216 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Land- und Forstwirtschaftlichen"
Drucksache 193/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
... In Artikel 1 Nummer 2 sind in § 52 Absatz 1 Satz 1 nach den Wörtern "oder juristischen Person" die Wörter "im Rahmen ihres land- und forstwirtschaftlichen Betriebs" einzufügen.
Drucksache 263/19
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates: Verbesserung des Risikomanagements in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben durch Anpassung der Versicherungssteuer und Förderung der Mehrgefahrenversicherung
Entschließung des Bundesrates: Verbesserung des Risikomanagements in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben durch Anpassung der Versicherungssteuer und Förderung der Mehrgefahrenversicherung
Drucksache 96/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
Drucksache 608/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... und den dort belegenen Grundbesitz als besondere Grundstücksgruppe bestimmen und abweichend von Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 und 2 für diese Grundstücksgruppe gesonderte Hebesätze festsetzen. Die genaue Bezeichnung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie des Grundvermögens und deren Lage im Gebiet für
Drucksache 591/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Der Anwendungsbereich des Zeichens 295 soll auch die Kennzeichnung des Verlaufs von Sonderwegen umfassen. Dies ist insbesondere für Bereiche außerhalb geschlossener Ortschaften, in denen Sonderwege in der Regel ohne eigene Straßenbeleuchtung geführt werden, zweckmäßig. Neue Verbote für die Zufahrt zu land- und forstwirtschaftlichen Flächen sind mit Aufbringen der Kennzeichnung nicht verbunden, weil das Überfahren der Kennzeichnung für alle Arten von Grundstückszufahrten und somit zum Beispiel auch für Feldzufahrten erlaubt ist. Auch für überbreite land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge ergeben sich beim Befahren entsprechender Sonderwege insoweit keine Einschränkungen, wenn sie sich auf solchen nicht innerhalb der Begrenzungslinien bewegen können, da insoweit nur der Verlauf des für den Radverkehr bestimmten Teils gekennzeichnet wird (vergleiche Erläuterung) und sie insoweit nicht Adressat der Begrenzung sind.
Drucksache 263/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates: Verbesserung des Risikomanagements in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben durch Anpassung der Versicherungssteuer und Förderung der Mehrgefahrenversicherung - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -
Entschließung des Bundesrates: Verbesserung des Risikomanagements in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben durch Anpassung der Versicherungssteuer und Förderung der Mehrgefahrenversicherung - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -
Drucksache 514/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... und den dort belegenden Grundbesitz als besondere Grundstücksgruppe bestimmen und abweichend von Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 und 2 für diese Grundstücksgruppe gesonderte Hebesätze festsetzen. Die genaue Bezeichnung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie des Grundvermögens und deren Lage im Gebiet für
Drucksache 44/18
Antrag des Landes Brandenburg
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... Zuteilungsfähig war, wer bei Ablauf des 15. März 1990 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet in der Land-, Forst- oder Nahrungsgüterwirtschaft tätig war oder wer vor Ablauf des 15. März 1990 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet in der Land-, Forst- oder Nahrungsgüterwirtschaft insgesamt mindestens zehn Jahre lang tätig war und im Anschluss an diese Tätigkeit keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist und einer solchen voraussichtlich auf Dauer nicht nachgehen wird. Zur Übertragung von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken von Begünstigten aus der Bodenreform auf ihre Erben bedurfte es in pauschaler Nachzeichnung der Zuteilungsgrundsätze der Besitzwechselverordnung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über die Tätigkeit in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb hinaus der Mitgliedschaft der Erbinnen und Erben in einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft. Vor dieser Rechtslage scheiterte eine Vielzahl der 1990 und später im Grundbuch eingetragenen Bodenreformerbinnen und Bodenreformerben, welche die Voraussetzungen nicht erfüllten, da sie nicht Mitglied in einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft waren oder diese Mitgliedschaft aufgrund mangelhafter Aktenlage der DDR-Behörden nicht mehr nachweisen konnten. Diese Bodenreformerbinnen und Bodenreformerben unterlagen vielfach entweder in einem gerichtlichen Verfahren oder akzeptierten in einen gerichtlichen Vergleich die "freiwillige" Auflassung der Bodenreformflächen an den Fiskus als Besserberechtigten. Eine Schätzung geht von ca. 70.000 Fällen in den ostdeutschen Bundesländern aus.
Drucksache 207/2/18
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfern-straßenmautgesetzes
... Der Bundesrat fordert, für land- und fortwirtschaftliche Fahrzeuge im Güterkraft-verkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 7
Drucksache 207/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfern-straßenmautgesetzes
... "land- oder fortwirtschaftliche Fahrzeuge im Güterkraftverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 7
Drucksache 422/18
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Landwirtschaft durch zielgenaue steuerliche Maßnahmen
... 2. Nicht nur die Zunahme der saisonalen Witterungsunterschiede und das häufigere Auftreten von Extremwetterereignissen, wie Starkregen oder Hagel, gefährden die land- und forstwirtschaftliche Planungs- und Ertragssicherheit, sondern auch die branchenspezifischen Marktrisiken. Regelmäßig wiederkehrende Absatzkrisen in Europa sowie die unsichere politische Lage in vielen Regionen der Erde erschüttern immer wieder die Markpreise für landwirtschaftliche Produkte und bedrohen somit die Existenz vieler bäuerlicher Unternehmen in Deutschland.
Drucksache 207/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfern-straßenmautgesetzes
... "land- oder fortwirtschaftliche Fahrzeuge im Güterkraftverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 7
Drucksache 529/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetz es und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... "c) mit land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h,".
Drucksache 569/17
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission gasförmiger Schadstoffe und luftverunreinigender Partikel aus Motoren, die für den Antrieb von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen bestimmt sind (ABl. L 82 vom 20.3.2014, S. 12)."
Drucksache 731/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft - COM(2017) 713 final
... Temperaturschwankungen, schwerwiegendere und häufigere extreme Klimaereignisse, Auftreten und Persistenz von (neuen) Schädlingen und Krankheiten sowie erhöhte Brandgefahr stellen bereits heute große Herausforderungen für die derzeitigen land- und forstwirtschaftlichen Verfahren und Erzeugungsmethoden dar. Doch Land- und Forstwirte sind nicht nur Nutzer natürlicher Ressourcen, sondern auch wichtige Manager von Ökosystemen, Lebensräumen und Landschaften. Eine neue GAP sollte bei Ressourceneffizienz, Umweltpflege und Klimaschutz in jedem Fall ehrgeizigere Ziele verfolgen und stärker ergebnisorientiert sein.
Drucksache 344/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer - und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
... 2. das land- und forstwirtschaftliche Vermögen im Sinne des § 168 Absatz 1 Nummer 1 des Bewertungsgesetzes und selbst bewirtschaftete Grundstücke im Sinne des § 159 des Bewertungsgesetzes veräußert. Gleiches gilt, wenn das land- und forstwirtschaftliche Vermögen einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nicht mehr dauernd zu dienen bestimmt ist oder wenn der bisherige Betrieb innerhalb der Behaltensfrist als Stückländerei zu qualifizieren wäre oder Grundstücke im Sinne des § 159 des Bewertungsgesetzes nicht mehr selbst bewirtschaftet werden;
Drucksache 118/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und des BVL-Gesetzes
... Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 (Strafrecht), Nummer 11 (Recht der Wirtschaft), Nummer 17 (Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung) und Nummer 19 (Maßnahmen gegen gemeingefährliche und übertragbare Krankheiten der Tiere und Menschen) des
Drucksache 404/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über das Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch (Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetz - LwErzgSchulproG )
... es (Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung). Eines der Hauptziele der Zusammenlegung der bisherigen Programme besteht darin, den Rückgang des Obst-, Gemüse- und Milchverbrauchs umzukehren. Dies soll mit dem Schulprogramm dadurch geschehen, dass durch die Abgabe von Obst und Gemüse sowie Milch junge Verbraucherinnen und Verbraucher Geschmack an Obst, Gemüse und Milch finden und dadurch zukünftig der Verbrauch dieser Produkte gesteigert werden soll.
Drucksache 552/16
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Zweite Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... 4) Bei Hauptuntersuchungen an land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen ist nicht die zulässige Gesamtmasse, sondern die Masse der von den gebremsten Achsen auf den Boden übertragenen zulässigen Last oder die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit maßgeblich; beträgt die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen nicht mehr als 40 km/h, gilt für die Hauptuntersuchung die Gebührennummer 413.4.1.
Drucksache 655/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)
... "3. die Lagerung und Ablagerung von wassergefährdenden Stoffen, ausgenommen die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in ortsfesten Anlagen auf bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Hofstellen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft,"
Drucksache 228/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des GAK-Gesetzes
... Das bisherige, weitgehend unmittelbar land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu Gute kommende Maßnahmenspektrum der GAK reicht nicht mehr aus, die in Artikel 91a des
Drucksache 353/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer - und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
... e) Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten an Dritte zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung überlassen werden;
Drucksache 528/15
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Elfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften
... Die Verordnungsgebungskompetenz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ergibt sich aus den in der Eingangsformel genannten Verordnungsermächtigungen des Weingesetzes, die auf Artikel 74 Absatz 1 Nummer 17 (Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung) des
Drucksache 546/15
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates - Einführung einer Kfz-Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 Satz 1 Buchst. a KraftStG für landwirtschaftliche Fahrzeuge, die zur Pflege von Streuobstwiesen und für andere landschaftspflegerische Maßnahmen eingesetzt werden
... für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe auch weiterhin notwendig ist.
Drucksache 297/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Richtlinie 98/44 /EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen
... - keine Beeinträchtigung der herkömmlichen gartenbaulichen und land- und forstwirtschaftlichen Zuchttätigkeit durch Patentansprüche;
Drucksache 432/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
... 5. den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens,
Drucksache 592/14
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
... 5. den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens,
Drucksache 589/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Gemeinsame Unternehmen "Biobasierte Industriezweige" - COM(2013) 496 final
... 7. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission den Schwerpunkt auf die Umwandlung nicht essbarer Reststoffe aus land- und forstwirtschaftlichen Abfällen oder aus organischen Abfallstoffen legen will.
Drucksache 660/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
... Die Verordnungsgebungskompetenz des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ergibt sich aus den in der Eingangsformel genannten Verordnungsermächtigungen des Weingesetzes, die auf Artikel 74 Absatz 1 Nummer 17 (Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung), Artikel 73 Absatz 1 Nummer 9 (gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht) und Artikel 87 Absatz 3 Satz 1 (Aufgabenübertragung auf die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft) des
Drucksache 18/13
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Öko -Landbaugesetzes
... es (Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung, Ein- und Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse), Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 des
Drucksache 18/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Öko -Landbaugesetzes
... es (Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung, Ein- und Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse), Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 des
Drucksache 589/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Gemeinsame Unternehmen "Biobasierte Industriezweige" - COM(2013) 496 final
... 7. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission den Schwerpunkt auf die Umwandlung nicht essbarer Reststoffe aus land- und forstwirtschaftlichen Abfällen oder aus organischen Abfallstoffen legen will.
Drucksache 647/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Flächenerwerbsverordnung
... 3. ein Berechtigter hat im Verhältnis zum Umfang der ihm enteigneten land- und forstwirtschaftlichen Flächen weniger forstwirtschaftliche Flächen als der oder die Mitbewerber begünstigt erworben;
Drucksache 484/13
Verordnung der Bundesregierung
Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung - 3. FlugLSV)
... , weil die objektivierende Betrachtungsweise, die seiner Ermittlung zugrunde liegt, Gewähr für den gerechten Ausgleich der unterschiedlichen Interessenslagen bietet. Gegenstand der Wertermittlung ist das jeweilige Grundstück mit Einfamilienhaus, Zwei- oder Mehrfamilienhaus oder die Eigentumswohnung. Die Außenwohnbereichsentschädigung knüpft an Einbußen der Wohnqualität an und setzt Wohnen oder eine wohnähnliche Situation voraus. Daher wird nur der Anteil des Verkehrswertes berücksichtigt, der auf die Wohnnutzung entfällt. Teile eines Grundstücks, die gewerblich genutzt werden oder die land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen, bleiben bei der Bemessung der Höhe der Außenwohnbereichsentschädigung unberücksichtigt. Entsprechendes gilt für gewerblich genutzte, nicht Wohnzwecken dienende Teile einer Eigentumswohnung.
Drucksache 556/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen
... Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 17 GG (Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung), Artikel 74 Absatz 1 Nummer 16 GG (Kartellrecht), Artikel 84 Absatz 1 Satz 2 GG (Verwaltungsverfahren) und Artikel 87 Absatz 3 Satz 1 GG (Aufgabenübertragung auf die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft).
Drucksache 557/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... In welcher Weise der Raumbezug von Einzeldatensätzen fachstatistischer Erhebungen dauerhaft gespeichert sowie für Auswertungen, Darstellungen und Veröffentlichungen der amtlichen Statistik genutzt werden darf, ist in § 10 Absatz 2 BStatG geregelt. Danach dürfen der Name der Gemeinde und die Blockseite für die regionale Zuordnung der Erhebungsmerkmale genutzt werden. Die Speicherung statistischer Daten auf von den Blockseiten abweichende räumliche Bausteine ist derzeit rechtlich nicht zulässig. Eine Ausnahme gilt für sog. Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Hier dürfen gemäß § 24 Absatz 4 des Agrarstatistikgesetzes statistische Ergebnisse Gebietseinheiten zugeordnet werden, die bezogen auf eine vorgegebene Kartenprojektion rechtwinklig, in der Regel quadratisch und mindestens 100 Hektar groß sind. Diese Spezialregelung bleibt von einer Änderung des § 10 Absatz 2 BStatG unberührt.
Drucksache 517/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG)
... Mit § 46 Absatz 3 Satz 2 GNotKG-E soll zwar künftig ein verstärkter Rückgriff auf Steuerwerte möglich sein, da die Befreiung vom Steuergeheimnis nun für sämtliche relevanten Steuerwerte gelten wird. Jedoch gilt dies nur bei der Bestimmung des Verkehrswerts eines Grundstücks, ggf. auch im Rahmen der Ermittlung des Wertes land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§ 48 Absatz 1 Satz 2 GNotKG-E). Die für die Wertbestimmung von Grundstücken geltende Regelung ist jedoch auch für die Ermittlung der Höhe und der Zusammensetzung des Nachlasses erforderlich und sachgerecht.
Drucksache 371/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... In § 2 der FZV (= Begriffsbestimmungen) wird der Begriff "Anbaugerät" - anders als der Begriff der land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräte - auch nicht weiter erläutert. Es ist aber davon auszugehen, dass hierunter auch land- und forstwirtschaftliche Anbaugeräte fallen.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.