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"Kriminalität"
Drucksache 373/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) und zur Aufhebung und Ersetzung des Beschlusses 2005/681/JI des Rates - COM(2014) 465 final; Ratsdok. 12013/14
... 2. Die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten sehen sich im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung sowie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit stetig wandelnden Herausforderungen konfrontiert. Aus dieser Entwicklung resultieren auch sich regelmäßig ändernde Anforderungen an die polizeiliche Aus- und Weiterbildung. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Bundesrat das Bemühen der Kommission, den Bildungsauftrag von CEPOL fortzuschreiben und an die seit der Verabschiedung der aktuellen Rechtsgrundlage im Jahr 2005 geänderten Rahmenbedingungen anzupassen.
Drucksache 396/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages
... Aufgrund der vorgesehenen Änderungen bei den Vorschriften zur Zuständigkeit des Generalbundesanwalts wird es bei einzelnen - anzahlmäßig derzeit nicht belastbar prognostizierbaren - Verfahren voraussichtlich zu einer Verlagerung der Ermittlungsführung von den Ländern auf den Bund kommen. Dem damit verbundenen möglichen Mehraufwand beim Generalbundesanwalt und in voraussichtlich geringerem Umfang beim Bundeskriminalamt werden entsprechende Entlastungen bei den Staatsanwaltschaften und den Polizeibehörden der Länder gegenüberstehen, dies allerdings nicht im gleichen Umfang wie die Mehrbelastungen auf Bundesebene, weil beim Generalbundesanwalt und beim Bundeskriminalamt aufgrund der Ortsferne ihrer Sitze von möglichen Tatorten und den für eine Verhandlung zuständigen Oberlandesgerichten insbesondere in höherem Maße Reisetätigkeiten und der damit verbundene Aufwand anfallen können. Nach der Expertise des Generalbundesanwalts ist der mögliche, sich allerdings insgesamt voraussichtlich in Grenzen haltende Mehraufwand auf Bundesebene derzeit nicht belastbar prognostizier- und bezifferbar, zumal er wesentlich von der Entwicklung der Kriminalität insbesondere im Staatsschutzbereich abhängig ist. Kurzzeitig anfallende Mehrbelastungen werden der Generalbundesanwalt und das Bundeskriminalamt mit vorhandenen Ressourcen zu bewältigen haben. Ob sich mittel- oder langfristig ein haushaltsmäßig in den Einzelplänen 06 und 07 (Innen- und Justizressort) zu berücksichtigender Mehrbedarf ergibt, ist jedoch noch nicht belastbar abzusehen; insoweit bleibt die mittel- bis langfristige Entwicklung abzuwarten, über die der Generalbundesanwalt und das Bundeskriminalamt zu gegebener Zeit berichten werden. Etwaiger Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln soll finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan ausgeglichen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2899: Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Regelungsinhalt
2.2 Erfüllungsaufwand
2.3 Sonstige Kosten
3. Bewertung durch den NKR
Drucksache 91/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur stärkeren Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung
... Es sind aber auch besorgniserregend hohe Zahlen, die längst nicht das gesamte Ausmaß dieses Kriminalitätsfeldes abdecken. Sie zeigen, dass die Bekämpfung von Kinderpornografie eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt. Verstärkte Anstrengungen im Hinblick auf eine konsequente und effektive Verfolgung dieses Kriminalitätsfeldes erscheinen erforderlich.
Anlage Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur stärkeren Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,
1. Strafbarkeitslücken identifizieren und schließen
2. Grundlegende Reform des Strafgesetzbuches - Anpassung an die Entwicklungen der digitalen Kommunikation
III. Der Bundesrat stellt darüber hinaus fest:
1. Stärkung der technischen und personellen Rahmenbedingungen
2. Präventionsarbeit verbessern
Drucksache 122/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die EU-Justizagenda für 2020 - Stärkung von Vertrauen, Mobilität und Wachstum in der Union - COM(2014) 144 final
... 15. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission darauf verzichtet, die Abänderung bestimmter strafrechtlicher Regelungskomplexe als Leitlinien zu formulieren und sich stattdessen auf allgemeine Zielvorgaben, namentlich zur Stärkung der gegenseitigen Anerkennung und des gegenseitigen Vertrauens, beschränkt. Die bisher im Stockholmer Programm enthaltenen Zielvorgaben auf dem Gebiet des materiellen Strafrechts, insbesondere die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität einschließlich der Cyberkriminalität, können auch weiterhin Leitlinien der Rechtspolitik in der EU bleiben. Dazu gehört auch die Anpassung des materiellen Strafrechts an aktuelle Entwicklungen (z.B. Datenhehlerei).
Drucksache 91/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Verschärfung der strafrechtlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz - Antrag des Freistaats Thüringen - Drucksache: 89/14 und
... Es sind aber auch besorgniserregend hohe Zahlen, die längst nicht das gesamte Ausmaß dieses Kriminalitätsfeldes abdecken. Sie zeigen, dass die Bekämpfung von Kinderpornografie eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt. Verstärkte Anstrengungen im Hinblick auf eine konsequente und effektive Verfolgung dieses Kriminalitätsfeldes erscheinen erforderlich.
Entschließung
'Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur stärkeren Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,
1. Strafbarkeitslücken identifizieren und schließen
2. Grundlegende Reform des Strafgesetzbuches - Anpassung an die Entwicklungen der digitalen Kommunikation
III. Der Bundesrat stellt darüber hinaus fest:
1. Stärkung der technischen und personellen Rahmenbedingungen
2. Präventionsarbeit verbessern
Drucksache 422/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht
... Nach der Definition des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. BVerfG, NJW 2009, 2431, 2435) liegt eine Straftat von erheblicher Bedeutung vor, wenn sie mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 3 StGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 176 Absatz 6 StGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - § 177 Absatz 1 StGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 14 §§ 184b und 184c StGB*
5. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 184b Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b StGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 184b Absatz 3 StGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 14 §§ 184b Absatz 4 und 184c Absatz 5 StGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 184b Absatz 6 Satz 2 StGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 184c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b StGB
10. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 201a Absatz 1 Satz 2 StGB , Buchstabe d § 201a Absatz 6 - neu - StGB
11. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 201a Absatz 1 StGB*
12. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 201a Absatz 1 Satz 2 StGB
Drucksache 91/14
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur stärkeren Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung
... Es sind aber auch besorgniserregend hohe Zahlen, die längst nicht das gesamte Ausmaß dieses Kriminalitätsfeldes abdecken. Sie zeigen, dass die Bekämpfung von Kinderpornografie eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt. Verstärkte Anstrengungen im Hinblick auf eine konsequente und effektive Verfolgung dieses Kriminalitätsfeldes erscheinen erforderlich. Dabei ist es verfassungsrechtlich zwingend geboten, dass der Gesetzgeber die Grenzen zum strafrechtlich relevanten Verhalten klar bestimmt (Art. 103 Abs. 2 GG) . Die aktuelle Diskussion um sogenannte Posing-Bilder zeigt, dass es auch in der Altersgruppe der 14-18- Jährigen eine Grauzone gibt, welche die Ermittlungsbehörden regelmäßig vor schwierige Abwägungsfragen stellt.
Entschließung
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,
III. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung
1. Strafbarkeitslücken identifizieren und schließen
2. Grundlegende Reform des Strafgesetzbuches - Anpassung an die Entwicklungen der digitalen Kommunikation
3. Stärkung der technischen und personellen Rahmenbedingungen
4. Präventionsarbeit verbessern
Drucksache 630/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Aufhebung des Beschlusses 2007/124/EG, Euratom des Rates - COM(2013) 580 final
... Gemäß dem mehrjährigen Finanzrahmen 2007-2013 wurde das Rahmenprogramm "Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte" aufgelegt. Sein wichtigstes Ziel ist eine wirksame operative Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung, einschließlich Maßnahmen gegen die Auswirkungen von Terrorismus, bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Verbrechensbekämpfung allgemein, die Unterstützung der Bereitstellung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse im europäischen Maßstab und die Stärkung der Kriminalitäts- und Terrorismusprävention, um Sicherheit in der Gesellschaft unter Beachtung des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten.
Drucksache 450/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Republik Serbien
... Die Kommission würdigt in ihrem Bericht, dass Serbien auch innenpolitisch Fortschritte erzielt habe, u.a. bei der Bekämpfung von Korruption und Organisierter Kriminalität (einschließlich hochrangiger Fälle) und Pressefreiheit (z.B. Entkriminalisierung von Verleumdung). Gleichzeitig stellt die Kommission fest, dass in anderen Bereichen weitere Anstrengungen notwendig sind, z.B. bei der Justizreform oder bei der Umsetzung von Maßnahmen in der Antidiskriminierungspolitik.
Drucksache 284/13
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei
... Die Bekämpfung der organisierten Cyberkriminalität kann nur wirksam erfolgen, wenn zum einen eine angemessene Sanktionierung aufgrund einschlägiger Tatbestände möglich ist und zum anderen den Strafverfolgungsbehörden die zur wirkungsvollen Strafverfolgung notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
§ 202d Datenhehlerei
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu den Absätzen 3, 4 und 6
Zu Absatz 5
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Drucksache 87/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum strafrechtlichen Schutz des Euro und anderer Währungen gegen Geldfälschung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2000/383/JI des Rates - COM(2013) 42 final
... • Beschluss 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität23; Ziel ist die Förderung und Verbesserung der Absprache zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten u.a. bei der Bekämpfung von Euro-Fälschungen;
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Allgemeiner Kontext
1.2. Rechtlicher Rahmen
1.2.1. Strafrecht
1.2.2. Sonstige EU-Vorschriften für diesen Bereich
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Anhörung interessierter Kreise
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte
3.3. Wahl des Instruments
3.4. Spezifische Bestimmungen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Straftatbestände
Artikel 4 Anstiftung, Beihilfe und Versuch
Artikel 5 Sanktionen
Artikel 6 Verantwortlichkeit juristischer Personen
Artikel 7 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 8 Gerichtsbarkeit
Artikel 9 Ermittlungsinstrumente
Artikel 10 Pflicht zur Übermittlung falscher Banknoten und Münzen zu Analyse- und Identifizierungszwecken
Artikel 11 Beziehung zum Genfer Abkommen
Artikel 12 Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2000/383/JI des Rates
Artikel 13 Umsetzung
Artikel 14 Berichterstattung durch die Kommission und Überprüfung
Artikel 15 Inkrafttreten
Artikel 16 Adressaten
Drucksache 266/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung
... Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport wurden durch eine Ergänzung des § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Bundeskriminalamtgesetzes die polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung dem Bundeskriminalamt in den Fällen des international organisierten ungesetzlichen Handels mit Arzneimitteln übertragen, die eine Sachaufklärung im Ausland erfordern. Diese Kompetenz schließt ausdrücklich damit in Zusammenhang stehende internationale Geldwäsche ein. Die Ermittlungskompetenz findet allerdings keine materiellrechtliche Entsprechung, weil Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz keine tauglichen Vortaten der Geldwäsche gemäß § 261 Absatz 1 StGB darstellen. Dass diese Lücke in der Praxis nicht bedeutungslos ist, zeigt der im Evaluationsbericht der Bundesregierung geschilderte Fall. Insgesamt erscheint es sachgerecht, Straftaten gemäß § 95 AMG in den Vortatenkatalog des § 261 Absatz 1 Satz 2 StGB aufzunehmen, soweit diese einen Bezug zur organisierten Kriminalität aufweisen. Das ist, wie in anderen Deliktsbereichen auch, typischerweise dann der Fall, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung entsprechender Taten verbunden hat. Um eine zu weite Ausdehnung des Vortatenkatalogs der Geldwäsche zu vermeiden, sind aber nicht alle Straftaten gemäß § 95 Absatz 1 oder 1a AMG einzubeziehen, sondern nur die Regelbeispiele für einen besonders schweren Fall, die an eine gewerbs- oder bandenmäßige Tatbegehung anknüpfen. Das sind die Regelbeispiele des § 95 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 3 AMG.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 2 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 3 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu § 6a
Zu § 6a
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 346/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit und die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI und 2005/681/J I des Rates - COM(2013) 173 final; Ratsdok. 8229/13
... - Das Mandat von Europol umfasst die Unterstützung der Mitgliedstaaten der EU bei der Verhütung und Verfolgung von organisierter Kriminalität, Terrorismus und sonstigen Formen schwerer grenzüberschreitender Kriminalität. Das Anfang 2013 bei Europol eröffnete European Cyber Crime Center (EC3) formt diesen Mandatsbereich in einem wichtigen Kriminalitätsfeld weiter aus und wird dazu beitragen, dass Europol auch künftig den Herausforderungen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung gerecht werden kann. Durch diese Aufgabe ist Europol bereits in hohem Maße gefordert. Eine Übertragung der bislang durch CEPOL wahrgenommenen Fortbildungsaktivitäten sowie ein weiterer Ausbau der Aus- und Weiterbildung bergen die Gefahr einer weiteren deutlichen Mehrbelastung und würden es Europol zudem erheblich erschweren, sich auf die mit der Kriminalitätsbekämpfung primär verbundenen Aufgaben zu fokussieren.
Drucksache 479/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen - Eine umfassende EU-Strategie - COM(2013) 324 final
... Hervorzuheben ist, dass die organisierte Kriminalität im illegalen Handel eine wichtige Rolle spielt, was das Problem weiter verschärft19. Illegaler Tabakhandel ist eine Tätigkeit mit hohem Profit und geringem Risiko und daher besonders attraktiv für organisierte kriminelle Gruppen, die die Möglichkeit haben, die hohen Erträge aus dem illegalen Handel zu waschen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Art und Ausmass des Problems des illegalen Tabakhandels in der EU
2.1. Die Art des illegalen Handels
2.2. Ausmaß des illegalen Handels in der EU
2.3. Ursprungsländer illegaler Tabakerzeugnisse außerhalb der EU
2.4. Illegale Herstellung in der EU
2.5. Beschlagnahmte Marken und Orte der Beschlagnahmen
3. Faktoren, die zum illegalen Handel beitragen
3.1. Große Anreize und erhebliche Schlupflöcher
3.2. Kontrollmaßnahmen entlang der Lieferkette sind der Bedrohung nicht angemessen
3.3. Probleme der Strafverfolgungsbehörden
3.3.1. Zoll- und Steuerbehörden
3.3.1.1. Risikomanagement
3.3.1.2. Kontrollmethoden, Ausrüstung, Fortbildung und IT-Instrumente
3.3.2. Andere Behörden
3.3.3. Zusammenarbeit zwischen Behörden und EU-Akteuren
3.3.4. Korruption
3.3.5. Internationale Zusammenarbeit mit Behörden von Drittländern
3.4. Geringe Abschreckung: Sanktionen der Mitgliedstaaten fallen relativ milde aus
4. Weitere Vorgehensweise
4.1. Maßnahmen zur Verringerung der Anreize
4.2. Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette
4.3. Maßnahmen für eine wirksamere Durchsetzung der Vorschriften
4.3.1. Bewältigung der Probleme der Strafverfolgungsbehörden in der EU
4.3.1.1. Risikomanagement
4.3.1.2. Operative Aktionen
4.3.1.3. IT-Tools und -ausrüstung
4.3.1.4. Zusammenarbeit zwischen den EU-Behörden
4.3.1.5. Besondere Problembereiche
4.3.2. Intensivierung der Zusammenarbeit mit wichtigen Ursprungs- und Durchfuhrländern
4.4. Verschärfung der Sanktionen
5. Fazit
Drucksache 692/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neue psychoaktive Substanzen - COM(2013) 619 final
... Der Konsum neuer psychoaktiver Substanzen kann der Gesundheit und der Sicherheit des Einzelnen abträglich sein und zum Tode, zu Verletzungen oder zu Krankheiten führen. Außerdem birgt er Risiken und Belastungen für die Gesellschaft, denn er kann zu Gewalt und zu Kriminalität führen. Diese Risiken werden noch dadurch verschärft, dass viele derartige Substanzen ohne entsprechende Kennzeichnung und Gebrauchsanweisungen verkauft werden. In manchen Fällen werden sie auch zusammen mit oder anstelle von kontrollierten Drogen auf dem Schwarzmarkt verkauft.
Drucksache 248/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über ein Europäisches Fortbildungsprogramm für den Bereich Strafverfolgung - COM(2013) 172 final
... 1. Die EU entwickelt sich zunehmend zu einem gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Daneben sehen sich die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten permanent mit neuen Herausforderungen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung sowie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung konfrontiert. Aus dieser Situation resultieren auch geänderte Anforderungen an die polizeiliche Aus- und Fortbildung. Das Bemühen der Kommission, den Bildungsauftrag der europäischen Polizeiakademie CEPOL mit Hilfe eines Europäischen Fortbildungsprogramms fortzuschreiben und an die seit der Verabschiedung des aktuellen Rechtsrahmens im Jahr 2005 geänderten Rahmenbedingungen anzupassen, wird daher ausdrücklich begrüßt.
Drucksache 789/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Kinder - COM(2013) 822 final; Ratsdok. 17633/13
... Das Jugendstrafrecht orientiert sich am Erziehungsgedanken. Ziel ist es, weiteren Straftaten entgegenzuwirken und dabei erzieherisch auf den Jugendlichen einzuwirken. Dem beschuldigten oder verdächtigen Kind für alle Verfahren - auch jene im Bereich der unteren Kriminalität bis hin zu den Bagatelldelikten - einen Pflichtverteidiger beizuordnen, wäre dem Erziehungsgedanken abträglich. In vielen Fällen würde die verpflichtende Hinzuziehung eines Verteidigers auch von dem beschuldigten Kind und seinen Erziehungsberechtigten als überzogen oder überflüssig erachtet werden. Dies gilt insbesondere für geringfügige Straftaten, bei denen es zu keiner strafrechtlichen Verurteilung kommt, sondern eine informelle Erledigung durch die Staatsanwaltschaft erfolgt.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 3
Zu Artikeln 6
Zu Artikeln 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 12
Zu Artikel 12
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
3 Weiteres
Drucksache 184/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Programms zur Unterstützung der Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum - COM(2013) 107 final
... (c) Verordnung (EU) Nr. [...] des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit23, Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b und Absatz 3 Buchstabe e.
Drucksache 284/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei
... Die Bekämpfung der organisierten Cyberkriminalität kann nur wirksam erfolgen, wenn zum einen eine angemessene Sanktionierung aufgrund einschlägiger Tatbestände möglich ist und zum anderen den Strafverfolgungsbehörden die zur wirkungsvollen Strafverfolgung notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage 1 Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
§ 202d Datenhehlerei
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu § 202d
Zu § 202d
Zu § 202d
Zu § 202d
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Anlage 2 Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei
Drucksache 641/13 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten
... , um die bisher geringe Zahl der Verurteilungen dem tatsächlichen Ausmaß der Kriminalitätsform des Menschenhandels anzupassen. Insbesondere gilt es, § 233
Drucksache 234/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Neunzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2010/2011 b) Neunzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2010/2011 Stellungnahme der Bundesregierung
... d) Der Bundesrat betont, dass die Länder in Ausübung ihrer Gesetzgebungszuständigkeit neben der Kanalisierung unerlaubter Glücksspielangebote alle weiteren gleichrangigen Ziele des Glücksspielstaatsvertrags verfolgen. Hierunter sind neben Suchtprävention, Spieler- und Jugendschutz auch die Abwehr von Folge- und Begleitkriminalität, Manipulationsgefahren sowie Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs zu berücksichtigen.
Drucksache 641/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten
... , um die bisher geringe Zahl der Verurteilungen dem tatsächlichen Ausmaß der Kriminalitätsform des Menschenhandels anzupassen. Insbesondere gilt es, § 233
Drucksache 92/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit in der Union COM(2013) 48 final
... Dieser Vorschlag wird in Verbindung mit der gemeinsamen Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik über eine europäische Cybersicherheitsstrategie vorgelegt. Ziel der Strategie ist die Gewährleistung eines sicheren und vertrauenswürdigen digitalen Umfelds, während gleichzeitig die Grundrechte und die anderen Grundwerte der EU gefördert und gewahrt werden. Dieser Vorschlag ist die wichtigste Maßnahme der genannten Strategie. Weitere Maßnahmen der Strategie in diesem Bereich betreffen die Sensibilisierung, den Aufbau eines Binnenmarkts für Cybersicherheitsprodukte und -dienste sowie die Förderung von Investitionen in die Forschung und Entwicklung. Sie werden ergänzt durch weitere Maßnahmen zur Verstärkung des Kampfes gegen die Cyberkriminalität und zur Schaffung einer internationalen Cybersicherheitspolitik für die EU.
Drucksache 632/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) - COM(2013) 535 final; Ratsdok. 12566/13
... 1. Der Bundesrat begrüßt das mit dem Verordnungsvorschlag verfolgte Ziel, die Funktionsfähigkeit von Eurojust zum Zweck der wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität weiter zu verbessern. Das Bemühen des Vorschlags, dieses Ziel durch Änderungen der bisherigen Organisationsstruktur und die neu geschaffenen Regelungen für eine effektive Zusammenarbeit mit der künftigen Europäischen Staatsanwaltschaft zu erreichen, findet grundsätzlich Unterstützung, auch wenn es wünschenswert gewesen wäre, zunächst abzuwarten, bis die Mitgliedstaaten ausreichend praktische Erfahrungen mit dem Eurojust-Beschluss 2008 gesammelt haben. Der Bundesrat befürwortet alle Maßnahmen, die die justizielle Zusammenarbeit der nationalen Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität effektiv stärken. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Mitgliedstaaten gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Eurojust gemacht haben. Die Erfahrungen haben bestätigt, dass sich die Tätigkeiten von Eurojust (zentral strukturiert) und des Europäischen Justiziellen Netzes (EJN) (dezentral strukturiert) wirksam ergänzen.
Drucksache 430/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. April 2013 über den Waffenhandel
... - in Anbetracht des Beitrags des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten, des Zusatzprotokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität wie auch des Internationalen Rechtsinstruments zur Ermöglichung der rechtzeitigen und zuverlässigen Identifikation und Rückverfolgung illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen durch die Staaten,
Drucksache 789/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Kinder - COM(2013) 822 final; Ratsdok. 17633/13
... Das Jugendstrafrecht orientiert sich am Erziehungsgedanken. Ziel ist es, weiteren Straftaten entgegenzuwirken und dabei erzieherisch auf den Jugendlichen einzuwirken. Dem beschuldigten oder verdächtigen Kind für alle Verfahren - auch jene im Bereich der unteren Kriminalität bis hin zu den Bagatelldelikten - einen Pflichtverteidiger beizuordnen, wäre dem Erziehungsgedanken abträglich. In vielen Fällen würde die verpflichtende Hinzuziehung eines Verteidigers auch von dem beschuldigten Kind und seinen Erziehungsberechtigten als überzogen oder überflüssig erachtet werden. Dies gilt insbesondere für geringfügige Straftaten, bei denen es zu keiner strafrechtlichen
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikeln 6
Zu Artikeln 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 12
Zu Artikel 12
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
3 Weiteres
Drucksache 114/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 16. Juni 2011 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte
... Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation, die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 1. Juni 2011 zu ihrer einhundertsten Tagung zusammengetreten ist, ist sich der Verpflichtung der Internationalen Arbeitsorganisation bewusst, menschenwürdige Arbeit für alle durch die Verwirklichung der Ziele der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und der Erklärung der IAO über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung zu fördern; anerkennt den bedeutenden Beitrag von Hausangestellten zur globalen Wirtschaft, der die Verbesserung der Erwerbschancen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Familienpflichten, mehr Möglichkeiten zur Betreuung von alternden Bevölkerungen, von Kindern und von Menschen mit Behinderungen sowie erhebliche Einkommenstransfers innerhalb und zwischen Ländern einschließt; ist der Auffassung, dass hauswirtschaftliche Arbeit nach wie vor unterbewertet und unsichtbar ist und hauptsächlich von Frauen und Mädchen durchgeführt wird, von denen viele Migrantinnen oder Angehörige benachteiligter Gemeinschaften sind und die besonders anfällig für Diskriminierung in Bezug auf die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen und andere Verletzungen der Menschenrechte sind; ist ferner der Auffassung, dass in Entwicklungsländern mit historisch geringen Chancen auf eine formale Beschäftigung Hausangestellte einen bedeutenden Anteil der einheimischen Erwerbsbevölkerung darstellen und weiterhin zu den am stärksten ausgegrenzten Personen gehören; weist darauf hin, dass die internationalen Arbeitsübereinkommen und -empfehlungen für alle Arbeitnehmer gelten, einschließlich der Hausangestellten, soweit nichts anderes bestimmt ist; verweist auf die besondere Relevanz für Hausangestellte des Übereinkommens (Nr. 97) über Wanderarbeiter (Neufassung), 1949, des Übereinkommens (Nr. 143) über Wanderarbeitnehmer (ergänzende Bestimmungen), 1975, des Übereinkommens (Nr. 156) über Arbeitnehmer mit Familienpflichten, 1981, des Übereinkommens (Nr. 181) über private Arbeitsvermittler, 1997, und der Empfehlung (Nr. 198) betreffend das Arbeitsverhältnis, 2006, sowie des Multilateralen Rahmens der IAO für Arbeitsmigration: Nichtverbindliche Grundsätze und Leitlinien für einen rechtebasierten Ansatz für die Arbeitsmigration (2006); anerkennt die besonderen Bedingungen, unter denen hauswirtschaftliche Arbeit durchgeführt wird, die es wünschenswert erscheinen lassen, die allgemeinen Normen durch spezifische Normen für Hausangestellte zu ergänzen, um sie in die Lage zu versetzen, ihre Rechte in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen; verweist auf andere einschlägige internationale Instrumente wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und insbesondere dessen Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, und dessen Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes und die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen; hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen betreffend menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte, eine Frage, die den vierten Gegenstand ihrer Tagesordnung bildet, und dabei bestimmt, dass diese Anträge die Form eines internationalen Übereinkommens erhalten sollen.
Drucksache 234/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
a) Neunzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2010/2011 Drucksache: 423/12 (neu) b) Neunzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2010/2011
... d) Der Bundesrat betont, dass die Länder in Ausübung ihrer Gesetzgebungszuständigkeit neben der Kanalisierung unerlaubter Glücksspielangebote alle weiteren gleichrangigen Ziele des Glücksspielstaatsvertrags verfolgen. Hierunter sind neben Suchtprävention, Spieler- und Jugendschutz auch die Abwehr von Folge- und Begleitkriminalität, Manipulationsgefahren sowie Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs zu berücksichtigen.
Drucksache 248/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über ein Europäisches Fortbildungsprogramm für den Bereich Strafverfolgung - COM(2013) 172 final
... 1. Die EU entwickelt sich zunehmend zu einem gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Daneben sehen sich die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten permanent mit neuen Herausforderungen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung sowie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung konfrontiert. Aus dieser Situation resultieren auch geänderte Anforderungen an die polizeiliche Aus- und Fortbildung. Das Bemühen der Kommission, den Bildungsauftrag der europäischen Polizeiakademie CEPOL mit Hilfe eines Europäischen Fortbildungsprogramms fortzuschreiben und an die seit der Verabschiedung des aktuellen Rechtsrahmens im Jahr 2005 geänderten Rahmenbedingungen anzupassen, wird daher ausdrücklich begrüßt.
Drucksache 632/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) - COM(2013) 535 final; Ratsdok. 12566/13
... 1. Der Bundesrat begrüßt das mit dem Verordnungsvorschlag verfolgte Ziel, die Funktionsfähigkeit von Eurojust zum Zweck der wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität weiter zu verbessern. Das Bemühen des Vorschlags, dieses Ziel durch Änderungen der bisherigen Organisationsstruktur und die neu geschaffenen Regelungen für eine effektive Zusammenarbeit mit der künftigen Europäischen Staatsanwaltschaft zu erreichen, findet grundsätzlich Unterstützung, auch wenn es wünschenswert gewesen wäre, zunächst abzuwarten, bis die Mitgliedstaaten ausreichend praktische Erfahrungen mit dem Eurojust-Beschluss 2008 gesammelt haben. Der Bundesrat befürwortet alle Maßnahmen, die die justizielle Zusammenarbeit der nationalen Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität effektiv stärken. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Mitgliedstaaten gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Eurojust gemacht haben. Die Erfahrungen haben bestätigt, dass sich die Tätigkeiten von Eurojust (zentral strukturiert) und des Europäischen Justiziellen Netzes (EJN) (dezentral strukturiert) wirksam ergänzen.
Drucksache 27/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie der Europäischen Union für den Donauraum KOM (2011) 715 endg.
... Auch würdigt die Kommission das starke Engagement der Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg und weiß zu schätzen, dass sie in den drei vorrangigen Bereichen "Erhaltung der biologischen Vielfalt, der Landschaften und der Qualität von Luft und Boden", "Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, einschließlich Clusterbildung" und "Zusammenarbeit zur Förderung der Sicherheit und zur Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität" eine koordinierende Rolle übernehmen. Wie in der Stellungnahme des Bundesrates ausgeführt, handelt es sich in erster Linie um eine Strategie für die Donaustaaten und -regionen, uni ihren Einsatz für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Entwicklung des gesamten Donauraums zu fördern. Daher werden Umsetzung und Erfolg der Strategie vor allem von deren Engagement abhängen.
Drucksache 523/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. Dezember 2011 über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union
... 8. Der Bundesrat begrüßt, dass Kroatien im Beitrittsvertrag weitreichende Verpflichtungen zu weiteren Reformen in den Bereichen Justiz und Grundrechte übernommen hat, insbesondere zur Steigerung der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Effizienz der Justiz, zur unparteiischen Bearbeitung der Fälle von Kriegsverbrechen in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof und zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption. Er ist der Ansicht, dass das im Beitrittsvertrag vorgesehene Verfahren zur Überwachung der übernommenen Verpflichtungen im Bereich Justiz und Grundrechte bis zum Beitritt der Republik Kroatien konsequent umgesetzt werden sollte.
Drucksache 197/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinfachung der Verbringung von in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Kraftfahrzeugen innerhalb des Binnenmarkts - COM(2012) 164 final
... - Beschluss 2004/919/EG des Rates of 22. Dezember 2004 zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kfz-Kriminalität11. Damit soll innerhalb der Europäischen Union eine bessere Zusammenarbeit zur Verhütung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kfz-Kriminalität erreicht werden, wobei dem Zusammenhang zwischen Kfz-Diebstahl und illegalem Autohandel besondere Aufmerksamkeit gilt. Nach diesem Beschluss muss jeder Mitgliedstaat sicherstellen, dass seine zuständigen Behörden die erforderlichen Maßnahmen treffen, um Missbrauch und Diebstahl von Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge vorzubeugen. Dem Beschluss zufolge müssen die nationalen Zulassungsbehörden von den Strafverfolgungsbehörden darüber informiert werden, ob ein Fahrzeug, das gerade zugelassen werden soll, als gestohlen gemeldet worden ist. Mit dem Beschluss soll auch dem Missbrauch von Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge vorgebeugt werden: Jeder Mitgliedstaat muss sicherstellen, das die zuständigen Behörden die erforderlichen Maßnahmen treffen, damit die Zulassungsbescheinigungen des Eigentümers oder des Halters des Fahrzeugs eingezogen werden, wenn das Fahrzeug bei einem Unfall schwer beschädigt wurde (Totalschaden). Die Zulassungsbescheinigung muss auch dann eingezogen werden, wenn bei einer Kontrolle durch die Strafverfolgungsbehörde die Vermutung besteht, dass Änderungen an den Erkennungsmerkmalen des Fahrzeugs, wie dessen Identifizierungsnummer, vorgenommen wurden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte
3.1 Ziele dieses Vorschlags
3.2. Rechtsgrundlage - Form des Rechtsakts
3.3 Inhalt des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gültigkeitsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ort der Zulassung von Fahrzeugen, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen wurden
Artikel 4 Verfahren für die Zulassung von Fahrzeugen, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen wurden
Artikel 5 Verweigerung der Zulassung eines Fahrzeugs, das zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen wurde
Artikel 6 Vorübergehende Zulassungen für die Verbringung in einen anderen Mitgliedstaat
Artikel 7 Informationsaustausch über die Fahrzeugzulassungsdaten
Artikel 8 Fahrzeugzulassungen für Händler
Artikel 9 Fahrzeugzulassungsbehörden
Artikel 10 Delegierte Rechtsakte
Artikel 11 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 12 Ausschussverfahren
Artikel 13 Evaluierung
Artikel 14 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang I Datensatz für die automatische Suche von Fahrzeugzulassungsdaten nach Artikel 7 Absatz 1
Anhang II Verwendung der Softwareanwendung nach Artikel 7
Drucksache 135/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union - COM(2012) 85 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt das mit dem Richtlinienvorschlag verfolgte Anliegen, durch die Festlegung von Mindestvorschriften über die Sicherstellung und Einziehung von kriminellem Vermögen im Wege der direkten Einziehung, der Einziehung des Wertersatzes, der erweiterten Einziehung, der Einziehung ohne vorherige Verurteilung (in begrenzten Fällen) und der Dritteinziehung die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten in diesen Bereichen weiter anzunähern und gleichzeitig so das gegenseitige Vertrauen zu fördern und die grenzübergreifende Zusammenarbeit zu erleichtern. Er ist der Auffassung, dass für eine effektive Bekämpfung der gewinnorientierten Kriminalität der konsequente Zugriff auf illegales Vermögen zwingend erforderlich ist und die Vermögensabschöpfung neben der Bestrafung der Täter die schärfste Waffe im Kampf gegen die - regelmäßig grenzüberschreitend stattfindende - Wirtschafts- und organisierte Kriminalität ist. Deshalb begrüßt der Bundesrat die Zielsetzung des Vorschlags der Kommission, es den Behörden der Mitgliedstaaten zu erleichtern, Erträge aus Straftaten, die der grenzübergreifenden schweren und organisierten Kriminalität zuzurechnen sind, (vorläufig) zu sichern und (endgültig) zu konfiszieren.
Zur Vorlage allgemein
Erträge aus Straftaten und Restitutionsansprüchen Verletzter
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 8
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Drucksache 160/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum
... Die Mobilität und die Entwicklung von Kompetenzen sollten durch bestehende Initiativen, wie das Austauschprogramm Nordplus, sowie durch aktuelle und künftige Instrumente, wie "Erasmus für alle" oder "Jugend in Bewegung", gefördert werden. Der kulturelle Austausch sollte erleichtert werden. In vollem Umfang sollten die Möglichkeiten für die Mobilität von Forschern und die Verbreitung von Innovationen genutzt werden, etwa im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsprogramms für die Ostsee BONUS. Gefördert werden sollten Programme für den Austausch und die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und Wissenschaft, die sich an alle Altersgruppen und Sektoren richten. Der Abwanderung von Fachkräften, dem sogenannten "Brain Drain", ist das neue Paradigma "Brain Circulation", also die Mobilität der Wissenschaftselite, entgegenzusetzen. Gemeinsames Handeln ist auch bei der Bekämpfung der negativen Aspekte der Mobilität angesagt, etwa der organisierten Kriminalität, einschließlich des illegalen Handels und des Schmuggels.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Übergang zu einem neuen Ordnungsrahmen für die Strategie
2.1. Politisches Engagement
2.2. Abstimmung der politischen Maßnahmen
2.3. Abstimmung der Finanzierung
2.4. Governance
2.5. Einbindung der Stakeholder, auch des Privatsektors
2.6. Nachbarstaaten, regionale und internationale Organisationen
2.7. Sensibilisierung
2.8. Monitoringsystem
3. Umsetzung des neuen Strategierahmens in die Praxis
3.1. Rettung der Ostsee
3.2. Anbindung der Region
3.3. Steigerung des Wohlstands
4. Konkrete Schritte in die richtige Richtung
Drucksache 429/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Eine Industriepolitik für die Sicherheitsbranche - Maßnahmenkatalog für eine innovative und wettbewerbsfähige Sicherheitsbranche - COM(2012) 417 final
... Zudem ist in den beiden Komponenten des für den nächsten Finanzplanungszeitraum vorgeschlagenen Fonds für die innere Sicherheit, die auf Außengrenzen und Visa, polizeiliche Zusammenarbeit, Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung sowie Grenzmanagement abgestellt sind, die Möglichkeit vorgesehen, mit Unionsmaßnahmen die Ergebnisse von EU-Projekten aus der Sicherheitsforschung zu erproben und zu validieren. 12
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die EU-Sicherheitsindustrie ihr Markt
3. Die Hauptprobleme für die EU-Sicherheitsindustrie
4. Lösungsansätze
4.1. Überwindung der Marktzersplitterung
4.1.1. Normung
4.1.2. Zertifizierungs-/Konformitätsbewertungsverfahren
4.1.3. Nutzung der Synergien zwischen Sicherheits- und Verteidigungstechnologien
4.2. Schließen der Lücke zwischen Forschung und Markt
4.2. 1. Anpassung von Förderprogrammen, Nutzung der Rechte des geistigen Eigentums
4.2.2. Vorkommerzielle Auftragsvergabe
4.2.3. Zugang zu internationalen Beschaffungsmärkten
4.2.4. Haftungsbegrenzung
4.3. Bessere Einbeziehung der gesellschaftlichen Dimension
4.3.1. Prüfung der gesellschaftlichen Tragweite in der FuE-Phase
4.3.2. Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen in der Entwurfsphase
5. Überwachung
6. Schlussfolgerung
Drucksache 26/12 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Aufnahme menschenverachtender Tatmotive als besondere Umstände der Strafzumessung (... StRÄndG)
... Die Anzahl der Gewalttaten, die sich gegen eine Person allein oder vorwiegend wegen deren politischer Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung oder Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status richten (sogenannte Hasskriminalität), ist erschreckend hoch. Der Verfassungsschutzbericht des Bundesministeriums des Innern weist für das Jahr 2010 bundesweit 762 derartige Gewalttaten aus.
Drucksache 409/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug - COM(2012) 363 final
... Artikel 8: Freiheitsstrafen - Dieser Artikel betrifft alle oben genannten Straftaten und sieht ausgehend von den Schwellenbeträgen für die einzelnen Straftatbestände bestimmte Mindestfreiheitsstrafen für besonders schwere Straftaten vor. Die Einführung von Mindeststrafen wird EU-weit für Kohärenz bei den Sanktionen sorgen, die in den Mitgliedstaaten für ein bestimmtes Verhalten vorgesehen sind, mit dem Ergebnis, dass in der Union ein wirksamer, gleichwertiger Schutz der finanziellen Interessen der Union gewährleistet ist. Wirtschaftskriminalität - darunter auch Betrug - ist ein Bereich, in dem von strafrechtlichen Sanktionen ein besonderer Abschreckungseffekt ausgehen kann, da zu erwarten ist, dass potenzielle Straftäter eine Risikoabwägung vornehmen, bevor sie sich auf solche kriminellen Machenschaften einlassen. Die Einführung von Mindestsanktionen wird daher als notwendig erachtet, um EU-weit eine wirksame Abschreckung zu ermöglichen. Das untere Strafmaß von sechs Monaten steht im Verhältnis zur Schwere der Straftaten und gewährleistet darüber hinaus, dass für die in Artikel2 des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl24 aufgeführten Straftaten ein Europäischer Haftbefehl ausgestellt und vollstreckt werden kann, so dass für eine möglichst wirksame Zusammenarbeit der Justiz gesorgt ist.
Drucksache 383/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über konkrete Maßnahmen, auch in Bezug auf Drittländer, zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung - COM(2012) 351 final
... Da Steuerbetrug oft mit anderen Straftaten einhergeht, muss sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene die Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen mit anderen Behörden gefördert werden, insbesondere mit denen, die für Geldwäsche und soziale Sicherheit zuständig sind, sowie mit den Justizbehörden. Auf nationaler Ebene muss eine ausreichende Zusammenarbeit aller Strafverfolgungsbehörden sichergestellt werden, die nicht nur Steuerbetrug und Steuerhinterziehung erfasst, sondern auch auf andere Weise mit Steuern in Zusammenhang stehende Straftaten 17 18. Die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Steuerkriminalität kann auch durch Europol sichergestellt werden19. Die Kommission kann die Koordinierung auf diesen Gebieten durch die gemeinsame Nutzung ihrer bereits bestehenden Programme und der Nachfolgeprogramme erleichtern.
Drucksache 409/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug - COM(2012) 363 final
... 5. Der Bundesrat stellt fest, dass die Staatsanwaltschaften in der Bundesrepublik Deutschland sehr erfahren und erfolgreich bei der Verfolgung von Straftaten mit großen volks- und betriebswirtschaftlichen Schäden und von grenzüberschreitender Kriminalität sind. Fälle, in denen erhebliche Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU in der Bundesrepublik Deutschland nicht konsequent verfolgt worden wären, sind dem Bundesrat nicht bekannt.
Drucksache 799/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... Der Gesetzentwurf steht im Einklang mit den Zielen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Er dient der Managementregel Nummer 4 "Gefahren und unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit sind zu vermeiden". Der Straßenverkehr ist mit Gefahren für die menschliche Gesundheit in Form von Unfällen verbunden. Diese Gefahren lassen sich nicht völlig ausschalten, die Handlungsmaxime ist aber deren größtmögliche Verminderung. Das neue Fahreignungs-Bewertungssystem soll mit seiner Konzentration auf die Verkehrssicherheit und mit seinen Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsverhaltens der Fahrerlaubnisinhaber und hierdurch zur Erhöhung der Sicherheit des Verkehrs beitragen. u.a. verfolgt der Gesetzentwurf im Indikationsbereich Nummer 15 "Kriminalität" das Nachhaltigkeitspostulat, die persönliche Sicherheit weiter zu erhöhen, und das Ziel, die Anzahl der Straftaten zu senken. Fahrerlaubnisinhaber sollen durch die Maßnahmen des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems und insbesondere durch das neue Fahreignungsseminar besser zur Einhaltung der Verkehrsregeln angehalten werden. Weiteren Regelverstößen (Straftaten wie Ordnungswidrigkeiten) soll hierdurch vorgebeugt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
4 Länder/Kommunen
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
§ 4 Fahreignungs-Bewertungssystem
§ 4a Fahreignungsseminar
Artikel 2 Änderung des Fahrlehrergesetzes
§ 31a Erfordernis, Inhalt und Voraussetzung der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik
§ 31b Voraussetzungen für die Durchführung von Einweisungslehrgängen nach § 31a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4
§ 31c Voraussetzungen für die Durchführung von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes
Artikel 4 Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes
Artikel 5 Änderung des Atomgesetzes
Artikel 6 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 7 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
1. Änderung des Straßenverkehrsgesetzes StVG
a Ziele der Neuregelungen
aa Verbesserung der Verkehrssicherheit
bb Transparenz
cc Vereinfachung
b Auswirkungen
c Neue Begriffe
d Neuregelungen über die Speicherung im Fahreignungsregister
e Neue Bestimmungen über die Führung des Fahreignungsregisters
f Regelungen des Fahreignungs-Bewertungssystems
g Neuregelungen zum Fahreignungsseminar
2. Änderung weiterer Gesetze
3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
4. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
5. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
B. Kosten/Einnahmen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
3. Weitere Kosten
a Gebührenermittlung
b Sonstige Auswirkungen
C. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 7
Zu Absatz 9
Zu Absatz 16
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 7
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zur Überschrift und zu den Absätzen 1, 2 und 6
Zu Absatz 3
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 11
Zu Absatz 4b
Zu Absatz 8
Zu Absatz 10
Zu Nummer 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 5
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 31a
Zu § 31b
Zu § 31c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Absatz 12
Zu Absatz 17
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2362: Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (BMVBS)
2 Zusammenfassung
Im Einzelnen
Drucksache 125/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 30. August 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung
Gesetz zu dem Abkommen vom 30. August 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung
Drucksache 125/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Abkommen vom 30. August 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung
Gesetz zu dem Abkommen vom 30. August 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung
Drucksache 31/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus
... (Artikel 1, Gemeinsame-Dateien-Gesetz), die bereits seit 2007 in Wirkbetrieb ist und derzeit evaluiert wird, legen nahe, dass eine gemeinsame elektronische Plattform ein sehr wirkungsvolles Instrument bei der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den an der Aufklärung extremistischer Bestrebungen und der Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität beteiligten Behörden sein kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Mit freundlichen Grüßen
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen
§ 1 Datei zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus
§ 2 Inhalt der Datei und Speicherungspflicht
§ 3 Zu speichernde Datenarten
§ 4 Beschränkte und verdeckte Speicherung
§ 5 Zugriff auf die Daten
§ 6 Weitere Verwendung der Daten
§ 7 Erweiterte Datennutzung
§ 8 Übermittlung von Erkenntnissen
§ 9 Datenschutzrechtliche Verantwortung
§ 10 Protokollierung, technische und organisatorische Maßnahmen
§ 11 Datenschutzrechtliche Kontrolle, Auskunft an den Betroffenen
§ 12 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
§ 13 Errichtungsanordnung
§ 14 Einschränkung von Grundrechten
§ 15 Außerkrafttreten
Artikel 2 Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten, Evaluierung
Begründung
A. Allgemeines
I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
II. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Erfüllungsaufwand
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
VII. Nachhaltigkeit
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Satz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Satz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1971: Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus
Drucksache 476/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Rahmenabkommen vom 10. Mai 2010 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits
... entschlossen, die Zusammenarbeit in Bereichen von beiderseitigem Interesse zu verstärken, insbesondere Förderung der Grundsätze der Demokratie und Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, Bekämpfung des illegalen Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen, Maßnahmen gegen die schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft berühren, Bekämpfung des Terrorismus, Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Organisationen, Handel und Investitionen, wirtschaftspolitischer Dialog, Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Steuern, Zoll, Wettbewerbspolitik, Informationsgesellschaft, Wissenschaft und Technologie, Energie, Verkehr, Seeverkehrspolitik, Verbraucherpolitik, Gesundheit, Beschäftigung und Soziales, Umwelt und natürliche Ressourcen, Klimawandel, Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Forstwirtschaft, Meeres- und Fischereiange - legenheiten, Entwicklungshilfe, Kultur, Information, Kommunikation, Audiovisuelles und Medien, Bildung, Rechtsstaatlichkeit, justizielle Zusammenarbeit, Schutz personenbezogener Daten, Migration, Bekämpfung illegaler Drogen, Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption, Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus, Bekämpfung der Computerkriminalität, Strafverfolgung, Tourismus, Zivilgesellschaft, öffentliche Verwaltung und Statistik,
Drucksache 172/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (... StrÄndG )
... sind positiv, vor allem bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Es hat sich gezeigt, dass die Aussagen von sogenannten Kronzeugen in komplexen Ermittlungsverfahren zu einer ökonomischeren Ermittlungsführung und Hauptverhandlung beitragen.
Drucksache 651/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel - COM (2012) 596 final
... Die Verbesserung des Verbraucherschutzes und der rechtlichen Rahmenbedingungen liegt im Interesse aller Mitgliedstaaten und Beteiligten. Zudem kann nur durch die Entwicklung eines attraktiven Spektrums an legalen Spielmöglichkeiten verhindert werden, dass Verbraucher nicht regulierte Websites nutzen. Deshalb sollten Maßnahmen auf EU-Ebene auf einen angemessenen Schutz aller Bürger in Europa im Rahmen eines in ausgewogenem Maße regulierten Umfelds abzielen. Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission vor, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Maßnahmen zu ergreifen, die so ausgelegt sind, dass ein einheitliches und hohes Schutzniveau für alle europäischen Verbraucher und Bürger, unter Einschluss von Minderjährigen und gefährdeten Gruppen, gegeben ist. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen auf die Bekämpfung der Gefahren ab, die von nicht regulierten Märkten und organisierter Kriminalität wie Betrug und Manipulation von Veranstaltungen ausgehen.
3 Einleitung
1. Wichtigste Herausforderungen und vorgeschlagene Massnahmen
1.1. Vereinbarkeit der nationalen Regulierungsrahmen mit dem EU-Recht
1.2. Verbesserung von Überwachung, Verwaltungszusammenarbeit und wirksamer Durchsetzung
1.2.1. Angemessene Überwachung und Kontrolle in den Mitgliedstaaten
1.2.2. Förderung der grenzübergreifenden Verwaltungszusammenarbeit
1.2.3. Gewährleistung einer wirksamen Durchsetzung auf nationaler Ebene
1.3. Schutz der Verbraucher und Bürger
1.3.1. Schaffung eines hohen Verbraucherschutzniveaus in der gesamten EU
1.3.2. Gewährleistung des Jugendschutzes
1.3.3. Verantwortungsvollere Werbung
1.3.4. Prävention von problematischem Spielverhalten oder Spielsucht
1.4. Vorbeugung gegen Betrug und Geldwäsche
1.4.1. Ausweitung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche
1.4.2. Bekämpfung von Identitätsdiebstahl und anderer Formen der Cyber-Kriminalität
1.4.3. Gewährleistung der Sicherheit von Glücksspielgeräten
1.5. Schutz der Integrität des Sports und Verhütung von Spielabsprachen
1.5.1. Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten
1.5.2. Entwicklung von Maßnahmen gegen Spielabsprachen
1.5.3. Wirksame Abschreckung vor Spielabsprachen
1.5.4. Förderung der internationalen Zusammenarbeit
2. Fazit
Drucksache 578/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 betreffend Drogenausgangsstoffe - COM(2012) 548 final
... Die Initiative steht ferner im Einklang mit dem im AEUV festgelegten Prinzip, wonach die Union darauf hinwirken soll, durch Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität, zur Koordinierung und Zusammenarbeit von Polizeibehörden und anderen9 zuständigen Behörden ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten .
Drucksache 26/12
Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Aufnahme menschenverachtender Tatmotive als besondere Umstände der Strafzumessung (... StRÄndG)
... Die Anzahl der Gewalttaten, die sich gegen eine Person allein oder vorwiegend wegen deren politischer Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung oder Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status richten (sog. Hasskriminalität), ist erschreckend hoch. Der Verfassungsschutzbericht des Bundesministeriums des Inneren weist für das Jahr 2010 bundesweit 762 derartige Gewalttaten aus.
Drucksache 389/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Versicherungsvermittlung (Neufassung) - COM(2012) 360 final; Ratsdok. 12407/12
... 16. Der Bundesrat spricht sich für eine Überprüfung der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit aus, Versicherungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter von zentralen Mindestanforderungen an die Zuverlässigkeit, wie beispielsweise das Fehlen eines Strafregistereintrages wegen einer schwerwiegenden Straftat in den Bereichen Eigentums- oder Finanzkriminalität, auszunehmen (Artikel 8 Absatz 2 Unterabsatz 3). Nach Ansicht des Bundesrates sollte durch Einräumung dieser Ausnahmemöglichkeit nicht die mit dem Richtlinienvorschlag verfolgte Zielsetzung gefährdet werden, wonach die im Versicherungswesen beschäftigten Personen ihre Tätigkeit gegenüber Kunden ehrlich, redlich und professionell in deren bestmöglichem Interesse auszuüben haben.
Drucksache 367/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012 - 2016 COM(2012) 286 final
... Menschenhandel ist ein lukrativer Kriminalitätszweig und generiert den Tätern einen jährlichen Euro-Gewinn in zweistelliger Milliardenhöhe.3
Mitteilung
1. Bestimmung der Ausgangslage
Maßnahmen der EU-zur Bekämpfung des Menschenhandels
Maßnahmen auf internationaler Ebene
2. Die wichtigsten Prioritäten
2.1. PRIORITÄT A: Erkennung, Schutz und Unterstützung der Opfer des Menschenhandels
1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler und länderübergreifender Verweismechanismen referral mechanisms
2 Maßnahme 2: Erkennen von Opfern
3 Maßnahme 3: Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind
4 Maßnahme 4: Bereitstellung von Informationen zu den Rechten der Opfer
2.2. PRIORITÄT B: Verstärkung der Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel
1 Maßnahme 1: Die Nachfrage verstehen und verringern
2 Maßnahme 2: Förderung der Einrichtung einer Plattform für den Privatsektor
3 Maßnahme 3: EU-weite Sensibilisierungsmaßnahmen und Präventionsprogramme
2.3. PRIORITÄT C: Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler
1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler, multidisziplinärer Strafverfolgungseinheiten
2 Maßnahme 2: Sicherstellung proaktiver Finanzermittlungen
3 Maßnahme 3: Verstärkung der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit
4 Maßnahme 4: Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
2.4. PRIORITÄT D: Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren sowie Kohärenz der Politiken
1 Maßnahme 1: Stärkung des EU-Netzwerks nationaler Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen
2 Maßnahme 2: Koordinierung der externen politischen Aktivitäten der EU
3 Maßnahme 3: Förderung der Einrichtung einer Plattform der Zivilgesellschaft
4 Maßnahme 4: Überprüfung EU-finanzierter Projekte
5 Maßnahme 5: Stärkung der Grundrechte in der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels und in verwandten Maßnahmen
6 Maßnahme 6: Koordinierung von Schulungsmaßnahmen in einem multidisziplinären Kontext
2.5. PRIORITÄT E: Verbesserung der einschlägigen Kenntnisse und effiziente
1 Maßnahme 1: Entwicklung eines EU-weiten Datenerhebungssystems
2 Maßnahme 2: Ausbau von Kenntnissen über die geschlechterspezifische Dimension des Menschenhandels und die gefährdeten Gruppen
3 Maßnahme 3: Kenntnisse über Anwerbung im Internet
4 Maßnahme 4: Bekämpfung des Menschenhandels zu Zwecken der Ausbeutung der Arbeitskraft
3. Bewertung, Überwachung
Zusammenfassung der Maßnahmen der EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016
Drucksache 256/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Oktober 2011 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Montserrat über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch
... - angesichts der langjährigen aktiven Mitwirkung der Vertragsparteien an den internationalen Bemühungen zur Bekämpfung der Finanzkriminalität und anderer Straftaten, einschließlich der Verfolgung der Terrorismusfinanzierung,
Drucksache 573/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in Europa - COM(2012) 529 final
... Das Cloud-Computing ist global entstanden und erfordert einen verstärkten internationalen Dialog über eine sichere und nahtlose grenzübergreifende Nutzung. Beispielsweise muss im internationalen Handelsdialog, in der Rechtsdurchsetzung, aber auch in Fragen der Sicherheit und der Cyberkriminalität den neuen Herausforderungen, die aus dem Cloud-Computing erwachsen, Rechnung getragen werden36.
Drucksache 409/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug - COM(2012) 363 final
... 5. Der Bundesrat stellt fest, dass die Staatsanwaltschaften in der Bundesrepublik Deutschland sehr erfahren und erfolgreich bei der Verfolgung von Straftaten mit großen volks- und betriebswirtschaftlichen Schäden und von grenzüberschreitender Kriminalität sind. Fälle, in denen erhebliche Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU in der Bundesrepublik Deutschland nicht konsequent verfolgt worden wären, sind dem Bundesrat nicht bekannt.
Drucksache 350/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten
... ) geäußerte Hoffnung, der Einstieg in die Bewährungszeit könne durch den Arrest gefördert werden, kann nicht nachvollzogen werden. Nach der vierwöchigen Arrestverbüßung muss der Jugendliche in sein gewohntes Umfeld zurückkehren und ist erneut den gleichen Einflüssen ausgesetzt. Seine eigene Kriminalitätserfahrung hat sich dann durch neue Kontakte in der Jugendarrestanstalt erhöht, in der er unter Umständen sogar Anerkennung und Bestätigung für sein kriminelles Handeln gefunden hat. Bis zum Abschluss des Arrestes kann zudem eine konsequente sinnvolle Betreuung durch den Bewährungshelfer nicht erfolgen. Für die Einwirkung auf den Jugendlichen durch wirksame erzieherische Maßnahmen gehen wertvolle Monate verloren. Eine zielführende sozialpädagogische Ausgestaltung des Arrestes für einen in besonderem Maße kriminalitätserfahrenen Jugendlichen ist überdies in dem kurzen zur Verfügung stehenden Zeitraum unter zusätzlicher Berücksichtigung der hohen Fluktuation und des unterschiedlichen Hintergrundes der anderen verbüßenden Arrestanten nur in engen Grenzen zu realisieren und jedenfalls derzeit nur im Ausnahmefall gewährleistet.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 8 Absatz 2 Satz 2 JGG , Nummer 2 § 16a JGG ,
2. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 105 Absatz 3 Satz 2 JGG , Artikel 2 Absatz 1 Inkrafttreten
Drucksache 427/12
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung über die Zusammenarbeit mit Eurojust
... Mit dem Gesetz zur Änderung des Eurojust-Gesetzes vom 7. Juni 2012 (BGBl. I S. 1270) wurde der Beschluss 2009/426/JI des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Stärkung von Eurojust und zur Änderung des Beschlusses 2002/187/JI über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität (ABl. L 138 vom 4.6.2009, S. 14 - Eurojust-Beschluss) in das nationale Recht umgesetzt, soweit gesetzliche Regelungen erforderlich waren. Zur vollständigen Umsetzung des Eurojust-Beschlusses ist zusätzlich der Erlass einer Rechtsverordnung notwendig. Artikel 12 Absatz 2 des Eurojust-Beschlusses verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, ein sogenanntes nationales Eurojust-Koordinierungssystem einzurichten, in dessen Zentrum die nationalen Eurojust-Anlaufstellen gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Eurojust-Beschlusses stehen. In der Bundesrepublik Deutschland existiert ein solches Eurojust-Koordinierungssystem bisher nicht. Es soll durch Rechtsverordnung eingerichtet und die an dem Koordinierungssystem beteiligten nationalen Stellen sollen bestimmt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Koordinierung der Zusammenarbeit mit Eurojust (Eurojust-Koordinierungs-Verordnung - EJKoV)
§ 1 Gegenstand der Verordnung
§ 2 Eurojust-Anlaufstellen
§ 3 Eurojust-Kontaktstellen
§ 4 Nationales Eurojust-Koordinierungssystem
Artikel 2 Änderung der Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Relevanter Inhalt des Eurojust-Beschlusses und Verordnungsermächtigung
II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
III. Folgenabschätzung
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2171: Verordnung über die Zusammenarbeit mit Eurojust
Drucksache 389/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Versicherungsvermittlung (Neufassung) - COM(2012) 360 final; Ratsdok. 12407/12
... 12. Der Bundesrat spricht sich für eine Überprüfung der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit aus, Versicherungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter von zentralen Mindestanforderungen an die Zuverlässigkeit, wie beispielsweise das Fehlen eines Strafregistereintrages wegen einer schwerwiegenden Straftat in den Bereichen Eigentums- oder Finanzkriminalität, auszunehmen (Artikel 8 Absatz 2 Unterabsatz 3). Nach Ansicht des Bundesrates sollte durch Einräumung dieser Ausnahmemöglichkeit nicht die mit dem Richtlinienvorschlag verfolgte Zielsetzung gefährdet werden, wonach die im Versicherungswesen beschäftigten Personen ihre Tätigkeit gegenüber Kunden ehrlich, redlich und professionell in deren bestmöglichem Interesse auszuüben haben.
Drucksache 573/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in Europa - COM(2012) 529 final
... 4. Der Bundesrat hält es für erforderlich, die Umsetzung der Cloud-Computing-Strategie durch ein begleitendes Verfahren der Datenschutz- und Technologie-Folgen-Abschätzung zu ergänzen. Trotz aller vorgesehenen Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes, der Sicherheit von IT-Systemen und der Bekämpfung von Cyberkriminalität ergeben sich durch die umfassende Verlagerung von Datenverarbeitungsprozessen auf Externe wie bei jeder Bündelung großer Datenbestände strukturelle Risiken, deren Entwicklung sorgfältig evaluiert werden sollte.
Drucksache 652/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2013 - COM(2012) 629 final
... Das Ziel: Die EU muss ihre Bürger und deren Rechte vor Bedrohungen und Herausforderungen schützen und den freien Verkehr der Bürger in Europa weiter erleichtern. Dazu gehören die Bekämpfung von Kriminalität und Korruption, die Kontrolle unserer Außengrenzen und die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte, wobei ein Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Mobilität herzustellen ist. Auch ist zur Förderung von Wachstum und Unternehmergeist und für ein positives Investitionsklima ein gut funktionierendes wirksames Justizsystem erforderlich. Ebenso ist die EU bestrebt, Gefahren für die Gesundheit, die Lebensmittel- und Produktsicherheit und kritische Infrastrukturen sowie die Gefährdung durch Katastrophen zu reduzieren. Die sichere und nachhaltige Nutzung der Kernenergie ist dabei ein Schlüsselelement.
Mitteilung
Das richtige Fundament schaffen: der Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt und die Industriepolitik
Sich vernetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben: heute die Netze von morgen schaffen
Beschäftigungswirksames Wachstum: Integration und Exzellenz
Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Europas Ressourcen
Errichtung eines sicheren und geschützten Europa
Unser Gewicht zur Geltung bringen: Europa als globaler Akteur
Anhang Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Anhang I Künftige Initiativent
Anhang II Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang III Liste der zurückzuziehenden Vorschläge3
Drucksache 214/12
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... - in Kenntnis des Palermo-Protokolls der Vereinten Nationen von 2000 zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, in Ergänzung zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, insbesondere dessen Artikel 6 und 9,
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.