23 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Kundenbereich"
Drucksache 295/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Stunde Europas - Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen COM(2020) 456 final
... Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise werden sich je nach Wirtschaftsbereich stark unterscheiden. Am stärksten betroffen sind Unternehmen, die kundennahe Dienstleistungen erbringen oder auf stark frequentierte Arbeitsplätze und Kundenbereiche angewiesen sind. Erste Schätzungen der Kommission zeigen, dass der Umsatz in den Bereichen Tourismus, Sozialwirtschaft sowie in der Kreativ- und Kulturbranche im zweiten Quartal 2020 um mehr als 70 % einbrechen könnte. Auch die Textil- und die Verkehrsbranche, energieintensive Industriezweige sowie der Sektor der erneuerbaren Energien werden stark betroffen sein. Wirtschaftsbereiche, die höheres Verbrauchervertrauen genießen - beispielsweise die Fertigung, der Einzelhandel oder der Gesundheitssektor - werden sich wahrscheinlich schneller erholen, während andere möglicherweise mit Verzögerungen von den wirtschaftlichen Schäden getroffen werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die ANATOMIE der WIRTSCHAFTSKRISE
3. INVESTITIONEN in die NÄCHSTE Generation
Die Gelder beschaffen
Die Gelder investieren
4. SCHÄDEN BEHEBEN und Perspektiven für die NÄCHSTE Generation ERÖFFNEN: die politischen Grundlagen
4.1. Der Grüne Deal der EU: die Wachstumsstrategie der EU
4.2 Ein vertiefter und stärker digital geprägter Binnenmarkt
4.3. Ein fairer und inklusiver Wiederaufbau
5. Die WIDERSTANDSFÄHIGKEIT der Union und des Binnenmarkts STÄRKEN
5.1. Offene strategische Autonomie und leistungsfähige Wertschöpfungsketten
5.2. Stärkere Koordinierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und verbessertes Krisenmanagement
6. EIN WIEDERAUFBAU auf der Grundlage der WERTE und Grundrechte der EU
7. EIN STÄRKERES Europa in der WELT
8. Fazit - die STUNDE EUROPAS
Drucksache 690/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
... Unter Ziffer 8 regte der Bundesrat schließlich an, die gesetzlichen Vorgaben in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis. Hierzu ist anzumerken, dass der gesetzliche Rollout intelligenter Messsysteme im Haushaltskundenbereich noch nicht begonnen hat, so dass eine erfahrungsbasierte Analyse derzeit noch nicht möglich ist.
Drucksache 799/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... Eine Erhöhung der Transparenz soll zudem durch eine vollelektronische Führung des Fahreignungsregisters erzielt werden. Mit der vollelektronischen Führung des Registers wird die elektronische Auskunftserteilung aller gespeicherten Eintragungen an die berechtigten Behörden und Gerichte sowie an die betroffenen Bürger ermöglicht. Durch die Nutzung eines Online-Verfahrens auch für den Bürger (bei Verwendung des neuen Personalausweises) wird ein Überblick über eventuelle Eintragungen und die Punkte im Sekundenbereich ermöglicht. Die vollelektronische Führung des Fahreignungsregisters wird in einem Stufenverfahren eingerichtet. Derzeit sind im Fahreignungsregister ca. 2/ 3 der Vorgänge (ca. 6,5 Mio. + 1, 9 Mio. Vorgänge in der Überliegefrist) elektronisch gespeichert, da nur Mitteilungen über Ordnungswidrigkeiten und Maßnahmen nach dem Punktsystem sowie der Fahrerlaubnis auf Probe elektronisch verarbeitet werden können. Die Mitteilungen über Straftaten und verwaltungsbehördliche Entscheidungen über Entziehungen, Versagungen, Verzichte etc. (ca. 2.6 Mio. + ca. 750 000 Vorgänge in der Überliegefrist) werden in einem Papierregister gespeichert. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat, neben den Arbeiten zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben (Stufe 1), mit dem Projekt zur Vollautomatisierung des Registers (Stufe 2) bereits begonnen und erwartet eine Fertigstellung der Programmierung ca. drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes nach diesem Entwurf. Ab diesem Zeitpunkt werden dann alle neu eingehenden Mitteilungen einschließlich der Mitteilungen über Straftaten und verwaltungsbehördliche Entscheidungen elektronisch verarbeitet und Auskünfte elektronisch erteilt werden können. In der Folge kann dann mit der Auflösung des restlichen Papierbestandes durch eine Übernahme der Daten in das elektronische Register begonnen werden (Stufe 3). Die notwendige Software zur Verarbeitung der Vorgänge steht erst mit Abschluss der Stufe 2 zur Verfügung. Ein endgültiger Abschluss der Arbeiten und damit die vollumfängliche elektronische Führung des Fahreignungsregisters wird ca. zwei Jahre nach Ablauf der in diesem Entwurf vorgesehenen Übergangsfrist (fünf Jahre ab Inkrafttreten), innerhalb derer für bestimmte Eintragungen die Tilgung noch nach bisher geltendem Recht erfolgt, erwartet. Damit ist für viele Vorgänge lediglich eine einmalige Befassung für die Umstellung und ggf. noch erforderliche Nacherfassung von Papierbelegen notwendig. Eine zeitnahe Nacherfassung oder ein Einscannen der Belege mit entsprechender Nachbearbeitung ist unter organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten (Investitionen in Höhe von ca. 2,5 Mio.) nicht vertretbar, zumal der Großteil der so aufbereiteten Daten nach der Fünf-Jahres-Frist zu löschen ist.
Drucksache 520/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... Der Anwendungsbereich des § 19a wird um die technischen Anpassungen der Netzanschlüsse, Kundenanlagen und Verbrauchsgeräte außerhalb des Haushaltskundenbereichs erweitert, da die Umstellung der Gasqualität in einem Netz auch in diesem Bereich Kosten auslösende Anpassungsmaßnahmen erforderlich machen kann. Da die von § 19a geregelte Marktraumumstellung aber dem allgemeinen Interesse aller in einem Marktgebiet aktiven Marktbeteiligten dient, ist es sachgerecht, die dabei anfallenden Kosten auf alle Marktbeteiligten zu verteilen. Umstellungskosten, die im Gasversorgungsnetz anfallen, sind davon abweichend weiterhin nach den Vorgaben der
Drucksache 129/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... im Voraus und so rechtzeitig, dass sie die Wirkung der geplanten Transaktion einschätzen kann, von ihrer Absicht, die Anlagen ihres Ortsanschlussnetzes ganz oder zu einem großen Teil auf eine eigene Rechtsperson mit einem anderen Eigentümer zu übertragen oder einen getrennten Geschäftsbereich einzurichten, um allen Anbietern auf der Endkundenebene, einschließlich der eigenen im Endkundenbereich tätigen Unternehmensbereiche, völlig gleichwertige Zugangsprodukte zu liefern. Die Unternehmen unterrichten die Bundesnetzagentur auch über alle Änderungen dieser Absicht sowie über das Ergebnis des Trennungsprozesses.
Drucksache 48/11
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zum verbrauchergerechten Einsatz der Radiofrequenztechnologie RFID
... Abgesehen von einfachen Anwendungen beispielweise zum Diebstahlschutz im Einzelhandel oder bei Wegfahrsperren in Autos wurde die RFID-Technologie bisher vor allem im Bereich der Produktion und Logistik oder in Form von Zeiterfassungschips, Skipässen, Veranstaltungskarten sowie Pilotprojekten im Endkundenbereich eingesetzt. In den letzten Jahren ist eine deutliche Zunahme des RFID-Einsatzes im regulären Geschäftsbetrieb zu verzeichnen: Immer mehr Bibliotheken, Kantinen und Krankenhäuser setzen RFID in Ausweisen, Bezahlkarten und Patientenarmbändern ein. Neben dem elektronischen Reisepass enthält auch der elektronische Personalausweis einen RFID-Chip. Im Einzelhandel sind erste Waren zu finden, die den RFID-Chip als Teil des Produktes integrieren, beispielsweise in Form eines eingenähten Etiketts bei Textilien. Dieses wird von den Verbraucherinnen und Verbrauchern anders als ein außen angehängtes Papieretikett vor dem Tragen nicht automatisch entfernt.
Drucksache 694/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente zur Aufhebung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Neufassung) KOM (2011) 656 endg.; Ratsdok. 15939/11
... Ein zwingendes Bedürfnis für eine solche Regelung ist nicht erkennbar. In diesem Zusammenhang sollte insbesondere geprüft werden, ob konkrete Missstände im Zusammenhang mit der reinen telefonischen Ordererteilung bekannt sind. Als problematisch sieht der Bundesrat ferner die Frage, wie in der Praxis gewährleistet werden soll, dass eine Sprachaufzeichnung in Gesprächssituationen, die sowohl Auftragsannahme - als auch Beratungselemente enthalten, ausschließlich in Bezug auf die Auftragsannahme stattfindet. Der Richtlinienvorschlag enthält eine Verpflichtung zur Aufzeichnung von Telefongesprächen oder elektronischen Mitteilungen in Bezug auf zumindest die beim Handel für eigene Rechnung getätigten Geschäfte und die Kundenaufträge, bei denen die Dienstleistungen der Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen und die Ausführung von Aufträgen im Namen der Kunden erbracht werden (Artikel 16 Absatz 7 des Richtlinienvorschlags). Damit würde das insoweit bisher bestehende nationale Wahlrecht aufgehoben. Der deutsche Gesetzgeber hat von einer - zunächst diskutierten - Normierung einer Sprachaufzeichnungspflicht für den Privatkundenbereich Abstand genommen und damit auch bestehenden Vorbehalten aus diesem Bereich gegenüber einer Aufzeichnung von Telefonaten Rechnung getragen. Dem Aspekt der Vorsorge für zivilrechtliche Streitigkeiten ist durch die bestehenden Regelungen hinreichend Rechnung getragen (nach Artikel 7 und 8 der MiFID-Durchführungsverordnung sind Kundenaufträge sowie ihre Weiterleitung und Ausführung auf einem dauerhaften Datenträger zu speichern). Darüber hinaus ist weder ein "Mehrwert" für die aufsichtsrechtliche Nachprüfbarkeit, noch für die Bekämpfung von Marktmissbrauch erkennbar. Weiterhin erscheint zweifelhaft, ob diese Regelung von den Kunden gewünscht ist. Diese erwarten gerade bei den in der Fläche tätigen Instituten vielfach eine besondere Kundennähe und persönliche Kundenansprache. Der Bundesrat weist ferner darauf hin, dass die Pflicht zur Aufzeichnung von Telefongesprächen bei Kundenaufträgen gemäß Artikel 16 Absätze 6 und 7 Unterabsatz 1 des Richtlinienvorschlags eine große finanzielle Belastung mit sich bringen würde.
Drucksache 48/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum verbrauchergerechten Einsatz der Radiofrequenztechnologie RFID
... Abgesehen von einfachen Anwendungen beispielweise zum Diebstahlschutz im Einzelhandel oder bei Wegfahrsperren in Autos wurde die RFID-Technologie bisher vor allem im Bereich der Produktion und Logistik oder in Form von Zeiterfassungschips, Skipässen, Veranstaltungskarten sowie Pilotprojekten im Endkundenbereich eingesetzt. In den letzten Jahren ist eine deutliche Zunahme des RFID-Einsatzes im regulären Geschäftsbetrieb zu verzeichnen: Immer mehr Bibliotheken, Kantinen und Krankenhäuser setzen RFID in Ausweisen, Bezahlkarten und Patientenarmbändern ein. Neben dem elektronischen Reisepass enthält auch der elektronische Personalausweis einen RFID-Chip. Im Einzelhandel sind erste Waren zu finden, die den RFID-Chip als Teil des Produktes integrieren, beispielsweise in Form eines eingenähten Etiketts bei Textilien. Dieses wird von den Verbraucherinnen und Verbrauchern anders als ein außen angehängtes Papieretikett vor dem Tragen nicht automatisch entfernt.
Drucksache 438/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2008/2009 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 56 und 57 der Monopolkommission "Telekommunikation 2009: Klaren Wettbewerbskurs halten" und "Post 2009: Auf Wettbewerbskurs gehen" Bundesministerium Berlin, den 7. Juli 2010 für Wirtschaft und Technologie
... rechnet unabhängig vom Mindestlohn mit einer erheblichen Verringerung des Sendungsvolumens im Briefbereich. Im Geschäftskundenbereich sieht sie die negative konjunkturelle Entwicklung im Berichtszeitraum als ursächlich an. Im Privatkundensegment beobachtet sie losgelöst von der konjunkturellen Lage, dass die Sendungsvolumina im Briefmarkt wegen der Substitution durch elektronische Kommunikationsmittel unter Druck geraten.
Drucksache 389/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 2006/112 /EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Behandlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen KOM (2007) 746 endg.; Ratsdok. 16209/1/07
... Der Vorschlag wird die Rechtssicherheit erhöhen und den Verwaltungsaufwand für die Wirtschaftsbeteiligten und die nationalen Steuerbehörden verringern. Da er sich auf die Kosten der Unternehmen positiv auswirken dürfte, sind keine negativen Auswirkungen auf die Kosten für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen im Privatkundenbereich zu erwarten.
Drucksache 874/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Behandlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen KOM (2007) 747 endg.; Ratsdok. 16210/07
... Der Vorschlag wird die Rechtssicherheit erhöhen und den Verwaltungsaufwand für die Wirtschaftsbeteiligten und die nationalen Steuerbehörden verringern. Da er sich auf die Kosten positiv auswirken dürfte, sind keine negativen Auswirkungen auf die Kosten für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen im Privatkundenbereich zu erwarten.
Drucksache 861/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/21 /EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste KOM (2007) 697 endg.; Ratsdok. 15379/07
... /EG (Rahmenrichtlinie) in einem oder mehreren relevanten Märkten als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht benannt wurden, unterrichten die nationale Regulierungsbehörde im Voraus von ihrer Absicht, die Vermögenswerte ihres Ortsnetzes ganz oder zu einem großen Teil auf eine eigene Rechtsperson mit einem anderen Eigentümer zu übertragen oder einen getrennten Geschäftsbereich einzurichten, um allen Anbietern auf der Endkundenebene, einschließlich der eigenen im Endkundenbereich tätigen Unternehmensbereiche, völlig gleichwertige Zugangsprodukte zu liefern.
Drucksache 735/06
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaft srechts
... Legt man den Maßstab der tatsächlich erreichten Wettbewerbsintensität im Haushaltskundenbereich an, muss man feststellen, dass die 2005 erwartete Intensivierung bisher nicht eingetreten ist. Insbesondere ist die Zahl der Konkurrenzanbieter auf dem Strommarkt für Kleinkunden weiterhin gering. Auch die geringe Zahl der Haushaltskunden, die zu einem anderen Anbieter wechseln, ist ein Indiz dafür, dass der Wettbewerb in diesem Bereich noch unzureichend ist.
Drucksache 512/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt der 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 2002/21 /EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste KOM (2006) 382 endg.; Ratsdok. 11724/06
... 5. Der Bundesrat äußert Vorbehalte gegen den Vorschlag der Kommission zur Einführung von Preisobergrenzen auf Endkundenebene. Dieser Vorschlag steht im Widerspruch zum geltenden europäischen Rechtsrahmen, der - gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - einen klaren Vorrang der Regulierung von Vorleistungen postuliert und Endkundenmarktregulierungen grundsätzlich nur für zulässig erachtet, soweit die Vorleistungsregulierung nicht zu befriedigenden Ergebnissen führt. Auch im Bereich des Auslands-Roamings sollten daher Vorgaben für den Endkundenbereich erst dann erfolgen, wenn die Endkundenpreise auch nach einer Übergangsphase nicht oder nur unwesentlich sinken. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich im weiteren Verfahren in diesem Sinn einzusetzen.
Drucksache 244/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV )
... die im Sekundenbereich automatisch wirkende stabilisierende Wirkleistungsregelung der synchron betriebenen Verbundnetze durch Aktivbeitrag der Kraftwerke bei Frequenzänderungen und Passivbeitrag der von der Frequenz abhängigen Lasten;
Drucksache 244/05
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV )
... die im Sekundenbereich automatisch wirkende stabilisierende Wirkleistungsregelung der synchron betriebenen Verbundnetze durch Aktivbeitrag der Kraftwerke bei Frequenzänderungen und Passivbeitrag der von der Frequenz abhängigen Lasten;
Drucksache 744/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 817. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2005
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Hypothekarkredit in der EU KOM (2005) 327 endg.
... In Deutschland hat sich die kreditgebende Wirtschaft seit Jahrzehnten in einer Gemeinschaftseinrichtung - auf Bundesebene der SCHUFA Holding AG, die auch in der Region präsent ist - zusammengeschlossen. Die der Holding angeschlossenen Unternehmensträger sollen mittels wechselseitiger Weitergabe von Informationen vor Verlusten im Privatkundenbereich geschützt werden.
Drucksache 244/05 (Beschluss)
... 8. Primärregelung die im Sekundenbereich automatisch wirkende stabilisierende Wirkleistungsregelung der synchron betriebenen Verbundnetze durch Aktivbeitrag der Kraftwerke bei Frequenzänderungen und Passivbeitrag der von der Frequenz abhängigen Lasten;
Drucksache 744/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Hypothekarkredit in der EU KOM (2005) 327 endg.
... In Deutschland hat sich die kreditgebende Wirtschaft seit Jahrzehnten in einer Gemeinschaftseinrichtung - auf Bundesebene der SCHUFA Holding AG, die auch in der Region präsent ist - zusammengeschlossen. Die der Holding angeschlossenen Unternehmensträger sollen mittels wechselseitiger Weitergabe von Informationen vor Verlusten im Privatkundenbereich geschützt werden.
Drucksache 535/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes
Drucksache 535/2/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes
Drucksache 543/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende
Drucksache 612/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) COM(2016) 590 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.