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1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"Landeplatzbetreibern"


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Drucksache 717/06

... über Landeplätze verweist weitgehend auf ausgewählte Vorschriften über Flughäfen. Zum einen enthält Nr. 8 daher redaktionelle Folgeänderungen, die durch Umstellung der für Flughäfen geltenden Vorschriften erforderlich sind. Insofern wird keine inhaltliche Änderung in Bezug auf die Landeplätze vorgenommen. Zum anderen wird aber festgelegt, inwieweit die Vorschriften über die Sicherheitsorganisation, die bei Flughäfen im Sinne des deutschen Rechts anzuwenden sind, auch bei Landeplätzen gelten. Eine generelle Erstreckung der Geltung jener Vorschriften ist für Landeplätze vorgesehen, bei denen Instrumentenflugbetrieb stattfindet. Sie kann darüber hinaus von der zuständigen Luftfahrtbehörde angeordnet werden, wenn Gründe der Betriebssicherheit dafür sprechen. Um den Landeplatzbetreibern unzumutbare Aufwendungen zu ersparen, wird beim Beauftragten für die Sicherheitsorganisation nicht unbedingt auf der personellen Trennung bestanden, so dass der Flugleiter zugleich auch zum Beauftragten für die Sicherheitsorganisation bestellt werden darf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 717/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1
Die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. 1 S. 610), zuletzt geändert durch Artikel [1 der Verordnung vom 27. Juli 2005 (BGBl. 1 S. 2275)], wird wie folgt geändert:

1. § 41 wird wie folgt geändert:

2. § 43 wird durch folgende §§ 43 und 43a ersetzt:

§ 43
Flughafenbenutzungsordnung

§ 43a
Entgelte

3. § 45 wird wie folgt gefasst:

§ 45
Erhaltungs- und Betriebspflicht

4. Nach § 45 werden folgende §§ 45a, 45b und 45c eingefügt:

§ 45a
Flugplatzhandbuch

§ 45b
Sicherheitsorganisation

§ 45c
Beauftragter für die Sicherheitsorganisation

5. Dem § 46 wird folgender Absatz 5 angefügt:

6. § 47 wird wie folgt geändert:

8. § 53 wird wie folgt geändert:

9. § 58 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

11. § 108 Abs. 1 Nr. 7 wird wie folgt geändert:

12. Dem § 110 wird folgender Absatz 4 angefügt:

13. Dem § 110 wird folgender Absatz 5 angefügt:

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2


 
 
 


Suchbeispiele:


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