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"Kreditberatung"
Drucksache 35/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Integration der EU Hypothekarkreditmärkte KOM (2007) 807 endg.; Ratsdok. 5128/08
... Soweit die Kommission für hohe Standards bei der Hypothekarkreditberatung eintritt ist dies im Grundsatz zwar zu begrüßen. Der Bundesrat hält aber insoweit an seiner Auffassung fest, dass für die Vorgabe verpflichtender Standards kein Erfordernis besteht.
Drucksache 35/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Integration der EU-Hypothekarkreditmärkte KOM (2007) 807 endg.; Ratsdok. 5128/08
... Eine gute Beratung, auch über die rechtlichen Aspekte, ist für ein größeres Verbrauchervertrauen von hoher Bedeutung. Sie ist nicht mit Information zu verwechseln, bei der lediglich das Produkt beschrieben wird. Die Kommission tritt für hohe Standards bei der Hypothekarkreditberatung ein, auch wenn sicher nicht alle Kunden denselben Beratungsbedarf haben.
Drucksache 35/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Integration der EU-Hypothekarkreditmärkte KOM (2007) 807 endg.; Ratsdok. 5128/08
... 7. Ein Übermaß an Information und Beratung kann den Verbraucher hingegen überfordern und damit letztlich das Ziel des Verbraucherschutzes verfehlen. Soweit die Kommission für hohe Standards bei der Hypothekarkreditberatung eintritt, ist dies im Grundsatz zwar zu begrüßen. Der Bundesrat hält aber insoweit an seiner Auffassung fest, dass für die Vorgabe verpflichtender Standards kein Erfordernis besteht.
Drucksache 306/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Finanzdienstleistungen für Privatkunden im Binnenmarkt KOM (2007) 226 endg.; Ratsdok. 9293/07
... " entscheidet. Wird die Beratung freigestellt, kann der Bedarf an die besonderen Umstände, insbesondere an das Vorwissen und die wirtschaftliche Erfahrung des Verbrauchers, angepasst werden. Eine Regulierung der Kreditberatung in quantitativer (Einführung einer vorvertraglichen Beratungspflicht) und qualitativer (Festlegung von Beratungsstandards) Hinsicht ist ineffizient, da sie den Freiraum für eine auf den Einzelfall abgestimmte Beratung nähme. Außerdem steigerte die für eine Kontrolle der Einhaltung der Beratungspflichten erforderliche Dokumentation den bürokratischen Aufwand. Die mit der Regulierung der Beratung verbundenen Kosten würden zu ihrem Nachteil auf die Verbraucher abgewälzt. Gegebenenfalls sänke die Rentabilität und damit der Umfang der Kreditvergabe.
Zu den einzelnen Fragen
Zu Frage 3:
Zu Frage 5:
Zu Frage 9:
Zu Frage 10:
Zu Frage 11:
Zu Frage 12:
Zu Frage 14:
Drucksache 306/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Finanzdienstleistungen für Privatkunden im Binnenmarkt KOM (2007) 226 endg.; Ratsdok. 9293/07
... " entscheidet. Wird die Beratung freigestellt, kann der Bedarf an die besonderen Umstände, insbesondere an das Vorwissen und die wirtschaftliche Erfahrung des Verbrauchers, angepasst werden. Eine Regulierung der Kreditberatung in quantitativer (Einführung einer vorvertraglichen Beratungspflicht) und qualitativer (Festlegung von Beratungsstandards) Hinsicht ist ineffizient, da sie den Freiraum für eine auf den Einzelfall abgestimmte Beratung nähme. Außerdem steigerte die für eine Kontrolle der Einhaltung der Beratungspflichten erforderliche Dokumentation den bürokratischen Aufwand. Die mit der Regulierung der Beratung verbundenen Kosten würden zu ihrem Nachteil auf die Verbraucher abgewälzt.
Zu den einzelnen Fragen
Zu Frage 3:
Zu Frage 5:
Zu Frage 9:
Zu Frage 10:
Zu Frage 11:
Zu Frage 12:
Zu Frage 14:
Drucksache 744/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 817. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2005
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Hypothekarkredit in der EU KOM (2005) 327 endg.
... 18. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die zur Diskussion gestellte Regulierung der Kreditberatung in quantitativer (Einführung einer vorvertraglichen Beratungspflicht) bzw. in qualitativer (Festlegung von Beratungsstandards) Hinsicht ineffizient ist, denn ein Kreditnehmer erhält dann eine bestimmte, vorgeschriebene Beratung, nicht aber die für ihn erforderliche. Außerdem steigern die für eine Kontrolle der Regulierung erforderlichen Dokumentationen den bürokratischen Aufwand. Letztendlich werden die mit der Regulierung der Beratung verbundenen Kosten auf den Verbraucher übergewälzt bzw. - soweit dies nicht möglich ist - sinkt die Rentabilität, was tendenziell eine Einschränkung der Kreditvergabe nach sich zieht.
2 Verbraucherinformationen
Beratung und Kreditvermittlung
Vorzeitige Rückzahlung
Effektiver Jahreszins
Wucher und variable Zinssätze
2 Kreditvertrag
Durchsetzung und Rechtsbehelfe
2 Rechtsfragen
- Geltendes Recht
- Die Bonität des Kunden
- Zwangsversteigerungsverfahren
Hypothekarische Sicherheiten
- Grundbuchregister
- Eurohypothek
- Finanzierung von Hypothekarkrediten
Drucksache 744/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Hypothekarkredit in der EU KOM (2005) 327 endg.
... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die zur Diskussion gestellte Regulierung der Kreditberatung in quantitativer (Einführung einer vorvertraglichen Beratungspflicht) bzw. in qualitativer (Festlegung von Beratungsstandards) Hinsicht ineffizient ist, denn ein Kreditnehmer erhält dann eine bestimmte, vorgeschriebene Beratung, nicht aber die für ihn erforderliche. Außerdem steigern die für eine Kontrolle der Regulierung erforderlichen Dokumentationen den bürokratischen Aufwand. Letztendlich werden die mit der Regulierung der Beratung verbundenen Kosten auf den Verbraucher übergewälzt bzw. - soweit dies nicht möglich ist - sinkt die Rentabilität, was tendenziell eine Einschränkung der Kreditvergabe nach sich zieht.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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