1176 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Kreditierung"
Drucksache 467/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz)
... "Öffentliche Schulen oder staatlich anerkannte Schulen, die unter unmittelbarer staatlicher Aufsicht stehen, und Hochschulen, deren Studiengänge akkreditiert sind und ein Prüfverfahren durch die Oberste Landesbehörde für reglementierte Berufe mit positivem Ergebnis durchlaufen haben, bedürfen keiner Zulassung."
Drucksache 250/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1222/2009
... vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 sinnvoll. Als Orientierungshilfe könnten dabei die Artikel 9 und Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 208/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes und der Gewerbeordnung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes und der
Drucksache 208/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Akkreditierungs-stellengesetzes und der Gewerbeordnung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Akkreditierungs-stellengesetzes und der
Drucksache 426/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30) eine Kennzeichnung, ein Zeichen oder eine Aufschrift auf einem Gerät oder einer Ausrüstung anbringt,
Drucksache 250/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1222/2009
... vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 sinnvoll. Als Orientierungshilfe könnten dabei die Artikel 9 und Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 442/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren
... (2) Auf der Grundlage einer Bewertung, ob diese Einrichtung die in Absatz 4 festgelegten Kriterien erfüllt, entscheidet die Kommission innerhalb von sechs Monaten nach der Benennung durch den Mitgliedstaat darüber, ob der Einrichtung die Akkreditierung als nationales Koordinierungszentrum gewährt oder die Benennung abgelehnt wird. Die Liste der nationalen Koordinierungszentren wird von der Kommission veröffentlicht.
Drucksache 532/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes und der Gewerbeordnung
Gesetz zur Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes und der
Drucksache 442/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren
... 2. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit gemäß Erwägungsgrund 16 des Verordnungsvorschlags auch den öffentlichen Sektor umfassen soll. Er stellt jedoch fest, dass dazu die Akkreditierungsvoraussetzungen in Artikel 8 Absatz 3 des Verordnungsvorschlags um das Kriterium der "Fachkompetenz im öffentlichen Sektor" erweitert werden müssen. Damit wäre sichergestellt, dass sich auch öffentliche Stellen mit gesetzlichen Aufgaben im Bereich der IT-Sicherheit für die Kompetenzgemeinschaft akkreditieren können.
Drucksache 471/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle
Drucksache 264/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle
Drucksache 771/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für die Konformität mit und die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011
, (EU) Nr. 528/2012
, (EU) Nr. 2016/424
, 2016/425, (EU) Nr. 2016/426
und (EU) Nr. 2017/1369
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinien 2004/42 /EG
/EG, 2009/48 /EG
/EG, 2010/35 /EU
/EU, 2013/29 /EU
/EU, 2013/53 /EU
/EU, 2014/28 /EU
/EU, 2014/29 /EU
/EU, 2014/30 /EU
/EU, 2014/31 /EU
/EU, 2014/32 /EU
/EU, 2014/33 /EU
/EU, 2014/34 /EU
/EU, 2014/35 /EU
/EU, 2014/53 /EU
/EU, 2014/68 /EU
/EU und 2014/90 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2017) 795 final; Ratsdok. 15950/17
... Es ist nicht klar, worum es sich bei einer Unionsprüfeinrichtung (Artikel 20 des Verordnungsvorschlags) handeln soll und ob es sich um eine Prüfstelle oder eine Stelle, die Prüfergebnisse bewertet, handelt. Unterschiedliche Akkreditierun-gen wären jeweils erforderlich.
Drucksache 164/1/17
... Die Einhaltung aller relevanten Umweltgesetzgebung ist Voraussetzung für eine EMAS-Registrierung und wird durch einen unabhängigen Umweltgutachter bestätigt, der seinerseits der Überwachung der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter - DAU unterliegt.
Drucksache 648/17
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Erste Verordnung zur Änderung der AkkStelleG -Beleihungsverordnung
... Einführung der Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen gegenüber der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) im Bereich des Finanzmarktes.
Drucksache 429/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung - COM(2017) 247 final
... Solange Hochschuleinrichtungen in einem von Behörden geschaffenen Rahmen tätig sind (Finanzierung, Akkreditierung, Qualitätssicherung), kommt der Zuweisung von Ressourcen und der Schaffung von Anreizen innerhalb der Institutionen große Bedeutung zu. Gute institutionelle Führung und effektive interne Kooperation sowie gutes Ressourcen-management sind umso wichtiger, wenn sich der Aufgabenbereich der Einrichtungen erweitert und mehr Gewicht auf die Leistungsmessung und den Leistungsnachweis gelegt wird.
Drucksache 135/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz - HHVG )
... "(1a) Die Krankenkassen stellen sicher, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 2 erfüllt sind. Die Leistungserbringer führen den Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 2 durch Vorlage eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle); bei Verträgen nach § 127 Absatz 3 kann der Nachweis im Einzelfall auch durch eine Feststellung der Krankenkasse erfolgen. Die Leistungserbringer haben einen Anspruch auf Erteilung des Zertifikats oder eine Feststellung der Krankenkasse nach Satz 2 zweiter Halbsatz, wenn sie die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 2 erfüllen. Bei der Prüfung der Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 2 haben die Präqualifizierungsstelle im Rahmen ihrer Zertifizierungstätigkeit und die Krankenkasse bei ihrer Feststellung die Empfehlungen nach Absatz 1 Satz 3 zu beachten. Die Zertifikate sind auf höchstens fünf Jahre zu befristen. Erteilte Zertifikate sind einzuschränken, auszusetzen oder zurückzuziehen, wenn die erteilende Stelle oder die Stelle nach Absatz 2 Satz 6 auf Grund von Überwachungstätigkeiten im Sinne der DIN EN ISO/IEC 17065, Ausgabe Januar 2013, feststellt, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 2 nicht oder nicht mehr erfüllt sind, soweit der Leistungserbringer nicht innerhalb einer angemessenen Frist die Übereinstimmung herstellt. Die erteilenden Stellen dürfen die für den Nachweis der Erfüllung der Anforderungen nach Absatz 1 Satz 2 erforderlichen Daten von Leistungserbringern erheben, verarbeiten und nutzen. Sie haben den Spitzenverband Bund der Krankenkassen entsprechend seiner Vorgaben über ausgestellte sowie über verweigerte, eingeschränkte, ausgesetzte und zurückgezogene Zertifikate einschließlich der für die Identifizierung der jeweiligen Leistungserbringer erforderlichen Daten zu unterrichten. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen ist befugt, die übermittelten Daten zu verarbeiten und den Krankenkassen sowie der nationalen Akkreditierungsstelle nach Absatz 2 Satz 1 bekannt zu geben.
Drucksache 471/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle
Drucksache 242/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV )
... Das erforderliche Prüfverfahren bzw. die zugrunde liegende Norm gilt für verschiedene Matrices, auch für gering belastete Wässer. Eine Akkreditierung beispielsweise für die Matrix Trinkwasser reicht für die in dieser Verordnung vorgeschriebenen Untersuchungen nicht aus, da spezielle Kenntnisse im Umgang mit belasteten Wässern erforderlich sind (siehe auch Begründung zu § 3 Nummer 8).
Drucksache 700/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften
... "(5) Die nach Absatz 4 zugelassenen Untersuchungsstellen für Trinkwasser müssen ihre Akkreditierung in Bezug auf die in Absatz 1a genannten Parameter an die jeweils geltenden Anforderungen des Absatzes 1a anpassen."
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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