

§ 882b
Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

§ 882c
Eintragungsanordnung

§ 882d
Vollziehung der Eintragungsanordnung

§ 882e
Löschung

§ 882f
Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

§ 882g
Erteilung von Abdrucken

§ 882h
Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses

Artikel 2
Änderung der Abgabenordnung

§ 284
Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners

§ 338
Gebührenarten

§ 341a
Gebühr für die Abnahme der Vermögensauskunft

§ 341b
Gebühr für den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls

§ 341c
Gebühr für die Einholung von Drittauskünften

§ 341d
Gebühr für den Einspruch gegen die Anordnung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

Artikel 3
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

§ 22a
Entschädigung von Auskunftsstellen

Artikel 4
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 5
Übergangsbestimmungen

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

3. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

a Informationsbeschaffung des Gläubigers bei Vollstreckungsbeginn

b Modernisierung des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft

c Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses

d Förderung der gütlichen Einigung

e Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden

f Verwaltungsvollstreckung

4. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

a Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes und der Länder

b Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

5. Gesetzgebungskompetenz

6. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 802a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 802c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 802d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802e

Zu § 802f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 802g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802h

Zu § 802i

Zu § 802j

Zu § 802k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 802l

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 882b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu 882c

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 882d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 882e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 882f

Zu § 882g

Zu § 882h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.