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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kreuzfahrtbetreibern"


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Drucksache 963/08 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat sieht es als problematisch an, dass die Kreuzfahrten in den Geltungsbereich der vorgeschlagenen Verordnung fallen. Die Rechte der Passagiere sind vor allem durch die Pauschalreiserichtlinie geschützt, in der bereits umfassende Entschädigungsregelungen getroffen werden. Hinzu kommt, dass ein großer Anteil der Kreuzfahrtschiffe, die europäische Häfen anlaufen, nicht unter europäischer Flagge fahren und sich häufig ausschließlich nichteuropäische Passagiere auf den Schiffen befinden. Hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sollte das entsprechend anwendbare internationale Privatrecht gelten und nicht das europäische Recht. Den nichteuropäischen Kreuzfahrtbetreibern zusätzliche bürokratische Erschwernisse und finanzielle Belastungen aufzuerlegen, so dass diese europäische Häfen in geringerem Umfang anlaufen könnten, würde unberücksichtigt lassen, dass Kreuzfahrtpassagiere mittlerweile einen bedeutsamen Wirtschaftsfaktor für die Häfen und Städte darstellen. Gleiches gilt für die Kreuzfahrtschiffe auf den Binnengewässern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 963/08 (Beschluss)




2 Allgemeines

Zu einzelnen Punkten des Verordnungsvorschlags:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 23

Zu Artikel 21


 
 
 


Drucksache 963/1/08

... 7. Der Bundesrat sieht es als problematisch an, dass die Kreuzfahrten in den Geltungsbereich der vorgeschlagenen Verordnung fallen. Die Rechte der Passagiere sind vor allem durch die Pauschalreiserichtlinie geschützt, in der bereits umfassende Entschädigungsregelungen getroffen werden. Hinzu kommt, dass ein großer Anteil der Kreuzfahrtschiffe, die europäische Häfen anlaufen, nicht unter europäischer Flagge fahren und sich häufig ausschließlich nichteuropäische Passagiere auf den Schiffen befinden. Hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sollte das entsprechend anwendbare internationale Privatrecht gelten und nicht das europäische Recht. Den nichteuropäischen Kreuzfahrtbetreibern zusätzliche bürokratische Erschwernisse und finanzielle Belastungen aufzuerlegen, so dass diese europäische Häfen in geringerem Umfang anlaufen könnten, würde unberücksichtigt lassen, dass Kreuzfahrtpassagiere mittlerweile einen bedeutsamen Wirtschaftsfaktor für die Häfen und Städte darstellen. Gleiches gilt für die Kreuzfahrtschiffe auf den Binnengewässern.

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Drucksache 963/1/08




2 Allgemeines

Zu einzelnen Punkten des Verordnungsvorschlags:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.