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"Land- und forstwirtschaftliche"


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0325/05B
0341/05
0194/05
0552/05
0325/2/05
0329/05
0194/05B
0836/05
0552/1/05
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0914/05
0322/05
0197/05
0341/05B
0234/05
0710/04B
0565/04
0667/04
0872/04
0325/03B
Drucksache 334/09 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat hält die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe für wichtige lokale Akteure, die nicht nur vom Klimawandel durch Änderungen der natürlichen Rahmenbedingungen erheblich betroffen sind und zu Anpassungen herausgefordert werden, sondern auch einen wichtigen Teil zur Minderung des Klimawandels beitragen können. Der Bundesrat bittet in diesem Zusammenhang die Bundesregierung dafür Sorge zu tragen, dass auch mit der Umsetzungsphase ab 2013 das bewährte Prinzip einer Anreizpolitik weiterverfolgt und nicht durch ordnungspolitische Maßnahmen, z.B. im Rahmen von Cross Compliance, ersetzt wird.



Drucksache 4/08 (Beschluss)

... Nach geltendem Recht fallen landwirtschaftliche Betriebe, die ihre Flächen an verschiedene Landwirte verpachten unter der Voraussetzung, dass der Betrieb ertragsteuerlich nicht aufgegeben wurde, unter die Begünstigung des Betriebsvermögensfreibetrags bzw. des Bewertungsabschlags. Es bestand von Anfang an allgemeiner Konsens, dass die Neuregelung der Verschonung von Betriebsvermögen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nicht eingeschränkt werden sollte. Im Gegensatz zu gewerblich geprägten Vermögensverwaltungsgesellschaften bestehen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft keine Gestaltungsmöglichkeiten, die als missbräuchlich angesehen werden könnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG

2. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 4 ErbStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 11 und 18 § 13a Abs. 5 und § 19a Abs. 5 ErbStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5 ErbStG

6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a ErbStG

7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5a - neu - ErbStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 6 und 7 ErbStG

9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a ErbStG

10. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 und 2 ErbStG

11. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 und 2 ErbStG

12. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 ErbStG

13. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 2 ErbStG

14. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 2 Nr. 2 ErbStG

15. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b ErbStG

16. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b ErbStG

17. Zu Artikel 1 Nr. 15 und 17 §§ 16 und 19 Abs. 1 ErbStG ,

18. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 28 ErbStG

19. Zu Artikel 2 Nr. 2 11 Abs. 2 Satz 4 BewG

20. Zu Artikel 2 Nr. 2 und 8 § 11 Abs. 3 - neu - und § 109 Abs. 2 BewG

21. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 158 Abs. 4 Nr. 1 BewG

22. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 1 BewG

23. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 1 und 3 BewG

24. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 166 BewG

25. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 4 - neu - BewG

26. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 163 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2, Abs. 5 Satz 1, 2, Abs. 8 BewG

27. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 164 Abs. 2 Satz 1, 2 und 3 - neu - sowie Abs. 5 Satz 2 - neu - BewG

28. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 160 Abs. 2 Satz 2, § 163 Abs. 8, § 164 Abs. 5, § 182 Abs. 5, § 183 Satz 3, § 184 Satz 3 BewG

29. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 179 BewG

§ 179
Bewertung unbebauter Grundstücke

30. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 1a - neu - BauGB

31. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB

32. Zu Artikel 2 Nr. 14 §§ 157 bis 187 BewG

33. Zu Artikel 3 Abs. 2

34. Zu Artikel 4 Nr. 3 und 5 §§ 198 und 246 Abs. 6 BauGB

35. Zu Artikel 4 Nr. 4 Buchstabe b § 199 Abs. 2 Nr. 4 BauGB


 
 
 


Drucksache 340/08

... -Kennzeichengesetz - an das geänderte EG-Recht anzupassen. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes folgt daher aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 17 GG (Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung, Ein- und Ausfuhr land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse).



Drucksache 797/08

... - Richtlinie 2000/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2000 über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission gasförmiger Schadstoffe und luftverunreinigender Partikel aus Motoren, die für den Antrieb von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen bestimmt sind, und zur Änderung der Richtlinie 74/150/EWG des Rates7,



Drucksache 628/08

... (Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung).



Drucksache 4/08

... – Bewertung und Besteuerung des Grundvermögens, des Betriebsvermögens, des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften nach Verkehrswerten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 3
Rückwirkende Anwendung des durch dieses Gesetz geänderten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts

Artikel 4
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Maßnahmen

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Preis- und Kostenwirkungen

5. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

7. Finanzielle Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Nummer 12

Zu § 13b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu den Nummern 25 bis 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Teil A (Allgemeines)

Zu § 157

Zu Teil B (Land- und forstwirtschaftliches Vermögen)

Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu § 158

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 159

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 160

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 161

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 162

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 163

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 164

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 165

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 166

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 167

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 168

Zu § 169

Zu § 170

Zu § 171

Zu § 172

Zu § 173

Zu § 174

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 175

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil C (Grundvermögen)

Zu § 176

Zu § 177

Zu § 178

Zu § 179

Zu § 180

Zu § 181

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 182

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 183

Zu § 184

Zu § 185

Zu § 186

Zu § 187

Zu Nummer 15

Zu § 188

Zu § 189

Zu Nummer 16

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 4/1/08

... 1. das Vermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (§ 160 Abs. 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 11 und 12 § 13a Abs. 01 - neu -, § 13b Abs. 1 Satz 1 ErbStG

3 2.

4. Zu Buchstabe a:

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 2 bis 7 und Absatz 4 ErbStRG

6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG

7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 7, Abs. 5 Satz 1 ErbStG

9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 4 ErbStG

10. Zu Artikel 1 Nr. 11 und 18 § 13a Abs. 5 und § 19a Abs. 5 ErbStG

11. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5 ErbStG

12. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a ErbStG

13. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5 Satz 1 ErbStG

14. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5 Satz 2 ErbStRG

15. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5a - neu - ErbStG

16. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 6 und 7 ErbStG

17. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a ErbStG

18. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 ErbStG

19. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 ErbStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

20. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 ErbStG

21. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 2 ErbStG

22. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 2 Nr. 2 ErbStG

23. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 und 2 ErbStG

24. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b ErbStG

25. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b ErbStG

26. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a - neu - § 15 Abs. 1 ErbStG

27. Zu Artikel 1 Nr. 15 und 17 §§ 16 und 19 Abs. 1 ErbStG ,

28. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 28 ErbStG

29. Zu Artikel 2 Nr. 2 11 Abs. 2 Satz 4 BewG

30. Zu Artikel 2 Nr. 2 und 8 § 11 Abs. 3 - neu - und § 109 Abs. 2 BewG

31. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 158 Abs. 4 Nr. 1 BewG

32. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 BewG

33. Hilfsempfehlung zu Ziffer 32

Zu Artikel 2

34. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 1 und 3 BewG

35. Hilfsempfehlung zu Ziffer 32

Zu Artikel 2

36. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 4 - neu - BewG

37. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 163 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2, Abs. 5 Satz 1, 2, Abs. 8 BewG

38. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 163 Abs. 2, § 164 Abs. 2 Satz 1 BewG

39. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 160 Abs. 2 Satz 2, § 163 Abs. 8, § 164 Abs. 5, § 182 Abs. 5, § 183 Satz 3, § 184 BewG

40. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 164 Abs. 2 Satz 1, 2 und 3 - neu - sowie Abs. 5 Satz 2 - neu - BewG

41. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 167 Abs. 2 Satz 2 - neu - BewG

42. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 160 Abs. 2 Satz 2, § 163 Abs. 8, § 164 Abs. 5, § 182 Abs. 5, § 183 Satz 3, § 184 Satz 3 BewG

43. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 179 BewG

§ 179
Bewertung unbebauter Grundstücke

44. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 182 Abs. 2 Satz 3 BewG

45. Zu Artikel 4 Nr. 1 Buchstabe a § 193 Abs. 5 Satz 2a - neu - BauGB

46. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 1 BauGB

47. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 1a - neu - BauGB

48. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 3 BauGB

49. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB

50. Zu Artikel 2 Nr. 14 §§ 157 bis 187 BewG

51. Zu Artikel 3 Abs. 2

52. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 6 BauGB

53. Zu Artikel 4 Nr. 3 und 5 §§ 198 und 246 Abs. 6 BauGB

54. Zu Artikel 4 Nr. 4 Buchstabe b § 199 Abs. 2 Nr. 4 BauGB

55. Zu Artikel 5 Abs. 1 Inkrafttreten

56. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 788/08

... R 13.3 Land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 788/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 (EStÄR 2008) vom November 2008

Anlage
(zu R 4.6) Übersicht über die Berichtigung des Gewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart

Artikel 2
Anwendung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 735: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 – EStÄR 2008)


 
 
 


Drucksache 10/08A

... , deren Haupteinsatzstoff Gülle ist, können nur rentabel betrieben werden, wenn in beträchtlichem Umfang energiereiche Kofermente aus Abfällen (insbesondere tierische Fette) eingesetzt werden. Der Markt für derartige Stoffe ist jedoch eng begrenzt. Es zeichnet sich deshalb ab, dass das große Nutzungspotenzial der Biomasse land- und forstwirtschaftlicher Herkunft ohne zusätzliche Anreizinstrumente nicht in dem wünschenswerten Umfang erschlossen werden kann. Durch den Bonus soll der Begrenztheit und einer Fehlleitung von Abfallstoffströmen begegnet werden und ein Beitrag zur Erschließung nachwachsender Rohstoffe zur energetischen Nutzung geleistet werden. Die Höhe des Bonus ist nach Anlagengrößen gestaffelt, wodurch die unterschiedlichen Kostenstrukturen zum Ausdruck kommen. Der Einkauf größerer Mengen nachwachsender Rohstoffe für größere Anlagen ist mit deutlichen Preisvorteilen verbunden.



Drucksache 294/08

... Die Vorschriften des Gesetzes werden im Wesentlichen auf Grund der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 17 des



Drucksache 367/08D

... Artikel 28: Erhöhung der Wertschöpfung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse



Drucksache 968/08 Land- und forstwirtschaftliche


Drucksache 4/4/08

... Nach geltendem Recht fallen landwirtschaftliche Betriebe, die ihre Flächen an verschiedene Landwirte verpachten unter der Voraussetzung, dass der Betrieb ertragsteuerlich nicht aufgegeben wurde, unter die Begünstigung des Betriebsvermögensfreibetrags bzw. des Bewertungsabschlags. Es bestand von Anfang an allgemeiner Konsens, dass die Neuregelung der Verschonung von Betriebsvermögen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nicht eingeschränkt werden sollte. Im Gegensatz zu gewerblich geprägten Vermögensverwaltungsgesellschaften bestehen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft keine Gestaltungsmöglichkeiten, die als missbräuchlich angesehen werden könnten.



Drucksache 883/08

... Durch die Ersetzung der bestehenden Rechtsvorschriften (einschließlich der vorliegenden Rahmenrichtlinie und der Einzelrichtlinien) durch eine Haupt-Verordnung führt der Vorschlag zu einer Vereinfachung der EG-Rechtsvorschriften für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Er führt zur Aufhebung von 24 Richtlinien und sorgt darüber hinaus für erhöhte Anforderungen für Bremsen an Zugmaschinen.



Drucksache 229/08

... a) land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen in Bezug auf die Risiken, die von der Richtlinie 2003/37/EG1 erfasst werden, mit Ausnahme der auf diesen Fahrzeugen angebrachten Maschinen,



Drucksache 298/08

... (1) Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unbeweglichem Vermögen (einschließlich der Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) bezieht, das im anderen Vertragsstaat liegt, können im anderen Staat besteuert werden.



Drucksache 800/08

... 43. weist darauf hin, dass ein grundlegender und umfassender Schutz vor Bodenerosion sowie die Einrichtung und Instandhaltung von wasserspeichernden Flächen als Teil der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit sichergestellt werden müssen, um das Risiko von Überschwemmungen und Bodenerosion zu verringern, Dürren und Bränden vorzubeugen und die Vorräte an Grund- und Oberflächenwasser in der Natur zu erhöhen



Drucksache 2/08

... (Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung).



Drucksache 5/08

... 3. Die Europäische Kommission verabschiedete am 6. Dezember 2006 einen neuen Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor 2007-2013 (Amtsblatt Nr. C 319 vom 27. Dezember 2006) und am 15. Dezember 2006 die Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 (Amtsblatt Nr. L 358 vom 16. Dezember 2006). Hiernach können für den Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen zukünftig Beihilfen von bis 10 % der zuschussfähigen Investitionsausgaben gewährt werden. Bestehende Regelungen, die höhere Beihilfen vorsehen, dürfen bei Forstflächen noch bis zum 31. Dezember 2007 und bei landwirtschaftlichen Flächen bis zum 31. Dezember 2009 angewendet werden. Da sich nach derzeitiger Gesetzeslage der Kaufpreis bei landwirtschaftlichen Flächen durch einen Abzug von jeweils 35 % vom Verkehrswert berechnet, sollen bis zum 31. Dezember 2009 so viele Kaufverträge wie möglich abgeschlossen werden oder zumindest verbindliche Beihilfeerklärungen der BVVG mit Angabe der maximalen Beihilfenhöhe erfolgen. Die Abwicklung des Verkaufsprozesses soll durch neue Fristsetzungsmöglichkeiten seitens der BVVG und die Erweiterung des Gutachterkreises beschleunigt werden.



Drucksache 470/08

... 21. betont insbesondere, dass der Sammlung von Siedlungsabfällen sowie land- und forstwirtschaftlichen Rückständen und ihrer Umwandlung in Gas hohe Priorität eingeräumt werden sollte; weist darauf hin, dass hierdurch ermöglicht würde, geeignete Technologien zu entwickeln, und Zeit gewonnen würde, um die Vereinbarkeit von Nahrungsmittel- und Energieerzeugung zu untersuchen;



Drucksache 694/08

... Das Agrarstatistikgesetz hat sich in seinen Grundzügen bewährt. Im Mittelpunkt der nun vorgesehenen Änderungen des Gesetzes steht die Anpassung der Erhebungen in landwirtschaftlichen Betrieben an die neuen Rahmenbedingungen des europäischen Statistikrechts. Dies ist Anlass für weit reichende Änderungen im Gesamtkonzept der Erhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Damit soll die Grundausrichtung der früheren Novellen des Gesetzes fortgesetzt werden und sollen die Auskunftspflichtigen so weit als möglich entlastet werden.



Drucksache 540/08

... Aus Gründen eines bundeseinheitlichen Vorgehens bei der Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger und die jeweiligen Beträge der für sie bereitgestellten öffentlichen Mittel im land- und forstwirtschaftlichen Sektor soll sich das Gesetz auch auf die mit Hilfe des EFF getätigten Fördermaßnahmen in Deutschland erstrecken.



Drucksache 10/08

... a) beim Anbau der eingesetzten Biomasse bestimmte Anforderungen an eine nachhaltige Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen und zum Schutz natürlicher Lebensräume beachtet worden sind,



Drucksache 109/07

... Im Rahmen der Binnenmarktpolitik für Kraftfahrzeuge ist derzeit für drei Fahrzeugarten (Pkw, Krafträder und land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen) die Typgenehmigung europaweit verbindlich geregelt. Grundlage ist das EG-Typgenehmigungssystem für Kraftfahrzeuge7, das sich sehr gut bewährt hat. Nach Ansicht der Kommission sollte dieses System beibehalten und auf andere Fahrzeugarten (wie leichte Nutzfahrzeuge, Omnibusse und Lkw) ausgeweitet werden.



Drucksache 84/07 (Beschluss)

... d) Fortführung der Bemühungen zur Deregulierung und Entbürokratisierung auf allen Ebenen sowie Vermeidung und Abwehr neuer bürokratischer Belastungen für land- und forstwirtschaftliche Unternehmen und Verwaltungen,



Drucksache 796/07

... es aus Artikel 74 Abs. 1 Nr. 20 des Grundgesetzes (Recht der Lebensmittel, Recht der Bedarfsgegenstände). Für Futtermittel ergibt sich die Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus Artikel 74 Abs. 1 Nr. 17 des Grundgesetzes (Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung) und Artikel 74 Abs. 1 Nr. 20 des



Drucksache 544/07 (Beschluss)

... Die nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Neuregelung würde dagegen einen radikalen Einschnitt bedeuten, da nur noch die Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Gewerbebetrieben und von Betriebsvermögen Selbständiger in der Rechtsform des Einzelunternehmens oder der Personengesellschaft steuerbegünstigt wäre. Dies bedeutete eine Schlechterstellung für mittelständische Familienunternehmen in der Rechtsform der GmbH. Feststeht, dass durch eine solche Verschlechterung im Steuerrecht die Bereitschaft, wirtschaftlich sinnvolle Betriebsübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge rechtzeitig vorzunehmen, nicht gerade gefördert würden. Ziel muss sein, dass die steuerliche Behandlung - wie bisher - unabhängig von der Rechtsform des übergebenen Betriebs ist.



Drucksache 446/07

... 21. hält die Raumplanung und die wirtschaftliche Nutzung wildlebender Arten (durch nichtnachhaltiges Bejagen und Befischen) für wesentliche Faktoren, die sich nachteilig auf die biologische Vielfalt und die Ökosystemleistungen auswirken; hebt besonders hervor, dass land- und forstwirtschaftliche Flächen von hohem ökologischen Wert nicht nur durch die Intensivierung, sondern auch durch die Aufgabe der land- bzw. forstwirtschaftlichen Tätigkeit gefährdet sind; hält auch die Fischbestände, die nicht befischten Arten und die Meeresumwelt durch ökologisch nicht nachhaltige Fangmethoden für stark gefährdet, u. a. durch illegalen Fischfang und Fischerei, die mit zerstörerischen und nichtselektiven Methoden betrieben werden;



Drucksache 685/07

... 23. fordert die Mitgliedstaaten auf, zu gewährleisten, dass sämtliche verbrannten Waldflächen als Wälder erhalten bleiben und in Wiederaufforstungsprogramme mit verbindlichen Bedingungen aufgenommen werden und dass keinerlei Änderung der Flächennutzung zugelassen werden darf; angemessene Rechtsvorschriften für den Naturschutz und eine geeignete Flächennutzung einschließlich nachhaltiger land- und forstwirtschaftlicher Verfahren, Wasserbewirtschaftung und eines funktionierenden Risikomanagements umzusetzen; und unverzüglich erweiterte Wiederaufbaumaßnahmen für den Fremdenverkehr und für die betroffene lokale Wirtschaft zu planen;



Drucksache 309/07

... 3. den Organen des land- und forstwirtschaftlichen Berufsstandes, soweit es sich um die Eintragung von Land- oder Forstwirten handelt,



Drucksache 146/07

... 5. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass zur Verwendung für mobile Maschinen und Geräte sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bestimmte und in ihrem Hoheitsgebiet in Verkehr gebrachte Gasöle nach dem 1. Januar 2008 weniger als 1000 mg/kg Schwefel enthalten. Spätestens ab 31. Dezember 2009 liegt der höchstzulässige Schwefelgehalt von zur Verwendung durch mobile Maschinen und Geräte sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Ausnahme von Binnenschiffen bestimmten Gasölen bei 10 mg/kg.



Drucksache 220/07 (Beschluss)

... Der Einheitswert aber beinhaltet auch den (privaten) Wohnungswert, so dass der Wirtschaftswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes die zielführende Bezugsgröße ist.



Drucksache 220/1/07

... Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen die Regelungen zur Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter verändert werden. Die Neuregelung ist abzulehnen. Sämtliche abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Nettowert 100 € übersteigt, müssten künftig erfasst, bewertet und einer jährlichen Inventur unterzogen werden. Dies würde für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand bedeuten.



Drucksache 227/07

... (1) Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unbeweglichem Vermögen (einschließlich der Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) bezieht, das im anderen Vertragsstaat liegt, können im anderen Staat besteuert werden.



Drucksache 225/07

... In der Bundesrepublik Deutschland fallen hierunter die in § 2 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe b PflVG genannten selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und (künftig auch) Stapler sowie die in § 2 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe c PflVG genannten Anhänger. Bei letzteren handelt es sich insbesondere um Anhänger in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Arbeitsmaschinen (s. § 3 Abs. 2 Nr. 2 FZV). Beide Fahrzeuggruppen sind insoweit erfasst, als sie den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen.



Drucksache 14/07

... Der Bund nimmt mit diesem Gesetz Zuständigkeiten der konkurrierenden Gesetzgebung nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 17 (Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung) in Verbindung mit Nr. 11 (Recht der Wirtschaft)



Drucksache 228/07

... " hat die Bedeutung, die ihm nach dem Recht des Vertragsstaats zukommt, in dem das Vermögen liegt, wobei jedoch hypothekarisch oder in anderer Weise durch eine Immobilie gesicherte Forderungen nicht als unbewegliches Vermögen gelten. Der Ausdruck umfasst in jedem Fall das Zubehör zum unbeweglichen Vermögen, das lebende und tote Inventar land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die Rechte, für die die Vorschriften des Privatrechts über Grundstücke gelten, Nutzungsrechte an unbeweglichem Vermögen sowie Rechte auf veränderliche oder feste Vergütungen für die Ausbeutung oder das Recht auf Ausbeutung von Mineralvorkommen, Quellen und anderen natürlichen Ressourcen; Schiffe und Luftfahrzeuge gelten nicht als unbewegliches Vermögen.



Drucksache 63/07

... 9. das Gesetz zur Reform der land- und forstwirtschaftlichen Bodenverteilung und Bodenbewirtschaftung (Bodenreformgesetz) vom 6. August 1948 (Regierungsblatt Württemberg-Hohenzollern S. 151,



Drucksache 661/07

... Auch die Bildung von Bürogemeinschaften zwischen Steuerberatern und den Berufsvertretungen und Gesellschaften nach § 4 Nr. 8 StBerG wird zugelassen. Es handelt sich um Vereine von Land- und Forstwirten, die als Berufsvertretung oder auf ähnlicher Grundlage gebildet sind, und zu deren satzungsmäßiger Aufgabe die Hilfeleistung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Sinne des



Drucksache 604/07

... 3. Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeiten in einem Umkreis von bis zu 100 km vom Standort des Unternehmens verwendet werden das das Fahrzeug besitzt, anmietet oder least,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 604/07




A. Probleme und Ziele

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fahrpersonalverordnung

Anlage 2
(Zu § 3) Digitales Tachographensystem im Straßenverkehr Policy für die Bundesrepublik Deutschland Version 1.2 in der Fassung vom 18. April 2007

1 Einleitung

1.1 Zuständige Organisationen

1.2 Genehmigung

1.3 Verfügbarkeit und Kontakt-Details

2 Geltungsbereich

3 Allgemeine Regelungen

3.1 Aufgaben und Verpflichtungen

3.2 Besondere Rechtsvorschriften

4 Practice Statement PS

5 Karten- und Gerätemanagement

6 Schlüsselmanagement in der D-CA

6.1 Öffentlicher Schlüssel der Root-CA EUR.PK

6.2 Schlüsselpaar der D-CA MS.SK, MS.PK

6.3 Symmetrische Schlüssel für Werkstattkarten und Weg-/Geschwindigkeitsgeber Km, KmWC, KmVU

6.4 Transportschlüssel der Root-CA

6.5 Eigene Transportschlüssel der D-CA

7 Schlüsselmanagement asymmetrischer Karten- und Geräteschlüssel

7.1 Allgemeine Anforderungen, Protokollierung

7.2 Schlüsselerzeugung

7.3 Schlüsselverwendung

8 Zertifikatsmanagement

8.1 Registrierung

8.2 Zertifikatserteilung

8.3 Zertifikatgültigkeit

8.4 Zertifikatinhalte und -formate

8.5 Informationspflichten der D-CA

9 Informations-Sicherheit

9.1 Informations-Sicherheitsmanagement ISMS

9.2 Besondere Anforderungen an das Sicherheitskonzept

9.3 Rollentrennung

10 Beendigung des D-CA/D-CP-Betriebs

10.1 Verantwortlichkeit der D-MSA

11 Überprüfungen des Betriebs

11.1 D-CA

11.2 D-CP und Hersteller von Fahrzeugeinheiten sowie Hersteller von Weg-/Geschwindigkeitsgebern

12 Änderungen und Anpassungen der D-MSA-Policy

13 Übereinstimmung mit der ERCA-Policy

Anhang
A Abkürzungen, Definitionen

Anhang
B Referenzdokumente

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Aufhebung von Bundesrecht

Artikel 4 Weitere Änderung des § 22 der Fahrpersonalverordnung

Artikel 5 Aufhebung des § 22 der Fahrpersonalverordnung

Artikel 6
Neubekanntmachung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Wesentlicher Inhalt der EG-Bestimmungen

III. Kosten

IV. Bürokratiekosten durch Informationspflichten

1. Vereinheitlichung von Fristen und Wegfall von Nachweispflichten

2. Ausnahmen von der Einbeziehung von Fahrzeugen in die Lenk- und Ruhezeiten

3. Änderungen bei den Aufzeichnungspflichten

4. Wegfall von Ausnahmen

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung der Fahrpersonalverordnung

Zu Nummer 1

§ 1

§ 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

II. Zu Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

III. Zu Artikel 3 Aufhebung der Kontrollverordnung

IV. Zu Artikel 4 und 5 Weitere Änderung und Aufhebung des § 22 der Fahrpersonalverordnung

V. Zu Artikel 6 Bekanntmachung

VI. Zu Artikel 7 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 597/07

... • Ein weiterer Unterschied zur allgemeinen Unfallversicherung besteht darin, dass die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften seit 1963 Bundeszuschüsse erhalten. Sie sind zweckgebunden und dienen dazu, die Beiträge der zuschussberechtigten land- und forstwirtschaftlichen Unternehmer zu senken und zu einer Annäherung der Belastungsunterschiede zwischen den Regionen beizutragen. Ein weiteres finanzielles Engagement des Bundes muss jedoch die Belange der Haushaltskonsolidierung berücksichtigen. Eine Begrenzung des finanziellen Engagements des Bundes kann aber nur dann ohne Auswirkungen auf die Beitragszahler bleiben, wenn zügig neben einer Modernisierung der Verwaltungsstrukturen Maßnahmen zur Neuausrichtung der Ausgabenstruktur der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften in Angriff genommen werden.



Drucksache 815/07

... 4) Bei Hauptuntersuchungen an land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen ist nicht die zulässige Gesamtmasse, sondern die Masse der von den gebremsten Achsen auf den Boden übertragenen zulässigen Last oder die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit maßgeblich; beträgt die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen nicht mehr als 40 km / h, gilt für die Hauptuntersuchung die Gebührennummer 413.4.1.



Drucksache 469/07

... Im Zuge des Klimawandels wird die Funktion des EU-Agrar- und Forstsektors als Bereitsteller von Umwelt- und Ökosystemdienstleistungen immer bedeutender. Land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftungssysteme übernehmen dabei eine wichtige Rolle, u. a. unter dem Gesichtspunkt der effizienten Wassernutzung in trockenen Regionen, des Schutzes von Wasserläufen gegen übermäßigen Nährstoffeintrag, der Verbesserung des Hochwasserschutzes sowie der Erhaltung und Wiederherstellung multifunktioneller Landschaften (wie unter Naturschutzgesichtspunkten wertvolles Grünland), die Habitate bilden und die Migration zahlreicher Arten unterstützen. Auch die Förderung klimaresistenter Waldbewirtschaftungssysteme, Bodenbewirtschaftungsmaßnahmen mit Schwerpunkt auf der Rückhaltung von organischem Kohlenstoff (z.B. keine oder minimale Bodenbearbeitung) und der Schutz von Dauergrünland sind Klimaschutzmaßnahmen, die dazu beitragen dürften, die mit dem Klimawandel verbundenen Risiken zu bewältigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/07




Grünbuch der Kommission

1. Anpassung und Klimaschutz aus dem richtigen Blickwinkel

2. Grund zur globalen Besorgnis

3. Europa bleibt nicht verschont

Abbildung 1: Veränderung der durchschnittlichen Jahrestemperatur bis Ende dieses Jahrhunderts1

Abbildung 2: Veränderung der durchschnittlichen Jahresniederschläge bis Ende dieses Jahrhunderts

4. Europa muss sich anpassen - Herausforderungen für die Europäische Gesellschaft und die europäische öffentliche Ordnung

Abbildung 3: Auswirkung von Anpassungsmaßnahmen auf Schäden infolge eines niedrigen und eines hohen Meeresspiegelanstiegs.

Nationale Ebene

Regionale Ebene

Lokale Ebene

5. Ausrichtung der EU-Massnahmen - Prioritäre Optionen für einen flexiblen Ansatz mit vier Aktionsschwerpunkten

5.1. Der erste Pfeiler: Frühzeitiges Handeln in der EU

5.1.1. Einbeziehung von Anpassungsmaßnahmen in die Umsetzung und Änderung geltender und künftiger Rechtsvorschriften und Politiken

Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums

Industrie und Dienstleistungen

5 Energie

5 Verkehr

5 Gesundheit

5 Wasser

Meeresumwelt und Fischerei

Ökosysteme und biologische Vielfalt

Andere natürliche Ressourcen

5 Querschnittsfragen

5.1.2. Einbeziehung von Anpassungsmaßnahmen in existierende Förderprogramme der Gemeinschaft

5.1.3. Entwicklung neuer politischer Maßnahmen

5.2. Der zweite Pfeiler: Einbeziehung von Anpassungserfordernissen in außenpolitische Maßnahmen der EU

5.3. Der dritte Pfeiler: Verringerung der Unsicherheit durch Erweiterung der Wissensgrundlage durch integrierte Klimaforschung

5.4. Der vierte Pfeiler: Einbeziehung der europäischen Gesellschaft, der europäischen Wirtschaft und des europäischen öffentlichen Sektors in die Entwicklung koordinierter und umfassender Anpassungsstrategien

6. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 84/1/07

... d) Fortführung der Bemühungen zur Deregulierung und Entbürokratisierung auf allen Ebenen sowie Vermeidung und Abwehr neuer bürokratischer Belastungen für land- und forstwirtschaftliche Unternehmen und Verwaltungen,



Drucksache 568/07

... Für Aushilfskräfte, die in einem Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 EStG tätig sind, kommt die Pauschalierung nach § 40a Abs. 3 EStG selbst dann nicht in Betracht, wenn sie mit typisch land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten beschäftigt werden; eine Pauschalierung der Lohnsteuer ist grundsätzlich zulässig, wenn ein Betrieb, der Land- und Forstwirtschaft betreibt nur wegen seiner Rechtsform oder der Abfärbetheorie (§ 15 Abs. 3 Nr. 1



Drucksache 544/6/07

... Die nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Neuregelung würde dagegen einen radikalen Einschnitt bedeuten, da nur noch die Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Gewerbebetrieben und von Betriebsvermögen Selbständiger in der Rechtsform des Einzelunternehmens oder der Personengesellschaft steuerbegünstigt wäre. Dies bedeutete eine Schlechterstellung für Kapitalgesellschaften. Eine solche Verschlechterung im Steuerrecht würde die Bereitschaft, wirtschaftlich sinnvolle Betriebsübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge rechtzeitig vorzunehmen, verringern. Ziel muss sein, dass die steuerliche Behandlung - wie bisher - unabhängig von der Rechtsform des übergebenen Betriebs ist.



Drucksache 612/06

... (1) Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unbeweglichem Vermögen (einschließlich der Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) bezieht, das im anderen Vertragsstaat liegt, können im anderen Staat besteuert werden.



Drucksache 414/06

... : Die Nutzung der gemäß der reformierten GAP verfügbaren Maßnahmen muss optimiert werden, vor allem um eine Intensivierung der Landwirtschaft und die Aufgabe von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen und von Wäldern von hohem ökologischen Wert zu verhindern und um deren Wiederherstellung zu unterstützen. Die Ziele des kommenden Wald-Aktionsplans einschließlich der Maßnahmen zur Vorbeugung und zum Kampf gegen Waldbrände müssen verwirklicht werden. Die gemäß der reformierten GFP verfügbaren Maßnahmen müssen optimiert werden, vor allem um Fischbestände wiederherzustellen, um Auswirkungen auf nicht befischte Arten zu reduzieren und um die Schädigung der Meereslebensräume zu mindern. Die Umsetzung der zentralen Rahmenrichtlinien und die Verwirklichung der Ziele der thematischen Strategien im Bereich Umwelt muss vorangetrieben werden. Dadurch sollen die Einflüsse auf die biologische Vielfalt vor allem durch eine Verbesserung der Süßwasserqualität, der Meeresumwelt und der Böden sowie durch eine Verringerung der Einflüsse diffuser Schadstoffe (z.B. zur Versauerung führende und eutrophierend wirkende Luftschadstoffe, Nitrate aus der Landwirtschaft sowie Pestizide) vermindert werden.



Drucksache 247/06

... Land- und forstwirtschaftliche Maschinen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/06




Begründung

1. WARUM eine Verordnung über Kaufkraftparitäten KKP ?

2. WIRTSCHAFTLICHER Hintergrund

2.1 BIP-VERGLEICHE

2.2 Was sind KKP?

3. Verwendung von KKP IN der Kommission

3.1 Struktur- und Kohäsionsfonds

3.2 Berichtigungskoeffizienten

3.3 Preisvergleiche

4. Schlussfolgerungen

Vorschlag

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Definitionen

Artikel 4
Aufgaben und Zuständigkeiten

Artikel 5
Übermittlung der Basisinformationen

Artikel 6
Statistische Einheiten

Artikel 7
Qualitätskriterien und Qualitätskontrolle

Artikel 8
Periodizität

Artikel 9
Verbreitung

Artikel 10
Berichtigungskoeffizienten

Artikel 11
Ausschussverfahren

Artikel 12
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 13
Überprüfung und Bericht

Artikel 14
Inkrafttreten

Anhang I
Methodik

1. METHODIKHANDBUCH und Arbeitsprogramm

2. BASIS-Informationen

2.1 Bestandteile der BASIS-Informationen

2.2 Verfahren zur Einholung der BASIS-Informationen

3. nationale Durchschnittspreise

4. jährliche Durchschnittspreise

5. QUALITÄT

5.1 Mindeststandards für BASIS-Informationen

5.2 Mindeststandards für die Validierung der Preiserhebungsergebnisse

5.3 Berichterstattung und Bewertung

6. Verfahren der Verbraucherpreiserhebung

7. BERECHNUNGSVERFAHREN

7.1 Berechnung bilateraler Paritäten auf der Ebene der Einzelpositionen

7.2 SCHÄTZUNG fehlender bilateraler Paritäten

7.3 Berechnung bilateraler Paritäten auf aggregierter Ebene

7.4 Berechnung transitiver multilateraler KKP

8. Übermittlung

9. Veröffentlichung

10. BERICHTIGUNGEN

Anhang II
Einzelposition gemäß Artikel 3

Konsumausgaben der Privaten Haushalte für den Individualverbrauch

Nahrungsmittel und Alkoholfreie Getränke

ALKOHOLISCHE Getränke, Tabakwaren und Drogen

Bekleidung und Schuhe

Wohnung, Wasser, Strom, GAS und andere Brennstoffe

Hausrat und Haushaltsführung

4 Gesundheitswesen

4 Verkehr

4 Nachrichtenübermittlung

Freizeitgestaltung, SPORT und Kultur

4 Bildungswesen

Verpflegungs - und Beherbergungsdienstleistungen

andere Waren und Dienstleistungen

BANKdieNSTLEISTUNGEN gegen unterstelltes Entgelt COICOP 12.6.1

SALDO der Ausgaben gebietsansässiger IM Ausland und der Ausgaben Gebietsfremder IM Wirtschaftsgebiet

Konsumausgaben der Privaten Organisationen OHNE Erwerbszweck für den Individualverbrauch

4 WOHUNGSWESEN

Freizeitgestaltung, SPORT und Kultur

4 Bildungswesen

Dienstleistungen sozialer Einrichtungen

sonstige Dienstleistungen

Konsumausgaben des Staates für den Individualverbrauch

4 WOHUNGSWESEN

4 Gesundheitswesen

Freizeitgestaltung, SPORT und Kultur

4 Bildungswesen

Dienstleistungen sozialer Einrichtungen

Konsumausgaben des Staates für den Kollektivverbrauch

kollektive Dienstleistungen

Ausgaben für Bruttoanlageinvestitionen

Maschinen und Ausrüstungen

4 Bauarbeiten

Vorratsveränderungen und Nettozugang an Wertsachen

4 Vorratsveränderungen

Nettozugang an Wertsachen

SALDO der Exporte und Importe

Exporte von Waren und Dienstleistungen

Importe von Waren und Dienstleistungen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 622/06 (Beschluss)

... Bilanzberichtigungen stellen keine rückwirkenden Ereignisse dar. Sie führen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit abweichendem Wj. wegen der regelmäßig erforderlichen Gewinnverteilung auf zwei Veranlagungszeiträume dazu, dass die Gewinnanteile, die auf den vorhergehenden bestandskräftig veranlagten Veranlagungszeitraum entfallen, der Besteuerung entzogen sind. Dies gilt unabhängig davon, ob sich dies zu Gunsten oder zu Ungunsten des Steuerpflichtigen auswirkt.



Drucksache 651/06

... 7. das Recht der Lebensmittel einschließlich der ihrer Gewinnung dienenden Tiere, das Recht der Genussmittel, Bedarfsgegenstände und Futtermittel sowie den Schutz beim Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichem Saat- und Pflanzgut, den Schutz der Pflanzen gegen Krankheiten und Schädlinge sowie den Tierschutz (Artikel 74 Abs. 1 Nr. 20 GG - neu - );



Drucksache 206/06

... 4. Schöpfwerke zur Be- und Entwässerung land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke,



Drucksache 111/1/06

... i) Der Bundesrat spricht sich dafür aus, mit der Anhebung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes auch die Durchschnittssteuersätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (§ 24



Drucksache 539/06

... (Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung), Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11



Drucksache 332/2/06

... Der Bundesrechnungshof hat zu den im Haushaltsbegleitgesetz 2006 vorgesehenen Regelungen zur Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach § 24



Drucksache 778/06

... 19. der Erwerb von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften im Sinne des § 28a Abs. 1, wenn der Wert dieses Vermögens insgesamt 100 000 Euro nicht übersteigt; nicht begünstigtes Vermögen ist hierbei nicht abzuziehen. Die Wertgrenze kann innerhalb von zehn Jahren für von derselben Person anfallende Erwerbe nur einmal berücksichtigt werden.



Drucksache 142/1/06

... Seit Jahren befindet sich die Land- und Forstwirtschaft in einem Strukturwandel, der auch in den kommenden Jahren anhalten wird. Die Zahl der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe nahm in 2004 gegenüber dem Vorjahr um rd. 15.700 bzw. um rd. 4 Prozent ab. Überdurchschnittliche Abnahmeraten waren in den Größenklassen bis 20 ha LF zu verzeichnen.



Drucksache 162/1/06

... 3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,



Drucksache 111/06 (Beschluss)

... i) Der Bundesrat spricht sich dafür aus, mit der Anhebung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes auch die Durchschnittssteuersätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (§ 24



Drucksache 162/06

... 3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.