[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

34 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kulturart"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 96/19

... b) die Anbauflächen nach Kulturarten, Kulturformen, Pflanzengruppen, Pflanzenarten und Nutzungszweck,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Abschnitt 4
Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschrift

§ 24
Einzelerhebungen

Unterabschnitt 2
Agrarstrukturerhebung

§ 25
Erhebungseinheiten

§ 26
Erhebungszeitraum

§ 27
Erhebungsart und Erhebungsmerkmale

§ 28
Berichtszeit

Unterabschnitt 3
Strukturerhebung der Forstbetriebe

§ 29
Erhebungseinheiten

§ 30
Periodizität

§ 31
Erhebungsart und Erhebungsmerkmale

§ 32
Berichtszeitpunkt

§ 33
Besondere Vorschrift zur Verwendung von Verwaltungsdaten

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4672, BMEL: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. ‚One in one out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 681/12

... (2) 1Das Feldinventar/die stehende Ernte einer abgrenzbaren landwirtschaftlichen Nutzfläche ist jeweils als selbständiges Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens anzusehen. 2Feldinventar ist die aufgrund einer Feldbestellung auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche vorhandene Kultur mit einer Kulturdauer von bis zu einem Jahr. 3Stehende Ernte ist der auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche vorhandene Bestand an erntereifem Feldinventar. 4Befinden sich auf einer abgrenzbaren landwirtschaftlichen Nutzfläche verschiedene Kulturarten, liegen entsprechend verschiedene selbständige Wirtschaftsgüter vor. 5Die Wirtschaftsgüter Feldinventar/stehende Ernte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten einzeln bewertet (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG). 6Anstelle der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten kann bei einer Einzelbewertung unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG auch der niedrigere Teilwert zum Ansatz kommen (>R 6.8 Abs. 1 Satz 2). 7Für einzelne Wirtschaftsgüter jeweils einer Kulturart kann bei der Inventur und der Bewertung eine Gruppe gebildet werden (>R 6.8 Abs. 4). 8Für die Bewertung können entweder betriebsindividuelle Durchschnittswerte oder standardisierte Werte (z.B. BMELV-Jahresabschluss) zugrunde gelegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 681/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Entwurf

Artikel 1
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 (EStÄR 2012)

Artikel 2
Anwendung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2172: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2008

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats vom 19. Oktober 2012 zum Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinie 2008 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 - EStÄR 2012)


 
 
 


Drucksache 632/11 (Beschluss)

... a) In den Betrieben sind auf den Ackerflächen zur Erhaltung der Biodiversität und der Verbesserung des Bodenschutzes mindestens drei Hauptkulturarten, von denen keine überwiegen darf, anzubauen, bzw. ist eine dreigliedrige Fruchtfolge im dreijährigen Rhythmus vorzunehmen.



Drucksache 632/1/11

... a) In den Betrieben sind auf den Ackerflächen zur Erhaltung der Biodiversität und der Verbesserung des Bodenschutzes mindestens drei Hauptkulturarten, von denen keine überwiegen darf, anzubauen, bzw. ist eine dreigliedrige Fruchtfolge im dreijährigen Rhythmus vorzunehmen.



Drucksache 336/10

... (2) Die Kommission benötigt zur Erfüllung der Aufgaben, die ihr durch den Vertrag und durch die gesetzlichen Vorschriften der Union über die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte übertragen worden sind, genaue Angaben über das Produktionspotenzial der Anlagen bestimmter Dauerkulturarten in der Union. Um sicherzustellen, dass die Gemeinsame Agrarpolitik ordnungsgemäß verwaltet wird, ist die Kommission darauf angewiesen, dass regelmäßig alle fünf Jahre Daten über Dauerkulturen übermittelt werden.



Drucksache 503/10

... b) nach Kulturarten, bei Ackerland zusätzlich nach bestellter oder unbestellter Fläche,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 503/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

§ 1
Bodennutzungshaupterhebung

§ 2
Erhebung über die Viehbestände

§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage, Ausgestaltung der Verordnung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2.1 Kosten ohne Vollzugsaufwand

2.2 Vollzugsaufwand

2.2.1 Statistisches Bundesamt

2.2.2 Statistische Ämter der Länder

2.2.3 Einmalige Kosten der Verbundprogrammierung

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

5. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1334: Entwurf einer Verordnung zur Erhebung agrarstatistischer Daten für die Emissionsberichterstattung


 
 
 


Drucksache 152/10 (Beschluss)

... Auf Grund dieser Meldung stellen die LSV-Träger dann fest, ob überhaupt eine Versicherungspflicht besteht. Eine Versicherungspflicht zur Landwirtschaftlichen Alterskasse ist insbesondere davon abhängig, dass der Betrieb von seinem Bewirtschaftungsumfang die Mindestgröße erreicht. Gerade die Bewirtschafter kleinerer Betriebe mit unterschiedlichen Kulturarten sind grundsätzlich nicht in der Lage, die Mindestgröße festzustellen, sondern sind auf die Feststellung der Landwirtschaftlichen Alterskasse angewiesen. Noch viel weniger kann somit dessen Ehegatte beurteilen, ob er der Versicherungspflicht zur Landwirtschaftlichen Alterskasse unterliegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 28b Absatz 6 Satz 1 SGB IV

2. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 28q Absatz 1a Satz 3a - neu - SGB IV

3. Zu Artikel 3 Nummer 13 § 129 Absatz 1 Nummer 5 SGB VII

4. Zu Artikel 3 Nummer 14 § 131 Absatz 1 SGB VII

5. Zu Artikel 3 Nummer 18a - neu - § 218d Absatz 1 SGB VII

6. Zu Artikel 3 Nummer 19 § 225 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB VII

7. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 83a SGB X

8. Zu Artikel 5 Nummer 6 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 85 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB X

9. Zu Artikel 6 § 172 Absatz 3 Nummer 1 SGG

10. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Satz 4 ALG

11. Zu Artikel 7a - neu - Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Artikel 7a
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

12. Zu Artikel 8a - neu - § 24 Absatz 1 Satz 3 - neu - KSVG

Artikel 8a
Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz)


 
 
 


Drucksache 152/1/10

... Auf Grund dieser Meldung stellen die LSV-Träger dann fest, ob überhaupt eine Versicherungspflicht besteht. Eine Versicherungspflicht zur Landwirtschaftlichen Alterskasse ist insbesondere davon abhängig, dass der Betrieb von seinem Bewirtschaftungsumfang die Mindestgröße erreicht. Gerade die Bewirtschafter kleinerer Betriebe mit unterschiedlichen Kulturarten sind grundsätzlich nicht in der Lage, die Mindestgröße festzustellen, sondern sind auf die Feststellung der Landwirtschaftlichen Alterskasse angewiesen. Noch viel weniger kann somit dessen Ehegatte beurteilen, ob er der Versicherungspflicht zur Landwirtschaftlichen Alterskasse unterliegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 28b Absatz 6 Satz 1 SGB IV

2. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 28q Absatz 1a Satz 3a - neu - SGB IV

3. Zu Artikel 3 Nummer 13 § 129 Absatz 1 Nummer 5 SGB VII

4. Zu Artikel 3 Nummer 14 § 131 Absatz 1 SGB VII

5. Zu Artikel 3 Nummer 18a - neu - § 218d Absatz 1 SGB VII

6. Zu Artikel 3 Nummer 19 § 225 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB VII

7. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 83a SGB X

8. Zu Artikel 5 Nummer 6 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 85 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB X

9. Zu Artikel 6 § 172 Absatz 3 Nummer 1 SGG

10. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Satz 4 ALG

11. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Satz 4 ALG

12. Zu Artikel 7a - neu - Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Artikel 7a
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

13. Zu Artikel 8a - neu - § 24 Absatz 1 Satz 3 - neu - KSVG

Artikel 8a
Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz)


 
 
 


Drucksache 84/10

... " insoweit genauer gefasst, als statt auf zusammenhängende landwirtschaftliche Flächen, die mit einer Kulturart bestellt sind, auf zusammenhängende landwirtschaftliche Flächen abgestellt wird, die mit einem bestimmten Nutzungscode beantragt werden. Dies stellt ebenfalls keine Änderung des bestehenden Referenzsystems "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung

§ 2
Regionaler Durchschnitt

§ 3a
Niederwald mit Kurzumtrieb

§ 20
Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 21
Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 2a
Mindestfläche für den Bezug von Direktzahlungen

§ 4
Begriff der landwirtschaftlichen Parzelle

Abschnitt 9
Milch-Sonderprogramm

§ 28
Verspätete Antragstellung

§ 28a
Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände

§ 33
Zuständige Verwaltungsbehörde

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Sachverhalt und Zielsetzung

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1180: Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebsprämienverordnung und der InVeKoS-Verordnung


 
 
 


Drucksache 808/09 (Beschluss)

... Die mit den Klammerzusätzen vorgenommenen Konkretisierungen stellen eine nicht notwendige Einschränkung der möglichen Kulturarten dar. So fehlen z.B. unter Nummer 1 die sonstigen Hülsenfrüchte (z.B. Linsen), unter Nummer 2 Sojabohnen, Öllein und die sonstigen Ölfrüchte (z.B. Körnersenf) und unter Nummer 5 insbesondere die Kulturen Wechselgrünland und Grünlandeinsaaten (soweit sie auf Grund der fehlenden Fünfjährigkeit noch nicht dem Dauergrünland zuzurechnen sind). Daher ist klarzustellen, dass die Aufzählung der in den Klammerzusätzen genannten Früchte nicht abschließend ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 3 Absatz 3

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 4 Nummer 1, 2 und 5

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

3. Zu Artikel 2 Inkrafttretensregelung


 
 
 


Drucksache 338/09

... Problematisch für die Entwicklung der Aquakultur ist weiterhin die Verfügbarkeit von erschwinglichem und leicht zugänglichem Fischfutter. Der europäische Markt verlangt in erster Linie nach Fleisch fressenden Aquakulturarten, für deren Futter immer noch überwiegend Fischmehl und Fischöl benötigt werden. Die Abhängigkeit des Sektors von Fischmehl und Fischöl als Hauptbestandteilen des Fischfutters könnte Zweifel an der wirtschaftlichen und ökologischen Nachhaltigkeit des Sektors aufkommen lassen. Einerseits kann die Erzeugung von Fischmehl/Fischöl kaum mit der steigenden Nachfrage Schritt halten, was zu einem Preisanstieg für diese Produkte führt. Andererseits kann durch die Verwendung von Fischmehl/Fischöl, das aus der industriellen Fischerei stammt, die Nachhaltigkeit des Sektors in Frage gestellt werden, was wiederum seinem Image schadet. Gleichzeitig sind bei der Suche nach geeigneten Alternativen verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, die vom Verbraucherschutz bis zum Wohlergehen der Tiere reichen. Bei der Festlegung von Gemeinschaftsvorschriften und Normen für Fischfutter muss sorgfältig zwischen den Vorteilen eines hohen Verbraucherschutzes und den Einschränkungen für die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors abgewogen werden.



Drucksache 808/1/09

... Die mit den Klammerzusätzen vorgenommenen Konkretisierungen stellen eine nicht notwendige Einschränkung der möglichen Kulturarten dar. So fehlen z.B. unter Nummer 1 die sonstigen Hülsenfrüchte (z.B. Linsen), unter Nummer 2 Sojabohnen, Öllein und die sonstigen Ölfrüchte (z.B. Körnersenf) und unter Nummer 5 insbesondere die Kulturen Wechselgrünland und Grünlandeinsaaten (soweit sie auf Grund der fehlenden Fünfjährigkeit noch nicht dem Dauergrünland zuzurechnen sind). Daher ist klarzustellen, dass die Aufzählung der in den Klammerzusätzen genannten Früchte nicht abschließend ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 3 Absatz 3

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 4 Nummer 1, 2 und 5

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 293/1/08

... - dass auf Grund der Pflicht zur Lieferung von Summenpositionen zu Anbauflächen und geschätzten Erntemengen über alle Kulturarten auch für Kulturen, die in Deutschland keine Bedeutung haben und auf nicht signifikant gesetzt wurden, Anbaufläche ermittelt und Erntemenge geschätzt werden müssen. Die Einzelwerte dieser Kulturen sind auch nicht an Eurostat zu liefern;



Drucksache 293/08 (Beschluss)

... - dass auf Grund der Pflicht zur Lieferung von Summenpositionen zu Anbauflächen und geschätzten Erntemengen über alle Kulturarten auch für Kulturen, die in Deutschland keine Bedeutung haben und auf nicht signifikant gesetzt wurden, Anbaufläche ermittelt und Erntemenge geschätzt werden müssen. Die Einzelwerte dieser Kulturen sind auch nicht an Eurostat zu liefern;



Drucksache 694/08

... (1) Erhebungsmerkmale der Bodennutzungshaupterhebung sind die Nutzung der Flächen nach Hauptnutzungsarten und Nutzungszweck, Kulturarten, Pflanzengruppen, Pflanzenarten und Kulturformen, auch nach Züchtungsmethode, sowie der Zwischenfruchtanbau nach der Pflanzengruppe und dem Nutzungszweck jeweils nach der Fläche.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 694/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Agrarstatistikgesetzes

Unterabschnitt 3
Bodennutzungshaupterhebung

§ 6
Erhebungseinheiten

§ 7
Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale

§ 8
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

§ 11
Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum

Abschnitt 4
Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschrift

§ 24
Einzelerhebungen und Periodizität

Unterabschnitt 2
Agrarstrukturerhebung

§ 25
Erhebungseinheiten

§ 26
Erhebungsart und Erhebungsprogramm

§ 27
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

Unterabschnitt 3
Haupterhebung der Landwirtschaftszählung

§ 28
Erhebungseinheiten

§ 29
Erhebungsart

§ 30
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

Unterabschnitt 4
Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden

§ 31
Erhebungseinheiten

§ 32
Erhebungsart, Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeit

Unterabschnitt 2
Rebflächenerhebung

§ 70
Erhebungsart und Periodizität

§ 71
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

§ 92
Hilfsmerkmale

§ 93
Auskunftspflicht

§ 97
Betriebsregister

§ 97a
Feststellung der Grundgesamtheit

§ 99
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Weitere Änderung des Agrarstatistikgesetzes

§ 4
Erhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Erhebungsmerkmale

Abschnitt 2
Erhebung über die Viehbestände

§ 18
Erhebungseinheiten

§ 19
Erhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Merkmale

§ 20
Erhebungsmerkmale

§ 20a
Besondere Vorschriften zur Erhebung der Rinderbestände

Artikel 3
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Ersten Agrarstatistikverordnung

Artikel 5
Neufassung des Agrarstatistikgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines Ausgangslage, Zielsetzung des Gesetzentwurfs

Weitere Zielsetzungen des Gesetzentwurfs sind:

Aufbau des Gesetzentwurfs

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs

4 Gesetzesfolgen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2.1 Kosten ohne Vollzugsaufwand

2.2 Vollzugsaufwand in Bund und Ländern

a Kosten für den Bundeshaushalt

b Kosten für die Länder

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bodennutzungshaupterhebung

b Erhebung über die Viehbestände

c Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

d Weitere Informationspflichten

5. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

6. Befristungsmöglichkeit

7. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 24

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu §§ 26

Zu den §§ 28

Zu den §§ 31

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4a

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 11

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 23

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 624: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 840/1/08

... Viele Gartenbau- und Sonderkulturbetriebe bauen entweder mehrere Kulturarten nacheinander bzw. in zeitlich gestaffelten Kulturfolgen an und benötigen dadurch bis zu neun Monate im Jahr Erntehelfer. Saisonarbeitskräfte, die in kleineren oder Spezialbetrieben zum Einsatz kommen, welche ausschließlich z.B. Spargel oder Erdbeeren mit kurzen Erntephasen anbauen, hätten bei einer Verlängerung der Beschäftigungsdauer auf neun Monate die Möglichkeit, den Betrieb zu wechseln und wesentlich länger in der hiesigen Landwirtschaft zu arbeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 840/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c § 2 Abs. 4 - neu - BeschV

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 18 Satz 1 bis 3 BeschV

3*. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 27 Abs. 1 und 2 - neu - BeschV

4. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 27 Satz 2 BeschV

5. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 27 Satz 4 - neu - BeschV

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 535/07

... Durch geeignete Maßnahmen sollen Einträge in andere Grundstücke verhindert und Auskreuzungen in andere Kulturen benachbarter Flächen vermieden werden. Solche Einträge und Auskreuzungen können in Abhängigkeit von der Kulturart auch dadurch eintreten, dass gentechnisch veränderte Pflanzen in benachbarte Wildpflanzen einkreuzen und diese Wildpflanzen durch Samenverlust oder Pollenbildung in der folgenden Vegetationsperiode in gentechnikfreien Kulturen zur Ausbildung gentechnisch veränderter Pflanzen führen. Deshalb soll auch die Weiterverbreitung durch Wildpflanzen vermieden werden. Im Übrigen erwähnt die Vorschrift wie bisher die Haltung gentechnisch veränderter Tiere sowie die Beförderung, Lagerung und Weiterverarbeitung gentechnisch veränderter Organismen. Die nähere Ausgestaltung bleibt der entsprechenden Rechtsverordnung überlassen, die dem Bundesrat gleichzeitig mit diesem Gesetzentwurf zur Billigung vorgelegt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

Anzeigepflicht für bestimmte gentechnische Anlagen

Ausnahmen für bestimmte GVO in gentechnischen Anlagen

Entsorgung von nicht zugelassenen GVO

Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:


 
 
 


Drucksache 288/06

... Durch die Ergänzung des Absatzes 2 wird die Möglichkeit geschaffen, im Fall von vier angebauten Kulturarten, in geringem Umfang angebaute Kulturen (<15 %) auch mehreren anderen Kulturartenanteilen zurechnen zu können. Dies fördert die Kulturartenvielfalt, da Betriebe auf Einzelflächen "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 288/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Nummer 2

Zu Tabelle 3 der Anlage Richtwerte für das Verhältnis von Haupternteprodukten zu Nebenernteprodukten

Zu Artikel 2


Ergänzende Texte:

§ 1
des Pflanzenschutzgesetzes

§ 59
des Bundesnaturschutzgesetzes

§ 60
des Bundesnaturschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 194/1/05

... Die Norm dient also dazu, dem Bund statistische Daten für einen Bereich zu verschaffen, in dem er im Verwaltungsvollzug nicht zuständig ist. Dazu besteht keine Veranlassung. Der Bund ist in diesem Bereich nur zu einer Rahmengesetzgebung befugt. Die vorliegende Regelung des § 13 geht über diese Kompetenz hinaus. Im Übrigen ist eine Bilanzierung der land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen nach Hauptnutzungs- und Kulturarten unter ökonomischen Aspekten nicht leistbar und hätte ohne Relation zu den Schutzgründen auch keine Aussagekraft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/1/05




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zur Überschrift des Gesetzentwurfs

3. Zur Überschrift des Gesetzentwurfs

4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1

5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1

6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a

7. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 3

8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 7

9. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz l

10. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3, § 18 Abs. 3 Satz 3 - neu -

11. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Nr. 1

12. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz l

13. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

14. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5

15. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 3

16. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1

17. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c,

19. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c

20. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2

21. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 2

22. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 4 Nr. 2

23. Zu Artikel 1 § 10

24. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2

25. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 3 und 5 UStatG

26. Zu Artikel 1 § 12

27. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 2 Satz l

28. Zu Artikel 1 § 13

29. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2

30. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 bis 14

31. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - und Satz 2

32. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 2 Satz 2 - neu -

33. Zu Artikel 1 § 14 Satz 1 und 2

34. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2

35. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2

36. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1

37. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 2 Satz 1 und 3

38. Zu Artikel 1 § 16

39. Zu Artikel 1 § 16 Buchstabe a

40. Zu Artikel 1 § 16 Buchstabe a

41. Zu Artikel 1 § 16 Nr. 1

42. Zu Artikel 1 § 16 Nr. 2

43. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 1

44. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 4

45. Zu Artikel 1 § 21 Nr. 2


 
 
 


Drucksache 93/05 (Beschluss)

... Die Sortenvielfalt von Kulturpflanzen und damit die Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen stellt an sich ein wichtiges Schutzziel dar. Sie ist aber weder eine direkte noch ein indirekte Folge der gentechnischen Veränderung einzelner Sorten. Die Sortenvielfalt der in der Landwirtschaft angebauten Kulturarten hängt vielmehr in erster Linie von agronomischen Eigenschaften ab (z.B. Krankheitsresistenz, Qualitätseigenschaften, Vermarktungsmöglichkeiten).



Drucksache 194/05

... 12. Größe der Schutzgebiete nach Naturschutzrecht und die darin liegende Fläche der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung nach Hautnutzungs- und Kulturarten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gender Mainstreaming

Entwurf

Artikel 1
Umweltstatistikgesetz - UStatG

§ 1
Zwecke der Umweltstatistik, Anordnung als Bundesstatistik

§ 2
Erhebungen, Berichtsjahr

§ 3
Erhebung der Abfallentsorgung

§ 4
Erhebung der Abfälle, über die Nachweise zu führen sind

§ 5
Erhebung der Entsorgung bestimmter Abfälle

§ 6
Aufbereitung und Veröffentlichung der abfallstatistischen Erhebungen

§ 7
Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserbeseitigung

§ 8
Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserbeseitigung

§ 9
Erhebungen der Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von sowie der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

§ 10
Erhebung der Luftverunreinigungen

§ 11
Erhebung bestimmter ozonschichtschädigender und klimawirksamer Stoffe

§ 12
Erhebung der Arten und Lebensräumen von gemeinschaftlicher Bedeutung

§ 13
Erhebung der Landschaftsprogramme, Landschaftsrahmenpläne und Landschaftspläne sowie bestimmter naturschutzrelevanter Flächenkategorien

§ 14
Erhebungen der Umweltschäden und Haftungsfälle

§ 15
Erhebung der Aufwendungen für den Umweltschutz.

§ 16
Erhebung der Waren und Dienstleistungen für den Umweltschutz

§ 17
Hilfsmerkmale

§ 18
. Auskunftspflicht

§ 19
Anschriftenübermittlung

§ 20
Übermittlung

§ 21
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21


 
 
 


Drucksache 703/05 (Beschluss)

... 5. der Anbaubedingungen, welche die Nährstoffverfügbarkeit beeinflussen, besonders Kulturart, Vorfrucht, Bodenbearbeitung und Bewässerung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 703/05 (Beschluss)




Anlage

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze für die Anwendung

§ 4
Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln,

§ 5
Nährstoffvergleich

§ 6
Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches

§ 7
Aufzeichnungen

§ 8
Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote

§ 9
Besondere Anforderungen an Genehmigungen durch die zuständigen Stellen

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Übergangsbestimmungen

§ 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
: (zu § 3 Abs. 10)

Anlage 2
: (zu § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 1, 2 und 3, Anlagen 3 und 4)

Anlage 3
: (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)

Anlage 4
: (zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)


 
 
 


Drucksache 194/05 (Beschluss)

... Die Norm dient also dazu, dem Bund statistische Daten für einen Bereich zu verschaffen, in dem er im Verwaltungsvollzug nicht zuständig ist. Dazu besteht keine Veranlassung. Der Bund ist in diesem Bereich nur zu einer Rahmengesetzgebung befugt. Die vorliegende Regelung des § 13 geht über diese Kompetenz hinaus. Im Übrigen ist eine Bilanzierung der land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen nach Hauptnutzungs- und Kulturarten unter ökonomischen Aspekten nicht leistbar und hätte ohne Relation zu den Schutzgründen auch keine Aussagekraft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/05 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zur Überschrift des Gesetzentwurfs

3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1

4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a

5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 3

7. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz 1

8. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3, § 18 Abs. 3 Satz 3 - neu -

9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 1

10. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

11. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5

12. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 3

13. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 und 2

14. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 4 Nr. 2

15. Zu Artikel 1 § 10

16. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2

17. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 3 und 5 UStatG

18. Zu Artikel 1 § 12

19. Zu Artikel 1 § 13

20. Zu Artikel 1 § 14 Satz 1 und 2

21. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2

22. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1

23. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 2 Satz 1 und 3

24. Zu Artikel 1 § 16

25. Zu Artikel 1 § 16 Buchstabe a

26. Zu Artikel 1 § 16 Nr. 1

27. Zu Artikel 1 § 16 Nr. 2

28. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 1

29. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 4

30. Zu Artikel 1 § 21 Nr. 2


 
 
 


Drucksache 908/1/05

... Durch die Ergänzung des Absatzes 2 wird die Möglichkeit geschaffen, im Fall von vier angebauten Kulturarten, in geringem Umfang angebaute Kulturen (<15 %) auch mehreren anderen Kulturartenanteilen zurechnen zu können. Dies fördert die Kulturartenvielfalt, da Betreibe auf Einzelflächen "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 908/1/05




1. Zur Verordnung insgesamt*

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

C. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Nummer 2

Zu Tabelle 3 der Anlage Richtwerte für das Verhältnis von Haupternteprodukten zu Nebenernteprodukten

Zu Artikel 2

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 2 Abs. 6 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c § 3 Abs. 3

4. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 4 Abs. 3


 
 
 


Drucksache 908/05 (Beschluss)

... Durch die Ergänzung des Absatzes 2 wird die Möglichkeit geschaffen, im Fall von vier angebauten Kulturarten, in geringem Umfang angebaute Kulturen (<15 %) auch mehreren anderen Kulturartenanteilen zurechnen zu können. Dies fördert die Kulturartenvielfalt, da Betriebe auf Einzelflächen "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 908/05 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Anlage
Erste Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen- Verpflichtungenverordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen- Verpflichtungenverordnung

Tabelle

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Nummer 2

Zu Tabelle 3 der Anlage Richtwerte für das Verhältnis von Haupternteprodukten zu Nebenernteprodukten

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 93/1/05

... Die Sortenvielfalt von Kulturpflanzen und damit die Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen stellt an sich ein wichtiges Schutzziel dar. Sie ist aber weder eine direkte noch ein indirekte Folge der gentechnischen Veränderung einzelner Sorten. Die Sortenvielfalt der in der Landwirtschaft angebauten Kulturarten hängt vielmehr in erster Linie von agronomischen Eigenschaften ab (z.B. Krankheitsresistenz, Qualitätseigenschaften, Vermarktungsmöglichkeiten).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/1/05




2 A

2 B

2 C


 
 
 


Drucksache 842/05

... Die Aufhebung des § 2a ist erforderlich, nachdem im Verwaltungsausschuss Direktzahlungen am 09.11.2005 die Aufnahme einer Legaldefinition der landwirtschaftlichen Parzelle in die Verordnung (EG) Nr. 796/2004 verabschiedet worden ist. Mit der Aufhebung der Vorschrift sowie der Änderung in § 3 Nr. 2 wird nicht ausgeschlossen, dass die Länder z.B. bei Maßnahmen des ländlichen Raums eine Parzellenbildung auf der Basis von spezifisch geförderten Teilflächen bzw. Kulturarten vornehmen; § 7 Abs. 2 InVeKoSV ermöglicht es den Ländern, im Antragsverfahren spezifische flächen- bzw. nutzungsrelevante Informationen von den Antragstellern im Sammelantrag abzufragen, und zwar nicht auf landwirtschaftliche Parzellen, sondern auf „landwirtschaftliche Flächen“ bezogen, d.h. erforderlichenfalls auch für Teilflächen bzw. bestimmte Kulturarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 842/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 26a
Meldung über Hopfenflächen

§ 27a
Zulassung von Erstverarbeitungsunternehmen

§ 27b
Pflichten der Erstverarbeitungsunternehmen

§ 27c
Anerkennung von Erzeugergemeinschaften

§ 27d
Pflichten der Erzeugergemeinschaften

§ 27e
Anbauvertrag

§ 27f
Pflichten des Betriebsinhabers

§ 27g
Amtliche Verwiegung

§ 27h
Vorschuss

§ 27i
Anlieferungsschluss

§ 27j
Gewährung der Tabakbeihilfe

§ 27k
Kürzung der Tabakbeihilfe bei Nichteinhaltung der anderweitigen Verpflichtungen

Artikel 2
Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 703/1/05

... 5. der Anbaubedingungen, welche die Nährstoffverfügbarkeit beeinflussen, besonders Kulturart, Vorfrucht, Bodenbearbeitung und Bewässerung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 703/1/05




I. Zur Verordnung insgesamt

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind:

§ 3
Grundsätze für die Anwendung

§ 4
Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln

§ 5
Nährstoffvergleich

§ 6
Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches

§ 7
Aufzeichnungen

§ 8
Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote

§ 9
Besondere Anforderungen an Genehmigungen durch die zuständigen Stellen

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Übergangsbestimmungen

§ 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
: (zu § 3 Abs. 9)

Anlage 2
: (zu § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 1, 2 und 3, Anlagen 3 bis 7)

Anlage 3
: (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)

Anlage 4
: (zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)

Anlage 5
: (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)

Anlage 5
: (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)

Anlage 6
: (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)

Anlage 7
: (zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)

Anlage 8
: (zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 3)

Begründung


 
 
 


Drucksache 703/05

... 5. die Anbaubedingungen, welche die Nährstoffverfügbarkeit beeinflussen, besonders Kulturart, Vorfrucht, Bodenbearbeitung und Bewässerung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 703/05




A. Problem und Ziel:

B. Lösung:

C. Alternativen:

D. Finanzielle Auswirkungen:

E. Sonstige Kosten:

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze für die Anwendung

§ 4
Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln

§ 5
Nährstoffvergleich

§ 6
Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches

§ 7
Aufzeichnungen

§ 8
Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote

§ 9
Besondere Anforderungen an Genehmigungen durch die zuständigen Stellen

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Anwendungsbestimmungen

§ 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 2
: (zu § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 1, 2, Anlage 4 Fußnote 2, )

Anlage 3
: (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 2)

Anlage 4
: (zu § 5 Absatz 1, § 7 Abs. 1 Nr. 2)

Anlage 5
: (zu § 5 Abs. 4, § 6 Abs. 1, ) Betrieblicher Nährstoffvergleich für Stickstoff für das Düngejahr ....(Einbezug der Jahre ....bis.... für das gleitende Mittel von drei Jahren)

Anlage 6
: (zu § 5 Abs. 4, § 6 Abs. 1 Nr. 2,)


 
 
 


Drucksache 729/04 (Beschluss)

... Landwirtschaftliche Parzelle (Schlag)" im Sinne dieser Verordnung ist eine zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche eines Betriebsinhabers, die mit einer Kulturart bestellt, stillgelegt oder aus der Produktion genommen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 729/04 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems sowie zur Änderung der Kartoffelstärkeprämienverordnung

1. Zu Artikel 1 § 2a - neu - In Ve Ko SV

2. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 In Ve Ko SV

3. Zu Artikel 1 § 6 Satz 2 - neu - In Ve Ko SV

4. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 1 In Ve Ko SV

5. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 4 In Ve Ko SV

6. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 5 - neu - In Ve Ko SV

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 In Ve Ko SV

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 7 Satz 4 In Ve Ko SV

9. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Satz 2 In Ve Ko SV

10. Zu Artikel 1 § 12 Satz 2 In Ve Ko SV

11. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 5 In Ve Ko SV

12. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 5 In Ve Ko SV

13. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 In Ve Ko SV

14. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 2 In Ve Ko SV

15. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 In Ve Ko SV

16. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 1 In Ve Ko SV

17. Zu Artikel 1 § 31 Abs. 3 In Ve Ko SV

18. Zu Artikel 1 § 31 Abs. 7a - neu - In Ve Ko SV

19. Zu § 33

20. Zu Artikel 2 Nr. 4, 5 und 6 - neu - §§ 12 und 13 Kartoffelstärkeprämienverordnung


 
 
 


Drucksache 729/1/04

... Landwirtschaftliche Parzelle (Schlag)" im Sinne dieser Verordnung ist eine zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche eines Betriebsinhabers, die mit einer Kulturart bestellt, stillgelegt oder aus der Produktion genommen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 729/1/04




1. Zu Artikel 1 § 2a - neu - InVeKoSV

2. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 InVeKoSV

3. Zu Artikel 1 § 6 Satz 2 - neu - InVeKoSV

4. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 1 InVeKoSV

5. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 4 InVeKoSV

6. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 5 - neu - InVeKoSV

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Satz 2 - neu - InVeKoSV

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 InVeKoSV

9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 7 Satz 4 InVeKoSV

10. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 9 InVeKoSV

11. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 11

Zu Artikel 1

13. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 5 InVeKoSV

14. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 5 InVeKoSV

15. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 InVeKoSV

16. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 2 InVeKoSV

17. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 InVeKoSV

18. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 1 InVeKoSV

19. Zu Artikel 1 § 31 Abs. 3 InVeKoSV

20. Zu Artikel 1 § 31 Abs. 7a - neu - InVeKoSV

21. Zu Artikel 1 § 32 InVeKoSV

22. Zu Artikel 2 Nr. 4, 5 und 6 - neu - §§ 12 und 13 Kartoffelstärkeprämienverordnung


 
 
 


Drucksache 728/2/04

... Wird diese Option nicht angewandt, hat dies aufgrund der o.a. Codierungsgewohnheiten" im Übrigen auch zur Folge, dass es von der gewählten Angabe des Landwirts im Flächennachweis 2003 abhängt, ob ein Härtefall gemäß § 13 der vorliegenden Verordnung begründet wird oder nicht. Dies hat zur Folge, dass bei völlig identischen Sachverhalten (z.B. Teilnahme mit 1 ha Ackerfläche an einem Agrarumweltprogramm mit Umwandlung von Ackerflächen in extensiv zu nutzen des Dauergrünland) in Abhängigkeit der Codierung in 2003 völlig voneinander abweichende Verwaltungsverfahren mit entsprechend abweichenden Ergebnissen in Gang gesetzt werden müssen. Hat nämlich ein Landwirt in 2003 die Kulturart Wiese" für die umgewandelte Fläche gewählt, muss er einen Antrag auf Härtefall" stellen und der Verrechnung gemäß § 13 Abs. 1 zustimmen. Hat er dagegen Wechselgrünland" gewählt, erhält er automatisch" einen Zahlungsanspruch für Ackerland und kann die Prämie aus der Agrarumweltmaßnahme weiterhin ungeschmälert erhalten.



Drucksache 148/17 PDF-Dokument



Drucksache 412/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.