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11 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kriminalakten"


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Drucksache 123/14 (Beschluss)

... 12. Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass das Post-Stockholm-Programm eine weitere Verbesserung des polizeilichen Informationsaustausches anstrebt. Er unterstreicht die zentrale Bedeutung des Informationsaustausches für die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden für den Ausbau der polizeilichen Zusammenarbeit. Er sieht insbesondere in der Umsetzung eines Konzepts für ein Europäisches Kriminalaktennachweissystem (EPRIS) einen notwendigen Schritt, um bestehende Lücken im polizeilichen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten auszufüllen und diesen nachhaltig zu verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 123/14 (Beschluss)




2 Allgemeines

Ein offenes und sicheres Europa - Weiterentwicklung des Datenschutzes im Rahmen der Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Innere Sicherheit

2 Katastrophenschutz

Gestaltung der künftigen Politik der EU im Bereich Inneres auf dem Gebiet Asyl, Migration, Integration und Rückkehr in der EU

Direktzuleitung der Stellungnahme an die Kommission


 
 
 


Drucksache 246/10 (Beschluss)

... 31. Die Strukturierung, Optimierung und praxisgerechte Ausgestaltung des Informationsmanagements in der EU hat für den Bundesrat hohe Priorität. Die Bestrebungen der Kommission für ein europäisches Informationsaustauschmodell sowie die vorgesehenen Evaluierungen zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse 2006/960/JI (sogenannte Schwedische Initiative) und 2008/615/JI (Prümer Beschluss) werden daher ausdrücklich begrüßt. In diesem Kontext werden auch die geplanten Maßnahmen im Hinblick auf die Realisierbarkeit eines europäischen Kriminalaktennachweises (EPRIS) und zur Förderung des Informationsaustauschs in Bezug auf reisende Gewalttäter unterstützt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/10 (Beschluss)




Für den Bereich der Migration und des Asylrechts weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:

Für den justiziellen Bereich weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:

Zu zivilrechtlichen Fragen weist der Bundesrat auf Folgendes hin:

Für den Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 329/10

... 9. Verwaltungsdaten wie Deliktskennung, Partionskennung, D-Nummer, EURODAC-Nummer, Finger- oder Handflächenbezeichnung, Lichtbild-Nummer, Vorgangsnummer, Kriminalaktennummer, zuständiges Landeskriminalamt, Telebilddaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1 Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen (BKA-Daten-Verordnung – BKADV)

§ 1
Personendaten von Beschuldigten und andere zur Identifizierung geeignete Merkmale

§ 2
Weitere personenbezogene Daten von Beschuldigten und personenbezogene Daten von Personen, die einer Straftat verdächtig sind

§ 3
Personenbezogene Daten im Sinne des § 8 Absatz 4 Satz 2 des Bundeskriminalamtgesetzes

§ 4
Personenbezogene Daten sonstiger Personen

§ 5
Personenbezogene Daten, die bei der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen erhoben worden sind

§ 6
Personenbezogene Daten zur Fahndung und polizeilichen Beobachtung

§ 7
Personenbezogene Daten zum Zwecke des Nachweises von Personen, die einer richterlich angeordneten Freiheitsentziehung unterliegen

§ 8
Personenbezogene Daten von Vermissten, unbekannten hilflosen Personen und unbekannten Toten

§ 9
Dateien des Bundeskriminalamts nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes

§ 10
Speicherung der Daten in den Dateien der Zentralstelle

§ 11
Speicherung der Daten in sonstigen Dateien der Zentralstelle

Artikel 2
Änderung der Verordnung im Hinblick auf das Schengener Informationssystem der zweiten Generation

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu den Nummern 6 bis 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Satz 1:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Satz 2:

Zu Absatz 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Satz 1:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Satz 2:

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 8

Zu Satz 1:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Satz 2:

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Satz 1:

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Satz 2:

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1338: Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen


 
 
 


Drucksache 246/1/10

... 31. Die Strukturierung, Optimierung und praxisgerechte Ausgestaltung des Informationsmanagements in der EU hat für den Bundesrat hohe Priorität. Die Bestrebungen der Kommission für ein europäisches Informationsaustauschmodell sowie die vorgesehenen Evaluierungen zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse 2006/960/JI (sogenannte Schwedische Initiative) und 2008/615/JI (Prümer Beschluss) werden daher ausdrücklich begrüßt. In diesem Kontext werden auch die geplanten Maßnahmen im Hinblick auf die Realisierbarkeit eines europäischen Kriminalaktennachweises (EPRIS) und zur Förderung des Informationsaustauschs in Bezug auf reisende Gewalttäter unterstützt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/1/10




Für den Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:

Für den justiziellen Bereich weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:

Zu zivilrechtlichen Fragen weist der Bundesrat auf Folgendes hin:

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 169/10

... 2. Anfragen zur Auskunft aus den Kriminalaktennachweisen der letzten zehn Jahre beim Bundeskriminalamt und bei den Landeskriminalämtern, in deren Zuständigkeitsbereich der Betroffene während dieses Zeitraums seinen Hauptwohnsitz, hilfsweise seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/10




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen / Nachhaltige Entwicklung

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen

§ 9
Zutrittsregelung; Tätigkeitsaufnahme

§ 10
Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Alternativen / Nachhaltige Entwicklung

III. Finanzielle Auswirkungen

4 Bürokratiekosten

Bürokratiekosten für die Wirtschaft Durch die Einführung einer Verpflichtung des Antragsberechtigten, die zuständige atomrechtliche Genehmigungs- oder Aufsichtsbehörde über Änderungen des Namens oder der Staatsangehörigkeit einer zu überprüfenden oder bereits überprüften Person zu unterrichten Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 5 und § 7 Absatz 7 , werden der Wirtschaft zusätzliche Bürokratiekosten entstehen, die bei ca. 560 Euro jährlich liegen werden.

- Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger

- Bürokratiekosten für die öffentlichen Haushalte

Sonstige Kosten

IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

V. Vereinbarkeit mit Europarecht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 467 Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (BMU)


 
 
 


Drucksache 616/09 (Beschluss)

... 44. Der Bundesrat unterstützt ausdrücklich den Ansatz, das Informationsmanagement in der EU zu strukturieren, zu optimieren und praxisgerecht fortzuentwickeln (Nummern 4.1.2 und 4.1.3 der Mitteilung). Eine umfassende, klare und bedarfsorientierte europäische Informationsmanagementstrategie ist eine zentrale zukünftige Herausforderung und eine wesentliche Voraussetzung für eine effektive Kooperation der Mitgliedstaaten im Bereich der Inneren Sicherheit. Die Summe aller hierzu von der Kommission genannten Vorhaben dürfte jedoch - auch vor dem Hintergrund der aktuellen Probleme bei der Einführung des neuen Schengener Informationssystems SIS II - die verfügbaren Ressourcen übersteigen. Es erscheint sinnvoller, einzelne konkrete Projekte zu priorisieren und sukzessive zu verwirklichen. Keinesfalls sollten die Arbeiten an einer Informationsmanagementstrategie dazu führen, dass begonnene Projekte und Initiativen in Verzug geraten oder gar zurückgestellt werden. Vielmehr sollten die laufenden Arbeiten zügig fortgesetzt und baldmöglichst abgeschlossen werden. Dies betrifft unter anderem die Entwicklung eines Europäischen Kriminalaktennachweises (EPRIS), den Zugang der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zur Datenbank EURODAC, die Umsetzung der "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/09 (Beschluss)




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

2 V.

2 VI.


 
 
 


Drucksache 616/1/09

... 47. Der Bundesrat unterstützt ausdrücklich den Ansatz, das Informationsmanagement in der EU zu strukturieren, zu optimieren und praxisgerecht fortzuentwickeln (Nummern 4.1.2 und 4.1.3 der Mitteilung). Eine umfassende, klare und bedarfsorientierte europäische Informationsmanagementstrategie ist eine zentrale zukünftige Herausforderung und eine wesentliche Voraussetzung für eine effektive Kooperation der Mitgliedstaaten im Bereich der Inneren Sicherheit. Die Summe aller hierzu von der Kommission genannten Vorhaben dürfte jedoch - auch vor dem Hintergrund der aktuellen Probleme bei der Einführung des neuen Schengener Informationssystems SIS II - die verfügbaren Ressourcen übersteigen. Es erscheint sinnvoller, einzelne konkrete Projekte zu priorisieren und sukzessive zu verwirklichen. Keinesfalls sollten die Arbeiten an einer Informationsmanagementstrategie dazu führen, dass begonnene Projekte und Initiativen in Verzug geraten oder gar zurückgestellt werden. Vielmehr sollten die laufenden Arbeiten zügig fortgesetzt und baldmöglichst abgeschlossen werden. Dies betrifft unter anderem die Entwicklung eines Europäischen Kriminalaktennachweises (EPRIS), den Zugang der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zur Datenbank EURODAC, die Umsetzung der "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/1/09




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

2 V.

2 VI.


 
 
 


Drucksache 234/07

... 1. Kriminalaktennachweisen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 234/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Luftsicherheits -Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung LuftSiZÜV

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

§ 10

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10


 
 
 


Drucksache 275/1/07

... Verfehlt ist die Regelung nicht nur deshalb, weil eine präventive Nutzung von Daten, die durch eine Maßnahme nach § 477 Abs. 2 Satz 2 StPO-E erlangt wurden, nicht nur fast sämtliche heimlichen Ermittlungsmaßnahmen betreffen würde (Rasterfahndung, Telekommunikationsüberwachung, Wohnraumüberwachung, akustische Überwachung außerhalb von Wohnungen, Verkehrsdatenerhebung, IMSI-Catcher, Einsatz Verdeckter Ermittler, Schleppnetzfahndung, Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, längerfristige Observation), womit viele wesentlichen Informationsquellen von der weiteren präventiven Verarbeitung weitgehend ausgeschlossen wären, sondern auch deshalb, weil die weitere Verarbeitung nur noch zum Zwecke der Abwehr einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit zulässig wäre und damit das Hauptanwendungsfeld der Umwidmung repressiver Daten für präventive Zwecke ausnahmslos ausgeschlossen bliebe. Hiervon wäre vor allem die Führung von Kriminalakten und die Vorhaltung von Daten zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten in polizeilichen Datenbanken betroffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 53b Abs. 1 Satz 3 und 4 StPO Nr. 7 § 100a Abs. 4 Satz 3 und 4 StPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 53b Abs. 4 Satz 1 StPO Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 97 Abs. 2 Satz 3 StPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 53b Abs. 4 StPO

4. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f StPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe i StPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe j und o1 - neu - StPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe o1 - neu - StPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe t StPO

9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a StPO

10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 3 StPO

11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 7a - neu - StPO

12. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 8a - neu - StPO

14. Begründung:

15. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 3 Satz 2 - neu - StPO

16. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 4 StPO

17. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 1 Satz 4 und 5 StPO

18. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 1 Satz 6 StPO

19. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StPO

20. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 3 Satz 1 StPO

21. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 4 Satz 2 StPO

22. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 5 und 6 StPO Artikel 1 Nr. 10 § 100e Abs. 1 StPO Artikel 9 § 12 Abs. 1 EGStPO

23. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 6 Nr. 2 StPO

24. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 6 Nr. 3 StPO

25. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100f Abs. 1a - neu -, 2 und 4, § 101 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 StPO

26. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 1 StPO

27. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 2 Satz 2 StPO

28. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu - StPO

29. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 4 und 5 - neu - StPO

30. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 101 Abs. 3 Satz 1 StPO

31. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 101 Abs. 4 Nr. 3 und 6 StPO

32. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 101 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 StPO

33. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 162 Abs. 1 Satz 1a - neu - StPO

34. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 163f Abs. 4 Satz 2 StPO

35. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe a § 477 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 StPO

36. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe a § 477 Abs. 2 Satz 4 StPO

37. Zu Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes

38. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - § 95 Abs. 4 Satz 1 TKG

39. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b § 110 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a TKG

40. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 110 Abs. 9 TKG

41. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a § 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und 6, Satz 4 TKG

42. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe c1 - neu - § 111 Abs. 3a - neu - TKG Nr. 5a - neu - § 113 Abs. 1 Satz 1 TKG Nr. 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 149 Abs. 1 Nr. 29a - neu - TKG

43. Zu Artikel 2 Nr. 5a - neu - § 113 Abs. 1 Satz 1a - neu - und 1b - neu - TKG

44. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113a Abs. 1 Satz 1 TKG

45. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113a Abs. 10 Satz 2 TKG

46. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113b Satz 1 TKG

47. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113b Satz 1 Halbsatz 1 TKG

48. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 115 Abs. 2 TKG

49. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 150 Abs. 12b TKG

50. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 150 Abs. 12b TKG

51. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe d § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO

52. Zu Artikel 3 Nr. 6 - neu - § 393 Abs. 3 - neu - AO

53. Zu Artikel 13 Nr. 2 Buchstabe a § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 TKÜV Nr. 8 § 21 TKÜV Nr. 11 § 27 Abs. 8 Satz 1 TKÜV

54. Zu Artikel 16 Inkrafttreten

55. Zu Artikel 16 Inkrafttreten

56. Zum Gesetzentwurf insgesamt:


 
 
 


Drucksache 520/06

... 1. Kriminalaktennachweisen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkunqen

E. Sonstiqe Kosten

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9


 
 
 


Drucksache 109/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.