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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Landes- oder Bundesbeauftragte"


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Drucksache 657/04

... Bei der datenschutzrechtlichen Kontrolle in Absatz 2 wird differenziert zwischen den Aufgaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und den Aufgaben der Landesbeauftragten. Nachdem die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Dateneingabe und des Datenabrufs bei der jeweiligen Landesbehörde oder Bundesbehörde liegt, muss auch der jeweilige Landes- oder Bundesbeauftragte für den Datenschutz die Eingabe und den Abruf kontrollieren. Die datenschutzrechtliche Sicherung der Datei nach § 9

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 657/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer gemeinsamen Datei der deutschen Sicherheitsbehörden zur Beobachtung und Bekämpfung des islamistischen Extremismus und Terrorismus (Anti-Terror-Datei-Gesetz)

§ 1
Gegenseitige Information

§ 2
Gemeinsame Datei

§ 3
Datenschutzrechtliche Verantwortung und Kontrolle

§ 4
Errichtungsanordnung

§ 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzungen des Gesetzentwurfs

II. Schwerpunkte des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Finanzielle Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 657/04 (Beschluss)

... Die datenschutzrechtliche Verantwortung ist in Absatz 1 geregelt. Danach ist die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, die Zulässigkeit der Eingabe sowie die Richtigkeit oder Aktualität der Daten der Behörde übertragen, die die jeweiligen Daten in die gemeinsame Datei einstellt. Die Verantwortung für die Zulässigkeit des Abrufs soll der Empfänger tragen. Bei der datenschutzrechtlichen Kontrolle in Absatz 2 wird differenziert zwischen den Aufgaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und den Aufgaben der Landesbeauftragten. Nachdem die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Dateneingabe und des Datenabrufs bei der jeweiligen Landesbehörde oder Bundesbehörde liegt, muss auch der jeweilige Landes- oder Bundesbeauftragte für den Datenschutz die Eingabe und den Abruf kontrollieren. Die datenschutzrechtliche Sicherung der Datei nach § 9

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 657/04 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage

§ 1
Gegenseitige Information

§ 2
Gemeinsame Datei

§ 3
Datenschutzrechtliche Verantwortung und Kontrolle

§ 4
Errichtungsanordnung

§ 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzungen des Gesetzentwurfs

II. Schwerpunkte des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Finanzielle Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


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